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„Steuerrecht (Österreich)“ – Versionsunterschied

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Das '''Steuerrecht''' ist der Teil des österreichischen [[Recht|Rechts]], der sich der Summe der Vorschriften zur öffentlichen Finanzwirtschaft widmet. Neben dem materiellen Steuerrecht zählen auch das [[Finanzausgleich (Österreich)|Finanzausgleichsrecht]], das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht mit den Vorschriften über das Kassenwesen, die Vermögens- und Schuldengebarung und das Monopolrecht dazu. Systematisch ist das Steuerrecht dem [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] und hier dem [[Verwaltungsrecht]] zuzuordnen. Daneben bestehen systembedingte enge Beziehungen zum [[Handelsrecht|Handels-]] und [[Gesellschaftsrecht]].
Das '''Steuerrecht''' der Republik Österreich ist der Teil des [[Recht]]s, das sich der Summe der Vorschriften zur öffentlichen Finanzwirtschaft widmet. Neben dem materiellen Steuerrecht zählen das [[Finanzausgleich (Österreich)|Finanzausgleichsrecht]], das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht mit den Vorschriften über das Kassenwesen, die Vermögens- und Schuldengebarung und das Monopolrecht dazu. Systematisch ist das Steuerrecht dem [[Öffentliches Recht|öffentlichen Recht]] und hier dem [[Verwaltungsrecht]] zuzuordnen. Daneben bestehen systembedingte enge Beziehungen zum [[Handelsrecht (Österreich)|Handels-]] und [[Gesellschaftsrecht (Österreich)|Gesellschaftsrecht]].


Das österreichische Steuerrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.
Das Steuerrecht in Österreich ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.

== Siehe auch ==
* [[Einkommensteuer (Österreich)]]
* [[Umsatzsteuer (Österreich)]]
* [[Kommunalsteuer (Österreich)]]
* [[Grunderwerbsteuer (Österreich)]]
* [[Investitionszuwachsprämie]]
* [[Körperschaftsteuer (Österreich)]]
* [[Neugründungsförderungsgesetz]]
* [[Bundesabgabenordnung]]
* [[Umgründungssteuerrecht]]
* [[Versicherungssteuer (Österreich)]]
* [[Motorbezogene Versicherungssteuer]]
* [[Feuerschutzsteuer#Österreich]]
* [[Lohnsteuer (Österreich)]]
* [[Werbeabgabe]]
* [[Gebührengesetz 1957|Gebührengesetz (Österreich)]]
* [[Bewertungsgesetz (Österreich)]]
* [[Grundsteuer (Österreich)]]
* [[Finanzstrafgesetz]] (früher: [[Gefällsstrafrecht]])
* [[Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz]]
* [[Normverbrauchsabgabe]]
* [[Vereinsbesteuerung (Österreich)]]
* [[Stiftungseingangssteuergesetz]]
* [[Tabaksteuer (Österreich)]]


== Weblinks ==
== Weblinks ==
* {{DNB-Portal|4116614-0}}
* [http://www.univie.ac.at/steuerrecht/ Übersicht zu Gesetzen, Änderungen, Rechtsprechung]
* [https://www.ris.bka.gv.at/ Rechtsinformationssystem des Bundes], abgefragt 11. Dezember 2022;
* [https://www.bmf.gv.at/Publikationen/Downloads/BroschrenundRatgeber/Steuerbuch06_deutsch_web_1.pdf Steuerbuch 2006]
* [https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:7a574ac6-efd8-4168-9c4f-ad515bfbebd0/Steuerbuch2022-de-v10-Barrierefrei.pdf Steuerbuch 2022], abgefragt 11. Dezember 2022;
* [https://findok.bmf.gv.at/findok?execution=e1s2 Übersicht aktuelle Steuerrichtlinien in Findok], abgefragt 11. Dezember 2022;

{{Rechtshinweis}}
{{Normdaten|TYP=s|GND=4116614-0|LCCN=sh85132851}}


[[Kategorie:Steuerrecht|!]]
[[Kategorie:Steuerrecht (Österreich)| ]]
[[Kategorie:Steuern und Abgaben (Österreich)|!]]

Aktuelle Version vom 5. Oktober 2024, 22:26 Uhr

Das Steuerrecht der Republik Österreich ist der Teil des Rechts, das sich der Summe der Vorschriften zur öffentlichen Finanzwirtschaft widmet. Neben dem materiellen Steuerrecht zählen das Finanzausgleichsrecht, das Finanzverfassungsrecht, das Haushaltsrecht mit den Vorschriften über das Kassenwesen, die Vermögens- und Schuldengebarung und das Monopolrecht dazu. Systematisch ist das Steuerrecht dem öffentlichen Recht und hier dem Verwaltungsrecht zuzuordnen. Daneben bestehen systembedingte enge Beziehungen zum Handels- und Gesellschaftsrecht.

Das Steuerrecht in Österreich ist nicht in einem einheitlichen Gesetzeswerk zusammengefasst, sondern verteilt sich auf eine Vielzahl von Einzelgesetzen und Einzelbestimmungen im Bundesrecht, Landesrecht und im Gemeinderecht.