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„Beflaggung öffentlicher Gebäude in Deutschland“ – Versionsunterschied

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[[Datei:Reichstag building Berlin view from west before sunset.jpg|miniatur|hochkant=1.5|Das [[Reichstagsgebäude]] in Berlin]]
{{Deutschlandlastig}}
Vor den meisten [[Dienstgebäude]]n in [[Deutschland]] stehen [[Flaggenmast]]e. Diese sind zu bestimmten Anlässen mit [[Flagge]]n versehen. Die Dienstgebäude der obersten [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundesbehörden]] in [[Berlin]] und [[Bonn]], die [[Zentrale der Deutschen Bundesbank]] sowie alle Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der [[Bundeswehr]] und der [[Bundespolizei (Deutschland)|Bundespolizei]] werden täglich beflaggt.


== Bund ==
Vor den meisten Gebäuden öffentlicher Dienststellen in [[Deutschland]] stehen Flaggenmaste. Diese sind jedoch in der Regel nur an bestimmten Tagen, d. h. bei bestimmten Anlässen mit [[Flagge]]n versehen.
=== Beflaggungsvorschriften ===
Allerdings sind die Dienstgebäude der obersten [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundesbehörden]] in [[Berlin]] und [[Bonn]] sowie alle Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der [[Bundeswehr]] und der [[Bundespolizei (Deutschland)|Bundespolizei]] täglich beflaggt.
[[Datei:DeutscheBundesbank-EU-DfdB.jpg|mini|Korrekte Reihenfolge: [[Europaflagge]] und Bundesdienstflagge an der [[Zentrale der Deutschen Bundesbank|Deutschen Bundesbank-Zentrale]].]]
Die Anordnungspraxis wie die regelmäßigen Beflaggungstage, besondere Anlässe sowie die Art der Beflaggung für die Bundesbehörden und -einrichtungen ist im sogenannten Beflaggungserlass der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] geregelt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_22032005_Z4a1150415.htm |titel=Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005 |abruf=2024-11-01}}</ref> Die Vorschriften des Beflaggungserlasses gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der [[Körperschaft des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Körperschaften]], [[Anstalt des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Anstalten]] und [[Stiftung des öffentlichen Rechts (Deutschland)|Stiftungen des öffentlichen Rechts]], die der Aufsicht von [[Bundesbehörde (Deutschland)|Bundesbehörden]] unterstehen, einschließlich [[Bundeswehr]], [[Bundespolizei (Deutschland)|Bundespolizei]] und [[Bundesanstalt Technisches Hilfswerk]]. Die von der Bundesregierung unabhängigen obersten Verfassungsorgane Bundespräsident, Bundestag,<ref> [http://www.bundestag.de/service/faq/beflaggung/247010 ''Beflaggung beim Deutschen Bundestag''] Webseite des Deutschen Bundestags</ref> Bundesrat und Bundesverfassungsgericht<ref>{{§|70|bverfggo_2015|juris}} der [[Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts]]</ref> sowie die Deutsche Bundesbank regeln im Rahmen ihrer Organisationshoheit ihre Beflaggung eigenständig, orientieren sich hierbei jedoch zum Teil am Erlass der Bundesregierung.


Form und Führung der deutschen Flaggen ([[Flagge Deutschlands|Bundesflagge]], [[Standarte]] des Bundespräsidenten und [[Dienstflagge der Bundesbehörden]]) sind in der [[Anordnung über die deutschen Flaggen]] (FlaggAO) des deutschen [[Bundespräsident (Deutschland)|Bundespräsidenten]] geregelt.
==Beflaggungserlass==
Viele Details der Beflaggung von Bundesbehörden sind im sog. [http://www.bund.de/nn_58840/Microsites/Protokoll/Beflaggung/Beflaggungserlass-der-Bundesregierung/Beflaggungserlass-knoten.html__nnn=true Beflaggungserlass] geregelt.


=== Beflaggungstermine ===
Die Vorschriften des Beflaggungserlasses der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr und Bundespolizei.
Aus Abschnitt II. des seit dem 2. April 2005 geltenden Beflaggungserlasses der Bundesregierung geht hervor, dass an folgenden Tagen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist<ref name="Protokoll Inland">{{Internetquelle |titel=Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage |url=https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/beflaggung/beflaggungstage/regelmaessige/regelmaessige-allgemeine-beflaggungstage-node.html |hrsg=Protokoll Inland der Bundesregierung |abruf=2023-04-30}}</ref> (sogenannte „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“):
* [[27. Januar]] – [[Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus]] ([[Trauerbeflaggung]])
* [[1. Mai]] – [[Erster Mai|Tag der Arbeit]]
* [[9. Mai]] – [[Europatag]]
* [[23. Mai]] – Jahrestag der Verkündung des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]]
* [[17. Juni]] – Jahrestag des [[Aufstand vom 17. Juni 1953|Volksaufstands in der DDR]]
* [[20. Juli]] – Jahrestag des [[Attentat vom 20. Juli 1944|Attentats vom 20. Juli 1944]]
* [[3. Oktober]] – [[Tag der Deutschen Einheit]]
* 2. Sonntag vor dem [[1. Sonntag im Advent|1. Advent]] – [[Volkstrauertag]] (Trauerbeflaggung)
* Tag der Wahl zum [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]]
* Tag der Wahl zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]]


Dazu gehören nicht der „Nationale Gedenktag für die Opfer von Terrorismus“ welcher seit dem Jahr 2022<ref group="A">Durch [https://www.gesetze-im-internet.de/tgewopfgedenkbek/TGewOpfGedenkBek.pdf Beschluss des Bundeskabinetts vom 16. Februar 2022] (PDF; 39,3 KB).</ref> jährlich am [[11. März]] begangen und an dem bundesweit trauerbeflaggt wird, der „[[Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung]]“, welcher seit dem Jahr 2015<ref group="A">Durch [https://www.protokoll-inland.de/SharedDocs/downloads/Webs/PI/DE/Gedenktage/20Juni-vertriebenengedenktag.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Beschluss des Bundeskabinetts vom 27. August 2014] (PDF; 23,8 KB).</ref> jährlich am [[20. Juni]] begangen und an dem bundesweit vollmast beflaggt wird, und der „[[Weltschifffahrtstag]]“, dessen wechselnder Termin von der [[Internationale Seeschifffahrtsorganisation|Internationalen Seeschifffahrtsorganisation]] (IMO) festgelegt wird und an dem lediglich die Bundesbehörden in den Hafenstädten der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beflaggt werden.<ref name="Protokoll Inland" /><ref>{{Internetquelle |url=http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/02/gedenktag-terroropfer.html?nn=9390260 |titel=11. März wird Nationaler Gedenktag für die Opfer von Terrorismus |werk=Bundesministerium des Innern und für Heimat |sprache=de |abruf=2022-03-14}}</ref>
==Regelmäßige Beflaggungstage==
An folgenden Tagen ist ohne besondere Anordnung zu flaggen (sog. „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“)
*[[27. Januar]] - [[Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus]] (halbmast)
*[[1. Mai]] - [[Tag der Arbeit]]
*[[5. Mai]] - Gründung des Europarates [[5. Mai]] 1949
*[[9. Mai]] - [[Europatag]]
*[[23. Mai]] - Jahrestag der Verkündung des [[Grundgesetz]]es
*[[17. Juni]] - Jahrestag des [[Siebzehnter Juni 1953|17. Juni 1953]]
*[[20. Juli]] - Jahrestag des [[20. Juli 1944]]
*[[3. Oktober]] - [[Tag der Deutschen Einheit]]
*2. Sonntag vor dem 1. Advent - [[Volkstrauertag]] (halbmast)
*nach gesonderter Festlegung: Tag der Wahl zum [[Deutscher Bundestag|Deutschen Bundestag]] / Tag der Wahl zum [[Europäisches Parlament|Europäischen Parlament]]


Der Bundesminister des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen (sogenannte „aktuelle Beflaggungserlasse“), z. B. bei Trauerfällen und besonderen Jahrestagen. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen bei regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen auch regional beschränkt geschehen.
==Besondere Anlässe==
Das Bundesministerium des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen z. B. bei Todesfällen, sonstige Trauerfälle (sog. "aktuelle Beflaggungserlasse"). Hierbei wird die Flagge nur ''halbmast'' gesetzt, dass heißt sie wird zunächst voll gehisst und unmittelbar anschließend auf die halbe Höhe des Flaggenmastes niedergeholt.


Die Dienstgebäude der [[Oberste Bundesbehörde|obersten Bundesbehörden]] in Berlin und Bonn werden täglich beflaggt, ebenso die Dienstgebäude des Bundestages, der Zentrale der Deutschen Bundesbank und des Bundesverfassungsgerichts sowie die Kasernen der Bundeswehr.
Bei bestimmten regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen kann unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls geflaggt werden.


=== Ausführung der Beflaggung ===
==Zu setzende Flaggen==
[[Datei:Flickr - Πρωθυπουργός της Ελλάδας - Angela Merkel - Αντώνης Σαμαράς (9).jpg|mini|Korrekte Reihenfolge (Europa, Griechenland, Deutschland), da das [[Bundeskanzleramt (Berlin)|entsprechende Gebäude]] im Rücken des Fotografen steht.]]
Es ist die [[Bundesflagge]] zu hissen und - wenn ein weiterer Fahnenmast vorhanden ist - die [[Europaflagge]]. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Bundesländer und der Gemeinden gehisst werden.
Bundesbehörden setzen die [[Dienstflagge der Bundesbehörden|Bundesdienstflagge]], Körperschaften, Anstalten und Stiftungen die [[Flagge Deutschlands|Bundesflagge]]. In beiden Fällen ist, wenn möglich, auch die [[Europaflagge]] zu setzen. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Länder und der Gemeinden gesetzt werden. Flaggen weiterer internationaler Organisationen oder ausländischer Staaten oder Hoheitsgebiete werden bei entsprechendem Anlass angeordnet. Wenn die Flaggen nicht nachts angestrahlt werden, wird von Sonnenaufgang, jedoch nicht vor 7 Uhr, bis Sonnenuntergang beflaggt.


Die bevorzugte Stelle einer Flaggenreihe ist mit Blick auf das Gebäude links. Die Reihenfolge der Flaggen ist:
==Bundesländer/Gemeinden==
# Flaggen internationaler Organisationen
Die Bundesländer übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes. Einige Bundesländer haben zusätzliche Beflaggungstage. Die Regelung erfolgt meist in sog. Beflaggungsverordnungen.
# Flaggen ausländischer Staaten oder Hoheitsgebiete in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung
# Bundesdienst- oder Bundesflagge
# Landesflaggen in alphabetischer Reihenfolge
# Gemeindeflaggen


Der Bundestag setzt auf seinen Gebäuden die Bundesflagge, vor und auf dem Reichstag die Europa- und Bundesflagge. Gegebenenfalls wird vor dem Gebäude die [[Nationalflagge]] des Heimatstaates ausländischer Gäste gehisst. Soweit möglich werden nachts die Flaggen angestrahlt, anderenfalls eingeholt. Das Bundesverfassungsgericht setzt Europa- und Bundesflagge. An der [[Neue Wache|Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft]] in Berlin werden täglich Europa-, Bundes- und Berliner Landesflagge gesetzt.
===Baden-Württemberg===
* Wahl des Landtages


Bei [[Trauerbeflaggung]] werden Hissflaggen halbmast gesetzt: Die Flagge wird vollständig gehisst, aber sofort wieder auf die halbe Höhe des Flaggenmastes niedergeholt. Banner und Hängeflaggen werden nicht gesenkt, sondern mit einem [[Trauerflor]] versehen. Die [[Fahne der Einheit]] vor dem Deutschen Bundestag ist als Denkmal in der Regel von Trauerbeflaggungen ausgenommen.
===Bayern===
* Erster Sonntag im September - [[Tag der Heimat]]
(es sei denn, vom Ministerpräsidenten wird die Beflaggung für einen anderen Tag angeordnet)
* 1. Dezember - Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung


===Berlin===
== Länder ==
Einige Länder beschränken sich wie der Bund mit einer einfachen [[Verwaltungsvorschrift]] auf Beflaggungsregelungen für die eigene Verwaltung und geben den ihrer Aufsicht unterliegenden Gebietskörperschaften und anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen nur Empfehlungen. Andere Länder schreiben dagegen Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenso wie anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ebenfalls die Beflaggung vor, wozu mindestens eine [[Verordnung]] auf Grund einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung erforderlich ist. Hinzu kommt gelegentlich auch hier eine Verwaltungsvorschrift.
* 2. Sonntag im September - Tag der Heimat
* Wahl des Bundespräsidenten
* Wahl des Abgeordnetenhauses von Berlin


Die Länder übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes, die meisten haben einige zusätzliche regelmäßige Beflaggungstage. Es gibt auch vereinzelte Abweichungen bei der Festlegung der bevorzugten Position, bei der protokollarischen Einordnung der Europaflagge und bei der Frage der Priorität des Hissens von Europa- oder Gemeindeflagge. Flaggen historischer Landesteile können ebenfalls eine Rolle spielen.
===Brandenburg===
* 2. Sonntag im September - Tag der Heimat


===Bremen===
=== Baden-Württemberg ===
Baden-Württemberg wendet für die Beflaggung von Dienstgebäuden des Landes den Erlass der Bundesregierung sinngemäß an. Der Ministerpräsident ordnet weitere Beflaggungen besonders an. Dies geschieht regelmäßig für den Tag der Wahl des [[Landtag von Baden-Württemberg|Landtages]]. Den vom Land beaufsichtigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVBW-Min-20200823-SF&psml=bsbawueprod.psml&max=true |titel=Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums zur Beflaggung der Dienstgebäude |titelerg=Fassung vom 17.&nbsp;November 2020 |werk=Landesrecht-BW.de |hrsg=[[Juris|Juris GmbH]] im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg |sprache=de |abruf=2022-03-02}}</ref>


=== Bayern ===
Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament
Die bayerische Flaggen-Verwaltungsanordnung schreibt die Beflaggung der Staatsbehörden an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:
* 1. Dezember – Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der [[Verfassung des Freistaates Bayern|Verfassung]] im Jahre 1946
* Tag der Landtagswahl
Weitere Beflaggungen können besonders angeordnet werden. Den Gebietskörperschaften und den übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.


Die Anordnung der Flaggen wird gegenüber dem Bund unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich werden die bayerische Staatsflagge und die Bundesflagge, nach Möglichkeit auch die Europaflagge, gemeinsam gezeigt. Die bevorzugte Stelle, die in der Regel der Bundesflagge gebührt, ist in der Mitte, die Staatsflagge wird ''vom Inneren'' des Gebäudes gesehen rechts gesetzt. Am Europatag wird die Europaflagge an der bevorzugten Stelle gesetzt.<ref>[https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwAoFlag Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen]</ref>
===Hamburg===
* 1. Januar - nur Rathausmarkt und das Rathaus
* 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
* 7. Mai - Überseetag
* Wahl der Hamburgischen Bürgerschaft


===Hessen===
=== Berlin ===
{{Hauptartikel|Flagge Berlins#Beflaggung|titel1=Flagge Berlins}}
* 2. Sonntag im September - Tag der Heimat
Die Berliner Beflaggungsverordnung schreibt für die Behörden des Landes sowie für die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts dieselben Beflaggungstage vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:
* 1. Dezember - Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen
* Jahrestag des [[Barrikadenaufstand|18. März 1848]]
* Landtagswahlen
* Tag der Wahl des Bundespräsidenten
* Kommunalwahlen
* Tag der Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin
Weitere Beflaggungen werden von der Senatsverwaltung des Inneren oder von den Bezirksämtern angeordnet.<ref>{{Webarchiv|text=Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude |url=http://www.berlin.de/imperia/md/content/seninn/hoheitszeichen/beflaggungsvo_23.02.2008.pdf |wayback=20120417021915}} (PDF; 10&nbsp;kB)</ref>


===Mecklenburg-Vorpommern===
=== Brandenburg ===
* 1. Sonntag im September – Tag der Heimat


=== Bremen ===
Beflaggung wie Bund, aber ohne Wahltage zum Bundestag und zum Europäischen Parlament


Beflaggung wie Bund
===Niedersachsen===

* 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
=== Hamburg ===
* 1. Juni - Jahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
* 1. Januar – nur Rathausmarkt und Rathaus
* 7. Mai – Überseetag
* Wahl der [[Hamburgische Bürgerschaft|Hamburgischen Bürgerschaft]]

=== Hessen ===
* 3. Sonntag im September – Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat<ref>{{Webarchiv|url=https://innen.hessen.de/sites/default/files/media/hmdis/erlass_staatsanzeiger_0.pdf |wayback=20141006161015 |text=Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 30/2014 |archiv-bot=2022-10-09 12:27:17 InternetArchiveBot }}</ref>
* 1. Dezember – Jahrestag des Inkrafttretens der [[Verfassung des Landes Hessen]]
* Landtagswahlen
* Landtagswahlen
* Kommunalwahlen
* Kommunalwahlen


===Nordrhein-Westfalen===
=== Mecklenburg-Vorpommern ===
* 27. Januar - Tag des Gedenkens der Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)
* 1. Mai - Neben dem Tag der Arbeit - Tag des Friedens und der Völkerversöhnung


Das Hoheitszeichengesetz schreibt den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Beflaggung nach Bestimmung durch den Innenminister vor. Dieser hat in der ''Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage'' Beflaggung zu denselben Terminen wie im Bundeserlass festgelegt, zusätzlich am:
===Rheinland-Pfalz===
* Tag der Landtagswahlen
*18. Mai - Tag des Inkrafttretens der Landesverfassung
* Tag allgemeiner Kommunalwahlen
Weitere Beflaggungen bestimmt der Innenminister im Einzelfall. Grundsätzlich sind die Bundesflagge und die Landesdienst- bzw. Landesflagge zu zeigen, nach Möglichkeit auch die Flagge der Europäischen Union. Zusätzlich können die traditionellen Flaggen des jeweiligen Landesteils gesetzt werden: blau-gelb-rot in Mecklenburg und blau-weiß in Vorpommern. Der Landtag setzt die Landesdienstflagge und beide historischen Flaggen. Die Körperschaften können außerdem die von ihnen geführte Flagge setzen.<ref>[http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-HzGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes]</ref><ref>[http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FaggVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude]</ref><ref>[http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-FlaggTVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage]</ref><ref>[http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=VVMV-VVMV000000017&st=vv Grundsätze der Beflaggung öffentlicher Gebäude]</ref>


===Saarland===
=== Niedersachsen ===
Die Ausführungsbestimmungen zum niedersächsischen Wappengesetz schreiben den Dienststellen des Landes die Beflaggung der Dienstgebäude an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:
* 23. Oktober - Jahrestag zu Saarabstimmung von 1955
* 1. Juni – Jahrestag des Inkrafttretens der [[Niedersächsische Verfassung|Niedersächsischen Verfassung]]
* Tag der Wahlen zum Landtag
* Tag allgemeiner Kommunalwahlen
Weitere Beflaggungen ordnet die Staatskanzlei an.


Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gesetzt werden, so sind die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.<ref>{{Internetquelle|url=http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/beflaggungskalender/beflaggungskalender-niedersachsen-3259.html|titel=Beflaggungskalender Niedersachsen {{!}} Nds. Staatskanzlei|zugriff=2017-05-24}}</ref>
===Sachsen===


Dienststellen in den ehemaligen Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe können die jeweilige ehemalige Landesflagge neben der niedersächsischen zeigen. Den der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.<ref>[http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVND-114100-LReg-20070525&psml=bsvorisprod.psml&max=true Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz]</ref>
Keine landeseigenen Beflaggungstage.


===Sachsen-Anhalt===
=== Nordrhein-Westfalen ===
Die Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt auf Grund des Gesetzes über das öffentliche Flaggen für das Land, alle Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landesaufsicht unterliegende weitere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Beflaggung der Dienstgebäude an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:
* 16. Juli - Tag der Ausfertigung der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt
* 23. August – Jahrestag der [[Geschichte Nordrhein-Westfalens|Gründung des Landes Nordrhein-Westfalen 1946]]
* Tag der Wahlen zum Landtag
* Tag allgemeiner Kommunalwahlen
Weitere Beflaggungen bestimmt das Innenministerium. Abweichend von der Bundesregelung ist in der ''Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen'' das Setzen der Europaflagge nur für den Europatag und den Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament verlangt.<ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=5420031009095235574 Gesetz über das öffentliche Flaggen]</ref><ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=3420031009100136094 Beflaggungsverordnung]</ref><ref>[https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=920040120131647769 Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen]</ref>


<gallery>
===Schleswig-Holstein===
Datei:Trauerbeflaggung Funkhaus Wallrafplatz Köln (4647).jpg|Trauerbeflaggung am Gebäude einer der Aufsicht des Landes [[Nordrhein-Westfalen]] unterliegenden Anstalt des öffentlichen Rechts in [[Köln]]: Bundes-, Landes- und Gemeindeflagge
* allgemeine Wahltage mit Ausnahme der Wahl zum Bundespräsidenten
Datei:Kreishaus Paderborn Beflaggung Volkstrauertag 2008.jpg|Korrekte Reihenfolge auf halbmast am Kreishaus in Paderborn zum Volkstrauertag 2008: Deutschland, [[Flagge Nordrhein-Westfalens|Flagge Nordrhein-Westfalen]] und [[Kreis Paderborn]].
</gallery>

=== Rheinland-Pfalz ===
Rheinland-Pfalz schreibt in der Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude den staatlichen und kommunalen Verwaltungen und den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichen Schulen die Beflaggung an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:
* 18. Mai – Tag des Inkrafttretens der [[Rheinland-Pfalz#Verfassung|Landesverfassung]]
* Tag der Landtagswahlen
* Tag der Kommunalwahlen
Weitere Beflaggungen ordnet der Ministerpräsident im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur an. Staatliche Verwaltungen setzen die Landesflagge, alle anderen Organisationen die Bundes- oder Landesflagge. Daneben können Körperschaften des öffentlichen Rechts die Flagge setzen, die sie zu führen berechtigt sind. Am Europatag und dem Tag der Europawahlen ist soweit möglich die Europaflagge zu setzen. Die Beflaggung beginnt unabhängig vom Sonnenaufgang um 8 Uhr.<ref>[http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/BeflaggV_RP.htm Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude]{{Toter Link|url=http://rlp.juris.de/rlp/gesamt/BeflaggV_RP.htm |date=2022-10 |archivebot=2022-10-09 12:27:17 InternetArchiveBot }}</ref>

=== Saarland ===
Die saarländische Hoheitszeichenverordnung schreibt die Beflaggung von Gebäuden der Landesbehörden und der Aufsicht des Landes unterliegender juristischer Personen des öffentlichen Rechts an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:
* 23. Oktober – Jahrestag der Saarabstimmung von 1955
* Tag der Wahlen zum Landtag
Weitere Beflaggungen ordnet das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport an. Grundsätzlich sind Bundesflagge und Landesflagge zu zeigen, nach Möglichkeit auch die Europaflagge.<ref>{{Webarchiv|url=http://sl.juris.de/sl/gesamt/HzV_SL.htm |wayback=20160304085248 |text=Saarländische Hoheitszeichenverordnung |archiv-bot=2022-10-09 12:27:17 InternetArchiveBot }}</ref>

=== Sachsen ===
* am Tag der Wahlen zum Sächsischen Landtag<ref>Großbuchst. B Ziff. I Nr. 1 Buchst. i {{§§|13773|revosax|text=VwV Beflaggung}}</ref>

Zusätzlich zur deutschen und sächsischen Flagge erlaubt die sächsische Verfassung im [[Sorbisches Siedlungsgebiet|sorbischen Siedlungsgebiet]] die Beflaggung mit der [[Flaggen der nationalen Minderheiten in Deutschland#Die Flagge der Sorben|sorbischen Flagge]] sowie im ehemals [[Provinz Schlesien|schlesischen]] Teil des Landes das gleichberechtigte Führen der niederschlesischen Flagge.

=== Sachsen-Anhalt ===
* 16. Juli – Tag der Ausfertigung der [[Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt]]

=== Schleswig-Holstein ===
* allgemeine Wahltage
* bei Tagung des Landtags nur das Landeshaus
* bei Tagung des Landtags nur das Landeshaus
* während der [[Kieler Woche]]
* während der [[Kieler Woche]]


===Thüringen===
=== Thüringen ===
Die Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude schreibt die Beflaggung an denselben Tagen wie das Bundesrecht vor und zusätzlich an folgenden Tagen:
* allgemeine Wahltage (d. h. auch Landtags- und Kommunalwahlen)
* 25. Oktober – Tag der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landtags
Des Weiteren sind die obersten Landesbehörden täglich beflaggt.<ref>[http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/t/47s6/page/bsthueprod.psml?pid=Dokumentanzeige Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude]</ref>

== Literatur ==
* Christian Burkiczak: ''Geschichte und Rechtsgrundlagen der deutschen Staatssymbole''. JURA 12/2003, S. 806 ff.
* Jürgen Hartmann: ''Staatszeremoniell''. Köln 2007.
* Hans Hattenhauer: ''Deutsche Nationalsymbole – Geschichte und Bedeutung''. München 2006.
* [[Günter Hoog]]: ''Deutsches Flaggenrecht – Die staatlichen Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihre Verwendung''. Hamburg 1982.
* Günter Hoog; in: von Münch, Kunig: ''[[Grundgesetzkommentar]]'' II, 5. Auflage 2001, Rn. 5 ff. zu Art. 22
* Jörg M. Hormann, Dominik Plaschke: ''Deutsche Flaggen – Geschichte, Tradition, Verwendung''. Hamburg 2006.
* E. Klein; in: ''Bonner Kommentar zum Grundgesetz''. Heidelberg 2008.
* Birgit Laitenberger, Maria Bassier: ''Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder''. Köln 2000.
* Alfred Znamierowski: ''Flaggen-Enzyklopädie – Nationalflaggen, Banner, Standarten''. Bielefeld 2001.


== Einzelnachweise ==
Keine landeseigenen Beflaggungstage.
<references responsive />


==Externe Links==
== Anmerkungen ==
<references group="A" />
[http://www.flaggenkunde.de/deutscheflaggen/d-beflag.htm Infos über Beflaggung in Deutschland auf www.flaggenkunde.de]


== Weblinks ==
[http://www.bund.de/nn_57852/Microsites/Protokoll/Beflaggung/Beflaggung-knoten.html Weitere Informationen zum Thema Beflaggung auf www.bund.de]
{{Commonscat|Buildings with flags in Germany}}
* [https://www.protokoll-inland.de/PI/DE/Beflaggung/beflaggung_node.html Protokoll Inland der Bundesregierung] auf den Seiten des [[Bundesministerium des Innern]]
* [http://www.flaggenkunde.de/deutscheflaggen/d-beflag.htm Infos über Beflaggung in Deutschland] auf flaggenkunde.de


{{SORTIERUNG:Beflaggung offentlicher Gebaude in Deutschland}}
[http://www.bund.de/nn_168112/Microsites/Protokoll/Staatliche-Symbole/Staatliche-Symbole-knoten.html Protokoll und staatliche Repräsentation / Deutsche Symbole]
[[Kategorie:Flaggenkunde]]
[[Kategorie:Verwaltungsrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:nationales Symbol (Deutschland)]]
[[Kategorie:Flagge (Deutschland)]]
[[Kategorie:Hoheitszeichen]]

Aktuelle Version vom 25. März 2025, 09:32 Uhr

Das Reichstagsgebäude in Berlin

Vor den meisten Dienstgebäuden in Deutschland stehen Flaggenmaste. Diese sind zu bestimmten Anlässen mit Flaggen versehen. Die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn, die Zentrale der Deutschen Bundesbank sowie alle Dienstgebäude, Anlagen und Einrichtungen der Bundeswehr und der Bundespolizei werden täglich beflaggt.

Beflaggungsvorschriften

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Korrekte Reihenfolge: Europaflagge und Bundesdienstflagge an der Deutschen Bundesbank-Zentrale.

Die Anordnungspraxis wie die regelmäßigen Beflaggungstage, besondere Anlässe sowie die Art der Beflaggung für die Bundesbehörden und -einrichtungen ist im sogenannten Beflaggungserlass der Bundesregierung geregelt.[1] Die Vorschriften des Beflaggungserlasses gelten für die Beflaggung der Dienstgebäude aller Behörden und Dienststellen des Bundes sowie der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht von Bundesbehörden unterstehen, einschließlich Bundeswehr, Bundespolizei und Bundesanstalt Technisches Hilfswerk. Die von der Bundesregierung unabhängigen obersten Verfassungsorgane Bundespräsident, Bundestag,[2] Bundesrat und Bundesverfassungsgericht[3] sowie die Deutsche Bundesbank regeln im Rahmen ihrer Organisationshoheit ihre Beflaggung eigenständig, orientieren sich hierbei jedoch zum Teil am Erlass der Bundesregierung.

Form und Führung der deutschen Flaggen (Bundesflagge, Standarte des Bundespräsidenten und Dienstflagge der Bundesbehörden) sind in der Anordnung über die deutschen Flaggen (FlaggAO) des deutschen Bundespräsidenten geregelt.

Beflaggungstermine

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Aus Abschnitt II. des seit dem 2. April 2005 geltenden Beflaggungserlasses der Bundesregierung geht hervor, dass an folgenden Tagen ohne besondere Anordnung zu flaggen ist[4] (sogenannte „regelmäßige allgemeine Beflaggungstage“):

Dazu gehören nicht der „Nationale Gedenktag für die Opfer von Terrorismus“ welcher seit dem Jahr 2022[A 1] jährlich am 11. März begangen und an dem bundesweit trauerbeflaggt wird, der „Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung“, welcher seit dem Jahr 2015[A 2] jährlich am 20. Juni begangen und an dem bundesweit vollmast beflaggt wird, und der „Weltschifffahrtstag“, dessen wechselnder Termin von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegt wird und an dem lediglich die Bundesbehörden in den Hafenstädten der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein beflaggt werden.[4][5]

Der Bundesminister des Innern kann die Beflaggung aus besonderen Anlässen anordnen (sogenannte „aktuelle Beflaggungserlasse“), z. B. bei Trauerfällen und besonderen Jahrestagen. Dies kann unter bestimmten Voraussetzungen bei regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen auch regional beschränkt geschehen.

Die Dienstgebäude der obersten Bundesbehörden in Berlin und Bonn werden täglich beflaggt, ebenso die Dienstgebäude des Bundestages, der Zentrale der Deutschen Bundesbank und des Bundesverfassungsgerichts sowie die Kasernen der Bundeswehr.

Ausführung der Beflaggung

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Korrekte Reihenfolge (Europa, Griechenland, Deutschland), da das entsprechende Gebäude im Rücken des Fotografen steht.

Bundesbehörden setzen die Bundesdienstflagge, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen die Bundesflagge. In beiden Fällen ist, wenn möglich, auch die Europaflagge zu setzen. Bei regionalen und örtlichen Anlässen dürfen daneben auch die Flaggen der Länder und der Gemeinden gesetzt werden. Flaggen weiterer internationaler Organisationen oder ausländischer Staaten oder Hoheitsgebiete werden bei entsprechendem Anlass angeordnet. Wenn die Flaggen nicht nachts angestrahlt werden, wird von Sonnenaufgang, jedoch nicht vor 7 Uhr, bis Sonnenuntergang beflaggt.

Die bevorzugte Stelle einer Flaggenreihe ist mit Blick auf das Gebäude links. Die Reihenfolge der Flaggen ist:

  1. Flaggen internationaler Organisationen
  2. Flaggen ausländischer Staaten oder Hoheitsgebiete in alphabetischer Reihenfolge der amtlichen deutschen Kurzbezeichnung
  3. Bundesdienst- oder Bundesflagge
  4. Landesflaggen in alphabetischer Reihenfolge
  5. Gemeindeflaggen

Der Bundestag setzt auf seinen Gebäuden die Bundesflagge, vor und auf dem Reichstag die Europa- und Bundesflagge. Gegebenenfalls wird vor dem Gebäude die Nationalflagge des Heimatstaates ausländischer Gäste gehisst. Soweit möglich werden nachts die Flaggen angestrahlt, anderenfalls eingeholt. Das Bundesverfassungsgericht setzt Europa- und Bundesflagge. An der Zentralen Gedenkstätte der Bundesrepublik Deutschland für die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft in Berlin werden täglich Europa-, Bundes- und Berliner Landesflagge gesetzt.

Bei Trauerbeflaggung werden Hissflaggen halbmast gesetzt: Die Flagge wird vollständig gehisst, aber sofort wieder auf die halbe Höhe des Flaggenmastes niedergeholt. Banner und Hängeflaggen werden nicht gesenkt, sondern mit einem Trauerflor versehen. Die Fahne der Einheit vor dem Deutschen Bundestag ist als Denkmal in der Regel von Trauerbeflaggungen ausgenommen.

Einige Länder beschränken sich wie der Bund mit einer einfachen Verwaltungsvorschrift auf Beflaggungsregelungen für die eigene Verwaltung und geben den ihrer Aufsicht unterliegenden Gebietskörperschaften und anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen nur Empfehlungen. Andere Länder schreiben dagegen Gemeinden und Gemeindeverbänden ebenso wie anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen ebenfalls die Beflaggung vor, wozu mindestens eine Verordnung auf Grund einer entsprechenden gesetzlichen Ermächtigung erforderlich ist. Hinzu kommt gelegentlich auch hier eine Verwaltungsvorschrift.

Die Länder übernehmen in der Regel die Beflaggungstage des Bundes, die meisten haben einige zusätzliche regelmäßige Beflaggungstage. Es gibt auch vereinzelte Abweichungen bei der Festlegung der bevorzugten Position, bei der protokollarischen Einordnung der Europaflagge und bei der Frage der Priorität des Hissens von Europa- oder Gemeindeflagge. Flaggen historischer Landesteile können ebenfalls eine Rolle spielen.

Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg wendet für die Beflaggung von Dienstgebäuden des Landes den Erlass der Bundesregierung sinngemäß an. Der Ministerpräsident ordnet weitere Beflaggungen besonders an. Dies geschieht regelmäßig für den Tag der Wahl des Landtages. Den vom Land beaufsichtigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts ist ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.[6]

Die bayerische Flaggen-Verwaltungsanordnung schreibt die Beflaggung der Staatsbehörden an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:

  • 1. Dezember – Jahrestag zum Volksentscheid zur Annahme der Verfassung im Jahre 1946
  • Tag der Landtagswahl

Weitere Beflaggungen können besonders angeordnet werden. Den Gebietskörperschaften und den übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.

Die Anordnung der Flaggen wird gegenüber dem Bund unterschiedlich gehandhabt. Grundsätzlich werden die bayerische Staatsflagge und die Bundesflagge, nach Möglichkeit auch die Europaflagge, gemeinsam gezeigt. Die bevorzugte Stelle, die in der Regel der Bundesflagge gebührt, ist in der Mitte, die Staatsflagge wird vom Inneren des Gebäudes gesehen rechts gesetzt. Am Europatag wird die Europaflagge an der bevorzugten Stelle gesetzt.[7]

Die Berliner Beflaggungsverordnung schreibt für die Behörden des Landes sowie für die seiner Aufsicht unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts dieselben Beflaggungstage vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:

  • Jahrestag des 18. März 1848
  • Tag der Wahl des Bundespräsidenten
  • Tag der Wahl des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen von Berlin

Weitere Beflaggungen werden von der Senatsverwaltung des Inneren oder von den Bezirksämtern angeordnet.[8]

  • 1. Sonntag im September – Tag der Heimat

Beflaggung wie Bund

  • 3. Sonntag im September – Gedenktag für die Opfer von Flucht, Vertreibung und Deportation und Tag der Heimat[9]
  • 1. Dezember – Jahrestag des Inkrafttretens der Verfassung des Landes Hessen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen

Mecklenburg-Vorpommern

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Das Hoheitszeichengesetz schreibt den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Beflaggung nach Bestimmung durch den Innenminister vor. Dieser hat in der Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage Beflaggung zu denselben Terminen wie im Bundeserlass festgelegt, zusätzlich am:

  • Tag der Landtagswahlen
  • Tag allgemeiner Kommunalwahlen

Weitere Beflaggungen bestimmt der Innenminister im Einzelfall. Grundsätzlich sind die Bundesflagge und die Landesdienst- bzw. Landesflagge zu zeigen, nach Möglichkeit auch die Flagge der Europäischen Union. Zusätzlich können die traditionellen Flaggen des jeweiligen Landesteils gesetzt werden: blau-gelb-rot in Mecklenburg und blau-weiß in Vorpommern. Der Landtag setzt die Landesdienstflagge und beide historischen Flaggen. Die Körperschaften können außerdem die von ihnen geführte Flagge setzen.[10][11][12][13]

Die Ausführungsbestimmungen zum niedersächsischen Wappengesetz schreiben den Dienststellen des Landes die Beflaggung der Dienstgebäude an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:

Weitere Beflaggungen ordnet die Staatskanzlei an.

Bei der Beflaggung werden grundsätzlich die Europaflagge, die Bundesflagge und die Landesflagge gesetzt. Der Europaflagge gebührt vor der Bundesflagge, der Bundesflagge vor der Landesflagge und der Landesflagge vor den übrigen Flaggen die bevorzugte Stelle an der linken Seite von außen auf das Gebäude gesehen. Können aus technischen Gründen nicht mehr als zwei Flaggen gesetzt werden, so sind die Bundesflagge neben der Landesflagge, bei einem Fahnenmast nur die Landesflagge zu setzen.[14]

Dienststellen in den ehemaligen Ländern Hannover, Oldenburg, Braunschweig und Schaumburg-Lippe können die jeweilige ehemalige Landesflagge neben der niedersächsischen zeigen. Den der Aufsicht des Landes unterliegenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird ein entsprechendes Vorgehen empfohlen.[15]

Nordrhein-Westfalen

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Die Beflaggungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt auf Grund des Gesetzes über das öffentliche Flaggen für das Land, alle Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Landesaufsicht unterliegende weitere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die Beflaggung der Dienstgebäude an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:

Weitere Beflaggungen bestimmt das Innenministerium. Abweichend von der Bundesregelung ist in der Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen das Setzen der Europaflagge nur für den Europatag und den Tag der Wahlen zum Europäischen Parlament verlangt.[16][17][18]

Rheinland-Pfalz

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Rheinland-Pfalz schreibt in der Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude den staatlichen und kommunalen Verwaltungen und den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie öffentlichen Schulen die Beflaggung an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:

  • 18. Mai – Tag des Inkrafttretens der Landesverfassung
  • Tag der Landtagswahlen
  • Tag der Kommunalwahlen

Weitere Beflaggungen ordnet der Ministerpräsident im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur an. Staatliche Verwaltungen setzen die Landesflagge, alle anderen Organisationen die Bundes- oder Landesflagge. Daneben können Körperschaften des öffentlichen Rechts die Flagge setzen, die sie zu führen berechtigt sind. Am Europatag und dem Tag der Europawahlen ist soweit möglich die Europaflagge zu setzen. Die Beflaggung beginnt unabhängig vom Sonnenaufgang um 8 Uhr.[19]

Die saarländische Hoheitszeichenverordnung schreibt die Beflaggung von Gebäuden der Landesbehörden und der Aufsicht des Landes unterliegender juristischer Personen des öffentlichen Rechts an denselben Tagen vor wie der Bundeserlass, zusätzlich am:

  • 23. Oktober – Jahrestag der Saarabstimmung von 1955
  • Tag der Wahlen zum Landtag

Weitere Beflaggungen ordnet das Ministerium für Inneres, Familie, Frauen und Sport an. Grundsätzlich sind Bundesflagge und Landesflagge zu zeigen, nach Möglichkeit auch die Europaflagge.[20]

  • am Tag der Wahlen zum Sächsischen Landtag[21]

Zusätzlich zur deutschen und sächsischen Flagge erlaubt die sächsische Verfassung im sorbischen Siedlungsgebiet die Beflaggung mit der sorbischen Flagge sowie im ehemals schlesischen Teil des Landes das gleichberechtigte Führen der niederschlesischen Flagge.

Schleswig-Holstein

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  • allgemeine Wahltage
  • bei Tagung des Landtags nur das Landeshaus
  • während der Kieler Woche

Die Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude schreibt die Beflaggung an denselben Tagen wie das Bundesrecht vor und zusätzlich an folgenden Tagen:

  • allgemeine Wahltage (d. h. auch Landtags- und Kommunalwahlen)
  • 25. Oktober – Tag der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landtags

Des Weiteren sind die obersten Landesbehörden täglich beflaggt.[22]

  • Christian Burkiczak: Geschichte und Rechtsgrundlagen der deutschen Staatssymbole. JURA 12/2003, S. 806 ff.
  • Jürgen Hartmann: Staatszeremoniell. Köln 2007.
  • Hans Hattenhauer: Deutsche Nationalsymbole – Geschichte und Bedeutung. München 2006.
  • Günter Hoog: Deutsches Flaggenrecht – Die staatlichen Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihre Verwendung. Hamburg 1982.
  • Günter Hoog; in: von Münch, Kunig: Grundgesetzkommentar II, 5. Auflage 2001, Rn. 5 ff. zu Art. 22
  • Jörg M. Hormann, Dominik Plaschke: Deutsche Flaggen – Geschichte, Tradition, Verwendung. Hamburg 2006.
  • E. Klein; in: Bonner Kommentar zum Grundgesetz. Heidelberg 2008.
  • Birgit Laitenberger, Maria Bassier: Wappen und Flaggen der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder. Köln 2000.
  • Alfred Znamierowski: Flaggen-Enzyklopädie – Nationalflaggen, Banner, Standarten. Bielefeld 2001.

Einzelnachweise

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  1. Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005. Abgerufen am 1. November 2024.
  2. Beflaggung beim Deutschen Bundestag Webseite des Deutschen Bundestags
  3. § 70 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts
  4. a b Regelmäßige allgemeine Beflaggungstage. Protokoll Inland der Bundesregierung, abgerufen am 30. April 2023.
  5. 11. März wird Nationaler Gedenktag für die Opfer von Terrorismus. In: Bundesministerium des Innern und für Heimat. Abgerufen am 14. März 2022.
  6. Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums zur Beflaggung der Dienstgebäude. Fassung vom 17. November 2020. In: Landesrecht-BW.de. Juris GmbH im Auftrag des Innenministeriums Baden-Württemberg, abgerufen am 2. März 2022.
  7. Verwaltungsanordnung über die bayerischen Staatsflaggen und die Dienstflaggen an Kraftfahrzeugen
  8. Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude (Memento vom 17. April 2012 im Internet Archive) (PDF; 10 kB)
  9. Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 30/2014 (Memento des Originals vom 6. Oktober 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/innen.hessen.de
  10. Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes
  11. Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude
  12. Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage
  13. Grundsätze der Beflaggung öffentlicher Gebäude
  14. Beflaggungskalender Niedersachsen | Nds. Staatskanzlei. Abgerufen am 24. Mai 2017.
  15. Ausführungsbestimmungen zum Niedersächsischen Wappengesetz
  16. Gesetz über das öffentliche Flaggen
  17. Beflaggungsverordnung
  18. Verwaltungsvorschrift zum Gesetz über das öffentliche Flaggen
  19. Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude@1@2Vorlage:Toter Link/rlp.juris.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Oktober 2022. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
  20. Saarländische Hoheitszeichenverordnung (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/sl.juris.de
  21. Großbuchst. B Ziff. I Nr. 1 Buchst. i VwV Beflaggung
  22. Thüringer Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Dienstgebäude
  1. Durch Beschluss des Bundeskabinetts vom 16. Februar 2022 (PDF; 39,3 KB).
  2. Durch Beschluss des Bundeskabinetts vom 27. August 2014 (PDF; 23,8 KB).
Commons: Buildings with flags in Germany – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien