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„Sozialpolitik“ – Versionsunterschied

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'''Sozialpolitik''' ist die Bezeichnung für Maßnahmen zur Verbesserung der [[wirtschaft]]lichen und [[sozial]]en Situation insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen. Träger der Sozialpolitik sind vornehmlich der [[Staat]], daneben [[Unternehmen]], [[Gewerkschaft]]en, [[Nichtregierungsorganisation]]en und die [[Kirche (Organisation)|Kirchen]].
{{Deutschlandlastig}}

'''Sozialpolitik''' ist politisch ein Teilbereich der [[Innenpolitik]], mit dem Ziel, durch staatliche Maßnahmen benachteiligte Gruppen besser zu stellen, um so insbesondere für eine Angleichung der Lebenschancen, der Lebensbedingungen - und für die Stabilisierung der [[Gesellschaftsordnung]] zu sorgen.<br>
Im staatlichen Bereich gehört die Sozialpolitik zu den ältesten [[Politik]]feldern. Ihr primäres Ziel ist es, die soziale Lage benachteiligter Gruppen zu bessern, insbesondere durch eine Angleichung der Lebenschancen und Existenzbedingungen. Dabei soll eine menschenwürdige Existenz und die soziale Teilhabe gesichert werden. Übergeordnetes politisches Ziel ist die [[Integration (Soziologie)|Integration]] ärmerer [[Bevölkerungsgruppe]]n in die Gesellschaft und damit die Stabilisierung der [[Gesellschaftsordnung]].
Im System der Wissenschaften an deutschen [[Universität]]en ist die "Sozialpolitik" ein Teil der "Volkswirtschaftspolitik" innerhalb der [[Volkswirtschaftslehre]].

Die betriebliche Sozialpolitik geht zurück auf die Entstehung der [[Industrialisierung]]. Insbesondere industrielle Großunternehmen (z.&nbsp;B. [[Friedrich Krupp AG|Krupp AG]]) schufen Wohlfahrtseinrichtungen ([[Krankenkasse|Kranken-]], [[Sterbekasse|Sterbe-]], Unterstützungs- und [[Pensionskasse]]n, Konsumanstalten, Wohn- und [[Ledigenheim]]e) zu einer Zeit, als die staatliche Sozialpolitik noch in ihren Anfängen steckte.<ref>Otto Neuloh: ''Die deutsche Betriebsverfassung und ihre Sozialformen bis zur Mitbestimmung'', Mohr (Siebeck), Tübingen 1956, S. 123. Diese Form der Sozialpolitik diente wesentlich der Kontrolle der Belegschaften, vgl. dazu Andreas Fasel: ''Einbinden und trennen. Betriebliche Sozialpolitik in der Schweiz von 1937 bis in die 1960er Jahre'', in: [[Arbeit – Bewegung – Geschichte]], Heft I/2018, S. 76–91.</ref>

Als wissenschaftlicher Gegenstand wird Sozialpolitik an deutschen [[Universität]]en von mehreren [[sozialwissenschaft]]lichen Disziplinen thematisiert. Sowohl die Profession der [[Soziale Arbeit|Sozialen Arbeit]], die [[Volkswirtschaftslehre]] als auch die [[Politische Wissenschaft|politischen Wissenschaften]] und die [[politische Soziologie]] analysieren die Sozialpolitik aus unterschiedlichen Perspektiven.


== Bereiche ==
== Bereiche ==
Sozialpolitik hat im Kernbereich zunächst die klassischen Systeme der [[Sozialversicherung]] gegen viele Lebensrisiken der abhängig Beschäftigten herausgebildet: [[Krankheit]], [[Alter]], [[Unfall]], [[Arbeitslosigkeit]] und relativ neu [[Pflegebedürftigkeit]].
Sozialpolitik hat im Kernbereich zunächst die klassischen Systeme der [[Sozialversicherung]] gegen viele [[Lebensrisiko|Lebensrisiken]] der abhängig Beschäftigten herausgebildet: [[Krankheit]], [[Gerontologie|Alter]], [[Unfall]], [[Arbeitslosigkeit]] und relativ neu [[Pflegebedürftigkeit]].


Hinzu kommen vielerlei Maßnahmen, die sozialen Ausgleich etwa durch Kinderfreibeträge, Erziehungsgeld, Sozialhilfe und Wohngeld herstellen sollen.
Hinzu kommen vielerlei Maßnahmen, die den sozialen Ausgleich etwa durch [[Kinderfreibetrag|Kinderfreibeträge]], [[Erziehungsgeld]], [[Sozialhilfe]] und [[Wohngeld]] herstellen sollen.


Außerhalb der direkten Einkommensumverteilung befasst sich Sozialpolitik weitergehend [[Familienpolitik|familienpolitisch]], sowie mit [[Arbeitsschutz]], [[Mieterschutz]] und generell im Bereich der [[Sozialfürsorge]] (früher: [[Armenfürsorge]]) zur Jugendhilfe, zur Eingliederung Behinderter in die Gesellschaft u.a.m.
Außerhalb der direkten Einkommensumverteilung befasst sich Sozialpolitik weitergehend [[Familienpolitik|familienpolitisch]] sowie mit sozialen Problemfeldern in der [[Arbeit (Philosophie)#Status quo der Vita activa|Arbeitswelt]], wie dem [[Arbeitsschutz]], mit dem [[Mieterschutz]] und generell mit der [[Fürsorge|Sozialfürsorge]] (früher: [[Armenfürsorge]]), der [[Jugendhilfe]], der Eingliederungshilfe für Behinderte in die Gesellschaft u.&nbsp;a.&nbsp;m.


== Träger ==
== Träger ==
Träger der staatlichen Sozialpolitik in der [[Bundesrepublik Deutschland]] sind der [[Bundesebene (Deutschland)|Bund]], die [[Land (Deutschland)|Länder]] und die [[Gemeinde (Deutschland)|Gemeinden]] sowie von ihnen beauftragte [[Anstalt des öffentlichen Rechts|Anstalten]] und [[Körperschaft]]en.


== Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland ==
Träger der staatlichen Sozialpolitik in der [[Bundesrepublik Deutschland]] sind der Bund, die Länder und die Gemeinden, sowie von ihnen beauftragte [[Anstalt]]en und [[Körperschaft]]en.
=== Industrialisierung, Urbanisierung und die Soziale Frage ===
Durch die Industrialisierung und die damit einhergehenden gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen entstand die Notwendigkeit, soziale Sicherung und soziokulturelle Integration der [[Bevölkerung]] zunehmend durch staatliches Handeln herzustellen. Die Abwanderung großer Teile der ländlichen Bevölkerung von der dörflichen Gemeinschaft in die Städte als abhängige Lohnarbeiter bargen bei [[Wirtschaftskrise]]n die Gefahr massenhafter Verelendung ([[Pauperismus]]), die von der traditionellen Armenfürsorge der rasch wachsenden Städte ([[Urbanisierung]]) nicht aufgefangen werden konnte. Zudem waren die Arbeitsbedingungen in den [[Fabrik]]en so schlecht, dass viele der [[Proletariat|Proletarier]] relativ früh oder nach Arbeitsunfällen aus dem [[Arbeitsprozess (Betriebswirtschaft)|Arbeitsprozess]] ausscheiden mussten.


Diese [[Soziale Frage]] sowie das Anwachsen der [[Sozialdemokratie]] führten dazu, dass sich Sozialpolitik im [[Deutsches Kaiserreich|Kaiserreich]] zunächst auf die [[Arbeiter]] konzentrierte, erst in der Bundesrepublik Deutschland wurden auch Teile der [[Selbständigkeit (beruflich)|Selbständigen]] in die [[Sozialversicherung (Deutschland)|gesetzlichen Sozialversicherungssysteme]] einbezogen.
== Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland (Überblick) ==
=== Industrialisierung, Urbanisierung und Soziale Frage ===
Durch die [[Industrialisierung]] und die damit einhergehenden gesellschaftlichen Veränderungen entstand die Notwendigkeit, soziale Sicherung und soziokulturelle [[Integration]] der Bevölkerung zunehmend durch staatliches Handeln herstellen zu müssen. Die Abwanderung großer Teile der ländlichen Bevölkerung von der dörflichen Gemeinschaft in die Städte (= [[Pauperismus]]) als abhängige Lohnarbeiter bargen bei [[Wirtschaftskrise]]n die Gefahr massenhafter Verelendung, die von der traditionellen Armenfürsorge der rasch wachsenden Städte ([[Urbanisierung]]) nicht aufgefangen werden konnte. Zudem waren die Arbeitsbedingungen in den Fabriken so, dass viele der [[Proletarier]] relativ früh oder nach Arbeitsunfällen aus dem [[Arbeitsprozess]] ausscheiden mussten. Diese [[Soziale Frage]] sowie das Anwachsen der [[Sozialdemokratie]] führten dazu, dass sich Sozialpolitik im [[Kaiserreich]] zunächst auf die Arbeiter konzentrierte, erst in der [[Bundesrepublik Deutschland]] wurden auch Teile der Selbständigen in die gesetzlichen Versicherungssysteme einbezogen.


=== Der Beginn im Kaiserreich ===
=== Der Beginn im Kaiserreich ===
Um den direkten Eingriff in die innerbetriebliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen ([[Arbeitsschutz]]) zu vermeiden, wurde von [[Otto von Bismarck]] das System der Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Invaliden- und Rentenversicherung sowie Unfallversicherung) reichsgesetzlich geregelt. Beiträge für die Versicherung im Krankheitsfall und für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zahlten Beschäftigte und Unternehmer zu gleichen Teilen, Beiträge für die [[Berufsgenossenschaft]]en die Unternehmer alleine. Entsprechend werden bis heute die Selbstverwaltungsorgane gewählt, obwohl im Falle der Krankenversicherung durch so genannte Zuzahlungen ([[Praxisgebühr]], [[Medikamentenzuzahlung]]) die Parität in der Finanzierung aufgehoben worden ist (vgl u.a. [[Agenda 2010]]). Der [[Arbeitsschutz]] wurde vor allem mit Blick auf die [[Bevölkerungspolitik]] (Schutz von Schwangeren sowie Kindern und Jugendlichen) ausgebaut.<br>
Um den direkten Eingriff in die innerbetriebliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz) zu vermeiden sowie die wachsende Zustimmung zu den oppositionellen [[Sozialdemokraten]] und [[Sozialisten]] umzukehren, wurde von [[Otto von Bismarck]] Ende des 19. Jahrhunderts das System der Sozialversicherungen ([[Krankenversicherung]], [[Unfallversicherung]] sowie Invaliditäts- und Altersversicherung) reichsgesetzlich geregelt. Beiträge für die Versicherung im Krankheitsfall und für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zahlten Beschäftigte und Unternehmer zu gleichen Teilen, Beiträge für die [[Berufsgenossenschaft]]en die Unternehmer alleine. Der Arbeitsschutz wurde vor allem mit Blick auf die [[Bevölkerungspolitik]] (Schutz von Schwangeren sowie Kindern und Jugendlichen) ausgebaut.<ref>vgl. [[Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914]], von [[Wolfgang Ayaß]], [[Florian Tennstedt]] und anderen, 40 Bände, 1966 bis 2016.</ref><ref>Vgl. auch [[Karl Erich Born]]: ''Sozialpolitische Probleme und Bestrebungen in Deutschland von 1848 bis zur Bismarckschen Sozialgesetzgebung.'' In: ''Vierteljahrsschrift SozialWirtschG.'' Band 46, 1959, S. 29–44.</ref>

In den Jahren des [[Kaiserreich]]s, insbesondere im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], entwickelte sich die Zuständigkeit für die Sozialpolitik aus dem Bereich der [[Innenministerium|Innenministerien]] heraus zu eigenen Behörden bzw. Ministerien. Die Sozialpolitik war nur nicht mehr allein ein Teil staatlichen Handelns mit dem Ziel der [[Prävention]] gegen [[soziale Unruhen]].
In den Jahren des Deutschen Kaiserreichs, insbesondere im [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]], entwickelte sich die Zuständigkeit für die Sozialpolitik aus dem Bereich der [[Innenministerium|Innenministerien]] heraus zu eigenen Behörden bzw. Ministerien. Die Sozialpolitik war nun nicht mehr allein ein Teil staatlichen Handelns mit dem Ziel der [[Konfliktprävention|Prävention]] gegen [[soziale Unruhen]].


=== Weimarer Republik ===
=== Weimarer Republik ===
In der [[Weimarer Republik]] kam es zu einem Ausbau der Sozialversicherungen sowie zur Erweiterung sozialer Dienste und Institutionen im Bereich der Krankenfürsorge, Bildung und Schulwesen und im Bereich der [[Wohnungspolitik]]. Die Inflation, die zur Verarmung von Menschen führte, die geglaubt hatten, durch Ersparnisse für ihr Alter vorgesorgt zu haben, machte die Einrichtung einer Kleinrentnerversicherung notwendig. Dagegen hatte die Sozialversicherung der Rentnerinnen und Rentner, wenn auch mit dramatischen Einschnitten im Verlauf der Inflation selber, die ersten Jahre der Weimarer Republik schadlos überstanden. 1927 wurde nach langen Debatten - die bereits im [[Kaiserreich]] begonnen hatten - die [[Arbeitslosenversicherung]] reichsgesetzlich geregelt. Durch die [[Deflation]]spolitik des [[Reichskanzler]]s [[Heinrich Brüning]] als Antwort auf die Auswirkungen der [[Weltwirtschaftskrise]] wurden große Teile des Sozialversicherungssystems in ihrer Substanz gefährdet, die Leistungen für Kranke, Invaliden und Rentner wurden durch eine Politik des Sparens drastisch verringert. Obwohl die [[Arbeitgeber]] seit 1928 gegen die "Überlastung" durch die Beiträge als Teil des [[Bruttolohn]]s Sturm gelaufen waren, überlebte das System der Sozialversicherungen auch diese Zeit.
In der [[Weimarer Republik]] kam es zu einem Ausbau der Sozialversicherungen sowie zur Erweiterung sozialer Dienste und Institutionen im Bereich der Krankenfürsorge, Bildung und des Schulwesens und im Bereich der [[Wohnungspolitik]]. Die [[Deutsche Inflation 1914 bis 1923|deutsche Inflation]], die zur Verarmung von Menschen führte, die geglaubt hatten, durch Ersparnisse für ihr Alter vorgesorgt zu haben, machte die Einrichtung einer Kleinrentnerversicherung notwendig. Dagegen hatte die Sozialversicherung der Rentner, wenn auch mit dramatischen Einschnitten im Verlauf der Inflation selbst, die ersten Jahre der Weimarer Republik schadlos überstanden. 1927 wurde nach langen Debatten die bereits im Kaiserreich begonnen hatten die [[Arbeitslosenversicherung]] reichsgesetzlich geregelt.


Konkrete Regelungen waren:<ref>{{Internetquelle |autor=Benjamin Benz, Ernst-Ulrich Huster, Johannes D. Schütte, Jürgen Boeckh |url=https://www.bpb.de/izpb/214326/geschichte-der-sozialpolitik-normen-und-prinzipien?p=all |titel=Geschichte der Sozialpolitik: Normen und Prinzipien |hrsg=Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) |datum=2015-10-23 |abruf=2021-05-30}}</ref>
=== Drittes Reich ===
* das [[Reichsjugendwohlfahrtsgesetz]] (RJWG) von 1922/24, das die Jugendfürsorge aus der allgemeinen Armenfürsorge herauslöste;
Die nationalsozialistischen Regierungen haben das System nicht demontiert, sondern in wenigen Teilen ausgebaut, ideologisch umgedeutet und instrumentalisiert. Aus ihrer Zeit stammen z.B. die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des 1. Mai als Feiertages ("Tag der Arbeit") und des Anspruchs auf Jahres[[urlaub]], die bis heute gelten.
* die [[Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge]] (RGr)'<ref>Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4. Dezember 1924, RGBl. I S. 765</ref> die erste Schritte hin zu einer Vereinheitlichung der Fürsorgepolitik sowie Fürsorgeleistungen für unter Kriegsfolgen Leidende enthielten, sowie die Verordnung über die Fürsorgepflicht (RFV)<ref>Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924, RGBl. I, S. 100</ref> – außer Kraft trat dabei am 1. April 1924 das [[Gesetz über den Unterstützungswohnsitz]];
* das [[Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung]] (AVAVG) von 1927, das die Arbeitsvermittlung von der kommunalen Ebene auf die staatliche Ebene verlagerte und erstmals eine Arbeitslosenversicherung einführte.

Durch die [[Deflation]]spolitik des [[Reichskanzler]]s [[Heinrich Brüning]] als Antwort auf die Auswirkungen der [[Weltwirtschaftskrise]] wurden jedoch alsbald große Teile des Sozialversicherungssystems in ihrer Substanz gefährdet, die Leistungen für Kranke, Invaliden und Rentner wurden durch eine Politik des Sparens drastisch verringert. Obwohl die [[Arbeitgeber]] seit 1928 gegen die „Überlastung“ durch die Beiträge als Teil des [[Bruttolohn]]s Sturm gelaufen waren, überlebte das System der Sozialversicherungen auch diese Zeit.

=== Zeit des Nationalsozialismus ===
{{Hauptartikel|Sozialpolitik im Nationalsozialismus}}
Um die hohe Arbeitslosigkeit abzubauen, wurde 1933 zunächst das [[Reinhardt-Programm]] gesetzlich eingeführt, dessen erfolgreiche Umsetzung dem Regime große Zustimmung in der Bevölkerung einbrachte. Zur [[Zeit des Nationalsozialismus]] veranlasste die Regierung unter anderem deutliche [[Reallohn]]senkungen durch gesetzliche Lohnstopps und [[Zwangsarbeit]]smaßnahmen. Jedoch demontierte die Regierung das System nicht insgesamt, sondern baute es in wenigen strategischen Teilen auch aus, deutete Sozialpolitik ideologisch um und instrumentalisierte sie. Die Sozialpolitik des [[Nationalsozialismus]] war an der Ideologie der „[[Volksgemeinschaft]]“ ausgerichtet. Aus ihrer Zeit stammen z.&nbsp;B. die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des 1. Mai als Feiertages ([[Erster Mai#Deutschland – gesetzlicher Feiertag|Tag der Arbeit]]) und des Anspruchs auf [[Jahresurlaub]], die bis heute gelten. Besonders im Blickpunkt der Förderung war dabei die Familie, um die Kinderanzahl bzw. die Bevölkerungsgröße zu erhöhen. Die Sozialpolitik war im Nationalsozialismus ein wichtiges Politikfeld, um die Bevölkerung zu gewinnen bzw. ihre Unterstützung in Kriegszeiten nicht zu verlieren. Auch die [[Wohlfahrtspflege]] der Weimarer Republik wurde im Sinne der NS-Ideologie instrumentalisiert. Als Staatsorganisation trat der Verein [[Nationalsozialistische Volkswohlfahrt]] neben andere Wohlfahrtsorganisationen, wohingegen vormals führende Verbände zurückgedrängt wurden.

=== Sozialpolitik der DDR ===
In der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] wurde der Begriff „Sozialpolitik“ erst in den 1960er Jahren eingeführt – vorher herrschte die Meinung vor, der Begriff sei, da ja durch die [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands]] (SED) der [[Sozialismus]] aufgebaut werde, überflüssig. Nach einer umfassenden ideologischen Prüfung des Begriffs fand dieser schließlich im Jahre 1968 erstmals seine Legitimation in der [[Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik|Verfassung der DDR]]: So wurde die Sozialpolitik in der DDR wie auch in den anderen sozialistischen Staaten in [[Mitteleuropa|Mittel-]] und [[Osteuropa]] in einem sehr weiten Sinne verstanden und umgesetzt. Die DDR-Sozialpolitik zielte klar darauf, die sozialistische Gesellschafts- und [[Zentralverwaltungswirtschaft|Wirtschaftsordnung]] sowie deren parteilichen Unter- und Überbau zu flankieren, zu schützen und zu stabilisieren. Die [[Arbeitsproduktivität]] der Werktätigen sollte durch eine Motivationsstärkung erhöht werden. Die Existenzsicherung gewährleistete eine Mindestversorgung, welche sich aber auf einem sehr geringen Niveau bewegte. Das schloss auch die Konsumpolitik der DDR ein, besonders die Bezuschussung von Produkten des täglichen Bedarfs, welche aus dem öffentlichen Haushalt des „[[Arbeiter-und-Bauern-Staat|Arbeiter- und Bauernstaates]]“ kamen, sowie die Festlegung von Tarifen und Dienstleistungen.

In den 1970er Jahren wurde die „[[Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik]]“ beschworen. Als Neuerung kamen die forcierte Förderung des [[Wohnungsbau]]s und der Ausbau der [[Frauenpolitik|Frauen-]] und [[Familienpolitik]] hinzu. Die Frauen- und Familienpolitik zielte auf eine [[Vereinbarkeit von Familie und Beruf in einzelnen Staaten#DDR|Vereinbarung von Mutterschaft und Erwerbstätigkeit]]. Aufgewertet wurde zudem die auf Freizeit und Erholung zielende betriebliche Sozialpolitik. Wachsende sozialpolitische Bedeutung als Schutz vor materieller Verelendung großer einkommensschwacher Gruppen in der DDR gewannen in den 1970er und 1980er Jahren die Preis[[subventionen]] für Waren des Grundbedarfs sowie für Mieten und Tarife im Personennahverkehr und für Gas, Strom und Wasser.


=== Bundesrepublik Deutschland ===
=== Bundesrepublik Deutschland ===
Im [[Grundgesetz]] wird das Sozialstaatsgebot generell in Artikel 20 Abs.I festgeschrieben; sozialstaatliche Grundsätze lassen sich auch aus einzelnen Geboten wie Schutz der Menschen[[würde]], Sozialbindung des [[Eigentum]]s, Schutz von [[Ehe]] und [[Familie (Recht)|Familie]] etc. ableiten.<br>
Im [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetz]] wird das [[Sozialstaatsprinzip]] generell in {{Art.|20|gg|juris}} Abs.&nbsp;1 festgeschrieben; sozialstaatliche Grundsätze lassen sich auch aus einzelnen Geboten wie Schutz der [[Menschenwürde]], [[Sozialpflichtigkeit des Eigentums|Sozialbindung des Eigentums]], [[Schutz von Ehe und Familie]] ableiten.
Auf dieser Grundlage und begünstigt durch einen wirtschaftlichen Aufschwung ([[Wirtschaftswunder]]) wurde von der Gründung bis in die Mitte der 1970er Jahre hinein in der [[Bundesrepublik Deutschland]] das Netz der sozialen Sicherungen weiter ausgebaut. 1957 wurde durch die Reform der Rentenversicherung (jährliche Erhöhung der Renten entsprechend der Erhöhung der Bruttolöhne) der Zirkel von [[Alter]] gleich [[Armut]] durchbrochen.


Auf dieser Grundlage und begünstigt durch einen wirtschaftlichen Aufschwung ([[Wirtschaftswunder]]) wurde von der Gründung bis in die Mitte der 1990er Jahre hinein in der Bundesrepublik Deutschland das [[Sozialstaat|Netz der sozialen Sicherungen]] weiter ausgebaut. Meilensteine des Ausbaus des Sozialstaates waren:
==== Aktuelle Probleme im Zeichen der Krise der Arbeitsgesellschaft und der Globalisierung ====
* 1957 [[Rentenreform 1957|Rentenreform]]: Einführung der dynamischen Rente
Die sinkende quantitative Bedeutung lebendiger menschlicher Arbeitskraft infolge der fortschreitenden Automatisierung und Rationalisierung führt dazu, dass auch der Anteil der Einkommen aus Erwerbsarbeit an der Verteilung geschöpfter Werte relativ abnimmt und der Anteil von Einkommen aus Unternehmensbeteiligungen, Geldanlagen, etc. wächst.<br>
* 1995 [[Pflegeversicherung (Deutschland)|Pflegeversicherung]]
Die Folge ist eine schleichende naturwüchsige Umverteilung, die Probleme im Hinblick auf Verteilungsgerechtigkeit aufwirft. Während die Wertschöpfung - wenngleich mit nur moderaten Raten - weiter wächst, müssen diejenigen, die keine Aktien, u.ä. haben, sondern nur über ein Erwerbseinkommen verfügen und in einem von Rationalisierung bedrohten Beruf arbeiten (das sind letztlich alle Berufe, die überwiegend aus standardisierbaren Routinen bestehen), tendenziell sogar Einkommensverluste hinnehmen. Diese Entwicklung stürzt zudem die dominant auf Einkommen aus Erwerbsarbeit beruhende Finanzierung der Sozialversicherungssysteme in eine fundamentale Krise. Gegenwärtige Lösungsversuche der Politik halten gleichwohl an der Perspektive fest, dass der Zustand der Vollbeschäftigung im Prinzip wieder erreichbar ist, wenn sich die gesamte Gesellschaft nur genügend zusammenreiße, um wettbewerbsfähiger zu werden. Das trotz des Alters dieser Diagnose und den damit begründeten Reformmaßnahmen die Massenarbeitslosigkeit weiter zugenommen hat, wird von den Vertretern dieser These damit begründet, dass entsprechende notwendige Reformen niemals konsequent genug umgesetzt wurden. So fiele das Land im Wettbewerb mit anderen Nationen, die entschlossener für eine Marktsteuerung einträten, weiter zurück.<br>
In der Folge stieg die [[Sozialquote]] bis 2003 auf den bisherigen Höchstwert von 32,3 % um danach bis 2006 auf 30,3 % leicht abzusinken.
Kritiker dieser Politikperspektive erheben den Vorwurf, dass dies eine Illusion sei, weil aufgrund des seit Mitte der 1970er Jahre erreichten Niveaus der Rationalisierungsdynamik unternehmerische Tätigkeit im Schnitt keine neuen Arbeitsplätze mehr schaffe. Im klassischen Industriezeitalter sei die Industrieproduktion noch auf den massenhaften Einsatz lebendiger menschlicher Arbeitskraft angewiesen. Dieses Zeitalter sei aber längst an sein Ende gelangt. Heute führe eine freie unternehmerische Tätigkeit unter dem Strich eher zum fortgesetzten Abbau von Arbeitsplätzen. Das Wiedererlangen von Vollbeschäftigung sei eine Illusion.<br>

Es bedürfe statt dessen einer Verabschiedung von Erwerbsarbeit als Normalmodell durch Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens für alle Mitglieder der politischen Gemeinschaft. Erst dieser Schritt würde auch den Unternehmern die volle Freiheit in der Ausübung ihres Berufes geben, da sie dann nicht mehr die Verantwortung des "Arbeitgebers" trügen, die sie gegenwärtig in ihrer unternehmerischen Tätigkeit stark hemme. Sie könnten unter der Bedingung eines Grundeinkommens in viel stärkeren Maße als heute die verhandenen Rationalisierungspotentiale nutzen und die Wertschöpfung weiter vorantreiben.<br>
=== Sozialpolitik in der Schweiz ===
Die zunehmende Mobilität von Geldvermögen, Unternehmen und Gutverdienern, die sich der Abgabenlast durch Abwanderung ins steuergünstigere Ausland ([[Steuerflucht]]) im Zuge der [[Globalisierung]] entziehen, stellen den modernen Nationalstaat vor grundlegende Probleme. Denn eine nationalstaatlich verfasste politische Gemeinschaft auf Weltebene, die durch die Globalisierungsprozesse naturwüchsig aufgeworfenen Probleme zu lösen in der Lage wäre, existiert nicht und die existierenden Nationalstaaten können ihrem Herrschaftsbereich die aufgeworfenen Probleme nicht lösen.
{{Hauptartikel|Schweizer Sozialpolitik}}
Das im Sommer 1937 von Schweizer Gewerkschaften und Unternehmern geschlossene „Friedensabkommen“ war einerseits Grundlage einer bis in die 1960er Jahre währenden Abwesenheit von [[Streik]]s, führte aber andererseits dazu, dass Konflikte sich ins Innere der Fabriken verlagerten. Kündigungen und hohe Fluktuation wurden zum Ersatz für Streiks und gewerkschaftliche Vertretung. Einer betrieblichen Sozialpolitik kam daher nach 1945 die Rolle zu, die Beschäftigten zu „motivieren“, Arbeitskraftreserven zu erschließen und Konflikte im Betrieb einzuhegen. Dazu gehörte einerseits die Einrichtung von Wohlfahrtsfonds für den Fall von Alter und Krankheit (die 1947 durch ein nationales Versicherungssystem ergänzt wurden) sowie von Kantinen und Wohlfahrtshäusern mit Angeboten wie Nähkursen für die Beschäftigten. Flankiert wurde diese betriebliche Sozialpolitik von aus den USA übernommene Neuerungen wie dem [[Betriebliches Vorschlagswesen|betrieblichen Vorschlagswesen]] und werbewirksamen Maßnahmen zur Identifikation mit der Firma. Neben den [[Vereinigte Staaten von Amerika|USA]] war jedoch auch die im NS-Deutschland propagierte Betriebsgemeinschaft ein ideologisches Vorbild: Konzepte aus der NS-Rüstungsindustrie kamen insbesondere bei der Rationalisierung von Produktionsabläufen und im Akkordwesen zum Einsatz.<ref>Andreas Fasel: ''Einbinden und trennen. Betriebliche Sozialpolitik in der Schweiz von 1937 bis in die 1960er Jahre'', in: [[Arbeit – Bewegung – Geschichte]], Heft I/2018, S. 76–91.</ref>

=== Sozialpolitik in Österreich ===

{{Hauptartikel|Sozialpartnerschaft}}

Seit der Nachkriegszeit bis heute gilt die österreichische Sozialpartnerschaft als ein Beispiel für die funktionierende Beziehung zwischen Unternehmern und Gewerkschaften. Sie war zunächst eher eine Zielvorstellung sozial engagierter Kreise (Sozialtheologen, christliche Unternehmer, sozialliberale Politiker und Wissenschaftler), der erst allmählich die Praxis folgte.


== Sozialpolitik im internationalen Vergleich ==
== Sozialpolitik im internationalen Vergleich ==
[[Datei:Sozialschutzleistungen in Europa.PNG|miniatur|Anteil der Sozialschutzleistungen am Bruttoinlandsprodukt in Europa]]
Die deutsche Sozialpolitik ist nur ein Beispiel für die Herausbildung des [[Wohlfahrtsstaat]]es in den entwickelten Industrieländern. In vielen Ländern wurden (und werden) die sozialen Sicherungssysteme gegen die Wechselfälle des Lebens aus ihrer geschichtlichen Entwicklung heraus nicht über Beiträge, sondern über den Staatshaushalt finanziert (Beispiele: skandinavische Länder). Andere Länder gehen erst in den letzten Jahren zur Beitragsfinanzierung über (z. B. Italien). Wie sich dies alles im Rahmen der [[EU]] in der Zukunft harmonisierend gestalten wird, steht noch nicht fest.<br>
Die [[USA]] entschlossen sich erst in der [[Weltwirtschaftskrise]], angesichts Hunderttausender verelendeter Veteranen des Ersten Weltkrieges, zu ersten Ansätzen des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen ''([[New Deal]])''. In den Zeiten des real existierenden Sozialismus stellten sich in solchen Staaten wie der DDR viele Fragen völlig anders. [[Dritte Welt|Dritte-Welt]]-Staaten haben z.T. noch gar nicht mit dem Aufbau solcher Systeme begonnen, sondern können nicht mehr tun, als ihre Armen nicht verhungern zu lassen.


Die deutsche Sozialpolitik ist nur ein Beispiel für die Herausbildung des [[Wohlfahrtsstaat]]es in den entwickelten [[Industrieland|Industrieländern]]. In vielen Ländern wurden (und werden) die sozialen Sicherungssysteme gegen die Wechselfälle des Lebens aus ihrer geschichtlichen Entwicklung heraus nicht nur über Beiträge, sondern auch über den [[Staatshaushalt]] finanziert (Beispiel: [[Skandinavien|skandinavische]] Länder, in denen allerdings auch ein bedeutender Teil der staatlichen Sozialpolitik außerhalb der Sicherungssysteme stattfindet). Andere Länder gehen erst in den letzten Jahren zur Beitragsfinanzierung über (z.&nbsp;B. [[Italien]]). Eine gewisse Harmonisierung findet im Rahmen der [[Sozialpolitik der Europäischen Union|Sozialpolitik der EU]] statt, deren weitere Entwicklung aber schwer einzuschätzen ist.
== Chronik ==
* [[1854]] Knappschaftsgesetz
* [[1883]] [[Krankenversicherung]]
* [[1884]] [[Unfallversicherung]]
* [[1889]] Invaliditäts- und Altersversicherung ([[Rentenversicherung]])
* [[1891]] Einführung der Selbstversicherung
* [[1903]] [[Kinderschutzgesetz]]
* [[1912]] Witwenrentengesetz
* [[1923]] Reichsknappschaftsgesetz
* [[1927]] [[Arbeitslosenversicherung]]


In [[Vereinigtes Königreich|Großbritannien]] unterlag der zunächst in der Nachkriegszeit ausgebaute Wohlfahrtsstaat in den 1980er Jahren unter [[Margaret Thatcher]] erheblichen Leistungssenkungen. Das damit verbundene Sozialmodell wurde 1997 von der Labourregierung unter [[Tony Blair]] weitgehend übernommen, die besonders die Mobilisierung der von Armut und Ausgrenzung Betroffenen in den Vordergrund stellte („work for welfare“ [[Workfare]]). Eine [[Umverteilung]] gesellschaftlichen Wohlstandes ist dabei im sozialpolitischen Modell Großbritanniens nicht angestrebt.
== Literatur ==
* Frevel / Dietz: ''Sozialpolitik kompakt''. Westdeutscher Verlag, 2004, ISBN 3-531-13873-1


Die USA entschlossen sich erst in der [[Weltwirtschaftskrise]], angesichts Hunderttausender verelendeter Veteranen des Ersten Weltkrieges, zu ersten Ansätzen des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen ''([[New Deal]])''. [[Dritte Welt|Dritte-Welt]]-Staaten haben z.&nbsp;T. noch gar nicht mit dem Aufbau solcher Systeme begonnen.
Populärwissenschaftliche Literatur


== Als Forschungsgebiet in der Wissenschaft ==
* Johannes M. Waidfeld: Wachstum, der Irrtum Wohlstand, eine gesellschaftliche Betrachtung. Fischer & Fischer Medien AG, Frankfurt 2005, ISBN 3-89950-076-8,http://waidfeld.de.tk/index.html


Sozialpolitik ist auch Gegenstand eines Wissenschaftsgebiets, in dem mit unterschiedlichen Methoden und Theorieansätzen geforscht wird.<ref>Susanne Bührer (Fraunhofer ISI), Ursula Holtgrewe (ZSI) u.&nbsp;a. Autorinnen: ''[https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/Forschungsberichte/fb-616-evaluation-foerderung-forschung-lehre-sozialpolitik-abschlussbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3 Evaluation der Richtlinie zur „Förderung von Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“.]'' BMAS, 2023 als Forschungsbericht 616, Seite 20 ff.</ref> Sowohl die Grundlagen der Wissenschaften [[Sozialarbeit]] als auch der [[Wirtschaftswissenschaften]] ([[Sozialökonomie]]) entwickeln die Ansätze der Sozialpolitik weiter. Die theoretischen Grundlagen und Methoden in beiden Wissenschaftsgebiete lassen sich durch die Beiträge in diesen Feldern beschreiben:
Fachartikel
* [[Armutsforschung]]<ref>Zum Buch: Kai Marquardsen: ''Armutsforschung,'' Nomos, 2021 - In ihrer positiven [https://www.socialnet.de/rezensionen/28012.php Rezension] des Handbuchs weist Isolde Heintze auf die Darstellungen der Arbeit hin, was Armutsforschung ist, was sie leisten kann und wozu sie gebraucht wird. (bei socialnet.de, 2023) </ref>
** [[Altersarmut]]
** [[Kinderarmut in den Industrieländern|Kinderarmut]]
** Unterstützung [[Soziale Randgruppe|sozialer Randgruppen]]


== Chronik (Deutschland) ==
*Haastert, F. (2005): [http://www.printernet.info/show.asp?id=585 Welchen Einfluss hat die EU auf die deutsche Sozialpolitik?], PrInterNet 2005 (11), S. 608-612
* 1854 Knappschaftsgesetz
* 1883 [[Krankenversicherung]]
* 1884 [[Gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland|Unfallversicherung]]
* 1889 Invaliditäts- und Altersversicherung ([[gesetzliche Rentenversicherung]])
* 1891 Einführung der Selbstversicherung
* 1903 [[Kinderschutzgesetz]]
* 1912 Witwenrentengesetz
* 1923 [[Reichsknappschaftsgesetz]]
* 1927 [[Arbeitslosenversicherung]]
* 1956 Ausweitung der [[Gesetzliche Rentenversicherung|Rentenversicherung]]
* 1957 Änderung der Bemessungsgrundlage für Rentensteigerungen: Bindung an die Lohnentwicklung
* 1995 Einführung der [[Pflegeversicherung (Deutschland)|Pflegeversicherung]]
* 2003–2005 [[Hartz-Reformen]]: u.&nbsp;a. Zusammenführung von Sozial- und Arbeitslosenhilfe


== Weblinks ==
== Siehe auch ==
* [[Frauenpolitik]]
*http://www.sozialpolitik-aktuell.de - Portal zur deutschen Sozialpolitik
* [[Generationenvertrag]]
*http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/ - Portal zur Sozialpolitik für Arbeitnehmer und betriebliche Interessenvertretungen
* [[Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland]]
*[http://www.socialinfo.ch/cgi-bin/dicopossode/ ''Wörterbuch der Sozialpolitik''] der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik (SVSP)
* [[Konstitutionenökonomik]]
* http://www.vernunft-schweiz.ch/document.php?cid=40 - Das Schweizer Sozialsystem
* [[Soziale Sicherheit]]
*http://www.sopo.verdi.de - Die Seite zur Sozialpolitik der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
* [[Vorsorgender Sozialstaat]]
* [[Wohlbefinden]] als Indikator für [[Wohlstand]]


==Siehe auch==
== Literatur ==
* [[Jörg Althammer|Jörg W. Althammer]], [[Heinz Lampert]]: ''Lehrbuch der Sozialpolitik'', 9., aktualisierte u. überarb. Aufl. 2013, Berlin : Springer Berlin 2013, ISBN 978-3-642-31890-0.
*[[Soziale Frage]]
* Gerhard Bäcker u.&nbsp;a.: ''Sozialpolitik und soziale Lage in Deutschland'', 2 Bände, 4. Auflage, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-33333-5 und ISBN 978-3-531-33334-2.
*[[Geschichte der Sozialversicherung in Deutschland]]
* Jürgen Boeckh, Benjamin Benz, Ernst-Ulrich Huster, Johannes D. Schütte, In: ''Sozialpolitik'', Informationen zur politischen Bildung / izpb, Nr. 327, 3/2015.
*[[Schweizer Sozialpolitik]]
* Alexander Burdumy: ''Sozialpolitik und Repression in der DDR. Ost-Berlin 1971 bis 1989''. Klartext-Verlag, Essen 2013, ISBN 978-3-8375-0908-3.
*[[Wörterbuch der Sozialpolitik]]
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* Andreas Fasel: ''Einbinden und trennen Betriebliche Sozialpolitik in der Schweiz von 1937 bis in die 1960er Jahre'', in: [[Arbeit – Bewegung – Geschichte]], Heft I/2018, S. 76–91.
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*[[Konstitutionenökonomik]]
* [[Volker Hentschel]]: ''Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1880-1980''. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1983.
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* [[Franz-Xaver Kaufmann]]: ''Sozialpolitisches Denken. Die deutsche Tradition''. Suhrkamp, Frankfurt am Main 2003.
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* [[Manfred G. Schmidt (Politikwissenschaftler)|Manfred G. Schmidt]]: ''Sozialpolitik in Deutschland. Historische Entwicklung und internationaler Vergleich''. VS (Verlag für Sozialwissenschaften), ³2005, ISBN 3-531-14880-X.
* Dieter Sienknecht: ''Sozialpolitik'', EVA, Hamburg 2007, ISBN 978-3-434-46170-8.
* [[Georg Vobruba]] (Hg.): ''Strukturwandel der Sozialpolitik'', Suhrkamp, Frankfurt am Main 1990.

== Weblinks ==
{{Wikisource|Die Arbeiter-Sozialpolitik (1914)|''Die Arbeiter-Sozialpolitik '' (Beitrag zum Stand 1914 in Deutschland)}}
{{Wiktionary}}
* {{HLS|16577|Sozialpolitik|Autor= [[Bernard Degen]]
}}
* http://www.sozialpolitik-aktuell.de/ – Portal zur deutschen Sozialpolitik
* http://www.arbeitnehmerkammer.de/sozialpolitik/ – Portal zur Sozialpolitik für Arbeitnehmer und betriebliche Interessenvertretungen
* [http://library.fes.de/FDGB-Lexikon/texte/sachteil/a/Abt._Gewerkschaften_und_Sozialpolitik_beim_ZK_der_SED.html Zur Sozialpolitik in der DDR, siehe Abt. Gewerkschaften und Sozialpolitik beim ZK der SED] (Artikel im FDGB-Lexikon, Arbeitsversion, Berlin 2005)
* ''[https://www.reiso.org/IMG/doc/Worterbuch_der_Sozialpolitik.doc Wörterbuch der Sozialpolitik]'' der Schweizerischen Vereinigung für Sozialpolitik (SVSP) (Word-Format, 2,5 MB)
* [https://www.vimentis.ch/d/lexikon/380/Sozialsystem.html Das Schweizer Sozialsystem]
* http://www.sopo.verdi.de/ – Die Seite zur Sozialpolitik/Gesundheitspolitik der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft
* http://www.sozialpolitik.com/ – Seite für Schüler und Lehrer
* [http://www.politische-bildung.de/sozialpolitik.html Sozialpolitik] auf dem Informationsportal zur politischen Bildung


== Einzelnachweise ==
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<references />


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Aktuelle Version vom 2. Februar 2025, 23:20 Uhr

Sozialpolitik ist die Bezeichnung für Maßnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen. Träger der Sozialpolitik sind vornehmlich der Staat, daneben Unternehmen, Gewerkschaften, Nichtregierungsorganisationen und die Kirchen.

Im staatlichen Bereich gehört die Sozialpolitik zu den ältesten Politikfeldern. Ihr primäres Ziel ist es, die soziale Lage benachteiligter Gruppen zu bessern, insbesondere durch eine Angleichung der Lebenschancen und Existenzbedingungen. Dabei soll eine menschenwürdige Existenz und die soziale Teilhabe gesichert werden. Übergeordnetes politisches Ziel ist die Integration ärmerer Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft und damit die Stabilisierung der Gesellschaftsordnung.

Die betriebliche Sozialpolitik geht zurück auf die Entstehung der Industrialisierung. Insbesondere industrielle Großunternehmen (z. B. Krupp AG) schufen Wohlfahrtseinrichtungen (Kranken-, Sterbe-, Unterstützungs- und Pensionskassen, Konsumanstalten, Wohn- und Ledigenheime) zu einer Zeit, als die staatliche Sozialpolitik noch in ihren Anfängen steckte.[1]

Als wissenschaftlicher Gegenstand wird Sozialpolitik an deutschen Universitäten von mehreren sozialwissenschaftlichen Disziplinen thematisiert. Sowohl die Profession der Sozialen Arbeit, die Volkswirtschaftslehre als auch die politischen Wissenschaften und die politische Soziologie analysieren die Sozialpolitik aus unterschiedlichen Perspektiven.

Sozialpolitik hat im Kernbereich zunächst die klassischen Systeme der Sozialversicherung gegen viele Lebensrisiken der abhängig Beschäftigten herausgebildet: Krankheit, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit und relativ neu Pflegebedürftigkeit.

Hinzu kommen vielerlei Maßnahmen, die den sozialen Ausgleich etwa durch Kinderfreibeträge, Erziehungsgeld, Sozialhilfe und Wohngeld herstellen sollen.

Außerhalb der direkten Einkommensumverteilung befasst sich Sozialpolitik weitergehend familienpolitisch sowie mit sozialen Problemfeldern in der Arbeitswelt, wie dem Arbeitsschutz, mit dem Mieterschutz und generell mit der Sozialfürsorge (früher: Armenfürsorge), der Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe für Behinderte in die Gesellschaft u. a. m.

Träger der staatlichen Sozialpolitik in der Bundesrepublik Deutschland sind der Bund, die Länder und die Gemeinden sowie von ihnen beauftragte Anstalten und Körperschaften.

Geschichte der Sozialpolitik in Deutschland

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Industrialisierung, Urbanisierung und die Soziale Frage

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Durch die Industrialisierung und die damit einhergehenden gesellschaftlichen und sozialen Veränderungen entstand die Notwendigkeit, soziale Sicherung und soziokulturelle Integration der Bevölkerung zunehmend durch staatliches Handeln herzustellen. Die Abwanderung großer Teile der ländlichen Bevölkerung von der dörflichen Gemeinschaft in die Städte als abhängige Lohnarbeiter bargen bei Wirtschaftskrisen die Gefahr massenhafter Verelendung (Pauperismus), die von der traditionellen Armenfürsorge der rasch wachsenden Städte (Urbanisierung) nicht aufgefangen werden konnte. Zudem waren die Arbeitsbedingungen in den Fabriken so schlecht, dass viele der Proletarier relativ früh oder nach Arbeitsunfällen aus dem Arbeitsprozess ausscheiden mussten.

Diese Soziale Frage sowie das Anwachsen der Sozialdemokratie führten dazu, dass sich Sozialpolitik im Kaiserreich zunächst auf die Arbeiter konzentrierte, erst in der Bundesrepublik Deutschland wurden auch Teile der Selbständigen in die gesetzlichen Sozialversicherungssysteme einbezogen.

Der Beginn im Kaiserreich

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Um den direkten Eingriff in die innerbetriebliche Gestaltung der Arbeitsbedingungen (Arbeitsschutz) zu vermeiden sowie die wachsende Zustimmung zu den oppositionellen Sozialdemokraten und Sozialisten umzukehren, wurde von Otto von Bismarck Ende des 19. Jahrhunderts das System der Sozialversicherungen (Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie Invaliditäts- und Altersversicherung) reichsgesetzlich geregelt. Beiträge für die Versicherung im Krankheitsfall und für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben zahlten Beschäftigte und Unternehmer zu gleichen Teilen, Beiträge für die Berufsgenossenschaften die Unternehmer alleine. Der Arbeitsschutz wurde vor allem mit Blick auf die Bevölkerungspolitik (Schutz von Schwangeren sowie Kindern und Jugendlichen) ausgebaut.[2][3]

In den Jahren des Deutschen Kaiserreichs, insbesondere im Ersten Weltkrieg, entwickelte sich die Zuständigkeit für die Sozialpolitik aus dem Bereich der Innenministerien heraus zu eigenen Behörden bzw. Ministerien. Die Sozialpolitik war nun nicht mehr allein ein Teil staatlichen Handelns mit dem Ziel der Prävention gegen soziale Unruhen.

Weimarer Republik

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In der Weimarer Republik kam es zu einem Ausbau der Sozialversicherungen sowie zur Erweiterung sozialer Dienste und Institutionen im Bereich der Krankenfürsorge, Bildung und des Schulwesens und im Bereich der Wohnungspolitik. Die deutsche Inflation, die zur Verarmung von Menschen führte, die geglaubt hatten, durch Ersparnisse für ihr Alter vorgesorgt zu haben, machte die Einrichtung einer Kleinrentnerversicherung notwendig. Dagegen hatte die Sozialversicherung der Rentner, wenn auch mit dramatischen Einschnitten im Verlauf der Inflation selbst, die ersten Jahre der Weimarer Republik schadlos überstanden. 1927 wurde nach langen Debatten – die bereits im Kaiserreich begonnen hatten – die Arbeitslosenversicherung reichsgesetzlich geregelt.

Konkrete Regelungen waren:[4]

Durch die Deflationspolitik des Reichskanzlers Heinrich Brüning als Antwort auf die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise wurden jedoch alsbald große Teile des Sozialversicherungssystems in ihrer Substanz gefährdet, die Leistungen für Kranke, Invaliden und Rentner wurden durch eine Politik des Sparens drastisch verringert. Obwohl die Arbeitgeber seit 1928 gegen die „Überlastung“ durch die Beiträge als Teil des Bruttolohns Sturm gelaufen waren, überlebte das System der Sozialversicherungen auch diese Zeit.

Zeit des Nationalsozialismus

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Um die hohe Arbeitslosigkeit abzubauen, wurde 1933 zunächst das Reinhardt-Programm gesetzlich eingeführt, dessen erfolgreiche Umsetzung dem Regime große Zustimmung in der Bevölkerung einbrachte. Zur Zeit des Nationalsozialismus veranlasste die Regierung unter anderem deutliche Reallohnsenkungen durch gesetzliche Lohnstopps und Zwangsarbeitsmaßnahmen. Jedoch demontierte die Regierung das System nicht insgesamt, sondern baute es in wenigen strategischen Teilen auch aus, deutete Sozialpolitik ideologisch um und instrumentalisierte sie. Die Sozialpolitik des Nationalsozialismus war an der Ideologie der „Volksgemeinschaft“ ausgerichtet. Aus ihrer Zeit stammen z. B. die gesetzlichen Regelungen hinsichtlich des 1. Mai als Feiertages (Tag der Arbeit) und des Anspruchs auf Jahresurlaub, die bis heute gelten. Besonders im Blickpunkt der Förderung war dabei die Familie, um die Kinderanzahl bzw. die Bevölkerungsgröße zu erhöhen. Die Sozialpolitik war im Nationalsozialismus ein wichtiges Politikfeld, um die Bevölkerung zu gewinnen bzw. ihre Unterstützung in Kriegszeiten nicht zu verlieren. Auch die Wohlfahrtspflege der Weimarer Republik wurde im Sinne der NS-Ideologie instrumentalisiert. Als Staatsorganisation trat der Verein Nationalsozialistische Volkswohlfahrt neben andere Wohlfahrtsorganisationen, wohingegen vormals führende Verbände zurückgedrängt wurden.

Sozialpolitik der DDR

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In der DDR wurde der Begriff „Sozialpolitik“ erst in den 1960er Jahren eingeführt – vorher herrschte die Meinung vor, der Begriff sei, da ja durch die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) der Sozialismus aufgebaut werde, überflüssig. Nach einer umfassenden ideologischen Prüfung des Begriffs fand dieser schließlich im Jahre 1968 erstmals seine Legitimation in der Verfassung der DDR: So wurde die Sozialpolitik in der DDR wie auch in den anderen sozialistischen Staaten in Mittel- und Osteuropa in einem sehr weiten Sinne verstanden und umgesetzt. Die DDR-Sozialpolitik zielte klar darauf, die sozialistische Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung sowie deren parteilichen Unter- und Überbau zu flankieren, zu schützen und zu stabilisieren. Die Arbeitsproduktivität der Werktätigen sollte durch eine Motivationsstärkung erhöht werden. Die Existenzsicherung gewährleistete eine Mindestversorgung, welche sich aber auf einem sehr geringen Niveau bewegte. Das schloss auch die Konsumpolitik der DDR ein, besonders die Bezuschussung von Produkten des täglichen Bedarfs, welche aus dem öffentlichen Haushalt des „Arbeiter- und Bauernstaates“ kamen, sowie die Festlegung von Tarifen und Dienstleistungen.

In den 1970er Jahren wurde die „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ beschworen. Als Neuerung kamen die forcierte Förderung des Wohnungsbaus und der Ausbau der Frauen- und Familienpolitik hinzu. Die Frauen- und Familienpolitik zielte auf eine Vereinbarung von Mutterschaft und Erwerbstätigkeit. Aufgewertet wurde zudem die auf Freizeit und Erholung zielende betriebliche Sozialpolitik. Wachsende sozialpolitische Bedeutung als Schutz vor materieller Verelendung großer einkommensschwacher Gruppen in der DDR gewannen in den 1970er und 1980er Jahren die Preissubventionen für Waren des Grundbedarfs sowie für Mieten und Tarife im Personennahverkehr und für Gas, Strom und Wasser.

Bundesrepublik Deutschland

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Im Grundgesetz wird das Sozialstaatsprinzip generell in Art. 20 Abs. 1 festgeschrieben; sozialstaatliche Grundsätze lassen sich auch aus einzelnen Geboten wie Schutz der Menschenwürde, Sozialbindung des Eigentums, Schutz von Ehe und Familie ableiten.

Auf dieser Grundlage und begünstigt durch einen wirtschaftlichen Aufschwung (Wirtschaftswunder) wurde von der Gründung bis in die Mitte der 1990er Jahre hinein in der Bundesrepublik Deutschland das Netz der sozialen Sicherungen weiter ausgebaut. Meilensteine des Ausbaus des Sozialstaates waren:

In der Folge stieg die Sozialquote bis 2003 auf den bisherigen Höchstwert von 32,3 % um danach bis 2006 auf 30,3 % leicht abzusinken.

Sozialpolitik in der Schweiz

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Das im Sommer 1937 von Schweizer Gewerkschaften und Unternehmern geschlossene „Friedensabkommen“ war einerseits Grundlage einer bis in die 1960er Jahre währenden Abwesenheit von Streiks, führte aber andererseits dazu, dass Konflikte sich ins Innere der Fabriken verlagerten. Kündigungen und hohe Fluktuation wurden zum Ersatz für Streiks und gewerkschaftliche Vertretung. Einer betrieblichen Sozialpolitik kam daher nach 1945 die Rolle zu, die Beschäftigten zu „motivieren“, Arbeitskraftreserven zu erschließen und Konflikte im Betrieb einzuhegen. Dazu gehörte einerseits die Einrichtung von Wohlfahrtsfonds für den Fall von Alter und Krankheit (die 1947 durch ein nationales Versicherungssystem ergänzt wurden) sowie von Kantinen und Wohlfahrtshäusern mit Angeboten wie Nähkursen für die Beschäftigten. Flankiert wurde diese betriebliche Sozialpolitik von aus den USA übernommene Neuerungen wie dem betrieblichen Vorschlagswesen und werbewirksamen Maßnahmen zur Identifikation mit der Firma. Neben den USA war jedoch auch die im NS-Deutschland propagierte Betriebsgemeinschaft ein ideologisches Vorbild: Konzepte aus der NS-Rüstungsindustrie kamen insbesondere bei der Rationalisierung von Produktionsabläufen und im Akkordwesen zum Einsatz.[7]

Sozialpolitik in Österreich

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Seit der Nachkriegszeit bis heute gilt die österreichische Sozialpartnerschaft als ein Beispiel für die funktionierende Beziehung zwischen Unternehmern und Gewerkschaften. Sie war zunächst eher eine Zielvorstellung sozial engagierter Kreise (Sozialtheologen, christliche Unternehmer, sozialliberale Politiker und Wissenschaftler), der erst allmählich die Praxis folgte.

Sozialpolitik im internationalen Vergleich

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Anteil der Sozialschutzleistungen am Bruttoinlandsprodukt in Europa

Die deutsche Sozialpolitik ist nur ein Beispiel für die Herausbildung des Wohlfahrtsstaates in den entwickelten Industrieländern. In vielen Ländern wurden (und werden) die sozialen Sicherungssysteme gegen die Wechselfälle des Lebens aus ihrer geschichtlichen Entwicklung heraus nicht nur über Beiträge, sondern auch über den Staatshaushalt finanziert (Beispiel: skandinavische Länder, in denen allerdings auch ein bedeutender Teil der staatlichen Sozialpolitik außerhalb der Sicherungssysteme stattfindet). Andere Länder gehen erst in den letzten Jahren zur Beitragsfinanzierung über (z. B. Italien). Eine gewisse Harmonisierung findet im Rahmen der Sozialpolitik der EU statt, deren weitere Entwicklung aber schwer einzuschätzen ist.

In Großbritannien unterlag der zunächst in der Nachkriegszeit ausgebaute Wohlfahrtsstaat in den 1980er Jahren unter Margaret Thatcher erheblichen Leistungssenkungen. Das damit verbundene Sozialmodell wurde 1997 von der Labourregierung unter Tony Blair weitgehend übernommen, die besonders die Mobilisierung der von Armut und Ausgrenzung Betroffenen in den Vordergrund stellte („work for welfare“ Workfare). Eine Umverteilung gesellschaftlichen Wohlstandes ist dabei im sozialpolitischen Modell Großbritanniens nicht angestrebt.

Die USA entschlossen sich erst in der Weltwirtschaftskrise, angesichts Hunderttausender verelendeter Veteranen des Ersten Weltkrieges, zu ersten Ansätzen des Aufbaus von sozialen Sicherungssystemen (New Deal). Dritte-Welt-Staaten haben z. T. noch gar nicht mit dem Aufbau solcher Systeme begonnen.

Als Forschungsgebiet in der Wissenschaft

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Sozialpolitik ist auch Gegenstand eines Wissenschaftsgebiets, in dem mit unterschiedlichen Methoden und Theorieansätzen geforscht wird.[8] Sowohl die Grundlagen der Wissenschaften Sozialarbeit als auch der Wirtschaftswissenschaften (Sozialökonomie) entwickeln die Ansätze der Sozialpolitik weiter. Die theoretischen Grundlagen und Methoden in beiden Wissenschaftsgebiete lassen sich durch die Beiträge in diesen Feldern beschreiben:

Chronik (Deutschland)

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Wiktionary: Sozialpolitik – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Otto Neuloh: Die deutsche Betriebsverfassung und ihre Sozialformen bis zur Mitbestimmung, Mohr (Siebeck), Tübingen 1956, S. 123. Diese Form der Sozialpolitik diente wesentlich der Kontrolle der Belegschaften, vgl. dazu Andreas Fasel: Einbinden und trennen. Betriebliche Sozialpolitik in der Schweiz von 1937 bis in die 1960er Jahre, in: Arbeit – Bewegung – Geschichte, Heft I/2018, S. 76–91.
  2. vgl. Quellensammlung zur Geschichte der deutschen Sozialpolitik 1867 bis 1914, von Wolfgang Ayaß, Florian Tennstedt und anderen, 40 Bände, 1966 bis 2016.
  3. Vgl. auch Karl Erich Born: Sozialpolitische Probleme und Bestrebungen in Deutschland von 1848 bis zur Bismarckschen Sozialgesetzgebung. In: Vierteljahrsschrift SozialWirtschG. Band 46, 1959, S. 29–44.
  4. Benjamin Benz, Ernst-Ulrich Huster, Johannes D. Schütte, Jürgen Boeckh: Geschichte der Sozialpolitik: Normen und Prinzipien. Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb), 23. Oktober 2015, abgerufen am 30. Mai 2021.
  5. Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4. Dezember 1924, RGBl. I S. 765
  6. Verordnung über die Fürsorgepflicht vom 13. Februar 1924, RGBl. I, S. 100
  7. Andreas Fasel: Einbinden und trennen. Betriebliche Sozialpolitik in der Schweiz von 1937 bis in die 1960er Jahre, in: Arbeit – Bewegung – Geschichte, Heft I/2018, S. 76–91.
  8. Susanne Bührer (Fraunhofer ISI), Ursula Holtgrewe (ZSI) u. a. Autorinnen: Evaluation der Richtlinie zur „Förderung von Forschung und Lehre im Bereich der Sozialpolitik“. BMAS, 2023 als Forschungsbericht 616, Seite 20 ff.
  9. Zum Buch: Kai Marquardsen: Armutsforschung, Nomos, 2021 - In ihrer positiven Rezension des Handbuchs weist Isolde Heintze auf die Darstellungen der Arbeit hin, was Armutsforschung ist, was sie leisten kann und wozu sie gebraucht wird. (bei socialnet.de, 2023)