„Happy Slapping“ – Versionsunterschied
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Als '''Happy Slapping''' ({{enS}} etwa für ‚fröhliches Schlagen‘) wird ein körperlicher Angriff ([[Körperverletzungsdelikt]]) auf meist unbekannte [[Passant]]en, aber auch Mitschüler oder Lehrer bezeichnet, der über die Veröffentlichung von mitgefilmtem Material die Opfer der Angriffe erniedrigen soll. |
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Als '''Happy Slapping''' (engl. etwa für „fröhliches Dreinschlagen“) wird ein grundloser Angriff auf unbekannte [[Passant]]en bezeichnet. Der Angreifer läuft dabei auf sein [[Opfer (Kriminologie)|Opfer]] zu und schlägt ihm ein- oder mehrmals ins Gesicht. Mitunter werden Opfer auch bis zur [[Bewusstlosigkeit]] zusammengeschlagen. Der Angreifer läuft danach weg, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Üblicherweise wird der Angriff von einem weiteren Beteiligten mit einer [[Fotohandy|Handy-]] oder [[Camcorder|Videokamera]] gefilmt. Die Aufnahmen werden anschließend im [[Internet]] veröffentlicht oder per Mobiltelefon verbreitet. |
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== Ablauf == |
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Es handelt sich meist um ein „Gruppendelikt mit Verobjektivierung des Opfers für eine Kamera“.<ref>{{Literatur |Autor=Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz |Titel=Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0 |Verlag=Campus Verlag |Ort=Frankfurt am Main |Datum=2010 |ISBN=978-3-593-39305-6 |Seiten=171}}</ref> Die jugendlichen Angreifer laufen dabei auf ihr [[Opfer (Kriminologie)|Opfer]] zu und schlagen es unvermittelt z. B. ins Gesicht. Die verdutzte Reaktion des Opfers wird üblicherweise von einem weiteren Beteiligten mit einer [[Fotohandy|Handy-]] oder [[Camcorder|Videokamera]] gefilmt. Die Aufnahmen werden anschließend im [[Internet]] veröffentlicht oder per Mobiltelefon verbreitet und führen über die Veröffentlichung zur weiteren Erniedrigung des Opfers. |
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Ein besonders spektakulärer Fall von Happy Slapping wurde am 30. Oktober 2004 begangen, als eine [[Bande|Jugendbande]] einen 37-jährigen Barkeeper zu Tode prügelte und seinen Freund schwer verletzte. |
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Mitunter werden Opfer auch bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt, unter Wasser gehalten, anderweitig verletzt, [[Sexuelle Nötigung|sexuell genötigt]] oder [[Vergewaltigung|vergewaltigt]]. Die Angreifer flüchten daraufhin, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Diese schwerstkriminellen Formen kommen jedoch <!-- laut? -->„im schulischen Kontext kaum vor. Dagegen weisen psychische und verbale Formen eine besorgniserregende Normalisierung auf.“<ref>{{Literatur |Autor=Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz |Titel=Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0 |Verlag=Campus Verlag |Ort=Frankfurt am Main |Datum=2010 |ISBN=978-3-593-39305-6 |Seiten=171–172}}</ref> |
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Über Happy Slapping wurde in der englischen, deutschsprachigen wie internationalen Presse intensiv berichtet. Es bleibt aber unklar, wie verbreitet Happy Slapping tatsächlich ist. Kritiker der Berichterstattung meinen, dass Happy Slapping vor allem ein Medienphänomen ist. Sie belegen das mit der geringen Anzahl der dokumentierten Happy-Slapping-Angriffe und kritisieren die [[Medien]], die Einzelfälle zu einem Massenphänomen hochzustilisieren. Die Medien stehen jedoch auch in der Kritik, weil sie solche Videos ab und an doppelmoralig ausstrahlen und damit den Happy-Slappern eine ausgezeichnete Plattform geben. |
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== Entstehung == |
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Als medialer Vorläufer gilt zum einen eine Reihe von Werbespots für die Limonadenmarke ''Tango'' von 1993. In den Spots trinkt jemand auf der Straße aus einer Flasche Tango und wird dann von einem orangefarbenen, nackten Mann geohrfeigt, der nur in [[Zeitlupe]] erkennbar ist.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.youtube.com/watch?v=cqm-s6h8l1I |titel=You Know When You've Been Tango'd - Advert (SLAP) |sprache=de-DE |abruf=2023-08-01}}</ref> Danach wird der [[Slogan]] „You know, when you’ve been tangoed“ (etwa „Du merkst, wenn du getangot wurdest“) eingeblendet. Der Spot musste wenig später vom Markt genommen werden, da er von Kindern und Jugendlichen imitiert wurde. Zum anderen werden für die Entstehung des Happy Slappings verschiedene TV-Formate wie ''[[Jackass]]'' und ''[[Viva La Bam]]'' verantwortlich gemacht. In einem der Vorgängerformate ''[[CKY (Film)|Camp Kill Yourself]]'' ist ein Überraschungsangriff zwischen den Protagonisten ein [[Running Gag]].<ref>{{Literatur |Autor=Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz |Titel=Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0 |Verlag=Campus Verlag |Ort=Frankfurt am Main |Datum=2010 |ISBN=978-3-593-39305-6 |Seiten=165–167}}</ref> |
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⚫ | Im Juni 2005 fanden im schweizerischen [[Winterthur]] und [[Basel]] mehrere Happy-Slapping-Angriffe statt. Am 18. Juni 2005 verhaftete die Polizei in England vier Jugendliche, die im Zuge einer solchen Aktion ein elfjähriges Mädchen [[Vergewaltigung|vergewaltigt]] hatten. Ein ähnlicher Fall führte in Polen zum [[Suizidfall Ania in Danzig]]. |
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== Berichterstattung und Ausmaß == |
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Über Happy Slapping wurde in der englischen, deutschsprachigen sowie internationalen Presse intensiv berichtet. Es bleibt allerdings unklar, wie verbreitet solche Angriffe tatsächlich sind. Kritiker der medialen Berichterstattung wie der britische Kulturforscher Graham Barnfield meinen, dass es sich hierbei vor allem um ein Medienphänomen handele. Sie belegen das mit der geringen Anzahl der dokumentierten Übergriffe und kritisieren die [[Massenmedien]], die Einzelfälle zu einem Massenphänomen hochzustilisieren und nicht immer objektiv darüber zu berichten. Ebenso seien viele dieser Gewaltvideos inszeniert.<ref>[http://www.sueddeutsche.de/panorama/happy-slapping-es-gibt-einfach-keinen-respekt-mehr-1.675960 ''Es gibt einfach keinen Respekt mehr''], [[Süddeutsche Zeitung]], 28. Juni 2005</ref> Auf der anderen Seite wird von einer hohen [[Dunkelziffer]] ausgegangen, da eine Anzeige aus Schamgefühl meist nicht erwogen wird. In einer Befragung von 3.600 Jugendlichen, durchgeführt vom [[Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen|Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen]], äußerte sich jeder zehnte Jugendliche über derartige Gewalterfahrungen. Der JIM-Jugendstudie 2009 des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest zufolge hat von den 1.200 befragten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 19 Jahren bereits jeder dritte Jugendliche erlebt, dass eine Prügelei per Handy aufgezeichnet wurde: „Ein Drittel der Handybesitzer hat schon einmal mitbekommen, dass eine Prügelei mit dem Handy aufgezeichnet wurde, dies waren überwiegend echte Auseinandersetzungen (26 %) und keine gestellten Szenen (6 %). Jungen werden bei gestellten Szenen öfter Zeuge als Mädchen. Stärker betroffen sind generell die mittleren Altersstufen zwischen 14 und 17 Jahren. Was den Bildungshintergrund betrifft, sind Hauptschüler doppelt so häufig Zeuge solcher Vorfälle wie Gymnasiasten.“<ref>[https://www.mpfs.de/fileadmin/files/Studien/JIM/2009/JIM_Studie_2009.pdf JIM-Studie (Jugend, Information, (Multi-)Media) 2009, Medienpädagogischer Forschungsverband Südwest (Hrsg.), Stuttgart 2009, S. 58.] Abgerufen am 4. Mai 2021 (PDF, 814 kB)</ref> |
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== Motive == |
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Der Medienpädagoge Fred Schell äußerte sich zur solchen Taten zugrundeliegenden Motivation folgendermaßen: |
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{{Zitat |
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|Text=In einer Gesellschaft, in der eine mediale Präsentation eigentlich üblich ist – alles wird medial präsentiert, ob das Waren sind, Dienstleistungen, Menschen, die ganze Politik ist heut ’ne mediale Inszenierung – dann muss man sich nicht wundern, wenn Jugendliche bei ihren Handlungen und Tätigkeiten sich auch medial inszenieren.}} |
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Der Kriminologe [[Christian Pfeiffer]] sagte: |
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|Text=Wir alle tendieren doch dazu, dass wir Höhepunkte unseres Lebens filmisch oder fotografisch festhalten wollen. Jugendliche tun das auf ihre Weise: Für sie ist das der Höhepunkt der Woche, wenn sie jemand anderes beim Prügeln besiegt haben, wenn sie ihn richtig am Boden hatten. Und das wollen sie dann auch noch filmisch dokumentieren, es prahlend anderen zeigen und den Gegner demütigen, das ist das Motiv hinter ‚Happy Slapping‘. |
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|ref=<ref>{{Webarchiv |url=http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_std/0,3147,OID3022838,00.html |text=Horror-Trend „Happy Slapping“ |wayback=20080115190427}}, [[Norddeutscher Rundfunk|NDR]], 28. August 2006</ref>}} |
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== Rechtliche Beurteilung == |
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{{Staatslastig|DE}} |
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Durch den körperlichen Angriff auf eine andere Person wird der Tatbestand der [[Körperverletzung (Deutschland)|Körperverletzung]] nach {{§|223|stgb|juris}} [[StGB]] verwirklicht. Hierfür wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. |
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Wird die Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen ist sogar der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach {{§|224|stgb|juris}} Absatz 1 Nr. 4 StGB erfüllt und den Tätern droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. |
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Das Filmen der Gewaltszene ist nach {{§|201a|stgb|juris}} StGB als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen strafbar, falls der Täter hierzu „von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt“ oder eine so hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Hierfür wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. |
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Weiterhin wird nach {{§|131|stgb|juris}} StGB ([[Gewaltdarstellung]]) die Verbreitung von „Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt“ mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. |
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Ferner kann durch die Verbreitung der gefilmten Gewaltszene der Tatbestand der [[Beleidigung (Deutschland)|Beleidigung]] nach {{§|185|stgb|juris}} StGB verwirklicht werden, falls hierdurch das Opfer in seiner Ehre verletzt wird. Für eine Beleidigung wird der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
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Darüber hinaus stellt eine Verbreitung sowie die öffentliche Zurschaustellung eines Bildnisses ohne die Einwilligung des Abgebildeten eine Verletzung des [[Recht am eigenen Bild (Deutschland)|Rechtes am eigenen Bild]] gemäß {{§|22|kunsturhg|juris}} [[KunstUrhG]] dar. Hierbei droht dem Täter gemäß {{§|33|kunsturhg|juris}} KunstUrhG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. |
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Vereinzelt wurden in Deutschland wegen Happy Slapping Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Ein solcher Unterrichtsausschluss ist nach einem Urteil des [[Landgericht Lüneburg|Landgerichtes Lüneburg]] vom 15. Dezember 2006 (Aktenzeichen: 4 S 59/06) rechtmäßig.<ref>Urteil des Landgericht Dortmunds vom 14. Juni 2007, {{Rspr|4 S 59/06}}</ref> |
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== In der Kultur == |
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Das Thema spielte eine Rolle in den Spielfilmen ''[[Eden Lake]]'', ''[[Harry Brown (Film)|Harry Brown]]'' und der Serie ''[[Coronation Street]]''. |
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== Siehe auch == |
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* [[Cyber-Mobbing]] |
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== Literatur == |
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* Judith Hilgers: ''Inszenierte und dokumentierte Gewalt Jugendlicher – Eine qualitative Untersuchung von 'Happy slapping'-Phänomenen'', VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-17400-6 |
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* Lüpke, M./Neumann,U. (2010): ''Gewaltprävention 2.0 – Digitale Herausforderungen'' Marburg: Schueren. ISBN 978-3-89472-227-2. |
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* Birgit Richard, Jan Grünwald & Marcus Recht: ''Happy Slapping: Medien- und bildanalytische Sicht eines aktuellen Phänomens'' In: Herbert Scheithauer, Tobias Hayer, Kay Niebank (Hrsg.): ''Problemverhalten und Gewalt im Jugendalter. Erscheinungsformen, Entstehungsbedingungen und Möglichkeiten der Prävention'', Kohlhammer Verlag Stuttgart 2008, ISBN 978-3-17-019507-3 |
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* {{Literatur |
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|Autor=Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz |
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|Titel=Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0 |
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|Verlag=Campus Verlag |
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|Ort=Frankfurt am Main |
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|Datum=2010 |
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|ISBN=978-3-593-39305-6}} |
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== Filme == |
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* [[Philipp Käßbohrer]]: ''[[Gemeinsam Allein]]'', Kurzfilm, 19 Minuten, Deutschland, 2008 |
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* Simon Ellis: ''Soft'', Kurzfilm, 14 Minuten, Großbritannien, 2007 |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
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* [http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gewalt/handygewalt.html Handygewalt: Handygewalt - ''Wenn das Mobiltelefon zum Tatmittel wird''] Tipps der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Abgerufen am 9. April 2016. |
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* [http://www.diepresse.com/Artikel.aspx?channel=h&ressort=hm&id=495767 Artikel auf Die Presse.com] |
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* [http://www.asw-trier.de/inszenierte-gewalt Forschungsprojekt zum Thema „Happy Slapping“ der AG sozialwissenschaftliche Forschung und Weiterbildung (asw) e. V. an der Universität Trier] |
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* [http://www.heise.de/tp/r4/artikel/20/20004/1.html Artikel auf Telepolis] |
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* Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein: [https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/schulen/dokumente/happy-slapping.pdf ''Happy Slapping und mehr...''], PDF [[Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein]] |
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* [http://www.orf.at/050618-88196/index.html Artikel auf orf.at] |
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* Kurzfilm „[https://www.youtube.com/watch?v=z_6AdoHn4EU&feature=youtu.be ABSEITS Handygewalt]“ von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und dem Informationszentrum Mobilfunk |
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* [http://www.alfred-teves-schule.de/ats2005/unterrichtspraxis/gewaltpraevention/materialien.php ''Gewaltvideos auf Schülerhandys - Berichterstattung und Chronik'' der Alfred-Teves-Schule in Gifhorn] |
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* [http://web.archive.org/web/20140507014301/https://www.polizei.rlp.de/internet/nav/784/broker.jsp?uCon=1d230db1-477d-fd01-413b-d51a94839292&uTem=64150cd8-7c66-6001-be59-2680a525fe06&uBasVariantCon=22222222-2222-2222-2222-222222222222 Tatort Handy] Internetseite der [[Polizei Rheinland-Pfalz]] zu dem rechtlichen Hintergrund. Abgerufen am 6. Mai 2014 (Archiv-Version, Stand: 7. Mai 2014). Mittlerweile online nicht mehr abrufbar. |
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* [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,418236,00.html |
* Güner Balci und Anna Reimann: [http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,418236,00.html GEWALTVIDEOS AUF DEM HANDY – „Verprügelt, vergewaltigt und gefilmt“], [[Spiegel Online]], 13. Juni 2006 |
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* [https://www.stiftung-spi.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/veroeffentlichungen/srup_lebenslagen/clearingstelle_infoblatt_43.pdf Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei, Infoblatt Nr. 43, „Happy Slapping“, Strafrechtliche Relevanz und präventiver Umgang], Sozialpädagogisches Institut Berlin |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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{{Rechtshinweis}} |
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[[Kategorie:Gewalt an Schulen]] |
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[[da:Happy slapping]] |
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[[Kategorie:Englische Phrase]] |
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[[en:Happy slapping]] |
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[[Kategorie:Kindheit und Medien]] |
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[[fr:Happy Slapping]] |
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[[ja:ハッピー・スラッピング]] |
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[[Kategorie:Netzkultur]] |
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[[nl:Happy Slapping]] |
Aktuelle Version vom 29. November 2024, 15:28 Uhr
Als Happy Slapping (englisch etwa für ‚fröhliches Schlagen‘) wird ein körperlicher Angriff (Körperverletzungsdelikt) auf meist unbekannte Passanten, aber auch Mitschüler oder Lehrer bezeichnet, der über die Veröffentlichung von mitgefilmtem Material die Opfer der Angriffe erniedrigen soll.
Ablauf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es handelt sich meist um ein „Gruppendelikt mit Verobjektivierung des Opfers für eine Kamera“.[1] Die jugendlichen Angreifer laufen dabei auf ihr Opfer zu und schlagen es unvermittelt z. B. ins Gesicht. Die verdutzte Reaktion des Opfers wird üblicherweise von einem weiteren Beteiligten mit einer Handy- oder Videokamera gefilmt. Die Aufnahmen werden anschließend im Internet veröffentlicht oder per Mobiltelefon verbreitet und führen über die Veröffentlichung zur weiteren Erniedrigung des Opfers.
Mitunter werden Opfer auch bis zur Bewusstlosigkeit verprügelt, unter Wasser gehalten, anderweitig verletzt, sexuell genötigt oder vergewaltigt. Die Angreifer flüchten daraufhin, ohne sich um das Opfer zu kümmern. Diese schwerstkriminellen Formen kommen jedoch „im schulischen Kontext kaum vor. Dagegen weisen psychische und verbale Formen eine besorgniserregende Normalisierung auf.“[2]
Entstehung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als medialer Vorläufer gilt zum einen eine Reihe von Werbespots für die Limonadenmarke Tango von 1993. In den Spots trinkt jemand auf der Straße aus einer Flasche Tango und wird dann von einem orangefarbenen, nackten Mann geohrfeigt, der nur in Zeitlupe erkennbar ist.[3] Danach wird der Slogan „You know, when you’ve been tangoed“ (etwa „Du merkst, wenn du getangot wurdest“) eingeblendet. Der Spot musste wenig später vom Markt genommen werden, da er von Kindern und Jugendlichen imitiert wurde. Zum anderen werden für die Entstehung des Happy Slappings verschiedene TV-Formate wie Jackass und Viva La Bam verantwortlich gemacht. In einem der Vorgängerformate Camp Kill Yourself ist ein Überraschungsangriff zwischen den Protagonisten ein Running Gag.[4]
Happy Slapping begann als Freizeitspaß unter britischen Jugendlichen. Später wurde auch auf dem europäischen Festland von vereinzelten Vorfällen berichtet.
Im Juni 2005 fanden im schweizerischen Winterthur und Basel mehrere Happy-Slapping-Angriffe statt. Am 18. Juni 2005 verhaftete die Polizei in England vier Jugendliche, die im Zuge einer solchen Aktion ein elfjähriges Mädchen vergewaltigt hatten. Ein ähnlicher Fall führte in Polen zum Suizidfall Ania in Danzig.
Berichterstattung und Ausmaß
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Über Happy Slapping wurde in der englischen, deutschsprachigen sowie internationalen Presse intensiv berichtet. Es bleibt allerdings unklar, wie verbreitet solche Angriffe tatsächlich sind. Kritiker der medialen Berichterstattung wie der britische Kulturforscher Graham Barnfield meinen, dass es sich hierbei vor allem um ein Medienphänomen handele. Sie belegen das mit der geringen Anzahl der dokumentierten Übergriffe und kritisieren die Massenmedien, die Einzelfälle zu einem Massenphänomen hochzustilisieren und nicht immer objektiv darüber zu berichten. Ebenso seien viele dieser Gewaltvideos inszeniert.[5] Auf der anderen Seite wird von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen, da eine Anzeige aus Schamgefühl meist nicht erwogen wird. In einer Befragung von 3.600 Jugendlichen, durchgeführt vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen, äußerte sich jeder zehnte Jugendliche über derartige Gewalterfahrungen. Der JIM-Jugendstudie 2009 des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest zufolge hat von den 1.200 befragten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 19 Jahren bereits jeder dritte Jugendliche erlebt, dass eine Prügelei per Handy aufgezeichnet wurde: „Ein Drittel der Handybesitzer hat schon einmal mitbekommen, dass eine Prügelei mit dem Handy aufgezeichnet wurde, dies waren überwiegend echte Auseinandersetzungen (26 %) und keine gestellten Szenen (6 %). Jungen werden bei gestellten Szenen öfter Zeuge als Mädchen. Stärker betroffen sind generell die mittleren Altersstufen zwischen 14 und 17 Jahren. Was den Bildungshintergrund betrifft, sind Hauptschüler doppelt so häufig Zeuge solcher Vorfälle wie Gymnasiasten.“[6]
Motive
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Medienpädagoge Fred Schell äußerte sich zur solchen Taten zugrundeliegenden Motivation folgendermaßen:
„In einer Gesellschaft, in der eine mediale Präsentation eigentlich üblich ist – alles wird medial präsentiert, ob das Waren sind, Dienstleistungen, Menschen, die ganze Politik ist heut ’ne mediale Inszenierung – dann muss man sich nicht wundern, wenn Jugendliche bei ihren Handlungen und Tätigkeiten sich auch medial inszenieren.“
Der Kriminologe Christian Pfeiffer sagte:
„Wir alle tendieren doch dazu, dass wir Höhepunkte unseres Lebens filmisch oder fotografisch festhalten wollen. Jugendliche tun das auf ihre Weise: Für sie ist das der Höhepunkt der Woche, wenn sie jemand anderes beim Prügeln besiegt haben, wenn sie ihn richtig am Boden hatten. Und das wollen sie dann auch noch filmisch dokumentieren, es prahlend anderen zeigen und den Gegner demütigen, das ist das Motiv hinter ‚Happy Slapping‘.“[7]
Rechtliche Beurteilung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Durch den körperlichen Angriff auf eine andere Person wird der Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB verwirklicht. Hierfür wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Wird die Körperverletzung mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich begangen ist sogar der Tatbestand der gefährlichen Körperverletzung nach § 224 Absatz 1 Nr. 4 StGB erfüllt und den Tätern droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
Das Filmen der Gewaltszene ist nach § 201a StGB als Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen strafbar, falls der Täter hierzu „von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt“ oder eine so hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Hierfür wird der Täter mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Weiterhin wird nach § 131 StGB (Gewaltdarstellung) die Verbreitung von „Schriften, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt“ mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Ferner kann durch die Verbreitung der gefilmten Gewaltszene der Tatbestand der Beleidigung nach § 185 StGB verwirklicht werden, falls hierdurch das Opfer in seiner Ehre verletzt wird. Für eine Beleidigung wird der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Darüber hinaus stellt eine Verbreitung sowie die öffentliche Zurschaustellung eines Bildnisses ohne die Einwilligung des Abgebildeten eine Verletzung des Rechtes am eigenen Bild gemäß § 22 KunstUrhG dar. Hierbei droht dem Täter gemäß § 33 KunstUrhG eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Vereinzelt wurden in Deutschland wegen Happy Slapping Schüler vom Unterricht ausgeschlossen. Ein solcher Unterrichtsausschluss ist nach einem Urteil des Landgerichtes Lüneburg vom 15. Dezember 2006 (Aktenzeichen: 4 S 59/06) rechtmäßig.[8]
In der Kultur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Thema spielte eine Rolle in den Spielfilmen Eden Lake, Harry Brown und der Serie Coronation Street.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Judith Hilgers: Inszenierte und dokumentierte Gewalt Jugendlicher – Eine qualitative Untersuchung von 'Happy slapping'-Phänomenen, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2011, ISBN 978-3-531-17400-6
- Lüpke, M./Neumann,U. (2010): Gewaltprävention 2.0 – Digitale Herausforderungen Marburg: Schueren. ISBN 978-3-89472-227-2.
- Birgit Richard, Jan Grünwald & Marcus Recht: Happy Slapping: Medien- und bildanalytische Sicht eines aktuellen Phänomens In: Herbert Scheithauer, Tobias Hayer, Kay Niebank (Hrsg.): Problemverhalten und Gewalt im Jugendalter. Erscheinungsformen, Entstehungsbedingungen und Möglichkeiten der Prävention, Kohlhammer Verlag Stuttgart 2008, ISBN 978-3-17-019507-3
- Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz: Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-593-39305-6.
Filme
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Philipp Käßbohrer: Gemeinsam Allein, Kurzfilm, 19 Minuten, Deutschland, 2008
- Simon Ellis: Soft, Kurzfilm, 14 Minuten, Großbritannien, 2007
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Handygewalt: Handygewalt - Wenn das Mobiltelefon zum Tatmittel wird Tipps der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Abgerufen am 9. April 2016.
- Forschungsprojekt zum Thema „Happy Slapping“ der AG sozialwissenschaftliche Forschung und Weiterbildung (asw) e. V. an der Universität Trier
- Rat für Kriminalitätsverhütung in Schleswig-Holstein: Happy Slapping und mehr..., PDF Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
- Kurzfilm „ABSEITS Handygewalt“ von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes und dem Informationszentrum Mobilfunk
- Tatort Handy Internetseite der Polizei Rheinland-Pfalz zu dem rechtlichen Hintergrund. Abgerufen am 6. Mai 2014 (Archiv-Version, Stand: 7. Mai 2014). Mittlerweile online nicht mehr abrufbar.
- Güner Balci und Anna Reimann: GEWALTVIDEOS AUF DEM HANDY – „Verprügelt, vergewaltigt und gefilmt“, Spiegel Online, 13. Juni 2006
- Clearingstelle Jugendhilfe/Polizei, Infoblatt Nr. 43, „Happy Slapping“, Strafrechtliche Relevanz und präventiver Umgang, Sozialpädagogisches Institut Berlin
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz: Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-593-39305-6, S. 171.
- ↑ Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz: Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-593-39305-6, S. 171–172.
- ↑ You Know When You've Been Tango'd - Advert (SLAP). Abgerufen am 1. August 2023 (deutsch).
- ↑ Birgit Richard, Jan Grünwald, Marcus Recht, Nina Metz: Flickernde Jugend – Rauschende Bilder. Netzkulturen im Web 2.0. Campus Verlag, Frankfurt am Main 2010, ISBN 978-3-593-39305-6, S. 165–167.
- ↑ Es gibt einfach keinen Respekt mehr, Süddeutsche Zeitung, 28. Juni 2005
- ↑ JIM-Studie (Jugend, Information, (Multi-)Media) 2009, Medienpädagogischer Forschungsverband Südwest (Hrsg.), Stuttgart 2009, S. 58. Abgerufen am 4. Mai 2021 (PDF, 814 kB)
- ↑ Horror-Trend „Happy Slapping“ ( vom 15. Januar 2008 im Internet Archive), NDR, 28. August 2006
- ↑ Urteil des Landgericht Dortmunds vom 14. Juni 2007, 4 S 59/06