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„Mofa“ – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel|erläutert den Typ eines motorisierten Zweirades. Zu weiteren Bedeutungen siehe [[Mofa (Begriffsklärung)]].}}
[[Bild:Velosolex_1.jpg|thumb|Velosolex Mofa]]
[[Bild:Mofa 001.jpg|thumb|[[Hercules (Motorrad)]] Prima 5S]]
Das Wort '''Mofa''' ist abgeleitet von '''Mo'''tor-'''Fa'''hrrad bzw. '''Mo'''torisiertes '''Fa'''hrrad.


[[Datei:Kreidler MF2 CL.jpg|mini|[[Kreidler]] MF 2 CL (1972–1979)]]
Im Gegensatz zum [[Fahrrad]], das mit [[Muskelkraft]] angetrieben wird, besitzt das Mofa einen Motor (meist einen [[Verbrennungsmotor]] - [[Zweitaktmotor]] -, gelegentlich aber auch einen [[Elektromotor]]), der die Antriebskraft via [[Antriebskette|Kette]] (klassisch) oder [[Antriebsriemen|Riemen]] (modern) auf das Hinterrad oder eine Reibrolle auf das Vorderrad (beim [[Velo Solex]]) leitet. Fast alle modernen Mofas haben Vollautomatik, d. h. Kuppeln und Schalten sind nicht notwendig.
[[Datei:Hercules Prima 5S 1991-2006.jpg|mini|[[Hercules Prima|Hercules Prima 5S]]]]
[[Datei:Sachs Hercules 503.jpg|mini|Sachs Hercules 503]]
[[Datei:Babetta.jpg|mini|Die [[Babetta]] 210]]
[[Datei:Pony 503 GTX KAT.jpg|mini|Pony 503 GTX KAT]]
Das [[Silbenwort]] '''Mofa''' ist abgeleitet von '''Mo'''tor-'''Fa'''hrrad bzw. '''Mo'''torisiertes '''Fa'''hrrad. Umgangssprachlich werden sie in der [[Deutschschweiz]] als ''Töffli'' bezeichnet. Während in Deutschland Mofas weitgehend durch (gedrosselte) [[Motorroller]] verdrängt wurden, sind sie in der Schweiz weit verbreitet, vor allem weil sie schon ab dem Mindestalter von 14 Jahren gefahren werden dürfen.<ref name="Töffli">''Es gibt sie noch, die Töffli.'' In: ''[[Neue Zürcher Zeitung]].'' 28. Februar 2008 ([https://www.nzz.ch/es_gibt_sie_noch_die_toeffli-1.679668 nzz.ch]).</ref>


== Geschichte ==
Wie das Fahrrad, hat das klassische Mofa [[Pedal]]e, allerdings dienen sie nicht zum Treten, sondern werden lediglich zum Starten des [[Kraftmaschine|Motor]]s und beim [[Fahren]] als Fußstützen benutzt. Sie können aber auch zum Treten benutzt werden, wenn beispielsweise der Motor kaputt gegangen oder das Benzin aufgebraucht ist. Zuweilen kommen die Pedale auch an Steigungen zum Einsatz, um die Leistung des Motors durch Muskelkraft zu ergänzen. Heutzutage haben aber auch viele kleine [[Motorroller]] eine Mofazulassung und damit keine Pedale mehr, sondern sehen genauso aus, wie andere Motorroller. Sie verfügen meist über Elektrostarter.
Als [[Motorfahrrad]] wurden die ersten Motorräder bezeichnet. 1929 wurden im Rahmen der Weltwirtschaftskrise Fahrräder mit Anbaumotoren entwickelt, die nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] als [[Fahrrad mit Hilfsmotor#Fahrrad mit Hilfsmotor|Fahrrad mit Hilfsmotor]] bezeichnet wurden. Das daraus entstandene und mit Pedalen ausgestattete schnellere [[Moped]] erfuhr später durch das langsamere Mofa seine technische und rechtliche Ergänzung.


=== Schweiz ===
Das Mofa ist ein flexibles [[Verkehrsmittel]]. Weitere Vorteile des Mofas sind eine entspannte, aufrechte Sitzhaltung, eine gute [[Feder (Technik)|Feder]]ung und ein bequemer [[Sattel]] bzw. auch eine Sitzbank. Mofas sind grundsätzlich einsitzig. Als Nachteil kann das Fehlen einer Blinklichtanlage wie auch der wenig umweltverträgliche Zweitaktmotor bezeichnet werden. Vor allem auf Grund der fehlenden Blinklichter wird in der Schweiz diskutiert, klassische Mofas in der Zukunft zu verbieten und das Zulassungsalter für auf 30 km/h gedrosselte Motorroller auf 14 Jahren zu senken.
1961 wurde in der Schweiz die rechtliche Grundlage eines ''Fahrrads mit Motor'' geschaffen, der erste Hersteller auf dem lokalen Markt war [[Pony Motos]]. Weit verbreitet waren die Fabrikate [[Piaggio Ciao]] sowie [[Puch Maxi]]. Mofas waren in der [[Arbeiterschicht]] und in der Landwirtschaft verbreitet und waren Bestandteil der [[Jugendkultur]] (''Töfflibuebe'' und ''Töfflimeitli''). Mit zunehmendem Wohlstand sowie der Einführung der Helmpflicht und der neuen Kategorie der Motorroller sank der Absatz der ''Töffli''.<ref name="Töffli" /><ref>[[Der Bund]]: [http://www.derbund.ch/bundprint/Ein-Massengefhrt-ist-zum-Nischenprodukt-geworden/story/30312688 Ein Massengefährt ist zum Nischenprodukt geworden], abgerufen am 18. September 2015.</ref><ref>Benedikt Meyer: [https://blog.nationalmuseum.ch/2020/03/toeffli-erobert-die-schweiz/ ''Töffli''] Im Blog des [[Schweizerisches Nationalmuseum|Schweizerischen Nationalmuseums]] vom 23. März 2020 </ref>


=== Deutschland ===
Ein Mofa benötigt in Deutschland ein so genanntes [[Kfz-Kennzeichen (Deutschland)|Versicherungskennzeichen]], in der Schweiz ein Motorfahrrad-Kontrollschild.
[[Datei:BW 1984 HamburgUebung 021.jpg|mini|[[Hercules Prima#P-Baureihe|DKW-Mofa P1-505 P]] (Bundeswehr Ausführung, „Krad, leicht“)]]
In der [[Geschichte der Bundesrepublik Deutschland (bis 1990)|Bundesrepublik Deutschland]] wurde am 23. April 1965 die Rechtsgrundlage für eine Fahrzeugklasse unterhalb des [[Moped]]s, das führerscheinfreie Mofa, geschaffen.<ref>Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 23. April 1965, Bundesgesetzblatt Teil I, S. 344.</ref> Mofas, vom Moped mit [[Fahrradpedal|Pedalen]] abgeleitet, waren nach der ersten Verordnung einspurige, einsitzige [[Fahrrad mit Hilfsmotor|Fahrräder mit Hilfsmotor]] mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25&nbsp;km/h und einer Drehzahl von maximal 4.800&nbsp;min<sup>−1</sup>. Das eigenständige, markante Design der klassischen Mofas löste in Verbindung mit der Führerscheinfreiheit einen Mofa-Trend aus, der bis in die 1980er Jahre reichte. Auf dem Höhepunkt der Entwicklung wurden in Deutschland von 25 Herstellern weit über 140 verschiedene Modelle angeboten.<ref>''MOTORRAD Katalog 1972/73.'' S. 240–243; ''MOTORRAD Katalog 1976.'' S. 238–240; ''Motorrad 4/1980.'' S. 42–50.</ref> Ein Teil der Beliebtheit ergab sich daraus, dass
Leistungssteigerungen der damaligen Mofas relativ einfach zu bewerkstelligen waren, da z. B. Zylinder, Auspuffanlage, Vergaser und Kolben von Mokicks und sogar Kleinkrafträdern mit nur minimalen Anpassungen auf den Mofamotor passten. Damit waren Leistungen bis zu 9 PS mit Geschwindigkeiten über 80 km/h erreichbar. Diese Art von Tuning war allerdings schon damals verboten, da sich daraus Probleme mit Versicherung und Führerschein ergaben (Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz). Die Polizei führte deshalb verstärkt technische Kontrollen durch.


Mit der [[Babetta]] erfreute sich auch ein Import-Mofa aus der [[Tschechoslowakei]] großer Beliebtheit. Ausführungen mit [[Elektromotor]] ([[Solo 720|Solo Electra]]) konnten sich nicht durchsetzen. Nach 1985 flaute der Mofa-Trend ab und die Anzahl der produzierten Fahrzeuge verringerte sich. Verblieben ist eine Retroszene, die das schlichte Design der klassischen Mofas schätzt. In der [[DDR]] wurde kurzzeitig ebenfalls ein klassisches Mofa-Baumuster produziert, das [[Simson SL1|SL 1]]. Rechtlich gab es die Mofa-Kategorie in der DDR jedoch nicht, das SL1 wurde regulär als führerscheinpflichtiges Fahrrad mit Hilfsmotor eingestuft, der Verkaufserfolg blieb daher aus.
Das Mindestalter zum Fahren eines Mofas ist 14&nbsp;Jahre (Schweiz) resp. 15&nbsp;Jahre (Deutschland). In der Schweiz ist eine Drosselung auf 30 km/h vorgeschrieben.


Das Mofa als Fahrzeugklasse blieb auch nach Ende des Mofa-Trends relevant – von herkömmlichen Kleinkrafträdern wurden auf 25 km/h gedrosselte, einsitzige Fahrzeuge abgeleitet. Mit dem endgültigen Wegfall der Drehzahlbegrenzung und Tretkurbelpflicht durch die EG-Richtlinie 2002/24/EG vom 18. März 2002<ref name="rl2002">{{EU-Richtlinie|2002|24|format=PDF}}</ref><ref name="Hentschel">[[Peter Hentschel]] (Begr.), [[Peter König (Richter)|Peter König]], Peter Dauer (Bearb.): ''Straßenverkehrsrecht. Kommentar.'' 41. Auflage. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60991-6, S. 1292.</ref>
In Deutschland ist zum Führen eines Mofas eine Prüfbescheinigung erforderlich, die durch eine theoretische Prüfung sowie eine praktische Fahrstunde erlangt werden kann. Die Prüfbescheinigung ist mitzuführen. Das gilt nicht für Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen.
setzten sich gedrosselte Ausführungen moderner [[Kleinroller]] mit [[Stufenloses Getriebe|Keilriemen-Getriebe]], Elektrostarter und einer [[Fliehkraftkupplung]] durch und verdrängten die letzten klassischen Mofas vom Markt. Einige Fahrzeuge ohne Tretkurbeln wurden bereits vor 2002 per Ausnahmegenehmigungen als Mofa zugelassen, zum Beispiel der Scooter ''Simson Star 25'' oder das [[Simson S53#S53 Alpha M|Simson S53 Alpha M]]. Mofas füllen heute noch eine Marktnische, da Führerscheinfreiheit besteht und das Mindestalter zum Fahren bei nur 15 Jahren liegt.
In der Schweiz benötigt man zum legalen Fahren eines Mofas einen ''Führerausweis'', welchen man nach erfolgreich abgeschlossener [[Theorieprüfung]] erhält. Außerdem muss man einen [[Sehtest]] absolvieren.


1987/93 wurde in Deutschland die Klasse der [[Leichtmofa]]s etabliert – für fahrradähnliche Mofas mit einem Leergewicht von bis zu 30 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Klasse existiert zwar noch im rechtlichen Sinn, derzeit gibt es in Deutschland jedoch keine Anbieter solcher Fahrzeuge.
In der Schweiz dürfen 14- und 15-Jährige keine Motorroller fahren; sie sind auf klassische Mofas (mit Pedalen) angewiesen. Motorroller bis 50ccm und unbeschränkte Höchstgeschwindigkeit dürfen ab 16 Jahren mit dem Führerausweis A1 gefahren werden.


== Rechtliches ==
In Deutschland und Österreich entfällt die Helmpflicht für besonders einfache Mofas, wenn diese die in der ''Leichtmofa-Ausnahmeverordnung'' definierten Merkmale einhalten, unter anderem eine Höchstgeschwindigkeit von 20km/h (siehe auch [[Fahrrad mit Hilfsmotor]]).
Mofas werden nach der [[EG-Fahrzeugklasse]] als [[Kleinkraftrad]] eingeordnet.<ref name="rl2002" /><ref name="Hentschel" />


=== Deutschland ===
==Hersteller (auch historische)==
Ein ''Mofa'' ist in [[Deutschland]] – auch ohne Tretkurbeln – ein einspuriges [[Fahrrad mit Hilfsmotor]], mit dem eine [[Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit#Deutschland|bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit]] von nicht mehr als 25&nbsp;km/h erreicht wird und für das man daher keine [[Fahrerlaubnis]] benötigt<ref>[http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html § 4] Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1 [[Fahrerlaubnis-Verordnung|FeV]]</ref>. Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15&nbsp;Jahren und nach §&nbsp;5&nbsp;FeV eine [[Mofa-Prüfbescheinigung]]. Wer eine hier gültige [[Führerschein und Fahrerlaubnis (Europäische Union)|Fahrerlaubnis]] (egal welcher Klasse) hat<ref>§ 5 Abs. 1 Satz 2 FeV</ref> oder vor dem 1.&nbsp;April 1965 geboren ist<ref>§&nbsp;76&nbsp;Abs.&nbsp;3&nbsp;FeV</ref>, benötigt keine Prüfbescheinigung. Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen benötigt das Fahrzeug zudem ein so genanntes [[Kfz-Kennzeichen (Deutschland)#Versicherungskennzeichen|Versicherungskennzeichen]] und eine Betriebserlaubnis.
*[[Aprilia]]
*[[DKW]]
*[[Fantic]]
*[[Garelli]]
*[[Hercules (Motorrad)|Hercules]]
*[[Honda]]
*[[Jawa]]
*[[Kreidler]]
*[[KTM]]
*[[Malaguti]]
*[[Peugeot]]
*[[Piaggio]]
*[[Puch]]
*[[Sachs]]
*[[Simson (Suhl)|Simson]]
*[[Solex]] ([[Velo Solex]])
*[[Solo]]
*[[Steyr Daimler Puch|Steyr]]
*[[Zündapp]]


* Pedelec bis 25&nbsp;km/h gelten als Fahrrad.
== Wettbewerbe ==
* [[E-Bike]] bis 20&nbsp;km/h gelten laut StVRAusnV als [[Leichtmofa]], für diese entfällt die [[Helmpflicht]].
Wie mit den meisten anderen motorisierten und nichtmotorisierten Fahrzeugen auch, werden mit Mofas Wettbewerbe abgehalten. Einerseits beispielsweise [[Drag-Racing|Drag-Rennen]] (Beschleunigungsrennen), andererseits z.B. auch "Crossrennen" auf eigentlich für [[Motocross]] oder [[Autocross]] gedachten Rennstrecken.
* E-Bike bis 25&nbsp;km/h gelten als Mofa.
* S-Pedelec und E-Bike bis 45&nbsp;km/h brauchen Führerschein Klasse AM und dürfen niemals auf Fußwege oder Radwege.
* [[Elektrokleinstfahrzeug]]e sind weder Fahrrad noch Mofa noch E-Bike.

Die [[Helmpflicht|Helmtragepflicht]] gilt für Mofafahrer seit dem 1.&nbsp;Oktober 1985.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.ifz.de/tippsundtricks-a-z-h-Motorrad-helm-pflicht.htm |text=ifz – Statement zum Thema „Helmtragepflicht von motorisierten Zweiradfahrern“ |wayback=20121118074857}}</ref>

Seit 19. Januar 2013 dürfen Mofas mehrsitzig sein, bis dahin war eine Platzhalter-Tasche bei zweisitzigen Mofa-Rollern verpflichtend.<ref>[https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__4.html § 4 FeV] (abgerufen am 25. April 2017)</ref>

Nachfolgend alle [[Bildtafel der Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland seit 2017|Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland]], die sich explizit auf Mofas und E-Bikes beziehen, wobei hier E-Bike definiert ist als „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb“, „der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet“ (bis 27. April 2020, seitdem<ref name="bgbl19">Seite 816 der ''Bundesgesetzblatt'' 19, Teil 1, S.&nbsp;814–837. {{BGBl|2020n I S. 814}} Jahrgang 2020 Teil | Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2020</ref>:) „der auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“

<gallery class="center" perrow="7">
Datei:Zusatzzeichen 1010-63 - Mofas (600x330), StVO 2017.svg|'''Zusatzzeichen 1010-63'''<br />Mofas<br />(vor 2017 ZZ1046-11)
Datei:Zusatzzeichen 1010-65 - E-Bikes, StVO 2017.svg|'''Zusatzzeichen 1010-65'''<br />E-Bikes<br />(seit 2017)
Datei:Zusatzzeichen 1022-11 - Mofas frei (600x450), StVO 1992.svg|'''Zusatzzeichen 1022-11'''<br />Mofas frei<br />(seit 1992)
Datei:Zusatzzeichen 1026-31 - Mofas frei, StVO 1992.svg|'''Zusatzzeichen 1026-31'''<br />Mofas frei (bis 1997)
Datei:Zusatzzeichen 1022-13 - E-Bikes frei (450x600), StVO 2017.svg|'''Zusatzzeichen 1022-13'''<br />E-Bikes frei<br />(seit 2017)
Datei:Zusatzzeichen 1022-14 - Radverkehr und Mofas frei (600x600), StVO 2017.svg|'''Zusatzzeichen 1022-14'''<br />Radverkehr und Mofas frei<br />(seit 2017)
Datei:Zusatzzeichen 1022-15 - E-Bikes und Mofas frei (600x600), StVO 2017.svg|'''Zusatzzeichen 1022-15'''<br />E-Bikes und Mofas frei<br />(seit 2017)
Datei:Zusatzzeichen 1022-12 - Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei (600x450), StVO 1992.svg|'''Zusatzzeichen 1022-12'''<br />Krafträder auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas frei<br />(seit 1992)
Datei:Zusatzzeichen 1012-33 - keine Mofas (330x600), StVO 1992.svg|'''Zusatzzeichen 1012-33'''<br />keine Mofas<br />(bis 2017)
Datei:Zusatzzeichen 1060-11 - auch Fahrräder und Mofas, StVO 1992.svg|'''Zusatzzeichen 1060-11'''<br />auch Fahrräder und Mofas
Datei:Zusatzzeichen 1046-12 - nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Kleinkrafträder und Mofas (330x600), StVO 1992.svg|'''Zusatzzeichen 1046-12'''<br />nur Krafträder, auch mit Beiwagen, Klein&shy;krafträder und Mofas<br />(bis 2017)
Datei:Zeichen 257-50 - Verbot für Mofas, StVO 2017.svg|'''Zeichen 257-50'''<br />Verbot für Mofas<br />(vor 2017 Zeichen 256)
Datei:Zeichen 260 - Verbot für Krafträder und Mofas und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge, StVO 1992.svg|'''Zeichen 260'''<br />Verbot für Kraft&shy;fahrzeuge<br />(seit 2017), Verbot für Krafträder und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge<br />(1992–2017)
</gallery>

=== Schweiz ===
In der Schweiz gilt das Mofa als ''Motorfahrrad''. Ein Mofa ist gemäß {{Art.|18|VTS|ch}} Abs. a VTS ein einplätziges Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30&nbsp;km/h, höchstens 1&nbsp;kW Motorleistung sowie einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50&nbsp;cm³. Nach {{Art.|179|VTS|ch}} VTS muss das Mofa eine automatische Kupplung, verbunden mit einem Einganggetriebe aufweisen und muss durch Pedale fortbewegt (Tretkurbelpflicht) werden können. Elektrofahrräder mit Tretunterstützung von bis zu 45 km/h gelten ebenfalls als Motorfahrräder, deren Bestimmungen weichen aber denen von Mofas mit Verbrennungsmotoren ab (bei einer Leistung bis 500&nbsp;Watt, Tretunterstützung bis 25&nbsp;km/h und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 20&nbsp;km/h ist ab einem Alter von 16 Jahren kein Prüfausweis nötig).

Für den Betrieb eines Motorfahrrads ist ein [[Führerausweis und Fahrberechtigung (Schweiz)|Führerausweis]] der Kategorie M zwingend, das Mindestalter für den Erwerb ist 14 Jahre. Ausweisinhaber anderer Kategorien dürfen Motorfahrräder fahren. Bis 1977 war kein Führerausweis notwendig. Als Übergangsbestimmung wurde definiert, dass Personen, die vor dem 30.&nbsp;Juni 1963 geboren worden sind und keinen Führerschein besaßen, zwischen dem 1.&nbsp;Juli 1977 und dem 1.&nbsp;Januar 1980 den Führerausweis der Kategorie M prüfungsfrei erhalten konnten ({{Art.|151|VZV|ch}} VZV).

== Gegenwärtige Bauarten ==
Die Pedale klassischer Mofas dienen zum Starten des Motors, zum [[Rücktrittbremse|Bremsen]] und als Trittfläche für die Füße. Einige wenige Hersteller, wie beispielsweise [[Pony Motos|Pony]], produzieren noch heute klassische Mofas. Der Hersteller [[Tomos]]<ref>[http://www.tomos.ch/ tomos.ch]</ref> stellte die Produktion klassischer Mofas in Koper (Slowenien) 2019 wegen eines Konkursverfahrens ein<ref>{{Internetquelle |url=https://www.total-slovenia-news.com/business/2783-tomos-koper-based-motorcycle-maker-enters-receivership |titel=Tomos, Koper-based Motorcycle Maker, Enters Receivership |sprache=en-gb |abruf=2022-03-23}}</ref>. In der [[Schweiz]] haben solche Modelle auf Grund {{Art.|179|VTS|ch}} VTS und der Führerausweis-Kategorie M vor allem für 14-&nbsp;und&nbsp;15-jährige Verkehrsteilnehmer nach wie vor einen relevanten Marktanteil.

[[Datei:Motorroller.jpg|mini|[[Piaggio]] Zip Scooter 25, ein Motorroller als typisches Mofa von heute (Deutschland)]]
In Deutschland spielen klassische Mofas eine untergeordnete Rolle. Dort entsprechen sie in Konstruktion und Erscheinungsbild weitgehend dem [[Motorroller]], sie sind jedoch einsitzig ausgeführt, und ihre [[bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit]] ist durch Drehzahlbegrenzung (Motor) und/oder Begrenzung des Übersetzungsverhältnisses (Getriebe) auf 25&nbsp;km/h begrenzt. Nahezu alle Hersteller von Motorrollern bieten ihre Fahrzeuge auch in einer Mofa-Variante an.

== Umweltverschmutzung ==
Laut einer Untersuchung eines internationalen Forscherteams, die 2014 veröffentlicht wurde, stoßen Motorroller und Mopeds mit Zweitaktmotor sowohl im Leerlauf als auch bei der Fahrt wesentlich mehr organische [[Aerosol]]e aus als andere Kraftfahrzeuge. Bei den [[Kohlenwasserstoffe]]n waren die Werte 124&nbsp;Mal, bei Aerosolen bis zu 771&nbsp;Mal höher. Nach dieser Studie sind solche Fahrzeuge für einen Großteil der schädlichen Abgase verantwortlich, obwohl sie nur einen geringen Teil der Verkehrsmittel auf den Straßen ausmachen. Die Ergebnisse zeigen, dass Motorroller mit [[Zweitaktmotor]]en „asymmetrische Luftverschmutzer“ sind, die im „Extremfall für bis zu 96&nbsp;Prozent der organischen Abgase in den Straßen verantwortlich“ sind. Bereits das Warten hinter einem zweitaktgetriebenen Motorroller an einer Ampel kann „hochgradig gesundheitsschädlich“ sein.<ref>{{cite journal |author=S.M. Platt et al. |year=2014 |title=Two-stroke scooters are a dominant source of air pollution in many cities |journal=[[Nature Communications]] |volume=13 |issue=5 |pages= | doi=10.1038/ncomms4749}}</ref><ref>[https://www.wissenschaft.de/technik-digitales/giftige-zweitakter/ ''Giftige Zweitakter.''] Auf: ''wissenschaft.de'' vom 13. Mai 2014.</ref>


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Elektrofahrrad]]
* [[Fahrrad mit Hilfsmotor]]
* [[Mofa-Prüfbescheinigung]] (Deutschland)
* [[Pedelec]]
* [[Straßenverkehrslärm]]

== Literatur ==
* {{Literatur
|Autor = Günter Winkler
|Titel = Motorfahrräder – ihre Vorläufer, ihre Abkömmlinge
|Hrsg = Christian Bartsch
|Sammelwerk = Ein Jahrhundert Motorradtechnik
|Verlag = VDI-Verlag GmbH
|Ort = Düsseldorf
|Datum = 1987
|Seiten = 372–387
|ISBN = 3-18-400757-X
}}

== Weblinks ==
{{Wiktionary|Mofa}}
* [https://www.youtube.com/watch?v=lVJIlVtM8Fg ''Sicher Mofa fahren (1978) | Verkehrserziehung für Töffli-Buben und Töffli-Mädchen''] In: SRF Archiv, YouTube, 18 Min. ([[Schweizerdeutsch]]).

== Einzelnachweise ==
<references />


{{Navigationsleiste Typen von motorisierten Zweirädern}}
<!--== Websites ==-->
{{Normdaten|TYP=s|GND=4125865-4}}
<!-- keine Foren oder aehnliches!-->


[[Kategorie:Fahrradtyp]]
[[Kategorie:Kraftradklasse]]
[[Kategorie:Kraftrad]]
[[Kategorie:Mofamodell|!Mofa]]
[[Kategorie:Abkürzung|MOFA]]

Aktuelle Version vom 22. März 2025, 18:08 Uhr

Kreidler MF 2 CL (1972–1979)
Hercules Prima 5S
Sachs Hercules 503
Die Babetta 210
Pony 503 GTX KAT

Das Silbenwort Mofa ist abgeleitet von Motor-Fahrrad bzw. Motorisiertes Fahrrad. Umgangssprachlich werden sie in der Deutschschweiz als Töffli bezeichnet. Während in Deutschland Mofas weitgehend durch (gedrosselte) Motorroller verdrängt wurden, sind sie in der Schweiz weit verbreitet, vor allem weil sie schon ab dem Mindestalter von 14 Jahren gefahren werden dürfen.[1]

Als Motorfahrrad wurden die ersten Motorräder bezeichnet. 1929 wurden im Rahmen der Weltwirtschaftskrise Fahrräder mit Anbaumotoren entwickelt, die nach dem Zweiten Weltkrieg als Fahrrad mit Hilfsmotor bezeichnet wurden. Das daraus entstandene und mit Pedalen ausgestattete schnellere Moped erfuhr später durch das langsamere Mofa seine technische und rechtliche Ergänzung.

1961 wurde in der Schweiz die rechtliche Grundlage eines Fahrrads mit Motor geschaffen, der erste Hersteller auf dem lokalen Markt war Pony Motos. Weit verbreitet waren die Fabrikate Piaggio Ciao sowie Puch Maxi. Mofas waren in der Arbeiterschicht und in der Landwirtschaft verbreitet und waren Bestandteil der Jugendkultur (Töfflibuebe und Töfflimeitli). Mit zunehmendem Wohlstand sowie der Einführung der Helmpflicht und der neuen Kategorie der Motorroller sank der Absatz der Töffli.[1][2][3]

DKW-Mofa P1-505 P (Bundeswehr Ausführung, „Krad, leicht“)

In der Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. April 1965 die Rechtsgrundlage für eine Fahrzeugklasse unterhalb des Mopeds, das führerscheinfreie Mofa, geschaffen.[4] Mofas, vom Moped mit Pedalen abgeleitet, waren nach der ersten Verordnung einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und einer Drehzahl von maximal 4.800 min−1. Das eigenständige, markante Design der klassischen Mofas löste in Verbindung mit der Führerscheinfreiheit einen Mofa-Trend aus, der bis in die 1980er Jahre reichte. Auf dem Höhepunkt der Entwicklung wurden in Deutschland von 25 Herstellern weit über 140 verschiedene Modelle angeboten.[5] Ein Teil der Beliebtheit ergab sich daraus, dass Leistungssteigerungen der damaligen Mofas relativ einfach zu bewerkstelligen waren, da z. B. Zylinder, Auspuffanlage, Vergaser und Kolben von Mokicks und sogar Kleinkrafträdern mit nur minimalen Anpassungen auf den Mofamotor passten. Damit waren Leistungen bis zu 9 PS mit Geschwindigkeiten über 80 km/h erreichbar. Diese Art von Tuning war allerdings schon damals verboten, da sich daraus Probleme mit Versicherung und Führerschein ergaben (Fahren ohne Führerschein und ohne Versicherungsschutz). Die Polizei führte deshalb verstärkt technische Kontrollen durch.

Mit der Babetta erfreute sich auch ein Import-Mofa aus der Tschechoslowakei großer Beliebtheit. Ausführungen mit Elektromotor (Solo Electra) konnten sich nicht durchsetzen. Nach 1985 flaute der Mofa-Trend ab und die Anzahl der produzierten Fahrzeuge verringerte sich. Verblieben ist eine Retroszene, die das schlichte Design der klassischen Mofas schätzt. In der DDR wurde kurzzeitig ebenfalls ein klassisches Mofa-Baumuster produziert, das SL 1. Rechtlich gab es die Mofa-Kategorie in der DDR jedoch nicht, das SL1 wurde regulär als führerscheinpflichtiges Fahrrad mit Hilfsmotor eingestuft, der Verkaufserfolg blieb daher aus.

Das Mofa als Fahrzeugklasse blieb auch nach Ende des Mofa-Trends relevant – von herkömmlichen Kleinkrafträdern wurden auf 25 km/h gedrosselte, einsitzige Fahrzeuge abgeleitet. Mit dem endgültigen Wegfall der Drehzahlbegrenzung und Tretkurbelpflicht durch die EG-Richtlinie 2002/24/EG vom 18. März 2002[6][7] setzten sich gedrosselte Ausführungen moderner Kleinroller mit Keilriemen-Getriebe, Elektrostarter und einer Fliehkraftkupplung durch und verdrängten die letzten klassischen Mofas vom Markt. Einige Fahrzeuge ohne Tretkurbeln wurden bereits vor 2002 per Ausnahmegenehmigungen als Mofa zugelassen, zum Beispiel der Scooter Simson Star 25 oder das Simson S53 Alpha M. Mofas füllen heute noch eine Marktnische, da Führerscheinfreiheit besteht und das Mindestalter zum Fahren bei nur 15 Jahren liegt.

1987/93 wurde in Deutschland die Klasse der Leichtmofas etabliert – für fahrradähnliche Mofas mit einem Leergewicht von bis zu 30 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die Klasse existiert zwar noch im rechtlichen Sinn, derzeit gibt es in Deutschland jedoch keine Anbieter solcher Fahrzeuge.

Mofas werden nach der EG-Fahrzeugklasse als Kleinkraftrad eingeordnet.[6][7]

Ein Mofa ist in Deutschland – auch ohne Tretkurbeln – ein einspuriges Fahrrad mit Hilfsmotor, mit dem eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h erreicht wird und für das man daher keine Fahrerlaubnis benötigt[8]. Voraussetzung zum Führen eines Mofas ist ein Mindestalter von 15 Jahren und nach § 5 FeV eine Mofa-Prüfbescheinigung. Wer eine hier gültige Fahrerlaubnis (egal welcher Klasse) hat[9] oder vor dem 1. April 1965 geboren ist[10], benötigt keine Prüfbescheinigung. Zum Betrieb auf öffentlichen Straßen benötigt das Fahrzeug zudem ein so genanntes Versicherungskennzeichen und eine Betriebserlaubnis.

  • Pedelec bis 25 km/h gelten als Fahrrad.
  • E-Bike bis 20 km/h gelten laut StVRAusnV als Leichtmofa, für diese entfällt die Helmpflicht.
  • E-Bike bis 25 km/h gelten als Mofa.
  • S-Pedelec und E-Bike bis 45 km/h brauchen Führerschein Klasse AM und dürfen niemals auf Fußwege oder Radwege.
  • Elektrokleinstfahrzeuge sind weder Fahrrad noch Mofa noch E-Bike.

Die Helmtragepflicht gilt für Mofafahrer seit dem 1. Oktober 1985.[11]

Seit 19. Januar 2013 dürfen Mofas mehrsitzig sein, bis dahin war eine Platzhalter-Tasche bei zweisitzigen Mofa-Rollern verpflichtend.[12]

Nachfolgend alle Verkehrszeichen in der Bundesrepublik Deutschland, die sich explizit auf Mofas und E-Bikes beziehen, wobei hier E-Bike definiert ist als „Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb“, „der sich bei einer Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h selbsttätig abschaltet“ (bis 27. April 2020, seitdem[13]:) „der auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt“

In der Schweiz gilt das Mofa als Motorfahrrad. Ein Mofa ist gemäß Art. 18 Abs. a VTS ein einplätziges Fahrzeug mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, höchstens 1 kW Motorleistung sowie einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von höchstens 50 cm³. Nach Art. 179 VTS muss das Mofa eine automatische Kupplung, verbunden mit einem Einganggetriebe aufweisen und muss durch Pedale fortbewegt (Tretkurbelpflicht) werden können. Elektrofahrräder mit Tretunterstützung von bis zu 45 km/h gelten ebenfalls als Motorfahrräder, deren Bestimmungen weichen aber denen von Mofas mit Verbrennungsmotoren ab (bei einer Leistung bis 500 Watt, Tretunterstützung bis 25 km/h und bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h ist ab einem Alter von 16 Jahren kein Prüfausweis nötig).

Für den Betrieb eines Motorfahrrads ist ein Führerausweis der Kategorie M zwingend, das Mindestalter für den Erwerb ist 14 Jahre. Ausweisinhaber anderer Kategorien dürfen Motorfahrräder fahren. Bis 1977 war kein Führerausweis notwendig. Als Übergangsbestimmung wurde definiert, dass Personen, die vor dem 30. Juni 1963 geboren worden sind und keinen Führerschein besaßen, zwischen dem 1. Juli 1977 und dem 1. Januar 1980 den Führerausweis der Kategorie M prüfungsfrei erhalten konnten (Art. 151 VZV).

Gegenwärtige Bauarten

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Die Pedale klassischer Mofas dienen zum Starten des Motors, zum Bremsen und als Trittfläche für die Füße. Einige wenige Hersteller, wie beispielsweise Pony, produzieren noch heute klassische Mofas. Der Hersteller Tomos[14] stellte die Produktion klassischer Mofas in Koper (Slowenien) 2019 wegen eines Konkursverfahrens ein[15]. In der Schweiz haben solche Modelle auf Grund Art. 179 VTS und der Führerausweis-Kategorie M vor allem für 14- und 15-jährige Verkehrsteilnehmer nach wie vor einen relevanten Marktanteil.

Piaggio Zip Scooter 25, ein Motorroller als typisches Mofa von heute (Deutschland)

In Deutschland spielen klassische Mofas eine untergeordnete Rolle. Dort entsprechen sie in Konstruktion und Erscheinungsbild weitgehend dem Motorroller, sie sind jedoch einsitzig ausgeführt, und ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit ist durch Drehzahlbegrenzung (Motor) und/oder Begrenzung des Übersetzungsverhältnisses (Getriebe) auf 25 km/h begrenzt. Nahezu alle Hersteller von Motorrollern bieten ihre Fahrzeuge auch in einer Mofa-Variante an.

Umweltverschmutzung

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Laut einer Untersuchung eines internationalen Forscherteams, die 2014 veröffentlicht wurde, stoßen Motorroller und Mopeds mit Zweitaktmotor sowohl im Leerlauf als auch bei der Fahrt wesentlich mehr organische Aerosole aus als andere Kraftfahrzeuge. Bei den Kohlenwasserstoffen waren die Werte 124 Mal, bei Aerosolen bis zu 771 Mal höher. Nach dieser Studie sind solche Fahrzeuge für einen Großteil der schädlichen Abgase verantwortlich, obwohl sie nur einen geringen Teil der Verkehrsmittel auf den Straßen ausmachen. Die Ergebnisse zeigen, dass Motorroller mit Zweitaktmotoren „asymmetrische Luftverschmutzer“ sind, die im „Extremfall für bis zu 96 Prozent der organischen Abgase in den Straßen verantwortlich“ sind. Bereits das Warten hinter einem zweitaktgetriebenen Motorroller an einer Ampel kann „hochgradig gesundheitsschädlich“ sein.[16][17]

  • Günter Winkler: Motorfahrräder – ihre Vorläufer, ihre Abkömmlinge. In: Christian Bartsch (Hrsg.): Ein Jahrhundert Motorradtechnik. VDI-Verlag GmbH, Düsseldorf 1987, ISBN 3-18-400757-X, S. 372–387.
Wiktionary: Mofa – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. a b Es gibt sie noch, die Töffli. In: Neue Zürcher Zeitung. 28. Februar 2008 (nzz.ch).
  2. Der Bund: Ein Massengefährt ist zum Nischenprodukt geworden, abgerufen am 18. September 2015.
  3. Benedikt Meyer: Töffli Im Blog des Schweizerischen Nationalmuseums vom 23. März 2020
  4. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vom 23. April 1965, Bundesgesetzblatt Teil I, S. 344.
  5. MOTORRAD Katalog 1972/73. S. 240–243; MOTORRAD Katalog 1976. S. 238–240; Motorrad 4/1980. S. 42–50.
  6. a b Richtlinie 2002/24/EG (PDF)
  7. a b Peter Hentschel (Begr.), Peter König, Peter Dauer (Bearb.): Straßenverkehrsrecht. Kommentar. 41. Auflage. Beck, München 2011, ISBN 978-3-406-60991-6, S. 1292.
  8. § 4 Abs. 1 Satz 2 Ziff. 1 FeV
  9. § 5 Abs. 1 Satz 2 FeV
  10. § 76 Abs. 3 FeV
  11. ifz – Statement zum Thema „Helmtragepflicht von motorisierten Zweiradfahrern“ (Memento vom 18. November 2012 im Internet Archive)
  12. § 4 FeV (abgerufen am 25. April 2017)
  13. Seite 816 der Bundesgesetzblatt 19, Teil 1, S. 814–837. BGBl. I S. 814 Jahrgang 2020 Teil | Nr. 19, ausgegeben zu Bonn am 27. April 2020
  14. tomos.ch
  15. Tomos, Koper-based Motorcycle Maker, Enters Receivership. Abgerufen am 23. März 2022 (britisches Englisch).
  16. S.M. Platt et al.: Two-stroke scooters are a dominant source of air pollution in many cities. In: Nature Communications. 13. Jahrgang, Nr. 5, 2014, doi:10.1038/ncomms4749.
  17. Giftige Zweitakter. Auf: wissenschaft.de vom 13. Mai 2014.