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„Einwohnermeldeamt“ – Versionsunterschied

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{{Dieser Artikel|befasst sich mit den Einwohnermeldebehörden in Deutschland. Für entsprechende Behörden in anderen Ländern siehe [[Melderegister]].}}
Das '''Einwohneramt''' (umgangssprachlich als '''Einwohnermeldeamt''' bezeichnet) ist in [[Deutschland]] eine kommunale oder städtische [[Behörde]], die sich früher hauptsächlich mit der im Meldewesen verankerten [[Meldepflicht]] zu befassen hatte.
Das '''Einwohnermeldeamt''' ist eine kommunale [[Behörde]], die sich als Meldestelle mit der im [[Melderegister|Meldewesen]] verankerten [[Meldepflicht]] befasst.
[[Datei:Bundesarchiv Bild 183-1989-1110-032, Dresden-Ost, Visaerteilung.jpg|mini|Im Meldeamt der Volkspolizei in der DDR konnten DDR-Bürger nach Inkrafttreten der neuen Reisegesetze am 10. November 1989 eine Genehmigung für eine Sofortreise in die BRD abholen.]]


* In [[Deutschland]] heißen diese Behörden '''Meldebehörden'''
Seit Ende des [[20. Jahrhundert]]s werden Einwohnermeldeämter teilweise auch als ''[[Bürgeramt|Bürgerämter]]'' bezeichnet, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen.
* In [[Österreich]] ist ein '''Meldeamt''' Teil der [[Gemeinde (Österreich)|Gemeindeverwaltung]]
* In der [[Schweiz]] und [[Liechtenstein]] heißt die entsprechende Stelle '''Einwohnerkontrolle''' oder '''Personenmeldeamt'''


== Deutschland ==
Der Zuständigkeitsbereich der deutschen Einwohnermeldeämter ist je nach Bundesland verschieden, jedoch kann man in der Mehrzahl der Fälle davon ausgehen, dass sie für folgende Sparten verantwortlich sind:
=== Geschichte ===
* An-, Ab- und Ummeldungen
Federführend für die Entstehung der Meldeämter in [[Berlin]] zeichnet der Regierungsbauinspektor und Schriftsteller [[Salomo Sachs]]. Seine Erfindung eines „fliegenden Catasters“ setzte sich 1812 in Berlin durch und verbreitete sich in Preußen. Die Aktualisierungen der Bürgerdaten mit ihren Aufenthaltsveränderungen erfolgte stündlich per Formular, in den neu geschaffenen 12 Ämtern und den Polizeirevieren der Stadt.
** [[Führungszeugnis]]se (nur Beantragung)
** amtliche [[Beglaubigung]]en
** Haushaltsbescheinigung für [[Kindergeld]]
** [[Kinderausweis]]e
** [[Totenschein]]e
** [[Lohnsteuerkarte]]n
** [[Namensänderung]]en
** [[Pass (Dokument)|Pass]]angelegenheiten
** [[Personalausweis]]e
** [[Statistik|Bevölkerungsstatistiken]]
** Anträge für [[Aufenthaltsgenehmigung]]en
** Auskünfte aus dem [[Melderegister]]
** Aufenthalts- und Meldebescheinigungen
** [[Fahrzeugschein]]änderungen
** Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
** [[Hundesteuer|Hundeanmeldung]]
** Einladungen von [[Visum|visumpflichtigen]] Ausländern (Verpflichtungserklärungen),
** Untersuchungsberechtigungsscheine
** [[Wehrpflicht|Wehrerfassung]]


Seit Ende des [[20. Jahrhundert]]s wurden die Aufgaben der Einwohnermeldeämter mit anderen kommunalen Dienstleistungen in sogenannten ''[[Bürgeramt|Bürgerämter]]n'' zusammengefasst. Auch andere Bezeichnungen wie Bürgerservice, Kundenzentrum, Servicepunkt, Bürgerladen, Bürgerdienste werden benutzt, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen.
In manchen Kommunen (z.B.: [[Dortmund]], [[Stuttgart]]) sind einzelne Ämter zum "Bürgerservice" zusammengefasst worden.


=== Rechtliches ===
''Siehe auch:'' [[Verwaltung]], [[Verwaltungsrecht]], [[Rathaus]], [[Meldepflicht]], [[Meldewesen]], [[ZEMA]]
Die Rechtsgrundlagen gehören zum [[Bundesmeldegesetz#Rechtsgeschichte|Melderecht]]. Bis 2015 gehörte das Melderecht hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz zum Bereich der [[Rahmengesetz]]gebung ({{Art.|75|GG 30.08.2006|buzer}} [[Grundgesetz|GG]]). Im Zuge der [[Föderalismusreform|Föderalismusreform I]] wurde das Meldewesen der [[Ausschließliche Gesetzgebung|ausschließlichen Gesetzgebung]] des Bundes zugewiesen. Seit dem 1. November 2015 ist das [[Bundesmeldegesetz]] (BMG) in Kraft.


Der Zuständigkeitsbereich der kommunalen Dienstleistungszentren umfasst:
* [[Meldepflicht|An-, Ab- und Ummeldungen]]
* [[Führungszeugnis]]se (nur Beantragung)
* amtliche [[Beglaubigung]]en
* Haushaltsbescheinigung für [[Kindergeld]]
* [[Kinderreisepass|Kinderreisepässe]]
* [[Reisepass|Passangelegenheiten]]
* [[Personalausweis]]e
* [[Statistik|Bevölkerungsstatistiken]]
* Auskünfte aus dem [[Melderegister]]
* Aufenthalts- und [[Meldebestätigung|Meldebescheinigungen]], [[Lebensbescheinigung]]en
* Adressänderung im [[Fahrzeugschein]] (nur in kreisfreien Städten, welche keinem Landkreis angehören, sonst ist das [[Landratsamt]] zuständig)
* Auszüge aus dem [[Gewerbezentralregister]]
* Untersuchungsberechtigungsscheine
* [[Wehrpflicht|Wehrerfassung]]


==Weblinks==
== Österreich ==
Die Meldeämter sind in Österreich Teil der Gemeindeverwaltung; [[Behörde (Österreich)|Meldebehörde]] selbst ist laut [[Meldegesetz 1991|Meldegesetz]] der jeweilige [[Bürgermeister]]. In Österreich ist es möglich, eine An- und Abmeldung im gleichen Meldeamt (jenem, welches für den neuen Wohnsitz zuständig ist) durchzuführen; ebenso ist eine postalische An-, Ab- oder Ummeldung möglich. In den meisten Gemeinden sind die Meldeämter direkt in die Gemeindeämter integriert, in [[Wien]] sind die [[Magistrat der Stadt Wien#Magistratische Bezirksämter|Magistratischen Bezirksämter]] zuständig, in Gemeinden mit einer [[Gemeindewachkörper|Stadtpolizei]] mit eigener Dienststelle sind die Meldeämter häufig bei dieser untergebracht.
*[http://www.meldeaemter.de/einwohnermeldeamt.html Virtuelles Einwohnermeldeamt (Online ummelden)]


== Schweiz ==
[[Kategorie:Behörde (Deutschland)]]
{{Hauptartikel|Einwohnerkontrolle}}
[[Kategorie:Kommunalpolitik]]


Die '''Einwohnerkontrolle''' oder '''Personenmeldeamt''' ist eine kommunale [[Behörde]] in der [[Schweiz]] und [[Liechtenstein]], die sich als [[Meldestelle]] mit der im [[Melderegister#Schweiz|Meldewesen]] verankerten [[Meldepflicht]] befasst. Diese Behörde stellt den ersten Kontakt mit der Stadtverwaltung her. Sie ist zuständig für die Anmeldung von Neuzuzügen, von ihr werden auch sämtliche Wegzüge, Adressänderungen oder andere Änderungen bezüglich der Personalien einer Einwohnerin und/oder eines Einwohners bearbeitet. Sie nimmt auch verschiedene Gesuche im Zusammenhang mit der fremdenpolizeilichen Regelung des Aufenthalts ausländischer Personen entgegen, prüft diese und leitet sie an das Kantonale Migrationsamt weiter.
[[da:Folkeregister]]

[[nl:Bevolkingsregister]]
== Siehe auch ==
[[sv:Folkbokföring]]
* [[Standesamt]]
* [[Verwaltung]], [[Verwaltungsrecht]]
* [[Rathaus]]
* [[ZEMA]], [[Melderegisterauskunft]]
* [[Bundesmeldegesetz]]
* [[Meldegesetz 1991]]

{{Normdaten|TYP=s|GND=4151440-3}}

[[Kategorie:Behörde]]
[[Kategorie:Kommunalverwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltungsrecht (Deutschland)]]

Aktuelle Version vom 29. Juni 2024, 16:20 Uhr

Das Einwohnermeldeamt ist eine kommunale Behörde, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst.

Im Meldeamt der Volkspolizei in der DDR konnten DDR-Bürger nach Inkrafttreten der neuen Reisegesetze am 10. November 1989 eine Genehmigung für eine Sofortreise in die BRD abholen.

Federführend für die Entstehung der Meldeämter in Berlin zeichnet der Regierungsbauinspektor und Schriftsteller Salomo Sachs. Seine Erfindung eines „fliegenden Catasters“ setzte sich 1812 in Berlin durch und verbreitete sich in Preußen. Die Aktualisierungen der Bürgerdaten mit ihren Aufenthaltsveränderungen erfolgte stündlich per Formular, in den neu geschaffenen 12 Ämtern und den Polizeirevieren der Stadt.

Seit Ende des 20. Jahrhunderts wurden die Aufgaben der Einwohnermeldeämter mit anderen kommunalen Dienstleistungen in sogenannten Bürgerämtern zusammengefasst. Auch andere Bezeichnungen wie Bürgerservice, Kundenzentrum, Servicepunkt, Bürgerladen, Bürgerdienste werden benutzt, um einerseits einen freundlicheren ersten Eindruck zu vermitteln und andererseits die geänderten Aufgabenbereiche deutlich zu machen.

Die Rechtsgrundlagen gehören zum Melderecht. Bis 2015 gehörte das Melderecht hinsichtlich der Gesetzgebungskompetenz zum Bereich der Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG). Im Zuge der Föderalismusreform I wurde das Meldewesen der ausschließlichen Gesetzgebung des Bundes zugewiesen. Seit dem 1. November 2015 ist das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft.

Der Zuständigkeitsbereich der kommunalen Dienstleistungszentren umfasst:

Die Meldeämter sind in Österreich Teil der Gemeindeverwaltung; Meldebehörde selbst ist laut Meldegesetz der jeweilige Bürgermeister. In Österreich ist es möglich, eine An- und Abmeldung im gleichen Meldeamt (jenem, welches für den neuen Wohnsitz zuständig ist) durchzuführen; ebenso ist eine postalische An-, Ab- oder Ummeldung möglich. In den meisten Gemeinden sind die Meldeämter direkt in die Gemeindeämter integriert, in Wien sind die Magistratischen Bezirksämter zuständig, in Gemeinden mit einer Stadtpolizei mit eigener Dienststelle sind die Meldeämter häufig bei dieser untergebracht.

Die Einwohnerkontrolle oder Personenmeldeamt ist eine kommunale Behörde in der Schweiz und Liechtenstein, die sich als Meldestelle mit der im Meldewesen verankerten Meldepflicht befasst. Diese Behörde stellt den ersten Kontakt mit der Stadtverwaltung her. Sie ist zuständig für die Anmeldung von Neuzuzügen, von ihr werden auch sämtliche Wegzüge, Adressänderungen oder andere Änderungen bezüglich der Personalien einer Einwohnerin und/oder eines Einwohners bearbeitet. Sie nimmt auch verschiedene Gesuche im Zusammenhang mit der fremdenpolizeilichen Regelung des Aufenthalts ausländischer Personen entgegen, prüft diese und leitet sie an das Kantonale Migrationsamt weiter.