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„Einwegpfand“ – Versionsunterschied

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#WEITERLEITUNG [[Pfand auf Getränkebehälter]]
Seit dem [[1. Januar]] [[2003]] gibt es in [[Deutschland]] ein Pfand für Getränkeverpackungen wie [[Dose]]n, Einweg-[[Glas]]flaschen und Einweg-[[PET]]-Flaschen, das so genannte '''Dosenpfand'''.

<div style="float:right;padding-left:20px"> [[Bild:Dosenpfand.JPG|Dosenpfand]] <br><center>''Seit 1. Januar 2003 gilt das Dosenpfand.''</center></div>

Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen, ist die [[Verpackungsverordnung]], welche im Jahr&nbsp;[[1991]] von der damaligen [[CDU]]/[[FDP]]-[[Bundesregierung]] unter dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Prof.&nbsp;Dr.&nbsp;[[Klaus Töpfer]]&nbsp;([[CDU]]) beschlossen wurde. Die Verordnung wurde im Jahr&nbsp;[[1998]] von der damaligen [[CDU]]/[[FDP]]-[[Bundesregierung]] unter der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Dr.&nbsp;[[Angela Merkel]] ([[CDU]]) bestätigt und novelliert.

Das von der [[SPD]]/[[Bündnis 90/Die Grünen|Grüne]]-[[Bundesregierung]] beschlossene Dosenpfand trat in Kraft, weil bundesweit der Mehrweganteil von Getränkeverpackungen unter 72 Prozent gesunken war. Betroffen sind alle Getränkebereiche in denen der Anteil der Mehrwegflaschen unter dem Anteil von 1991 liegt. Dies sind [[Bier]], [[Mineralwasser]] und Erfrischungsgetränke mit [[Kohlensäure]].
Getränke im so genannten [[Tetra-Pak]], [[Milch]], aber auch [[Wein]], [[Sekt]] und [[Spirituose]]n sind von der Pfandpflicht ausgenommen. Dies führt zur Situation, dass beispielsweise für [[Radler]] das Pfand eingeführt wurde, weil es ein Biermischgetränk ist, für andere Mischgetränke wie [[Wodka]]/Lemon oder [[Whisky]]/[[Cola]] jedoch nicht, weil diese zu den Spirituosen zählen. Zwar werden Getränke im [[Tetra-Pak]] nicht bepfandet, das gilt allerdings nicht wenn in selbigem ein stilles [[Mineralwasser]] enthalten ist, auch dann gilt die Pfandpflicht.

Das Pfand beträgt für Dosen und Einwegflaschen aus Glas und PET 25 [[Cent]], bei einem Inhalt von mehr als 1,5 [[Liter]]n sind 50 Cent zu bezahlen.
Für Mehrwegflaschen gelten die bisherigen Pfandbeträge: 8 Cent für Bierflaschen und 15 Cent für Mineralwasserflaschen.

Grundsätzlich können die Einweg-Getränkeverpackungen dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden. Einige Lebensmittelmärkte haben zum Jahreswechsel Getränke in Einweg-Verpackungen aus dem Sortiment genommen. Andere nehmen [[Einwegverpackung]]en gegen die Vorlage des Kassenzettels oder einer Pfandmarke wieder zurück. Einige Lebensmittel-[[Handelskette]]n (''z.B. Lidl, [[Aldi-Gruppe|Aldi]]'') bedrucken die Etiketten mit einem [[Logo]] und gewährleisten so, dass nur die dort gekauften Verpackungen zurück genommen werden.

[[Einzelhandel]] und Getränkeindustrie hatten bis zuletzt mit Klagen vor dem [[Bundesverwaltungsgericht]] in [[Leipzig]] sowie dem [[Bundesverfassungsgericht]] in [[Karlsruhe]] versucht, die Einführung des Pfandes zu verhindern.

Mittlerweile haben die Einzelhandelsverbände ihren Widerstand aufgegeben und wollen noch zum 1. Oktober (zunächst war Frühjahr 2003 geplant) ein bundesweites Rücknahmesystem einführen. Darauf hat sich der Einzelhandelsverband mit den Automatenherstellern geeinigt.

Dieses Rücknahmesystem stieß aber immernoch auf Widerstand in den Handelsvereinigungen weshalb diese Anfang Juni beschlossen, die Vereinbarung mit der [[Bundesregierung]] zu brechen und das System nicht einzuführen. Als Grund wurde [[Rechtsunsicherheit]] angegeben.


'''Siehe auch:''' Bundesumweltminister [[Jürgen Trittin]]

== Weblinks ==
* [http://www.bmu.de/sachthemen/abfallwirtschaft/index_dosen_faq.php Dosenpfand-FAQ] des [http://www.bmu.de Bundesumweltministeriums]

* Im [http://www.jurawiki.de/ JuraWiki] soll es insbesondere um [http://www.jurawiki.de/DosenPfand die rechtlichen Aspekte des Dosenpfandes] gehen.

Aktuelle Version vom 23. Oktober 2024, 12:45 Uhr

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