„Ressortforschung“ – Versionsunterschied
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Unter '''Ressortforschung''' versteht man die [[Forschung und Entwicklung|Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten]] der [[Bundesministerium (Deutschland)|Bundes]]- und [[Landesministerium|Landesministerien]]. |
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Diese geschieht in Deutschland über eigene nachgeordnete wissenschaftliche Fachbehörden ebenso wie durch die Vergabe von Forschungsaufträgen, z. B. an [[Universität]]en, Forschungsinstitute z. B. der [[Leibniz-Gemeinschaft]] oder der [[Fraunhofer-Gesellschaft]]. |
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Ressortforschung bildet eine Brücke zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Eine wesentliche Aufgabe ist die wissenschaftliche Politikberatung der [[Ministerien]]. Die meisten Fachbehörden erbringen auch wichtige forschungsbasierte Dienstleistungen, die zum Teil gesetzlich festgelegt sind, z. B. auf den Gebieten wie der technischen Infrastruktur, Prüfung, Zulassung und Regelsetzung. |
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Der Begriff '''Ressortforschung''' entstammt der Bundesverwaltung. Dieser Begriff wurde durch den [[Bundesrechnungshof]] wiederholt definiert, u. a. in Leitsätzen, die er erstmals 1984 erarbeitet hat und 1986 den Bundesministerien (Ressorts = oberste Bundesbehörden) bekanntgegeben hat. Nur wenn diese Leitsätze beachtet werden, sind Vorhaben der Ressortforschung verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. |
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Ressortforschung zielt auf die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse ab, die direkten Bezug zu den Tätigkeitsfeldern eines Ministeriums haben oder die Voraussetzung zur Erfüllung der eigenen Fachaufgaben sind. Diese Erkenntnisse dienen regelmäßig als Grundlage für administrative oder politische Entscheidungen des Ressorts. Soweit der allgemeine Wissensstand dafür nicht ausreichend ist, werden in erster Linie die Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben tätig. |
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Ressortforschung als ein eigenständiger Typ angewandter Forschung ist durch folgende Besonderheiten gekennzeichnet: Sie greift Fragen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf und ist damit normalerweise problemorientiert und praxisnah und ist aufgrund der Problemorientierung [[Interdisziplinarität|interdisziplinär]] ausgelegt. Je nach Fragestellung kann es jedoch auch einen kontinuierlichen Übergang zur Grundlagenforschung geben. |
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Sie generiert [[Transferwissen]] und erbringt Übersetzungsleistungen vom wissenschaftlichen System in das Anwendersystem (z. B. Vollzug) und umgekehrt. Dabei verbindet sie kurzfristig abrufbare wissenschaftliche Kompetenz mit der Fähigkeit, langfristig angelegte Fragestellungen kontinuierlich bearbeiten zu können. Ressortforschung ist in der Regel in Behördenform institutionalisiert und unterliegt damit organisatorisch einer hierarchischen Organisationsstruktur. |
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== Definition == |
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:* '''''Ressortforschung ist darauf gerichtet, Entscheidungshilfen zur sachgemäßen Erfüllung der Fachaufgabe des Ressorts zu gewinnen. In diesem Rahmen sind auch Modellversuche Vorhaben der Ressortforschung.''''' |
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==Deutschland== |
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Der [[Wissenschaftsrat (Deutschland)|Wissenschaftsrat]] hat seit 2004 alle Ressortforschungseinrichtungen des Bundes evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluierungen resultierten neben den einrichtungsspezifischen Veröffentlichungen in zwei übergreifenden Stellungnahmen zur Ressortforschung des Bundes, die 2007 und 2010 publiziert wurden (siehe unter Weblinks). Die [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] hat auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates mit mehreren Maßnahmen reagiert: 2007 hat sie die Leitlinien für eine moderne Ressortforschung<ref>[http://www.bmbf.de/de/7416.php Leitlinien für eine moderne Ressortforschung]</ref> verabschiedet und hat im Anschluss daran ein ressortübergreifendes Konzept einer modernen Ressortforschung<ref>[http://www.bmbf.de/de/7416.php Konzept einer modernen Ressortforschung]</ref> vorgelegt, welches Ende 2007 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Evaluierungen der Einrichtungen wurde im Januar 2010 abgeschlossen. Im November 2010 wurde eine zweite Gesamtstellungnahme des Wissenschaftsrates in Form von Empfehlungen zur Profilierung der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes<ref>[http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/10295-10.pdf Empfehlungen zur Profilierung der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes] (PDF; 335 kB)</ref> veröffentlicht. |
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=== Abgrenzung von allgemeiner Forschungsförderung === |
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Die Initiative für Vorhaben der Ressortforschung geht üblicherweise von einer obersten Bundesbehörde aus. Diese Vorhaben unterscheiden sich damit in charakteristischer Weise von denen, die im Rahmen allgemein zugänglichen Forschungsförderung finanziert werden. |
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⚫ | Themenschwerpunkte, die von den Bundesressorts dauernd bzw. über sehr lange Zeit bearbeitet werden müssen, führten zur Gründung sogenannter Ressortforschungseinrichtungen; einige von ihnen haben ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, sie gehören zu den ältesten außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Diese mehr als 40 Institutionen (Stand: Frühjahr 2012), den Bundesministerien unterstellt und in deren Geschäftsbereichen tätig, bearbeiten Fachgebiete von der Archäologie über Gesundheitswissenschaften, Arbeitsmedizin, [[Metrologie]], Strahlenschutz, Verkehr, Verteidigung bis hin zur internationalen Politik und haben ein jährliches Finanzvolumen von rd. 1,4 Mrd. Euro (Stand 2008). In den Ressortforschungseinrichtungen ist der Forschungsanteil (neben Dienstleistungen und Beratungsaufgaben) sehr unterschiedlich und liegt zwischen 10 % und 90 %. In einigen Fällen sind die Forschungsaufgaben nicht nur auf ein Ressort, sondern auf mehrere ausgerichtet (z. B. in der Sicherheitstechnik), in anderen Fällen gehören die Aufgaben eher zur wissenschaftlich-technischen Infrastruktur (z. B. in der Metrologie). |
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'''Definition''' |
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:* '''''[[Forschungsförderung]] dient dem Erkenntnisgewinn Dritter.''''' |
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Der Bund darf sich an Vorhaben der Forschungsförderung nur beteiligen, wenn er verfassungsrechtlich zuständig ist und ein erhebliches Bundesinteresse vorliegt. Das für die Forschungsförderung zuständige Ressort ist das Bundesforschungsministerium. |
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* [[Arbeitsgemeinschaft der Ressortforschungseinrichtungen]] |
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* [[:Kategorie:Ressortforschungseinrichtung]] |
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== Literatur == |
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Es gibt Fälle, in denen ein Forschungsvorhaben zugleich der Ressortforschung als auch der Forschungsförderung zugerechnet werden kann. Eine oberste Bundesbehörde beteiligt sich also z. B. an einem Vorhaben, das von anderer Seite gefördert wird, etwa von der [[Deutsche Forschungsgemeinschaft|Deutschen Forschungsgemeinschaft]], DFG, und das somit dem Erkenntgewinn eines Dritten, etwa einer Professorin an einer Hochschule dient. |
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* {{Literatur |Titel=Ressortforschung. Forschung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung |Autor=A. Katarina Weilert |Verlag=Mohr Siebeck |Ort=Tübingen |Jahr=2022 |Reihe=Jus Publicum |BandReihe=312 |ISBN=978-3-16-161672-3 |DOI=10.1628/978-3-16-161672-3}} |
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== Weblinks == |
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'''Definition''' |
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* [http://www.ressortforschung.de Ressortforschung in Deutschland (AG-Ressortforschung)] |
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:* '''''Ressortforschung ist eine aufgabenakzessorische Verwaltungsfunktion.''''' |
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* [http://www.bmbf.de/de/7416.php Ressortforschung in Deutschland - Konzept für eine moderne Ressortforschung der Bundesregierung (BMBF)] |
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* [http://www.ressortforschung.admin.ch Ressortforschung in der Schweiz] |
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* [http://www.aramis.admin.ch/ Informationssystem ARAMIS über die Forschungs-, Entwicklungs- und Evaluationsprojekte der schweizerischen Bundesverwaltung] |
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* [http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/7702-07.pdf Empfehlungen zur Rolle und künftigen Entwicklung der Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben] (PDF-Datei; 1032 kB) |
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* [http://www.wissenschaftsrat.de/download/archiv/10295-10.pdf Empfehlungen zur Profilierung der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes] (PDF-Datei; 335 kB) |
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* [http://www.bmbf.de/de/12210.php Bundesbericht Forschung und Innovation 2012] |
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== Einzelnachweise == |
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=== Verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes === |
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<references /> |
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Der Bund ist nur insoweit zuständig, als der Sachbereich, auf den sich ein Vorhaben der Ressortforschung bezieht, dem Bund zur Wahrnehmung zugewiesen ist. Dabei ergeben sich die Kompetenzen des Bundes aus geschriebenem und ungeschriebenem Verfassungsrecht (= auf Grund der Natur der Sache oder kraft Sachzusammenhangs). |
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[[Kategorie:Wissenschaftspolitik]] |
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Ressortforschung ist verfassungsrechtlich dann nicht zu beanstanden, wenn ihre angestrebten Ergebnisse geeignet sind, in folgenden Bereichen umgesetzt zu werden: |
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[[Kategorie:Wissenschaft und Forschung in Deutschland]] |
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::* der Legislative oder der Exekutive des Bundes, |
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[[Kategorie:Politikberatung]] |
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::* der Mitplanung und Mitfinanzierung der Gemeinschaftsaufgaben |
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:::# Aus- und Neubau von Hochschulen inklusive Hochschulkliniken; |
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:::# Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur; |
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:::# Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes; |
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::: (Artikel 91a des Grundgesetzes), |
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::* dem Zusammenwirken mit den Ländern im Rahmen des Artikels 91b des Grundgesetzes: ''"Bund und Länder können auf Grund von Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und bei der Förderung von Einrichtungen und Vorhaben der wissenschaftlichen Forschung von überregionaler Bedeutung zusammenwirken. Die Aufteilung der Kosten wird in der Vereinbarung geregelt."'' |
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::* Gewährung von Finanzhilfen gemäß Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes: ''"Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirt-schaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. …"'' |
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{{Normdaten|TYP=s|GND=4133996-4}} |
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===Schlussfolgerung=== |
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Unter Würdigung der vorstehenden Definitionen und Erläuterungen gehören alle in diesem Sinne von einem Ressort vergebenen Aufträge bzw. Bewilligungen zur Ressortforschung. Die Vorhaben können der [[Grundlagenforschung]] oder der angewandten Forschung angehören. Die Forschungsart ist kein Ausschlusskriterium bei der Ressortforschung. |
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⚫ | Themenschwerpunkte, die von den |
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* [[Bundesforschungsanstalt]] |
Aktuelle Version vom 12. Februar 2025, 17:34 Uhr
Unter Ressortforschung versteht man die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten der Bundes- und Landesministerien.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Diese geschieht in Deutschland über eigene nachgeordnete wissenschaftliche Fachbehörden ebenso wie durch die Vergabe von Forschungsaufträgen, z. B. an Universitäten, Forschungsinstitute z. B. der Leibniz-Gemeinschaft oder der Fraunhofer-Gesellschaft.
Ressortforschung bildet eine Brücke zwischen Wissenschaft, Gesellschaft und Politik. Eine wesentliche Aufgabe ist die wissenschaftliche Politikberatung der Ministerien. Die meisten Fachbehörden erbringen auch wichtige forschungsbasierte Dienstleistungen, die zum Teil gesetzlich festgelegt sind, z. B. auf den Gebieten wie der technischen Infrastruktur, Prüfung, Zulassung und Regelsetzung. Ressortforschung zielt auf die Gewinnung wissenschaftlicher Erkenntnisse ab, die direkten Bezug zu den Tätigkeitsfeldern eines Ministeriums haben oder die Voraussetzung zur Erfüllung der eigenen Fachaufgaben sind. Diese Erkenntnisse dienen regelmäßig als Grundlage für administrative oder politische Entscheidungen des Ressorts. Soweit der allgemeine Wissensstand dafür nicht ausreichend ist, werden in erster Linie die Bundeseinrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben tätig.
Ressortforschung als ein eigenständiger Typ angewandter Forschung ist durch folgende Besonderheiten gekennzeichnet: Sie greift Fragen von Politik, Wirtschaft und Gesellschaft auf und ist damit normalerweise problemorientiert und praxisnah und ist aufgrund der Problemorientierung interdisziplinär ausgelegt. Je nach Fragestellung kann es jedoch auch einen kontinuierlichen Übergang zur Grundlagenforschung geben.
Sie generiert Transferwissen und erbringt Übersetzungsleistungen vom wissenschaftlichen System in das Anwendersystem (z. B. Vollzug) und umgekehrt. Dabei verbindet sie kurzfristig abrufbare wissenschaftliche Kompetenz mit der Fähigkeit, langfristig angelegte Fragestellungen kontinuierlich bearbeiten zu können. Ressortforschung ist in der Regel in Behördenform institutionalisiert und unterliegt damit organisatorisch einer hierarchischen Organisationsstruktur.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Wissenschaftsrat hat seit 2004 alle Ressortforschungseinrichtungen des Bundes evaluiert. Die Ergebnisse der Evaluierungen resultierten neben den einrichtungsspezifischen Veröffentlichungen in zwei übergreifenden Stellungnahmen zur Ressortforschung des Bundes, die 2007 und 2010 publiziert wurden (siehe unter Weblinks). Die Bundesregierung hat auf die Empfehlungen des Wissenschaftsrates mit mehreren Maßnahmen reagiert: 2007 hat sie die Leitlinien für eine moderne Ressortforschung[1] verabschiedet und hat im Anschluss daran ein ressortübergreifendes Konzept einer modernen Ressortforschung[2] vorgelegt, welches Ende 2007 im Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Evaluierungen der Einrichtungen wurde im Januar 2010 abgeschlossen. Im November 2010 wurde eine zweite Gesamtstellungnahme des Wissenschaftsrates in Form von Empfehlungen zur Profilierung der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes[3] veröffentlicht.
Ressortforschungseinrichtungen des Bundes: Bundesanstalten, -ämter und -institute
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Themenschwerpunkte, die von den Bundesressorts dauernd bzw. über sehr lange Zeit bearbeitet werden müssen, führten zur Gründung sogenannter Ressortforschungseinrichtungen; einige von ihnen haben ihre Wurzeln im 19. Jahrhundert, sie gehören zu den ältesten außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland. Diese mehr als 40 Institutionen (Stand: Frühjahr 2012), den Bundesministerien unterstellt und in deren Geschäftsbereichen tätig, bearbeiten Fachgebiete von der Archäologie über Gesundheitswissenschaften, Arbeitsmedizin, Metrologie, Strahlenschutz, Verkehr, Verteidigung bis hin zur internationalen Politik und haben ein jährliches Finanzvolumen von rd. 1,4 Mrd. Euro (Stand 2008). In den Ressortforschungseinrichtungen ist der Forschungsanteil (neben Dienstleistungen und Beratungsaufgaben) sehr unterschiedlich und liegt zwischen 10 % und 90 %. In einigen Fällen sind die Forschungsaufgaben nicht nur auf ein Ressort, sondern auf mehrere ausgerichtet (z. B. in der Sicherheitstechnik), in anderen Fällen gehören die Aufgaben eher zur wissenschaftlich-technischen Infrastruktur (z. B. in der Metrologie).
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- A. Katarina Weilert: Ressortforschung. Forschung zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs staatlicher und unionsrechtlicher Gesundheitsverantwortung (= Jus Publicum. Band 312). Mohr Siebeck, Tübingen 2022, ISBN 978-3-16-161672-3, doi:10.1628/978-3-16-161672-3.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ressortforschung in Deutschland (AG-Ressortforschung)
- Ressortforschung in Deutschland - Konzept für eine moderne Ressortforschung der Bundesregierung (BMBF)
- Ressortforschung in der Schweiz
- Informationssystem ARAMIS über die Forschungs-, Entwicklungs- und Evaluationsprojekte der schweizerischen Bundesverwaltung
- Empfehlungen zur Rolle und künftigen Entwicklung der Bundeseinrichtungen mit FuE-Aufgaben (PDF-Datei; 1032 kB)
- Empfehlungen zur Profilierung der Einrichtungen mit Ressortforschungsaufgaben des Bundes (PDF-Datei; 335 kB)
- Bundesbericht Forschung und Innovation 2012