„Bodenseeschifferpatent“ – Versionsunterschied
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'''Bodenseeschifferpatent''' bezeichnet in Deutschland, der Schweiz und Österreich die Berechtigung zum Führen eines Fahrzeuges auf dem [[Bodensee]]. Patentpflichtig sind [[Motorboot|Fahrzeuge mit Maschinenantrieb]], deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, oder [[Segelboot|Segelfahrzeuge]] mit mehr als 12 m² Segelfläche. |
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'''Bodenseeschifferpatent''' (BSP) ist die geläufige, in [[Deutschland]] auch offiziell verwendete Bezeichnung für die Berechtigung zum Führen eines patentpflichtigen [[Wasserfahrzeug|Fahrzeuges]] auf dem [[Bodensee]]. In der [[Schweiz]] wird offiziell lediglich die Bezeichnung '''Schifferpatent''' verwendet, in [[Österreich]] mit dem Zusatz „für den Bodensee“. Patentpflichtig sind nach der von den drei Staaten gleichlautend erlassenen ''[[Bodensee-Schifffahrtsordnung|Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee]]'' Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, und Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche. |
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Das Bodenseeschifferpatent wird in Deutschland von den Ländern [[Baden-Württemberg]] und [[Bayern]] erteilt und kann prüfungsfrei in den amtlichen [[Sportbootführerschein Binnen]] umgeschrieben werden, der zum Befahren der [[Bundeswasserstraße|Binnenwasserstraßen]] berechtigt. Rechtsgrundlage für das Patent ist § 3 der deutschen ''Verordnung des Verkehrsministeriums zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung'' (EinfVO-BSO).<ref>[http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=BodSeeSchOEV+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true#jlr-BodSeeSchOEVBWV7P3 landesrecht-bw.de Gesetzestext], abgerufen am 19. Oktober 2017.</ref> |
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Rechtliche Grundlage ist die „Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee“ (kurz: [[Bodensee-Schifffahrtsordnung]]). |
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In der Schweiz dagegen wird von den Kantonen ein für alle Schweizer Gewässer gültiger [[Schiffsführerausweis]] ausgestellt, der auch als Schifferpatent auf dem Bodensee gilt. |
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In der Schweiz dagegen wird ein national gültiger Schiffführerausweis herausgegeben, der neben dem Bodensee auch auf anderen Seen gültig ist. Die Prüfung wird von den kantonalen Behörden aus verwaltet. |
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== Kategorien == |
== Kategorien == |
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* Kategorie B: für Fahrgastschiffe |
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* Kategorie C: für Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb |
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* Kategorie R: Erweiterung der Kategorie A für die Hochrheinstrecke |
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Der Führer eines Segelfahrzeuges mit einer Maschine von mehr als 4,4 kW Leistung muss Inhaber eines Patents der Kategorien A und D sein. Fahrgastschiffe, die für maximal 12 Personen zugelassen sind, können auch mit einem Schifferpatent der Kategorie A bzw. D geführt werden. Das Mindestalter hierfür ist 21 Jahre. |
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*Kategorie A: |
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*Kategorie B: |
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**Für das Führen von Fahrgastschiffen |
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*Kategorie C: |
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**Für das Führen von Güterschiffen sowie schwimmenden Geräten mit eigenem Antrieb |
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*Kategorie D: |
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Auch eine Kombination der Kategorien ist möglich. So muss der Führer eines Segelfahrzeuges mit einer Maschinenleistung von mehr als 4,4 kW (6 PS) Inhaber eines Patents der Kategorien A und D sein. |
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== Voraussetzungen == |
== Voraussetzungen == |
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Der Inhaber eines Patents muss folgende Voraussetzungen erfüllen: |
Der Inhaber eines Patents muss folgende Voraussetzungen erfüllen: |
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*Mindestalter: |
* Mindestalter: |
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**Kategorie A: 18 Jahre |
** Kategorie A: 18 Jahre |
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**Kategorie B: 21 Jahre |
** Kategorie B: 21 Jahre |
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**Kategorie C: 21 Jahre |
** Kategorie C: 21 Jahre |
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**Kategorie D: 14 Jahre |
** Kategorie D: 14 Jahre |
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** Kategorie R: gültiges Schifferpatent der Kategorie A |
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* Bestandene praktische und theoretische Prüfung |
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* Bestehen der praktischen und theoretischen Prüfung |
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Für den Erwerb des Patents der Kategorien B oder C wird außerdem der Nachweis von Fahrzeiten auf entsprechenden Fahrzeugen verlangt, davon ein bestimmter Anteil auf dem Bodensee. |
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Für den Erwerb des Patents in Kategorie B oder C werden weitere Voraussetzungen verlangt. |
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== Hochrhein == |
== Hochrhein == |
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Zur Berechtigung der Führung von Fahrzeugen auf den Strecken des [[Hochrhein]] (von [[Stein am Rhein]] bis [[Schaffhausen]]) ist eine gesonderte theoretische und praktische Erweiterungsprüfung zum Bodenseeschifferpatent abzulegen. |
Zur Berechtigung der Führung von Fahrzeugen auf den Strecken des [[Hochrhein]] (von [[Stein am Rhein]] bis [[Schaffhausen]]) ist eine gesonderte theoretische und praktische Erweiterungsprüfung zum Bodenseeschifferpatent (Kategorie R) abzulegen.<ref>{{Internetquelle |url=https://segelschule-meersburg.de/bodenseeschifferpatent-segel/ |titel=Bodenseeschifferpatent |werk=Segelschule-Meersburg|sprache=de-DE |abruf=2022-12-10}}</ref> |
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== Prüfungen == |
== Prüfungen == |
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Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der [[Landratsamt|Landratsämter]] |
* Deutschland: Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der [[Landratsamt|Landratsämter]] [[Konstanz]], [[Bodenseekreis]] ([[Friedrichshafen]]) oder [[Lindau (Bodensee)|Lindau]] abgelegt werden. Hierzu muss sowohl eine theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Besitzern des [[Sportbootführerschein Binnen|Sportbootführerscheins Binnen]] unter Segel oder des Sportküstenschifferscheins werden die praktische Segelprüfung und die Segelfragen der theoretischen Prüfung erlassen. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen (oder See) unter Motor wird die praktische Motorbootprüfung erlassen. Umgekehrt können Inhaber eines Bodenseeschifferpatents ohne weitere Prüfung einen entsprechenden Sportbootführerschein Binnen (gegen Gebühr) beantragen. |
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* Österreich: In Österreich wird die Prüfung bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz abgelegt. |
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* Schweiz: Der [[Schiffsführerausweis]] ist national identisch, entsprechend sind die Anforderungen schweizweit gleich. Es ist eine theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren und eine praktische Prüfung auf dem Schiffstyp der Kategorie zu absolvieren, für die der Kandidat einen Ausweis erwerben will. Die Prüfungen werden von den kantonalen Schifffahrtsämtern abgenommen. Wird die Prüfung nicht im Wohnsitzkanton abgelegt, ist ein entsprechender Antrag notwendig – ausgenommen für Einwohner der Kantone Appenzell oder des Fürstentums Liechtenstein, da diese gar keine schiffbaren Gewässer haben. |
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Inhaber eines amtlichen Befähigungsnachweises eines Bodensee-Uferstaates, |
Inhaber eines amtlichen Befähigungsnachweises eines Bodensee-Uferstaates, der nicht auf dem Bodensee Gültigkeit besitzt, können einmal pro Jahr ein Ferienpatent für den Zeitraum von einem Monat beantragen. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich. |
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== Siehe auch == |
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* [[Bodenseeschifffahrt]] |
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== Literatur == |
== Literatur == |
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* Matthias Wassermann, Roman Simschek, Daniel Hillwig: ''Bodenseeschifferpatent kompakt: Motorboot und Segelboot'' UVK Verlag, Konstanz / München 2023, ISBN 978-3-7398-3242-5. |
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*Schifferpatent für den Bodensee (Allgemeiner Teil) mit Fragen- und Antwortenkatalog |
* Hans-Joachim Pieper/Jörg Pieper: ''Schifferpatent für den Bodensee (Allgemeiner Teil) und Übungsbuch mit Fragen- und mit Antwortenkatalog.'' IBN-Verlag (Internationale Bodensee + Boot-Nachrichten), Balingen 2019, ISBN 3-927936-37-5. |
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*Das Bodenseeschifferpatent A+D |
* Heinz Overschmidt, Ramon Gliewe: ''Das Bodenseeschifferpatent A + D. Mit offiziellen Prüfungsfragen und Antworten.'' 7. Auflage, Nachdruck. Verlag Delius Klasing, Bielefeld 2009, ISBN 978-3-7688-0686-2. |
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* ''Bodensee-Navigationskarten, Maßstab 1:50.000.'' Karte I: ''Untersee, Überlinger See.'' Karte II: ''Obersee. Begleitheft mit Leuchtfeuer-Verzeichnis.'' IBN-Verlag (Internationale Bodensee + Boot-Nachrichten), Balingen 2004, ISBN 3-927936-50-2. |
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* {{Internetquelle |autor= |url=https://schifferpatent.org/ |titel=Informationen und Prüfungsvorbereitung |werk=schifferpatent.org |hrsg= |datum= |archiv-url= |archiv-datum= |zugriff=2020-07-20 |abruf-verborgen=ja |sprache=}} |
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* {{Internetquelle |autor= |url=https://www.bodenseekreis.de/verkehr-wirtschaft/schifffahrt.html |titel=Bodenseekreis: Schifffahrt |werk=bodenseekreis.de |hrsg= |datum= |archiv-url= |archiv-datum= |zugriff=2020-07-20 |abruf-verborgen=ja |sprache= |kommentar=Landratsamt Friedrichshafen, Schifffahrtsamt}} |
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* {{Internetquelle |url=https://www.lrakn.de/service-und-verwaltung/aemter/strassenverkehr+und+schifffahrt/schifffahrt |titel=Landkreis Konstanz: Schifffahrtsamt |werk=lrakn.de |archiv-url= |archiv-datum= |zugriff=2020-07-20 |abruf-verborgen=ja}} |
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* {{Internetquelle |url=https://www.landkreis-lindau.de/B%C3%BCrgerservice-Online-Dienste/B%C3%BCrgerservice/Dienstleistungen-A-Z/Bodenseeschifferpatent-Abnahme-der-Pr%C3%BCfung.php?object=tx,2562.2.1&ModID=10&FID=2562.542.1&NavID=2562.11&La=1&ort=&sfwort=1 |titel=Bodenseeschifferpatent; Abnahme der Prüfung / Landkreis Lindau |werk=landkreis-lindau.de |archiv-url= |archiv-datum= |zugriff=2020-07-20 |abruf-verborgen=ja}} |
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* {{Internetquelle |autor= |url=https://www.sg.ch/content/sgch/politik-verwaltung/departemente-und-staatskanzlei/sicherheits--und-justizdepartement/strassenverkehrs--und-schifffahrtsamt.html |titel=Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt |werk=sg.ch |hrsg= |datum= |archiv-url= |archiv-datum= |zugriff=2020-07-20 |abruf-verborgen=ja |sprache= |kommentar=Schifffahrtsamt Kanton St. Gallen}} |
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* {{Internetquelle |url=https://sh.ch/CMS/Webseite/Kanton-Schaffhausen/Beh-rde/Verwaltung/Baudepartement/Strassenverkehrs--und-Schifffahrtsamt-3612-DE.html |titel=Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt - Kanton Schaffhausen |werk=sh.ch |archiv-url= |archiv-datum= |zugriff=2020-07-20 |abruf-verborgen=ja}} |
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* [https://vorarlberg.at/-/schifferpatente Informationen für den Erhalt des Bodensee-Schifferpatents; für Österreich] |
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* [https://vorarlberg.at/-/ferienpatent-bodensee-formular Ferienpatent Bodensee + Formular; für Österreich] |
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* [https://www.ibn-online.de/shop/produkt/190/Bodensee-Schifferpatent-Hochrheinpatent-mit-Streckenfuehrer Lehrbuch - Schifferpatent für den Bodensee] |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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{{Navigationsleiste Befähigungszertifikate für Sportbootführer in Deutschland}} |
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*[http://www.bodenseekreis.de/251.0.html Landratsamt Friedrichshafen, Schifffahrtsamt] |
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*[http://www.landkreis-konstanz.de/baf.phtml?call=detail&FID=285.70.1&ort=&css=&La=1 Landratsamt Konstanz, Schiffahrtsbehörde] |
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*[http://www.stva.sg.ch/home/schifffahrt.html Schifffahrtsamt Kanton St. Gallen] |
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*[http://www.segelverband.at/cms/uploads/media/Bodensee_Schiffahrtsordnung.pdf Bodenseeschifffahrtsordung (BSO)] (pdf) |
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* [http://www.bodenseecam.com/ Webcams rund um den Bodensee] |
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* [http://www.seechat.de/ Die Bodensee Community] |
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[[Kategorie: |
[[Kategorie:Wasserverkehrsrecht]] |
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[[Kategorie: |
[[Kategorie:Sportschifffahrt]] |
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[[Kategorie:Bodenseeschifffahrt]] |
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[[Kategorie:Führerschein]] |
Aktuelle Version vom 10. Dezember 2023, 22:46 Uhr

Bodenseeschifferpatent (BSP) ist die geläufige, in Deutschland auch offiziell verwendete Bezeichnung für die Berechtigung zum Führen eines patentpflichtigen Fahrzeuges auf dem Bodensee. In der Schweiz wird offiziell lediglich die Bezeichnung Schifferpatent verwendet, in Österreich mit dem Zusatz „für den Bodensee“. Patentpflichtig sind nach der von den drei Staaten gleichlautend erlassenen Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, deren Maschinenleistung 4,4 kW übersteigt, und Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m² Segelfläche.
Das Bodenseeschifferpatent wird in Deutschland von den Ländern Baden-Württemberg und Bayern erteilt und kann prüfungsfrei in den amtlichen Sportbootführerschein Binnen umgeschrieben werden, der zum Befahren der Binnenwasserstraßen berechtigt. Rechtsgrundlage für das Patent ist § 3 der deutschen Verordnung des Verkehrsministeriums zur Einführung der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (EinfVO-BSO).[1]
In der Schweiz dagegen wird von den Kantonen ein für alle Schweizer Gewässer gültiger Schiffsführerausweis ausgestellt, der auch als Schifferpatent auf dem Bodensee gilt.
Kategorien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Schifferpatent wird in verschiedenen Kategorien erteilt:
- Kategorie A: für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 4,4 kW (6 PS), soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
- Kategorie B: für Fahrgastschiffe
- Kategorie C: für Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
- Kategorie D: für Segelfahrzeuge mit einer Segelfläche über 12 m²
- Kategorie R: Erweiterung der Kategorie A für die Hochrheinstrecke
Der Führer eines Segelfahrzeuges mit einer Maschine von mehr als 4,4 kW Leistung muss Inhaber eines Patents der Kategorien A und D sein. Fahrgastschiffe, die für maximal 12 Personen zugelassen sind, können auch mit einem Schifferpatent der Kategorie A bzw. D geführt werden. Das Mindestalter hierfür ist 21 Jahre.
Voraussetzungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Inhaber eines Patents muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestalter:
- Kategorie A: 18 Jahre
- Kategorie B: 21 Jahre
- Kategorie C: 21 Jahre
- Kategorie D: 14 Jahre
- Kategorie R: gültiges Schifferpatent der Kategorie A
- Eignung zum Schiffsführer, wozu die körperliche und geistige Befähigung, insbesondere auch geeignetes Seh-, Hör- und Farbunterscheidungsvermögen sowie die charakterliche Eignung zur Führung eines Schiffes zählen
- Bestehen der praktischen und theoretischen Prüfung
Für den Erwerb des Patents der Kategorien B oder C wird außerdem der Nachweis von Fahrzeiten auf entsprechenden Fahrzeugen verlangt, davon ein bestimmter Anteil auf dem Bodensee.
Hochrhein
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Berechtigung der Führung von Fahrzeugen auf den Strecken des Hochrhein (von Stein am Rhein bis Schaffhausen) ist eine gesonderte theoretische und praktische Erweiterungsprüfung zum Bodenseeschifferpatent (Kategorie R) abzulegen.[2]
Prüfungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Deutschland: Die Prüfung zum Bodenseeschifferpatent muss vor dem Prüfungsausschuss bei einem der Landratsämter Konstanz, Bodenseekreis (Friedrichshafen) oder Lindau abgelegt werden. Hierzu muss sowohl eine theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren als auch eine praktische Prüfung abgelegt werden. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen unter Segel oder des Sportküstenschifferscheins werden die praktische Segelprüfung und die Segelfragen der theoretischen Prüfung erlassen. Besitzern des Sportbootführerscheins Binnen (oder See) unter Motor wird die praktische Motorbootprüfung erlassen. Umgekehrt können Inhaber eines Bodenseeschifferpatents ohne weitere Prüfung einen entsprechenden Sportbootführerschein Binnen (gegen Gebühr) beantragen.
- Österreich: In Österreich wird die Prüfung bei der Bezirkshauptmannschaft Bregenz abgelegt.
- Schweiz: Der Schiffsführerausweis ist national identisch, entsprechend sind die Anforderungen schweizweit gleich. Es ist eine theoretische Prüfung im Multiple-Choice-Verfahren und eine praktische Prüfung auf dem Schiffstyp der Kategorie zu absolvieren, für die der Kandidat einen Ausweis erwerben will. Die Prüfungen werden von den kantonalen Schifffahrtsämtern abgenommen. Wird die Prüfung nicht im Wohnsitzkanton abgelegt, ist ein entsprechender Antrag notwendig – ausgenommen für Einwohner der Kantone Appenzell oder des Fürstentums Liechtenstein, da diese gar keine schiffbaren Gewässer haben.
Inhaber eines amtlichen Befähigungsnachweises eines Bodensee-Uferstaates, der nicht auf dem Bodensee Gültigkeit besitzt, können einmal pro Jahr ein Ferienpatent für den Zeitraum von einem Monat beantragen. Eine Aufteilung in mehrere Termine ist nicht möglich.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Matthias Wassermann, Roman Simschek, Daniel Hillwig: Bodenseeschifferpatent kompakt: Motorboot und Segelboot UVK Verlag, Konstanz / München 2023, ISBN 978-3-7398-3242-5.
- Hans-Joachim Pieper/Jörg Pieper: Schifferpatent für den Bodensee (Allgemeiner Teil) und Übungsbuch mit Fragen- und mit Antwortenkatalog. IBN-Verlag (Internationale Bodensee + Boot-Nachrichten), Balingen 2019, ISBN 3-927936-37-5.
- Heinz Overschmidt, Ramon Gliewe: Das Bodenseeschifferpatent A + D. Mit offiziellen Prüfungsfragen und Antworten. 7. Auflage, Nachdruck. Verlag Delius Klasing, Bielefeld 2009, ISBN 978-3-7688-0686-2.
- Bodensee-Navigationskarten, Maßstab 1:50.000. Karte I: Untersee, Überlinger See. Karte II: Obersee. Begleitheft mit Leuchtfeuer-Verzeichnis. IBN-Verlag (Internationale Bodensee + Boot-Nachrichten), Balingen 2004, ISBN 3-927936-50-2.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Informationen und Prüfungsvorbereitung. In: schifferpatent.org.
- Bodenseekreis: Schifffahrt. In: bodenseekreis.de. (Landratsamt Friedrichshafen, Schifffahrtsamt).
- Landkreis Konstanz: Schifffahrtsamt. In: lrakn.de.
- Bodenseeschifferpatent; Abnahme der Prüfung / Landkreis Lindau. In: landkreis-lindau.de.
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt. In: sg.ch. (Schifffahrtsamt Kanton St. Gallen).
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt - Kanton Schaffhausen. In: sh.ch.
- Informationen für den Erhalt des Bodensee-Schifferpatents; für Österreich
- Ferienpatent Bodensee + Formular; für Österreich
- Lehrbuch - Schifferpatent für den Bodensee
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ landesrecht-bw.de Gesetzestext, abgerufen am 19. Oktober 2017.
- ↑ Bodenseeschifferpatent. In: Segelschule-Meersburg. Abgerufen am 10. Dezember 2022 (deutsch).