„Muschrik“ – Versionsunterschied
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'''Muschrik''', auch ''Mushrik'' ({{arS|مشرك|d=mušrik}}) ist ein Begriff aus dem Vokabular des [[Koran]]s, der denjenigen bezeichnet, der Gott andere Gottheiten beigesellt ([[Schirk]]). Der Begriff, der in seiner Pluralform ''muschrikūn'' ({{arF|مشركون|d=mušrikūn}}) zum ersten Mal in [[Geschichte des Korantextes#Nöldekes Chronologie|mittelmekkanischer Zeit]] begegnet, bezeichnet dort die mekkanischen Gegner [[Mohammed]]s. Häufig wird er mit „[[Polytheismus|Polytheisten]]“ übersetzt, allerdings sind nach neuerer Forschung damit eher [[Henotheismus|Henotheisten]] gemeint, also Menschen, die einen [[Hochgott]] verehren, der über einem größeren Pantheon waltet, bzw. [[Monotheismus|Monotheisten]], die einen höchsten Gott über Mittlerinstanzen anrufen.<ref>Vgl. [[Angelika Neuwirth]]: ''Der Koran als Text der Spätantike. Ein europäischer Zugang.'' Berlin 2010. S. 337f.</ref> Der Begriff hatte von Anfang an polemische Qualität und diente in medinischer Zeit zur Rechtfertigung des Kampfes der Muslime gegen die ihnen feindlich gesinnten Mekkaner. |
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auch Muschrikin - arab. Bezeichung für Polytheisten. |
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Traditionell trifft der Islam eine Unterscheidung zwischen den Ungläubigen. Juden und Christen genießen als Anhänger eines monotheistischen Glauben einen höheren Stellenwert als Polytheisten. |
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Die [[islam]]ische Glaubenslehre unterscheidet bei ihrer Betrachtung Andersgläubiger zwischen den Muschrikūn und den Anhängern einer [[Buchreligion#Islam|Buchreligion]], sogenannten „''Schriftbesitzern''“. Während letztere nicht zu den [[Kāfir|Ungläubigen]] zählen, aus religiöser Sicht allerdings einen dem [[Kufr|Unglauben]] nahestehenden Status haben,<ref>Albrecht Noth: ''Früher Islam''. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): ''Geschichte der arabischen Welt''. C.H.Beck, 1991. S. 43</ref> gelten die Muschrikūn als Ungläubige, die im klassischen islamischen Rechtswesen bei der Ablehnung des Islam zu bekämpfen<ref>''The Encyclopaedia of Islam''. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 9, S. 484, s.v. "Shirk"</ref> und im Zuge dessen zu töten waren.<ref>"...die Heiden nur noch zwischen Bekehrung und Tod zu wählen hatten, während die Christen (und Juden) bei Entrichtung eines Tributs ihren Glauben beibehalten durften...", s. Paret, Rudi: Der Koran, Kommentar und Konkordanz, 2012, 8. Auflage, Stuttgart, Kohlhammer, S. 199 (Kommentar zu 9:29)</ref> |
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Der hanbalitische Gelehrte [[Ibn Taimiya]] wandte den Begriff allgemein auf alle Menschen an, die Gräberkult betreiben, sich zum Beispiel beim Gebet nach einem Grab ausrichten, ganz gleich ob sich diese Menschen selbst zum Islam bekennen oder nicht.<ref>Vgl. sein Werk ''Qāʿida ǧalīla fī t-tawassul wa-l-wasīla''. Beirut 1979. S. 153.</ref> |
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== Siehe auch == |
== Siehe auch == |
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* [[Dhimma]] |
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* [[Altarabische Religion]] |
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* [[Liste islamischer Begriffe auf Arabisch]] |
* [[Liste islamischer Begriffe auf Arabisch]] |
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== Einzelnachweise == |
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<references/> |
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== Literatur == |
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*[[The Encyclopaedia of Islam]]. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 9, S. 484 ("Shirk") |
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[[Kategorie:Vokabular des Korans]] |
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Aktuelle Version vom 6. Januar 2020, 22:35 Uhr
Muschrik, auch Mushrik (arabisch مشرك, DMG mušrik) ist ein Begriff aus dem Vokabular des Korans, der denjenigen bezeichnet, der Gott andere Gottheiten beigesellt (Schirk). Der Begriff, der in seiner Pluralform muschrikūn (مشركون / mušrikūn) zum ersten Mal in mittelmekkanischer Zeit begegnet, bezeichnet dort die mekkanischen Gegner Mohammeds. Häufig wird er mit „Polytheisten“ übersetzt, allerdings sind nach neuerer Forschung damit eher Henotheisten gemeint, also Menschen, die einen Hochgott verehren, der über einem größeren Pantheon waltet, bzw. Monotheisten, die einen höchsten Gott über Mittlerinstanzen anrufen.[1] Der Begriff hatte von Anfang an polemische Qualität und diente in medinischer Zeit zur Rechtfertigung des Kampfes der Muslime gegen die ihnen feindlich gesinnten Mekkaner.
Die islamische Glaubenslehre unterscheidet bei ihrer Betrachtung Andersgläubiger zwischen den Muschrikūn und den Anhängern einer Buchreligion, sogenannten „Schriftbesitzern“. Während letztere nicht zu den Ungläubigen zählen, aus religiöser Sicht allerdings einen dem Unglauben nahestehenden Status haben,[2] gelten die Muschrikūn als Ungläubige, die im klassischen islamischen Rechtswesen bei der Ablehnung des Islam zu bekämpfen[3] und im Zuge dessen zu töten waren.[4]
Der hanbalitische Gelehrte Ibn Taimiya wandte den Begriff allgemein auf alle Menschen an, die Gräberkult betreiben, sich zum Beispiel beim Gebet nach einem Grab ausrichten, ganz gleich ob sich diese Menschen selbst zum Islam bekennen oder nicht.[5]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Vgl. Angelika Neuwirth: Der Koran als Text der Spätantike. Ein europäischer Zugang. Berlin 2010. S. 337f.
- ↑ Albrecht Noth: Früher Islam. In: Ulrich Haarmann (Hrsg.): Geschichte der arabischen Welt. C.H.Beck, 1991. S. 43
- ↑ The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 9, S. 484, s.v. "Shirk"
- ↑ "...die Heiden nur noch zwischen Bekehrung und Tod zu wählen hatten, während die Christen (und Juden) bei Entrichtung eines Tributs ihren Glauben beibehalten durften...", s. Paret, Rudi: Der Koran, Kommentar und Konkordanz, 2012, 8. Auflage, Stuttgart, Kohlhammer, S. 199 (Kommentar zu 9:29)
- ↑ Vgl. sein Werk Qāʿida ǧalīla fī t-tawassul wa-l-wasīla. Beirut 1979. S. 153.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- The Encyclopaedia of Islam. New Edition. Brill, Leiden. Bd. 9, S. 484 ("Shirk")