„Parlamentarisches Patenschafts-Programm“ – Versionsunterschied
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Das '''Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP)''' bzw. der '''Congress-Bundestag Youth Exchange (CBYX)''' ist ein einjähriges [[Jugendaustausch]]programm, das 1983 durch den [[Kongress der Vereinigten Staaten|Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika]] und den [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] ins Leben gerufen wurde. Das PPP hat über den kulturellen Austausch eine Vertiefung der [[Deutsch-amerikanische Beziehungen|Freundschaft]] zwischen den [[vereinigte Staaten|Vereinigten Staaten]] und [[Deutschland]] zum Ziel. Zurzeit verbringen circa 350 Schüler und junge Berufstätige ein Jahr im jeweils anderen Land. |
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{{QS-Antrag|25. November 2006|Dieser Artikel wird Wikipedia derzeit nicht gerecht; die Gründe hierfür sind [[Wikipedia:Qualitätssicherung/25. November 2006#Parlamentarisches Patenschafts-Programm|hier]] zu finden. --[[Benutzer:My name|my name]] [[Benutzer Diskussion:My name|♪♫♪]] 16:22, 25. Nov. 2006 (CET)}} |
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[[Datei:800px-18 ppp dc.jpg|miniatur|18. PPP für junge Berufstätige vor dem U.S. Congress]] |
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Das '''Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP)''' ist ein [[Jugendaustausch | Jugendaustauschprogramm]] und wurde 1983 durch den [[Kongress_der_Vereinigten_Staaten | Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika]] und den [[Deutscher_Bundestag | Deutschen Bundestag ]] ins Leben gerufen. Das PPP hat den kulturellen Austausch zwischen den [[USA]] und [[Deutschland]] zum Ziel. Zurzeit verbringen ca. 450 junge Menschen ein Jahr im jeweiligen Gastland. |
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== Geschichte == |
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=Historie und Namensgebung= |
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Im Jahre 1683 kamen erstmals deutsche Familien in den Vereinigten Staaten an. Die Einwanderer mennonitischen Glaubens gründeten die Siedlung [[Germantown (Philadelphia)|Germantown]] in [[Pennsylvania]]. Zum 300. Jahrestag dieser deutschen [[Einwanderung in die Vereinigten Staaten]] riefen das bundesdeutsche und das amerikanische Parlament 1983 das Parlamentarische Patenschafts-Programm ins Leben.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.bundestag.de/bundestag/europa_internationales/internat_austausch/ppp/erklaerung.html |wayback=20120826201647 |text=Archivierte Kopie |archiv-bot=2019-05-06 03:53:19 InternetArchiveBot }}</ref> Bisher wurden bereits mehr als 25.000 Personen durch das Programm gefördert.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.markus-gruebel.de/aktuell/details?tx_ttnews%5Btt_news%5D=20368&cHash=e6f4e9957b297eaf4b245a9d2dfd4ce3 |titel=Parlamentarisches Patenschaftsprogramm (PPP) - Julian Schwind ist wieder zurück |abruf=2021-02-14 |sprache=de-DE}}</ref> |
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=Zielgruppen= |
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=Ablauf= |
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==Auswahlverfahren== |
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Der Name des Programms rührt vom Grundprinzip der Patenschaft eines Abgeordneten für den jeweiligen Teilnehmer aus seinem Wahlkreis her. Einen solchen Abgeordneten haben die Stipendiaten sowohl in Deutschland als auch in den Vereinigten Staaten und umgekehrt. Der Abgeordnete steht im Idealfall als Mentor während des Jahres zur Verfügung. |
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Zum Teil nutzen Abgeordnete diese Patenschaft zur Werbung in eigener Sache. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass nicht jeder Abgeordnete eine Patenschaft im Rahmen des Programms übernehmen kann. Dies liegt im Unterschied der Teilnehmerzahl zur Anzahl der Sitze im Bundestag begründet. |
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{{Zitat |
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| Text = Das Parlamentarische Patenschafts-Programm hat durch aktuelle Entwicklungen zusätzliche Bedeutung gewonnen. In einer Zeit neuer und bislang unbekannter Herausforderungen für die transatlantische Gemeinschaft übernehmen die Stipendiaten eine wichtige Rolle auch als 'junge Botschafter' Deutschlands in den USA. In amerikanischen Gastfamilien und im unmittelbaren Kontakt mit den Mitschülern beziehungsweise Kollegen lernen sie, was unsere Länder gesellschaftlich, kulturell und politisch verbindet und unterscheidet. Das fördert das gegenseitige Verständnis und trägt wirkungsvoll dazu bei, die menschlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika dauerhaft zu stärken. |
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| Autor= [[Norbert Lammert]] |
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| Quelle = ''Präsident des Deutschen Bundestages und Schirmherr des Parlamentarischen Patenschafts-Programms'' |
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| ref = <ref name="btgsb">{{Internetquelle |
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| autor = Georgia Rauer |
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| hrsg = Deutscher Bundestag |
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| url = https://www.btg-bestellservice.de/pdf/20081500.pdf |
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| titel = Als junge Botschafter für ein Jahr in die USA |
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| werk = Bundestag Bestellservice, www.btg-bestellservice.de |
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| datum = 2008 |
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| zugriff = 2014-04-27 |
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| format = pdf |
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}}</ref> |
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}} |
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== Teilnahmevoraussetzungen == |
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=Inhalt= |
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Für das ''PPP für junge Berufstätige'' sind junge Berufstätige und Auszubildende teilnahmeberechtigt, die zum jeweiligen Stichtag ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Berufsausbildung muss zum Zeitpunkt der Ausreise abgeschlossen sein. Die Altershöchstgrenze von 24 Jahren bei Ausreise kann durch abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst nach oben verschoben werden. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren am Tag der Abreise. |
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Die Teilnehmer erhalten ein [[Stipendium]], das zu 2/3 vom US-Kongress und zu einem 1/3 vom Bundestag finanziert wird. Bundesweit stehen 350 Stipendien zur Verfügung, davon 250 für Schüler/-innen und 75 für junge Berufstätige. Auf beiden Seiten des Programmes stehen die Abgeordneten den jungen Teilnehmern symbolisch als Pate zur Seite. Die eigentlich Vor- und Nachbereitung sowie die Betreuung während des Auslandsaufenthaltes erfolgen durch verschiedene gemeinnützige Organisationen. Für das Schüler-PPP sind es die Organisationen: [[Youth for Understanding]], [[American Field Service]], [[Partnership International]], [[Experiment e.V.]] oder [[GIVE e.V.]]; für das Berufstätigen-PPP ist dies die [[InWEnt]] in Köln, die aus der ehemaligen Carl-Duisberg-Gesellschaft (CDG) hervorging. Der Austausch findet ausschließlich zwischen [[Deutschland]] und den [[USA]] statt. Im Gegenzug werden ca. 250 Schüler/-innen und ca. 80 junge Berufstätige aus den USA nach Deutschland geschickt. |
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Für das ''PPP für Schüler'' sind Schüler teilnahmeberechtigt, die zum jeweiligen Stichtag ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Altersgrenzen liegen zwischen 15 und 17 Jahren im Monat der Abreise. |
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Seit Oktober 2005 gibt es für das Parlamentarische Patenschaftsprogramm für junge Berufstätige ein organisiertes Netzwerk ehemaliger Teilnehmer, das [[PPP-Alumni]]. |
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Als allgemeine Voraussetzungen und Einschränkungen werden von den Teilnehmern gute schulische Leistungen, Allgemeinwissen, schulisches und/oder außerschulisches Engagement sowie politisches und geschichtliches Grundverständnis erwartet, da die Stipendiaten als eine Art Repräsentanten für ihr Heimatland wirken sollen. Ausgenommen von der Teilnahme sind Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card. |
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Aufgrund sinkender Bewerberzahl seit dem dem 11. September 2001 wurde im Sommer 2006 vom Deutschen Bundestag die Zahl der Stipendien für das Berufstätige PPP auf 75 abgesenkt. |
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Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie beispielsweise Heilberufe sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen in den USA von der Teilnahme am PPP für junge Berufstätige ausgeschlossen.<ref name="btgsb" /> |
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= High School Programm = |
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== Ablauf == |
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Der größte Teil des Programms besteht aus Stipendien für Schüler. |
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Das Programm wird in Deutschland im Auftrag des Bundestages von verschiedenen Austauschorganisationen durchgeführt. Neben der Programmverwaltung für die jungen Berufstätigen durch die [[Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit|GIZ]] wirken auf der Seite des PPP für Schüler die Organisationen [[American Field Service]], [[Youth for Understanding]], [[Experiment (Verein)|Experiment]] e. V., [[Open Door International]] e. V., GIVE und [[Partnership International]]. |
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Es stehen zur Zeit um die 300 Stipendien für Schüler zur Verfügung. |
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Die Teilnehmer des Schüler PPP's lernen für ein volles Jahr an einer Amerikanischen Highschool. |
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Verwaltet wird das Programm von fünf Deutschen Organisationen. |
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Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer speziellen Bewerbungskarte möglich. Diese kann entweder direkt bei den Austauschorganisationen angefordert oder von der entsprechenden Webseite des Bundestages geladen werden. In ihr werden die grundlegenden formalen Kriterien wie Geburtsdatum und Wahlkreis geklärt. Sofern die Kandidaten diese Kriterien erfüllen, werden die kompletten Bewerbungsunterlagen durch die Austauschorganisationen zur Verfügung gestellt. Anhand der ausgefüllten Unterlagen wird eine erste Vorauswahl durchgeführt. Im zweiten Schritt müssen die Bewerber ein persönliches Interview sowie je nach Organisation ein Referat halten und einen englischen Grammatiktest sowie einen Fragebogen ausfüllen. Nach Bestehen dieser Runde erfolgt die Endauswahl durch den Abgeordneten auf Basis der Papierbewerbung, der Bewertung der Organisation und oftmals ebenso nach einem persönlichen Treffen mit dem Abgeordneten. |
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Wer kann teilnehmen? |
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Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen. Weiter gilt der Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden (Versetzung, Schulnotenniveau, erfolgreicher Berufsabschluss). |
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Schüler/innen mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen; die Schüler/innen müssen zum Zeitpunkt der Ausreise mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein |
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Zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt, zur Förderung sozialen Grundwissens und zur Bildung von Netzwerken unter den Teilnehmern wird ein Seminar abgehalten. Inhaltlich werden kulturelle, rechtliche und organisatorische Punkte behandelt. Die Vorbereitungsseminare werden von den Austauschorganisationen und ehemaligen Teilnehmern organisiert und durchgeführt. Hier werden auch die Programmregeln sowie das Vorgehen für Versicherung, Visum usw. geklärt. |
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Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen? |
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Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card. |
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Während des Auslandsaufenthalts leben die Teilnehmer bei Gastfamilien (klassische Familien bis hin zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und Einpersonenhaushalte). In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Unterbringung in einem Studentenwohnheim vorgenommen wird. |
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= Austauschprogram für junge Berufstätige = |
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Die Teilnehmer des PPP für Schüler verbringen das komplette Jahr an einer amerikanischen [[High School]], meistens ist diese öffentlich. Die Teilnehmer des PPP für junge Berufstätige studieren in der ersten Hälfte des Jahres an einem [[College]] oder einer Universität und absolvieren in der zweiten Hälfte des Jahres ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Seit 1998 besteht für ca. 10 % der Teilnehmer die Möglichkeit zusätzlich das Congressional Internship Program (CIP) zu absolvieren. Hier bei handelt es sich um ein sechswöchiges Praktikum am U.S. Congress, bei dem die Teilnehmer die Möglichkeit erhalten, den [[Politisches System der Vereinigten Staaten|Politikbetrieb]] der Vereinigten Staaten mitzuerleben. |
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Dieses Austauschstipendium ist für junge Berufstätige im Alter zwischen 18 und 24 Jahre. |
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Die jungen Leute studieren für ein Semester an einem College oder einer Universität und das zweite halbe Jahr absolvieren sie ein Praktikum in einem Amerikanischem Betrieb. |
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Zur Zeit nehmen 75 junge Deutsche und 75 Amerikaner, aus allen 16 Bundesländern und 39 Bundesstaaten, am Austauschprogramm teil. |
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InWEnt gGmbH verwaltet das Programm auf Deutscher Seite und CDS International auf Amerikanischer Seite. |
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Auf dem Nachbereitungsseminar wird das Jahr kritisch reflektiert. Die Teilnehmer tauschen sich insbesondere über die Erfahrungen nach der Rückkehr aus. |
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Wer kann teilnehmen? |
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== Finanzierung == |
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Junge Berufstätige und Auszubildende... |
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Alle unmittelbaren Kosten werden vom Deutschen Bundestag und dem US-amerikanischen Kongress getragen. Dazu gehören etwa Seminare, Hin- und Rückflug und Studiengebühren. Die Teilnehmer des PPP für junge Berufstätige müssen vor Ausreise einen Nachweis über Eigenmittel in Höhe von 4000 Euro zur Deckung der Lebenshaltungskosten erbringen. Dieser ist Bedingung für die Erteilung des Visums und kann zum Teil durch zinsgünstige Kredite der Austauschorganisation abgedeckt werden. |
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- mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland |
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- die zum Zeitpunkt der Ausreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben |
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- die mindestens 16, aber höchstens 23 Jahre alt sind |
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- teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung. |
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Für 2015/16 hatte das [[Außenministerium der Vereinigten Staaten|US Departement of State]] die PPP-Mittel auf die Hälfte gekürzt; der Umfang des weiteren Fortbestands des Parlamentarischen Patenschafts-Programms war daher fraglich.<ref>[http://savecbyx.org/ savecbyx.org]</ref> Im Juli 2015 beschloss das US-Department of State, die geplanten Kürzungen am PPP auf US-amerikanischer Seite zurückzunehmen. Damit stehen im Programmjahr 2016/17 – wie bisher – 285 Stipendien für Schülerinnen und Schüler und 75 Stipendien für junge Berufstätige bereit.<ref>[https://www.bundestag.de/ppp Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)], auf www.bundestag.de, abgerufen am 22. September 2015</ref> |
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Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend. |
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== Ehemaligenorganisationen == |
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Einige Berufe (z.B. Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher leider von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen.. |
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Seit Oktober 2005 sind ehemalige Teilnehmer des PPP für junge Berufstätige im Verein „PPP für junge Berufstätige Alumni“ organisiert. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, „ein internationales Netzwerk aller ehemaligen Teilnehmer des Parlamentarischen Patenschafts-Programms für junge Berufstätige aufzubauen, um somit die Nachhaltigkeit dieses Programms zu sichern und die deutsch-amerikanischen Beziehungen zu fördern.“<ref>[https://www.ppp-alumni.de/fileadmin/user_upload/user_upload/dokumente/Satzung_PPP_Alumni_2010.pdf Satzung des Parlamentarischen Patenschafts-Programm für junge Berufstätige Alumni e. V.], auf www.ppp-alumni.de, abgerufen am 18. Oktober 2018</ref> |
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Wer ist von der Teilnahme ausgeschlossen? |
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Nach einem Gründungsseminar im Oktober 2012 wurde im Jahr 2013 ein Alumniverein für ehemalige Austauschschüler des PPP gegründet. Dieser Verein formiert unter dem Namen ''Alumni des Parlamentarischen Patenschafts-Programms des Deutschen Bundestages und des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika e. V.'' (kurz: APPPs e. V.).<ref>[http://www.appps.info/der-verein/geschichte/ Der Verein], auf www.appps.info, abgerufen am 18. Oktober 2018</ref> Seine Vorhaben werden von dem Deutschen Bundestag, U.S. Botschaft Berlin und vielen U.S. Generalkonsulaten unterstützt. Der APPPs e. V. bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für Alumnae und Alumni sich auszutauschen, um auch nach der Auslandserfahrung mit der anderen Kultur und Politik in Kontakt zu bleiben. Dabei soll das Bewusstsein für die herausragende Bedeutung der Deutsch-Amerikanischen Beziehungen bei den Ehemaligen weiter gefördert werden. |
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Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card |
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== Effekte des Programms == |
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= Bewerbungs- und Auswahlverfahren = |
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Aus einer Studie der [[Sozialforschungsstelle Dortmund]] aus dem Jahre 2000<ref>Gelernt an sich zu glauben: Junge Berufstätige in die USA, Studie zu den Langzeiteffekten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms, Carl Duisberg Gesellschaft e. V. (jetzt InWent gGmbH, Bonn), Köln, 2000</ref> geht unter anderem hervor, dass die Anzahl der Selbständigen unter den Ehemaligen des PPP für junge Berufstätige überdurchschnittlich hoch liegt. Auch herrscht unter den Ehemaligen eine unterdurchschnittliche Arbeitslosenquote. Dies ließe sich aus der praktischen Umsetzung des „amerikanischen Unternehmergeistes“ ableiten. |
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== Weblinks == |
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[[Bewerbungsverfahren]] |
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* [https://www.bundestag.de/ppp Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP)] auf der Webseite des Deutschen Bundestags |
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* [http://www.ppp-alumni.de/ Website des ''PPP für junge Berufstätige Alumni e. V.''] |
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* [http://appps.info Alumni des Parlamentarischen Patenschafts-Programms des Deutschen Bundestages und des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika e. V.] Website des Ehemaligenvereines des Schülerprogramms |
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* [http://www.cbyx.org/ Alumni Webseite der amerikanischen Teilnehmer] |
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== Einzelnachweise == |
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'''Wie bewirbt man sich?''' |
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<references /> |
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Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer Bewerbungskarte möglich, die Sie ab Mai 2006 des Bewerbungsjahres von [http://www.bundestag.de/jugend/ausprog/ppp dieser Internetseite] ausdrucken können. |
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Schüler/innen schicken die blaue Bewerbungskarte an die für ihren Wahlkreis zuständige Austauschorganisation. Die Karte muss dort spätestens am 1. September des Bewerbungsjahres eingegangen sein (Datum des Poststempels ist unerheblich). |
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Junge Berufstätige/Auszubildende schicken die rosa Bewerbungskarte an die Austauschorganisation Internationale Weiterbildung und Entwicklung gGmbH (InWEnt). Die Karte muss dort spätestens am 1. September des Bewerbungsjahres eingegangen sein |
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''Bewerbungsjahr heisst das Jahr bevor das Stipendium vergeben wird -> also wenn Teilnahme 2007/08 dann ist das Bewerbungsjahr 2006'' |
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'''Wie geht es weiter?''' |
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Nach Eingang der Bewerbungskarte verschicken die Austauschorganisationen die vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern die Bewerber/innen aufgrund ihrer Angaben die Teilnahmebedingungen erfüllen. |
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Diese Unterlagen sind fristgerecht und vollständig ausgefüllt an die Organisation zurückzusenden. |
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[[Auswahlverfahren]] |
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Jede Austauschorganisation führt ihr eigenes Vorauswahlverfahren durch. Die Auswahl orientiert sich am gesamten Persönlichkeitsbild, der Motivation und der Eignung der Bewerber/innen für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Von den Bewerber/innen werden in jedem Fall gute staatsbürgerliche Kenntnisse und gute englische Sprachkenntnisse erwartet. |
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Anschließend legen die Austauschorganisationen den am Programm beteiligten Abgeordneten eine Liste mit den am besten geeigneten Bewerber/innen vor. Die/der Abgeordnete nominiert aus dieser Liste die/den Stipendiatin/Stipendiaten. |
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Bitte beachten Sie, dass weder die Bewerbung zum PPP noch die Teilnahme am Vorauswahlverfahren zu einem Rechtsanspruch auf ein Stipendium führen. |
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Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt ärztlich festgestellter gesundheitlicher Eignung. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen. |
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Die Nominierung steht auch unter dem Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden (Versetzung, Schulnotenniveau, erfolgreicher Berufsabschluss). |
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Die Nominierung der Berufstätigen steht unter dem Vorbehalt, dass Wehr- oder Zivildienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fallen. |
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Wer es durch das Auswahlverfahren geschafft hat und von seinem Bundestagsabgeordneten vorgeschlagen wurde wird je nach Organisation meist zu einem Vorbereitungsseminar eingeladen, welches die Teilnehmer auf sein Jahr USA vorbereiten soll. |
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= Programmverwaltung in Deutschland = |
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Die folgenden Organisationen verwalten das PPP in Deutschland: |
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http://www.afs.de AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. |
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http://www.yfu.de Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V. |
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http://www.experiment-ev.de Experiment e.V. |
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http://www.give-highschool.de/?js=1 GIVE e.V. |
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http://www.partnership.de/start.htm Partnership International e.V. |
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http://www.inwent.org InWEnt gGmbH |
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= Weblinks = |
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* [http://www.bundestag.de/jugend/ausprog/ppp/index.html Informationen zum PPP vom Deutschen Bundestag] |
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* [http://www.cbyx.net Congress-Bundestag Youth Exchange Program] |
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* [http://www.ppp-alumni.de PPP-Alumni Offizielle Alumni Webseite der Deutschen Berufstaetigen Seite, verwaltet von dem PPP Alumni e.V.] |
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* [http://www.cbyx.org Alumni Webseite von Amerikanischer Seite, verwaltet von Alumni Kelly Vielmo] |
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* [http://www.inwent.org/ Organisation fuer Berufstaetiges PPP] |
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* [http://www.cdsintl.org/ CDS - Organisation auf Amerikanischer Seite] |
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* [http://www.21ppp.de Homepage der Teilnehmer des 21. PPP (2004/05)] |
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* [http://www.22ppp.de Homepage der Teilnehmer des 22. PPP (2005/06)] |
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* [http://www.23ppp.de Homepage der aktuellen Teilnehmer des 23.PPP (2006/07)] |
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[[Kategorie:Bildung]] |
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[[Kategorie:Austauschprogramm]] |
[[Kategorie:Austauschprogramm]] |
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[[Kategorie:Bildung in Deutschland]] |
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[[Kategorie:Bildung in den Vereinigten Staaten]] |
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[[en:Congress-Bundestag Youth Exchange]] |
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[[Kategorie:Organisation (Beziehungen zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten)]] |
Aktuelle Version vom 25. Januar 2025, 11:40 Uhr
Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) bzw. der Congress-Bundestag Youth Exchange (CBYX) ist ein einjähriges Jugendaustauschprogramm, das 1983 durch den Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika und den Deutschen Bundestag ins Leben gerufen wurde. Das PPP hat über den kulturellen Austausch eine Vertiefung der Freundschaft zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland zum Ziel. Zurzeit verbringen circa 350 Schüler und junge Berufstätige ein Jahr im jeweils anderen Land.

Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahre 1683 kamen erstmals deutsche Familien in den Vereinigten Staaten an. Die Einwanderer mennonitischen Glaubens gründeten die Siedlung Germantown in Pennsylvania. Zum 300. Jahrestag dieser deutschen Einwanderung in die Vereinigten Staaten riefen das bundesdeutsche und das amerikanische Parlament 1983 das Parlamentarische Patenschafts-Programm ins Leben.[1] Bisher wurden bereits mehr als 25.000 Personen durch das Programm gefördert.[2]
Der Name des Programms rührt vom Grundprinzip der Patenschaft eines Abgeordneten für den jeweiligen Teilnehmer aus seinem Wahlkreis her. Einen solchen Abgeordneten haben die Stipendiaten sowohl in Deutschland als auch in den Vereinigten Staaten und umgekehrt. Der Abgeordnete steht im Idealfall als Mentor während des Jahres zur Verfügung.
Zum Teil nutzen Abgeordnete diese Patenschaft zur Werbung in eigener Sache. Anzumerken ist an dieser Stelle, dass nicht jeder Abgeordnete eine Patenschaft im Rahmen des Programms übernehmen kann. Dies liegt im Unterschied der Teilnehmerzahl zur Anzahl der Sitze im Bundestag begründet.
„Das Parlamentarische Patenschafts-Programm hat durch aktuelle Entwicklungen zusätzliche Bedeutung gewonnen. In einer Zeit neuer und bislang unbekannter Herausforderungen für die transatlantische Gemeinschaft übernehmen die Stipendiaten eine wichtige Rolle auch als 'junge Botschafter' Deutschlands in den USA. In amerikanischen Gastfamilien und im unmittelbaren Kontakt mit den Mitschülern beziehungsweise Kollegen lernen sie, was unsere Länder gesellschaftlich, kulturell und politisch verbindet und unterscheidet. Das fördert das gegenseitige Verständnis und trägt wirkungsvoll dazu bei, die menschlichen Beziehungen zwischen Deutschland und Amerika dauerhaft zu stärken.“
Teilnahmevoraussetzungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Für das PPP für junge Berufstätige sind junge Berufstätige und Auszubildende teilnahmeberechtigt, die zum jeweiligen Stichtag ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Berufsausbildung muss zum Zeitpunkt der Ausreise abgeschlossen sein. Die Altershöchstgrenze von 24 Jahren bei Ausreise kann durch abgeleisteten Wehr- oder Ersatzdienst nach oben verschoben werden. Das Mindestalter liegt bei 15 Jahren am Tag der Abreise.
Für das PPP für Schüler sind Schüler teilnahmeberechtigt, die zum jeweiligen Stichtag ihren ersten Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Altersgrenzen liegen zwischen 15 und 17 Jahren im Monat der Abreise.
Als allgemeine Voraussetzungen und Einschränkungen werden von den Teilnehmern gute schulische Leistungen, Allgemeinwissen, schulisches und/oder außerschulisches Engagement sowie politisches und geschichtliches Grundverständnis erwartet, da die Stipendiaten als eine Art Repräsentanten für ihr Heimatland wirken sollen. Ausgenommen von der Teilnahme sind Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit und Inhaber einer Green Card.
Angehörige bestimmter Berufsgruppen wie beispielsweise Heilberufe sind aufgrund rechtlicher Bestimmungen in den USA von der Teilnahme am PPP für junge Berufstätige ausgeschlossen.[3]
Ablauf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Programm wird in Deutschland im Auftrag des Bundestages von verschiedenen Austauschorganisationen durchgeführt. Neben der Programmverwaltung für die jungen Berufstätigen durch die GIZ wirken auf der Seite des PPP für Schüler die Organisationen American Field Service, Youth for Understanding, Experiment e. V., Open Door International e. V., GIVE und Partnership International.
Die Bewerbung zum PPP ist nur mit einer speziellen Bewerbungskarte möglich. Diese kann entweder direkt bei den Austauschorganisationen angefordert oder von der entsprechenden Webseite des Bundestages geladen werden. In ihr werden die grundlegenden formalen Kriterien wie Geburtsdatum und Wahlkreis geklärt. Sofern die Kandidaten diese Kriterien erfüllen, werden die kompletten Bewerbungsunterlagen durch die Austauschorganisationen zur Verfügung gestellt. Anhand der ausgefüllten Unterlagen wird eine erste Vorauswahl durchgeführt. Im zweiten Schritt müssen die Bewerber ein persönliches Interview sowie je nach Organisation ein Referat halten und einen englischen Grammatiktest sowie einen Fragebogen ausfüllen. Nach Bestehen dieser Runde erfolgt die Endauswahl durch den Abgeordneten auf Basis der Papierbewerbung, der Bewertung der Organisation und oftmals ebenso nach einem persönlichen Treffen mit dem Abgeordneten.
Die Nominierung steht unter dem Vorbehalt der gesundheitlichen Eignung. Die Austauschorganisationen können die Vorlage von ärztlichen Attesten verlangen. Weiter gilt der Vorbehalt, dass zum Zeitpunkt der Ausreise die Teilnahmevoraussetzungen tatsächlich erfüllt werden (Versetzung, Schulnotenniveau, erfolgreicher Berufsabschluss).
Zur Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt, zur Förderung sozialen Grundwissens und zur Bildung von Netzwerken unter den Teilnehmern wird ein Seminar abgehalten. Inhaltlich werden kulturelle, rechtliche und organisatorische Punkte behandelt. Die Vorbereitungsseminare werden von den Austauschorganisationen und ehemaligen Teilnehmern organisiert und durchgeführt. Hier werden auch die Programmregeln sowie das Vorgehen für Versicherung, Visum usw. geklärt.
Während des Auslandsaufenthalts leben die Teilnehmer bei Gastfamilien (klassische Familien bis hin zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften und Einpersonenhaushalte). In Einzelfällen kann es vorkommen, dass die Unterbringung in einem Studentenwohnheim vorgenommen wird.
Die Teilnehmer des PPP für Schüler verbringen das komplette Jahr an einer amerikanischen High School, meistens ist diese öffentlich. Die Teilnehmer des PPP für junge Berufstätige studieren in der ersten Hälfte des Jahres an einem College oder einer Universität und absolvieren in der zweiten Hälfte des Jahres ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb. Seit 1998 besteht für ca. 10 % der Teilnehmer die Möglichkeit zusätzlich das Congressional Internship Program (CIP) zu absolvieren. Hier bei handelt es sich um ein sechswöchiges Praktikum am U.S. Congress, bei dem die Teilnehmer die Möglichkeit erhalten, den Politikbetrieb der Vereinigten Staaten mitzuerleben.
Auf dem Nachbereitungsseminar wird das Jahr kritisch reflektiert. Die Teilnehmer tauschen sich insbesondere über die Erfahrungen nach der Rückkehr aus.
Finanzierung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Alle unmittelbaren Kosten werden vom Deutschen Bundestag und dem US-amerikanischen Kongress getragen. Dazu gehören etwa Seminare, Hin- und Rückflug und Studiengebühren. Die Teilnehmer des PPP für junge Berufstätige müssen vor Ausreise einen Nachweis über Eigenmittel in Höhe von 4000 Euro zur Deckung der Lebenshaltungskosten erbringen. Dieser ist Bedingung für die Erteilung des Visums und kann zum Teil durch zinsgünstige Kredite der Austauschorganisation abgedeckt werden.
Für 2015/16 hatte das US Departement of State die PPP-Mittel auf die Hälfte gekürzt; der Umfang des weiteren Fortbestands des Parlamentarischen Patenschafts-Programms war daher fraglich.[4] Im Juli 2015 beschloss das US-Department of State, die geplanten Kürzungen am PPP auf US-amerikanischer Seite zurückzunehmen. Damit stehen im Programmjahr 2016/17 – wie bisher – 285 Stipendien für Schülerinnen und Schüler und 75 Stipendien für junge Berufstätige bereit.[5]
Ehemaligenorganisationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit Oktober 2005 sind ehemalige Teilnehmer des PPP für junge Berufstätige im Verein „PPP für junge Berufstätige Alumni“ organisiert. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, „ein internationales Netzwerk aller ehemaligen Teilnehmer des Parlamentarischen Patenschafts-Programms für junge Berufstätige aufzubauen, um somit die Nachhaltigkeit dieses Programms zu sichern und die deutsch-amerikanischen Beziehungen zu fördern.“[6]
Nach einem Gründungsseminar im Oktober 2012 wurde im Jahr 2013 ein Alumniverein für ehemalige Austauschschüler des PPP gegründet. Dieser Verein formiert unter dem Namen Alumni des Parlamentarischen Patenschafts-Programms des Deutschen Bundestages und des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika e. V. (kurz: APPPs e. V.).[7] Seine Vorhaben werden von dem Deutschen Bundestag, U.S. Botschaft Berlin und vielen U.S. Generalkonsulaten unterstützt. Der APPPs e. V. bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für Alumnae und Alumni sich auszutauschen, um auch nach der Auslandserfahrung mit der anderen Kultur und Politik in Kontakt zu bleiben. Dabei soll das Bewusstsein für die herausragende Bedeutung der Deutsch-Amerikanischen Beziehungen bei den Ehemaligen weiter gefördert werden.
Effekte des Programms
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Aus einer Studie der Sozialforschungsstelle Dortmund aus dem Jahre 2000[8] geht unter anderem hervor, dass die Anzahl der Selbständigen unter den Ehemaligen des PPP für junge Berufstätige überdurchschnittlich hoch liegt. Auch herrscht unter den Ehemaligen eine unterdurchschnittliche Arbeitslosenquote. Dies ließe sich aus der praktischen Umsetzung des „amerikanischen Unternehmergeistes“ ableiten.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) auf der Webseite des Deutschen Bundestags
- Website des PPP für junge Berufstätige Alumni e. V.
- Alumni des Parlamentarischen Patenschafts-Programms des Deutschen Bundestages und des Kongresses der Vereinigten Staaten von Amerika e. V. Website des Ehemaligenvereines des Schülerprogramms
- Alumni Webseite der amerikanischen Teilnehmer
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Archivierte Kopie ( des vom 26. August 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Parlamentarisches Patenschaftsprogramm (PPP) - Julian Schwind ist wieder zurück. Abgerufen am 14. Februar 2021 (deutsch).
- ↑ a b Georgia Rauer: Als junge Botschafter für ein Jahr in die USA. (pdf) In: Bundestag Bestellservice, www.btg-bestellservice.de. Deutscher Bundestag, 2008, abgerufen am 27. April 2014.
- ↑ savecbyx.org
- ↑ Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP), auf www.bundestag.de, abgerufen am 22. September 2015
- ↑ Satzung des Parlamentarischen Patenschafts-Programm für junge Berufstätige Alumni e. V., auf www.ppp-alumni.de, abgerufen am 18. Oktober 2018
- ↑ Der Verein, auf www.appps.info, abgerufen am 18. Oktober 2018
- ↑ Gelernt an sich zu glauben: Junge Berufstätige in die USA, Studie zu den Langzeiteffekten des Parlamentarischen Patenschafts-Programms, Carl Duisberg Gesellschaft e. V. (jetzt InWent gGmbH, Bonn), Köln, 2000