„Hartz-Konzept“ – Versionsunterschied
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'''Hartz-Konzept''' (auch ''Hartz-Reform'') ist eine Bezeichnung für Vorschläge der '''Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt''' – kurz ''Hartz-Kommission'' genannt –, die am 22. Februar 2002 eingesetzt wurde, in [[Deutschland]] unter der Leitung von [[Peter Hartz]] tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte. Nach Bekanntwerden und durch die öffentliche Erregung über den [[Vermittlungsskandal]] setzte das [[Kabinett Schröder I|erste Kabinett Schröder]] die Kommission ein. Sie unterbreitete Vorschläge, wie die [[Arbeitsmarktpolitik]] in Deutschland effizienter gestaltet und die staatliche Arbeitsvermittlung reformiert werden sollte. |
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[[Bild:AA-Leipzig.jpg|thumb|250px|]] |
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== Hintergrund == |
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Das '''Hartz-Konzept''' ist eine Bezeichnung für Vorschläge der '''Kommission „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“''', die unter der Leitung von Dr. [[Peter Hartz]] tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte. |
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Anlass für diese Reform war der sogenannte ''[[Vermittlungsskandal]]''. Nachdem [[Erwin Bixler]], [[Controlling|Controller]] des Landesarbeitsamtes [[Rheinland-Pfalz]]-[[Saarland]], schon vor 1998 entsprechende Manipulationen auffielen, die sogar bis in die 1980er Jahre zurückreichten,<ref>{{Webarchiv |url=http://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/Bilder/BA_Revisionsbericht1998.pdf |text=Revisionsbericht der Innenrevision des Landesarbeitsamts Rheinlandpfalz-Saarland, Erwin Bixler, 30. September 1998 |wayback=20141205072404}}</ref><ref>[http://www.anstageslicht.de/geschichtenansicht/kapitelansicht/kat/amtsschimmel-buerokratie-behoerdenwillkuer/story/gegen-gefaelschte-statistiken-in-den-arbeitsaemtern-erwin-bixler/kapitel/die-manipulationen-eine-ausfuehrliche-chronologie-aller-ereignisse.html „Die Manipulationen: eine ausführliche Chronologie aller Ereignisse“], DokZentrum, ansTageslicht.de</ref> die Angelegenheit aber weithin unbeachtet blieb, resultierte der Vermittlungsskandal im Wesentlichen aus Vorwürfen des [[Bundesrechnungshof]]s vom Januar 2002, die nun in den Leit- und auch [[Boulevard (Medien)|Boulevardmedien]] (u. a. mit mehrtägigem Belagerungszustand Bixlers und Interview in dessen Wohnzimmer) ausgebreitet wurden. |
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Auftrag der Kommission war, Vorschläge zu unterbreiten, wie die [[Arbeitsmarktpolitik]] in Deutschland effizienter gestaltet und die [[Bundesanstalt für Arbeit]] reformiert werden kann. Anlass zur Einsetzung der Kommission war u. a. auch das Bekanntwerden von geschönten Statistiken über die Vermittlungszahlen der Bundesanstalt für Arbeit und Angaben über die Zahl der Vermittler (ca. 15.000) im Verhältnis zum Verwaltungspersonal (ca. 85.000). Damals verkündeten Peter Hartz und [[Gerhard Schröder]] vor laufenden Fernsehkameras, mit den Hartz-Vorschlägen könne die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen innerhalb von vier Jahren halbiert werden, dies war, gemessen an der nun tatsächlichen Entwicklung, eine bloße Behauptung ohne eine umfassende hinreichend realistische Grundlage. |
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Im Bundestagswahlkampf 2002 versprach Bundeskanzler [[Gerhard Schröder]], die Vorschläge der Kommission „eins zu eins“ umzusetzen. Die Vorschläge basierten auch auf früheren Reformansätzen, wie dem nicht umgesetzten Konzept ''Arbeitsamt 2000''. Später gingen sie in die [[Agenda 2010]] ein und wurden nach und nach umgesetzt. Infolge der Hartz-IV-Reformen kam es zu heftigen Protesten von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und der [[Die Linkspartei.|PDS]]. |
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In den Medien wird das Konzept auch als Hartz-Paket bezeichnet, da es ein Bündel von verschiedenen Maßnahmen enthält. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV (Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes), die mittlerweile alle in Kraft gesetzt sind. Zuletzt trat Hartz IV am 1. Januar 2005 in Kraft. |
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Im Bericht aus 2002 wurden der [[Bundesanstalt für Arbeit]] gravierende Fehler in der Vermittlungsstatistik vorgeworfen. Dabei war etwa ein Drittel der Vermittlungen nicht nachvollziehbar und teilweise fingiert, andere Quellen sprechen von bis zu 70 % „falschen Stellenvermittlungen“. Frisierte Zahlen mittels „fiktiver SteA“ – so der Fachbegriff in den Arbeitsämtern für [[fiktiv]]e „Stellenangebote“ – sollten die [[Statistik]] positiv beeinflussen. Dies trug der BA in der [[Presse (Medien)|Presse]] und [[Öffentlichkeit]] den Vorwurf der [[Manipulation]] ein. Weiterhin wurde der Umfang des Verwaltungspersonals (etwa 85.000) im Verhältnis zur Zahl der Vermittler (etwa 15.000) kritisiert.<ref>Tim Obermeier, Frank Oschmiansky: [http://www.bpb.de/politik/innenpolitik/arbeitsmarktpolitik/55132/oeffentliche-arbeitsvermittlung?p=all ''Die öffentliche Arbeitsvermittlung'', u. a. unter ''Was war der sogenannte „Vermittlungsskandal“?''], Bundeszentrale für politische Bildung vom 31. Januar 2014.</ref><ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/arbeitsamt-affaere-jagoda-war-seit-1998-informiert-a-181651.html ''Arbeitsamt-Affäre: Jagoda war seit 1998 informiert''.] In: ''[[Spiegel Online]].'' 9. Februar 2002.</ref><ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/arbeitsamts-skandal-galgenfrist-fuer-jagoda-a-182731.html ''Arbeitsamts-Skandal: Galgenfrist für Jagoda''.] In: ''Spiegel Online.'' 15. Februar 2002.</ref><ref>[http://www.anstageslicht.de/geschichtenansicht/kapitelansicht/kat/amtsschimmel-buerokratie-behoerdenwillkuer/story/gegen-gefaelschte-statistiken-in-den-arbeitsaemtern-erwin-bixler/kapitel/die-manipulationen-eine-ausfuehrliche-chronologie-aller-ereignisse.html ''Die Manipulationen: eine ausführliche Chronologie aller Ereignisse''], DokZentrum, ansTageslicht.de</ref> |
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2006 gibt es voraussichtlich einige Änderungen, die die bisherigen Erfahrungen berücksichtigen. Dazu gehören beispielsweise die Angleichung des Arbeitslosengeldes II auf ein einheitliches Niveau in Ost und West und Änderungen zur Bildung neuer Bedarfsgemeinschaften für Jugendliche unter 25 Jahren: Sie erhalten nur unter eingeschränkten Bedingungen Zuschüsse zur Miete für eine eigenen Wohnung. Jugendliche Arbeitslose sollen zunächst weiter bei ihren Eltern wohnen. Das Arbeitslosengeld II wird dabei entsprechend gekürzt. Der Rentenversicherungsbeitrag für Arbeitslosengeld-II-Empfänger wird ebenfalls gekürzt. Bundestag und Bundesrat haben die entsprechenden Änderungen des Sozialgesetzbuches angenommen. Sie treten schrittweise ab 1. April 2006 in Kraft. |
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Vorgegebenes Ziel des daraufhin entworfenen Hartz-Konzeptes war es, die Strukturen der damaligen ''Bundesanstalt für Arbeit'' zu erneuern und innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen zu halbieren. Die Maßnahmen erfolgten nicht völlig eigenständig, sondern im Rahmen der [[Agenda 2010#Diskussion und Umsetzung der Agenda 2010|Ziele der Agenda 2010]]. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne ''Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes'' mit den Kurzbezeichnungen ''Hartz I'', ''Hartz II'', ''Hartz III'' und ''Hartz IV''; die einzelnen Gesetze traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft. Änderungen an den Gesetzen erfolgten ab 2006, siehe dazu [[Arbeitslosengeld II]]. |
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Es gibt kurioserweise noch ein '''älteres Hartz-Konzept'''. [[Christoph Butterwegge]] berichtet: |
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:''"... Kaum ging die Periode der relativen Stabilisierung (1924 bis 1928) zu Ende, schon begann mit der Diskussion über wachsende 'Soziallasten' ein argumentativer Sturmlauf gegen den Wohlfahrtsstaat. Hauptträger dieser Angriffe waren Großindustrielle des Ruhrgebiets, die hofften, das Versicherungs- durch das Fürsorgeprinzip ersetzen, sich einer paritätischen Finanzierung des Sozialsystems entziehen und ihre Gewinne auf diese Weise steigern zu können. Ein intellektueller Wortführer der Bewegung zur Zerschlagung des Weimarer Sozialsystems hieß '''[[Gustav Hartz]]''' ."<ref name="CB">Christoph Butterwegge: "Mit dem Sozialstaat stirbt die Demokratie. Eine Erinnerung an die Weimarer Republik – Unterschiede und Gemeinsamkeiten mit der Situation Heute."'' Fundstelle: [http://www.widerspruch-und-klage.de/thread.php?threadid=1646&sid=be3377939bdb9ee8cce5b63917e92baa] nach Frankfurter Rundschau, 3. August 2005</ref> <ref name="GH">Gustav Hartz: "Irrwege der deutschen Sozialpolitik und der Weg zur Sozialen Freiheit." Scherl, 5. Ou.Berlin, 1928</ref> |
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== Hartz-Kommission == |
== Hartz-Kommission == |
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=== Zusammensetzung === |
=== Zusammensetzung === |
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Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingesetzt. Zu den Mitgliedern gehörten: |
Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingesetzt. Zu den Mitgliedern gehörten (mit ihrer damaligen Funktion): |
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* [[Peter Hartz]] (SPD und [[IG Metall]]), Mitglied des Vorstandes der [[Volkswagen AG]], Vorsitzender der Kommission |
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* [[Norbert Bensel]], Mitglied des Vorstandes der [[DaimlerChrysler]] Services AG |
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* Dr. [[Jobst Fiedler]], [[Roland Berger Strategy Consultants]] |
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* [[Jobst Fiedler]], [[Roland Berger Strategy Consultants]] |
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* [[Heinz Fischer]], Abteilungsleiter Personal [[Deutsche Bank AG]] |
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* [[Heinz Fischer (Banker)|Heinz Fischer]], Abteilungsleiter Personal [[Deutsche Bank|Deutsche Bank AG]] |
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* [[Peter Gasse]], Bezirksleiter der [[IG Metall]] [[Nordrhein-Westfalen]] |
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* [[Peter Gasse]] ([[Sozialdemokratische Partei Deutschlands|SPD]]), Bezirksleiter der [[IG Metall]] [[Nordrhein-Westfalen]] |
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* Dr. [[Peter Hartz]], damals Mitglied des Vorstandes der [[Volkswagen AG]] |
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* [[Werner Jann]], [[Universität Potsdam]] |
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* [[Peter Kraljic]], Direktor der [[McKinsey]] & Company [[Düsseldorf]] |
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* [[Isolde Kunkel-Weber]], Mitglied des [[ver.di]]-Bundesvorstandes |
* [[Isolde Kunkel-Weber]], Mitglied des [[ver.di]]-Bundesvorstandes |
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* Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH |
* [[Klaus Luft]], Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH |
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* [[Harald Schartau]] |
* [[Harald Schartau]] (SPD), Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes [[Nordrhein-Westfalen]] |
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* [[Wilhelm Schickler]], Präsident des Landesarbeitsamtes [[Hessen]] |
* [[Wilhelm Schickler]], Präsident des Landesarbeitsamtes [[Hessen]] |
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* [[Hanns-Eberhard Schleyer]], Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks |
* [[Hanns-Eberhard Schleyer]], Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks |
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* [[Günther Schmid| |
* [[Günther Schmid (Wirtschaftswissenschaftler)|Günther Schmid]], Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung |
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* [[Wolfgang Tiefensee]], |
* [[Wolfgang Tiefensee]] (SPD), Oberbürgermeister der Stadt [[Leipzig]] |
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* [[Eggert Voscherau]], Mitglied des Vorstandes der [[BASF]] AG |
* [[Eggert Voscherau]], Mitglied des Vorstandes der [[BASF]] AG |
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=== Bertelsmann Stiftung === |
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Beachtenswert an der Zusammensetzung der Kommission ist, dass unter den 15 Mitgliedern nur eine einzige Frau und keine Vertreterin eines Arbeitslosenverbandes zu finden ist. Zudem stammen 13 der 15 Mitglieder aus den [[Alte Bundesländer|Alten Bundesländern]], lediglich [[Wolfgang Tiefensee]] wurde im Osten Deutschlands geboren. Dr. [[Peter Kraljic]] ist niederländischer Staatsbürger [[Slowenien|slowenischer]] Herkunft. |
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Peter Hartz selbst schrieb den Erfolg seiner Kommission in einem Interview von 2010 auch der Hilfe der [[Bertelsmann Stiftung]] zu. Nach Forschungsergebnissen von [[Helga Spindler]] hatte die Stiftung bereits im Januar 2002 ein internes Papier des nichtöffentlichen Arbeitskreises „Zur Diskussion um die Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ erarbeitet, aus dem sich später Teile in den Unterlagen der Hartz-Kommission wiederfanden, die als Beiträge von „Sachverständigen“ bezeichnet waren. Die Stiftung ließ, laut Spindler, in den fünf Arbeitsgruppen Vorträge halten, organisierte Reisen und Workshops zu. Der Beitrag der Stiftung sei entscheidend gewesen für den Erfolg der Hartz-Kommission und die Stiftung habe großen Anteil an den Inhalten, die die Kommission letztlich erarbeitet habe.<ref>[http://www.uni-due.de/edit/spindler/ghostwriter_spindler_2012.pdf „Wer steckt hinter Hartz IV? – Die Ghostwriter der Kommission“] (PDF; 36 kB)</ref><ref>Rudolf Speth, Annette Zimmer: „Lobby Work: Interessenvertretung als Politikgestaltung“, 2015, Springer VS, ISBN 978-3-658-09432-4, S. 338 und folgende</ref> |
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=== Vorschläge der Kommission === |
=== Vorschläge der Kommission === |
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Das Hartz-Konzept zur Reform des Arbeitsmarktes umfasst 13 „Innovationsmodule“. Im Zentrum der Arbeitsförderung soll demnach die eigene Integrationsleistung des Arbeitslosen stehen. Vorgeschlagen wurden von der Kommission folgende Elemente: |
Das Hartz-Konzept zur Reform des Arbeitsmarktes umfasst 13 „Innovationsmodule“. Im Zentrum der Arbeitsförderung soll demnach die eigene Integrationsleistung des Arbeitslosen stehen. Vorgeschlagen wurden von der Kommission folgende Elemente: |
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; Doppelter Kundenauftrag<nowiki>:</nowiki> Arbeitssuchende und Arbeitgeber – Verbesserter Service für Kunden – [[Jobcenter]] |
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: Die Arbeitsämter bekommen den das englische Vorbild imitierenden Namen JobCenter. Neben den bisherigen Dienstleistungen der BA übernehmen die JobCenter auch die arbeitsmarktrelevante Beratung und Betreuung des [[Sozialamt (Deutschland)|Sozialamtes]], des [[Jugendamt]]es, des [[Wohnungsamt]]es, der Sucht- und [[Schuldnerberatung]] und sind Schnittstelle zur [[Personal-Service-Agentur]] (PSA). Die Arbeitsvermittler, nun [[Fallmanager]] genannt, werden von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit und konzentrieren sich darauf, Kontakte zu Betrieben zu pflegen und Stellen zu akquirieren. |
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; Familienfreundliche Schnell-Vermittlung und Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit |
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: Arbeitnehmer sind verpflichtet, das JobCenter nach einer Kündigung unverzüglich über drohende [[Arbeitslosigkeit]] zu informieren, damit Vermittlungsbemühungen frühzeitig einsetzen können. Bei verspäteten Meldungen gibt es Abzüge vom [[Arbeitslosengeld]]. Verschiedene Maßnahmen sollen die Vermittlung beschleunigen und familienfreundlich gestalten. Arbeitslose, die Verantwortung für Familien tragen, werden bei der Vermittlung bevorzugt behandelt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden zusätzliche Kapazitäten zur [[Kinderbetreuung]] aufgebaut. |
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; Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit |
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: Die [[Zumutbarkeit]] wird nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien, bei denen auch die familiäre Situation eine Rolle spielt, neu formuliert. So wird einem jungen, alleinstehenden Arbeitslosen bei der Mobilität mehr zugemutet als einem Arbeitslosen mit Verantwortung für Familienangehörige. Lehnt ein Arbeitsloser eine Beschäftigung ab, muss er nachweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Sperrzeiten für die Zahlung von Arbeitslosengeld werden künftig differenzierter nach verschiedenen Tatbeständen eingesetzt. |
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; Jugendliche Arbeitslose – AusbildungsZeit-Wertpapier |
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: Die JobCenter übernehmen die Verantwortung für eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle. Es sollen weitere neue Ausbildungsberufe entwickelt werden. Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen sollen verstärkt jugendlichen Arbeitslosen angeboten werden. Mit dem [[AusbildungsZeit-Wertpapier]] (AZWP) sollen zusätzliche Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Umsetzung des AZWP erfolgt über eine gemeinnützige Stiftung. |
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; Förderung älterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“ |
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: Zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit Älterer werden zwei Wege vorgeschlagen: Zur stärkeren Integration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ersetzt die Lohnversicherung, die die bisherige [[Arbeitslosenversicherung]] ergänzt, einen Teil des Einkommensverlustes, der bei der Übernahme einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeit entsteht. Zudem wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Ältere gesenkt, wenn sie eine neue Beschäftigung aufnehmen. Die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer werden erweitert. Andererseits können durch das „BridgeSystem“ ältere Arbeitslose auf eigenen Wunsch ab 55 Jahren aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der Betreuung durch das JobCenter ausscheiden. Sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung und den vollen Schutz der [[Sozialversicherung (Deutschland)|Sozialversicherung]]. |
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; Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe |
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: Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und fehlender Transparenz sowie zur Verbesserung der Abstimmung und Verantwortlichkeit wird in Zukunft jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer Stelle betreut. Es wird drei Arten von Leistungen geben: |
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:# Das [[Arbeitslosengeld I]] ist die beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die in Dauer und Höhe den bisherigen Regeln entspricht. |
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:# Das [[Arbeitslosengeld II]] ist eine steuerfinanzierte Leistung, abhängig von der Bedürftigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld oder wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist. |
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:# Die Sozialhilfe entspricht der bisherigen [[Sozialhilfe (Deutschland)|Sozialhilfe]] für nicht Erwerbsfähige. |
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; Beschäftigungsbilanz – Bonussystem für Unternehmen |
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: Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden. Die JobCenter und die KompetenzCenter unterstützen die Unternehmen dabei und bieten deshalb Beschäftigungsberatung zu den Bereichen [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrecht]], Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen etc. an. Unternehmen mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung erhalten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung. |
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; Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA) – Betriebsnahe Weiterbildung – Integration schwer Vermittelbarer |
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: Die [[Personal-Service-Agentur]] (PSA) ist ein Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel ist, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter [[Arbeitnehmerüberlassung]] schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die PSA sind eigenständige Organisationseinheiten und arbeiten für das Arbeitsamt und in dessen Auftrag. Die Verpflichtung des Arbeitslosen zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich aus den Regelungen der Zumutbarkeit. Ablehnung ist mit Leistungskürzungen verbunden. Während der [[Probezeit]] wird ein Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, anschließend der tariflich vereinbarte PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn. Die gesetzlichen Beschränkungen des [[Arbeitnehmerüberlassungsgesetz]]es sollen aufgehoben werden. |
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; Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung – Minijobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen |
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: Mit den beiden neuen Instrumenten [[Ich-AG]] und [[Mini-Job]] werden neue Wege zur Bewältigung des Problems [[Schwarzarbeit]] aufgezeigt. Die Ich-AG zielt auf weniger Schwarzarbeit Arbeitsloser, die Mini-Jobs auf weniger Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten. Die Verdienstgrenze bei Minijobs für Dienstleistungen in privaten Haushalten soll auf 400 Euro monatlich angehoben werden, der Einzug des Sozialversicherungsbeitrags (Sozialversicherungspauschale von 12 Prozent) wird vereinfacht. |
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; Personal – Transparentes Controlling – Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse – Aufbauorganisation – Selbstverwaltung – Arbeitsmarktforschung – Change Management |
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: Die BA wird nach einem neuen Leitbild arbeiten, das in einem neuen Handlungsleitfaden für jeden Mitarbeiter und einem neuen Personalkonzept seinen Ausdruck findet. Innerhalb der BA werden die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet. Es wird viele Veränderungen geben: Dazu gehören ein neues einheitliches [[Dienstrecht]], die Steuerung der Arbeitsämter über vereinbarte oder vorgegebene Ergebnisse, die Weiterentwicklung des [[Controlling]]s, die durchgängige Unterstützung aller Geschäftsprozesse durch IT und öffentlicher Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über Internet und Selbstinformationseinrichtungen. Die Aufbauorganisation wird künftig zweistufig sein: Zentrale und Arbeitsämter, die über JobCenter den lokalen Kundenbedarf bedienen. In jedem Bundesland wird außerdem ein KompetenzCenter eingerichtet. |
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; Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCentern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung – Start mit den neuen Bundesländern |
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: Die Landesarbeitsämter werden zu KompetenzCentern umgebaut, deren beschäftigungspolitische Aufgaben steuerfinanziert sind. Die KompetenzCenter vernetzen und koordinieren die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Sie bieten Ländern, Kommunen, Unternehmen und Kammern komplementäre Lösungen und Ressourcen an. Sie fungieren auch als Hauptansprechpartner für große Unternehmen, unterstützen die JobCenter bei der Beratung von Klein- und mittelständischen Unternehmen, sind Verbindungsstelle zu den Landesregierungen, koordinieren überregionale Qualifizierungsprogramme und betreiben Trend- und regionale Arbeitsmarktforschung. |
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; Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit |
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: Mit dem Konzept des [[JobFloater]]s wird die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen nach der Probezeit ein und schafft es einen neuen Arbeitsplatz, erhält es die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt für kleine und mittlere Unternehmen in den alten und neuen Ländern. Mit einem JobFloater in Höhe von 100.000 Euro (50.000 Euro Förderkredit, 50.000 Euro Nachrangsdarlehen) und einer Vergabe für 100.000 Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe sich ein Finanzierungsbedarf von 10 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn in den nächsten drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Millionen gesenkt wird, ergäbe sich nach heutigen Maßstäben groben Schätzungen zufolge ein Einspareffekt in Höhe von 19,6 Milliarden Euro bei [[Arbeitslosengeld]] und [[Arbeitslosenhilfe]] – Mittel, die für die Förderung von Ich- oder Familien-AGs und in den PSA verwendet werden können. |
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; Masterplan – Beitrag der „Profis der Nation“ |
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: Gegen Arbeitslosigkeit sollen nicht nur Politiker, Gewerkschafter, Unternehmer angehen – oder gar die Arbeitslosen alleine; sondern entstehen soll ein flächendeckendes Netz konkreter Projekte zur Lösung der mit Arbeitslosigkeit verbundenen Probleme, ein Netz, an dem sich möglichst viele Leute mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen beteiligen sollten. Die Hartz-Kommission versuchte dies unter der Bezeichnung „Profis der Nation“ zusammenzufassen; gemeint sind praktisch alle, die irgendetwas tun: Politiker, Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, Unternehmer sowie Manager, Gewerkschaftsfunktionäre und Betriebsräte, Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Lehrkräfte, Geistliche, Journalisten, Künstler, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen. |
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Ziel der Kommission war es, Beschlüsse auf der Grundlage einer Diskussion verschiedener Experten wie Unternehmensberatern, Politikern und Managern vorzubereiten. |
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* '''Familienfreundliche Schnell-Vermittlung und Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit:''' Arbeitnehmer sind zukünftig verpflichtet, das JobCenter nach einer Kündigung unverzüglich über drohende [[Arbeitslosigkeit]] zu informieren, damit Vermittlungsbemühungen frühzeitig einsetzen können. Bei verspäteten Meldungen gibt es Abzüge vom [[Arbeitslosengeld]]. Verschiedene Maßnahmen sollen die Vermittlung beschleunigen und familienfreundlich gestaltet. Arbeitslose, die Verantwortung für Familien tragen, werden bei der Vermittlung bevorzugt behandelt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden zusätzliche Kapazitäten zur [[Kinderbetreuung]] aufgebaut. |
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== Umsetzung == |
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* '''Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit:''' Die Zumutbarkeit wird nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien, bei denen auch die familiäre Situation eine Rolle spielt, neu formuliert. So wird einem jungen, alleinstehenden Arbeitslosen bei der Mobilität mehr zugemutet als einem Arbeitslosen mit Verantwortung für Familienangehörige. Lehnt ein Arbeitsloser eine Beschäftigung ab, muss er nachweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Sperrzeiten für die Zahlung von Arbeitslosengeld werden künftig differenzierter nach verschiedenen Tatbeständen eingesetzt. |
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Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen (Hartz I bis IV) umgesetzt. Sie traten nach und nach zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 1. Februar 2006 in Kraft, wobei Hartz I und II hauptsächlich am 1. Januar 2003, Hartz III hauptsächlich am 1. Januar 2004 und Hartz IV hauptsächlich am 1. Januar 2005 in Kraft traten. |
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=== Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I–IV) === |
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* '''Jugendliche Arbeitslose – AusbildungsZeit-Wertpapier:''' Die [[JobCenter]] übernehmen die Verantwortung für eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle. Es sollen weitere neue Ausbildungsberufe entwickelt werden. Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen sollen verstärkt jugendlichen Arbeitslosen angeboten werden. Mit dem [[AusbildungsZeit-Wertpapier]] (AZWP) sollen zusätzliche Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Umsetzung des AZWP erfolgt über eine gemeinnützige Stiftung. |
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==== {{Anker|Hartz-1}} Hartz I ==== |
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* '''Förderung älterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“:''' Zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit Älterer werden zwei Wege vorgeschlagen: Zur stärkeren Integration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ersetzt die Lohnversicherung, die die bisherige [[Arbeitslosenversicherung]] ergänzt, einen Teil des Einkommensverlustes, der bei der Übernahme einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeit entsteht. Zudem wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Ältere gesenkt, wenn sie eine neue Beschäftigung aufnehmen. Die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer werden erweitert. Andererseits können durch das „BridgeSystem“ ältere Arbeitslose auf eigenen Wunsch ab 55 Jahren aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der Betreuung durch das JobCenter ausscheiden. Sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung und den vollen Schutz der [[Sozialversicherung (Deutschland)|Sozialversicherung]]. |
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'''Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002''' ({{BGBl|2002n I S. 4607}}) |
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* Erleichterung von neuen Formen der Arbeit |
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* Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die [[Bundesanstalt für Arbeit]] (FbW), Einführung des [[Bildungsgutschein]]s |
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* Unterhaltsgeld der Bundesanstalt |
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* [[Zeitarbeit]] mit [[Personal-Service-Agentur]]en (PSA) |
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Das [[Arbeitnehmerüberlassungsgesetz]] wurde durch Hartz I in wesentlichen Punkten geändert: Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre wurden aufgehoben.<ref name="20191108PROSOFTAÜGReform">{{Internetquelle |url=https://www.prosoft.net/was-ist/aueg-reform |titel=AÜG-Reform: Was ist die AÜG-Reform? |hrsg=prosoft EDV-Lösungen GmbH & Co. KG |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20191108165902/https://www.prosoft.net/was-ist/aueg-reform |archiv-datum=2019-11-08 |abruf=2019-11-08}}</ref> Zu Gunsten der Leiharbeitnehmer wurde der so genannte Gleichstellungsgrundsatz im Gesetz verankert. Dieser besagt, dass Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen beschäftigt werden müssen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche [[Arbeitszeit]], gleiches [[Arbeitsentgelt]], gleiche [[Urlaub]]sansprüche (sog. equal pay und equal treatment). Ein [[Tarifvertrag]] kann jedoch abweichende Regelungen zulassen,<ref name="20191108PROSOFTAÜGReform" /> wovon bereits Gebrauch gemacht worden ist, zum Beispiel durch die Tarifverträge des [[Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister]] (AMP) mit der [[Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen|Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA]] oder durch die Tarifverträge der [[Deutscher Gewerkschaftsbund|DGB]]-[[Gewerkschaften in Deutschland|Gewerkschaften]] mit dem [[Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen|Bundesverband Zeitarbeit]] (BZA) oder dem [[IGZ – Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen|Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen]] (iGZ). [[Verfassungsbeschwerde (Deutschland)|Verfassungsbeschwerden]] von [[Arbeitgeberverband|Arbeitgeberverbänden]] und Verleihunternehmen gegen den Gleichstellungsgrundsatz blieben erfolglos.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2004/12/rk20041229_1bvr228303.html |titel=Beschluss vom 29. Dezember 2004 – 1 BvR 2283/03 |hrsg=Bundesverfassungsgericht |datum=2004-12-29 |abruf=2016-05-31}}</ref> Mit diesen Änderungen wollte der Gesetzgeber die Qualität und die gesellschaftliche Akzeptanz der Leiharbeit erhöhen. |
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* '''Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe:''' Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und Intransparenz sowie zur Verbesserung der Abstimmung und Verantwortlichkeit wird in Zukunft jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer Stelle betreut. Es wird drei Arten von Leistungen geben: |
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*# Das [[Arbeitslosengeld I]] ist die beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die in Dauer und Höhe den bisherigen Regeln entspricht. |
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*# Das [[Arbeitslosengeld II]] ist eine steuerfinanzierte Leistung, abhängig von der Bedürftigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld oder wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist. |
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*# Die Sozialhilfe entspricht der bisherigen [[Sozialhilfe]] für nicht Erwerbsfähige. |
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==== {{Anker|Hartz-2}} Hartz II ==== |
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* '''Beschäftigungsbilanz – Bonussystem für Unternehmen:''' Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden. Die JobCenter und die KompetenzCenter unterstützen die Unternehmen dabei und bieten deshalb Beschäftigungsberatung zu den Bereichen [[Arbeitsrecht]], Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen etc. an. Unternehmen mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung erhalten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung. |
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'''Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002''' ({{BGBl|2002n I S. 4621}}) |
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* Regelung der Beschäftigungsarten [[Geringfügige Beschäftigung|geringfügiger Beschäftigung]] ([[Geringfügige Beschäftigung|Minijob]] und [[Midijob]]). |
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** Als geringfügig Beschäftigter gilt, wer monatlich bis zu 400 Euro verdient, zuvor waren es 325 Euro. |
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** Als geringfügig Beschäftigte können auch Beschäftigte mit mehr als 15 Wochenstunden gelten. |
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** Der pauschale Beitragssatz zur [[Gesetzliche Krankenversicherung|gesetzlichen Krankenversicherung]] wird von 10 % auf 11 % des Bruttolohnes erhöht. |
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** Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Steuer in Höhe von 2 % des Bruttolohnes. |
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* [[Ich-AG]] |
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* Einrichtung von [[Jobcenter]]n |
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==== {{Anker|Hartz-3}} Hartz III ==== |
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* '''Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA) – Betriebsnahe Weiterbildung – Integration schwer Vermittelbarer:''' Die [[Personal-Service-Agentur]] (PSA) ist ein Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel ist, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter [[Arbeitnehmerüberlassung]] schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die PSA sind eigenständige Organisationseinheiten und arbeiten für das Arbeitsamt und in dessen Auftrag. Die Verpflichtung des Arbeitslosen zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich aus den Regelungen der Zumutbarkeit. Ablehnung ist mit Leistungskürzungen verbunden. Während der [[Probezeit]] wird ein Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, anschließend der tariflich vereinbarte PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn. Die gesetzlichen Beschränkungen des [[Arbeitnehmerüberlassungsgesetz]]es sollen aufgehoben werden. |
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'''Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003''' ({{BGBl|2003n I S. 2848}}) |
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* Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die [[Bundesagentur für Arbeit]] (Agentur für Arbeit) |
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==== {{Anker|Hartz-4}} Hartz IV ==== |
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* '''Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung – Minijobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen:''' Mit den beiden neuen Instrumenten [[Ich-AG]] und [[Mini-Job]] werden neue Wege zur Bewältigung des Problems [[Schwarzarbeit]] aufgezeigt. Die Ich-AG zielt auf weniger Schwarzarbeit Arbeitsloser, die Mini-Jobs auf weniger Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten. Die Verdienstgrenze bei Minijobs für Dienstleistungen in privaten Haushalten soll auf 400 Euro monatlich angehoben werden, der Einzug des Sozialversicherungsbeitrags (Sozialversicherungspauschale von 12 Prozent) wird vereinfacht. |
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{{Hauptartikel|Arbeitslosengeld II}} |
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'''Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003''' ({{BGBl|2003n I S. 2954}}) |
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* Zusammenführung von [[Arbeitslosenhilfe]] und [[Sozialhilfe (Deutschland)|Sozialhilfe]] ([[Hilfe zum Lebensunterhalt]]) für Erwerbsfähige zum [[Arbeitslosengeld II]] (ALG II) zum Teil auf ein Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. Die laufenden Leistungen der alten Sozialhilfe waren zwar nominell niedriger als die Regelleistung des neu eingeführten ALG II, wurden aber im Bedarfsfall durch diverse Einmalleistungen ggf. auch über den Satz des entsprechenden ALG II aufgestockt. Der monatliche Regelsatz der Sozialhilfe für einen Alleinstehenden hatte vor der Einführung des ALG II in den westlichen Bundesländern bis Ende 2004 zwischen 287 € und 297 €, in den östlichen Ländern zwischen 282 € und 285 € gelegen, während die Regelleistung des ALG II ab 1. Januar 2005 345 € im Westen und 331 € im Osten<ref>§ 19 Abs. 2 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 ({{BGBl|2003n I S. 2954, 2961}})</ref> betrug. Die neben dem Regelsatz der Sozialhilfe im Bedarfsfall gewährten einmaligen Beihilfen<ref>§ 21 BSHG: Einmalige Beihilfen für die Instandsetzung von Bekleidung, Wäsche und Schuhen in nicht kleinem Umfang und deren Beschaffung von nicht geringem Anschaffungspreis, die Beschaffung von Brennstoffen für Einzelheizungen, die Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schüler, die Instandsetzung von Hausrat in nicht kleinem Umfang, die Instandhaltung der Wohnung, die Beschaffung von Gebrauchsgütern von längerer Gebrauchsdauer und von höherem Anschaffungswert sowie für besondere Anlässe</ref> wurden beim ALG II nunmehr weitgehend in die Regelleistung einberechnet, so dass daneben insoweit keine einmalige Beihilfen mehr beansprucht werden konnten.<ref>Rudolf Martens: {{Webarchiv |url=http://www.der-paritaetische.de/uploads/tx_pdforder/regelsatz-neuberechnung-2006_05.pdf |text=''Expertise. Der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße. Neue Regelsatzberechnung 2006'' |wayback=20081209122949}} (PDF; 555 kB), neue überarbeitete Auflage. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Berlin 2006. (Darin u. a.: „''Der Regelbedarf und der Inhalt der Regelsätze werden in § 28 SGB XII bestimmt. Der Aufbau der neuen Regelsätze unterscheidet sich gegenüber dem bis 2005 geltenden Bundessozialhilfegesetz – gemäß § 22 (BSHG) – in folgenden Punkten: Im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise werden jetzt die meisten bisherigen einmaligen Leistungen in den Regelsatz integriert. Darüber hinaus werden nur in drei Fällen nicht pauschalierbare einmalige Leistungen weiterhin gewährt; gemäß § 31 SGB XII wären dies Erstausstattungen für Wohnungen, Erstausstattungen für Kleidung und mehrtägige Klassenfahrten (§ 37 SGB XII). Bei sonstigen einmaligen Leistungen, wie beispielsweise dem Austausch eines defekten Kühlschranks, muss dies der Bezieher jetzt von seinem künftigen [[Sozialgeld]]- bzw. Arbeitslosengeld II bzw. aus seinem Ersparten bezahlen oder ein Darlehen bei der leistungsauszahlenden Stelle beantragen (§ 37 SGB XII).''“)</ref> Die ursprünglich vorgesehene Höhe der Regelleistung des ALG II lag laut Aussage von Peter Hartz bei 511 € monatlich und damit weit über dem Sozialhilfesatz,<ref>TV-Dokumentation „Auf der Suche nach Peter Hartz“, 14. November 2011, ARD (0:28 min)</ref> was von der Bundesregierung jedoch dementiert wurde.<ref>Drucksache 17/8279, Frage 93 [http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/082/1708279.pdf Drucksache 17/8279, Frage 93]</ref> Für Hilfebedürftige, deren Arbeitslosengeldanspruch erschöpft war, wurde ein Zuschlag gezahlt, der im ersten Jahr des ALG-II-Bezugs bis zu 160 €, im zweiten Jahr bis zu 80 € betrug.<ref>§ 24 SGB II in der Fassung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 ({{BGBl|2003n I S. 2957, 2962}})</ref> (Dieser Zuschlag wurde später durch ein Gesetz der schwarz-gelben Bundesregierung zum 1. Januar 2011 ersatzlos abgeschafft.<ref>Artikel 15 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom 9. Dezember 2010 ({{BGBl|2010n I S. 1885, 1896}})</ref>) |
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* Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der [[Bundesagentur für Arbeit|Agentur für Arbeit]] verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder [[Optionsmodell]]). |
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* Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Nach einem Beschluss der Großen Koalition von 2007 sollen über 58-jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt. |
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* Ab 2005 wurde der Regelsatz von Kindern zwischen sieben und dreizehn Jahren in Hartz-IV-Familien auf 60 % (zuvor: 65 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen festgelegt. Jugendliche zwischen 14 und 17 erhalten ab 2005 80 % (zuvor seit 1955 90 %) und somit ebenso viel wie erwachsene Haushaltsangehörige; zuvor erhielten sie 12,5 % mehr als diese, da ihnen als Heranwachsende ein höherer Bedarf („Wachstumsbedarf“) anerkannt wurde.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.gew-hessen.de/index.php?id=296&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3932&tx_ttnews%5BbackPid%5D=593&cHash=dfeadc2912 |titel=Missachtung des Wachstumsbedarfs fördert Kinderarmut |werk=Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft |datum=2008-06-30 |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20130912002832/http://www.gew-hessen.de/index.php?id=296&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3932&tx_ttnews%5BbackPid%5D=593&cHash=dfeadc2912 |archiv-datum=2013-09-12 |abruf=2016-05-31}}</ref> |
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=== Abweichungen === |
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* '''Personal – Transparentes Controlling – Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse – Aufbauorganisation – Selbstverwaltung – Arbeitsmarktforschung – Change Management:''' Die BA wird nach einem neuen Leitbild arbeiten, das in einem neuen Handlungsleitfaden für jeden Mitarbeiter und einem neuen Personalkonzept seinen Ausdruck findet. Innerhalb der BA werden die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet. Es wird viele Veränderungen geben: Dazu gehören ein neues einheitliches [[Dienstrecht]], die Steuerung der Arbeitsämter über vereinbarte oder vorgegebene Ergebnisse, die Weiterentwicklung des [[Controlling]]s, die durchgängige Unterstützung aller Geschäftsprozesse durch IT und öffentlicher Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über Internet und Selbstinformationseinrichtungen. Die Aufbauorganisation wird künftig zweistufig sein: Zentrale und Arbeitsämter, die über JobCenter den lokalen Kundenbedarf bedienen. In jedem Bundesland wird außerdem ein KompetenzCenter eingerichtet. |
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Der damalige [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] [[Gerhard Schröder]] hatte im [[Bundestagswahl 2002|Bundestagswahlkampf 2002]] zugesagt, die Vorschläge aus dem Hartz-Konzept „eins zu eins“ umzusetzen, dies wurde jedoch nicht verwirklicht.<ref>Frank Pilz: ''Der Sozialstaat''. [[Bundeszentrale für politische Bildung]], Bonn 2004, S. 161.</ref> |
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Peter Hartz selbst war ebenso unzufrieden mit der Umsetzung und meinte: „Nicht überall wo Hartz drauf steht, ist auch Hartz drin.“ In dem 2007 erschienenen Buch ''Macht und Ohnmacht'' stellte Hartz fest: „Herausgekommen ist ein System, mit dem die Arbeitslosen diszipliniert und bestraft werden.“<ref>{{Literatur |Autor=Peter Hartz, [[Inge Kloepfer]] |Titel=Macht und Ohnmacht |Verlag=[[Hoffmann und Campe]] |Datum=2007 |ISBN=978-3-455-50028-8 |Seiten=224}}</ref> |
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* '''Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCentern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung – Start mit den neuen Bundesländern:''' Die Landesarbeitsämter werden zu KompetenzCentern umgebaut, deren beschäftigungspolitische Aufgaben steuerfinanziert sind. Die KompetenzCenter vernetzen und koordinieren die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Sie bieten Ländern, Kommunen, Unternehmen und Kammern komplementäre Lösungen und Ressourcen an. Sie fungieren auch als Hauptansprechpartner für große Unternehmen, unterstützen die JobCenter bei der Beratung von Klein- und mittelständischen Unternehmen, sind Verbindungsstelle zu den Landesregierungen, koordinieren überregionale Qualifizierungsprogramme und betreiben Trend- und regionale Arbeitsmarktforschung. |
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Abweichungen gab es in Detailfragen wie den Bemessungsgrenzen oder der Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen sowie Instrumenten wie [[Midijob]]s, die im Hartz-Konzept nicht explizit erwähnt werden. 2006 wurden [[Ich-AG]]s ganz zurückgenommen und [[Personal-Service-Agentur]]en funktional grundlegend verändert. |
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* '''Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit:''' Mit dem Konzept des [[JobFloater]]s wird die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen nach der Probezeit ein und schafft es einen neuen Arbeitsplatz, erhält es die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt für kleine und mittlere Unternehmen in den alten und neuen Ländern. Mit einem JobFloater in Höhe von 100.000 Euro (50.000 Euro Förderkredit, 50.000 Euro Nachrangsdarlehen) und einer Vergabe für 100.000 Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe sich ein Finanzierungsbedarf von 10 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn in den nächsten drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Millionen gesenkt wird, ergäbe sich nach heutigen Maßstäben groben Schätzungen zufolge ein Einspareffekt in Höhe von 19,6 Milliarden Euro bei [[Arbeitslosengeld]] und [[Arbeitslosenhilfe]] – Mittel, die für die Förderung von Ich- oder Familien-AGs und in den PSA verwendet werden können. |
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Daneben gibt es kontinuierliche Modifikationen im Bereich der Zugangsvoraussetzungen und des Leistungsrechts (''SGB-II-Änderungsgesetz'' und ''Fortentwicklungsgesetz''); siehe dazu [[Arbeitslosengeld II]]. |
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* '''Masterplan – Beitrag der „Profis der Nation“:''' Gegen Arbeitslosigkeit sollen nicht nur Politiker, Gewerkschaftler, Unternehmer angehen – oder gar die Arbeitslosen alleine; sondern entstehen soll ein flächendeckendes Netz konkreter Projekte zur Lösung der mit Arbeitslosigkeit verbundenen Probleme, ein Netz, an dem sich möglichst viele Leute mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen beteiligen sollten. Die Hartz-Kommission versuchte dies mit der ebenso großsprecherischen wie allgemeinen Floskel „Profis der Nation“ zu propagieren, gemeint sind, nüchtern betrachtet, praktisch alle, die irgendetwas tun: Politiker, Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, Unternehmer sowie Manager, Gewerkschaftsfunktionäre und Betriebsräte, Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Lehrkräfte, Geistliche, Journalisten, Künstler, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen. |
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== Auswirkungen == |
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Ziel der Kommission war es, Beschlüsse auf der Grundlage einer Diskussion verschiedener Experten wie Unternehmensberatern, Politikern und Managern vorzubereiten. |
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Infolge der Hartz-IV-Reformen kam es zu Protesten von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und der [[Partei des Demokratischen Sozialismus|PDS]]; in der Mehrheit trugen die Gewerkschaften jedoch die Reformen mit. Auch die Wohlfahrtsverbände schwenkten nach Inkrafttreten der Reformen teilweise um und treten als Träger von [[Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung|Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung]] (''„Ein-Euro-Jobs“'') auf.<ref>Mag Wompel: ''Schwarze Schafe der Erwerbslosenindustrie.'' In: Agenturschluss (Hrsg.): ''Schwarzbuch Hartz IV''. Assoziation A, Berlin / Hamburg 2006, S. 84 ff.</ref> |
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=== Gesetzliche Kollision und Klagewelle === |
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== Umsetzung == |
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Durch den [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] wurde ein Teil der Hartzgesetze wegen [[Altersdiskriminierung]] für nichtig erklärt. Ältere Arbeitnehmer über 52 Jahren dürften nicht immer wieder nur mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Insgesamt belastet eine erhebliche Zahl von – zu hohen Prozentzahlen erfolgreichen<ref>[https://www.welt.de/politik/deutschland/article116345738/Fast-jede-zweite-Hartz-IV-Klage-ist-erfolgreich.html ''Fast jede zweite Hartz-IV-Klage ist erfolgreich''], Die Welt, 20. Mai 2013, abgerufen am 15. Februar 2015.</ref> – Klagen die [[Sozialgerichtsbarkeit|Sozialgerichte]], Jobcenter und – insbesondere bedingt durch deren Langwierigkeit und den daraus resultierenden finanziellen und psychischen Druck – auch die Kläger selbst. Zu Klagen kam es auch durch Begrenzungen der [[Freizügigkeit]] gemäß Artikel {{Art.|2|gg|juris}} und {{Art.|11|gg|juris}} des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]], wie sie [[Jobcenter]] wiederholt beschränkt hatten.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.sozialleistungen.info/news/02.06.2010-hartz-iv-empfaenger-duerfen-wohnort-frei-waehlen/ |titel=Hartz IV Empfänger dürfen Wohnort frei wählen |hrsg=sozialleistungen.info |datum=2010-06-02 |abruf=2012-10-28}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=http://www.n24.de/news/newsitem_6095309.html |titel=BSG stärkt Freizügigkeit von Hartz-IV-Empfängern |werk=Associated France-Presse (AFP) |hrsg=N24 |datum=2012-06-01 |abruf=2012-10-28}}</ref> |
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Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen (Hartz I bis IV) umgesetzt: |
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Das [[Bundessozialgericht]] kündigte wegen der Klagewelle bereits 2007 an, einen eigenen Senat für Hartz-IV-Fälle einzurichten, um Grundsatzurteile zu schaffen.<ref>Haushalt der Bundesregierung und Kommentare aus: {{Der Spiegel |ID=50503688 |Autor=Mareke Aden |Titel=[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50503688.html Die große Geldvernichtung] |Jahr=2007 |Nr=7 |Seiten=32f}}</ref> Wesentliche Teile der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] reagierten jedoch symptom- und nicht ursachenorientiert. Beispielsweise stellten bereits Jahre davor – wiederholt am 25. Januar 2010 – mehrere Bundesländer (Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein) Anträge für ein „[[Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz]]“ (PKHBegrenzG)<ref>[http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0037-10.pdf Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein; Drucksache 37/10] vom 25. Januar 2010, abgerufen am 15. Februar 2015.</ref><ref>[http://www.harald-thome.de/media/files/pkh-novelle.pdf ''Erläuterung, 866. BR, vom 12. Februar 2010, Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG)''], abgerufen am 15. Februar 2015 (PDF-Datei)</ref> wozu auch der [[Deutscher Richterbund|deutsche Richterbund]] (DRB) bereits Stellung nahm.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.drb.de/cms/index.php?id=645 |text=''Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG ) – BT-Drs. 17/1216'' |wayback=20150215185337}} Nr. 18/10 vom Mai 2010, abgerufen am 15. Februar 2015.</ref> Die Initiative fand nach entsprechender Beratung aber keine Mehrheit, die Ablehnung wurde am 17. Mai 2013 verkündet.<ref>[http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2013/0399-13.pdf Drucksache 399/13 vom 17. Mai 2013], abgerufen am 15. Februar 2015.</ref><ref>[http://offenesparlament.de/ablauf/17/23323 Offenes Parlament, Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG)], abgerufen am 15. Februar 2015.</ref> Dennoch berichtete die Welt am 20. Mai 2013, ein von der [[Freie Demokratische Partei|FDP]] vorgelegter [[Gesetzentwurf]] würde vorsehen, „die bisherigen [[Freibetrag|Freibeträge]] abzusenken“, nach denen geregelt wird, ob Betroffenen [[Prozesskostenhilfe]] zusteht. Auch die „Höhe der Rückzahlung“ sollte nach diesen Plänen „neu geregelt“ werden.<ref>Stefan von Borstel, Miriam Hollstein: [https://www.welt.de/politik/deutschland/article116345738/Fast-jede-zweite-Hartz-IV-Klage-ist-erfolgreich.html ''Fast jede zweite Hartz-IV-Klage ist erfolgreich''], Die Welt, 20. Mai 2013, abgerufen am 15. Februar 2015.</ref> Zahlreiche grundlegende Rechtskollisionen wurden mit Änderungen u. a. des [[Zweites Buch Sozialgesetzbuch|Zweiten]] und [[Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch|Zwölften Buches Sozialgesetzbuch]], des [[Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland|Grundgesetzes]], sowie neu geschaffener Gesetze geregelt (s. nachfolgende Chronologie). |
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=== Hartz I mit Wirkung ab 1. Januar 2003 === |
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'''Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt''' |
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* Erleichterung von neuen Formen der Arbeit |
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* Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die [[Arbeitsagentur]] (FbW), Einführung des [[Bildungsgutschein]]s |
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* Unterhaltsgeld der Arbeitsagentur |
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* [[Zeitarbeit]] mit Personal Service Agenturen ([[PSA]]) |
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[[Bild:Lohnnebenkosten Minijob-Midijob-reguläre Beschäftigung.png|thumb|Lohnnebenkosten im Vergleich]] |
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==== Chronologie der Rechtskollisionen und deren Reaktion ==== |
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=== Hartz II mit Wirkung ab 1. Januar 2003 === |
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'''Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt''' |
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* Regelung der Beschäftigungsarten [[Minijob]] und [[Midijob]] |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''22. Nov. 2005''' |
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* [[Ich-AG]] |
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|Der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]] (EuGH) erklärt in der sogenannten [[Mangold-Entscheidung]] die dem ersten Hartz-Gesetz eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige mit dem [[Europarecht|EU-Recht]] ([[Diskriminierung]]) als unvereinbar.<ref>{{Internetquelle |autor=EuGH |url=http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&alldocs=alldocs&docj=docj&docop=docop&docor=docor&docjo=docjo&numaff=&datefs=&datefe=&nomusuel=mangold&domaine=&mots=&resmax=100 |titel=C-144/04 – Mangold – Urteil vom 22. November 2005 |offline=1 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20100815090847/http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de |archiv-datum=2010-08-15 |archiv-bot=2023-05-25 23:08:53 InternetArchiveBot |abruf=2010-08-30 |kommentar=Slg. 2005, I-9981-10042 = NJW 2005, 3695 = NZA 2005, 1345}}</ref> |
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* Einrichtung von [[Job-Center|Job-Centern]] |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''20. Dez. 2007''' |
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|Das [[Bundesverfassungsgericht]] (BVerfG) erklärt die mit „Hartz IV“ eingeführten [[Jobcenter|ARGEn]] für verfassungswidrig. Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes ([https://dejure.org/gesetze/GG/91e.html Artikel 91e]) vom 21. Juli 2010 und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende ([https://dejure.org/gesetze/SGB_II/75.html §75+76 SGB II]) vom 3. August 2010.<ref>[http://www.rechtliches.de/info_Gesetz_zur_Weiterentwicklung_der_Organisation_der_Grundsicherung_fuer_Arbeitsuchende.html ''Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende''], rechtliches.de, abgerufen am 16. Februar 2015.</ref> |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''27. Jan. 2009''' |
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|Das [[Bundessozialgericht]] (BSG) hält die [[Regelsatzverordnung|Regelleistung]] für Kinder unter 14 Jahren für verfassungswidrig und legt die Vorschrift dem [[Bundesverfassungsgericht]] zur Prüfung vor.<ref>{{Webarchiv |url=http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2009&nr=10754 |text=bundessozialgericht.de |wayback=20160413100256 |archiv-bot=2023-05-25 23:08:53 InternetArchiveBot}}</ref> Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011. |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''9. Feb. 2010''' |
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|Das [[Bundesverfassungsgericht]] (BVerfG) erklärt die Berechnung der [[Regelsatzverordnung|Regelleistung]] generell für verfassungswidrig. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09]</ref><ref name="bvg10-005">[http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html ''Regelleistungen nach SGB II („Hartz-IV-Gesetz“) nicht verfassungsgemäß''], Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, abgerufen am 9. Februar 2010.</ref> Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011. |
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<!--wie sieht die Neuregelung aus, und wann trat diese in Kraft? Bitte ergänzen--> |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''5. Nov. 2019''' |
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|Das [[Bundesverfassungsgericht]] (BVerfG) erklärt die Sanktionierung von [[Regelsatzverordnung|Regelleistungen]] um 60 % oder 100 % für verfassungswidrig. Dieser Urteilsspruch folgt den Forderungen des [[Deutscher Städte- und Gemeindebund|DStGB]], welcher eine komplette Überarbeitung der Sanktionen anregt.<ref>[https://www.kommunal.de/hartz-iv-sanktionen Nach Hartz-IV-Urteil: Wie geht es mit den Sanktionen weiter?]</ref><ref>[https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/bvg19-074.html ''Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig''], Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16, abgerufen am 11. November 2019.</ref> Das erhöhte Ausmaß an Sanktionen bleibt jedoch bei Hartz IV Empfängern unter 25 Jahren aufrecht. |
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=== Kosten === |
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=== Hartz III mit Wirkung ab 1. Januar 2004 === |
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Geplant war, dass sich durch die Verringerung der Sozialleistungen die Kosten für den Sozialstaat insgesamt senken ließen. 2005 stiegen sie allerdings von erwarteten 14,6 Milliarden auf 25,6 Milliarden [[Euro]], im Jahr 2006 auf 26,4 Milliarden.<ref>Haushalt der Bundesregierung und Kommentare aus: {{Der Spiegel |ID=50503688 |Autor=Mareke Aden |Titel=[http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-50503688.html Die große Geldvernichtung] |Jahr=2007 |Nr=7 |Seiten=32f}}</ref> |
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'''Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt''' |
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* Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die [[Bundesagentur für Arbeit]] (Agentur für Arbeit) |
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In den darauffolgenden Jahren entwickelten sich die Kosten folgendermaßen:<ref>{{Internetquelle |url=https://www.lpb-bw.de/kosten_hartz_iv.html |titel=Kosten Hartz IV |hrsg=Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg |abruf=2015-12-09}}</ref> |
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=== Hartz IV mit Wirkung ab 1. Januar 2005 === |
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{| class="wikitable" |
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'''Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt''' |
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| '''Jahr''' || '''Ausgaben in Euro''' |
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* Zusammenführung von [[Arbeitslosenhilfe]] und [[Sozialhilfe]] zum [[Arbeitslosengeld II]] auf einem Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. (Die alte Sozialhilfe war nominell niedriger als das heutige Alg II, wurde aber durch die diverse Einmalleistungen der Sozialämter z. B. für Wohnungserstausstattung, Kleidung, Weihnachten usw. weit über den Satz des heutigen Alg II aufgestockt.) |
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* Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der [[Agentur für Arbeit]] verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder [[Optionsmodell]]). |
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| 2007 || 35,7 Milliarden |
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* Das bisherige Arbeitslosengeld, die Leistung zum Lebensunterhalt aus der Arbeitslosenversicherung, wird auf die Hälfte der bisherigen Laufzeit reduziert (max. 1 Jahr) und zum ''Arbeitslosengeld I''. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt. |
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| 2008 || 34,8 Milliarden |
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| 2009 || 36 Milliarden |
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| 2010 || 36 Milliarden |
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| 2011 || 33 Milliarden |
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| 2012 || 40 Milliarden<ref name="Finanzstatistik">Finanzstatistik der Bundesagentur für Arbeit</ref> |
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| 2013 || 40,65 Milliarden<ref name="Finanzstatistik" /> |
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=== Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips === |
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== Auswirkungen == |
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{{Belege fehlen}} |
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Insbesondere durch die Förderung von Bedarfsgemeinschaften ergab sich ein etwas größerer Kostenaufwand als geplant. Im Jahr 2006 wurde deshalb über Gesetzesänderungen diskutiert, die unter anderem bei der Ablehnung von zumutbarer Arbeit eine Kürzung der Bedarfssätze nicht mehr dem Ermessensspielraum des Sachbearbeiters überlassen, sondern verpflichtend vorsehen. |
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Das [[Subsidiarität]]sprinzip ist eine allgemein anerkannte Maxime, die privater Verantwortung den Vorrang vor staatlicher Verantwortung gibt. Die Hartz-Gesetze verletzen dieses Prinzip insofern, als sie weitgehend die soziale Verantwortung von Eltern für ihre Kinder und Kindern für ihre Eltern einschränken, sofern diese nicht in einer häuslichen Gemeinschaft ([[Bedarfsgemeinschaft]]) leben. |
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Als Folge davon konnte eine bisher in häuslicher Gemeinschaft lebende Familie, die mindestens einen potentiellen Hartz-IV-Empfänger umfasste, ihr Gesamteinkommen unter Nutzung von Hartz-IV-Mitteln steigern, wenn die betroffene Person in eine eigene Wohnung zog und damit eine neue Bedarfsgemeinschaft entstand. Entsprechend den Hartz-Regelungen wurde dann nicht nur die zusätzliche Miete vom Staat bezahlt, es erhöhte sich dadurch auch der Anspruch aus Hartz IV bzw. er entstand dadurch erst. |
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Als Folge entstanden viele neue Bedarfsgemeinschaften, die die Kosten von Hartz IV beträchtlich erhöhten. |
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=== Vorwurf zu starker Kürzungen === |
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Als positive Auswirkung des Hartz-Konzeptes wurde der ungewöhnlich große Rückgang der kurzzeitigen Arbeitslosigkeit im Mai 2006 seitens der [[Bundesagentur für Arbeit]] betrachtet. Sie führt diesen Rückgang unter anderem auf eine intensivere Betreuung der Arbeitslosen zurück. An den Langzeitarbeitslosen ging dieser Effekt jedoch weitgehend vorbei, ihre Anzahl verharrt auf hohem Niveau. <ref>Spiegel Online: Aufschwung: Arbeitslosenzahl im Rekord-Tempo gefallen [http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,418914,00.html]</ref> |
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Gegen die Einführung von Hartz IV wurde bei den [[Montagsdemonstrationen gegen Sozialabbau ab 2004|Montagsdemonstrationen gegen Sozialabbau 2004]] protestiert. |
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[[Gewerkschaften in Deutschland|Gewerkschaften]] kritisierten eine übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Einkommen, statt besonders die höheren Einkommensgruppen und Vermögensbesitzer zu belasten. Arbeitslosigkeit sei kein persönliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphänomen, dem nicht mit „Bestrafung“ der Arbeitslosen beizukommen sei. Arbeitslosigkeit sei zudem nicht auf Vermittlungsprobleme und Unwillen der Arbeitslosen zurückzuführen, was sich nach dieser Auffassung auch an der geringen Zahl offener Stellen pro gemeldeten Arbeitslosen zeigt, auf die das Hartz-Konzept primär zielt. Es wird auf das – verglichen mit der Weltwirtschaft – zwar geringe, aber doch positive Wachstum der deutschen Wirtschaft verwiesen. Der bei längerer Arbeitslosigkeit drohende relativ hohe Verlust an Lebensstandard gilt diesen Kritikern als eine besonders zu berücksichtigende Härte. |
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== Kritik == |
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=== Allgemein === |
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Ziel der Hartz-Kommission waren Vorschläge für eine Reform der Arbeitsmarktpolitik. Im politischen Prozess – das Gutachten wurde während des Bundestagswahlkampfes 2002 vorgelegt – wurden die Ergebnisse aber als Vorschläge zum Abbau der Arbeitslosigkeit um bis zu zwei Millionen verkauft. Schon allein aufgrund des sehr viel beschränkteren Auftrags an die Kommission muss bezweifelt werden, ob ihre Vorschläge überhaupt geeignet sind, ein derartig ehrgeiziges Ziel anzugehen. Gesamtwirtschaftliche Aspekte der Arbeitslosigkeit, z. B. wie die Nachfrage nach Arbeitskräften oder das Wirtschaftswachstum gesteigert werden kann, hatte die Kommission überhaupt nicht betrachtet. Es ist allerdings auch nicht ihr Auftrag gewesen. |
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[[Bild:Antihartz.jpg|thumb|gesehen auf der europaweiten Protestkundgebung gegen die EU- [[Dienstleistungsrichtlinie]] am 19. März 2005 in Brüssel]] |
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Dr. Hermann Scherl, Professor für Sozialpolitik an der Universität Erlangen, hatte im August 2003 eine Zwischenbilanz erstellt [http://www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/hartz2.pdf]. Darin prognostizierte er statt der im Hartz-Bericht angekündigten Senkung der Arbeitslosigkeit um zwei Millionen Arbeitslose nur eine Senkung um höchstens 400.000 Arbeitslose. Außerdem kritisierte er die Missbrauchsmöglichkeiten bei den Ich-AGs, Unattraktivität der Minijobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Aufteilung regulärer Arbeitsplätze in mehrere Minijobs, geringe Nutzung und Mitnahmeeffekte beim [[Job-Floater]] und die nur teilweise Deregulierung der [[Arbeitnehmerüberlassung]]. Er lobte die politische Anerkennung der Arbeitnehmerüberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. |
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=== Vorwurf zu geringer Kürzungen === |
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Der Wirtschaftswissenschaftler [[Rudolf Hickel]] äußerte sich in einem Interview mit der [[Tagesschau (ARD)|Tagesschau]] vom 2. Juli 2004 noch weniger optimistisch: |
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Neoklassisch orientierte Wirtschaftswissenschaftler äußerten sich dahingehend, dass das Hartz-Konzept nicht weit genug gehe, aber den „richtigen“ Weg darstelle. Die Befürworter des Hartz-Konzeptes vertreten die Ansicht, dass die Menschen sich über die Jahre daran gewöhnt hätten, dass der Staat sie finanziell auch über Notfälle hinaus versorge. [[Sozialleistung]]en seien zur Selbstverständlichkeit geworden. Der plötzliche [[Sozialabbau]] erscheine daher vielen als Härte. Sie fordern insbesondere weitere Liberalisierungen des [[Arbeitsrecht (Deutschland)|Arbeitsrechts]]. |
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:''„Das vorrangige Motiv ist vor allem, Sozialausgaben einzusparen. Wir haben die hohe Arbeitslosigkeit, wir haben hohe Kosten durch die Arbeitslosigkeit. Das vorrangige Ziel ist einfach einzusparen. Der Wirtschaftsminister hat ja selber gesagt, dass die wichtigste Herausforderung für Arbeitsplätze Wirtschaftswachstum ist. Aber von den Hartz-Gesetzen – das wissen wir sicher – gehen keine Wachstumsimpulse aus, eher sogar eine Belastung. (...) Wir haben Berechnungen, dass die Arbeitsmarktreformen am Ende sogar ca. 100.000 Arbeitsplätze kosten können.“'' |
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Die Bundesregierung erklärt, dass das Volumen der Unterstützungsleistung nicht verringert, sondern lediglich anders verteilt werde. Außerdem seien die Agenturen für Arbeit dem Arbeitslosen so näher und könnten ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln. |
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Diese Ansicht Hickels wird jedoch von einem Großteil der Ökonomen nicht geteilt. Das Hartz-Konzept ist auch unter Ökonomen durchaus umstritten. |
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=== Zumutbarkeitskriterien === |
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Hartz IV hat somit das zuvor herrschende Ungleichgewicht verstärkt, was besonders Bezieher des Arbeitslosengelds II zum Überdenken ihres Verhältnisses zur [[Soziale_Frage|sozialen Frage]] angeregt hat. Dadurch wurde als Folge das allgemeine Gefühl der sozialen Benachteiligung und ein Gefühl der Verunsicherung in der deutschen Bevölkerung verstärkt, was politische Extrempositionen auf beiden Seiten zur Gewinnung von Wählern ausnutzen. Somit hat Hartz IV Teile der Bevölkerung radikalisiert, was sich nicht zuletzt im Wahlkampf der Parteien um die vorgezogene Bundestagswahl 2005 äußerte. |
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{{Belege fehlen}} |
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[[Gewerkschaften in Deutschland|Gewerkschaften]] und [[Freie Wohlfahrtspflege|Wohlfahrtsverbände]] kritisieren insbesondere die Änderung bei den Zumutbarkeitsbedingungen durch das Hartz-Konzept, die im Kern besagen, dass jede Arbeit (auch untertariflich bezahlte oder geringfügige Beschäftigung) zumutbar ist.<ref>[http://www.faz.net/artikel/C30770/arbeitsmarkt-keine-lockerung-der-zumutbarkeitskriterien-30175928.html Keine Lockerung der Zumutbarkeitskriterien] auf [[FAZ.NET]] am 24. Februar 2004.</ref> Sie befürchten negative Auswirkungen sowohl auf die Beschäftigten wie auf die Konjunktur: |
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* Erworbene Qualifikationen würden entwertet, wenn Arbeitsplätze unabhängig von der erworbenen Ausbildung angenommen werden müssten bzw. dies im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter bei den Agenturen stehe. |
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Durch den [[Europäischer Gerichtshof|Europäischen Gerichtshof]] wurde zudem ein Teil der Hartzgesetze wegen [[Altersdiskriminierung]] für nichtig erklärt. Ältere Arbeitnehmer über 52 Jahren dürften nicht immer wieder nur mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. |
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* Es entstehe Druck insbesondere in den unteren Lohngruppen, weil jeder zu jeder Arbeit gezwungen werden könne. Hier befürchten die Gewerkschaften Lohnsenkungen und damit eine weitere Schwächung der Binnennachfrage. Das gesamte Lohngefüge könne nach unten ins Rutschen geraten. |
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* Der Zwang zur bundesweiten Mobilität könne soziale Strukturen (Familien, Freundeskreise) stören sowie in ganzen Regionen (v. a. [[Ostdeutschland]]s) zur Abwanderung vor allem der jüngeren und mobileren Bevölkerungsschichten führen. |
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Auch wenn von Seiten der Bundesregierung davon gesprochen wird, dass die [[Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung|1-Euro-Jobs]] (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) nur in Bereichen entstehen sollen, die ansonsten nicht vom Markt oder öffentlichen Einrichtungen bedient werden, kritisieren insbesondere Gewerkschaften und lokale mittelständische Betriebe und Wirtschaftsverbände diese Regelung. |
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===Kosten=== |
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Neuere Kritik richtet sich darauf, dass die Kosten zur Finanzierung von Hartz IV bei weitem unterschätzt wurden. Hierzu ein [http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Service/suche,did=138550.html Zitat] von [[Franz Müntefering]] vom 1.6.2006: |
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* Eine Abgrenzung zwischen Tätigkeiten: ''die ansonsten nicht angeboten werden'' und möglichen Geschäftsfeldern und öffentlichen Leistungen ist schwer bzw. vom jeweiligen Stand der öffentlichen Versorgung abhängig. |
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:''Im Dezember letzten Jahres haben wir in einer Größenordnung von etwa 1,75 Milliarden Euro Arbeitslosengeld II gezahlt. Im Januar waren es etwa 2,4 Milliarden. Offensichtlich ist das bei einigen zu einem Missverständnis geraten. Wenn Sie sich die Entwicklung des zweiten Halbjahres 2005 ansehen, erkennen Sie, dass in diesem Halbjahr Arbeitslosengeld II in einer Größenordnung von durchschnittlich 2,15 Milliarden Euro pro Monat gezahlt wurde. Im Januar waren es 2,45 Milliarden, weil die Ausgaben zuvor im Dezember zum Jahresabschluss stark gesunken sind. Im Februar waren es 2,25 Milliarden. Im März waren es 2,25 Milliarden. Im April waren es 2,25 Milliarden und nicht mehr. All die Geschichten, die im Moment erzählt werden nach dem Motto "Das Ding explodiert", können nur davon kommen, dass irgendjemand nicht genau hinschaut. Es ist nicht so, dass die Kosten an dieser Stelle explodieren. Es gibt eine leichte Anhebung; aber das bewegt sich in der Größenordnung von 5 Prozent. Ich will damit nur klarstellen: Was die Entwicklung der Kosten im Bereich des Arbeitslosengeldes II angeht, so ist auch dies unter Kontrolle. An dieser Stelle findet keine Kostenexplosion statt.'' |
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* Über de facto subventionierte Arbeitsverhältnisse könnte so bestehenden Einrichtungen und Firmen Konkurrenz gemacht werden sowie der Druck auf entsprechende Löhne verstärkt werden. |
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== Prognosen und Bewertungen == |
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=== Kritik an zu starken Kürzungen === |
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Die [[Bundesagentur für Arbeit]] deutete drei Jahre nach Inkrafttreten der letzten Stufe („Hartz IV“) den Rückgang der kurzzeitigen Arbeitslosigkeit im Mai 2006 als positive Auswirkung des Hartz-Konzeptes. Die Bundesagentur führt diesen Rückgang unter anderem auf eine intensivere Betreuung der Arbeitslosen zurück.<ref>[http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,418914,00.html ''Arbeitslosenzahl im Rekord-Tempo gefallen''.] In: ''[[Spiegel Online]]''</ref> Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen ging in den folgenden zwei Jahren um 700.000 auf 2,3 Millionen zurück.<ref>[http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/hartz-iv-senkt-zahl-der-arbeitslosen/2943298.html ''Hartz IV senkt Zahl der Arbeitslosen''.] In: ''[[Handelsblatt]]''</ref> |
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Durch den Umbau des sozialen Netzes wurde im Vorfeld der Einführung von Hartz IV Mitte 2004 Kritik geäußert. So wurden Demonstrationen in vielen Städten Deutschlands parallel organisiert, der Begriff [[Montagsdemonstration]] wurde in den Medien wieder gebraucht. |
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Hermann Scherl, Professor für Sozialpolitik an der Universität Erlangen, prognostizierte im August 2003 statt der im Hartz-Bericht angekündigten Senkung der Arbeitslosigkeit um zwei Millionen Arbeitslose eine Senkung um höchstens 400.000 Arbeitslose. Außerdem kritisierte er die Missbrauchsmöglichkeiten bei den Ich-AGs, fehlende Attraktivität der Minijobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Aufteilung regulärer Arbeitsplätze in mehrere Minijobs, geringe Nutzung und [[Mitnahmeeffekt]]e beim [[Job-Floater]] und die nur teilweise Deregulierung der [[Arbeitnehmerüberlassung]]. Er lobte die politische Anerkennung der Arbeitnehmerüberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.<ref>Hermann Scherl: ''Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz.'' In: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 29 (2003), Heft 3, Nomos-Verlags-Gesellschaft, {{ISSN|0342-2623}}, {{ISSN|0937-0862}}, S. 216–236.</ref> |
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Besonders [[Gewerkschaft]]en kritisierten eine übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Einkommen, statt besonders die höheren Einkommensgruppen und Vermögensbesitzer zu belasten. Arbeitslosigkeit sei kein persönliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphänomen, dem nicht mit Bestrafung der Arbeitslosen beizukommen sei. |
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Der Wirtschaftswissenschaftler [[Rudolf Hickel]] äußerte sich in einem Interview mit der [[Tagesschau (ARD)|Tagesschau]] vom 2. Juli 2004: |
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Arbeitslosigkeit sei zudem vor allem nicht auf Vermittlungsprobleme und Unwillen der Arbeitslosen zu begründen, was sich nach dieser Auffassung auch an der geringen Zahl offener Stellen pro gemeldeter Arbeitsloser zeigt, auf die das Hartz-Konzept primär zielt. Es wird auf das – verglichen mit der Weltwirtschaft – zwar geringe, aber doch positive Wachstum der deutschen Wirtschaft verwiesen. Der bei längerer Arbeitslosigkeit drohende relativ hohe Verlust an Lebensstandard gilt diesen Kritikern als eine besonders zu berücksichtigende Härte. |
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{{Zitat |
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|Text=Das vorrangige Motiv ist vor allem, Sozialausgaben einzusparen. Wir haben die hohe Arbeitslosigkeit, wir haben hohe Kosten durch die Arbeitslosigkeit. Das vorrangige Ziel ist einfach einzusparen. Der Wirtschaftsminister hat ja selber gesagt, dass die wichtigste Herausforderung für Arbeitsplätze Wirtschaftswachstum ist. Aber von den Hartz-Gesetzen – das wissen wir sicher – gehen keine Wachstumsimpulse aus, eher sogar eine Belastung. (…) Wir haben Berechnungen, dass die Arbeitsmarktreformen am Ende sogar ca. 100.000 Arbeitsplätze kosten können.}} |
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Kürzungen bzw. Einsparungen als zentrales Ziel der [[Agenda 2010]], in welcher das Hartz-Konzept einen wesentlichen Teil bildete, hatte [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzler]] [[Gerhard Schröder|Schröder]] spätestens am 14. März 2003 in seiner Regierungserklärung auch der Öffentlichkeit kundgetan. Vorarbeiten waren bereits im [[Schröder-Blair-Papier]] von 1999 geleistet worden. So nannte Schröder darin unter anderem den „Umbau des [[Sozialstaat]]es und seine Erneuerung“ und „Wir werden Leistungen des Staates kürzen“.<ref>[http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/15/15032.pdf Regierungserklärung von Bundeskanzler Gerhard Schröder am 14. März 2003] (PDF; 663 kB)</ref> Auch [[Angela Merkel]] dankte Gerhard Schröder, dass er „eine Tür zu Reformen aufgestossen“ und „die Agenda gegen Widerstände durchgesetzt“ habe.<ref name="dip-16-4">[http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/16/16004.pdf ''Deutscher Bundestag Stenografischer Bericht 4. Sitzung''] (PDF; 1,0 MB). Plenarprotokoll 16/4, 30. November 2005, S. 78.</ref> (s. unter [[Agenda 2010#Diskussion und Umsetzung der Agenda 2010|Diskussion und Umsetzung der Agenda 2010]]). |
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=== Kritik an zu geringen Kürzungen === |
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Viele Wirtschaftsexperten äußerten sich dahingehend, dass das Hartz-Konzept noch nicht weit genug gehe, aber den richtigen Weg darstelle. Die Befürworter der Hartz-Konzepte vertreten die Ansicht, dass die Menschen sich über die Jahre daran gewöhnt hätten, dass der Staat sie finanziell auch über Notfälle hinaus versorge. [[Sozialleistung]]en seien zur Selbstverständlichkeit geworden. Der plötzliche [[Sozialabbau]] erscheine daher vielen als Härte. Viele seien in ökonomisch schwierigen Zeiten nicht bereit, einen Teil ihrer Ansprüche an den Staat zum Wohle der Allgemeinheit aufzugeben, obwohl dadurch dringliche Aufgaben des Staates vernachlässigt würden. Sie fordern insbesondere weitere Liberalisierungen des [[Arbeitsrecht]]s. |
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Andere sind der Meinung, es habe sich herausgestellt, dass die Wirkungen der Hartz-Reformen mit großer Wahrscheinlichkeit einen nennenswerten Anteil an dem „deutschen Beschäftigungswunder“ der letzten 10 Jahre hatten. Ungefähr ab 2005 habe eine nachhaltige Veränderung des deutschen Arbeitsmarkts stattgefunden. 2017 sei die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt so gut wie vermutlich seit Anfang der 1970er Jahre nicht mehr. So gab es in Deutschland noch nie so viele offene Stellen wie 2016 (fast 700.000). Der Zusammenhang von Lohn und Erwerbsindikatoren deute auf den Einfluss der Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 hin, denn die erwerbsfähige Bevölkerung sei ab 2005 zur Teilnahme am Arbeitsmarkt aktiviert worden. Die Reform der Arbeitslosenunterstützung im Rahmen der Hartz-Reformen habe die Ausweitung des Arbeitsangebots im unteren Lohnsegment möglich gemacht, so dass die sozialversicherungspflichtige Teil- und Vollzeitarbeit zugenommen habe.<ref>{{Literatur |Autor=Burda, M.C. und S. Seele |Hrsg= |Titel=Das deutsche Arbeitsmarktwunder: Eine Bilanz |Sammelwerk=Perspektiven der Wirtschaftspolitik |Band=18 |Nummer= |Verlag=De Gruyter |Ort=Berlin |Datum=2017 |Seiten=179–204}}</ref> Darüber hinaus gäbe es keine Evidenz dafür, dass die Hartz-Reformen zum Anstieg der Nettoeinkommensungleichheit beigetragen habe.<ref>{{Literatur |Autor=Biewen, M. und A. Juhasz |Hrsg= |Titel=Understanding rising inequality in Germany |Sammelwerk=Review of Income and Wealth |Band=58 |Nummer= |Ort= |Datum=2012 |Seiten=622–647}}</ref> |
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Die Bundesregierung erklärt, dass das Volumen der Unterstützungsleistung nicht verringert, sondern lediglich anders verteilt werde. Außerdem seien die Agenturen für Arbeit dem Arbeitslosen so näher und könnten ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln. |
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== Namensherkunft und kulturelle Rezeption == |
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Massenhafte Abwanderungen von deutschen Unternehmen ins benachbarte Ausland, etwa nach [[Tschechien]], mit sechsfach geringeren Löhnen bei vergleichbarer [[Produktivität]], waren zudem zu beobachten. Dies verstärkte den Druck auf die Regierung, die Konkurrenzfähigkeit der Volkswirtschaft wieder herzustellen. |
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Der Name stammt von dem ehemaligen [[Volkswagen AG|VW-Manager]] [[Peter Hartz]], der 2002 eine Kommission leitete, in der Vorschläge für die Arbeitsmarktgesetze erstellt wurden. |
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Obgleich ''Arbeitslosengeld II'' der offizielle Name ist, wird die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte oft abkürzend als ''Hartz IV'' bezeichnet. Die [[Gesellschaft für deutsche Sprache]] wählte den Ausdruck 2004 zum [[Wort des Jahres (Deutschland)|Wort des Jahres]].<ref>[https://web.archive.org/web/20111102123435/http://einestages.spiegel.de/external/ShowTopicAlbumBackground/a23795/l41/l0/F.html „One year, one (non-)word“], ''[[Spiegel Online]]''</ref> |
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Kritiker favorisieren auch ein [[Kombilohn]]system gegenüber den so genannten Ein-Euro-Jobs. |
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Geläufig ist eine adjektivische Verwendung von ''Hartz IV'' in Referenz zur [[Soziale Schicht|Unterschicht]] und zum [[Prekariat]], etwa in Ausdrücken wie ''Hartz-IV-Fernsehen'' für [[Unterschichtenfernsehen]]<ref>{{Webarchiv |url=http://www.oldenburger-lokalteil.de/2013/01/03/es-gibt-einen-unterschied-zwischen-asi-und-hartz-iv-tv/ |text=oldenburger-lokalteil.de |wayback=20131105000259}}</ref> oder Hartz-IV-Milieu,<ref>[https://www.welt.de/debatte/kommentare/article13117128/Bemutterung-des-Staates-schadet-dem-Arbeitsmarkt.html welt.de]</ref> und inspirierte das Verb ''[[hartzen]]'' für das Beziehen von Sozialleistungen. |
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=== Zumutbarkeitskriterien === |
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[[Gewerkschaft]]en und [[Wohlfahrtsverband|Wohlfahrtsverbände]] kritisieren insbesondere die Änderung bei den Zumutbarkeitsbedingungen durch das Hartz-Konzept, die im Kern besagen, dass jede Arbeit (auch untertariflich bezahlte oder geringfügige Beschäftigung) zumutbar ist. Sie befürchten negative Auswirkungen sowohl auf die Beschäftigten wie auf die Konjunktur: |
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* Erworbene Qualifikationen werden entwertet, wenn Arbeitsplätze unabhängig von der erworbenen Ausbildung angenommen werden müssen bzw. dies im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter bei den Agenturen steht. |
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* Es entsteht Druck insbesondere in den unteren Lohngruppen, weil jeder zu jeder Arbeit gezwungen werden kann. Hier befürchten die Gewerkschaften Lohnsenkungen und damit eine weitere Schwächung der Binnennachfrage. Das gesamte Lohngefüge könnte nach unten ins Rutschen geraten. |
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* Der Zwang zur bundesweiten Mobilität kann soziale Strukturen (Familien, Freundeskreise) stören sowie in ganzen Regionen (v. a. Ostdeutschlands) zur Abwanderung vor allem der jüngeren und mobileren Bevölkerungsschichten führen. |
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Insgesamt verstärken sich der Druck und der Warencharakter der Arbeit! |
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Auch wenn von Seiten der Bundesregierung davon gesprochen wird, dass die sog. „[[1-Euro-Job]]s“ nur in Bereichen entstehen sollen, die ansonsten nicht vom Markt oder öffentlichen Einrichtungen bedient werden, kritisieren insbesondere Gewerkschaften und lokale mittelständische Betriebe und Wirtschaftsverbände diese Regelung. |
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* Eine Abgrenzung zwischen Tätigkeiten, ''die ansonsten nicht angeboten werden'', und möglichen Geschäftsfeldern und öffentlichen Leistungen ist schwer bzw. vom jeweiligen Stand der öffentlichen Versorgung abhängig. |
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* Über de facto subventionierte Arbeitsverhältnisse könnte so bestehenden Einrichtungen und Firmen Konkurrenz gemacht werden sowie der Druck auf entsprechende Löhne verstärkt werden. |
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== Chronologie == |
== Chronologie == |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap;" | '''22. Feb. 2002''' |
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|Die Bundesregierung beauftragt die Kommission. |
|Die Bundesregierung beauftragt die Kommission. |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''16. Aug. 2002''' |
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|Die Kommission präsentiert ihre Ergebnisse (sog. „Hartz-Vorschläge“) im |
|Die Kommission präsentiert öffentlich ihre Ergebnisse (sog. „Hartz-Vorschläge“) im [[Französischer Dom|Französischen Dom]] in Berlin. Medienwirksame Übergabe einer Daten-CD mit den Kommissionsergebnissen durch den Kommissionsvorsitzenden Hartz an Bundeskanzler Schröder. |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''22. Aug. 2002''' |
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|Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge;<br />Erarbeitung der vier Schritte zur Umsetzung |
|Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge;<br />Erarbeitung der vier Schritte zur Umsetzung |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''23. Dez. 2002''' |
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|Erstes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
|Erstes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''23. Dez. 2002''' |
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|Zweites Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
|Zweites Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
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|Drittes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2004, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
|Drittes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2004, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''24. Dez. 2003''' |
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|Viertes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2005, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
|Viertes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt<br />Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2005, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''22. Nov. 2005''' |
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|Der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]] (EuGH) erklärt die dem ersten Hartz-Gesetz eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige mit dem [[EU-Recht]] ([[Diskriminierung]]) als unvereinbar. |
|Der [[Europäischer Gerichtshof|Europäische Gerichtshof]] (EuGH) erklärt in der sogenannten [[Mangold-Entscheidung]] die dem ersten Hartz-Gesetz eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige mit dem [[EU-Recht]] ([[Diskriminierung]]) als unvereinbar. |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''20. Dez. 2007''' |
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|Das [[Bundesverfassungsgericht]] (BVerfG) erklärt die mit „Hartz IV“ eingeführten [[Jobcenter|ARGEn]] für verfassungswidrig. Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes |
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(Artikel 91e) vom 21. Juli 2010 und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010. |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''27. Jan. 2009''' |
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|Das [[Bundessozialgericht]] (BSG) hält die [[Regelsatzverordnung|Regelleistung]] für Kinder unter 14 Jahren für verfassungswidrig und legt die Vorschrift dem [[Bundesverfassungsgericht]] zur Prüfung vor.<ref>{{Webarchiv |url=http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bsg&Art=tm&Datum=2009&nr=10754 |text=bundessozialgericht.de |wayback=20160413100256 |archiv-bot=2023-05-25 23:08:53 InternetArchiveBot}}</ref> Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011. |
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|style="text-align:right;white-space:nowrap" | '''9. Feb. 2010''' |
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|Das [[Bundesverfassungsgericht]] (BVerfG) erklärt die Berechnung der [[Regelsatzverordnung|Regelleistung]] generell für verfassungswidrig. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.<ref>[http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09]</ref><ref name="bvg10-005" /> Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 ({{BGBl|2011n I S. 453}}). |
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== Siehe auch == |
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* [[Verfolgungsbetreuung]] |
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* [[Sozialabbau]] |
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* [[Wohlfahrtsverbände]] |
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* [[Freie Wohlfahrtspflege]] |
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== Literatur == |
== Literatur == |
||
* Christiane Büchner, Olaf Gründel (Hrsg.): ''Hartz IV und die Kommunen. Konzepte, Umsetzungsstrategien und erste Ergebnisse''. (= KWI-Arbeitshefte; 8). Kommunalwissenschaftliches Institut, Universität Potsdam 2005 [http://opus.kobv.de/ubp/volltexte/2007/1527/ (Digitalisat)] |
|||
* Agenturschluss (Hrsg.) (2006): ''Schwarzbuch Hartz IV. Sozialer Angriff und Widerstand – Eine Zwischenbilanz.'' Assoziation A, Hamburg/Berlin. ISBN 3-935936-51-6 |
|||
* Peter Hartz u. a.: ''[http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Arbeitsmarkt/Dokumente/hartzteil1.pdf Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit.]'' (PDF; 3,8 MB) Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin 2002 |
|||
* Beier, Angelika, Joachim Bischoff, Richard Detje (2002): ''Halbierung der Arbeitslosigkeit bis 2005?'' Hamburg. ISBN 3879758948 |
|||
* Hansjörg Herr: ''Arbeitsmarktreformen und Beschäftigung. Über die ökonomietheoretischen Grundlagen der Vorschläge der Hartz-Kommission.'' In: Prokla. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Heft 129, 32. Jg. (2002), Nr. 4 |
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* Brühl, Albrecht und Albert Hofmann: ''Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende. Gesetzestext, Erläuterungen und Informationen für Betroffene, Berater und Behörden'', Frankfurt/Main 2004 ISBN 3-9809050-1-2 |
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* Holger Kindler, Ada-Charlotte Regelmann, Marco Tullney (Hrsg.): ''Die Folgen der Agenda 2010 – Alte und neue Zwänge des Sozialstaats''. VSA, Hamburg 2004, ISBN 3-89965-102-2. |
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* Sven T. Siefken: ''Die Arbeit der so genannten Hartz-Kommission und ihre Rolle im politischen Prozess.'' In: Svenja Falk/Dieter Rehfeld/Andrea Römmele/Martin Thunert (Hrsg.): ''Handbuch Politikberatung'': Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2006, S. 374–389. |
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* [[Gabriele Gillen|Gillen, Gabriele]] (2004): ''Hartz IV – eine Abrechnung''. Hamburg. ISBN 3499620448 |
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* Norbert Wiersbin: ''Das Hartz-Desaster. Auf dem Weg in den Unrechtsstaat.'' RaBaKa-Pockets, 2013, ISBN 978-3-940185-24-2. |
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* Hartz, Peter u.a. (2002): ''Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit.'' Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin. Als PDF online: Kurzfassung (19 S.): [http://www.bmas.bund.de/BMAS/Redaktion/Pdf/Publikationen/moderne-dienstleistungen-am-arbeitsmarkt,property=pdf,bereich=bmas,sprache=de,rwb=true.pdf]; Langfassung (355 S. / 12,6 MB) [http://134.102.55.200/Dokumente/Hartz_Bericht_gesamt_2002-08-16.pdf] |
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* Matthias Kaufmann: ''Kein Recht auf Faulheit. Das Bild von Erwerbslosen in der Debatte um die Hartz-Reformen.'' Reihe: ''Theorie und Praxis der Diskursforschung'', Springer, ISBN 978-3-658-02085-9, 2013. |
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* Herr, Hansjörg (2002): ''Arbeitsmarktreformen und Beschäftigung. Über die ökonomietheoretischen Grundlagen der Vorschläge der Hartz-Kommission'', in: [http://www.hbs-hessen.de/pol/herr_03_03.htm Prokla, Heft 129, 32. Jg., Nr. 4] |
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* [[Ines Eck]] "Bürgergeld statt Bürgerkrieg" Drehbuch, 2008 |
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* Hogarth, Peter (2006): Hartz IV, Ratgeber 2006, Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Ihre Rechte!. Mole Verlag. ISBN: 3-938 959-44-4 |
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* Kindler, Holger, Ada-Charlotte Regelmann und Marco Tullney (2004): ''Die Folgen der Agenda 2010 – Alte und neue Zwänge des Sozialstaats''. Hamburg. ISBN 3899651022 |
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* Marburger, Horst (2004): ''SGB II, Umsetzung von Hartz IV, Grundsicherung für Arbeitssuchende''. Walhalla Fachverlag. ISBN 3-8029-7481-6 |
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* Pirntke, Gunter (2005): Abriss zum ALG II, juristisches sozialkritisches Sachbuch. So kommen Sie zu Ihrem Recht! Verlag:new-ebooks [http://www.new-ebooks.de/modules/mydownloads/singlefile.php?lid=123 lit] |
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* Scherl, Hermann: ''Die Vorschläge der Hartz-Kommission und deren Umsetzung. Eine Zwischenbilanz''. In: List-Forum für Wirtschafts- und Finanzpolitik, Band 29 (2003), Heft 3, Nomos-Verlags-Gesellschaft {{ISSN|0342-2623}} {{ISSN|0937-0862}}, S. 216–236 |
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* WissenTransfer (Hrsg.) (2003): ''Radikalumbau des Arbeitsmarktes – Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Die Folgen der Hartz-Reform''. Hamburg. ISBN 3899650247 |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
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{{Wikinews|Portal:Hartz IV|Hartz IV}} |
{{Wikinews|Portal:Hartz IV|Hartz IV}} |
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{{Wikiquote|Hartz IV}} |
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* [http://www.arbeitslosennetz.de Arbeitslosen NETZ Deutschland] - Das Portal bietet FAQ und Hilfe zu Hartz IV - Alg II, Urteilsdatenbank, Downloads, Musterbriefe Formulare, Forum uvm... |
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* [http://www.iab.de/389/section.aspx/Publikation/k030122d13 Hartz-Konzept], Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) |
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* [http://www.gegen-hartz.de/ - Aktuelle Hartz IV Nachrichten, Tipps & Tricks- Hilfe für ALG II Empfänger] |
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* [http://www.arbeitsmarktreform.de/ Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)] |
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* Martin Staiger: [http://www.blaetter.de/archiv/jahrgaenge/2008/oktober/hartz-iv-hetze Hartz-IV-Hetze]. In: ''Blätter für deutsche und internationale Politik.'' Ausgabe 10/2008, S. 17–20. |
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=== Basisinformationen === |
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* [https://www.welt.de/wirtschaft/article113946271/Staat-subventioniert-Leiharbeit-mit-Hartz-IV.html DGB: „Staat subventioniert Leiharbeit mit Hartz IV“, Die Welt, 27. Februar 2013] |
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* [http://www.iab.de/asp/info/dokSelect.asp?pkyDokSelect=3&show=Lit Literaturhinweise des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zu Hartz IV] mit Veröffentlichungen, Forschungsprojekten, Institutionen und weiterführenden Links. (Das IAB ist eine Institution der ''Bundesagentur für Arbeit'') |
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* [http://doku.iab.de/kurzber/2010/kb1010.pdf Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – Unter dem Existenzminimum], Oktober 2010 |
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* [http://www.arbeitsmarktreform.de/ Informationsportal des Bundesregierung zu Hartz IV und dem ALG II] V. i. S. d. P. Dr. Carola Brückner, Referat Öffentlichkeitsarbeit und Internet des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales |
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* [http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/sozialrichter-juergen-borchert-warum-die-agenda-als-erfolg-begriffen-wird-ist-mir-ein-raetsel-1.1623776 Sozialrichter Jürgen Borchert: „Warum die Agenda 2010 als Erfolg begriffen wird, ist mir ein Rätsel“, Süddeutsche Zeitung vom 14. März 2013] |
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* [http://www.bmwa.bund.de/Navigation/Service/Bestellservice/publikationen-arbeitsmarktpolitik.html Menschen in Arbeit bringen] Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (''PDF-Dokument'') |
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* [https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles.html Informationen zu Grundsicherungs- und Sozialrecht] bei der [[Tacheles (Selbsthilfeorganisation)|Selbsthilfeorganisation Tacheles e. V.]] |
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* [http://presse.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=8cf31426-c6d5-11d9-4ee1-003048429d94 ver.di führt Musterklagen gegen Ein-Euro-Jobs] |
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* [[Bundeszentrale für politische Bildung]]: [http://www.bpb.de/apuz/27811/hartz-konzept-arbeitslose-effektiver-in-billige-jobs-deregulierungsschub-auf-den-arbeitsmaerkten ''Hartz-Konzept: Arbeitslose effektiver in billige Jobs – Deregulierungsschub auf den Arbeitsmärkten''] |
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*[http://www.foerderland.de/1345.0.html Ausführlich Informationen zu Hartz IV, Berechnungsbeispiele, FAQs] |
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* [https://www.boeckler.de/pdf ''Die „Hartz-Reform“ und ihre Folgen – Forschungsimpulse für eine innovative und sozial gerechte Arbeitsmarktpolitik''] (PDF), Studie der [[Hans-Böckler-Stiftung]] |
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* [http://www.sozialhilfe24.de ''Verein für soziales Leben'', Harry Valley (A€)] Einführende und vertiefende Informationen zu Hartz IV und ALG II – mit Forum, Gesetzestexten, Urteilen, News |
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* Dokumentation: selbst_der_himmel_weint_buergergeld_statt_buergerkrieg_dokudrama.pdf (textlandschaft.de) |
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=== Kommerzielle Angebote === |
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* [http://www.bpsa.de Bundesverband der Personal Service Agenturen e. V.] Offizielle Vertretung der PSA in Deutschland |
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=== Kritik === |
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* [http://www.gegenstandpunkt.com/gs/02/3/hartz-x.htm Der „große Wurf“ der Hartz-Kommission: Das neue Arbeitsamt: vermarkten statt vermitteln] |
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* Gaby Gottwald: [http://www.akweb.de/ak_s/ak491/12.htm ''Pflichtarbeit als Lückenbüßer. 1-Euro-Jobs ersetzen öffentliche Regelaufgaben und ruinieren das soziale Hilfesystem.'']. Aus: [[Analyse & kritik]] Nr. 491/21. Januar 2005 |
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* [http://www.sfz-mainz.de/dateien/abhandlungen/Abhandlung%20Hartz%20IV%20und%20Schuldnerberatung.pdf Auswirkungen von Hartz IV auf die Arbeit in der Schuldnerberatung] |
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* [http://www.bremer-montagsdemo.de/urteile/urteile.htm Urteile zu Hartz IV] Laufend ergänzt von Hans-Dieter Binder |
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* Gabriele Goettle: [http://www.taz.de/pt/2005/08/29/a0180.1/text ''Produktion von Parias Bericht aus den Eingeweiden der Arbeitsagentur'']. Aus:taz 29.8.2005 |
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* [http://www.taz.de/pt/2006/05/31/a0144.1/textdruck Jens König: H.-U. Jörges und "Christiansen": "Stimmungsmacher der Hartz-Republik". in: Taz, 31.05.2006.] |
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* [http://www.gegen-hartz.de/ Gegen-Hartz.de] Sebastian Müllers Site mit Infos, Terminen und Hilfen für Erwerbslose |
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===Studien=== |
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*[http://www.taz.de/pt/2005/12/28/a0119.1/text], [http://www.welt.de/data/2005/12/28/823651.html] Zeitungsartikel über die ersten Auswertungsberichte (Dezember 2005) betreffend Hartz I bis III die im November 2002 vom Bundestag beauftragt wurden. |
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*[http://www.nationale-armutskonferenz.de/publications/Bilanz-Hartz-05.pdf] Studie der [[Nationale Armutskonferenz|nationalen Armutskonferenz]] von Dezember 2005 über die Auswirkungen von Hartz IV. |
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Aktuelle Version vom 17. August 2024, 15:02 Uhr
Hartz-Konzept (auch Hartz-Reform) ist eine Bezeichnung für Vorschläge der Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt – kurz Hartz-Kommission genannt –, die am 22. Februar 2002 eingesetzt wurde, in Deutschland unter der Leitung von Peter Hartz tagte und im August 2002 ihren Bericht vorlegte. Nach Bekanntwerden und durch die öffentliche Erregung über den Vermittlungsskandal setzte das erste Kabinett Schröder die Kommission ein. Sie unterbreitete Vorschläge, wie die Arbeitsmarktpolitik in Deutschland effizienter gestaltet und die staatliche Arbeitsvermittlung reformiert werden sollte.
Hintergrund
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anlass für diese Reform war der sogenannte Vermittlungsskandal. Nachdem Erwin Bixler, Controller des Landesarbeitsamtes Rheinland-Pfalz-Saarland, schon vor 1998 entsprechende Manipulationen auffielen, die sogar bis in die 1980er Jahre zurückreichten,[1][2] die Angelegenheit aber weithin unbeachtet blieb, resultierte der Vermittlungsskandal im Wesentlichen aus Vorwürfen des Bundesrechnungshofs vom Januar 2002, die nun in den Leit- und auch Boulevardmedien (u. a. mit mehrtägigem Belagerungszustand Bixlers und Interview in dessen Wohnzimmer) ausgebreitet wurden.
Im Bericht aus 2002 wurden der Bundesanstalt für Arbeit gravierende Fehler in der Vermittlungsstatistik vorgeworfen. Dabei war etwa ein Drittel der Vermittlungen nicht nachvollziehbar und teilweise fingiert, andere Quellen sprechen von bis zu 70 % „falschen Stellenvermittlungen“. Frisierte Zahlen mittels „fiktiver SteA“ – so der Fachbegriff in den Arbeitsämtern für fiktive „Stellenangebote“ – sollten die Statistik positiv beeinflussen. Dies trug der BA in der Presse und Öffentlichkeit den Vorwurf der Manipulation ein. Weiterhin wurde der Umfang des Verwaltungspersonals (etwa 85.000) im Verhältnis zur Zahl der Vermittler (etwa 15.000) kritisiert.[3][4][5][6]
Vorgegebenes Ziel des daraufhin entworfenen Hartz-Konzeptes war es, die Strukturen der damaligen Bundesanstalt für Arbeit zu erneuern und innerhalb von vier Jahren die Arbeitslosenzahl von damals vier Millionen zu halbieren. Die Maßnahmen erfolgten nicht völlig eigenständig, sondern im Rahmen der Ziele der Agenda 2010. Zur besseren Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren wurden die Maßnahmen aufgeteilt in einzelne Gesetze zur Reform des Arbeitsmarktes mit den Kurzbezeichnungen Hartz I, Hartz II, Hartz III und Hartz IV; die einzelnen Gesetze traten schrittweise zwischen 2003 und 2005 in Kraft. Änderungen an den Gesetzen erfolgten ab 2006, siehe dazu Arbeitslosengeld II.
Hartz-Kommission
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zusammensetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 22. Februar 2002 wurde die Kommission für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingesetzt. Zu den Mitgliedern gehörten (mit ihrer damaligen Funktion):
- Peter Hartz (SPD und IG Metall), Mitglied des Vorstandes der Volkswagen AG, Vorsitzender der Kommission
- Norbert Bensel, Mitglied des Vorstandes der DaimlerChrysler Services AG
- Jobst Fiedler, Roland Berger Strategy Consultants
- Heinz Fischer, Abteilungsleiter Personal Deutsche Bank AG
- Peter Gasse (SPD), Bezirksleiter der IG Metall Nordrhein-Westfalen
- Werner Jann, Universität Potsdam
- Peter Kraljic, Direktor der McKinsey & Company Düsseldorf
- Isolde Kunkel-Weber, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes
- Klaus Luft, Geschäftsführer der Market Access for Technology Services GmbH
- Harald Schartau (SPD), Minister für Arbeit und Soziales, Qualifikation und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Wilhelm Schickler, Präsident des Landesarbeitsamtes Hessen
- Hanns-Eberhard Schleyer, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks
- Günther Schmid, Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung
- Wolfgang Tiefensee (SPD), Oberbürgermeister der Stadt Leipzig
- Eggert Voscherau, Mitglied des Vorstandes der BASF AG
Bertelsmann Stiftung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Peter Hartz selbst schrieb den Erfolg seiner Kommission in einem Interview von 2010 auch der Hilfe der Bertelsmann Stiftung zu. Nach Forschungsergebnissen von Helga Spindler hatte die Stiftung bereits im Januar 2002 ein internes Papier des nichtöffentlichen Arbeitskreises „Zur Diskussion um die Reform der Arbeitslosen- und Sozialhilfe“ erarbeitet, aus dem sich später Teile in den Unterlagen der Hartz-Kommission wiederfanden, die als Beiträge von „Sachverständigen“ bezeichnet waren. Die Stiftung ließ, laut Spindler, in den fünf Arbeitsgruppen Vorträge halten, organisierte Reisen und Workshops zu. Der Beitrag der Stiftung sei entscheidend gewesen für den Erfolg der Hartz-Kommission und die Stiftung habe großen Anteil an den Inhalten, die die Kommission letztlich erarbeitet habe.[7][8]
Vorschläge der Kommission
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Hartz-Konzept zur Reform des Arbeitsmarktes umfasst 13 „Innovationsmodule“. Im Zentrum der Arbeitsförderung soll demnach die eigene Integrationsleistung des Arbeitslosen stehen. Vorgeschlagen wurden von der Kommission folgende Elemente:
- Doppelter Kundenauftrag: Arbeitssuchende und Arbeitgeber – Verbesserter Service für Kunden – Jobcenter
- Die Arbeitsämter bekommen den das englische Vorbild imitierenden Namen JobCenter. Neben den bisherigen Dienstleistungen der BA übernehmen die JobCenter auch die arbeitsmarktrelevante Beratung und Betreuung des Sozialamtes, des Jugendamtes, des Wohnungsamtes, der Sucht- und Schuldnerberatung und sind Schnittstelle zur Personal-Service-Agentur (PSA). Die Arbeitsvermittler, nun Fallmanager genannt, werden von Verwaltungs- und Nebenaufgaben befreit und konzentrieren sich darauf, Kontakte zu Betrieben zu pflegen und Stellen zu akquirieren.
- Familienfreundliche Schnell-Vermittlung und Erhöhung der Vermittlungsgeschwindigkeit
- Arbeitnehmer sind verpflichtet, das JobCenter nach einer Kündigung unverzüglich über drohende Arbeitslosigkeit zu informieren, damit Vermittlungsbemühungen frühzeitig einsetzen können. Bei verspäteten Meldungen gibt es Abzüge vom Arbeitslosengeld. Verschiedene Maßnahmen sollen die Vermittlung beschleunigen und familienfreundlich gestalten. Arbeitslose, die Verantwortung für Familien tragen, werden bei der Vermittlung bevorzugt behandelt. Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden zusätzliche Kapazitäten zur Kinderbetreuung aufgebaut.
- Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit
- Die Zumutbarkeit wird nach geographischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien, bei denen auch die familiäre Situation eine Rolle spielt, neu formuliert. So wird einem jungen, alleinstehenden Arbeitslosen bei der Mobilität mehr zugemutet als einem Arbeitslosen mit Verantwortung für Familienangehörige. Lehnt ein Arbeitsloser eine Beschäftigung ab, muss er nachweisen, dass die abgelehnte Beschäftigung unzumutbar war. Sperrzeiten für die Zahlung von Arbeitslosengeld werden künftig differenzierter nach verschiedenen Tatbeständen eingesetzt.
- Jugendliche Arbeitslose – AusbildungsZeit-Wertpapier
- Die JobCenter übernehmen die Verantwortung für eine aktive beiderseitige Suche nach einer Praktikums- oder Ausbildungsstelle. Es sollen weitere neue Ausbildungsberufe entwickelt werden. Qualifizierungsbausteine aus bestehenden Ausbildungsberufen sollen verstärkt jugendlichen Arbeitslosen angeboten werden. Mit dem AusbildungsZeit-Wertpapier (AZWP) sollen zusätzliche Ausbildungsplätze finanziert werden. Die Umsetzung des AZWP erfolgt über eine gemeinnützige Stiftung.
- Förderung älterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“
- Zur Bewältigung der Arbeitslosigkeit Älterer werden zwei Wege vorgeschlagen: Zur stärkeren Integration älterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ersetzt die Lohnversicherung, die die bisherige Arbeitslosenversicherung ergänzt, einen Teil des Einkommensverlustes, der bei der Übernahme einer niedriger bezahlten sozialversicherungspflichtigen Arbeit entsteht. Zudem wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung für Ältere gesenkt, wenn sie eine neue Beschäftigung aufnehmen. Die Möglichkeiten der befristeten Beschäftigung Älterer werden erweitert. Andererseits können durch das „BridgeSystem“ ältere Arbeitslose auf eigenen Wunsch ab 55 Jahren aus dem Bezug des Arbeitslosengeldes und der Betreuung durch das JobCenter ausscheiden. Sie erhalten statt des Arbeitslosengeldes eine kostenneutral errechnete monatliche Leistung und den vollen Schutz der Sozialversicherung.
- Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe
- Zur Vermeidung von Verwaltungsaufwand und fehlender Transparenz sowie zur Verbesserung der Abstimmung und Verantwortlichkeit wird in Zukunft jeder, der Leistungen bezieht, nur noch von einer Stelle betreut. Es wird drei Arten von Leistungen geben:
- Das Arbeitslosengeld I ist die beitragsfinanzierte Versicherungsleistung, die in Dauer und Höhe den bisherigen Regeln entspricht.
- Das Arbeitslosengeld II ist eine steuerfinanzierte Leistung, abhängig von der Bedürftigkeit, zur Sicherung des Lebensunterhalts arbeitsloser Erwerbsfähiger nach dem Bezug von Arbeitslosengeld oder wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld nicht erfüllt ist.
- Die Sozialhilfe entspricht der bisherigen Sozialhilfe für nicht Erwerbsfähige.
- Beschäftigungsbilanz – Bonussystem für Unternehmen
- Alle Unternehmen sind aufgefordert, ihrer Verantwortung für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen gerecht zu werden. Die JobCenter und die KompetenzCenter unterstützen die Unternehmen dabei und bieten deshalb Beschäftigungsberatung zu den Bereichen Arbeitsrecht, Gestaltung betrieblicher Arbeitsbedingungen etc. an. Unternehmen mit einer positiven Beschäftigungsentwicklung erhalten einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung.
- Aufbau von Personal-Service-Agenturen (PSA) – Betriebsnahe Weiterbildung – Integration schwer Vermittelbarer
- Die Personal-Service-Agentur (PSA) ist ein Instrument zum Abbau der Arbeitslosigkeit. Ziel ist, Einstellungsbarrieren zu überwinden und Arbeitslose mit einer neuen Form vermittlungsorientierter Arbeitnehmerüberlassung schnell wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren. Die PSA sind eigenständige Organisationseinheiten und arbeiten für das Arbeitsamt und in dessen Auftrag. Die Verpflichtung des Arbeitslosen zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich aus den Regelungen der Zumutbarkeit. Ablehnung ist mit Leistungskürzungen verbunden. Während der Probezeit wird ein Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes gezahlt, anschließend der tariflich vereinbarte PSA-Lohn. Wechselt ein Arbeitnehmer in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis, erhält er den dort üblichen Lohn. Die gesetzlichen Beschränkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sollen aufgehoben werden.
- Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und „Familien-AG“ mit vollwertiger Versicherung – Minijobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen
- Mit den beiden neuen Instrumenten Ich-AG und Mini-Job werden neue Wege zur Bewältigung des Problems Schwarzarbeit aufgezeigt. Die Ich-AG zielt auf weniger Schwarzarbeit Arbeitsloser, die Mini-Jobs auf weniger Schwarzarbeit bei Dienstleistungen in Privathaushalten. Die Verdienstgrenze bei Minijobs für Dienstleistungen in privaten Haushalten soll auf 400 Euro monatlich angehoben werden, der Einzug des Sozialversicherungsbeitrags (Sozialversicherungspauschale von 12 Prozent) wird vereinfacht.
- Personal – Transparentes Controlling – Effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse – Aufbauorganisation – Selbstverwaltung – Arbeitsmarktforschung – Change Management
- Die BA wird nach einem neuen Leitbild arbeiten, das in einem neuen Handlungsleitfaden für jeden Mitarbeiter und einem neuen Personalkonzept seinen Ausdruck findet. Innerhalb der BA werden die Beschäftigungsverhältnisse neu gestaltet. Es wird viele Veränderungen geben: Dazu gehören ein neues einheitliches Dienstrecht, die Steuerung der Arbeitsämter über vereinbarte oder vorgegebene Ergebnisse, die Weiterentwicklung des Controllings, die durchgängige Unterstützung aller Geschäftsprozesse durch IT und öffentlicher Zugang zu Informationen und Dienstleistungen über Internet und Selbstinformationseinrichtungen. Die Aufbauorganisation wird künftig zweistufig sein: Zentrale und Arbeitsämter, die über JobCenter den lokalen Kundenbedarf bedienen. In jedem Bundesland wird außerdem ein KompetenzCenter eingerichtet.
- Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCentern für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung – Start mit den neuen Bundesländern
- Die Landesarbeitsämter werden zu KompetenzCentern umgebaut, deren beschäftigungspolitische Aufgaben steuerfinanziert sind. Die KompetenzCenter vernetzen und koordinieren die Arbeitsmarkt- und Wirtschaftspolitik auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Sie bieten Ländern, Kommunen, Unternehmen und Kammern komplementäre Lösungen und Ressourcen an. Sie fungieren auch als Hauptansprechpartner für große Unternehmen, unterstützen die JobCenter bei der Beratung von Klein- und mittelständischen Unternehmen, sind Verbindungsstelle zu den Landesregierungen, koordinieren überregionale Qualifizierungsprogramme und betreiben Trend- und regionale Arbeitsmarktforschung.
- Finanzierung der Maßnahmen zum Abbau der Arbeitslosigkeit
- Mit dem Konzept des JobFloaters wird die Finanzierung von Arbeitslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzt. Stellt ein Unternehmen einen Arbeitslosen nach der Probezeit ein und schafft es einen neuen Arbeitsplatz, erhält es die Option auf ein Finanzierungspaket in Form eines Darlehens. Dieses Angebot gilt für kleine und mittlere Unternehmen in den alten und neuen Ländern. Mit einem JobFloater in Höhe von 100.000 Euro (50.000 Euro Förderkredit, 50.000 Euro Nachrangsdarlehen) und einer Vergabe für 100.000 Arbeitnehmer pro Jahr ergäbe sich ein Finanzierungsbedarf von 10 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn in den nächsten drei Jahren die Arbeitslosenzahl um 2 Millionen gesenkt wird, ergäbe sich nach heutigen Maßstäben groben Schätzungen zufolge ein Einspareffekt in Höhe von 19,6 Milliarden Euro bei Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe – Mittel, die für die Förderung von Ich- oder Familien-AGs und in den PSA verwendet werden können.
- Masterplan – Beitrag der „Profis der Nation“
- Gegen Arbeitslosigkeit sollen nicht nur Politiker, Gewerkschafter, Unternehmer angehen – oder gar die Arbeitslosen alleine; sondern entstehen soll ein flächendeckendes Netz konkreter Projekte zur Lösung der mit Arbeitslosigkeit verbundenen Probleme, ein Netz, an dem sich möglichst viele Leute mit verschiedenen Tätigkeitsbereichen beteiligen sollten. Die Hartz-Kommission versuchte dies unter der Bezeichnung „Profis der Nation“ zusammenzufassen; gemeint sind praktisch alle, die irgendetwas tun: Politiker, Mitarbeiter der Bundesanstalt für Arbeit, Unternehmer sowie Manager, Gewerkschaftsfunktionäre und Betriebsräte, Vertreter der Wirtschafts- und Arbeitgeberverbände, Lehrkräfte, Geistliche, Journalisten, Künstler, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen.
Ziel der Kommission war es, Beschlüsse auf der Grundlage einer Diskussion verschiedener Experten wie Unternehmensberatern, Politikern und Managern vorzubereiten.
Umsetzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Vorschläge der Kommission wurden in vier Phasen (Hartz I bis IV) umgesetzt. Sie traten nach und nach zwischen dem 1. Januar 2003 und dem 1. Februar 2006 in Kraft, wobei Hartz I und II hauptsächlich am 1. Januar 2003, Hartz III hauptsächlich am 1. Januar 2004 und Hartz IV hauptsächlich am 1. Januar 2005 in Kraft traten.
Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz I–IV)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hartz I
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erstes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4607)
- Erleichterung von neuen Formen der Arbeit
- Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesanstalt für Arbeit (FbW), Einführung des Bildungsgutscheins
- Unterhaltsgeld der Bundesanstalt
- Zeitarbeit mit Personal-Service-Agenturen (PSA)
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wurde durch Hartz I in wesentlichen Punkten geändert: Das besondere Befristungsverbot, das Synchronisationsverbot, das Wiedereinstellungsverbot und die Beschränkung der Überlassungsdauer auf höchstens zwei Jahre wurden aufgehoben.[9] Zu Gunsten der Leiharbeitnehmer wurde der so genannte Gleichstellungsgrundsatz im Gesetz verankert. Dieser besagt, dass Leiharbeitnehmer zu denselben Bedingungen beschäftigt werden müssen wie die Stammarbeitnehmer des entleihenden Unternehmens: Gleiche Arbeitszeit, gleiches Arbeitsentgelt, gleiche Urlaubsansprüche (sog. equal pay und equal treatment). Ein Tarifvertrag kann jedoch abweichende Regelungen zulassen,[9] wovon bereits Gebrauch gemacht worden ist, zum Beispiel durch die Tarifverträge des Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA oder durch die Tarifverträge der DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) oder dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ). Verfassungsbeschwerden von Arbeitgeberverbänden und Verleihunternehmen gegen den Gleichstellungsgrundsatz blieben erfolglos.[10] Mit diesen Änderungen wollte der Gesetzgeber die Qualität und die gesellschaftliche Akzeptanz der Leiharbeit erhöhen.
Hartz II
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2002 (BGBl. I S. 4621)
- Regelung der Beschäftigungsarten geringfügiger Beschäftigung (Minijob und Midijob).
- Als geringfügig Beschäftigter gilt, wer monatlich bis zu 400 Euro verdient, zuvor waren es 325 Euro.
- Als geringfügig Beschäftigte können auch Beschäftigte mit mehr als 15 Wochenstunden gelten.
- Der pauschale Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung wird von 10 % auf 11 % des Bruttolohnes erhöht.
- Der Arbeitgeber zahlt eine pauschale Steuer in Höhe von 2 % des Bruttolohnes.
- Ich-AG
- Einrichtung von Jobcentern
Hartz III
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848)
- Restrukturierung und der Umbau der Bundesanstalt für Arbeit (Arbeitsamt) in die Bundesagentur für Arbeit (Agentur für Arbeit)
Hartz IV
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954)
- Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt) für Erwerbsfähige zum Arbeitslosengeld II (ALG II) zum Teil auf ein Niveau unterhalb der bisherigen Sozialhilfe. Die laufenden Leistungen der alten Sozialhilfe waren zwar nominell niedriger als die Regelleistung des neu eingeführten ALG II, wurden aber im Bedarfsfall durch diverse Einmalleistungen ggf. auch über den Satz des entsprechenden ALG II aufgestockt. Der monatliche Regelsatz der Sozialhilfe für einen Alleinstehenden hatte vor der Einführung des ALG II in den westlichen Bundesländern bis Ende 2004 zwischen 287 € und 297 €, in den östlichen Ländern zwischen 282 € und 285 € gelegen, während die Regelleistung des ALG II ab 1. Januar 2005 345 € im Westen und 331 € im Osten[11] betrug. Die neben dem Regelsatz der Sozialhilfe im Bedarfsfall gewährten einmaligen Beihilfen[12] wurden beim ALG II nunmehr weitgehend in die Regelleistung einberechnet, so dass daneben insoweit keine einmalige Beihilfen mehr beansprucht werden konnten.[13] Die ursprünglich vorgesehene Höhe der Regelleistung des ALG II lag laut Aussage von Peter Hartz bei 511 € monatlich und damit weit über dem Sozialhilfesatz,[14] was von der Bundesregierung jedoch dementiert wurde.[15] Für Hilfebedürftige, deren Arbeitslosengeldanspruch erschöpft war, wurde ein Zuschlag gezahlt, der im ersten Jahr des ALG-II-Bezugs bis zu 160 €, im zweiten Jahr bis zu 80 € betrug.[16] (Dieser Zuschlag wurde später durch ein Gesetz der schwarz-gelben Bundesregierung zum 1. Januar 2011 ersatzlos abgeschafft.[17])
- Beide Sozialleistungen sollen bei erwerbsfähigen Arbeitslosen direkt bei der Agentur für Arbeit verwaltet werden. Allerdings erhalten 69 Kreise und Gemeinden die Möglichkeit, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eigenverantwortlich zu übernehmen (so genannte kommunale Option oder Optionsmodell).
- Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes aus der Arbeitslosenversicherung wird ab 1. Februar 2006 auf maximal 18 Monate reduziert. Nach einem Beschluss der Großen Koalition von 2007 sollen über 58-jährige 24 Monate lang Arbeitslosengeld erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Wer keine Ansprüche (mehr) auf Arbeitslosengeld I hat, erhält dann Arbeitslosengeld II, wobei die Bewilligung von Arbeitslosengeld II die Vermögens- und Einkommenslage des Antragstellers und bestimmter Angehöriger berücksichtigt.
- Ab 2005 wurde der Regelsatz von Kindern zwischen sieben und dreizehn Jahren in Hartz-IV-Familien auf 60 % (zuvor: 65 %) des Regelsatzes eines alleinstehenden Erwachsenen festgelegt. Jugendliche zwischen 14 und 17 erhalten ab 2005 80 % (zuvor seit 1955 90 %) und somit ebenso viel wie erwachsene Haushaltsangehörige; zuvor erhielten sie 12,5 % mehr als diese, da ihnen als Heranwachsende ein höherer Bedarf („Wachstumsbedarf“) anerkannt wurde.[18]
Abweichungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der damalige Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte im Bundestagswahlkampf 2002 zugesagt, die Vorschläge aus dem Hartz-Konzept „eins zu eins“ umzusetzen, dies wurde jedoch nicht verwirklicht.[19]
Peter Hartz selbst war ebenso unzufrieden mit der Umsetzung und meinte: „Nicht überall wo Hartz drauf steht, ist auch Hartz drin.“ In dem 2007 erschienenen Buch Macht und Ohnmacht stellte Hartz fest: „Herausgekommen ist ein System, mit dem die Arbeitslosen diszipliniert und bestraft werden.“[20]
Abweichungen gab es in Detailfragen wie den Bemessungsgrenzen oder der Höhe von Krankenversicherungsbeiträgen sowie Instrumenten wie Midijobs, die im Hartz-Konzept nicht explizit erwähnt werden. 2006 wurden Ich-AGs ganz zurückgenommen und Personal-Service-Agenturen funktional grundlegend verändert.
Daneben gibt es kontinuierliche Modifikationen im Bereich der Zugangsvoraussetzungen und des Leistungsrechts (SGB-II-Änderungsgesetz und Fortentwicklungsgesetz); siehe dazu Arbeitslosengeld II.
Auswirkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Infolge der Hartz-IV-Reformen kam es zu Protesten von Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und der PDS; in der Mehrheit trugen die Gewerkschaften jedoch die Reformen mit. Auch die Wohlfahrtsverbände schwenkten nach Inkrafttreten der Reformen teilweise um und treten als Träger von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung („Ein-Euro-Jobs“) auf.[21]
Gesetzliche Kollision und Klagewelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch den Europäischen Gerichtshof wurde ein Teil der Hartzgesetze wegen Altersdiskriminierung für nichtig erklärt. Ältere Arbeitnehmer über 52 Jahren dürften nicht immer wieder nur mit befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt werden. Insgesamt belastet eine erhebliche Zahl von – zu hohen Prozentzahlen erfolgreichen[22] – Klagen die Sozialgerichte, Jobcenter und – insbesondere bedingt durch deren Langwierigkeit und den daraus resultierenden finanziellen und psychischen Druck – auch die Kläger selbst. Zu Klagen kam es auch durch Begrenzungen der Freizügigkeit gemäß Artikel Art. 2 und Art. 11 des Grundgesetzes, wie sie Jobcenter wiederholt beschränkt hatten.[23][24]
Das Bundessozialgericht kündigte wegen der Klagewelle bereits 2007 an, einen eigenen Senat für Hartz-IV-Fälle einzurichten, um Grundsatzurteile zu schaffen.[25] Wesentliche Teile der Bundesregierung reagierten jedoch symptom- und nicht ursachenorientiert. Beispielsweise stellten bereits Jahre davor – wiederholt am 25. Januar 2010 – mehrere Bundesländer (Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein) Anträge für ein „Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz“ (PKHBegrenzG)[26][27] wozu auch der deutsche Richterbund (DRB) bereits Stellung nahm.[28] Die Initiative fand nach entsprechender Beratung aber keine Mehrheit, die Ablehnung wurde am 17. Mai 2013 verkündet.[29][30] Dennoch berichtete die Welt am 20. Mai 2013, ein von der FDP vorgelegter Gesetzentwurf würde vorsehen, „die bisherigen Freibeträge abzusenken“, nach denen geregelt wird, ob Betroffenen Prozesskostenhilfe zusteht. Auch die „Höhe der Rückzahlung“ sollte nach diesen Plänen „neu geregelt“ werden.[31] Zahlreiche grundlegende Rechtskollisionen wurden mit Änderungen u. a. des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, des Grundgesetzes, sowie neu geschaffener Gesetze geregelt (s. nachfolgende Chronologie).
Chronologie der Rechtskollisionen und deren Reaktion
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]22. Nov. 2005 | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt in der sogenannten Mangold-Entscheidung die dem ersten Hartz-Gesetz eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige mit dem EU-Recht (Diskriminierung) als unvereinbar.[32] |
20. Dez. 2007 | Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt die mit „Hartz IV“ eingeführten ARGEn für verfassungswidrig. Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) vom 21. Juli 2010 und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§75+76 SGB II) vom 3. August 2010.[33] |
27. Jan. 2009 | Das Bundessozialgericht (BSG) hält die Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren für verfassungswidrig und legt die Vorschrift dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.[34] Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011. |
9. Feb. 2010 | Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt die Berechnung der Regelleistung generell für verfassungswidrig. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.[35][36] Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011. |
5. Nov. 2019 | Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt die Sanktionierung von Regelleistungen um 60 % oder 100 % für verfassungswidrig. Dieser Urteilsspruch folgt den Forderungen des DStGB, welcher eine komplette Überarbeitung der Sanktionen anregt.[37][38] Das erhöhte Ausmaß an Sanktionen bleibt jedoch bei Hartz IV Empfängern unter 25 Jahren aufrecht. |
Kosten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Geplant war, dass sich durch die Verringerung der Sozialleistungen die Kosten für den Sozialstaat insgesamt senken ließen. 2005 stiegen sie allerdings von erwarteten 14,6 Milliarden auf 25,6 Milliarden Euro, im Jahr 2006 auf 26,4 Milliarden.[39]
In den darauffolgenden Jahren entwickelten sich die Kosten folgendermaßen:[40]
Jahr | Ausgaben in Euro |
2007 | 35,7 Milliarden |
2008 | 34,8 Milliarden |
2009 | 36 Milliarden |
2010 | 36 Milliarden |
2011 | 33 Milliarden |
2012 | 40 Milliarden[41] |
2013 | 40,65 Milliarden[41] |
Einschränkung des Subsidiaritätsprinzips
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Subsidiaritätsprinzip ist eine allgemein anerkannte Maxime, die privater Verantwortung den Vorrang vor staatlicher Verantwortung gibt. Die Hartz-Gesetze verletzen dieses Prinzip insofern, als sie weitgehend die soziale Verantwortung von Eltern für ihre Kinder und Kindern für ihre Eltern einschränken, sofern diese nicht in einer häuslichen Gemeinschaft (Bedarfsgemeinschaft) leben. Als Folge davon konnte eine bisher in häuslicher Gemeinschaft lebende Familie, die mindestens einen potentiellen Hartz-IV-Empfänger umfasste, ihr Gesamteinkommen unter Nutzung von Hartz-IV-Mitteln steigern, wenn die betroffene Person in eine eigene Wohnung zog und damit eine neue Bedarfsgemeinschaft entstand. Entsprechend den Hartz-Regelungen wurde dann nicht nur die zusätzliche Miete vom Staat bezahlt, es erhöhte sich dadurch auch der Anspruch aus Hartz IV bzw. er entstand dadurch erst. Als Folge entstanden viele neue Bedarfsgemeinschaften, die die Kosten von Hartz IV beträchtlich erhöhten.
Vorwurf zu starker Kürzungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gegen die Einführung von Hartz IV wurde bei den Montagsdemonstrationen gegen Sozialabbau 2004 protestiert.
Gewerkschaften kritisierten eine übermäßige Belastung kleiner und mittlerer Einkommen, statt besonders die höheren Einkommensgruppen und Vermögensbesitzer zu belasten. Arbeitslosigkeit sei kein persönliches Verschulden, sondern angesichts Millionen fehlender Stellen ein Massenphänomen, dem nicht mit „Bestrafung“ der Arbeitslosen beizukommen sei. Arbeitslosigkeit sei zudem nicht auf Vermittlungsprobleme und Unwillen der Arbeitslosen zurückzuführen, was sich nach dieser Auffassung auch an der geringen Zahl offener Stellen pro gemeldeten Arbeitslosen zeigt, auf die das Hartz-Konzept primär zielt. Es wird auf das – verglichen mit der Weltwirtschaft – zwar geringe, aber doch positive Wachstum der deutschen Wirtschaft verwiesen. Der bei längerer Arbeitslosigkeit drohende relativ hohe Verlust an Lebensstandard gilt diesen Kritikern als eine besonders zu berücksichtigende Härte.
Vorwurf zu geringer Kürzungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Neoklassisch orientierte Wirtschaftswissenschaftler äußerten sich dahingehend, dass das Hartz-Konzept nicht weit genug gehe, aber den „richtigen“ Weg darstelle. Die Befürworter des Hartz-Konzeptes vertreten die Ansicht, dass die Menschen sich über die Jahre daran gewöhnt hätten, dass der Staat sie finanziell auch über Notfälle hinaus versorge. Sozialleistungen seien zur Selbstverständlichkeit geworden. Der plötzliche Sozialabbau erscheine daher vielen als Härte. Sie fordern insbesondere weitere Liberalisierungen des Arbeitsrechts.
Die Bundesregierung erklärt, dass das Volumen der Unterstützungsleistung nicht verringert, sondern lediglich anders verteilt werde. Außerdem seien die Agenturen für Arbeit dem Arbeitslosen so näher und könnten ihm, ohne Umwege über verschiedene Behörden, schneller Arbeit vermitteln.
Zumutbarkeitskriterien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände kritisieren insbesondere die Änderung bei den Zumutbarkeitsbedingungen durch das Hartz-Konzept, die im Kern besagen, dass jede Arbeit (auch untertariflich bezahlte oder geringfügige Beschäftigung) zumutbar ist.[42] Sie befürchten negative Auswirkungen sowohl auf die Beschäftigten wie auf die Konjunktur:
- Erworbene Qualifikationen würden entwertet, wenn Arbeitsplätze unabhängig von der erworbenen Ausbildung angenommen werden müssten bzw. dies im Ermessen der jeweiligen Sachbearbeiter bei den Agenturen stehe.
- Es entstehe Druck insbesondere in den unteren Lohngruppen, weil jeder zu jeder Arbeit gezwungen werden könne. Hier befürchten die Gewerkschaften Lohnsenkungen und damit eine weitere Schwächung der Binnennachfrage. Das gesamte Lohngefüge könne nach unten ins Rutschen geraten.
- Der Zwang zur bundesweiten Mobilität könne soziale Strukturen (Familien, Freundeskreise) stören sowie in ganzen Regionen (v. a. Ostdeutschlands) zur Abwanderung vor allem der jüngeren und mobileren Bevölkerungsschichten führen.
Auch wenn von Seiten der Bundesregierung davon gesprochen wird, dass die 1-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung) nur in Bereichen entstehen sollen, die ansonsten nicht vom Markt oder öffentlichen Einrichtungen bedient werden, kritisieren insbesondere Gewerkschaften und lokale mittelständische Betriebe und Wirtschaftsverbände diese Regelung.
- Eine Abgrenzung zwischen Tätigkeiten: die ansonsten nicht angeboten werden und möglichen Geschäftsfeldern und öffentlichen Leistungen ist schwer bzw. vom jeweiligen Stand der öffentlichen Versorgung abhängig.
- Über de facto subventionierte Arbeitsverhältnisse könnte so bestehenden Einrichtungen und Firmen Konkurrenz gemacht werden sowie der Druck auf entsprechende Löhne verstärkt werden.
Prognosen und Bewertungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Bundesagentur für Arbeit deutete drei Jahre nach Inkrafttreten der letzten Stufe („Hartz IV“) den Rückgang der kurzzeitigen Arbeitslosigkeit im Mai 2006 als positive Auswirkung des Hartz-Konzeptes. Die Bundesagentur führt diesen Rückgang unter anderem auf eine intensivere Betreuung der Arbeitslosen zurück.[43] Die Anzahl der Langzeitarbeitslosen ging in den folgenden zwei Jahren um 700.000 auf 2,3 Millionen zurück.[44]
Hermann Scherl, Professor für Sozialpolitik an der Universität Erlangen, prognostizierte im August 2003 statt der im Hartz-Bericht angekündigten Senkung der Arbeitslosigkeit um zwei Millionen Arbeitslose eine Senkung um höchstens 400.000 Arbeitslose. Außerdem kritisierte er die Missbrauchsmöglichkeiten bei den Ich-AGs, fehlende Attraktivität der Minijobs für Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Aufteilung regulärer Arbeitsplätze in mehrere Minijobs, geringe Nutzung und Mitnahmeeffekte beim Job-Floater und die nur teilweise Deregulierung der Arbeitnehmerüberlassung. Er lobte die politische Anerkennung der Arbeitnehmerüberlassung, die Verbesserung der Vermittlung durch die Bundesanstalt für Arbeit und die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe.[45]
Der Wirtschaftswissenschaftler Rudolf Hickel äußerte sich in einem Interview mit der Tagesschau vom 2. Juli 2004:
„Das vorrangige Motiv ist vor allem, Sozialausgaben einzusparen. Wir haben die hohe Arbeitslosigkeit, wir haben hohe Kosten durch die Arbeitslosigkeit. Das vorrangige Ziel ist einfach einzusparen. Der Wirtschaftsminister hat ja selber gesagt, dass die wichtigste Herausforderung für Arbeitsplätze Wirtschaftswachstum ist. Aber von den Hartz-Gesetzen – das wissen wir sicher – gehen keine Wachstumsimpulse aus, eher sogar eine Belastung. (…) Wir haben Berechnungen, dass die Arbeitsmarktreformen am Ende sogar ca. 100.000 Arbeitsplätze kosten können.“
Kürzungen bzw. Einsparungen als zentrales Ziel der Agenda 2010, in welcher das Hartz-Konzept einen wesentlichen Teil bildete, hatte Bundeskanzler Schröder spätestens am 14. März 2003 in seiner Regierungserklärung auch der Öffentlichkeit kundgetan. Vorarbeiten waren bereits im Schröder-Blair-Papier von 1999 geleistet worden. So nannte Schröder darin unter anderem den „Umbau des Sozialstaates und seine Erneuerung“ und „Wir werden Leistungen des Staates kürzen“.[46] Auch Angela Merkel dankte Gerhard Schröder, dass er „eine Tür zu Reformen aufgestossen“ und „die Agenda gegen Widerstände durchgesetzt“ habe.[47] (s. unter Diskussion und Umsetzung der Agenda 2010).
Andere sind der Meinung, es habe sich herausgestellt, dass die Wirkungen der Hartz-Reformen mit großer Wahrscheinlichkeit einen nennenswerten Anteil an dem „deutschen Beschäftigungswunder“ der letzten 10 Jahre hatten. Ungefähr ab 2005 habe eine nachhaltige Veränderung des deutschen Arbeitsmarkts stattgefunden. 2017 sei die Situation auf dem deutschen Arbeitsmarkt so gut wie vermutlich seit Anfang der 1970er Jahre nicht mehr. So gab es in Deutschland noch nie so viele offene Stellen wie 2016 (fast 700.000). Der Zusammenhang von Lohn und Erwerbsindikatoren deute auf den Einfluss der Arbeitsmarktreformen der Agenda 2010 hin, denn die erwerbsfähige Bevölkerung sei ab 2005 zur Teilnahme am Arbeitsmarkt aktiviert worden. Die Reform der Arbeitslosenunterstützung im Rahmen der Hartz-Reformen habe die Ausweitung des Arbeitsangebots im unteren Lohnsegment möglich gemacht, so dass die sozialversicherungspflichtige Teil- und Vollzeitarbeit zugenommen habe.[48] Darüber hinaus gäbe es keine Evidenz dafür, dass die Hartz-Reformen zum Anstieg der Nettoeinkommensungleichheit beigetragen habe.[49]
Namensherkunft und kulturelle Rezeption
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Name stammt von dem ehemaligen VW-Manager Peter Hartz, der 2002 eine Kommission leitete, in der Vorschläge für die Arbeitsmarktgesetze erstellt wurden.
Obgleich Arbeitslosengeld II der offizielle Name ist, wird die Grundsicherungsleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte oft abkürzend als Hartz IV bezeichnet. Die Gesellschaft für deutsche Sprache wählte den Ausdruck 2004 zum Wort des Jahres.[50]
Geläufig ist eine adjektivische Verwendung von Hartz IV in Referenz zur Unterschicht und zum Prekariat, etwa in Ausdrücken wie Hartz-IV-Fernsehen für Unterschichtenfernsehen[51] oder Hartz-IV-Milieu,[52] und inspirierte das Verb hartzen für das Beziehen von Sozialleistungen.
Chronologie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]22. Feb. 2002 | Die Bundesregierung beauftragt die Kommission. |
16. Aug. 2002 | Die Kommission präsentiert öffentlich ihre Ergebnisse (sog. „Hartz-Vorschläge“) im Französischen Dom in Berlin. Medienwirksame Übergabe einer Daten-CD mit den Kommissionsergebnissen durch den Kommissionsvorsitzenden Hartz an Bundeskanzler Schröder. |
22. Aug. 2002 | Beschluss der Bundesregierung zur Umsetzung der Vorschläge; Erarbeitung der vier Schritte zur Umsetzung |
23. Dez. 2002 | Erstes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
23. Dez. 2002 | Zweites Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2003, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
23. Dez. 2003 | Drittes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2004, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
24. Dez. 2003 | Viertes Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt Inkrafttreten mit Wirkung ab 1. Januar 2005, einzelne Regelungen mit anderen Inkrafttretenszeitpunkten |
22. Nov. 2005 | Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärt in der sogenannten Mangold-Entscheidung die dem ersten Hartz-Gesetz eingeführte Einschränkung des Kündigungsschutzes für über 52-Jährige mit dem EU-Recht (Diskriminierung) als unvereinbar. |
20. Dez. 2007 | Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt die mit „Hartz IV“ eingeführten ARGEn für verfassungswidrig. Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91e) vom 21. Juli 2010 und dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 3. August 2010. |
27. Jan. 2009 | Das Bundessozialgericht (BSG) hält die Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren für verfassungswidrig und legt die Vorschrift dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor.[53] Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011. |
9. Feb. 2010 | Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erklärt die Berechnung der Regelleistung generell für verfassungswidrig. Die Vorschriften bleiben bis zur Neuregelung, die der Gesetzgeber bis zum 31. Dezember 2010 zu treffen hat, weiter anwendbar.[54][36] Abhilfe erfolgte durch den Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen sowie zur Änderung des Zweiten und des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 (BGBl. I S. 453). |
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Christiane Büchner, Olaf Gründel (Hrsg.): Hartz IV und die Kommunen. Konzepte, Umsetzungsstrategien und erste Ergebnisse. (= KWI-Arbeitshefte; 8). Kommunalwissenschaftliches Institut, Universität Potsdam 2005 (Digitalisat)
- Peter Hartz u. a.: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit. (PDF; 3,8 MB) Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung, Berlin 2002
- Hansjörg Herr: Arbeitsmarktreformen und Beschäftigung. Über die ökonomietheoretischen Grundlagen der Vorschläge der Hartz-Kommission. In: Prokla. Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, Heft 129, 32. Jg. (2002), Nr. 4
- Holger Kindler, Ada-Charlotte Regelmann, Marco Tullney (Hrsg.): Die Folgen der Agenda 2010 – Alte und neue Zwänge des Sozialstaats. VSA, Hamburg 2004, ISBN 3-89965-102-2.
- Sven T. Siefken: Die Arbeit der so genannten Hartz-Kommission und ihre Rolle im politischen Prozess. In: Svenja Falk/Dieter Rehfeld/Andrea Römmele/Martin Thunert (Hrsg.): Handbuch Politikberatung: Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2006, S. 374–389.
- Norbert Wiersbin: Das Hartz-Desaster. Auf dem Weg in den Unrechtsstaat. RaBaKa-Pockets, 2013, ISBN 978-3-940185-24-2.
- Matthias Kaufmann: Kein Recht auf Faulheit. Das Bild von Erwerbslosen in der Debatte um die Hartz-Reformen. Reihe: Theorie und Praxis der Diskursforschung, Springer, ISBN 978-3-658-02085-9, 2013.
- Ines Eck "Bürgergeld statt Bürgerkrieg" Drehbuch, 2008
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hartz-Konzept, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II)
- Martin Staiger: Hartz-IV-Hetze. In: Blätter für deutsche und internationale Politik. Ausgabe 10/2008, S. 17–20.
- DGB: „Staat subventioniert Leiharbeit mit Hartz IV“, Die Welt, 27. Februar 2013
- Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung – Unter dem Existenzminimum, Oktober 2010
- Sozialrichter Jürgen Borchert: „Warum die Agenda 2010 als Erfolg begriffen wird, ist mir ein Rätsel“, Süddeutsche Zeitung vom 14. März 2013
- Informationen zu Grundsicherungs- und Sozialrecht bei der Selbsthilfeorganisation Tacheles e. V.
- Bundeszentrale für politische Bildung: Hartz-Konzept: Arbeitslose effektiver in billige Jobs – Deregulierungsschub auf den Arbeitsmärkten
- Die „Hartz-Reform“ und ihre Folgen – Forschungsimpulse für eine innovative und sozial gerechte Arbeitsmarktpolitik (PDF), Studie der Hans-Böckler-Stiftung
- Dokumentation: selbst_der_himmel_weint_buergergeld_statt_buergerkrieg_dokudrama.pdf (textlandschaft.de)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Revisionsbericht der Innenrevision des Landesarbeitsamts Rheinlandpfalz-Saarland, Erwin Bixler, 30. September 1998 ( vom 5. Dezember 2014 im Internet Archive)
- ↑ „Die Manipulationen: eine ausführliche Chronologie aller Ereignisse“, DokZentrum, ansTageslicht.de
- ↑ Tim Obermeier, Frank Oschmiansky: Die öffentliche Arbeitsvermittlung, u. a. unter Was war der sogenannte „Vermittlungsskandal“?, Bundeszentrale für politische Bildung vom 31. Januar 2014.
- ↑ Arbeitsamt-Affäre: Jagoda war seit 1998 informiert. In: Spiegel Online. 9. Februar 2002.
- ↑ Arbeitsamts-Skandal: Galgenfrist für Jagoda. In: Spiegel Online. 15. Februar 2002.
- ↑ Die Manipulationen: eine ausführliche Chronologie aller Ereignisse, DokZentrum, ansTageslicht.de
- ↑ „Wer steckt hinter Hartz IV? – Die Ghostwriter der Kommission“ (PDF; 36 kB)
- ↑ Rudolf Speth, Annette Zimmer: „Lobby Work: Interessenvertretung als Politikgestaltung“, 2015, Springer VS, ISBN 978-3-658-09432-4, S. 338 und folgende
- ↑ a b AÜG-Reform: Was ist die AÜG-Reform? prosoft EDV-Lösungen GmbH & Co. KG, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 8. November 2019; abgerufen am 8. November 2019.
- ↑ Beschluss vom 29. Dezember 2004 – 1 BvR 2283/03. Bundesverfassungsgericht, 29. Dezember 2004, abgerufen am 31. Mai 2016.
- ↑ § 19 Abs. 2 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2954, 2961)
- ↑ § 21 BSHG: Einmalige Beihilfen für die Instandsetzung von Bekleidung, Wäsche und Schuhen in nicht kleinem Umfang und deren Beschaffung von nicht geringem Anschaffungspreis, die Beschaffung von Brennstoffen für Einzelheizungen, die Beschaffung von besonderen Lernmitteln für Schüler, die Instandsetzung von Hausrat in nicht kleinem Umfang, die Instandhaltung der Wohnung, die Beschaffung von Gebrauchsgütern von längerer Gebrauchsdauer und von höherem Anschaffungswert sowie für besondere Anlässe
- ↑ Rudolf Martens: Expertise. Der Vorschlag des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes für einen sozial gerechten Regelsatz als sozialpolitische Grundgröße. Neue Regelsatzberechnung 2006 ( vom 9. Dezember 2008 im Internet Archive) (PDF; 555 kB), neue überarbeitete Auflage. Der Paritätische Wohlfahrtsverband, Berlin 2006. (Darin u. a.: „Der Regelbedarf und der Inhalt der Regelsätze werden in § 28 SGB XII bestimmt. Der Aufbau der neuen Regelsätze unterscheidet sich gegenüber dem bis 2005 geltenden Bundessozialhilfegesetz – gemäß § 22 (BSHG) – in folgenden Punkten: Im Rahmen einer typisierenden Betrachtungsweise werden jetzt die meisten bisherigen einmaligen Leistungen in den Regelsatz integriert. Darüber hinaus werden nur in drei Fällen nicht pauschalierbare einmalige Leistungen weiterhin gewährt; gemäß § 31 SGB XII wären dies Erstausstattungen für Wohnungen, Erstausstattungen für Kleidung und mehrtägige Klassenfahrten (§ 37 SGB XII). Bei sonstigen einmaligen Leistungen, wie beispielsweise dem Austausch eines defekten Kühlschranks, muss dies der Bezieher jetzt von seinem künftigen Sozialgeld- bzw. Arbeitslosengeld II bzw. aus seinem Ersparten bezahlen oder ein Darlehen bei der leistungsauszahlenden Stelle beantragen (§ 37 SGB XII).“)
- ↑ TV-Dokumentation „Auf der Suche nach Peter Hartz“, 14. November 2011, ARD (0:28 min)
- ↑ Drucksache 17/8279, Frage 93 Drucksache 17/8279, Frage 93
- ↑ § 24 SGB II in der Fassung des vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2957, 2962)
- ↑ Artikel 15 Nr. 4 Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1885, 1896)
- ↑ Missachtung des Wachstumsbedarfs fördert Kinderarmut. In: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft. 30. Juni 2008, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 12. September 2013; abgerufen am 31. Mai 2016.
- ↑ Frank Pilz: Der Sozialstaat. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2004, S. 161.
- ↑ Peter Hartz, Inge Kloepfer: Macht und Ohnmacht. Hoffmann und Campe, 2007, ISBN 978-3-455-50028-8, S. 224.
- ↑ Mag Wompel: Schwarze Schafe der Erwerbslosenindustrie. In: Agenturschluss (Hrsg.): Schwarzbuch Hartz IV. Assoziation A, Berlin / Hamburg 2006, S. 84 ff.
- ↑ Fast jede zweite Hartz-IV-Klage ist erfolgreich, Die Welt, 20. Mai 2013, abgerufen am 15. Februar 2015.
- ↑ Hartz IV Empfänger dürfen Wohnort frei wählen. sozialleistungen.info, 2. Juni 2010, abgerufen am 28. Oktober 2012.
- ↑ BSG stärkt Freizügigkeit von Hartz-IV-Empfängern. In: Associated France-Presse (AFP). N24, 1. Juni 2012, abgerufen am 28. Oktober 2012.
- ↑ Haushalt der Bundesregierung und Kommentare aus: Mareke Aden: Die große Geldvernichtung. In: Der Spiegel. Nr. 7, 2007, S. 32 f. (online).
- ↑ Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Schleswig-Holstein; Drucksache 37/10 vom 25. Januar 2010, abgerufen am 15. Februar 2015.
- ↑ Erläuterung, 866. BR, vom 12. Februar 2010, Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG), abgerufen am 15. Februar 2015 (PDF-Datei)
- ↑ Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG ) – BT-Drs. 17/1216 ( vom 15. Februar 2015 im Internet Archive) Nr. 18/10 vom Mai 2010, abgerufen am 15. Februar 2015.
- ↑ Drucksache 399/13 vom 17. Mai 2013, abgerufen am 15. Februar 2015.
- ↑ Offenes Parlament, Gesetz zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz – PKHBegrenzG), abgerufen am 15. Februar 2015.
- ↑ Stefan von Borstel, Miriam Hollstein: Fast jede zweite Hartz-IV-Klage ist erfolgreich, Die Welt, 20. Mai 2013, abgerufen am 15. Februar 2015.
- ↑ EuGH: C-144/04 – Mangold – Urteil vom 22. November 2005. Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 15. August 2010; abgerufen am 30. August 2010 (Slg. 2005, I-9981-10042 = NJW 2005, 3695 = NZA 2005, 1345). Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitsuchende, rechtliches.de, abgerufen am 16. Februar 2015.
- ↑ bundessozialgericht.de ( des vom 13. April 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09
- ↑ a b Regelleistungen nach SGB II („Hartz-IV-Gesetz“) nicht verfassungsgemäß, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09, abgerufen am 9. Februar 2010.
- ↑ Nach Hartz-IV-Urteil: Wie geht es mit den Sanktionen weiter?
- ↑ Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von Arbeitslosengeld II teilweise verfassungswidrig, Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil vom 5. November 2019 – 1 BvL 7/16, abgerufen am 11. November 2019.
- ↑ Haushalt der Bundesregierung und Kommentare aus: Mareke Aden: Die große Geldvernichtung. In: Der Spiegel. Nr. 7, 2007, S. 32 f. (online).
- ↑ Kosten Hartz IV. Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg, abgerufen am 9. Dezember 2015.
- ↑ a b Finanzstatistik der Bundesagentur für Arbeit
- ↑ Keine Lockerung der Zumutbarkeitskriterien auf FAZ.NET am 24. Februar 2004.
- ↑ Arbeitslosenzahl im Rekord-Tempo gefallen. In: Spiegel Online
- ↑ Hartz IV senkt Zahl der Arbeitslosen. In: Handelsblatt
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- ↑ „One year, one (non-)word“, Spiegel Online
- ↑ oldenburger-lokalteil.de ( vom 5. November 2013 im Internet Archive)
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- ↑ bundessozialgericht.de ( des vom 13. April 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 9. Februar 2010 – 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09