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„Volksbank“ – Versionsunterschied

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'''Volksbank''' steht für:
'''Volksbanken''' sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der [[eingetragene Genossenschaft|eingetragenen Genossenschaft]]. Die ersten deutschen Volksbanken wurden Mitte des 19. Jahrhunderts nach einer Idee von [[Franz Hermann Schulze-Delitzsch]] gegründet.
Während Volksbanken vorwiegend in städtischen Bereichen entstanden, wurden in ländlichen Gebieten auf der gleichen rechtlichen Basis die [[Raiffeisenbank|Raiffeisenbanken]] gegründet.


* diverse Bankinstitute in Deutschland, siehe [[Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken]]
Der Grundgedanke besteht gemäß § 1 des Genossenschaftsgesetzes in der ''Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetriebs''.
* [[Chinesische Volksbank]], Zentralbank der Volksrepublik China
* [[Genossenschaftsbank]], Kreditinstitute in der Rechtsform einer Genossenschaft
* [[Schweizerische Volksbank]], eine 1993 von der Credit Suisse übernommene Schweizer Genossenschaftsbank
* [[Südtiroler Volksbank]], eine Südtiroler Genossenschaftsbank
* [[Volksbanken-Verbund]], ein österreichischer Kreditininstitute-Verbund


{{Begriffsklärung}}
Die Mitglieder leisten dazu in die [[eingetragene Genossenschaft|Genossenschaft]] einen [[Geschäftsanteil]]. Alle Mitglieder haben unabhängig von der Höhe der Einlage gleiches Stimmrecht in der jährlich stattfindenden [[Generalversammlung]].

==Weblinks==
* [http://www.vr-networld.de/ http://www.vr-networld.de/] - Website der Volksbanken Raiffeisenbanken
* [http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geng/index.html http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/geng/index.html] Genossenschaftsgesetz GenG

[[Kategorie:Bankbetriebslehre|Volksbank]]
[[Kategorie:Kreditinstitut|Volksbank]]

Aktuelle Version vom 16. Oktober 2024, 17:48 Uhr

Volksbank steht für: