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„Zeugen Jehovas in der Zeit des Nationalsozialismus“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Purple Triangle.JPG|mini|[[Kennzeichnung der Häftlinge in den Konzentrationslagern|KZ-Kennzeichnung]] „Bibelforscher“]]
Während der Herrschaft des '''[[Nationalsozialismus]]''' vom [[30. Januar]] [[1933]] bis zum [[8. Mai]] [[1945]] gerieten die '''[[Zeugen Jehovas]]''' (früher „Ernste Bibelforscher“ genannt) unter anderem wegen ihrer [[Kriegsdienstverweigerung|Verweigerung des Wehrdienstes]] und des [[Hitlergruß|Hitlergrußes]] in Konflikt mit den [[Nationalsozialisten|nationalsozialistischen]] Staatsorganen und wurden verfolgt.
Die Geschichte der '''Zeugen Jehovas in der Zeit des Nationalsozialismus''' ist geprägt von den Konflikten mit den [[Nationalsozialismus|nationalsozialistischen]] Staatsorganen, unter anderem wegen ihrer [[Kriegsdienstverweigerung der Zeugen Jehovas|Verweigerung des Kriegsdienstes]] und des [[Hitlergruß]]es. Während der [[Zeit des Nationalsozialismus]] wurden die [[Zeugen Jehovas]] (früher „[[Bibelforscherbewegung|Bibelforscher]] genannt) vor allem deswegen verfolgt.


== Vorgeschichte 1918 bis 1933 ==
Auch andere Religionsgemeinschaften gerieten unterschiedlich stark in Konflikt mit dem nationalsozialistischen Staat (siehe ''[[Religion während des Nationalsozialismus]]'').
Im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] leistete die Mehrzahl der deutschen [[Bibelforscherbewegung|Bibelforscher]], wie sich die ''Zeugen Jehovas'' vor 1931 nannten, der Einberufung zum Militärdienst Folge.<ref>Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium'', 2. Auflage 1994, S. 45.</ref> Aber einige verweigerten den [[Kriegsdienst]] und hatten dadurch Konflikte mit der Gesellschaft. Während der [[Weimarer Republik]], die keine [[Wehrpflicht]] kannte, fielen sie durch ihre offensive [[Mission (Christentum)|Missionierung]] und Anklagen gegen die [[Amtskirche]]n auf, denen sie unter anderem vorwarfen, die Kriegführung im Weltkrieg unterstützt zu haben. Die [[Religionsgemeinschaft]] wuchs rasch: Bekannten sich 1918 noch 3.900 Menschen als Bibelforscher, waren es 1919 schon 5.500 und 1926 bereits 22.500. Die Religionsgemeinschaft stieß aber auch auf deutliche Ablehnung.


Die Anschuldigungen der [[Völkische Bewegung|völkisch]]-nationalen Presse konzentrierten sich im Kern darauf, die Bibelforscher als von [[Jude]]n oder [[Freimaurerei|Freimaurern]] finanzierte Organisation darzustellen, die eine [[Bolschewismus|bolschewistische]] [[Revolution]] vorbereite. Diese [[Verschwörungstheorie]]n wurden unter anderen von [[Alfred Rosenberg]] aufgegriffen, dem Chefredakteur des [[Völkischer Beobachter|Völkischen Beobachters]], der Parteizeitung der NSDAP. Sie entstammten ursprünglich der kirchlichen Agitation, mit der [[Römisch-katholische Kirche|Katholiken]] und [[Evangelische Kirche|Protestanten]] auf die heftigen Anklagen der [[Pazifismus|pazifistischen]] Bibelforscher reagiert hatten. Auch ihre Herkunft aus den [[Vereinigte Staaten|USA]] wurde als Bedrohung ausgelegt. Die Bibelforscher verkündeten den bevorstehenden [[Endzeit|Untergang]] aller staatlichen Organisationen und Kirchen, die ihrer Auffassung nach unter der Herrschaft [[Satan]]s stünden. Sie betonten zwar ihre [[Überparteilichkeit|politische Neutralität]] und erklärten ausdrücklich, dass die Vernichtung von Staaten und Kirchen nur durch [[Jesus Christus|Jesus]] und [[JHWH|Jehova]] erfolgen sollte. Dennoch interpretierten Ankläger in die Schriften der Bibelforscher Belege für den angeblichen [[Judentum|jüdischen]], [[Kommunismus|kommunistischen]] und umstürzlerischen Charakter der Bewegung hinein. [[Weltverschwörungstheorie]]n schrieben den Bibelforschern eine zentrale Position in einem angeblich geplanten Umsturz zu.
== Vorgeschichte (1918-1933) ==
Die Verfolgung der [[Bibelforscher]], wie sich [[Zeugen Jehovas]] vor 1931 nannten, kam in Deutschland nicht unerwartet. Schon im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]] (1914-1918) waren die Bibelforscher durch ihre kriegsgegnerische Haltung bei [[Staat]] und [[Kirche]] >negativ< aufgefallen. In den 1920er Jahren machten sie weiterhin durch ihre offensive [[Mission (Christentum)|Missionierung]] und Anklage der Kirchen auf sich aufmerksam. Im verarmten und [[trauma]]tisierten Nachkriegsdeutschland fanden sich rasch viele neue Anhänger (1918: 3.900 Gläubige, 1919: 5.500 Gläubige, 1926: 22.500 Gläubige). Das [[Phänomen]] der Bibelforscher fand dabei nicht nur Anhänger, sondern auch deutliche Ablehnung.


Kirchliche Stellen lieferten sich mit den Bibelforschern einen regelrechten Schlagabtausch, wobei die evangelischen Kirchen mehr Einsatz zeigten als die katholischen. Materialdienste und [[Apologetik|apologetische]] Abteilungen beider großen Kirchen beschäftigten sich intensiv mit der Lehre der Bibelforscher, um Pfarrern Argumentationshilfen zu bieten. [[Flugblatt]]aktionen griffen jeweils die andere Position an. Während Bibelforscher vor Kirchen und Friedhöfen predigten oder Flugblätter und Traktate verteilten, versuchten Geistliche während der Vorträge der Bibelforscher Diskussionen zu erzwingen. Kirchliche Stellen griffen teilweise auch Argumente der völkisch-nationalen Presse auf. Als die Kirchen erhebliche Austritte von [[Freidenker]]n erfuhren, brachten sie die Bibelforscher mit diesen Verbänden in Verbindung.
Die Anschuldigungen der [[völkisch]]-nationalen Presse konzentrierte sich im Kern darauf, die Bibelforscher als von [[Jude]]n oder [[Freimaurerei|Freimaurern]] finanzierte Organisation darzustellen, die eine [[Bolschewismus|bolschewistische]] [[Revolution]] vorbereite. Auch die Herkunft aus den [[USA]] wurde als Bedrohung ausgelegt. Die Bibelforscher verkündeten den Untergang aller staatlichen Organisationen und Kirchen, die ihrer Auffassung nach Teil der Welt sind, über welcher [[Satan]] der Herrscher sei. Sie betonten zwar ihre politische [[Neutralität]] und erklärten ausdrücklich, dass die Vernichtung von Staaten und Kirchen nur durch [[Jesus von Nazareth|Jesus]] und [[JHWH|Jehova]] erfolgen sollte. Dennoch interpretierten Ankläger im Schrifttum der Bibelforscher viele ihrer [[Zitat]]e so, dass sie meinten, mit ihnen den angeblichen [[Judentum|jüdischen]], [[Kommunismus|kommunistischen]] und umstürzlerischen Charakter der Bibelforscher untermauern zu können. Es kursierten mehrere Welt[[verschwörungstheorie]]n, in denen die Bibelforscher zentrale Positionen besetzten.


Andererseits wurden die Angriffe der Bibelforscher gegen die Kirchen als maßlose Kritik empfunden. Als [[Paul Balzereit]], der Vorsitzende der [[Wachtturm-Gesellschaft|Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft]], 1924 seine gegen die katholische Kirche gerichtete Schrift ''Die größte Geheim-Macht der Welt'' veröffentlichte, war das Echo außerhalb der Kreise der Bibelforscher rundweg negativ. Darin wurde dem [[Heiliger Stuhl|Vatikan]] die Schuld an der bedrängten Lage des deutschen Volks gegeben und die Bibelforscher als Bekämpfer Roms dargestellt, die dadurch der Menschheit einen großen Dienst erweisen würden.<ref>P. B. Gotthilf (d. i. Paul Balzereit): ''Die größte Geheim-Macht der Welt. Die Ursache aller Kriege, sowie aller nationalen und internationalen Zerwürfnisse. Ein Jahrhunderte alter Betrug aufgedeckt''. Sternverlag, Leipzig 1924</ref> Das Buch wurde verboten, die Religionsgemeinschaft zu einer Geldstrafe verurteilt.
Kirchliche Stellen lieferten sich mit den Bibelforschern einen regelrechten Schlagabtausch, wobei die [[evangelische Kirche]] mehr Einsatz zeigte als die [[Römisch-Katholische Kirche|katholische]] Kirche. Materialdienste und [[Apologetik|Apologetische]] Abteilungen beider großen Kirchen beschäftigten sich intensiv mit der Lehre der Bibelforscher, um [[Pastor]]en Argumentationshilfen zu bieten. Flugblattaktionen griffen jeweils die andere Position an. Während Bibelforscher vor Kirchen und [[Friedhof|Friedhöfen]] predigten oder [[Flugblatt|Flugblätter]] verteilten, versuchten Geistliche während der Vorträge der Bibelforscher Diskussionen zu erzwingen. Kirchliche Stellen griffen teilweise auch Argumente der völkisch-nationalen Presse auf. Als die Kirchen erhebliche Austritte von [[Freidenker]]n erfuhren, brachten sie die Bibelforscher mit diesen Verbänden in Verbindung.


Die rechtlichen Mittel gegen die Bibelforscher waren jedoch sehr begrenzt. Obwohl jährlich hunderte Gerichtsverfahren wegen unerlaubten [[Hausierer|Hausierens]] oder Verstößen gegen die [[Gewerbeordnung (Deutschland)|Gewerbeordnung]] stattfanden, wurden nur in wenigen Fällen tatsächlich Geldstrafen verhängt. Ein erster Wegbereiter für die staatliche Verfolgung war die von kirchlichen Kreisen forcierte [[Notverordnung]] „zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ vom März 1931, die auch ein polizeiliches Einschreiten gegen [[Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen|Beschimpfung oder Verächtlichmachung von religiösen Bräuchen oder Gegenständen]] erlaubte. [[Bayern]] war Vorreiter darin, auf dieser Grundlage Veranstaltungsverbote gegen Bibelforscher auszusprechen und [[Beschlagnahmung]]en durchzuführen.
Andererseits wurden die Angriffe der Bibelforscher gegen die Kirchen als maßlose Kritik empfunden. So wurde das Buch über die katholische Kirche, "Die größte Geheim-Macht der Welt", das der höchste Funktionär der Bibelforscher [[Paul Balzereit]] verfasst hatte und unter dem Pseudonym P.B.Gotthilf in einem neutralen Verlag veröffentlicht hatte, allgemein als hetzerisch empfunden. In dem Buch wurde dem Vatikan die Schuld an der bedauerlichen Lage des deutschen Volks gegeben und die Bibelforscher als Feind Roms hingestellt, der dadurch der Menschheit einen großen Dienst erweise. Das Buch wurde verboten, die Religionsgemeinschaft zu einer Geldstrafe verurteilt.


Die Bibelforscher selbst sahen all diese Maßnahmen gegen sie als Bestätigung ihrer Auffassung, dass Staat und Kirche vom [[Teufel]] gelenkt gegen sie kämpften und sie als [[Märtyrer]] eine ähnliche [[Christenverfolgung|Verfolgung]] erleiden würden wie die [[Urchristen|ersten Christen]]. Sie begriffen die Situation als Bestätigung der Worte Jesu im [[Johannesevangelium]], der den Jüngern den Hass der Welt ankündigte ({{B|Joh|15|19|Elb}}). Nachdem sich ihre Prophezeiung, im Jahr 1925 würde [[Harmagedon]], der Endkrieg Gottes gegen die Mächte Satans mit dem anschließenden Anbruch eines [[Millenarismus|Tausendjährigen Reichs]] eintreten, nicht erfüllt hatte, stagnierte zunächst das Wachstum, und ab 1928 sanken die Mitgliederzahlen sogar. In den letzten drei Jahren vor der [[Machtergreifung|Machtübernahme]] [[Hitler]]s war jedoch wieder eine erhebliche Zunahme der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Trotz des relativ hohen Wachstums machten die Zeugen Jehovas beim Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 mit 25.000 bis 30.000 Mitgliedern<ref>Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium'', 2. Auflage 1994, S. 485.</ref> nur etwa 0,038 Prozent der Bevölkerung des [[Deutsches Reich|Deutschen Reiches]] aus.
Die rechtlichen Mittel gegen die Bibelforscher waren jedoch sehr begrenzt. Obwohl jährlich hunderte Gerichtsverfahren wegen unerlaubtem [[Hausierer|Hausierens]] oder Verstößen gegen die [[Gewerbeordnung]] statt fanden, wurden nur in wenigen Fällen tatsächlich [[Geldstrafe]]n verhängt. Ein erster Wegbereiter für die staatliche Verfolgung ist die von kirchlichen Kreisen forcierte „Verordnung des Reichspräsidenten zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ von 1931, die auch ein polizeiliches Einschreiten gegen Beschimpfung oder Verächtlichmachung von religiösen Bräuchen oder Gegenständen erlaubt. [[Bayern]] war Vorreiter darin, auf Basis dieser Verordnung den Bibelforschern Veranstaltungsverbote auszusprechen und [[Beschlagnahmung]]en durchzuführen.


== Orientierung 1933 bis 1939 ==
Die Bibelforscher selbst nahmen all diese Maßnahmen gegen sie als Bestätigung ihrer Auffassung, dass Staat und Kirche vom Teufel gelenkt gegen sie kämpften. Sie sahen sich als Nachfolger der ersten Christen, die ähnlich verfolgt wurden. Sie begriffen die Situation als Bestätigung der Worte Jesu im [[Johannesevangelium]] 15,19: „''Wäret ihr von der Welt, so hätte die Welt das Ihre lieb. Weil ihr aber nicht von der Welt seid, sondern ich euch aus der Welt erwählt habe, darum hasst euch die Welt.''“ (wiedergegeben nach der [[Luther-Bibel]]). Nach einer unerfüllten Erwartung von ''[[Harmagedon]]'' (dem Endkrieg Gottes, den die Bibelforscher sehnlichst erwarteten) im Jahre [[1925]], stagnierte zunächst das Wachstum und ab [[1928]] sanken auch die Mitgliederzahlen. In den letzten drei Jahren vor der [[Machtergreifung]] [[Hitler]]s war jedoch wieder eine erhebliche Zunahme der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Trotz des relativ hohen Wachstums machten die Zeugen Jehovas beim Machtantritt der [[Nationalsozialisten]] [[1933]] mit 25.000 bis 30.000 Mitgliedern nur etwa 0,038% der Bevölkerung des [[Deutsches Reich|Deutschen Reiches]] aus.
=== Weltanschauung ===
Die Zeugen Jehovas standen dem [[NS-Regime]] von Anfang an ablehnend gegenüber. Der kanadische Historiker [[Michael H. Kater]] sieht den Grund für diese „Todfeindschaft“ in einer strukturellen Ähnlichkeit der jeweiligen Ideologien: Sowohl Nationalsozialisten als auch Zeugen Jehovas seien nicht demokratisch, sondern [[totalitär]] geprägt gewesen, wobei sich jene einen [[Führerstaat]] aufbauen wollten, diese eine „‚[[Theokratie]]‘, in der nicht der [[Führer]], sondern Jehova Gott [[Diktatur|diktatorisch]] regiere“; beide hätten von ihren Mitgliedern verlangt, sich in die jeweilige [[Hierarchie|Herrschaftshierarchie]] einzugliedern, beide hätten dazu aufgefordert, für die jeweiligen höheren Zwecke die Interessen der Eigenpersönlichkeit zu opfern, beide hätten einen Ausschließlichkeitsanspruch erhoben.<ref>Michael H. Kater: ''Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich.'' In: ''Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte.'' 17, 1969, S. 187 ([http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1969_2.pdf ifz-muenchen.de]; PDF; 6,6&nbsp;MB; abgerufen am 30. Juni 2011).</ref> Die Historikerin Monika Minninger erklärt dagegen, dass die Zeugen Jehovas in ihrem religiösen Gedankengut eine diametral entgegengesetzte Haltung zu den Nationalsozialisten einnahmen, was die Gegnerschaft begründet habe.<ref>Monika Minninger: ''Eine bekennende „Kirche“. Zur Verfolgung von Zeugen Jehovas in Ostwestfalen und Lippe 1933–1945''. Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek, Bielefeld 2001, S. 10.</ref>


=== Beginn der Verfolgung ===
== Orientierung (1933-1935) ==
Die [[Reichstagsbrandverordnung]] vom 28. Februar 1933 bildete die Rechtsgrundlage für viele Verbote und Verfolgungsmaßnahmen, auch gegen die Zeugen Jehovas, die von April bis Juni 1933 in den verschiedenen Ländern des Reiches ausgesprochen wurden.


In den ersten Jahren war, neben den allgemein bekannten Vorwürfen, die Verweigerung des [[Hitlergruß]]es, die Wahlverweigerung und das Fernbleiben von staatlichen Organisationen ([[Reichsluftschutzbund]], [[Deutsche Arbeitsfront]] u.&nbsp;a.&nbsp;m.) Anlass zu Entlassungen und diversen Formen öffentlicher Erniedrigung. Ihre Weigerung, an den Feiern zum [[Erster Mai|1. Mai]] teilzunehmen, der seit 1933 [[gesetzlicher Feiertag]] war, hatte für viele Mitglieder der Religionsgemeinschaft die fristlose Entlassung zur Folge. Zahlungen der Renten- oder [[Pensionskasse]]n wurden einbehalten, als angeblich [[Asoziale (Nationalsozialismus)|asozialen Elementen]] wurden ihnen auch die [[Arbeitslosenunterstützung]]en verweigert. Da die illegalen Unterstützungszahlungen aus dem Ausland nicht hinreichten, betätigten sich viele Zeugen Jehovas, um nicht zu verhungern, als [[Lumpensammler]].<ref>Michael H. Kater: ''Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich.'' In: ''Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte.'' 17, 1969, S. 196 ([http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1969_2.pdf ifz-muenchen.de]; PDF; 6,6&nbsp;MB; abgerufen am 30. Juni 2011).</ref> Schulpflichtige Kinder von Zeugen Jehovas waren von Anbeginn starkem [[Gruppenzwang]] ausgesetzt. Von Lehrern wie Schülern ausgegrenzt und oft körperlich angegriffen, wurden nationalsozialistische Rituale, die sie durch ihre Erziehung als ''Götzendienst'' empfanden, zum täglichen Spießrutenlauf.
Am 30. Januar 1933 wurde [[Adolf Hitler]] zum [[Reichskanzler]] berufen und die [[Nationalsozialist]]en erhielten zunehmend staatliche Macht. Am 28. Februar erging die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ (kurz [[Reichstagsbrandverordnung]].) Sie sollte als Grundlage für viele Verbote, auch gegen Zeugen Jehovas, dienen, die von April bis Juni in den verschiedenen Ländern des Reiches ausgesprochen wurden.


In ihrem Bemühen, die von verschiedener Seite vorgebrachten Anklagen zu entkräften, versuchten die Zeugen Jehovas bereits seit Februar 1933 ihren unpolitischen Charakter herauszustellen. Da man aber auch für die Gleichheit aller Menschen („Deutscher, Franzose, Jude, Christ, Freier oder Sklave“<ref>''Das Goldene Zeitalter'', 15. Februar 1933, S. 50–53, zitiert nach Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium'', 1998, S. 87.</ref>) und das [[Messias|messianische]] Königreich einstand, trugen diese Stellungnahmen nicht zur Versöhnung bei. In der deutschen Zentrale der Zeugen Jehovas in [[Magdeburg]] wurden bereits Anfang April 1933 Vorbereitungen für den Fall des Verbotes getroffen.
In den ersten Jahren war - neben den allgemein bekannten Vorwürfen - die Verweigerung des [[Hitlergruß]]es, die Wahlverweigerung und das Fernbleiben von staatlichen Organisationen ([[Reichsluftschutzbund]], [[Deutsche Arbeitsfront]]) Anlass zu Entlassungen und diversen Formen öffentlicher Erniedrigung.


Gleichzeitig wurde eine „Anpassung an die nationalen Verhältnisse“ vorbereitet. Mit einem Memorandum vom 26. April 1933 teilte die Leitung der Zeugen Jehovas die ''Internationale Bibelforscher-Vereinigung'' in die ''Norddeutsche Bibelforschervereinigung'' und ''Süddeutsche Bibelforschervereinigung'' auf.<ref>Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium.'' 1998, S. 88.</ref> Den [[Arierparagraph|Bestimmungen]] entsprechend, wurden die jeweils zehn Posten ausschließlich mit so genannten „[[Arier]]n“ besetzt.<ref>Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium.'' 1998, S. 88&nbsp;f.</ref>
Schulpflichtige Kinder von Zeugen Jehovas waren von Anbeginn enormem [[Gruppenzwang]] ausgesetzt. Von Lehrern wie Schülern ausgegrenzt, verspottet und oft körperlich angegriffen, wurden nationalsozialistische [[Ritual]]e, die sie durch ihre Erziehung als ''Götzendienst'' empfanden, zum täglichen [[Spießrutenlauf]]. Obwohl gerade jüngere Menschen den Konflikt nicht vollständig verstanden, bildeten sich durch den Kontrast zwischen prügelnden Lehrern und fürsorglichem Elternhaus schnell Antipathien gegen den Führer-Kult aus.


Am 8. Juni 1933 sandte die Zentrale der Zeugen Jehovas in Magdeburg ein Schreiben an den [[Reichsministerium des Innern|Reichsinnenminister]] [[Wilhelm Frick]] (NSDAP). Darin heißt es:
Bemüht darum, die von der völkisch-nationalen Presse oder den Kirchen vorgebrachten und von den Nationalsozialisten aufgegriffenen Anklagen zu entkräften, versuchten die Zeugen Jehovas bereits seit Februar 1933 ihren unpolitischen Charakter offiziell herauszustellen. Da man aber auch für die Gleichheit und das messianische Königreich einstand, trugen diese Stellungnahmen nicht zur Versöhnung bei. In der deutschen Zentrale der Zeugen Jehovas in [[Magdeburg]] traf man bereits Anfang April 1933 Vorbereitungen für den Fall des Verbots.


{{Zitat|Text=Die unterfertigte Gesellschaft gibt sich die Ehre, den verehrten Herrn Minister zu bitten, ihren Präsidenten Herrn Richter [[Joseph Franklin Rutherford|J.&nbsp;F. Rutherford]], Brooklyn N.&nbsp;Y., dann vorher in nachstehend näher erklärten Angelegenheit empfangen zu wollen, wenn in der Angelegenheit eine gegen uns gerichtete Entschließung beabsichtigt ist.|ref=<ref>Bundesarchiv ZBI – 1046 A1 Bl. 24.</ref>}}
Am 8. Juni 1933 sandte die Zentrale der Zeugen Jehovas in Magdeburg ein Schreiben an den Reichsinnenminister [[Wilhelm Frick]]. Auszugsweise heißt es darin:


Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen werden die bereits in einzelnen Ländern des Deutschen Reiches (außer [[Preußen]]) ausgesprochenen Verbote genannt. Diese Offerte blieb offenbar ohne Antwort. Am 24. Juni 1933 wurden die Zeugen Jehovas in ganz [[Deutsches Reich 1933 bis 1945|Deutschland]] verboten.
::''„Die unterfertigte Gesellschaft gibt sich die Ehre, den verehrten Herrn Minister zu bitten, ihren Präsidenten Herrn Richter J. F. Rutherford, Brooklyn N. Y., dann vorher in nachstehend näher erklärten Angelegenheit empfangen zu wollen, wenn in der Angelegenheit eine gegen uns gerichtete Entschließung beabsichtigt ist.“'' (Bundesarchiv ZBI - 1046 A1 Bl. 24).


[[Datei:Erklaerung 1933-06-25 (seite 1).jpg|mini|240px|Wilmersdorfer Erklärung vom 25. Juni 1933, Seite 1]]
Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen werden die bereits in einzelnen Ländern des Deutschen Reiches (außer [[Preußen]]) ausgesprochenen Verbote genannt. Hatte Hitlers [[Reichskanzlei]] noch die zuvor übermittelte Mitteilung über die Gründung einer „Norddeutschen und Süddeutschen Bibelforschervereinigung“ als neue Rechtspersönlichkeiten, mit der satzungsmäßigen Bestimmung, nur gebürtige Deutsche hätten in ihr Sitz und Stimme, empfangsbestätigt; so blieb die Offerte vom 8. Juni 1933 offenbar ohne Rückantwort.
Für den 25. Juni 1933 lud die Magdeburger Zentrale zu einer Großveranstaltung nach Berlin ein. In Tennishallen in [[Berlin-Wilmersdorf]] versammelten sich etwa 7000 Teilnehmer. Dort wurde die sogenannte „'''Wilmersdorfer Erklärung'''“ verabschiedet, die am folgenden Tag an Hitler gesandt und später in dem in der [[Schweiz]] erschienenen „Jahrbuch 1934 der Zeugen Jehovas“ veröffentlicht wurde.<ref>Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium.'' 1998, S. 102&nbsp;ff.</ref> Man hoffte, damit die Anschuldigungen zu widerlegen, und distanzierte sich deutlich von dem Vorwurf, eine von Juden finanzierte Organisation zu sein. Die Leitung hielt es zu diesem Zweck für notwendig, sich an den [[Geschichte des Antisemitismus bis 1945|antisemitischen]] Sprachgebrauch des Regimes anzupassen, und erklärte, es seien die ''„Handelsjuden des Britisch-Amerikanischen Weltreiches, die das Großgeschäft aufgebaut und benutzt haben als ein Mittel der Ausbeutung und der Bedrückung vieler Völker“.'' Aus den eigenen Reihen wurden Stimmen laut, die diese Erklärung als zu zurückhaltend gegenüber den [[Nationalsozialismus|Nationalsozialisten]] empfanden.


=== Eskalation ===
Die Veranstaltung vom 25. Juni 1933 in den Tennishallen zu [[Berlin-Wilmersdorf]] war offenbar eine Reaktion auf diese Sachlage. Auf ihr wurde (bereits unter dem am Vortag erlassenen Verbot) eine Erklärung ([[englische Sprache|englisch]] „Declaration of Facts“, bekannt als „[[Wilmersdorfer Erklärung]]“ (siehe Weblinks)) publiziert. Sie wurde später in dem in der [[Schweiz]] erschienenen „Jahrbuch 1934 der Zeugen Jehovas“ dokumentiert. Darüber hinaus gab es auch ein separates Anschreiben an den Reichskanzler Hitler (siehe Weblinks).
Im Verlaufe des Jahres 1933 schien sich die deutsche Leitung der ''Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft'' unter Paul Balzereit in dem Bemühen, zumindest das Verlagswesen in die Legalität zurückzuholen, zunehmend von der Basis und schließlich auch von dem aus der Weltzentrale in Amerika gewünschten Kurs zu entfernen. Während sich einige Zeugen Jehovas enttäuscht distanzierten, begannen andere – entgegen der ausdrücklichen Weisung der Leitung – die Missionsarbeit in der Illegalität fortzusetzen. Im Februar 1934 erklärte Joseph Franklin Rutherford die Verhandlungen für gescheitert und stellte Reichskanzler Hitler ein [[Ultimatum]], nach dessen Ablauf man beginnen wollte, die [[Menschenrechtsverletzung]]en seiner Regierung international publik zu machen. Reichsleiter Balzereit setzte weiterhin darauf, die Verlagstätigkeit der Wachtturm-Gesellschaft zu legalisieren, und erzielte Ende 1934 erste Erfolge. Zeitgleich wurde jedoch auch die Wiederaufnahme der Tätigkeit zum 7. Oktober 1934 in der Illegalität beschlossen. Man schätzt, dass sich über 10.000 Zeugen Jehovas bereit erklärten, ihre Religion in Versammlungen und ihre Missionstätigkeit weiter auszuüben.


Mit Ablauf des Ultimatums begannen die Zeugen Jehovas eine internationale Protestkampagne gegen die Unterdrückung ihrer Glaubensbrüder und -schwestern im nationalsozialistischen Deutschland. Beginnend mit dem 8. Oktober 1934 wurden etwa 20.000 Telegramme und Briefe aus der ganzen Welt an Adolf Hitler zugestellt.
Man hoffte mit der „Erklärung“, die „in der Luft liegenden“ Anschuldigungen zu widerlegen. Man distanzierte sich auch deutlich von dem Vorwurf, eine von Juden finanzierte Organisation zu sein. Die Leitung hielt es zu diesem Zweck für notwendig darauf hinzuweisen, es seien die ''„Handelsjuden des Britisch-Amerikanischen Weltreiches, die das Großgeschäft aufgebaut und benutzt haben als ein Mittel der Ausbeutung und der Bedrückung vieler Völker.“'' [[Zeitgenosse|Zeitgenössische]] Antisemiten konnte dies jedoch nicht überzeugen. So wurden aus den Reihen der Zeugen Jehovas Stimmen laut, die diese Erklärung als zu zurückhaltend gegenüber den Nationalsozialisten empfanden.
{{Zitat|Text=Ihre schlechte Behandlung der Zeugen Jehovas empört die guten Menschen und entehrt Gottes Namen + Hören Sie auf Jehovas Zeugen weiterhin zu verfolgen sonst wird Gott Sie und Ihre nationale Partei vernichten.}}


Hitler soll daraufhin gesagt haben: ''„Diese Brut wird in Deutschland ausgerottet.“'' Damit waren die Verhandlungen und Zugeständnisse endgültig gescheitert. Es gab vermehrt Polizeiberichte über die Tätigkeit der nunmehr verbotenen „internationalen Bibelforscher“. Die fortgesetzte Zurückhaltung Balzereits wurde von den übrigen Anhängern der Religionsgemeinschaft mit zunehmender Feindseligkeit betrachtet. Im Mai 1935 wurde er trotz seines legalistischen Kurses von den Nationalsozialisten verhaftet und angeklagt. Weil er und seine Mitangeklagten im Gerichtsverfahren sich nicht offen zur Lehre der Zeugen Jehovas bekannt hatten, wurde er 1936 offiziell aus der Religionsgemeinschaft [[Exkommunikation#Zeugen Jehovas|ausgeschlossen]].
Im Verlaufe des Jahres [[1933]] scheint sich die deutsche Leitung der ''Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft'' unter [[Paul Balzereit]] in dem Bemühen, zumindest das Verlagswesen in die [[Legalität]] zurück zu holen, zunehmend von der Basis und schließlich auch von dem aus der Weltzentrale in Amerika gewünschten Kurs zu entfernen. Während sich einige Zeugen Jehovas enttäuscht distanzierten, begannen andere – entgegen der ausdrücklichen Weisung der Leitung – das Predigen in der Illegalität fortzusetzen. Im Februar [[1934]] erklärte Joseph Franklin Rutherford die Verhandlungen für gescheitert und setzte dem Reichskanzler Hitler ein [[Ultimatum]], nachdem man mit der Veröffentlichung der [[Menschenrechtsverstoß|Menschenrechtsverstöße]] seiner Regierung beginnen wolle. Reichsleiter Balzereit setzte weiterhin darauf, die Verlagstätigkeit der [[Wachtturm-Gesellschaft]] zu legalisieren und erzielte Ende 1934 erste Erfolge. Zeitgleich wurde jedoch auch die Wiederaufnahme der Tätigkeit zum 7. Oktober 1934 in der Illegalität beschlossen. Man schätzt, dass sich über 10.000 Zeugen Jehovas zur Teilnahme an der verbotenen Religionsausübung bereit erklärten.


Gleichzeitig verschärften die Zeugen Jehovas in ihrem Schrifttum den Ton gegenüber der Reichsregierung. Hitler wurde mehr und mehr als der [[Antichrist]] dargestellt, seine Herrschaft als „die des Teufels auf Erden bezeichnet, die Jehova Gott nach seiner Niederkunft als erste zerstören werde“. Nach Ansicht des Historikers Michael H. Kater war damit die These von der politischen Neutralität widerlegt, auf die sich die Religionsgemeinschaft bis dahin immer berufen hatte: Die Zeugen Jehovas standen dem deutschen Staat in offener Feindschaft gegenüber.<ref>Michael H. Kater: ''Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich.'' In: ''Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte.'' 17, 1969, S. 188 f. ([http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1969_2.pdf ifz-muenchen.de]; PDF; 6,6&nbsp;MB; abgerufen am 30. Juni 2011).</ref>
Beginnend mit dem 8. Oktober 1934 wurden den Postämtern etwa 20.000 Telegramme und Briefe aus der ganzen Welt an Adolf Hitler zugestellt.
::''„Ihre schlechte Behandlung der Zeugen Jehovas empört die guten Menschen und entehrt Gottes Namen + Hören Sie auf Jehovas Zeugen weiterhin zu verfolgen sonst wird Gott Sie und Ihre nationale Partei vernichten.“''


Der relativ geringe Erfolg rechtlicher Schritte gegen die Zeugen Jehovas wurde zu diesem frühen Zeitpunkt durch juristische Formfehler und das Beharren von Juristen auf der in der [[Weimarer Verfassung]] gewährten [[Religionsfreiheit]] bestimmt. Auch die Tatsache, dass die Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft – im Gegensatz zu den Bibelforschervereinigungen – eine US-amerikanische Zweigstelle war, die durch den [[Berliner Vertrag 1921|Berliner Vertrag von 1921]] geschützt war, konnten die Zeugen Jehovas zu ihren Gunsten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geltend machen.
Hitler soll darauf hin gesagt haben: ''„Diese Brut wird in Deutschland ausgerottet.“'' Damit war die Zeit der Verhandlungen und Zugeständnisse endgültig abgeschlossen. Es gab vermehrt Polizeiberichte über die Tätigkeit der verbotenen "internationalen Bibelforscher". Die fortgesetzte Zurückhaltung Balzereits wurde von den übrigen Zeugen Jehovas zunehmend feindselig betrachtet. Im Mai 1935 wurde Balzereit von den Nazis verhaftet und 1936 offiziell von den Zeugen Jehovas ausgeschlossen, weil er und seine Mitangeklagten im Gerichtsverfahren keine Stellung für die Lehre der Zeugen Jehovas bezogen hätten.


=== Verbreitung von Flugblättern ===
Der relativ geringe Erfolg rechtlicher Schritte gegen die Zeugen Jehovas wurde zu diesem frühen Zeitpunkt durch juristische Formfehler und das Beharren von Juristen auf der in der [[Weimarer Verfassung]] gewährten [[Religionsfreiheit]] bestimmt. Auch die Tatsache, dass die Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft – im Gegensatz zu den Bibelforschervereinigungen – eine US-amerikanische Zweigstelle war, die durch den [[Deutsch-Amerikanischer Freundschaftsvertrag|Deutsch-US-amerikanischen Freundschaftsvertrag]] geschützt war, konnten die Zeugen Jehovas zur Verwirrung der Strafverfolgungsbehörden einsetzen.
In großen Flugblatt-Verteilaktionen machten die Zeugen Jehovas 1936/37 auf ihre Unterdrückung in Deutschland aufmerksam. Bei diesen Aktionen wurden etwa bis zu 100.000 Flugblätter verbreitet.<ref>Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium.'' Kap.IV,2 (in der Auflage von 1994: S. 231–260).</ref> Dies gilt als die größte [[Widerstand gegen den Nationalsozialismus|Widerstandsaktion]] während der Herrschaft des Nationalsozialismus.<ref>Elke Imberger: ''Widerstand „von unten“: Widerstand und Dissens aus den Reihen der Arbeiterbewegung und der Zeugen Jehovas in Lübeck und Schleswig-Holstein 1933–1945.'' Neumünster 1991, S. 345.</ref>


Die Rezeption dieser Aktionen fällt unterschiedlich aus: Der Wiener Historiker [[Franz Graf-Stuhlhofer]] unterstreicht, dass sich die damalige Kritik an Hitlers Regierung weitgehend auf die Aufzählung von Gräueltaten gegen die eigene Religionsgemeinschaft beschränkte und dass die Zeugen Jehovas, indem sie neben dem NS-Regime gelegentlich auch die Kirchen für die Verfolgung mitverantwortlich machten, Verschwörungstheorien verbreiten. Als Beleg zitiert Graf-Stuhlhofer die Broschüre ''Entscheidung. Reichtum oder Ruin. Was wählst du?'', in der es hieß:
Die Kirchen begegneten, von wenigen Solidaritätsbekenntnissen abgesehen, den staatlichen Verboten gegenüber den Bibelforschern mit Dankbarkeit bis hin zu aktiver Unterstützung. Die Staatspolizei erhielt in [[sekte]]nkundlichen Fragen Unterstützung. Von offizieller evangelischer Seite wurden bereits im August 1933 Vorschläge unterbreitet, mit welchen Sekten ähnlich verfahren werden könnte.
{{Zitat|Text=In Deutschland organisierten die [[Jesuiten]] die kommunistische Partei und brachten sie in Schwung, um sie dann in diplomatischer Weise auszunützen, die Menschen in Schrecken zu versetzen; das schaffte eine Grundlage, die nationalsozialistische Bewegung zu organisieren, die die Herrschaft über die Nation ergriffen hat und sie nun mit eiserner Faust regiert.|ref=<ref name="ReferenceA">Graf-Stuhlhofer: ''Täuferkirchen in der Ostmark.'' S. 86.</ref>}}


Angesichts solcher Polemik sei es verständlich, dass sich die katholische Kirche nicht mit den verfolgten Zeugen Jehovas solidarisierte.<ref name="ReferenceA" />
Zeugen Jehovas wurden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Bibelforschervereinigung oder der Verweigerung des Hitlergrußes oder der Wahlen als staatsfeindlich oder politisch unzuverlässig betrachtet. Daher wurde schon früh damit begonnen ihnen Arbeitsstellen, [[Gewerbeschein]]e, Wandergewerbescheine, ihren Beamtenstatus, Grundstücke, Häuser, Fahrzeuge, Landwirschaftserlaubnis oder Betriebsgenehmigungen zu entziehen oder zu verwehren. Renten, Pensionen, [[Arbeitslosengeld]] oder [[Sozialhilfe]] wurden verwehrt oder gemindert. Jehovas Zeugen galten als unvermittelbare asoziale Elemente, denen folglich keine Arbeitslosenunterstützung zustand. Die [[Wiedergutmachungskammer]] [[Bielefeld]] allerdings kommt im Urteil vom 28. Juni 1950 in Bezug auf die Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus zu dem Schluss, ''„den Angehörigen dieser Vereinigung ist in wirtschaftlicher Hinsicht nichts geschehen.“''


Auch Detlef Garbe verweist darauf, dass „die Leitung der Watch Tower Society die Hitlerregierung bis zuletzt als Instrument eines römisch-katholischen Komplottes bezeichnete und damit in ihrem Charakter gänzlich verkannte“.<ref>Garbe: ''Zwischen Widerstand.'' 1994, S. 527.</ref>


[[Wolfgang Benz]], bis 2011 Leiter des [[Zentrum für Antisemitismusforschung|Zentrums für Antisemitismusforschung]] der [[TU Berlin]], vertritt dagegen die Auffassung, dass die Glaubensgemeinschaft durch „die Flugblattaktionen die Bevölkerung über den verbrecherischen Charakter des NS-Staates aufzuklären suchte und sich dadurch über die Verteidigung ihrer Interessen hinaus gegen das Unrechtsregime engagierte“.<ref>[[Wolfgang Benz]]. In: ''Informationen zur politischen Bildung'', Nr. 243, 1994, S. 21.</ref> Und Sibyl Milton, Leitende Historikerin am [[United States Holocaust Memorial Museum]], hebt hervor, dass die Flugblattaktion „das Schicksal der Zeugen und das der Juden in den Konzentrationslagern in den Mittelpunkt des Interesses“ rückte.<ref>Sibyl Milton, ''Zeugen Jehova – vergessene Opfer?'' In: ''Widerstand aus christlicher Überzeugung – Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus. Dokumentation einer Tagung.'' Hrsg. v. Kreismuseum Wewelsburg, Fritz Bauer Institut, und der Bundeszentrale für politische Bildung, Essen 1998.</ref> Auch die Historikerin Marion Detjen teilt die Meinung, dass der Widerstand der Zeugen Jehovas trotz ihrer politischen Neutralität im Kern politisch war und sich gegen das NS-Unrechtsregime als solches wandte: „Im Gegensatz zur katholischen und protestantischen Kirche nannten sie in ihren Zeitschriften Hitler und [[Mussolini]] als ‚Diktatoren‘ und ‚Gewaltmenschen‘ durchaus beim Namen.“<ref>Marion Detjen: ''„Zum Staatsfeind ernannt“ – Widerstand, Verweigerung und Protest gegen das NS-Regime in München.'' München 1998, S. 237.</ref>
Die Inhaftierung Balzereits im Mai 1935 stand am Beginn einer Reihe von zentralen personellen Neubesetzungen der Bibelforschervereinigung. Sein Nachfolger war [[Reichsdiener]] [[Fritz Winkler]]. Er wurde bei der ersten Verhaftungswelle August/September 1936 inhaftiert. Sein Nachfolger [[Erich Frost]] wurde bei der zweiten Verhaftungswelle am 21. März 1937 inhaftiert. Der schon im Voraus bestimmte Nachfolger [[Heinrich Dietschi]] wurde bereits mit der dritten Verhaftungswelle im August/September 1937 inhaftiert. Die personelle Notlage wurde auch durch die zunehmende Besetzung von Führungspositionen mit Zeuginnen Jehovas deutlich.


=== Kirchen als Unterstützer der staatlichen Verfolgung ===
Die Zeugen Jehovas eigneten sich schnell die nötigen [[Untergrund-Taktik]]en an. Predigtdienst wurde wegen häufiger [[Denunzierung]]en immer seltener klassisch „von Haus-zu-Haus“, sondern zunehmend in kleinen organisierten Blitzaktionen durchgeführt, um den Ort vor Ankunft der [[Gestapo]] zu verlassen. Auf diese Weise wurden bis 1937 auch reichsweit abgestimmte Aktionen durchgeführt. Mit zunehmender Verfolgung wurde auch die Organisationsstruktur beeinflusst. Nachrichten wurden kodiert, Personen und Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft erhielten Tarnnamen. Publikationen, wie die Zeitschrift „Der [[Wachtturm]]“, mussten oft aus dem Ausland eingeschmuggelt und illegal vervielfältigt werden. Zuletzt gab es nur noch Zellen bis zu einer Größe von etwa sechs Personen. Zeugen Jehovas in leitenden Positionen kannten nur wenige andere Leiter, um bei Geständnissen nicht zu viele Identitäten zu enttarnen.
Die Amtskirchen begegneten – von wenigen Solidaritätsbekenntnissen abgesehen – den staatlichen Verboten und Verfolgungsmaßnahmen gegenüber den Bibelforschern mit Dankbarkeit und unterstützten sie sogar aktiv, indem sie die [[Geheime Staatspolizei]] in [[sekte]]nkundlichen Fragen berieten.


Am 9. Juni 1933 fand eine Zusammenkunft zwischen Vertretern der Ministerien, der Gestapo und Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche in Berlin statt, um Maßnahmen für das Verbot der Zeugen Jehovas in Preußen zu besprechen. Der katholische Domkapitular [[Ferdinand Piontek|Piontek]] bat um „strenge staatliche Maßnahmen“ gegen die Religionsgemeinschaft, der evangelische Oberkonsistorialrat Fischer wollte ein Verbot der Zeugen Jehovas wegen der Gefahr für das „deutsche Volkstum“ erwirken. Darüber hinaus vertrat er die Auffassung, dass die Kirche den Zeugen Jehovas auch „mit ihren eigenen Mitteln“ entgegentreten müsse.<ref name="Garbe 1998">Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium.'' 1998, S. 10.</ref>
Auch die Nationalsozialisten stellen sich auf die Situation ein. Wiederholt müssen amtliche Stellen sowohl Richter als auch Polizei und Gestapo auf die allgemein völlig unterschätzte ''Gefahr'' hinweisen, die durch die Bibelforscher ausgeht. Insbesondere den Juristen wird durch Anweisungen und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften dargelegt, welche Urteile gegen Bibelforscher erwartet werden und welche unerwünscht sind.


Von offizieller evangelischer Seite wurden bereits im August 1933 Vorschläge unterbreitet, mit welchen Sekten ähnlich verfahren werden könnte. „Das Evangelische Deutschland“, das in Berlin erscheinende maßgebliche Organ auf protestantischer Seite, kommentierte am 10. September 1933 das Verbot der Zeugen Jehovas mit Dankbarkeit und forderte weitere Verbote:
Die Nationalsozialisten wenden den [[Sorgerechtentzug|Sorgerechtsentzug]] als eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Zeugen Jehovas an.
{{Zitat|Text=Die Kirche wird dankbar anerkennen, dass durch dieses Verbot eine [[Sprache des Nationalsozialismus|Entartungserscheinung]] des Glaubens beseitigt worden ist […]. Damit ist jedoch noch keine vollständige Bereinigung der Sekten erreicht. Erwähnt seien nur die [[Neuapostolische Kirche|Neuapostolischen]].|ref=<ref>''Das Evangelische Deutschland.'' Kirchliche Rundschau für das Gesamtgebiet der Deutschen Evangelischen Kirche, Nr. 37, 10. September 1933; zitiert nach Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium.'' 1998, S. 10.</ref>}}


1937 wurde von einem Vertreter des Landesbischofs der [[Bremische Evangelische Kirche|Bremischen Evangelischen Kirche]] dazu aufgerufen, Aktivitäten von Zeugen Jehovas umgehend an die Gestapo zu melden.<ref name="Garbe 1998" /> Als am 22. Oktober 1939 Zeugen Jehovas eine Flugschrift vor die Tür eines evangelischen Vikars aus dem Münsterland ablegten, verständigte dieser sofort die Polizei und teilte mit, wer nach seiner Meinung als Täter in Frage kommen könnte.<ref name="Garbe 1998" />
Die Gestapo verlängerte die Strafmaße durch die so genannte [[Schutzhaft]]. Im Juni 1936 bildet die Gestapo ein eigenes Sonderkommando zur Bekämpfung der Zeugen Jehovas. Die Praxis der urteilskorrigierenden Schutzhaft wird ab 5. August 1937 durch das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin (Gestapa) als Erlass an die Dienststellen gegeben.


=== Religionsausübung trotz Verbots ===
Die Haftverlängerung war jedoch nicht einziges Ziel der Gestapo. Die "Verpflichtungserklärungen" („Reverse“), mit denen ein Zeuge Jehovas sich die „Schutzhaft“ ersparen konnte, war ein erster Test, die Staatstreue zu prüfen. Personen die die Unterschrift leisteten, wurden – zumindest bei geringfügigen Vergehen – von der Schutzhaft verschont und unter Beobachtung freigelassen. Offenbar unterschrieben viele Zeugen Jehovas aus taktischen Gründen, um sich oder ihre Angehörigen zu schützen, ohne sich jedoch innerlich vom Glauben zu trennen. Dies war vielen möglich, weil die „Verpflichtungserklärung“ anfangs von der „Internationalen Bibelforschervereinigung“ sprach, sie sich selbst aber als Zeugen Jehovas betrachteten. Die Gestapo veränderte den genauen Wortlaut der Erklärungen mehrmals, so dass es Zeugen Jehovas zunehmend schwerer fiel diese zu unterzeichnen.
Jehovas Zeugen wurden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Bibelforschervereinigung oder der Verweigerung des Hitlergrußes und der Teilnahme an Wahlen als staatsfeindlich oder politisch unzuverlässig betrachtet. Daher wurde schon früh damit begonnen, ihnen Arbeitsstellen, [[Gewerbeschein]]e, Wandergewerbescheine, ihren Beamtenstatus, Grundstücke, Häuser, Fahrzeuge, Landwirtschaftserlaubnis oder Betriebsgenehmigungen zu entziehen oder zu verwehren. Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld oder [[Sozialhilfe (Deutschland)|Sozialhilfe]] wurden verwehrt oder gemindert. Jehovas Zeugen galten als unvermittelbare „asoziale Elemente“, denen folglich keine Arbeitslosenunterstützung zustand.


Die Inhaftierung Balzereits im Mai 1935 stand am Beginn einer Reihe von zentralen personellen Neubesetzungen der Bibelforschervereinigung. Sein Nachfolger war Fritz Winkler. Er wurde bei der ersten Verhaftungswelle August/September 1936 inhaftiert. Ihm folgte [[Erich Frost]] in der Leitung der Religionsgemeinschaft nach, er wurde bei der zweiten Verhaftungswelle am 21. März 1937 inhaftiert. Der schon im Voraus bestimmte Nachfolger Heinrich Dietschi wurde bereits mit der dritten Verhaftungswelle im August/September 1937 inhaftiert. Die personelle Notlage wurde auch dadurch deutlich, dass – ansonsten gänzlich unüblich – Führungspositionen zunehmend mit weiblichen Zeugen Jehovas besetzt wurden.
Richter sahen durch diese nachträglichen Urteilskorrekturen jedoch die Würde des Gerichts angegriffen. Mitarbeiter des Strafvollzugs fühlten sich durch die Korrekturen bei ihren "Umerziehungsmaßnahmen" behindert, die Bibelforscher zu „wertvollen Mitgliedern der Volksgemeinschaft“ machen sollten. Insbesondere das Abführen von gerade freigesprochenen Bibelforschern aus dem Gerichtssaal oder die Verbüßung einer nachgelagerten „Schutzhaft“ in derselben Gefängniszelle führten zu Beschwerden.


Die Zeugen Jehovas eigneten sich schnell die nötigen Fähigkeiten zu [[konspirativ]]er [[Untergrundtätigkeit]] an. Die Verbindungen zu Schwesterorganisationen im Ausland wurden aufrechterhalten, der Wachtturm und andere Schriften wurden in großer Zahl ins Land [[Schmuggel|geschmuggelt]] oder in Deutschland illegal vervielfältigt.<ref>Detlef Garbe, ''Ernste Bibelforscher.'' In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): ''[[Enzyklopädie des Nationalsozialismus]].'' Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 449.</ref> Die Missionsarbeit wurde wegen häufiger [[Denunzierung]]en immer seltener klassisch von Haus zu Haus durchgeführt, sondern zunehmend in kleinen organisierten Blitzaktionen, um den Ort vor Ankunft der Gestapo zu verlassen. Auf diese Weise wurden bis 1937 auch reichsweit abgestimmte Aktionen durchgeführt. Mit zunehmender Verfolgung wurde auch die Organisationsstruktur beeinflusst. Nachrichten wurden kodiert, Personen und Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft erhielten Tarnnamen. Publikationen wie die Zeitschrift „Der [[Wachtturm]]“ mussten oft aus dem Ausland eingeschmuggelt und illegal vervielfältigt werden. Zuletzt gab es nur noch Zellen bis zu einer Größe von etwa sechs Personen. Zeugen Jehovas in leitenden Positionen kannten nur wenige andere Leiter, damit sie bei Verhören nicht zu viele Identitäten verraten konnten.
Der zuständige Ministerialdirektor des Reichsjustizministeriums, Dr. [[Wilhelm Crohne]], leitete die Beschwerden der Generalstaatsanwälte an die Gestapo weiter. Bei der Chefpräsidentenbesprechung teilte Crohne das Ergebnis mit: die Anweisung zur allgemeinen Schutzhaft müsse von der Justiz hingenommen werden. Die Gestapo erklärte sich bereit, dass die „Schutzhaft“ zukünftig immer in den [[Konzentrationslager|KZ]] und eine Verhaftung zur Schutzhaft nicht mehr im Gerichtssaal erfolgen werde. Crohne wies die Richter im Zusammenhang darauf hin, die Strafen gegen Bibelforscher entsprechend hoch zu bemessen, um diese „notwendigen Korrekturen“ zukünftig zu vermeiden.


=== Staatliche Maßnahmen ===
[[Konzentrationslager]] standen unter Leitung der [[Schutzstaffel|SS]]. Zeugen Jehovas wurden im Rahmen von "Schutzhaftmaßnahmen" inhaftiert und seit 1935/36 als eigene Gruppe an der Kleidung meist durch Blaue Punkte oder Kreise markiert. 1938 wurden die Farbcodes vereinheitlicht, und die Bibelforscher erhielten ein [[Lila Winkel|violettes Dreieck ("Lila Winkel")]]. Bis Kriegsbeginn stellten die Zeugen Jehovas in vielen KZ oft einen beträchtlichen Teil der Insassen; in den Frauen-KZ stellten sie 1939 die größte Gruppe. Die Lagerleitung beabsichtigte zwar keine systematische Vernichtung der Zeugen Jehovas wie beispielsweise bei Juden, [[Sinti und Roma]], dennoch war der KZ-Alltag von Schwerstarbeit, Misshandlung, Krankheit, [[Unterernährung]] und Tod geprägt. Viele [[Schikane]]n der SS provozierten zudem den vorzeitigen Tod auch gesunder Häftlinge.
Auch die Nationalsozialisten stellten sich auf die Situation ein. Wiederholt wurden amtliche Stellen, sowohl Richter als auch Polizei und Gestapo, auf die Gefahr hingewiesen, die angeblich von den Bibelforschern ausging. Insbesondere den Juristen wurde durch Anweisungen und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften dargelegt, welche Urteile gegen Bibelforscher erwünscht wären. Die Nationalsozialisten wendeten den [[Elterliche Sorge (Deutschland)|Sorgerechtsentzug]] als eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Zeugen Jehovas an. Insbesondere seit der Wiedereinführung der [[Wehrpflicht]] im März 1935 wurden männliche Zeugen Jehovas zunehmend wegen [[Wehrdienstverweigerung]] belangt. Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas fanden vor den 1933 eingerichteten [[Sondergericht]]en statt, die schärfere Urteile fällten als die übrige Justiz, unter anderem nach dem [[Heimtückegesetz]].<ref>Michael H. Kater: ''Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich.'' In: ''Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte.'' 17, 1969, S. 197&nbsp;f. ([http://www.ifz-muenchen.de/heftarchiv/1969_2.pdf ifz-muenchen.de]; PDF; 6,6&nbsp;MB; abgerufen am 30. Juni 2011).</ref>


[[Datei:Gestapo-Erlass S1.jpg|mini|Gestapo-Erlass ordnet Schutzinhaftierung von Zeugen Jehovas an, falls das Gericht keinen Haftbefehl erstellt]]
Die beharrliche Weigerung die „Besserungsmaßnahmen“ der SS-Leitung anzunehmen, brachte den Zeugen Jehovas oftmals viele zusätzliche Angriffe durch die Lagerleitung ein. So wurden die üblichen Sanktionen wie Isolation von anderen Gefangenengruppen, besonders lange Dienstzeiten in Strafkompanien, Kürzung der Essensration, Einkaufssperren und Verweigerung der Krankenbehandlung bei Zeugen Jehovas in einigen Lagern zum Normalzustand. Auch brachten ihnen ihre offen bekundeten Glaubensansichten Probleme. Jede Verweigerung des Hitler- oder [[Fahnengruß]]es, jede Verweigerung des Wehrdienstes und jede Beantwortung der Frage nach dem Glauben zogen Prügel – oft durch mehrere SS-Männer – nach sich. Wurden schon gesunde Zeugen und Zeuginnen durch diese Misshandlungen schwer mitgenommen, bedeuteten sie für ältere Zeugen und Zeuginnen Jehovas schnell den Tod.
Die Gestapo verlängerte verhängte Strafmaße regelmäßig durch die so genannte [[Schutzhaft]]. Im Juni 1936 bildete sie ein eigenes Sonderkommando zur Bekämpfung der Zeugen Jehovas. Die Praxis der urteilskorrigierenden Schutzhaft wurde ab dem 5. August 1937 durch das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin (Gestapa) als Erlass an die Dienststellen gegeben.


Die Haftverlängerung war jedoch nicht einziges Ziel der Gestapo. Die „Verpflichtungserklärungen“ („Reverse“), mit denen ein Zeuge Jehovas sich die „Schutzhaft“ ersparen konnte, war ein erster Test, die Staatstreue zu prüfen. Personen, die die Unterschrift leisteten, wurden –&nbsp;zumindest bei geringfügigen Vergehen&nbsp;– von der Schutzhaft verschont und unter Beobachtung freigelassen. Offenbar unterschrieben viele Zeugen Jehovas aus taktischen Gründen, um sich oder ihre Angehörigen zu schützen, ohne sich jedoch innerlich vom Glauben zu trennen. Dies war vielen möglich, weil die Verpflichtungserklärung anfangs von der „Internationalen Bibelforschervereinigung“ sprach, sie sich selbst aber als „Zeugen Jehovas“ betrachteten. Die Gestapo veränderte den genauen Wortlaut der Erklärungen mehrmals, so dass es den Mitgliedern der Religionsgemeinschaft zunehmend schwerer fiel, diese zu unterzeichnen.
Die Zeugen Jehovas hatten ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Praktisch alles, was legal oder illegal in die Baracken gebracht wurde, wurde in Geld- und Paketgemeinschaften solidarisch geteilt. Dies half nicht nur Minderbemittelten oder solchen, die keine Angehörigen in Freiheit hatten, sondern vermied auch Neid und Diebstahl. Da Zeugen Jehovas oft der Zugang zur Krankenversorgung verwehrt blieb, waren Kranke darauf angewiesen, von ihren Mitgläubigen gepflegt zu werden. Dies brachte den Zeugen Jehovas bei vielen Mithäftlingen Respekt ein. Auffallend waren auch die Ordnungsliebe und umfassende Hygiene-Regeln, die einen gewissen Schutz gegen Krankheiten boten. Die Ordnungsliebe wurde verschiedentlich von der SS-Leitung genutzt, um von dem Zustand der Lager ein geschöntes Bild zu vermitteln, indem nur die Bibelforscher-„Musterblöcke“ besichtigt wurden.


Richter sahen durch diese nachträglichen Urteilskorrekturen der Gestapo die Würde des Gerichts angegriffen. Mitarbeiter des Strafvollzugs fühlten sich durch die Korrekturen bei ihren Umerziehungsmaßnahmen behindert, die Bibelforscher zu wertvollen Mitgliedern der [[Volksgemeinschaft]] machen sollten. Insbesondere das Abführen von gerade freigesprochenen Bibelforschern aus dem Gerichtssaal oder die Verbüßung einer nachgelagerten Schutzhaft in derselben Gefängniszelle führten zu Beschwerden.
Kooperationen mit anderen Häftlingen bildeten die absolute Ausnahme. Die Zeugen Jehovas versuchten ihre Neutralität auch im KZ zu bewahren. Wegen ihrer glaubensbedingten Verpflichtung zur Wahrheit und Friedfertigkeit mieden sie die Häftlinge des aktiven Widerstands ebenso wie diese die Zeugen Jehovas. Kooperationen fanden auch deshalb kaum statt, weil die Lagerleitung bestrebt war, die Zeugen Jehovas wegen der unentwegten Missionierungsversuche von anderen Gefangenengruppen fern zu halten. Gelang ihnen dies nicht, kam es auch im KZ zu [[Bekehrung]]en – sehr zum Zorn der SS.


Der zuständige Ministerialdirektor des Reichsjustizministeriums [[Wilhelm Crohne]] leitete die Beschwerden der Generalstaatsanwälte an die Gestapo weiter. Bei der Chefpräsidentenbesprechung teilte er das Ergebnis mit: Die Anweisung zur allgemeinen Schutzhaft müsse von der Justiz hingenommen werden. Die Gestapo erklärte sich bereit, dass die Schutzhaft zukünftig immer in den [[Konzentrationslager]]n und eine Verhaftung zur Schutzhaft nicht mehr im Gerichtssaal erfolgen werde. Crohne wies die Richter im Zusammenhang darauf hin, die Strafen gegen Bibelforscher entsprechend hoch zu bemessen, um diese „notwendigen Korrekturen“ zukünftig zu vermeiden.
Nicht nur die Richterschaft, auch die Bevölkerung sollte über den vermeintlichen Charakter der „jüdisch-pazifistischen Sekte“ aufgeklärt werden. Die Nationalsozialisten engagierten daher Experten der völkisch-nationalen Presse, um die "geheimen Machenschaften" aufzudecken. So wurden Gutachten erstellt, die nicht nur die Kontakte zu den Freimaurern belegen sondern auch beweisen sollten, dass Zeugen Jehovas [[Josef Stalin]] als den Stellvertreter Jehovas betrachten.


Nicht nur die Richterschaft, auch die Bevölkerung sollte über den vermeintlichen Charakter der „jüdisch-pazifistischen Sekte“ aufgeklärt werden. Die Nationalsozialisten engagierten daher Experten der [[Völkische Bewegung|völkisch]]-nationalen Presse, um die „geheimen Machenschaften“ aufzudecken. So wurden Gutachten erstellt, die nicht nur die Kontakte zu den Freimaurern belegen, sondern auch beweisen sollten, dass Zeugen Jehovas [[Josef Stalin]] als den Stellvertreter Jehovas betrachten.
== [[Zweiter Weltkrieg]] (1939-1945) ==


=== Konzentrationslager ===
Am 1. September 1939 begann der [[Polenfeldzug]] der deutschen Streitkräfte. Damit trat die Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17. August 1938 in Kraft.
[[Datei:KZ Mauthausen Mahntafel ZJ.jpeg|mini|Mahntafel im [[KZ Mauthausen]]]][[Datei:Schriftwechselverbot für Bibelforscher.jpg|mini|Generelles Schreibverbot für Bibelforscher]][[File:Gedenktafel Jehovas Zeugen (Gusen).jpg|thumb|Gedenktafel in Gusen]]
Konzentrationslager standen unter Leitung der [[Schutzstaffel|SS]]. Zeugen Jehovas waren dort unter „Schutzhaft“ und wurden seit 1935/1936 als eigene Gruppe an der Kleidung, meist durch blaue Punkte oder Kreise, markiert. 1938 wurden die Farbcodes vereinheitlicht, und die Bibelforscher erhielten ein [[Lila Winkel|lila Dreieck („Lila Winkel“)]]. Bis Kriegsbeginn stellten sie in vielen KZs einen beträchtlichen Teil der Insassen; in den Frauen-KZs bildeten sie 1939 die größte Gruppe. Die Anzahl der Zeugen Jehovas, die in [[KZ Auschwitz|Auschwitz]] inhaftiert waren, ist im Unterschied zu allen anderen Konfessionen recht genau bekannt: Es waren mindestens 387.<ref>{{Internetquelle |autor=Teresa Wontor-Cichy |hrsg=Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau |titel=Jehovah’s Witnesses |url=http://en.auschwitz.org.pl/h/index.php?option=com_content&task=view&id=24&Itemid=3 |zugriff=2010-02-09 |sprache=en |archiv-url=https://web.archive.org/web/20100105083842/http://en.auschwitz.org.pl/h/index.php?option=com_content&task=view&id=24&Itemid=3 |archiv-datum=2010-01-05 }}</ref> Die Zahl der Ermordeten ist unbekannt.


Die Lagerleitungen der KZs beabsichtigten zwar keine systematische Vernichtung der Zeugen Jehovas wie beispielsweise im Falle von Juden, [[Roma (Volk)|Roma]] und [[Sinti]], dennoch war der KZ-Alltag von Schwerstarbeit, Misshandlung, Krankheit, Unterernährung und Tod geprägt. Viele [[Schikane]]n der SS provozierten zudem den vorzeitigen Tod auch gesunder Häftlinge.
Zeugen Jehovas wurden zwar schon seit 1936 von Wehrmachtsgerichten wegen [[Wehrdienstverweigerung]] verurteilt. Doch seit Kriegsbeginn wurde für die gleichen Vergehen nun die Todesstrafe das normale Strafmaß. Der Zeitpunkt, zu dem der Einzelne seine Weigerung bekannt gab, war unterschiedlich, jedoch stellte die Vereidigung vor [[Gott]] auf Hitler als absoluten Führer für das Gewissen der meisten Zeugen Jehovas ein unüberwindliches Hindernis dar. Weder die noch nicht erfolgte Gestellung, noch „Wehrunwürdigkeit“, noch Dienstunfähigkeit, noch geistige Unzurechnungsfähigkeit noch die Bereitschaft waffenlosen Dienst zu leisten waren für einen Zeugen Jehovas ein sicherer Schutz davor, für seine kriegsfeindliche Gesinnung voll zur Verantwortung gezogen zu werden. Die Strafe war „Tod, Verlust der Wehrwürdigkeit und dauernden Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte“.


Die beharrliche Weigerung, die „Besserungsmaßnahmen“ der SS-Leitung anzunehmen, brachte den Zeugen Jehovas oftmals viele zusätzliche Angriffe durch die Lagerleitung ein. So wurden die üblichen Sanktionen wie Isolation von anderen Gefangenengruppen, besonders lange Dienstzeiten in Strafkompanien, Kürzung der Essensration und Verweigerung der Krankenbehandlung bei Zeugen Jehovas in einigen Lagern zum Normalzustand. Auch brachten ihnen ihre offen bekundeten Glaubensansichten Probleme. Jede Verweigerung des Hitler- oder [[Fahne]]ngrußes, jede Verweigerung des Wehrdienstes und jede Beantwortung der Frage nach dem Glauben zogen Prügel – oft durch mehrere SS-Männer – nach sich. Wurden schon gesunde Zeugen durch diese Misshandlungen schwer mitgenommen, bedeuteten sie für ältere Zeugen Jehovas schnell den Tod.
Die von der Militärjustiz erwartete abschreckende Wirkung dieser Strafe trat bei den meist „unbelehrbaren“ Bibelforschern nicht ein. Im ersten Jahr des Krieges machten Zeugen Jehovas unter den Verfahren wegen „[[Zersetzung der Wehrkraft]]“ 14% (152 absolut) aus. Bei den wegen dieser Straftat gefällten Todesurteilen stellten sie 95,7% (112 absolut). Die in der „Bibelforscherfrage“ verunsicherten Richter mussten von Adolf Hitler im August 1942 persönlich daran erinnert werden, dass es in der Tierwelt schließlich auch so sei, dass asoziale Elemente ausgemerzt würden.


Die Zeugen Jehovas hatten ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Vieles, was legal oder illegal in die Baracken gebracht wurde, wurde solidarisch geteilt. Dies half nicht nur Minderbemittelten oder solchen, die keine Angehörigen in Freiheit hatten, sondern vermied auch Neid und Diebstahl. Da Zeugen Jehovas oft der Zugang zur Krankenversorgung verwehrt blieb, waren Kranke darauf angewiesen, von ihren Mitgläubigen gepflegt zu werden. Dies brachte den Zeugen Jehovas bei vielen Mithäftlingen Respekt ein. Auffallend waren auch die Ordnungsliebe und umfassende Hygiene-Regeln, die einen gewissen Schutz gegen Krankheiten boten. Die Ordnungsliebe wurde verschiedentlich von der SS-Leitung genutzt, um von dem Zustand der Lager ein geschöntes Bild zu vermitteln, indem nur die Bibelforscher-„Musterblöcke“ besichtigt wurden. Auch die SS-Leiter der Konzentrationslager beschäftigten in ihren Dienstvillen gerne (weibliche) Zeugen Jehovas, weil sie als loyal galten.
Die Richter versuchten dennoch ihr Menschenmöglichstes, die Zeugen Jehovas zur Vernunft zu bringen. Doch weder die Belehrungen von Offizieren über die Wichtigkeit des Wehrdienstes, noch verlängerte Wartezeit in den Todeszellen, noch das Einwirken von Pfarrern beider Konfessionen, noch juristische Sanktionen gegen Familienangehörige, noch das Arrangieren von Familientreffs (insbesondere mit andersgläubigen Mitgliedern) zeigten die erhoffte Wirkung. Und wenn doch, wurde der Entschluss oft nachträglich widerrufen. Für viele Richter war es sehr bedrückend den Zeugen Jehovas nicht helfen zu können.


Kooperationen mit anderen Häftlingen bildeten die Ausnahme. Die Zeugen Jehovas versuchten ihre Neutralität auch im KZ zu bewahren. Wegen ihrer glaubensbedingten Verpflichtung zur Wahrheit und Friedfertigkeit mieden sie die Häftlinge des aktiven Widerstands ebenso wie diese die Zeugen Jehovas. Kooperationen fanden auch deshalb kaum statt, weil die Lagerleitung bestrebt war, die Zeugen Jehovas wegen der unentwegten Missionierungsversuche von anderen Gefangenengruppen fernzuhalten. Gelang ihnen dies nicht, kam es auch im KZ vereinzelt zu [[Bekehrung (Christentum)|Bekehrungen]].
In ihrer Weltanschauung und unter den enormen psychischen Zwängen, die ihnen ihr Gewissen bereitete, sahen viele Bibelforscher in der Exekution eher eine Erlösung. Es gab sogar Familienangehörige die, um die geistigen Qualen ihres Ehemannes und Vaters wissend, dies ebenso sahen und den Verurteilten bei arrangierten Begegnungen zur Treue gegenüber Jehova ermunterten. Dies taten sie nicht nur in dem vollen Bewusstsein, dass es den sicheren Tod für den Ehemann bedeutete, sondern auch, dass sie sich der „[[Wehrkraftzersetzung]]“ schuldig machten. Diese Bibelforscher glaubten, dass ihr Tod zur Rechtfertigung des Namens Jehovas beitrüge. Dabei konnten die Zeugen Jehovas tätige Reue zeigen, und sich zum Wehrdienst bereit erklären. Sie wurden in diesem Fall in Straf- und Bewährungsbatallionen an den gefährlichen Frontabschnitten eingesetzt.


== Zweiter Weltkrieg ==
Am 15. September 1939 wurde der erste deutsche Wehrdienstverweigerer exekutiert. Er war dabei jedoch nicht nach der Kriegssonderstrafrechtsverordnung verurteilt worden, sondern hatte eine „Sonderbehandlung“ gemäß dem Runderlass vom 3. September 1939 an alle Staatspolizeistellen wegen Zersetzungsäußerungen und Kriegsdelikten erfahren. Der 29-jährige Zeuge Jehovas [[August Dickmann]] erhielt seinen [[Wehrpass]] ins KZ nachgesandt. Auf seine Weigerung hin diesen zu unterschreiben, wurde er nicht nur - wie nach derartigen Befragungen üblich - verprügelt, sondern in Einzelhaft gebracht und schließlich vor dem gesamten Lager erschossen. Auf Grundlage dieses Runderlasses und der Kriegssonderstrafrechtsverordnung konnten Zeugen Jehovas sowohl im KZ als auch in Freiheit wegen Wehrdienstverweigerung rechtmäßig exekutiert werden.
Mit dem Beginn des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] am 1. September 1939 trat die [[Kriegssonderstrafrechtsverordnung]] vom 17. August 1938 in Kraft.


[[Datei:Urteil gegen Franz Zeiner.jpg|mini|Übliches Todesurteil gegen Kriegsdienstverweigerer]]
Da nach dieser öffentlichen Hinrichtung nicht nur die „fanatischen“ Bibelforscher in ihrem Glauben gestärkt wurden, sondern sogar andere Gefangenengruppen Solidarität mit dem Erschossenen empfanden, wurden derartige „Sonderbehandlungen“ danach überwiegend abseits durchgeführt.
[[Datei:Neuengamme Gedenkhain Erinnerung an einen ermordeten Zeugen Jehovas.JPG|mini|Gedenkstein für den am 2. Dezember 1944 im KZ Neuengamme an den Haftfolgen gestorbenen Erwin Wehmeijer, Mitglied der Zeugen Jehovas<ref>{{Webarchiv|url=http://www.berthold-mehm-stiftung.de/Pressemitteilung_Erwin_Wehmeyer.pdf |wayback=20140811150208 |text=Kurzbiographie Wehmeijers |archiv-bot=2023-02-19 18:12:08 InternetArchiveBot }} (PDF) bei der Berthold-Mehm-Stiftung</ref>]]
Die ersten Kriegsjahre 1939 und 1940 waren im KZ durch eine weitere Steigerung der Misshandlungen der Zeugen Jehovas geprägt. Mehrfach suchten sich SS-Führer einzelne Zeugen Jehovas heraus, um an ihnen eine Demonstration zu vollführen. Ziel war das Abschwören vom Glauben. Dieses ''Kräftemessen'' endete meist mit dem Tod des Bibelforschers.
Zeugen Jehovas wurden zwar schon seit 1936 von [[Militärgerichtsbarkeit (Nationalsozialismus)|Gerichten]] der [[Wehrmacht]] wegen [[Kriegsdienstverweigerung|Wehrdienstverweigerung]] verurteilt. Doch mit Kriegsbeginn wurde für das gleiche Vergehen nun statt ein bis zwei Jahren Haft die [[Todesstrafe]] das übliche Strafmaß. Der Zeitpunkt, zu dem der Einzelne seine Weigerung bekanntgab, war unterschiedlich, jedoch stellte die [[Fahneneid|Vereidigung]] vor Gott auf Hitler für das Gewissen vieler Zeugen Jehovas ein unüberwindliches Hindernis dar. Nach [[Detlef Garbe]] verweigerten die Zeugen Jehovas „in großer Zahl“ den Kriegsdienst,<ref>Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium.'' 3. Auflage 1997, S. 12.</ref> nach Franz Graf-Stuhlhofer handelte es sich um „ungefähr ein Viertel der männlichen Zeugen Jehovas im wehrpflichtigen Alter“.<ref>Graf-Stuhlhofer: ''Täuferkirchen in der Ostmark.'' S. 88.</ref> Weder die noch nicht erfolgte Gestellung noch „Wehrunwürdigkeit“ noch Dienstunfähigkeit noch geistige Unzurechnungsfähigkeit noch die Bereitschaft, waffenlosen Dienst zu leisten, boten den Zeugen Jehovas Schutz davor, für ihre Gesinnung bestraft zu werden. Die Strafe war „Tod, Verlust der Wehrwürdigkeit und dauernder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte“. Davon konnten auch Frauen betroffen sein: Unter den in der [[Gedenkstätte Plötzensee|Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee]] ermordeten Zeugen Jehovas war [[Helene Gotthold]], verurteilt „wegen [[Wehrkraftzersetzung]] in Verbindung mit [[Landesverrat|landesverräterischer]] Begünstigung des Feindes“. Die von der Militärjustiz erwartete abschreckende Wirkung dieser Strafe trat nicht ein. Im ersten Jahr des Krieges machten 152 betroffene Zeugen Jehovas unter allen Verfahren wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ 14 Prozent aus. Wegen dieser Straftat wurden vom Reichskriegsgericht 117 Todesurteile gefällt, 112 davon (95,7 %) gegen Bibelforscher. Die in der Bibelforscherfrage verunsicherten Richter wurden von Hitler im August 1942 mit dem Hinweis unter Druck gesetzt, dass es in der Tierwelt schließlich auch so sei, dass asoziale Elemente ausgemerzt würden.


Die Richter versuchten dennoch wiederholt, die Zeugen Jehovas von der Notwendigkeit des Kriegsdienstes zu überzeugen. Doch weder die Belehrungen von Offizieren über die Wichtigkeit des Wehrdienstes noch verlängerte Wartezeit in den Todeszellen noch das Einwirken von Pfarrern beider großen Konfessionen noch juristische [[Sippenhaftung|Sanktionen gegen Familienangehörige]] noch [[Scheinexekution]]en noch das Arrangieren von Familientreffs (insbesondere mit andersgläubigen Mitgliedern) zeigten die erhoffte Wirkung. Und wenn doch, wurde der Entschluss oft nachträglich widerrufen.
Die Funktion des „Reichsdieners“ blieb nach der Inhaftierung Heinrich Dietschis bis Kriegsende unbesetzt. Die Bereiche Südwest- und Westdeutschland wurden hiernach von [[Ludwig Cyranek]] (inhaftiert 6. Februar 1940, enthauptet 3. Juli 1941), Österreich von [[Peter Gölles]] (inhaftiert 12. Juni 1940) geleitet. Die Koordination übernahm [[Arthur Winkler|Robert Arthur Winkler]] aus den [[Niederlande]]n. [[Narciso Riet]] (1944/45 in [[Dachau]] getötet) und [[Julius Engelhard]] (hingerichtet am 14. August 1944) waren später für Süd- und Westdeutschland, [[Österreich]] und das Protektorat [[Protektorat Böhmen und Mähren|Böhmen und Mähren]] zuständig. Zusammen mit [[Wilhelm Schumann]] in [[Magdeburg]] und [[Franz Fritsche]] (inhaftiert Herbst 1943) in Berlin waren sie nach der Verhaftung R. A. Winklers am 21. Oktober 1942 auf die Leitung durch das europäische Zentralbüro in [[Bern]] angewiesen. Der Tätigkeitsschwerpunkt verlagerte sich zunehmend auf die Übersetzung und Versorgung insbesondere der Inhaftierten mit Literatur der Wachtturm-Gesellschaft.


Dabei konnten die Zeugen Jehovas das Urteil abwenden, wenn sie sich zum Wehrdienst bereit erklärten bzw. als Frau den [[Treueeid]] auf den [[Führer (Politik)|Führer]] ablegten. Die Männer wurden in diesem Fall in Straf- und Bewährungsbataillonen an den gefährlichen Frontabschnitten eingesetzt.
Ab 1942 erhöhten sich die Überlebenschancen für Zeugen Jehovas in KZ aus mehreren Gründen. Während die KZ zunehmend mit ausländischen Häftlingen belegt wurden, wurden qualifizierte erfahrene deutsche Häftlinge rar, da sie zur Wehrmacht berufen wurden. Hatten sich die überwiegend deutschen Zeugen Jehovas bisher nicht um Vertrauensstellungen in der Häftlingsselbstverwaltung und Lagerbewirtschaftung bemüht, wurde nun auf sie zurückgegriffen. Schließlich waren die Eigenschaften der Zeugen Jehovas für die Lagerleitung von Vorteil – sofern ihr Gewissen die Tätigkeit zuließ. Ihre Gewissenhaftigkeit bei der Erledigung ihnen übertragener Aufgaben und ihre Gewaltablehnung machte sie zu verlässlichen Häftlingen, von denen weder Flucht, noch [[Intrige]]n noch Schiebungen zu erwarten waren. Wegen solcher Beobachtungen stellte der Reichsführer-SS [[Heinrich Himmler]] zeitweise Überlegungen an, Zeugen Jehovas nach dem Krieg im Osten anzusiedeln, um dort ihren [[Pazifismus]] zu verbreiten und "die russische Gefahr" zu bannen.


Am 15. September 1939 wurde der erste deutsche Wehrdienstverweigerer exekutiert. Er war dabei jedoch nicht nach der Kriegssonderstrafrechtsverordnung verurteilt worden, sondern hatte eine [[Sonderbehandlung]] gemäß dem Runderlass vom 3. September 1939 an alle Staatspolizeistellen wegen Zersetzungsäußerungen und Kriegsdelikten erfahren. Der 29-jährige Zeuge Jehovas [[August Dickmann]] erhielt seinen [[Wehrpass]] ins KZ nachgesandt. Auf seine Weigerung hin, diesen zu unterschreiben, wurde er nicht nur – wie nach derartigen Befragungen üblich – verprügelt, sondern in Einzelhaft gebracht und schließlich vor dem gesamten Lager erschossen. Da die erhoffte abschreckende Wirkung ausblieb, wurden Erschießungen in der Folgezeit überwiegend abseits durchgeführt.
Ab Ende 1944 wurden offizielle Aufzeichnungen der Nazi-Verwaltung zunehmend rar. Viele Vorgänge konnten nur noch aus mündlichen Überlieferungen von Augenzeugen erfasst werden. Zu den dramatischsten Vorgängen in dieser Zeit gehört sicherlich die planmäßige Tötung der KZ-Insassen durch die SS. Auch unter Zeugen Jehovas forderten diese Aktionen Todesopfer. Dabei gab es eine bekannte Ausnahme. In den zwei Wochen nach dem 21. April 1945 starben von den 33.000 Lagerinsassen etwa 6.000 Personen bei der Evakuierung des [[KZ Sachsenhausen]]. Den 230 Zeugen Jehovas wurde ausnahmsweise gewährt eine Gruppe zu bilden. Ihre bereits im KZ erprobte Gemeinschaft und ihr Organisationstalent erwies sich auf diesem buchstäblichen Todesmarsch lebensrettend. Die 230 Zeugen Jehovas, die diesen Marsch antraten, hatten keine Opfer zu beklagen. Die Zeugen Jehovas betrachteten dies als Rettung von Jehova. Einige (es gibt Überlebende) Zeugen Jehovas, die mit der „[[Cap Arcona]]“ und der „Thielbek“ in der Neustädter Bucht untergingen, ertranken.
Auf Grundlage dieses Runderlasses und der Kriegssonderstrafrechtsverordnung konnten Zeugen Jehovas sowohl im KZ als auch in Freiheit wegen Wehrdienstverweigerung vorgeblich rechtmäßig exekutiert werden.


Die ersten Kriegsjahre 1939 und 1940 waren im KZ durch eine weitere Steigerung der Misshandlungen der Zeugen Jehovas geprägt. Mehrfach suchten sich SS-Führer einzelne Zeugen Jehovas heraus, um an ihnen eine Demonstration zu vollführen. Ziel war das Abschwören vom Glauben. Dieses ''Kräftemessen'' endete meist mit dem Tod des Bibelforschers.
== Anzahl der Opfer ==
In den 12 Jahren von 1933 bis 1945 werden unter der Diktatur Hitlers von den 25.000 Zeugen Jehovas 10.000 inhaftiert, 2.000 davon in Konzentrationslagern. 1.200 überleben die Haftbedingungen nicht, bzw. werden getötet. Unter den 1.200 Toten befinden sich auch die 250 als Kriegsdienstverweigerer exekutierten Zeugen Jehovas (alle Zahlenangaben sind circa-Werte).


Die Funktion des so genannten „Reichsdieners“, das heißt des ranghöchsten Ältesten der Zeugen Jehovas im Reichsgebiet, blieb nach der Inhaftierung Heinrich Dietschis bis Kriegsende unbesetzt. Die Bereiche Südwest- und Westdeutschland wurden hiernach von Ludwig Cyranek, der am 6. Februar 1940 verhaftet und am 3. Juli 1941 enthauptet wurde, Österreich von Peter Gölles, Verhaftung am 12. Juni 1940, geleitet. Die Koordination übernahm Robert Arthur Winkler aus den [[Niederlande]]n. [[Narciso Riet]], der 1944/1945 in [[Dachau]] getötet wurde, und Julius Engelhard, hingerichtet am 14. August 1944, waren später für Süd- und Westdeutschland, [[Österreich]] und das Protektorat [[Protektorat Böhmen und Mähren|Böhmen und Mähren]] zuständig. Zusammen mit Wilhelm Schumann in [[Magdeburg]] und Franz Fritsche (inhaftiert Herbst 1943) in Berlin waren sie nach der Verhaftung R. A. Winklers am 21. Oktober 1941<ref>[https://books.google.nl/books?id=KNIfDJPZEg8C&pg=PA658&lpg=PA658&dq=%22Robert+Arthur+Winkler+%22&source=bl&ots=inI-MlIF7y&sig=suL4w-K64M5zk7WD8m2yTZQgYjA&hl=nl&sa=X&ved=0CB4Q6AEwAGoVChMI9fKKtMXxyAIVQjwUCh3MJwKh#v=onepage&q=%22Robert%20Arthur%20Winkler%20%22&f=false books.google.nl]</ref> auf die Leitung durch das europäische Zentralbüro in [[Bern]] angewiesen. Der Tätigkeitsschwerpunkt verlagerte sich zunehmend auf die Übersetzung und Versorgung, insbesondere der Inhaftierten, mit Literatur der Wachtturm-Gesellschaft.
Zeugen Jehovas geben selbst folgende Zahlen an.
6.262 Zeugen Jehovas wurden verhaftet und verbrachten durchschnittlich 2,3 Jahre in Haft. Von ihnen wurden 2.074 in Konzentrationslager eingeliefert und verblieben dort durchschnittlich vier Jahre. (Quelle: Jehovas Zeugen - Verkündiger des Königreich Gottes, 1993, S. 720) 253 Zeugen Jehovas wurden zum Tode verurteilt. (Davon wurden 203 dann auch hingerichtet.) Weitere 635 Zeugen Jehovas starben an den Haftbedingungen. (Quelle: Jahrbuch der Zeugen Jehovas 1974, S. 212)


Ab 1942 erhöhten sich die Überlebenschancen für Zeugen Jehovas in KZ aus mehreren Gründen. Deutsche Häftlinge wurden zur Wehrmacht berufen, und die KZs wurden zunehmend mit ausländischen Häftlingen gefüllt. Daher gab es nur noch wenige qualifizierte erfahrene deutsche Häftlinge, und es wurde auf die überwiegend deutschen Zeugen Jehovas für [[Funktionshäftling|Vertrauensstellungen in der Häftlingsselbstverwaltung und Lagerbewirtschaftung]] zurückgegriffen. Sie übernahmen diese Aufgaben, soweit sie diese mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten. Ihre Eigenschaften waren ein großer Vorteil für die Lagerleitung: Ihre Gewissenhaftigkeit bei der Erledigung ihnen übertragener Aufgaben sowie ihre Gewaltablehnung machte sie zu verlässlichen Häftlingen, von denen weder Flucht noch [[Intrige]]n noch Schiebungen zu erwarten waren. Wegen solcher Beobachtungen stellte der [[Reichsführer SS]] [[Heinrich Himmler]] zeitweise Überlegungen an, Zeugen Jehovas nach dem Krieg im Osten anzusiedeln, um dort ihren Pazifismus zu verbreiten und „die russische Gefahr“ zu bannen.
Zeuginnen Jehovas wurden von den Nationalsozialisten nicht geschont. Während der Anteil der Zeugen Jehovas in den KZ vor Kriegsbeginn durchschnittlich 5-10% betrug, stellten die Zeuginnen Jehovas in vielen Frauen-KZ die größte Gruppe - im [[KZ Moringen|Frauen-KZ Moringen]] zeitweise fast 90% der Inhaftierten. Besonders belastend dürften für die Frauen auch die vielen Hundert [[Sorgerechtsentzug|Sorgerechtsentzüge]] gewesen sein. 652 Fälle sind namentlich erfasst, Zeugen Jehovas gehen insgesamt von mindestens 860 Fällen aus, aber manche Historiker schätzen die Zahl noch höher.


Ab Ende 1944 wurden offizielle Aufzeichnungen der Lager-Verwaltungen seltener. Die Rekonstruktion dieser Zeit ist daher in besonderem Maße auf mündliche Berichte von Augenzeugen angewiesen. Zu den dramatischsten Vorgängen in dieser Zeit gehört die planmäßige Tötung der KZ-Insassen durch die SS. Auch unter Zeugen Jehovas forderten diese Aktionen Todesopfer. Dabei gab es eine bekannte Ausnahme. In den zwei Wochen nach dem 21. April 1945 starben bei der Evakuierung des [[KZ Sachsenhausen]] von den 33.000 Lagerinsassen etwa 6.000 Personen. Den 230 Zeugen Jehovas wurde ausnahmsweise gewährt, eine Gruppe zu bilden. Ihre bereits im KZ erprobte Gemeinschaft und ihr Organisationstalent erwiesen sich auf diesem [[Todesmarsch]] als lebensrettend. Die 230 Zeugen Jehovas, die diesen Marsch antraten, hatten keine Opfer zu beklagen. Einige Zeugen Jehovas, die mit der ''[[Cap Arcona (Schiff, 1927)|Cap Arcona]]'' und der ''Thielbek'' in der Neustädter Bucht untergingen, ertranken.
== Besonderheiten ==
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Dritten Reich hat Historiker schon zu unterschiedlichsten Spekulationen angeregt, da die Umstände und Art der Verfolgung sehr ungewöhnlich waren. Einige Historiker sahen sich veranlasst, die harte Verfolgung der Zeugen Jehovas mit der der Juden zu vergleichen, während ihnen andere eine weitgehende [[Kollaboration]] mit den Nazis unterstellen. Die Eigenarten der Zeugen Jehovas und ihrer Verfolgung, die sie von anderen Verfolgten-Gruppen unterscheidet, ließen sogar vereinzelt Uneinigkeit darüber aufkommen, ob das Bestreben seine [[Religionsfreiheit]] gegen alle Hindernisse zu bewahren, tatsächlich dem (aktiven) Widerstand zuzuordnen sei. Schließlich wurden Jehovas Zeugen nicht vorrangig für das verfolgt, was sie taten, sondern für das, was sie ablehnten. Auch die Zeugen Jehovas betrachten ihre Opfer des Nationalsozialismus vorrangig als [[Märtyrer]], denn „ein Opfer leidet [...] zumeist unfreiwillig, ein Märtyrer hingegen freiwillig.“


== Anzahl der Opfer ==
Weitgehend unbestritten sind jedoch folgende Besonderheiten bei der Verfolgung dieser ''sehr kleinen'' Gruppe durch die Nationalsozialisten:
[[Datei:Stolperstein Konrad Brzezek.jpg|mini|[[Stolpersteine|Stolperstein]] zur Erinnerung und Mahnung an die Ermordung eines Zeugen Jehovas aus Berlin]]
1933, zu Beginn der Herrschaft Hitlers, gab es in Deutschland ungefähr 25.000 bis 30.000 Zeugen Jehovas. In den folgenden zwölf Jahren bis 1945 wurden 11.300 deutsche und ausländische Zeugen Jehovas inhaftiert. Zählt man diejenigen Personen dazu, die von Geldstrafen, Rentenentzug, Misshandlungen betroffen waren, steigt die Zahl auf 13.400. Davon kamen 2.000 Personen in Konzentrationslager. 950 deutsche und 540 ausländische Verfolgungsopfer überlebten die Haftbedingungen nicht, wurden ermordet oder hingerichtet. Unter diesen 1.490 Toten befinden sich auch die 270 als Kriegsdienstverweigerer exekutierten Zeugen Jehovas (alle Zahlenangaben sind circa-Werte). Da die Forschungsarbeiten nicht abgeschlossen sind, werden die Zahlen immer noch nach oben korrigiert.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.museenkoeln.de/ns-dok_neu/homepage/JZ-NS-Verfolgung-Koeln.pdf | wayback=20070930153955 | text=''Die NS-Verfolgung der Zeugen Jehovas in Köln (1933–1945)''.}} (PDF) S. 34.</ref>


Während der Anteil der Zeugen Jehovas in den KZs vor Kriegsbeginn durchschnittlich 5 bis 10 Prozent betrug, stellten die Zeuginnen Jehovas in vielen Frauen-KZs die größte Gruppe – im [[KZ Moringen|Frauen-KZ Moringen]] zeitweise fast 90 Prozent der Inhaftierten. Besonders belastend dürften für die Frauen auch die vielen Hundert [[Elterliche Sorge (Deutschland)|Sorgerechtsentzüge]] gewesen sein. 652 Fälle sind namentlich erfasst, Zeugen Jehovas gehen insgesamt von mindestens 860 Fällen aus, manche Historiker schätzen die Zahl noch höher.
* Zeugen Jehovas wurden, obwohl sie sich als unpolitisch verstanden, als ''erste'' Religionsgemeinschaft durch die Nationalsozialisten verboten und verfolgt.
* Sie leisteten unbeugsamen Widerstand und erlitten hohe Verluste.
* Ihnen wurde ein eigenes [[Abzeichen in den Konzentrationslagern]] (1 von 6) zugeteilt, während selbst Priester im Allgemeinen den politischen Häftlingen zugeordnet wurden.
* Das NS-Regime verfolgte sie unnachgiebig, obwohl die Zeugen Jehovas nicht mehr beanspruchten, als ihren Glauben ausleben zu dürfen.
* Nach 1942 verbesserte sich die Überlebenschance für Zeugen Jehovas in den Konzentrationslagern deutlich.


== Wertungen ==
Der KZ-Kommandant von [[Auschwitz]] [[Rudolf Höß]] erwähnt die Zeugen in den Aufzeichnungen über sein Leben und äußerte sich tief beeindruckt von der Ruhe und Glaubenskraft, mit der sie in den Tod gingen.
Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im nationalsozialistischen Deutschland wird von Historikern unterschiedlich bewertet. Einige verglichen die Verfolgung der Zeugen Jehovas mit der Verfolgung der Juden, während ihnen andere eine weitgehende [[Kollaboration]] mit den Nationalsozialisten unterstellen. Die Eigenarten der Zeugen Jehovas und ihrer Verfolgung ließen sogar vereinzelt Uneinigkeit darüber aufkommen, ob das Bestreben, [[Religionsfreiheit]] gegen alle Hindernisse zu bewahren, tatsächlich dem aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus zuzuordnen sei. Schließlich wurden die Zeugen Jehovas nicht vorrangig für das verfolgt, was sie taten, sondern für das, was sie ablehnten.


Nach [[Detlef Garbe]] eignen sich die Zeugen Jehovas nur bedingt für das übliche Verständnis von Widerstand im Dritten Reich, da ihr Handlungsmotiv die Loyalität zur [[Theokratie]] gewesen sei, „nicht die Wiedererlangung von Freiheit und Demokratie“.<ref>Detlef Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich'', 1998, S. 28.</ref> 2022 präzisierte er seine Sicht und bezeichnete die Zivilcourage und das auf Gewissensgründe gestützte Handeln der Zeugen Jehovas als „auch in einer Demokratie hoch erstrebenswert und insofern auch fraglos vorbildlich“. Die Frage der Motivation sei tatsächlich „von nachrangiger Bedeutung“.<ref>Christoph Wilker: ''Die unbekannten Judenhelfer. Wie Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus jüdischen Mitmenschen beistanden''. Volk Verlag, München 2022, ISBN 978-3-86222-435-7, S. 232 f.</ref>
== Zitate ==

* ''Die Zeugen Jehovas bewahrten sich ihre Integrität, weil sie starke religiöse Überzeugungen besaßen. Sie waren beispielhafte Kameraden, hilfsbereit, korrekt und verlässlich.'' ([[Bruno Bettelheim]], amerikanischer Psychologe und ehemaliger Häftling im [[KZ Dachau]] (''[http://www.dreilindenfilm.de/index2.html?filme/lila.htm Quelle]''))
Weitgehend unbestritten sind folgende Besonderheiten bei der Verfolgung dieser kleinen Gruppe durch die Nationalsozialisten:

* Zeugen Jehovas waren die erste Religionsgemeinschaft, die durch die Nationalsozialisten verboten und verfolgt wurden.
* Ihnen wurde ein eigenes [[Kennzeichnung der Häftlinge in den Konzentrationslagern|Abzeichen in den Konzentrationslagern]] (1 von 6) zugeteilt, während andere christliche Regimegegner den politischen Häftlingen zugeordnet wurden.
* Zeugen Jehovas waren die einzigen Insassen der KZs, die sich durch eine Willenserklärung, in der sie ihrem Glauben abschworen, hätten freikaufen können und so die KZs hätten verlassen dürfen.


== Literatur ==
== Literatur ==
* [[Wolfgang Benz]], [[Walter H. Pehle]] (Hrsg.): ''Lexikon des deutschen Widerstandes.'' Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-596-15083-3, S. 321–325.
* Detlev Garbe: ''Zwischen Widerstand und Martyrium'', 1999, ISBN 3-486-56404-8
* {{Literatur
* Manfred Gebhard: ''Geschichte der Zeugen Jehovas. Mit Schwerpunkt der deutschen Geschichte'', 1999, ISBN 3-8981-1217-9
|Autor=[[Gerhard Besier]], Clemens Vollnhals
* Hans Hesse: ''Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas'', Edition Temmen, 2000, ISBN 3-861-08724-3
|Titel=Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der SED-Diktatur
* Hans Hesse, Jürgen Harder: ''...und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müßte... Die Zeuginnen Jehovas in den Frauenkonzentrationslagern Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück'', 2001, ISBN 3-88474-935-8
|Sammelwerk=Zeitgeschichtliche Forschungen (ZGF)
* Michael H. Kater: ''Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich''; in: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte 17. Jg. 1969 Heft 2
|Band=21
* [[Bernhard Rammerstorfer]]: ''Nein statt Ja und Amen. [[Leopold Engleitner]]: Er ging einen anderen Weg'', Linz 1999, ISBN 3-9500718-6-5 ([http://www.maislinger.net/Publikationen/NeinStattJa.htm Kritik])
|Verlag=Duncker & Humblot
* Friedrich Zipfel: ''Kirchenkampf in Deutschland 1933 - 1945'', Berlin 1965
|Ort=Berlin
* M.J. Penton: ''Jehovah's Witnesses and the Third Reich'', 2004, ISBN 0-802-08678-0
|Datum=2003
* [[Andreas Maislinger]]: ''Internationale Bibelforschervereinigung (Zeugen Jehovas)''. In: Widerstand und Verfolgung in [[Salzburg]] [[1934]] – [[1945]]. Eine Dokumentation, Band 2, S. 323 – 351, Wien/Salzburg 1991, ISBN 3-215-06565-7
|ISBN=3-428-10605-9}}
*Hermine Schmidt: ''Die Gerettete Freude. Eines jungen Menschen Zeit 1925-1945'', Potsdam-Babelsberg, 2001, ISBN 3-9807639-0-0 (Die [[Autobiografie]] der Autorin, die als junge Zeugin Jehovas ab dem 5. Mai 1944 im [[KZ Stutthof]] inhaftiert war, schildert ausführlich die Situation und Schikanen in der Zeit des Nationalsozialismus, im Lager sowie den Todesmarsch.)
* Sigrid Brüggemann: ''Die Verfolgung der Zeugen Jehovas.'' In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): ''Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern.'' Stuttgart Schmetterling-Verlag 2013, ISBN 3-89657-138-9, S. 249–259.
* {{Literatur |Autor=Detlef Garbe |Titel=Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“ |Hrsg= |Sammelwerk=Studien zur Zeitgeschichte |Band=Band 42 |Nummer= |Auflage=4. |Verlag=Oldenbourg |Ort=München |Datum=1999 |ISBN=3-486-56404-8<!-- , 1. Auflage 1993 ISBN 3-486-55992-3 --> |Seiten= |Kommentar=[[Dissertation]] an der [[Universität Hamburg]] 1989 |Online=[https://open.ifz-muenchen.de/bitstreams/895043e9-88c1-427c-97d6-a633e77414e8/download Online]}}
* [[Franz Graf-Stuhlhofer]]: ''Täuferkirchen in der Ostmark. Von Adventisten, Baptisten, Mormonen, Pfingstlern und Zeugen Jehovas (Forschungsbericht).'' In: Österreich in Geschichte und Literatur 44 (2000), S. 73–93.
* Gerald Hacke: ''Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich und in der DDR. Feindbild und Verfolgungspraxis'' (Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung, Bd. 41). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-525-36917-3.
* {{Literatur
|Autor=Hans Hesse
|Titel=Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas. Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus
|Verlag=Temmen
|Ort=Bremen
|Datum=2000
|ISBN=3-86108-724-3}}
* {{Literatur
|Autor=Hans Hesse, Jürgen Harder
|Titel=…und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müßte…. Die Zeuginnen Jehovas in den Frauenkonzentrationslagern Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück
|Verlag=Klartext
|Ort=Essen
|Datum=2001
|ISBN=3-88474-935-8}}
* {{Literatur
|Autor=[[Vinzenz Jobst]]
|Titel=Anton Uran. Verfolgt, vergessen, hingerichtet
|Verlag=kitab
|Ort=Klagenfurt
|Datum=2011
|ISBN=978-3-902585-62-2}}
* {{Literatur
|Autor=Michael H. Kater
|Titel=Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich
|Sammelwerk=[[Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte]]
|Band=17. Jahrgang
|Nummer=2
|Datum=1969
|ISSN=0042-5702}}
* {{Literatur
|Autor=[[Andreas Maislinger]]
|Titel=Internationale Bibelforschervereinigung (Zeugen Jehovas)
|Sammelwerk=Widerstand und Verfolgung in Salzburg 1934–1945. Eine Dokumentation in zwei Bänden
|Band=2
|Verlag=Österreichischer Bundesverlag / Pustet
|Ort=Wien / Salzburg
|Datum=1991
|ISBN=3-215-06565-7<!-- (Band 2) / ISBN 3-215-06564-9 (Band 1) -->
|Seiten=323–351}}
* Monika Minninger: ''Eine Bekennende „Kirche“ – Zur Verfolgung von Zeugen Jehovas in Ostwestfalen und Lippe 1933–1945.'' Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld, Bielefeld 2001.
* Arnulf Moser: ''Die Konstanzer Zeugen Jehovas als Opfer des „Dritten Reiches“.'' In: ''Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung.'' 131. Heft 2013, ISBN 978-3-7995-1719-5, S. 229–242.
* {{Literatur
|Autor=Hans Simon Pelanda, Sandra Breedlove
|Titel=Widerstand gegen das NS–Regime aus religiöser Überzeugung. Jehovas Zeugen in Regensburg 1933–1945
|Sammelwerk=Verhandlungen des Historischen Vereins für die Oberpfalz und Regensburg
|Band=158
|Datum=2018
|ISSN=0342-2518
|Seiten=213–331}}
* {{Literatur
|Autor=M. James Penton
|Titel=Jehovah’s Witnesses and the Third Reich. Sectarian politics under persecution
|Verlag=University of Toronto Press
|Ort=Toronto
|Datum=2004
|ISBN=0-8020-8678-0}}
* {{Literatur
|Autor=[[Bernhard Rammerstorfer]]
|Titel=Nein statt Ja und Amen. Leopold Engleitner: Er ging einen anderen Weg
|Verlag=Selbstverlag
|Ort=Puchenau
|Datum=1999
|ISBN=3-9500718-6-5
|Kommentar=Kritik
|Online=[http://www.maislinger.net/Publikationen/NeinStattJa.htm maislinger.net]}}
* {{Literatur
|Autor=Hermine Schmidt
|Titel=Die Gerettete Freude. Eines jungen Menschen Zeit 1925–1945
|Verlag=Gamma
|Ort=Kopenhagen
|Datum=2007
|ISBN=978-3-9807639-0-5}} (Eine junge Frau geht mutig ihren Weg in einer Zeit bitterer Verfolgung. Die Autobiografie der Autorin Hermine Schmidt,<ref>{{Webarchiv|text=Die Gerettete Freude |url=http://www.gramma.dk/Links/Admin/MaterialDetail.php?ID=82&Currency=DKK |wayback=20150713215511 }}</ref> die als junge Zeugin Jehovas ab dem 5. Mai 1944 im [[KZ Stutthof]] inhaftiert war, schildert ausführlich die Situation und Schikanen in der Zeit des Nationalsozialismus im Lager sowie den Todesmarsch. [http://www.standhaft.org/forschung/biograph/schmi1.htm (Lesung Hermine Schmidt)])
* {{Literatur
|Autor=Kirsten John-Stucke, Michael Krenzer, Johannes Wrobel
|Titel=12 Jahre – 12 Schicksale. Fallbeispiele zur NS-Opfergruppe Jehovas Zeugen in Nordrhein-Westfalen 1933–1945
|Verlag=Arbeitskreis NS-Gedenkstätten NRW e.&nbsp;V.
|Ort=Münster
|Datum=2006
|Online=[http://www.jwhistory.net/text/pdf/nrw2006.pdf jwhistory.net]
|Format=PDF
|KBytes=}}
* {{Literatur
|Autor=Friedrich Zipfel, Hans Herzfeld (Einleitung)
|Titel=Kirchenkampf in Deutschland 1933–1945. Religionsverfolgung und Selbstbehauptung der Kirchen in der nationalsozialistischen Zeit
|Sammelwerk=Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin beim Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin
|Reihe=Publikationen der Forschungsgruppe Berliner Widerstand beim Senator für Inneres von Berlin
|BandReihe=1
|Band=11
|Auflage=1.
|Verlag=de Gruyter
|Ort=Berlin
|Datum=1965
|ISBN=3-11-000459-3}}
* {{Literatur
|Autor=Franz Zürcher
|Titel=Kreuzzug gegen das Christentum
|Verlag=Europa
|Ort=Zürich / New York NY
|Datum=1938}}
* Winfried Nerdinger, Christoph Wilker: ''Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in München 1933–1945''. Metropol, Berlin 2018, ISBN 978-3-86331-401-9.
* Christoph Wilker: ''„Ich hatte eine gerade Linie, der ich folgte.“ Die Geschichte von Rita Glasner, einem Bibelforscherkind im „Dritten Reich“''. Volk, München 2015, ISBN 978-3-86222-165-3.
* {{Literatur |Autor=Christoph Wilker |Titel=Die unbekannten Judenhelfer : wie Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus jüdischen Mitmenschen beistanden : historische Studie |Verlag=Volk Verlag |Ort=München |Datum=2022 |Sprache=de |ISBN=978-3-86222-435-7}}


== Weblinks ==
Herausragend in der [[zeitgenössisch]]en Literatur zum Thema:
{{Commonscat|Jehovah's Witnesses in the Third Reich}}
* Franz Zürcher: ''Kreuzzug gegen das Christentum'', Zürich 1938 (bis heute von keinem Reprintverlag wieder neu herausgegeben).
* Hans Jonak von Freyenwald: ''Die Zeugen Jehovas - Pioniere für ein jüdisches Weltreich. Die politischen Ziele der Internationalen Vereinigung Ernster Bibelforscher'', Berlin 1936
* Rolf Stödter: ''Verfassungsproblematik und Rechtspraxis. Die Rechtsprechung zum Bibelforscherverbot'', in: Archiv des öffentlichen Rechts, Neue Folge, 27 Band, 2. Heft (1936), S. 166f.


* [https://www.jw.org/de/jehovas-zeugen/faq-oft-gefragt/jz-nationalsozialismus-fakten-konzentrationslager/ Website von Zeugen Jehovas zur Verfolgung im Dritten Reich]
==Weblinks==
* [http://www.jwhistory.net/text/pdf/nrw2006.pdf 12 Jahre – 12 Schicksale. Fallbeispiele zur NS-Opfergruppe Jehovas Zeugen in NRW] (PDF; 2,13 MB)
* [http://www.sektenausstieg.net/index.php?option=com_content&task=view&id=1078&Itemid=29 „Wilmersdorfer Erklärung“]
* [http://www.jakli.at/biblio.htm Bibliographie zur Verfolgung in Österreich (Literatur über/aus Österreich)]
* [http://www.sektenausstieg.net/index.php?option=com_content&task=view&id=1027&Itemid=29 Anschreiben an den Reichskanzler Hitler]
* [http://www.standhaft.org/forschung/verfolgung/feuer/doku.html Homepage von Zeugen Jehovas zum Dritten Reich]
* [http://www.standhaft.at/ Lebensgeschichte von verfolgten und getöteten Zeugen Jehovas aus Österreich]
* Sonderausstellungsbreich des [[United States Holocaust Memorial Museum]] zur {{Webarchiv | url=http://www.ushmm.org/museum/exhibit/focus/jehovah_witness/ | wayback=20130912123911 | text=Verfolgung der Zeugen Jehovas}}
* [http://www.manfred-gebhard.de/Hitlerzeit.htm Zeugen Jehovas in der "Hitlerzeit"]
* [http://www.archiv-vegelahn.de Verfolgungsgeschichte der Zeugen Jehovas (Bibelforscher)]


* {{Internetquelle |autor=Florian Naumann |url=https://www.sonntagsblatt.de/artikel/bayern/das-leid-muenchner-zeugen-jehovas-der-ns-zeit |titel=Das Leid Münchner Zeugen Jehovas in der NS-Zeit |werk=Sonntagsblatt |datum=2018-11-08 |sprache=de |abruf=2023-06-16}}


== Einzelnachweise ==
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<references />
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Aktuelle Version vom 21. Mai 2025, 23:41 Uhr

KZ-Kennzeichnung „Bibelforscher“

Die Geschichte der Zeugen Jehovas in der Zeit des Nationalsozialismus ist geprägt von den Konflikten mit den nationalsozialistischen Staatsorganen, unter anderem wegen ihrer Verweigerung des Kriegsdienstes und des Hitlergrußes. Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden die Zeugen Jehovas (früher „Bibelforscher“ genannt) vor allem deswegen verfolgt.

Vorgeschichte 1918 bis 1933

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Im Ersten Weltkrieg leistete die Mehrzahl der deutschen Bibelforscher, wie sich die Zeugen Jehovas vor 1931 nannten, der Einberufung zum Militärdienst Folge.[1] Aber einige verweigerten den Kriegsdienst und hatten dadurch Konflikte mit der Gesellschaft. Während der Weimarer Republik, die keine Wehrpflicht kannte, fielen sie durch ihre offensive Missionierung und Anklagen gegen die Amtskirchen auf, denen sie unter anderem vorwarfen, die Kriegführung im Weltkrieg unterstützt zu haben. Die Religionsgemeinschaft wuchs rasch: Bekannten sich 1918 noch 3.900 Menschen als Bibelforscher, waren es 1919 schon 5.500 und 1926 bereits 22.500. Die Religionsgemeinschaft stieß aber auch auf deutliche Ablehnung.

Die Anschuldigungen der völkisch-nationalen Presse konzentrierten sich im Kern darauf, die Bibelforscher als von Juden oder Freimaurern finanzierte Organisation darzustellen, die eine bolschewistische Revolution vorbereite. Diese Verschwörungstheorien wurden unter anderen von Alfred Rosenberg aufgegriffen, dem Chefredakteur des Völkischen Beobachters, der Parteizeitung der NSDAP. Sie entstammten ursprünglich der kirchlichen Agitation, mit der Katholiken und Protestanten auf die heftigen Anklagen der pazifistischen Bibelforscher reagiert hatten. Auch ihre Herkunft aus den USA wurde als Bedrohung ausgelegt. Die Bibelforscher verkündeten den bevorstehenden Untergang aller staatlichen Organisationen und Kirchen, die ihrer Auffassung nach unter der Herrschaft Satans stünden. Sie betonten zwar ihre politische Neutralität und erklärten ausdrücklich, dass die Vernichtung von Staaten und Kirchen nur durch Jesus und Jehova erfolgen sollte. Dennoch interpretierten Ankläger in die Schriften der Bibelforscher Belege für den angeblichen jüdischen, kommunistischen und umstürzlerischen Charakter der Bewegung hinein. Weltverschwörungstheorien schrieben den Bibelforschern eine zentrale Position in einem angeblich geplanten Umsturz zu.

Kirchliche Stellen lieferten sich mit den Bibelforschern einen regelrechten Schlagabtausch, wobei die evangelischen Kirchen mehr Einsatz zeigten als die katholischen. Materialdienste und apologetische Abteilungen beider großen Kirchen beschäftigten sich intensiv mit der Lehre der Bibelforscher, um Pfarrern Argumentationshilfen zu bieten. Flugblattaktionen griffen jeweils die andere Position an. Während Bibelforscher vor Kirchen und Friedhöfen predigten oder Flugblätter und Traktate verteilten, versuchten Geistliche während der Vorträge der Bibelforscher Diskussionen zu erzwingen. Kirchliche Stellen griffen teilweise auch Argumente der völkisch-nationalen Presse auf. Als die Kirchen erhebliche Austritte von Freidenkern erfuhren, brachten sie die Bibelforscher mit diesen Verbänden in Verbindung.

Andererseits wurden die Angriffe der Bibelforscher gegen die Kirchen als maßlose Kritik empfunden. Als Paul Balzereit, der Vorsitzende der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft, 1924 seine gegen die katholische Kirche gerichtete Schrift Die größte Geheim-Macht der Welt veröffentlichte, war das Echo außerhalb der Kreise der Bibelforscher rundweg negativ. Darin wurde dem Vatikan die Schuld an der bedrängten Lage des deutschen Volks gegeben und die Bibelforscher als Bekämpfer Roms dargestellt, die dadurch der Menschheit einen großen Dienst erweisen würden.[2] Das Buch wurde verboten, die Religionsgemeinschaft zu einer Geldstrafe verurteilt.

Die rechtlichen Mittel gegen die Bibelforscher waren jedoch sehr begrenzt. Obwohl jährlich hunderte Gerichtsverfahren wegen unerlaubten Hausierens oder Verstößen gegen die Gewerbeordnung stattfanden, wurden nur in wenigen Fällen tatsächlich Geldstrafen verhängt. Ein erster Wegbereiter für die staatliche Verfolgung war die von kirchlichen Kreisen forcierte Notverordnung „zur Bekämpfung politischer Ausschreitungen“ vom März 1931, die auch ein polizeiliches Einschreiten gegen Beschimpfung oder Verächtlichmachung von religiösen Bräuchen oder Gegenständen erlaubte. Bayern war Vorreiter darin, auf dieser Grundlage Veranstaltungsverbote gegen Bibelforscher auszusprechen und Beschlagnahmungen durchzuführen.

Die Bibelforscher selbst sahen all diese Maßnahmen gegen sie als Bestätigung ihrer Auffassung, dass Staat und Kirche vom Teufel gelenkt gegen sie kämpften und sie als Märtyrer eine ähnliche Verfolgung erleiden würden wie die ersten Christen. Sie begriffen die Situation als Bestätigung der Worte Jesu im Johannesevangelium, der den Jüngern den Hass der Welt ankündigte (Joh 15,19 Elb). Nachdem sich ihre Prophezeiung, im Jahr 1925 würde Harmagedon, der Endkrieg Gottes gegen die Mächte Satans mit dem anschließenden Anbruch eines Tausendjährigen Reichs eintreten, nicht erfüllt hatte, stagnierte zunächst das Wachstum, und ab 1928 sanken die Mitgliederzahlen sogar. In den letzten drei Jahren vor der Machtübernahme Hitlers war jedoch wieder eine erhebliche Zunahme der Mitgliederzahlen zu verzeichnen. Trotz des relativ hohen Wachstums machten die Zeugen Jehovas beim Machtantritt der Nationalsozialisten 1933 mit 25.000 bis 30.000 Mitgliedern[3] nur etwa 0,038 Prozent der Bevölkerung des Deutschen Reiches aus.

Orientierung 1933 bis 1939

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Die Zeugen Jehovas standen dem NS-Regime von Anfang an ablehnend gegenüber. Der kanadische Historiker Michael H. Kater sieht den Grund für diese „Todfeindschaft“ in einer strukturellen Ähnlichkeit der jeweiligen Ideologien: Sowohl Nationalsozialisten als auch Zeugen Jehovas seien nicht demokratisch, sondern totalitär geprägt gewesen, wobei sich jene einen Führerstaat aufbauen wollten, diese eine „‚Theokratie‘, in der nicht der Führer, sondern Jehova Gott diktatorisch regiere“; beide hätten von ihren Mitgliedern verlangt, sich in die jeweilige Herrschaftshierarchie einzugliedern, beide hätten dazu aufgefordert, für die jeweiligen höheren Zwecke die Interessen der Eigenpersönlichkeit zu opfern, beide hätten einen Ausschließlichkeitsanspruch erhoben.[4] Die Historikerin Monika Minninger erklärt dagegen, dass die Zeugen Jehovas in ihrem religiösen Gedankengut eine diametral entgegengesetzte Haltung zu den Nationalsozialisten einnahmen, was die Gegnerschaft begründet habe.[5]

Beginn der Verfolgung

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Die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 bildete die Rechtsgrundlage für viele Verbote und Verfolgungsmaßnahmen, auch gegen die Zeugen Jehovas, die von April bis Juni 1933 in den verschiedenen Ländern des Reiches ausgesprochen wurden.

In den ersten Jahren war, neben den allgemein bekannten Vorwürfen, die Verweigerung des Hitlergrußes, die Wahlverweigerung und das Fernbleiben von staatlichen Organisationen (Reichsluftschutzbund, Deutsche Arbeitsfront u. a. m.) Anlass zu Entlassungen und diversen Formen öffentlicher Erniedrigung. Ihre Weigerung, an den Feiern zum 1. Mai teilzunehmen, der seit 1933 gesetzlicher Feiertag war, hatte für viele Mitglieder der Religionsgemeinschaft die fristlose Entlassung zur Folge. Zahlungen der Renten- oder Pensionskassen wurden einbehalten, als angeblich asozialen Elementen wurden ihnen auch die Arbeitslosenunterstützungen verweigert. Da die illegalen Unterstützungszahlungen aus dem Ausland nicht hinreichten, betätigten sich viele Zeugen Jehovas, um nicht zu verhungern, als Lumpensammler.[6] Schulpflichtige Kinder von Zeugen Jehovas waren von Anbeginn starkem Gruppenzwang ausgesetzt. Von Lehrern wie Schülern ausgegrenzt und oft körperlich angegriffen, wurden nationalsozialistische Rituale, die sie durch ihre Erziehung als Götzendienst empfanden, zum täglichen Spießrutenlauf.

In ihrem Bemühen, die von verschiedener Seite vorgebrachten Anklagen zu entkräften, versuchten die Zeugen Jehovas bereits seit Februar 1933 ihren unpolitischen Charakter herauszustellen. Da man aber auch für die Gleichheit aller Menschen („Deutscher, Franzose, Jude, Christ, Freier oder Sklave“[7]) und das messianische Königreich einstand, trugen diese Stellungnahmen nicht zur Versöhnung bei. In der deutschen Zentrale der Zeugen Jehovas in Magdeburg wurden bereits Anfang April 1933 Vorbereitungen für den Fall des Verbotes getroffen.

Gleichzeitig wurde eine „Anpassung an die nationalen Verhältnisse“ vorbereitet. Mit einem Memorandum vom 26. April 1933 teilte die Leitung der Zeugen Jehovas die Internationale Bibelforscher-Vereinigung in die Norddeutsche Bibelforschervereinigung und Süddeutsche Bibelforschervereinigung auf.[8] Den Bestimmungen entsprechend, wurden die jeweils zehn Posten ausschließlich mit so genannten „Ariern“ besetzt.[9]

Am 8. Juni 1933 sandte die Zentrale der Zeugen Jehovas in Magdeburg ein Schreiben an den Reichsinnenminister Wilhelm Frick (NSDAP). Darin heißt es:

„Die unterfertigte Gesellschaft gibt sich die Ehre, den verehrten Herrn Minister zu bitten, ihren Präsidenten Herrn Richter J. F. Rutherford, Brooklyn N. Y., dann vorher in nachstehend näher erklärten Angelegenheit empfangen zu wollen, wenn in der Angelegenheit eine gegen uns gerichtete Entschließung beabsichtigt ist.“[10]

Im weiteren Verlauf dieser Ausführungen werden die bereits in einzelnen Ländern des Deutschen Reiches (außer Preußen) ausgesprochenen Verbote genannt. Diese Offerte blieb offenbar ohne Antwort. Am 24. Juni 1933 wurden die Zeugen Jehovas in ganz Deutschland verboten.

Wilmersdorfer Erklärung vom 25. Juni 1933, Seite 1

Für den 25. Juni 1933 lud die Magdeburger Zentrale zu einer Großveranstaltung nach Berlin ein. In Tennishallen in Berlin-Wilmersdorf versammelten sich etwa 7000 Teilnehmer. Dort wurde die sogenannte „Wilmersdorfer Erklärung“ verabschiedet, die am folgenden Tag an Hitler gesandt und später in dem in der Schweiz erschienenen „Jahrbuch 1934 der Zeugen Jehovas“ veröffentlicht wurde.[11] Man hoffte, damit die Anschuldigungen zu widerlegen, und distanzierte sich deutlich von dem Vorwurf, eine von Juden finanzierte Organisation zu sein. Die Leitung hielt es zu diesem Zweck für notwendig, sich an den antisemitischen Sprachgebrauch des Regimes anzupassen, und erklärte, es seien die „Handelsjuden des Britisch-Amerikanischen Weltreiches, die das Großgeschäft aufgebaut und benutzt haben als ein Mittel der Ausbeutung und der Bedrückung vieler Völker“. Aus den eigenen Reihen wurden Stimmen laut, die diese Erklärung als zu zurückhaltend gegenüber den Nationalsozialisten empfanden.

Im Verlaufe des Jahres 1933 schien sich die deutsche Leitung der Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft unter Paul Balzereit in dem Bemühen, zumindest das Verlagswesen in die Legalität zurückzuholen, zunehmend von der Basis und schließlich auch von dem aus der Weltzentrale in Amerika gewünschten Kurs zu entfernen. Während sich einige Zeugen Jehovas enttäuscht distanzierten, begannen andere – entgegen der ausdrücklichen Weisung der Leitung – die Missionsarbeit in der Illegalität fortzusetzen. Im Februar 1934 erklärte Joseph Franklin Rutherford die Verhandlungen für gescheitert und stellte Reichskanzler Hitler ein Ultimatum, nach dessen Ablauf man beginnen wollte, die Menschenrechtsverletzungen seiner Regierung international publik zu machen. Reichsleiter Balzereit setzte weiterhin darauf, die Verlagstätigkeit der Wachtturm-Gesellschaft zu legalisieren, und erzielte Ende 1934 erste Erfolge. Zeitgleich wurde jedoch auch die Wiederaufnahme der Tätigkeit zum 7. Oktober 1934 in der Illegalität beschlossen. Man schätzt, dass sich über 10.000 Zeugen Jehovas bereit erklärten, ihre Religion in Versammlungen und ihre Missionstätigkeit weiter auszuüben.

Mit Ablauf des Ultimatums begannen die Zeugen Jehovas eine internationale Protestkampagne gegen die Unterdrückung ihrer Glaubensbrüder und -schwestern im nationalsozialistischen Deutschland. Beginnend mit dem 8. Oktober 1934 wurden etwa 20.000 Telegramme und Briefe aus der ganzen Welt an Adolf Hitler zugestellt.

„Ihre schlechte Behandlung der Zeugen Jehovas empört die guten Menschen und entehrt Gottes Namen + Hören Sie auf Jehovas Zeugen weiterhin zu verfolgen sonst wird Gott Sie und Ihre nationale Partei vernichten.“

Hitler soll daraufhin gesagt haben: „Diese Brut wird in Deutschland ausgerottet.“ Damit waren die Verhandlungen und Zugeständnisse endgültig gescheitert. Es gab vermehrt Polizeiberichte über die Tätigkeit der nunmehr verbotenen „internationalen Bibelforscher“. Die fortgesetzte Zurückhaltung Balzereits wurde von den übrigen Anhängern der Religionsgemeinschaft mit zunehmender Feindseligkeit betrachtet. Im Mai 1935 wurde er trotz seines legalistischen Kurses von den Nationalsozialisten verhaftet und angeklagt. Weil er und seine Mitangeklagten im Gerichtsverfahren sich nicht offen zur Lehre der Zeugen Jehovas bekannt hatten, wurde er 1936 offiziell aus der Religionsgemeinschaft ausgeschlossen.

Gleichzeitig verschärften die Zeugen Jehovas in ihrem Schrifttum den Ton gegenüber der Reichsregierung. Hitler wurde mehr und mehr als der Antichrist dargestellt, seine Herrschaft als „die des Teufels auf Erden bezeichnet, die Jehova Gott nach seiner Niederkunft als erste zerstören werde“. Nach Ansicht des Historikers Michael H. Kater war damit die These von der politischen Neutralität widerlegt, auf die sich die Religionsgemeinschaft bis dahin immer berufen hatte: Die Zeugen Jehovas standen dem deutschen Staat in offener Feindschaft gegenüber.[12]

Der relativ geringe Erfolg rechtlicher Schritte gegen die Zeugen Jehovas wurde zu diesem frühen Zeitpunkt durch juristische Formfehler und das Beharren von Juristen auf der in der Weimarer Verfassung gewährten Religionsfreiheit bestimmt. Auch die Tatsache, dass die Wachtturm Bibel- und Traktatgesellschaft – im Gegensatz zu den Bibelforschervereinigungen – eine US-amerikanische Zweigstelle war, die durch den Berliner Vertrag von 1921 geschützt war, konnten die Zeugen Jehovas zu ihren Gunsten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden geltend machen.

Verbreitung von Flugblättern

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In großen Flugblatt-Verteilaktionen machten die Zeugen Jehovas 1936/37 auf ihre Unterdrückung in Deutschland aufmerksam. Bei diesen Aktionen wurden etwa bis zu 100.000 Flugblätter verbreitet.[13] Dies gilt als die größte Widerstandsaktion während der Herrschaft des Nationalsozialismus.[14]

Die Rezeption dieser Aktionen fällt unterschiedlich aus: Der Wiener Historiker Franz Graf-Stuhlhofer unterstreicht, dass sich die damalige Kritik an Hitlers Regierung weitgehend auf die Aufzählung von Gräueltaten gegen die eigene Religionsgemeinschaft beschränkte und dass die Zeugen Jehovas, indem sie neben dem NS-Regime gelegentlich auch die Kirchen für die Verfolgung mitverantwortlich machten, Verschwörungstheorien verbreiten. Als Beleg zitiert Graf-Stuhlhofer die Broschüre Entscheidung. Reichtum oder Ruin. Was wählst du?, in der es hieß:

„In Deutschland organisierten die Jesuiten die kommunistische Partei und brachten sie in Schwung, um sie dann in diplomatischer Weise auszunützen, die Menschen in Schrecken zu versetzen; das schaffte eine Grundlage, die nationalsozialistische Bewegung zu organisieren, die die Herrschaft über die Nation ergriffen hat und sie nun mit eiserner Faust regiert.“[15]

Angesichts solcher Polemik sei es verständlich, dass sich die katholische Kirche nicht mit den verfolgten Zeugen Jehovas solidarisierte.[15]

Auch Detlef Garbe verweist darauf, dass „die Leitung der Watch Tower Society die Hitlerregierung bis zuletzt als Instrument eines römisch-katholischen Komplottes bezeichnete und damit in ihrem Charakter gänzlich verkannte“.[16]

Wolfgang Benz, bis 2011 Leiter des Zentrums für Antisemitismusforschung der TU Berlin, vertritt dagegen die Auffassung, dass die Glaubensgemeinschaft durch „die Flugblattaktionen die Bevölkerung über den verbrecherischen Charakter des NS-Staates aufzuklären suchte und sich dadurch über die Verteidigung ihrer Interessen hinaus gegen das Unrechtsregime engagierte“.[17] Und Sibyl Milton, Leitende Historikerin am United States Holocaust Memorial Museum, hebt hervor, dass die Flugblattaktion „das Schicksal der Zeugen und das der Juden in den Konzentrationslagern in den Mittelpunkt des Interesses“ rückte.[18] Auch die Historikerin Marion Detjen teilt die Meinung, dass der Widerstand der Zeugen Jehovas trotz ihrer politischen Neutralität im Kern politisch war und sich gegen das NS-Unrechtsregime als solches wandte: „Im Gegensatz zur katholischen und protestantischen Kirche nannten sie in ihren Zeitschriften Hitler und Mussolini als ‚Diktatoren‘ und ‚Gewaltmenschen‘ durchaus beim Namen.“[19]

Kirchen als Unterstützer der staatlichen Verfolgung

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Die Amtskirchen begegneten – von wenigen Solidaritätsbekenntnissen abgesehen – den staatlichen Verboten und Verfolgungsmaßnahmen gegenüber den Bibelforschern mit Dankbarkeit und unterstützten sie sogar aktiv, indem sie die Geheime Staatspolizei in sektenkundlichen Fragen berieten.

Am 9. Juni 1933 fand eine Zusammenkunft zwischen Vertretern der Ministerien, der Gestapo und Vertretern der katholischen und der evangelischen Kirche in Berlin statt, um Maßnahmen für das Verbot der Zeugen Jehovas in Preußen zu besprechen. Der katholische Domkapitular Piontek bat um „strenge staatliche Maßnahmen“ gegen die Religionsgemeinschaft, der evangelische Oberkonsistorialrat Fischer wollte ein Verbot der Zeugen Jehovas wegen der Gefahr für das „deutsche Volkstum“ erwirken. Darüber hinaus vertrat er die Auffassung, dass die Kirche den Zeugen Jehovas auch „mit ihren eigenen Mitteln“ entgegentreten müsse.[20]

Von offizieller evangelischer Seite wurden bereits im August 1933 Vorschläge unterbreitet, mit welchen Sekten ähnlich verfahren werden könnte. „Das Evangelische Deutschland“, das in Berlin erscheinende maßgebliche Organ auf protestantischer Seite, kommentierte am 10. September 1933 das Verbot der Zeugen Jehovas mit Dankbarkeit und forderte weitere Verbote:

„Die Kirche wird dankbar anerkennen, dass durch dieses Verbot eine Entartungserscheinung des Glaubens beseitigt worden ist […]. Damit ist jedoch noch keine vollständige Bereinigung der Sekten erreicht. Erwähnt seien nur die Neuapostolischen.“[21]

1937 wurde von einem Vertreter des Landesbischofs der Bremischen Evangelischen Kirche dazu aufgerufen, Aktivitäten von Zeugen Jehovas umgehend an die Gestapo zu melden.[20] Als am 22. Oktober 1939 Zeugen Jehovas eine Flugschrift vor die Tür eines evangelischen Vikars aus dem Münsterland ablegten, verständigte dieser sofort die Polizei und teilte mit, wer nach seiner Meinung als Täter in Frage kommen könnte.[20]

Religionsausübung trotz Verbots

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Jehovas Zeugen wurden aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur Bibelforschervereinigung oder der Verweigerung des Hitlergrußes und der Teilnahme an Wahlen als staatsfeindlich oder politisch unzuverlässig betrachtet. Daher wurde schon früh damit begonnen, ihnen Arbeitsstellen, Gewerbescheine, Wandergewerbescheine, ihren Beamtenstatus, Grundstücke, Häuser, Fahrzeuge, Landwirtschaftserlaubnis oder Betriebsgenehmigungen zu entziehen oder zu verwehren. Renten, Pensionen, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe wurden verwehrt oder gemindert. Jehovas Zeugen galten als unvermittelbare „asoziale Elemente“, denen folglich keine Arbeitslosenunterstützung zustand.

Die Inhaftierung Balzereits im Mai 1935 stand am Beginn einer Reihe von zentralen personellen Neubesetzungen der Bibelforschervereinigung. Sein Nachfolger war Fritz Winkler. Er wurde bei der ersten Verhaftungswelle August/September 1936 inhaftiert. Ihm folgte Erich Frost in der Leitung der Religionsgemeinschaft nach, er wurde bei der zweiten Verhaftungswelle am 21. März 1937 inhaftiert. Der schon im Voraus bestimmte Nachfolger Heinrich Dietschi wurde bereits mit der dritten Verhaftungswelle im August/September 1937 inhaftiert. Die personelle Notlage wurde auch dadurch deutlich, dass – ansonsten gänzlich unüblich – Führungspositionen zunehmend mit weiblichen Zeugen Jehovas besetzt wurden.

Die Zeugen Jehovas eigneten sich schnell die nötigen Fähigkeiten zu konspirativer Untergrundtätigkeit an. Die Verbindungen zu Schwesterorganisationen im Ausland wurden aufrechterhalten, der Wachtturm und andere Schriften wurden in großer Zahl ins Land geschmuggelt oder in Deutschland illegal vervielfältigt.[22] Die Missionsarbeit wurde wegen häufiger Denunzierungen immer seltener klassisch von Haus zu Haus durchgeführt, sondern zunehmend in kleinen organisierten Blitzaktionen, um den Ort vor Ankunft der Gestapo zu verlassen. Auf diese Weise wurden bis 1937 auch reichsweit abgestimmte Aktionen durchgeführt. Mit zunehmender Verfolgung wurde auch die Organisationsstruktur beeinflusst. Nachrichten wurden kodiert, Personen und Veröffentlichungen der Wachtturmgesellschaft erhielten Tarnnamen. Publikationen wie die Zeitschrift „Der Wachtturm“ mussten oft aus dem Ausland eingeschmuggelt und illegal vervielfältigt werden. Zuletzt gab es nur noch Zellen bis zu einer Größe von etwa sechs Personen. Zeugen Jehovas in leitenden Positionen kannten nur wenige andere Leiter, damit sie bei Verhören nicht zu viele Identitäten verraten konnten.

Staatliche Maßnahmen

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Auch die Nationalsozialisten stellten sich auf die Situation ein. Wiederholt wurden amtliche Stellen, sowohl Richter als auch Polizei und Gestapo, auf die Gefahr hingewiesen, die angeblich von den Bibelforschern ausging. Insbesondere den Juristen wurde durch Anweisungen und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften dargelegt, welche Urteile gegen Bibelforscher erwünscht wären. Die Nationalsozialisten wendeten den Sorgerechtsentzug als eine Möglichkeit zur Einflussnahme auf die Zeugen Jehovas an. Insbesondere seit der Wiedereinführung der Wehrpflicht im März 1935 wurden männliche Zeugen Jehovas zunehmend wegen Wehrdienstverweigerung belangt. Strafverfahren gegen Zeugen Jehovas fanden vor den 1933 eingerichteten Sondergerichten statt, die schärfere Urteile fällten als die übrige Justiz, unter anderem nach dem Heimtückegesetz.[23]

Gestapo-Erlass ordnet Schutzinhaftierung von Zeugen Jehovas an, falls das Gericht keinen Haftbefehl erstellt

Die Gestapo verlängerte verhängte Strafmaße regelmäßig durch die so genannte Schutzhaft. Im Juni 1936 bildete sie ein eigenes Sonderkommando zur Bekämpfung der Zeugen Jehovas. Die Praxis der urteilskorrigierenden Schutzhaft wurde ab dem 5. August 1937 durch das Geheime Staatspolizeiamt in Berlin (Gestapa) als Erlass an die Dienststellen gegeben.

Die Haftverlängerung war jedoch nicht einziges Ziel der Gestapo. Die „Verpflichtungserklärungen“ („Reverse“), mit denen ein Zeuge Jehovas sich die „Schutzhaft“ ersparen konnte, war ein erster Test, die Staatstreue zu prüfen. Personen, die die Unterschrift leisteten, wurden – zumindest bei geringfügigen Vergehen – von der Schutzhaft verschont und unter Beobachtung freigelassen. Offenbar unterschrieben viele Zeugen Jehovas aus taktischen Gründen, um sich oder ihre Angehörigen zu schützen, ohne sich jedoch innerlich vom Glauben zu trennen. Dies war vielen möglich, weil die Verpflichtungserklärung anfangs von der „Internationalen Bibelforschervereinigung“ sprach, sie sich selbst aber als „Zeugen Jehovas“ betrachteten. Die Gestapo veränderte den genauen Wortlaut der Erklärungen mehrmals, so dass es den Mitgliedern der Religionsgemeinschaft zunehmend schwerer fiel, diese zu unterzeichnen.

Richter sahen durch diese nachträglichen Urteilskorrekturen der Gestapo die Würde des Gerichts angegriffen. Mitarbeiter des Strafvollzugs fühlten sich durch die Korrekturen bei ihren Umerziehungsmaßnahmen behindert, die Bibelforscher zu wertvollen Mitgliedern der Volksgemeinschaft machen sollten. Insbesondere das Abführen von gerade freigesprochenen Bibelforschern aus dem Gerichtssaal oder die Verbüßung einer nachgelagerten Schutzhaft in derselben Gefängniszelle führten zu Beschwerden.

Der zuständige Ministerialdirektor des Reichsjustizministeriums Wilhelm Crohne leitete die Beschwerden der Generalstaatsanwälte an die Gestapo weiter. Bei der Chefpräsidentenbesprechung teilte er das Ergebnis mit: Die Anweisung zur allgemeinen Schutzhaft müsse von der Justiz hingenommen werden. Die Gestapo erklärte sich bereit, dass die Schutzhaft zukünftig immer in den Konzentrationslagern und eine Verhaftung zur Schutzhaft nicht mehr im Gerichtssaal erfolgen werde. Crohne wies die Richter im Zusammenhang darauf hin, die Strafen gegen Bibelforscher entsprechend hoch zu bemessen, um diese „notwendigen Korrekturen“ zukünftig zu vermeiden.

Nicht nur die Richterschaft, auch die Bevölkerung sollte über den vermeintlichen Charakter der „jüdisch-pazifistischen Sekte“ aufgeklärt werden. Die Nationalsozialisten engagierten daher Experten der völkisch-nationalen Presse, um die „geheimen Machenschaften“ aufzudecken. So wurden Gutachten erstellt, die nicht nur die Kontakte zu den Freimaurern belegen, sondern auch beweisen sollten, dass Zeugen Jehovas Josef Stalin als den Stellvertreter Jehovas betrachten.

Konzentrationslager

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Mahntafel im KZ Mauthausen
Generelles Schreibverbot für Bibelforscher
Gedenktafel in Gusen

Konzentrationslager standen unter Leitung der SS. Zeugen Jehovas waren dort unter „Schutzhaft“ und wurden seit 1935/1936 als eigene Gruppe an der Kleidung, meist durch blaue Punkte oder Kreise, markiert. 1938 wurden die Farbcodes vereinheitlicht, und die Bibelforscher erhielten ein lila Dreieck („Lila Winkel“). Bis Kriegsbeginn stellten sie in vielen KZs einen beträchtlichen Teil der Insassen; in den Frauen-KZs bildeten sie 1939 die größte Gruppe. Die Anzahl der Zeugen Jehovas, die in Auschwitz inhaftiert waren, ist im Unterschied zu allen anderen Konfessionen recht genau bekannt: Es waren mindestens 387.[24] Die Zahl der Ermordeten ist unbekannt.

Die Lagerleitungen der KZs beabsichtigten zwar keine systematische Vernichtung der Zeugen Jehovas wie beispielsweise im Falle von Juden, Roma und Sinti, dennoch war der KZ-Alltag von Schwerstarbeit, Misshandlung, Krankheit, Unterernährung und Tod geprägt. Viele Schikanen der SS provozierten zudem den vorzeitigen Tod auch gesunder Häftlinge.

Die beharrliche Weigerung, die „Besserungsmaßnahmen“ der SS-Leitung anzunehmen, brachte den Zeugen Jehovas oftmals viele zusätzliche Angriffe durch die Lagerleitung ein. So wurden die üblichen Sanktionen wie Isolation von anderen Gefangenengruppen, besonders lange Dienstzeiten in Strafkompanien, Kürzung der Essensration und Verweigerung der Krankenbehandlung bei Zeugen Jehovas in einigen Lagern zum Normalzustand. Auch brachten ihnen ihre offen bekundeten Glaubensansichten Probleme. Jede Verweigerung des Hitler- oder Fahnengrußes, jede Verweigerung des Wehrdienstes und jede Beantwortung der Frage nach dem Glauben zogen Prügel – oft durch mehrere SS-Männer – nach sich. Wurden schon gesunde Zeugen durch diese Misshandlungen schwer mitgenommen, bedeuteten sie für ältere Zeugen Jehovas schnell den Tod.

Die Zeugen Jehovas hatten ein starkes Zusammengehörigkeitsgefühl. Vieles, was legal oder illegal in die Baracken gebracht wurde, wurde solidarisch geteilt. Dies half nicht nur Minderbemittelten oder solchen, die keine Angehörigen in Freiheit hatten, sondern vermied auch Neid und Diebstahl. Da Zeugen Jehovas oft der Zugang zur Krankenversorgung verwehrt blieb, waren Kranke darauf angewiesen, von ihren Mitgläubigen gepflegt zu werden. Dies brachte den Zeugen Jehovas bei vielen Mithäftlingen Respekt ein. Auffallend waren auch die Ordnungsliebe und umfassende Hygiene-Regeln, die einen gewissen Schutz gegen Krankheiten boten. Die Ordnungsliebe wurde verschiedentlich von der SS-Leitung genutzt, um von dem Zustand der Lager ein geschöntes Bild zu vermitteln, indem nur die Bibelforscher-„Musterblöcke“ besichtigt wurden. Auch die SS-Leiter der Konzentrationslager beschäftigten in ihren Dienstvillen gerne (weibliche) Zeugen Jehovas, weil sie als loyal galten.

Kooperationen mit anderen Häftlingen bildeten die Ausnahme. Die Zeugen Jehovas versuchten ihre Neutralität auch im KZ zu bewahren. Wegen ihrer glaubensbedingten Verpflichtung zur Wahrheit und Friedfertigkeit mieden sie die Häftlinge des aktiven Widerstands ebenso wie diese die Zeugen Jehovas. Kooperationen fanden auch deshalb kaum statt, weil die Lagerleitung bestrebt war, die Zeugen Jehovas wegen der unentwegten Missionierungsversuche von anderen Gefangenengruppen fernzuhalten. Gelang ihnen dies nicht, kam es auch im KZ vereinzelt zu Bekehrungen.

Zweiter Weltkrieg

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Mit dem Beginn des Zweiten Weltkriegs am 1. September 1939 trat die Kriegssonderstrafrechtsverordnung vom 17. August 1938 in Kraft.

Übliches Todesurteil gegen Kriegsdienstverweigerer
Gedenkstein für den am 2. Dezember 1944 im KZ Neuengamme an den Haftfolgen gestorbenen Erwin Wehmeijer, Mitglied der Zeugen Jehovas[25]

Zeugen Jehovas wurden zwar schon seit 1936 von Gerichten der Wehrmacht wegen Wehrdienstverweigerung verurteilt. Doch mit Kriegsbeginn wurde für das gleiche Vergehen nun statt ein bis zwei Jahren Haft die Todesstrafe das übliche Strafmaß. Der Zeitpunkt, zu dem der Einzelne seine Weigerung bekanntgab, war unterschiedlich, jedoch stellte die Vereidigung vor Gott auf Hitler für das Gewissen vieler Zeugen Jehovas ein unüberwindliches Hindernis dar. Nach Detlef Garbe verweigerten die Zeugen Jehovas „in großer Zahl“ den Kriegsdienst,[26] nach Franz Graf-Stuhlhofer handelte es sich um „ungefähr ein Viertel der männlichen Zeugen Jehovas im wehrpflichtigen Alter“.[27] Weder die noch nicht erfolgte Gestellung noch „Wehrunwürdigkeit“ noch Dienstunfähigkeit noch geistige Unzurechnungsfähigkeit noch die Bereitschaft, waffenlosen Dienst zu leisten, boten den Zeugen Jehovas Schutz davor, für ihre Gesinnung bestraft zu werden. Die Strafe war „Tod, Verlust der Wehrwürdigkeit und dauernder Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte“. Davon konnten auch Frauen betroffen sein: Unter den in der Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee ermordeten Zeugen Jehovas war Helene Gotthold, verurteilt „wegen Wehrkraftzersetzung in Verbindung mit landesverräterischer Begünstigung des Feindes“. Die von der Militärjustiz erwartete abschreckende Wirkung dieser Strafe trat nicht ein. Im ersten Jahr des Krieges machten 152 betroffene Zeugen Jehovas unter allen Verfahren wegen „Zersetzung der Wehrkraft“ 14 Prozent aus. Wegen dieser Straftat wurden vom Reichskriegsgericht 117 Todesurteile gefällt, 112 davon (95,7 %) gegen Bibelforscher. Die in der Bibelforscherfrage verunsicherten Richter wurden von Hitler im August 1942 mit dem Hinweis unter Druck gesetzt, dass es in der Tierwelt schließlich auch so sei, dass asoziale Elemente ausgemerzt würden.

Die Richter versuchten dennoch wiederholt, die Zeugen Jehovas von der Notwendigkeit des Kriegsdienstes zu überzeugen. Doch weder die Belehrungen von Offizieren über die Wichtigkeit des Wehrdienstes noch verlängerte Wartezeit in den Todeszellen noch das Einwirken von Pfarrern beider großen Konfessionen noch juristische Sanktionen gegen Familienangehörige noch Scheinexekutionen noch das Arrangieren von Familientreffs (insbesondere mit andersgläubigen Mitgliedern) zeigten die erhoffte Wirkung. Und wenn doch, wurde der Entschluss oft nachträglich widerrufen.

Dabei konnten die Zeugen Jehovas das Urteil abwenden, wenn sie sich zum Wehrdienst bereit erklärten bzw. als Frau den Treueeid auf den Führer ablegten. Die Männer wurden in diesem Fall in Straf- und Bewährungsbataillonen an den gefährlichen Frontabschnitten eingesetzt.

Am 15. September 1939 wurde der erste deutsche Wehrdienstverweigerer exekutiert. Er war dabei jedoch nicht nach der Kriegssonderstrafrechtsverordnung verurteilt worden, sondern hatte eine Sonderbehandlung gemäß dem Runderlass vom 3. September 1939 an alle Staatspolizeistellen wegen Zersetzungsäußerungen und Kriegsdelikten erfahren. Der 29-jährige Zeuge Jehovas August Dickmann erhielt seinen Wehrpass ins KZ nachgesandt. Auf seine Weigerung hin, diesen zu unterschreiben, wurde er nicht nur – wie nach derartigen Befragungen üblich – verprügelt, sondern in Einzelhaft gebracht und schließlich vor dem gesamten Lager erschossen. Da die erhoffte abschreckende Wirkung ausblieb, wurden Erschießungen in der Folgezeit überwiegend abseits durchgeführt. Auf Grundlage dieses Runderlasses und der Kriegssonderstrafrechtsverordnung konnten Zeugen Jehovas sowohl im KZ als auch in Freiheit wegen Wehrdienstverweigerung vorgeblich rechtmäßig exekutiert werden.

Die ersten Kriegsjahre 1939 und 1940 waren im KZ durch eine weitere Steigerung der Misshandlungen der Zeugen Jehovas geprägt. Mehrfach suchten sich SS-Führer einzelne Zeugen Jehovas heraus, um an ihnen eine Demonstration zu vollführen. Ziel war das Abschwören vom Glauben. Dieses Kräftemessen endete meist mit dem Tod des Bibelforschers.

Die Funktion des so genannten „Reichsdieners“, das heißt des ranghöchsten Ältesten der Zeugen Jehovas im Reichsgebiet, blieb nach der Inhaftierung Heinrich Dietschis bis Kriegsende unbesetzt. Die Bereiche Südwest- und Westdeutschland wurden hiernach von Ludwig Cyranek, der am 6. Februar 1940 verhaftet und am 3. Juli 1941 enthauptet wurde, Österreich von Peter Gölles, Verhaftung am 12. Juni 1940, geleitet. Die Koordination übernahm Robert Arthur Winkler aus den Niederlanden. Narciso Riet, der 1944/1945 in Dachau getötet wurde, und Julius Engelhard, hingerichtet am 14. August 1944, waren später für Süd- und Westdeutschland, Österreich und das Protektorat Böhmen und Mähren zuständig. Zusammen mit Wilhelm Schumann in Magdeburg und Franz Fritsche (inhaftiert Herbst 1943) in Berlin waren sie nach der Verhaftung R. A. Winklers am 21. Oktober 1941[28] auf die Leitung durch das europäische Zentralbüro in Bern angewiesen. Der Tätigkeitsschwerpunkt verlagerte sich zunehmend auf die Übersetzung und Versorgung, insbesondere der Inhaftierten, mit Literatur der Wachtturm-Gesellschaft.

Ab 1942 erhöhten sich die Überlebenschancen für Zeugen Jehovas in KZ aus mehreren Gründen. Deutsche Häftlinge wurden zur Wehrmacht berufen, und die KZs wurden zunehmend mit ausländischen Häftlingen gefüllt. Daher gab es nur noch wenige qualifizierte erfahrene deutsche Häftlinge, und es wurde auf die überwiegend deutschen Zeugen Jehovas für Vertrauensstellungen in der Häftlingsselbstverwaltung und Lagerbewirtschaftung zurückgegriffen. Sie übernahmen diese Aufgaben, soweit sie diese mit ihrem Gewissen vereinbaren konnten. Ihre Eigenschaften waren ein großer Vorteil für die Lagerleitung: Ihre Gewissenhaftigkeit bei der Erledigung ihnen übertragener Aufgaben sowie ihre Gewaltablehnung machte sie zu verlässlichen Häftlingen, von denen weder Flucht noch Intrigen noch Schiebungen zu erwarten waren. Wegen solcher Beobachtungen stellte der Reichsführer SS Heinrich Himmler zeitweise Überlegungen an, Zeugen Jehovas nach dem Krieg im Osten anzusiedeln, um dort ihren Pazifismus zu verbreiten und „die russische Gefahr“ zu bannen.

Ab Ende 1944 wurden offizielle Aufzeichnungen der Lager-Verwaltungen seltener. Die Rekonstruktion dieser Zeit ist daher in besonderem Maße auf mündliche Berichte von Augenzeugen angewiesen. Zu den dramatischsten Vorgängen in dieser Zeit gehört die planmäßige Tötung der KZ-Insassen durch die SS. Auch unter Zeugen Jehovas forderten diese Aktionen Todesopfer. Dabei gab es eine bekannte Ausnahme. In den zwei Wochen nach dem 21. April 1945 starben bei der Evakuierung des KZ Sachsenhausen von den 33.000 Lagerinsassen etwa 6.000 Personen. Den 230 Zeugen Jehovas wurde ausnahmsweise gewährt, eine Gruppe zu bilden. Ihre bereits im KZ erprobte Gemeinschaft und ihr Organisationstalent erwiesen sich auf diesem Todesmarsch als lebensrettend. Die 230 Zeugen Jehovas, die diesen Marsch antraten, hatten keine Opfer zu beklagen. Einige Zeugen Jehovas, die mit der Cap Arcona und der Thielbek in der Neustädter Bucht untergingen, ertranken.

Anzahl der Opfer

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Stolperstein zur Erinnerung und Mahnung an die Ermordung eines Zeugen Jehovas aus Berlin

1933, zu Beginn der Herrschaft Hitlers, gab es in Deutschland ungefähr 25.000 bis 30.000 Zeugen Jehovas. In den folgenden zwölf Jahren bis 1945 wurden 11.300 deutsche und ausländische Zeugen Jehovas inhaftiert. Zählt man diejenigen Personen dazu, die von Geldstrafen, Rentenentzug, Misshandlungen betroffen waren, steigt die Zahl auf 13.400. Davon kamen 2.000 Personen in Konzentrationslager. 950 deutsche und 540 ausländische Verfolgungsopfer überlebten die Haftbedingungen nicht, wurden ermordet oder hingerichtet. Unter diesen 1.490 Toten befinden sich auch die 270 als Kriegsdienstverweigerer exekutierten Zeugen Jehovas (alle Zahlenangaben sind circa-Werte). Da die Forschungsarbeiten nicht abgeschlossen sind, werden die Zahlen immer noch nach oben korrigiert.[29]

Während der Anteil der Zeugen Jehovas in den KZs vor Kriegsbeginn durchschnittlich 5 bis 10 Prozent betrug, stellten die Zeuginnen Jehovas in vielen Frauen-KZs die größte Gruppe – im Frauen-KZ Moringen zeitweise fast 90 Prozent der Inhaftierten. Besonders belastend dürften für die Frauen auch die vielen Hundert Sorgerechtsentzüge gewesen sein. 652 Fälle sind namentlich erfasst, Zeugen Jehovas gehen insgesamt von mindestens 860 Fällen aus, manche Historiker schätzen die Zahl noch höher.

Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im nationalsozialistischen Deutschland wird von Historikern unterschiedlich bewertet. Einige verglichen die Verfolgung der Zeugen Jehovas mit der Verfolgung der Juden, während ihnen andere eine weitgehende Kollaboration mit den Nationalsozialisten unterstellen. Die Eigenarten der Zeugen Jehovas und ihrer Verfolgung ließen sogar vereinzelt Uneinigkeit darüber aufkommen, ob das Bestreben, Religionsfreiheit gegen alle Hindernisse zu bewahren, tatsächlich dem aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus zuzuordnen sei. Schließlich wurden die Zeugen Jehovas nicht vorrangig für das verfolgt, was sie taten, sondern für das, was sie ablehnten.

Nach Detlef Garbe eignen sich die Zeugen Jehovas nur bedingt für das übliche Verständnis von Widerstand im Dritten Reich, da ihr Handlungsmotiv die Loyalität zur Theokratie gewesen sei, „nicht die Wiedererlangung von Freiheit und Demokratie“.[30] 2022 präzisierte er seine Sicht und bezeichnete die Zivilcourage und das auf Gewissensgründe gestützte Handeln der Zeugen Jehovas als „auch in einer Demokratie hoch erstrebenswert und insofern auch fraglos vorbildlich“. Die Frage der Motivation sei tatsächlich „von nachrangiger Bedeutung“.[31]

Weitgehend unbestritten sind folgende Besonderheiten bei der Verfolgung dieser kleinen Gruppe durch die Nationalsozialisten:

  • Zeugen Jehovas waren die erste Religionsgemeinschaft, die durch die Nationalsozialisten verboten und verfolgt wurden.
  • Ihnen wurde ein eigenes Abzeichen in den Konzentrationslagern (1 von 6) zugeteilt, während andere christliche Regimegegner den politischen Häftlingen zugeordnet wurden.
  • Zeugen Jehovas waren die einzigen Insassen der KZs, die sich durch eine Willenserklärung, in der sie ihrem Glauben abschworen, hätten freikaufen können und so die KZs hätten verlassen dürfen.
  • Wolfgang Benz, Walter H. Pehle (Hrsg.): Lexikon des deutschen Widerstandes. Frankfurt am Main 2001, ISBN 3-596-15083-3, S. 321–325.
  • Gerhard Besier, Clemens Vollnhals: Repression und Selbstbehauptung. Die Zeugen Jehovas unter der NS- und der SED-Diktatur. In: Zeitgeschichtliche Forschungen (ZGF). Band 21. Duncker & Humblot, Berlin 2003, ISBN 3-428-10605-9.
  • Sigrid Brüggemann: Die Verfolgung der Zeugen Jehovas. In: Ingrid Bauz, Sigrid Brüggemann, Roland Maier (Hrsg.): Die Geheime Staatspolizei in Württemberg und Hohenzollern. Stuttgart Schmetterling-Verlag 2013, ISBN 3-89657-138-9, S. 249–259.
  • Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“. In: Studien zur Zeitgeschichte. 4. Auflage. Band 42. Oldenbourg, München 1999, ISBN 3-486-56404-8 (OnlineDissertation an der Universität Hamburg 1989).
  • Franz Graf-Stuhlhofer: Täuferkirchen in der Ostmark. Von Adventisten, Baptisten, Mormonen, Pfingstlern und Zeugen Jehovas (Forschungsbericht). In: Österreich in Geschichte und Literatur 44 (2000), S. 73–93.
  • Gerald Hacke: Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich und in der DDR. Feindbild und Verfolgungspraxis (Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung, Bd. 41). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2011, ISBN 978-3-525-36917-3.
  • Hans Hesse: Am mutigsten waren immer wieder die Zeugen Jehovas. Verfolgung und Widerstand der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus. Temmen, Bremen 2000, ISBN 3-86108-724-3.
  • Hans Hesse, Jürgen Harder: …und wenn ich lebenslang in einem KZ bleiben müßte…. Die Zeuginnen Jehovas in den Frauenkonzentrationslagern Moringen, Lichtenburg und Ravensbrück. Klartext, Essen 2001, ISBN 3-88474-935-8.
  • Vinzenz Jobst: Anton Uran. Verfolgt, vergessen, hingerichtet. kitab, Klagenfurt 2011, ISBN 978-3-902585-62-2.
  • Michael H. Kater: Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 17. Jahrgang, Nr. 2, 1969, ISSN 0042-5702.
  • Andreas Maislinger: Internationale Bibelforschervereinigung (Zeugen Jehovas). In: Widerstand und Verfolgung in Salzburg 1934–1945. Eine Dokumentation in zwei Bänden. Band 2. Österreichischer Bundesverlag / Pustet, Wien / Salzburg 1991, ISBN 3-215-06565-7, S. 323–351.
  • Monika Minninger: Eine Bekennende „Kirche“ – Zur Verfolgung von Zeugen Jehovas in Ostwestfalen und Lippe 1933–1945. Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek Bielefeld, Bielefeld 2001.
  • Arnulf Moser: Die Konstanzer Zeugen Jehovas als Opfer des „Dritten Reiches“. In: Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Umgebung. 131. Heft 2013, ISBN 978-3-7995-1719-5, S. 229–242.
  • Hans Simon Pelanda, Sandra Breedlove: Widerstand gegen das NS–Regime aus religiöser Überzeugung. Jehovas Zeugen in Regensburg 1933–1945. In: Verhandlungen des Historischen Vereins für die Oberpfalz und Regensburg. Band 158, 2018, ISSN 0342-2518, S. 213–331.
  • M. James Penton: Jehovah’s Witnesses and the Third Reich. Sectarian politics under persecution. University of Toronto Press, Toronto 2004, ISBN 0-8020-8678-0.
  • Bernhard Rammerstorfer: Nein statt Ja und Amen. Leopold Engleitner: Er ging einen anderen Weg. Selbstverlag, Puchenau 1999, ISBN 3-9500718-6-5 (maislinger.net – Kritik).
  • Hermine Schmidt: Die Gerettete Freude. Eines jungen Menschen Zeit 1925–1945. Gamma, Kopenhagen 2007, ISBN 978-3-9807639-0-5. (Eine junge Frau geht mutig ihren Weg in einer Zeit bitterer Verfolgung. Die Autobiografie der Autorin Hermine Schmidt,[32] die als junge Zeugin Jehovas ab dem 5. Mai 1944 im KZ Stutthof inhaftiert war, schildert ausführlich die Situation und Schikanen in der Zeit des Nationalsozialismus im Lager sowie den Todesmarsch. (Lesung Hermine Schmidt))
  • Kirsten John-Stucke, Michael Krenzer, Johannes Wrobel: 12 Jahre – 12 Schicksale. Fallbeispiele zur NS-Opfergruppe Jehovas Zeugen in Nordrhein-Westfalen 1933–1945. Arbeitskreis NS-Gedenkstätten NRW e. V., Münster 2006 (jwhistory.net [PDF]).
  • Friedrich Zipfel, Hans Herzfeld (Einleitung): Kirchenkampf in Deutschland 1933–1945. Religionsverfolgung und Selbstbehauptung der Kirchen in der nationalsozialistischen Zeit. In: Veröffentlichungen der Historischen Kommission zu Berlin beim Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin (= Publikationen der Forschungsgruppe Berliner Widerstand beim Senator für Inneres von Berlin. Band 1). 1. Auflage. Band 11. de Gruyter, Berlin 1965, ISBN 3-11-000459-3.
  • Franz Zürcher: Kreuzzug gegen das Christentum. Europa, Zürich / New York NY 1938.
  • Winfried Nerdinger, Christoph Wilker: Die Verfolgung der Zeugen Jehovas in München 1933–1945. Metropol, Berlin 2018, ISBN 978-3-86331-401-9.
  • Christoph Wilker: „Ich hatte eine gerade Linie, der ich folgte.“ Die Geschichte von Rita Glasner, einem Bibelforscherkind im „Dritten Reich“. Volk, München 2015, ISBN 978-3-86222-165-3.
  • Christoph Wilker: Die unbekannten Judenhelfer : wie Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus jüdischen Mitmenschen beistanden : historische Studie. Volk Verlag, München 2022, ISBN 978-3-86222-435-7.
Commons: Jehovah's Witnesses in the Third Reich – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium, 2. Auflage 1994, S. 45.
  2. P. B. Gotthilf (d. i. Paul Balzereit): Die größte Geheim-Macht der Welt. Die Ursache aller Kriege, sowie aller nationalen und internationalen Zerwürfnisse. Ein Jahrhunderte alter Betrug aufgedeckt. Sternverlag, Leipzig 1924
  3. Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium, 2. Auflage 1994, S. 485.
  4. Michael H. Kater: Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 17, 1969, S. 187 (ifz-muenchen.de; PDF; 6,6 MB; abgerufen am 30. Juni 2011).
  5. Monika Minninger: Eine bekennende „Kirche“. Zur Verfolgung von Zeugen Jehovas in Ostwestfalen und Lippe 1933–1945. Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek, Bielefeld 2001, S. 10.
  6. Michael H. Kater: Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 17, 1969, S. 196 (ifz-muenchen.de; PDF; 6,6 MB; abgerufen am 30. Juni 2011).
  7. Das Goldene Zeitalter, 15. Februar 1933, S. 50–53, zitiert nach Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium, 1998, S. 87.
  8. Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. 1998, S. 88.
  9. Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. 1998, S. 88 f.
  10. Bundesarchiv ZBI – 1046 A1 Bl. 24.
  11. Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. 1998, S. 102 ff.
  12. Michael H. Kater: Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 17, 1969, S. 188 f. (ifz-muenchen.de; PDF; 6,6 MB; abgerufen am 30. Juni 2011).
  13. Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Kap.IV,2 (in der Auflage von 1994: S. 231–260).
  14. Elke Imberger: Widerstand „von unten“: Widerstand und Dissens aus den Reihen der Arbeiterbewegung und der Zeugen Jehovas in Lübeck und Schleswig-Holstein 1933–1945. Neumünster 1991, S. 345.
  15. a b Graf-Stuhlhofer: Täuferkirchen in der Ostmark. S. 86.
  16. Garbe: Zwischen Widerstand. 1994, S. 527.
  17. Wolfgang Benz. In: Informationen zur politischen Bildung, Nr. 243, 1994, S. 21.
  18. Sibyl Milton, Zeugen Jehova – vergessene Opfer? In: Widerstand aus christlicher Überzeugung – Jehovas Zeugen im Nationalsozialismus. Dokumentation einer Tagung. Hrsg. v. Kreismuseum Wewelsburg, Fritz Bauer Institut, und der Bundeszentrale für politische Bildung, Essen 1998.
  19. Marion Detjen: „Zum Staatsfeind ernannt“ – Widerstand, Verweigerung und Protest gegen das NS-Regime in München. München 1998, S. 237.
  20. a b c Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. 1998, S. 10.
  21. Das Evangelische Deutschland. Kirchliche Rundschau für das Gesamtgebiet der Deutschen Evangelischen Kirche, Nr. 37, 10. September 1933; zitiert nach Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. 1998, S. 10.
  22. Detlef Garbe, Ernste Bibelforscher. In: Wolfgang Benz, Hermann Graml und Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus. Klett-Cotta, Stuttgart 1997, S. 449.
  23. Michael H. Kater: Die Ernsten Bibelforscher im Dritten Reich. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. 17, 1969, S. 197 f. (ifz-muenchen.de; PDF; 6,6 MB; abgerufen am 30. Juni 2011).
  24. Teresa Wontor-Cichy: Jehovah’s Witnesses. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, archiviert vom Original am 5. Januar 2010; abgerufen am 9. Februar 2010 (englisch).
  25. Kurzbiographie Wehmeijers (Memento des Originals vom 11. August 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.berthold-mehm-stiftung.de (PDF) bei der Berthold-Mehm-Stiftung
  26. Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. 3. Auflage 1997, S. 12.
  27. Graf-Stuhlhofer: Täuferkirchen in der Ostmark. S. 88.
  28. books.google.nl
  29. Die NS-Verfolgung der Zeugen Jehovas in Köln (1933–1945). (Memento vom 30. September 2007 im Internet Archive) (PDF) S. 34.
  30. Detlef Garbe: Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im Dritten Reich, 1998, S. 28.
  31. Christoph Wilker: Die unbekannten Judenhelfer. Wie Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus jüdischen Mitmenschen beistanden. Volk Verlag, München 2022, ISBN 978-3-86222-435-7, S. 232 f.
  32. Die Gerettete Freude (Memento vom 13. Juli 2015 im Internet Archive)