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„Standesbeamter“ – Versionsunterschied

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{{Weiterleitungshinweis|Standesbeamtin|Zum Schweizer Film aus dem Jahr 2009 siehe [[Die Standesbeamtin]].}}
'''Standesbeamte''' sind [[Sachbearbeiter]] mit einer herausgehobenen Stellung. Als Standesbeamte fungieren kommunale Verwaltungsbeamte oder Angestellte, die notariell ähnliche Aufgaben wahrnehmen.
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'''Standesbeamte''' sind [[Sachbearbeiter]] im [[Standesamt]] mit [[Notar|notarähnlichen]] Aufgaben (und einer herausgehobenen Stellung). Sie führen ein eigenes [[Dienstsiegel]] und handeln in [[Auftragsverwaltung]] bundeseinheitlich nach dem ''[[Personenstandsgesetz (Deutschland)|Personenstandsgesetz]]'', der Personenstandsverordnung und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)“.


Haupttätigkeit ist die Sachbearbeitung und [[Beurkundung]] von [[Personenstand|Personenstands]]fällen – also [[Geburt]]en, [[Zivilehe|Eheschließungen]], [[Verpartnerung]]en und [[Tod]]esfälle – sowie die damit verbundenen Anliegen der [[Namensrecht|Namensführung]] ({{§|1|pstg|juris}} PStG). Alle [[Amtshandlung]]en mit Ausnahme der Eheschließung bearbeiten sie büromäßig, beispielsweise die Prüfung der Ehefähigkeit. Bei der Beurkundung von Personenstandsfällen – und nur in diesen Fällen – unterliegen die Standesbeamten keiner [[Weisung (Deutschland)|Weisung]] ({{§|2|pstg|juris}} PStG). Da Standesbeamte keinen Anspruch haben, nur standesamtliche Tätigkeiten auszuüben, können sie zu anderen Verwaltungstätigkeiten herangezogen werden.
Eine Haupttätigkeit ist die [[Sachbearbeitung]], die unter anderem die [[Beurkundung]] von [[Personenstand|Personenständen]], [[Geburt]]en, [[Tod|Todesfällen]], die [[Namensrecht|Namensführung]] und der Führung der [[Familienbuch|Familienbücher]] umfaßt.


Die Beamten unterliegen ihrem [[Diensteid]] und sind für diese Aufgaben speziell geschult. Da in Deutschland das Beamtentum mehr und mehr reduziert wird, werden immer häufiger [[Verwaltungsfachangestellte]] oder [[Verwaltungsfachwirt]]e als Standesbeamte eingesetzt, die zwar nicht im [[Dienstverhältnis]] eines Beamten stehen, aber [[Amtsträger]] gemäß {{§|11|stgb|juris}} Nr. 2 [[Strafgesetzbuch|StGB]] sind und somit in ihrer Tätigkeit im Standesamt die Funktionsbezeichnung ''Standesbeamter'' führen.
Alle Amtshandlungen mit Ausnahme der [[Ehe]]schließung werden büromäßig bearbeitet, beispielsweise die Prüfung der Ehefähigkeit. Am bekanntesten ist die Tätigkeit des Standesamten bei der [[Trauung#Standesamtliche_Trauung|standesamtlichen Trauung]].


Manche Standesbeamte tragen bei der Eheschließung eine [[Amtstracht]] und werden von [[Offiziant]]en assistiert. Ein Teil der deutschen Standesbeamten ist im [[Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten]] organisiert. In [[Bad Salzschlirf]] in [[Hessen]] besteht eine Akademie für Personenstandswesen.
Die Beamten unterliegen ihrem [[Diensteid]] und sind für diese Aufgaben – die für die Bürger häufig mit Stress oder anderen Belastungen verbunden sind – speziell geschult. Da in Deutschland das Beamtentum mehr und mehr reduziert wird, werden immer häufiger speziell fortgebildete [[Verwaltungsfachangestellte]] als Standesbeamte eingesetzt, die zwar nicht im Dienstverhältnis eines Beamten stehen, jedoch als [[Amtsträger]] nach § 11 Nr. 2 StGB fungieren. Diese eigentlichen Angestellten dürfen auch die Funktionsbezeichnung ''Standesbeamter'' führen.


Standesbeamte gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert. Im Südwesten wurden sie bereits unter der [[Franzosenzeit|napoleonischen Besatzung]] eingeführt, im restlichen Deutschen Reich durch [[Otto von Bismarck]] im Zuge der [[Trennung von Religion und Staat]].
Standesbeamte handeln bundeseinheitlich nach der ''Dienstanweisung für Standesbeamte'' sowie nach dem ''[[Personenstandsgesetz]]''.


== Weblinks ==
Sie tragen bei [[Zeremonie]]n eine [[Amtstracht]] und werden von [[Offiziant]]en assistiert.
{{Wiktionary}}


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Ein Teil der deutschen Standesbeamten sind im ''Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten'' organisiert [http://www.standesbeamte.de].<!--, die in [[Bad Salzschlirf]] eine Akademie für Personenstandswesen unterhält-->
Der Beruf geht zurück bis in das [[Mittelalter]]. Standesbeamte werden vom Dienstherrn bestellt, nicht ernannt.


[[Kategorie:Verwaltungsrecht]]
[[Kategorie:Berufliche Funktion des Öffentlichen Dienstes]]
[[Kategorie:Berufliche Funktion]]
[[Kategorie:Verwaltungsrecht (Deutschland)]]

{{deutschlandlastig}}

Aktuelle Version vom 20. November 2021, 19:17 Uhr

Standesbeamte sind Sachbearbeiter im Standesamt mit notarähnlichen Aufgaben (und einer herausgehobenen Stellung). Sie führen ein eigenes Dienstsiegel und handeln in Auftragsverwaltung bundeseinheitlich nach dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung und der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (PStG-VwV)“.

Haupttätigkeit ist die Sachbearbeitung und Beurkundung von Personenstandsfällen – also Geburten, Eheschließungen, Verpartnerungen und Todesfälle – sowie die damit verbundenen Anliegen der Namensführung (§ 1 PStG). Alle Amtshandlungen mit Ausnahme der Eheschließung bearbeiten sie büromäßig, beispielsweise die Prüfung der Ehefähigkeit. Bei der Beurkundung von Personenstandsfällen – und nur in diesen Fällen – unterliegen die Standesbeamten keiner Weisung (§ 2 PStG). Da Standesbeamte keinen Anspruch haben, nur standesamtliche Tätigkeiten auszuüben, können sie zu anderen Verwaltungstätigkeiten herangezogen werden.

Die Beamten unterliegen ihrem Diensteid und sind für diese Aufgaben speziell geschult. Da in Deutschland das Beamtentum mehr und mehr reduziert wird, werden immer häufiger Verwaltungsfachangestellte oder Verwaltungsfachwirte als Standesbeamte eingesetzt, die zwar nicht im Dienstverhältnis eines Beamten stehen, aber Amtsträger gemäß § 11 Nr. 2 StGB sind und somit in ihrer Tätigkeit im Standesamt die Funktionsbezeichnung Standesbeamter führen.

Manche Standesbeamte tragen bei der Eheschließung eine Amtstracht und werden von Offizianten assistiert. Ein Teil der deutschen Standesbeamten ist im Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten organisiert. In Bad Salzschlirf in Hessen besteht eine Akademie für Personenstandswesen.

Standesbeamte gibt es in Deutschland seit dem 19. Jahrhundert. Im Südwesten wurden sie bereits unter der napoleonischen Besatzung eingeführt, im restlichen Deutschen Reich durch Otto von Bismarck im Zuge der Trennung von Religion und Staat.

Wiktionary: Standesbeamter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen