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„Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ – Versionsunterschied

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Das '''Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG)''' wurde am [[16. Juli]] [[1927]] vom Reichstag verabschiedet und trat am [[1. Oktober]] 1927 in Kraft. Es stellt den im europäischen Vergleich späten Beginn einer [[Arbeitslosenversicherung]] in Deutschland dar. In der Nachkriegszeit knüpfte man daran an und versuchte 1957 mit einer Großen Novelle des AVAVG den Zustand vor dem Nationalsozialismus wieder herzustellen. Erst 1969 wurde dieses Gesetz durch das [[Arbeitsförderungsgesetz]] (AFG) abgelöst, dass der Arbeitsverwaltung in der Bundesrepublik eine neue Rechtsgrundlage gab.
| Titel=Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
| Kurztitel=
| Abkürzung=AVAVG
| Art=[[Bundesgesetz (Deutschland)|Bundesgesetz]]
| Geltungsbereich=[[Deutschland|Bundesrepublik Deutschland]]
| Rechtsmaterie=[[Sozialrecht (Deutschland)|Sozialrecht]]
| FNA=810-1
| DatumGesetz=16. Juli 1927<br />([[Reichsgesetzblatt|RGBl.]] I S. 187)
| Inkrafttreten=1. Oktober 1927
| Neubekanntmachung=3. April 1957<br />({{BGBl|1957n I S. 321}})
| Neufassung=
| InkrafttretenNeufassung=
| LetzteÄnderung=Art. 129 G vom 24. Mai 1968<br />({{BGBl|1968n I S. 503, 537}})
| InkrafttretenLetzteÄnderung=1. Oktober 1968<br />(Art.&nbsp;167&nbsp;Abs.&nbsp;1&nbsp;G&nbsp;vom&nbsp;24.&nbsp;Mai&nbsp;1968)
| Außerkrafttreten=1. Juli 1969<br />(§ 249 Nr. 1 G vom 25. Juni 1969,<br />{{BGBl|1969n I S. 582, 627}})
}}
Das '''Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung''' ('''AVAVG''') vom 16. Juli 1927 wurde am 7. Juli 1927 vom [[Reichstag (Weimarer Republik)|Deutschen Reichstag]] mit 355 gegen 47 Stimmen bei 15 Enthaltungen und 3 ungültigen Stimmen verabschiedet<ref>Vgl. [https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w3_bsb00000077_01380.html Zusammenstellung] (Abstimmung 2) der [https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w3_bsb00000077_01377.html namentlichen Schlussabstimmung] über den Gesetzesentwurf im Reichstagsprotokoll der Sitzung vom 7. Juli 1927 (das Protokoll der 3. Lesung des Gesetzes findet sich auf [https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w3_bsb00000077_01345.html Seite 11348C] bis [https://www.reichstagsprotokolle.de/Blatt2_w3_bsb00000077_01365.html Seite 11368]) in digitalisierter Form beim [[Münchener Digitalisierungszentrum]] der [[Bayerische Staatsbibliothek|Bayerischen Staatsbibliothek]]</ref> und trat am 1. Oktober des Jahres in Kraft. Es stellt den im europäischen Vergleich späten Beginn einer [[Arbeitslosenversicherung]] in Deutschland dar. Nach dem [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieg]] knüpfte man daran an und versuchte 1957 mit einer Großen Novelle des AVAVG den Zustand vor der [[Zeit des Nationalsozialismus]] wiederherzustellen. Erst 1969 wurde dieses Gesetz durch das [[Arbeitsförderungsgesetz]] (AFG) abgelöst, das der Arbeitsverwaltung in der Bundesrepublik eine neue Rechtsgrundlage gab.


== Sinn ==
== Zweck ==
Das Gesetz löste in der [[Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland]] die provisorische Regelung der [[Erwerbslosenfürsorgeverordnung]] im Rahmen der [[Fürsorge|Kriegsfürsorge]] ab und schuf einen echten Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Mit diesem Gesetz wurde zudem die [[Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung]] geschaffen, die der Vorläufer der heutigen [[Bundesagentur für Arbeit]] war. Der erste Präsident der Anstalt wurde [[Friedrich Syrup]].

Das Gesetz löst die provisorische Regelung der Erwerbslosenfürsorgeverordnung im Rahmen der [[Fürsorge|Kriegsfürsorge]] ab und schafft einen echten Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Mit diesem Gesetz wurde zudem die [[Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung]] geschaffen, die der Vorläufer der heutigen [[Bundesagentur für Arbeit]] ist. Der erste Präsident der Anstalt wurde [[Friedrich Syrup]].


== Literatur ==
== Literatur ==
* Hans-Walter Schmuhl: ''Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871–2002. Zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt''. Nürnberg: Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit, 2003 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 270)
* [[Hans-Walter Schmuhl]]: ''Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871–2002. Zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt''. Nürnberg: Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit, 2003 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 270)

== Weblinks ==
* [https://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19270004&zoom=2&seite=00000187&x=16&y=11 RGBl. I S. 187] bis [https://alex.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=dra&datum=19270004&zoom=2&seite=00000218&x=12&y=6 S. 218] (Abdruck des AVAVG im [[Reichsgesetzblatt]] vom 22. Juli 1927)

== Einzelnachweise ==
<references />


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[[Kategorie:Arbeitslosigkeit (Deutschland)]]
[[Kategorie:Sozialrecht (Deutschland)]]
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Aktuelle Version vom 7. Februar 2021, 15:04 Uhr

Basisdaten
Titel: Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung
Abkürzung: AVAVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Sozialrecht
Fundstellennachweis: 810-1
Ursprüngliche Fassung vom: 16. Juli 1927
(RGBl. I S. 187)
Inkrafttreten am: 1. Oktober 1927
Neubekanntmachung vom: 3. April 1957
(BGBl. I S. 321)
Letzte Änderung durch: Art. 129 G vom 24. Mai 1968
(BGBl. I S. 503, 537)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
1. Oktober 1968
(Art. 167 Abs. 1 G vom 24. Mai 1968)
Außerkrafttreten: 1. Juli 1969
(§ 249 Nr. 1 G vom 25. Juni 1969,
BGBl. I S. 582, 627)
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 16. Juli 1927 wurde am 7. Juli 1927 vom Deutschen Reichstag mit 355 gegen 47 Stimmen bei 15 Enthaltungen und 3 ungültigen Stimmen verabschiedet[1] und trat am 1. Oktober des Jahres in Kraft. Es stellt den im europäischen Vergleich späten Beginn einer Arbeitslosenversicherung in Deutschland dar. Nach dem Zweiten Weltkrieg knüpfte man daran an und versuchte 1957 mit einer Großen Novelle des AVAVG den Zustand vor der Zeit des Nationalsozialismus wiederherzustellen. Erst 1969 wurde dieses Gesetz durch das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) abgelöst, das der Arbeitsverwaltung in der Bundesrepublik eine neue Rechtsgrundlage gab.

Das Gesetz löste in der Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland die provisorische Regelung der Erwerbslosenfürsorgeverordnung im Rahmen der Kriegsfürsorge ab und schuf einen echten Rechtsanspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Mit diesem Gesetz wurde zudem die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geschaffen, die der Vorläufer der heutigen Bundesagentur für Arbeit war. Der erste Präsident der Anstalt wurde Friedrich Syrup.

  • Hans-Walter Schmuhl: Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsverwaltung in Deutschland 1871–2002. Zwischen Fürsorge, Hoheit und Markt. Nürnberg: Zentralamt der Bundesanstalt für Arbeit, 2003 (Beiträge zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, 270)

Einzelnachweise

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  1. Vgl. Zusammenstellung (Abstimmung 2) der namentlichen Schlussabstimmung über den Gesetzesentwurf im Reichstagsprotokoll der Sitzung vom 7. Juli 1927 (das Protokoll der 3. Lesung des Gesetzes findet sich auf Seite 11348C bis Seite 11368) in digitalisierter Form beim Münchener Digitalisierungszentrum der Bayerischen Staatsbibliothek