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„Nachunternehmer“ – Versionsunterschied

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Ein '''Nachunternehmer''' (oder Subunternehmer) erbringt aufgrund eines [[Werkvertrag]]es im Auftrag eines anderen Unternehmers (Hauptunternehmer) einen Teil der vom Hauptunternehmer gegenüber dessen [[Auftraggeber]] zu erbringenden Leistung.

Diese Unternehmereinsatzform ist insbesondere in der [[Bauwirtschaft]] und der [[Logistik]]branche weit verbreitet.

[[Kategorie:Unternehmer]]

Aktuelle Version vom 7. März 2010, 17:40 Uhr

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