„Verfassungsrat“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 5. April 2009, 01:33 Uhr
Als Verfassungsrat wird bezeichnet:
- in Schweizer Kantonen ein vom Volk gewähltes temporäres parlamentsähnliches Gremium, dem die Ausarbeitung einer neuen Verfassung übertragen wird, siehe Verfassunggebende Versammlung
- in mehreren heute oder ehemals französischsprachigen Ländern das Verfassungsgericht, siehe Conseil constitutionnel