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„Gemeinde (Deutschland)“ – Versionsunterschied

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K Kategorie:Politische Geographie
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{{Verwaltungsgliederung Deutschlands}}
== Definition Gemeinde ==


Die '''Gemeinde''' (oder ''Kommune'') ist im [[Politisches System der Bundesrepublik Deutschland|politischen System der Bundesrepublik Deutschland]] als [[Gebietskörperschaft (Deutschland)|Gebietskörperschaft]] die unterste Stufe des [[Verwaltungsaufbau]]s und [[Verwaltungsträger]]in der [[Kommunale Selbstverwaltung|kommunalen Selbstverwaltung]].
Unter dem Begriff '''Gemeinde''' versteht man die Grundeinheit der kommunalen Selbstverwaltung, oder anders ausgedrückt, die unterste Stufe im Verwaltungsaufbau eines föderalistischen Staates. Die Gemeinde besitzt Rechtspersönlichkeit.


[[Stadt|Städte]] sind (zumeist einwohnerstarke) [[Gemeinde]]n mit [[Stadtrecht]].
Gemeinden sind [[Gebietskörperschaft]]en. Diese umfassen das ganze Spektrum von der kleinsten Landgemeinde (wie z.B. [[Wiedenborstel]] in [[Schleswig-Holstein]]: 6 Einwohner) bis zur großen Weltstadt (z.B. [[Berlin]] ca. 3,5 Mio. Einwohner).


Zum 28. Januar 2025 gab es 10.751 Gemeinden in Deutschland, diese unterteilten sich in [[Liste der Städte in Deutschland|2.057 Städte]] und 8.694 Gemeinden ohne Stadtrecht.
Siehe auch [[Siedlung]], [[Ort]], [[Wohnplatz]]


== Allgemeines ==
== Gemeindearten in Deutschland ==
[[Datei:Germany (+districts +municipalities) location map current.svg|mini|hochkant=1|Die Gemeinden, gemeindefreien Gebiete, kreisfreien Städte, Stadtkreise, Regierungsbezirke und Länder Deutschlands (Stand: 1. Januar 2013)]]
Die Gemeinden haben '''Gebietshoheit''' (''die Gemeinde hat die Hoheit über ihr Gebiet''), die '''Allmitgliedschaft''' (''alle Bewohner der Gemeinde sind "Mitglied" in der Gebietskörperschaft Gemeinde'') und die '''Allzuständigkeit''' (''die Gemeinde ist grundsätzlich zunächst einmal für alles zuständig in ihrem Gebiet''). Für natürliche Personen ergibt sich die Mitgliedschaft in der Gebietskörperschaft aus dem Wohnsitz, für juristische Personen aus deren Sitz. Neben den Gemeinden sind z.B. der [[Staat]] ([[Bundesebene (Deutschland)|Bund]] und [[Bundesland|Bundesländer]]) sowie Gemeinde- bzw. Kommunalverbände (wie z. B. [[Landkreis]]e) Gebietskörperschaften.


Im Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland (siehe Abbildung 1) bilden die Gemeinden eine eigene Säule. Die Gemeinden sind nicht Teil der staatlichen (Landes-)Verwaltung, sondern sie verwalten sich selbst. Neben ihren Selbstverwaltungsaufgaben werden ihnen auch staatliche Aufgaben, z. B. Meldewesen oder Standesämter, übertragen. Seit der Reform des Grundgesetzes ist es dem Bund untersagt, den Gemeinden weitere Aufgaben zuzuweisen.
'''Gemeindearten'''


Gemeinden sind die territorial definierten Einheiten des politischen Systems, denen nach der Verfassung die Regelung der „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung“ ({{Art.|28|gg|juris}} Abs. 2 Grundgesetz) übertragen ist. Kommunale Parlamente und politische Verwaltungen sind als formale politische Organe für die Ausgestaltung dieser Aufgabe zuständig. Im Rahmen der Selbstverwaltung sind sie an Gesetze und [[Verordnung]]en, nicht jedoch an ministerielle Erlasse und Geschäftsanweisungen oder Kreistagsbeschlüsse gebunden. In der [[Deutsche Demokratische Republik|Deutschen Demokratischen Republik]] waren die Gemeinden seit 1957 zur untersten Stufe der staatlichen Verwaltung reduziert worden.
Die Gemeinden tragen in den einzelnen Bundesländern je nach Größe, Bedeutung bzw. Aufgabenstellung unterschiedliche Bezeichnungen. Dabei kann man einerseits rechtliche Bezeichnungen von Bezeichnungen für Werbezwecke andererseits unterscheiden. Im folgenden werden diese unterschiedlichen Begriffe alphabetisch aufgelistet und kurz erläutert.


Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften und haben [[Rechtsfähigkeit (Deutschland)|Rechtspersönlichkeit]]. Sie besitzen [[Hoheit (Staatsrecht)|Gebietshoheit]] und „[[Allzuständigkeit]]“. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich für alle Belange ihres Gebietes zuständig sind. Dies wird durch Landes- und Bundesrecht eingeschränkt. Darüber hinaus gilt der Grundsatz der „[[Allmitgliedschaft]]“: dies bedeutet die Mitgliedschaft aller Personen in der (Gebiets-)Körperschaft. Für [[natürliche Person]]en ergibt sich die Mitgliedschaft aus dem [[Wohnsitz (Deutschland)|Wohnsitz]], für [[juristische Person]]en aus deren [[Sitz (juristische Person)|Sitz]]. Um die kommunale Existenz auf Dauer zu sichern, hat der Bundesgesetzgeber die Länder ermächtigt, die Gemeinden vom allgemein geltenden [[Insolvenzrecht (Deutschland)|Insolvenzrecht]] zu befreien und sie für [[Insolvenzunfähigkeit|insolvenzunfähig]] zu erklären ({{§|12|inso|juris}} Abs. 1 Nr. 2 InsO). Von dieser Möglichkeit haben alle Länder in ihren [[Gemeindeordnungen in Deutschland|Gemeindeordnungen]] Gebrauch gemacht.
=== Rechtliche bzw. historisch überlieferte Bezeichnungen ===
Siehe auch [[Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland]]


=== Föderalismus ===
====Amtsangehörige Gemeinde/Stadt====
Deutschland ist ein Staat mit weitläufiger Ausprägung von [[Föderalismus in Deutschland|Föderalismus]]. Deshalb gibt es viele Unterschiede bei der Organisation, Nomenklatur, Legislative und Exekutive in:
Kreisangehörige Gemeinde, die gleichzeitig einem [[Amt (Gebietskörperschaft)|Amt]] angehört. Das Amt ist eine Art der [[Verwaltungsgemeinschaft]] in den Bundesländern [[Brandenburg]], [[Mecklenburg-Vorpommern]] und [[Schleswig-Holstein]]. In diesen Ländern können sich kreisangehörige Gemeinden desselben Landkreises zu einer neuen Körperschaft des öffentlichen Rechts (dem "Amt") zusammen schließen. Das Amt erledigt für seine amtangehörigen Gemeinden bestimmte festgelegte Aufgaben (Kostenersparnis). Im Gegensatz dazu gibt es die '''amtsfreie Stadt''' oder '''amtsfreie Gemeinde''', die alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. <br>
* Ländern (Flächenländer und Stadtstaaten)
Siehe auch: "Verbandsangehörige Gemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde", "Ortsgemeinde"
* Regierungsbezirken
* Landkreisen
* Gemeinden und Gemeindeverbänden inklusive kreisfreien Städten
Diesen Föderalismus gibt es auch in anderen Staaten, wie zum Beispiel in [[Österreich]] und in der Schweiz, aber mit anderen oder weniger Unterschieden zwischen den einzelnen Ebenen der Staats- und Verwaltungsstruktur.
{{Absatz}}


== Gemeindeordnungen ==
====Amtsfreie Gemeinde/Stadt====
{{Hauptartikel|Gemeindeordnungen in Deutschland}}
Kreisangehörige Gemeinde, die keinem [[Amt (Gebietskörperschaft)|Amt]] angehört und insofern alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Es gibt sie in den Bundesländern [[Brandenburg]], [[Mecklenburg-Vorpommern]] und [[Schleswig-Holstein]]. Im Gegensatz dazu die '''amtsangehörige Stadt''' oder '''amtsangehörige Gemeinde'''. <br>
Siehe auch: "Einheitsgemeinde", "Verbandsfreie Gemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde"


Die Gemeindeordnungen sind die Verfassungen der Gemeinden. Sie regeln die Arbeit der [[Gemeindeorgan|kommunalen Organe]] wie Verwaltung, Gemeindevertretung, [[Bürgermeister]]. Allen Kommunalverfassungen ist die Existenz einer [[Vertretungskörperschaft]], hier der [[Gemeinderat (Deutschland)|Gemeindevertretung]], gemeinsam, der zentrale kommunale Entscheidungen obliegen. Unterschiede gibt es bei der Stellung des Hauptverwaltungsbeamten, des Bürgermeisters. Vier [[Gemeindeordnungen in Deutschland#Kommunalverfassungstypen|Kommunalverfassungstypen]] werden unterschieden: [[Süddeutsche Bürgermeisterverfassung|süddeutsche-]] und [[norddeutsche Ratsverfassung]], [[Bürgermeisterverfassung]] und [[Magistratsverfassung]].
====Bergstadt====
Eine Stadt, in der [[Bergbau]] betrieben wurde oder wird, durfte sich früher "Bergstadt" nennen. Diese Bezeichnung kann bis heute beibehalten werden, auch wenn die Stadt kein aktives Bergwerk mehr besitzt. Besondere Rechte hat die Stadt durch diesen Titel nicht. Bsp. für Bergstädte: [[Annaberg-Buchholz]], [[Clausthal-Zellerfeld]]


Innerhalb des gesetzlichen Rahmens der Gemeindeordnungen regeln die Gemeinden ihre Struktur und Abläufe durch die [[Hauptsatzung]] und die [[Geschäftsordnung]] des Rates.
====Einheitsgemeinde====
#Umgangssprachlicher Begriff für alle selbständigen Gemeinden, insbesondere für solche Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen bestehen. Bsp.: ''Die Gemeinden A, B und C wurden zu einer neuen Einheitsgemeinde D vereinigt.''
#In [[Niedersachsen]] die offizielle Bezeichnung für alle kreisangehörigen Gemeinden, die ''nicht'' Mitglied in einer '''[[Samtgemeinde]]''' sind. Sie erledigen alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit.


== Zusammenarbeit von Gemeinden ==
====Flecken====
{{Hauptartikel|Verwaltungskooperation in Deutschland}}
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel "Flecken" war ursprünglich mit besonderen Rechten, wie etwa dem [[Marktrecht]], verbunden. Nachdem diese Rechte heute anderweitig geregelt sind, hat die Bezeichnung Flecken faktisch keine Bedeutung mehr. Gemeinden dürfen jedoch nach dem jeweils geltenden Landesrecht (z.B. § 14 Abs. 2 Niedersächsische Gemeindeordnung NGO) ihre überlieferten Bezeichnungen führen. Flecken gibt es vor allem in Niedersachsen (z.B. [[Ahlden]] an der Aller, Bücken, Dahlenburg, [http://www.diepenau.de Diepenau], Liebenau, Uchte) und Sachsen-Anhalt (z.B. Apenburg, Zechlin). In Schleswig-Holstein gab es den Begriff bis 1932. Damals wurde der letzte Flecken "Arnis" zur Stadt erhoben. <br>
Siehe auch: "Freiheit", "Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort", "Weichbild"


== Zusammenlegung von Gemeinden ==
====Freiheit====
[[Datei:Gemeinden D nach Laender 1952 2013.svg|mini|Zeitliche Entwicklung der Zahl der Gemeinden je Land]]
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel "Freiheit" war vor allem im [[Sauerland]] üblich, heute jedoch meist nicht mehr verwendet, da sie inzwischen "Stadt" geworden sind, oder in eine andere Stadt/Gemeinde eingemeindet wurden; vgl. die Ausführungen bei "Flecken".<br>
In diese Kategorie könnte auch die Bezeichnung "Freiung" oder "Freyung" fallen, die vor allem in Bayern auftaucht, z. B. "Freiyung Zeil" (auch dürfte die Stadt [[Freyung]] im [[Landkreis Freyung-Grafenau]] ihren Namen aus dieser alten Bezeichnung herleiten können). In Hessen gibt es darüber hinaus den Begriff "Freigericht", der ebenfalls in diese Kategorie gehören dürfte.


Nach der modernen Gemeindebildungsphase vor allem Anfang des 19.&nbsp;Jahrhunderts kam es immer wieder zu einzelnen Eingemeindungen, überwiegend im Bereich der stark angewachsenen, mit Nachbargemeinden verschmolzenen Industriestädte. In der alten Bundesrepublik wurden vor allem in der ersten Hälfte der 1970er Jahre von den meisten [[Land (Deutschland)|Ländern]] unter dem Stichwort [[Gebietsreform]] zahlreiche und flächendeckende [[Gemeindefusionen in Deutschland|Gemeindefusionen]] und [[Eingemeindung]]en verfügt, oft gegen den Willen der beteiligten Altgemeinden. Zwischen den Konzepten der (hierarchischen) Eingemeindung und der (gleichberechtigten) Gemeindezusammenlegung lässt sich dabei teilweise nur schwer ein greifbarer Unterschied feststellen. In den Ländern auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik werden seit 1990 ähnliche Gebietsreformen bzw. Gemeindefusionen durchgeführt. In der alten Bundesrepublik kam es nach den Zusammenlegungen der 1970er Jahre nur noch selten zu Eingemeindungen. Meist waren wohl wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend, so beispielsweise bei der Eingemeindung von [[Tennenbronn]] nach [[Schramberg]] am 1. Mai 2006, dem ersten Fall von kommunaler Gebietsänderung in Baden-Württemberg seit 1977.
====Große kreisangehörige Stadt====
In [[Brandenburg]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Rheinland-Pfalz]] und [[Thüringen]] kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des [[Landkreis]]es übernehmen. Sie erhalten - wenn sie eine bestimmte Einwohnergrenze überschritten haben - auf Antrag der Stadt von der jeweiligen Landesregierung den besonderen Titel "[[Große kreisangehörige Stadt]]". Mit der Verleihung des Titels werden dann auch die zusätzlichen Aufgaben übertragen. Die Einwohnergrenze ist je nach Land unterschiedlich geregelt, liegt jedoch im Allgemeinen bei über 50.000. <br>
Siehe auch "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt", "Große selbständige Stadt" "Selbständige Gemeinde", "Mittelstadt"


{| class="wikitable zebra" style="text-align:right;border:none;"
====Große Kreisstadt====
|- class="hintergrundfarbe8"
In [[Baden-Württemberg]], [[Bayern]] und [[Sachsen (Land)|Sachsen]] kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie erhalten - wenn sie eine bestimmte Einwohnergrenze überschritten haben - auf Antrag der Stadt von der jeweiligen Landesregierung den besonderen Titel "[[Große Kreisstadt]]". Mit der Verleihung des Titels werden dann auch die zusätzlichen Aufgaben übertragen. Eine Große Kreisstadt ist nicht notwendigerweise Kreisstadt (ihres Landkreises), d.h. es kann sogar mehrere Große Kreisstädte innerhalb eines Landkreises geben. Andererseit kann es Kreisstädte geben, also Städte, die Sitz einer Kreisverwaltung sind, die jedoch ''keine'' Große Kreisstädte sind (z.B. [[Tauberbischofsheim]], Kreisstadt des [[Main-Tauber-Kreis]]es; hingegen sind zwei andere Städte im Main-Tauber-Kreis, nämlich [[Bad Mergentheim]] und [[Wertheim]] Große Kreisstädte).<br>
! colspan="20" | Zeitliche Entwicklung der Zahl der Gemeinden je Land<br /><small>(Quelle: Statistische Jahrbücher für die Bundesrepublik Deutschland, Zahlen seit 1982 jeweils zum 1. Januar, vorher jeweils zum 30. Juni)</small>
Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg und Sachsen liegt sie bei 20.000, in Bayern bei 30.000 Einwohner. Den Anträgen der jeweiligen Stadt wird in aller Regel entsprochen. Bei Gemeinden, die vorher noch kein [[Stadtrecht]] hatten, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden. Jüngstes Beispiel aus Baden-Württemberg: Die Gemeinde [[Remseck am Neckar]], Landkreis Ludwigsburg, ist seit 1.1.2004 "Große Kreisstadt" und darf sich somit "Stadt Remseck am Neckar" nennen. <br>
|-
In Bayern wurde der Status "Große Kreisstadt" mit der Gebietsreform 1972 eingeführt. Damals hatte Bayern noch sehr viele [[kreisfreie Stadt|kreisfreie Städte]], die man in die Landkreise eingliedern wollte. Dennoch wollte man ihnen gewisse Aufgaben überlassen. Es gibt daher auch Städte mit weniger als 30.000 Einwohner, die den Status "Große Kreisstadt" haben, weil sie vor 1972 kreisfrei waren, z.B. Dinkelsbühl oder Rothenburg ob der Tauber. Bei Neuverleihungen gilt jedoch die Einwohnergrenz von 30.000. <br>
! class="hintergrundfarbe8" | Jahr
In Sachsen wurde der Titel "Große Kreisstadt" nach 1990 im Zuge der Wiedererrichtung der Länder auf dem Gebiet der ehem. DDR in Anlehnung an das baden-württembergische Kommunalrecht eingeführt.<br>
! {{DE-BW|Baden-Württemberg|2=BW}}
Siehe auch: "Große selbständige Stadt" "Selbständige Gemeinde" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Mittelstadt"
! {{DE-BY|Bayern|2=BY}}
! {{DE-BE|Berlin|2=BE}}*
! {{DE-HB|Bremen|2=HB}}
! {{DE-HH|Hamburg|2=HH}}
! {{DE-HE|Hessen|2=HE}}
! {{DE-NI|Niedersachsen|2=NI}}
! {{DE-NW|Nordrhein-Westfalen|2=NW}}
! {{DE-RP|Rheinland-Pfalz|2=RP}}
! {{DE-SL|Saarland|2=SL}}
! {{DE-SH|Schleswig-Holstein|2=SH}}
! class="hintergrundfarbe8"| BRD alt
! colspan="6" |
! class="hintergrundfarbe8" | BRD gesamt
|-
! 1952
| 3.382 || 7.123 || 1 || 2 || 1 || 2.706 || 4.276 || 2.381 || 2.912 || rowspan="7" | || 1.392 || 24.175 || class=""hintergrundfarbe5"" colspan="6" rowspan="39" | || 24.175
|-
! 1953
| 3.384 || 7.128 || 1 || 2 || 1 || 2.707 || 4.284 || 2.382 || 2.917 || 1.394 || 24.199 || 24.199
|-
! 1954
| 3.383 || 7.126 || 1 || 2 || 1 || 2.707 || 4.283 || 2.383 || 2.919 || 1.395 || 24.199 || 24.199
|-
! 1955
| 3.383 || 7.127 || 1 || 2 || 1 || 2.706 || 4.283 || 2.383 || 2.919 || 1.396 || 24.200 |
| 24.200
|-
! 1956
| 3.383 || 7.125 || 1 || 2 || 1 || 2.706 || 4.282 || 2.383 || 2.919 || 1.399 || 24.200 |
| 24.200
|-
! 1957
| 3.382 || 7.126 || 1 || 2 || 1 || 2.705 || 4.279 || 2.372 || 2.918 || 1.399 || 24.184 || 24.184
|-
! 1958
| 3.381 || 7.126 || 1 || 2 || 1 || 2.701 || 4.276 || 2.372 || 2.918 || 1.400 || 24.177 || 24.177
|-
! 1959
| 3.380 || 7.118 || 1 || 2 || 1 || 2.700 || 4.273 || 2.371 || 2.919 || 346 || 1.399 || 24.509 || 24.509
|-
! 1960
| 3.381 || 7.116 || 1 || 2 || 1 || 2.700 || 4.273 || 2.371 || 2.918 || 347 || 1.395 || 24.504 || 24.504
|-
! 1961
| 3.381 || 7.116 || 1 || 2 || 1 || 2.699 || 4.278 || 2.365 || 2.919 || 347 || 1.395 || 24.503 || 24.503
|-
! 1962
| 3.381 || 7.110 || 1 || 2 || 1 || 2.697 || 4.275 || 2.364 || 2.920 || 347 || 1.393 || 24.490 || 24.490
|-
! 1963
| 3.381 || 7.107 || 1 || 2 || 1 || 2.697 || 4.264 || 2.364 || 2.920 || 347 || 1.392 || 24.476 || 24.476
|-
! 1964
| 3.382 || 7.101 || 1 || 2 || 1 || 2.695 || 4.256 || 2.370 || 2.920 || 348 || 1.392 || 24.468 || 24.468
|-
! 1965
| 3.382 || 7.097 || 1 || 2 || 1 || 2.693 || 4.249 || 2.362 || 2.921 || 347 || 1.389 || 24.444 || 24.444
|-
! 1966
| 3.380 || 7.087 || 1 || 2 || 1 || 2.693 || 4.244 || 2.355 || 2.920 || 347 || 1.381 || 24.411 || 24.411
|-
! 1967
| 3.379 || 7.083 || 1 || 2 || 1 || 2.689 || 4.236 || 2.334 || 2.916 || 347 || 1.380 || 24.368 || 24.368
|-
! 1968
| 3.379 || 7.077 || 1 || 2 || 1 || 2.684 || 4.231 || 2.277 || 2.905 || 347 || 1.378 || 24.282 || 24.282
|-
! 1969
| 3.375 || 7.067 || 1 || 2 || 1 || 2.662 || 4.158 || 2.049 || 2.592 || 347 || 1.375 || 23.629 || 23.629
|-
! 1970
| 3.350 || 7.004 || 1 || 2 || 1 || 2.622 || 4.088 || 1.276 || 2.588 || 346 || 1.272 || 22.550 || 22.550
|-
! 1971
| 3.350 || 7.004 || 1 || 2 || 1 || 2.622 || 4.091 || 1.277 || 2.544 || 346 || 1.272 || 22.510 || 22.510
|-
! 1972
| 2.439 || 5.110 || 1 || 2 || 1 || 1.123 || 3.987 || 1.139 || 2.476 || 345 || 1.258 || 17.881 || 17.881
|-
! 1973
| 2.147 || 4.383 || 1 || 2 || 1 || 848 || 2.571 || 984 || 2.469 || 345 || 1.258 || 15.009 || 15.009
|-
! 1974
| 1.868 || 4.301 || 1 || 2 || 1 || 741 || 1.038 || 984 || 2.371 || 50 || 1.177 || 12.534 || 12.534
|-
! 1975
| 1.119 || 4.177 || 1 || 2 || 1 || 598 || 1.035 || 393 || 2.350 || 50 || 1.170 || 10.896 || 10.896
|-
! 1976
| 1.113 || 4.037 || 1 || 2 || 1 || 598 || 1.032 || 395 || 2.325 || 50 || 1.164 || 10.718 || 10.718
|-
! 1977
| 1.111 || 3.913 || 1 || 2 || 1 || 423 || 1.030 || 396 || 2.321 || 50 || 1.158 || 10.406 || 10.406
|-
! 1978
| 1.111 || 2.052 || 1 || 2 || 1 || 423 || 1.030 || 396 || 2.320 || 50 || 1.132 || 8.518 || 8.518
|-
! 1979
| 1.111 || 2.053 || 1 || 2 || 1 || 423 || 1.030 || 396 || 2.303 || 50 || 1.132 || 8.502 || 8.502
|-
! 1980
| 1.111 || 2.048 || 1 || 2 || 1 || 427 || 1.029 || 396 || 2.303 || 50 || 1.132 || 8.500 || 8.500
|-
! 1981
| 1.111 || 2.050 || 1 || 2 || 1 || 427 || 1.031 || 396 || 2.303 || 50 || 1.132 || 8.504 || 8.504
|-
! 1982
| 1.111 || 2.050 || 1 || 2 || 1 || 427 || 1.031 || 396 || 2.303 || 52 || 1.131 || 8.505 || 8.505
|-
! 1983
| 1.111 || 2.050 || 1 || 2 || 1 || 427 || 1.031 || 396 || 2.303 || 52 || 1.131 || 8.505 || 8.505
|-
! 1984
| 1.111 || 2.052 || 1 || 2 || 1 || 427 || 1.031 || 396 || 2.303 || 52 || 1.131 || 8.507 || 8.507
|-
! 1985
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 427 || 1.031 || 396 || 2.303 || 52 || 1.131 || 8.506 || 8.506
|-
! 1986
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 427 || 1.031 || 396 || 2.303 || 52 || 1.131 || 8.506 || 8.506
|-
! 1987
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 427 || 1.031 || 396 || 2.303 || 52 || 1.131 || 8.506 || 8.506
|-
! 1988
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.030 || 396 || 2.303 || 52 || 1.131 || 8.504 || 8.504
|-
! 1989
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.031 || 396 || 2.303 || 52 || 1.131 || 8.505 || 8.505
|-
! 1990
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.031 || 396 || 2.304 || 52 || 1.131 || 8.506 || 8.506
|-
| colspan="20" style="border:none;" |&nbsp;
|-
! class="hintergrundfarbe8" | Jahr
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! class="hintergrundfarbe8" | BRD neu
! class="hintergrundfarbe8" | BRD gesamt
|-
! 1991
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.031 || 396 || 2.304 || 52 || 1.131 || 8.506 || 1.794 || 1.124 || 1.626 || 1.367 || 1.710 || 7.621 || 16.127
|-
! 1992
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.030 || 396 || 2.304 || 52 || 1.131 || 8.505 || 1.793 || 1.123 || 1.623 || 1.361 || 1.690 || 7.590 || 16.095
|-
! 1993
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.030 || 396 || 2.304 || 52 || 1.131 || 8.505 || 1.813 || 1.100 || 1.614 || 1.354 || 1.657 || 7.538 || 16.043
|-
! 1994
| 1.111 || 2.051 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.031 || 396 || 2.304 || 52 || 1.131 || 8.506 || 1.700 || 1.084 || 1.564 || 1.330 || 1.586 || 7.264 || 15.770
|-
! 1995
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.031 || 396 || 2.305 || 52 || 1.131 || 8.512 || 1.700 || 1.080 || 968 || 1.304 || 1.241 || 6.293 || 14.805
|-
! 1996
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.032 || 396 || 2.305 || 52 || 1.131 || 8.513 || 1.696 || 1.079 || 860 || 1.300 || 1.179 || 6.114 || 14.627
|-
! 1997
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.032 || 396 || 2.305 || 52 || 1.131 || 8.513 || 1.696 || 1.079 || 808 || 1.299 || 1.063 || 5.945 || 14.458
|-
! 1998
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.032 || 396 || 2.305 || 52 || 1.131 || 8.513 || 1.565 || 1.077 || 802 || 1.298 || 1.053 || 5.795 || 14.308
|-
! 1999
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.032 || 396 || 2.305 || 52 || 1.130 || 8.512 || 1.489 || 1.069 || 779 || 1.295 || 1.053 || 5.685 || 14.197
|-
! 2000
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.032 || 396 || 2.306 || 52 || 1.130 || 8.513 || 1.479 || 1.010 || 545 || 1.289 || 1.018 || 5.341 || 13.854
|-
! 2001
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.032 || 396 || 2.306 || 52 || 1.130 || 8.513 || 1.474 || 1.000 || 544 || 1.289 || 1.017 || 5.324 || 13.837
|-
! 2002
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.026 || 396 || 2.306 || 52 || 1.130 || 8.507 || 1.092 || 989 || 539 || 1.272 || 1.017 || 4.909 || 13.416
|-
! 2003
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.026 || 396 || 2.306 || 52 || 1.129 || 8.506 || 886 || 979 || 535 || 1.235 || 1.007 || 4.642 || 13.148
|-
! 2004
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.026 || 396 || 2.305 || 52 || 1.125 || 8.501 || 436 || 964 || 525 || 1.197 || 1.006 || 4.128 || 12.629
|-
! 2005
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.026 || 396 || 2.305 || 52 || 1.125 || 8.501 || 421 || 873 || 519 || 1.118 || 998 || 3.929 || 12.431
|-
! 2006
| 1.111 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.025 || 396 || 2.306 || 52 || 1.125 || 8.501 || 420 || 851 || 514 || 1.056 || 998 || 3.839 || 12.340
|-
! 2007
| 1.110 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.024 || 396 || 2.306 || 52 || 1.125 || 8.499 || 420 || 849 || 510 || 1.042 || 992 || 3.813 || 12.312
|-
! 2008
| 1.109 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.024 || 396 || 2.306 || 52 || 1.124 || 8.497 || 420 || 849 || 502 || 1.027 || 968 || 3.766 || 12.263
|-
! 2009
| 1.109 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.024 || 396 || 2.306 || 52 || 1.119 || 8.492 || 420 || 848 || 496 || 1.012 || 959 || 3.735 || 12.227
|-
! 2010
| 1.102 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.024 || 396 || 2.306 || 52 || 1.116 || 8.482 || 419 || 817 || 488 || 836 || 951 || 3.511 || 11.993
|-
! 2011
| 1.102 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.024 || 396 || 2.306 || 52 || 1.116 || 8.482 || 419 || 814 || 485 || 300 || 942 || 2.960 || 11.442
|-
! 2012
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.010 || 396 || 2.306 || 52 || 1.116 || 8.467 || 419 || 805 || 468 || 220 || 913 || 2.825 || 11.292
|-
! 2013
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 1.007 || 396 || 2.306 || 52 || 1.115 || 8.463 || 419 || 780 || 438 || 219 || 878 || 2.734 || 11.197
|-
! 2014
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 991 || 396 || 2.306 || 52 || 1.110 || 8.442 || 418 || 777 || 432 || 218 || 849 || 2.694 || 11.136
|-
! 2015
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 971 || 396 || 2.305 || 52 || 1.110 || 8.421 || 418 || 755 || 430 || 218 || 849 || 2.670 || 11.091
|-
! 2016
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 971 || 396 || 2.305 || 52 || 1.110 || 8.421 || 417 || 753 || 426 || 218 || 849 || 2.663 || 11.084
|-
! 2017
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 426 || 944 || 396 || 2.305 || 52 || 1.110 || 8.394 || 417 || 753 || 423 || 218 || 849 || 2.660 || 11.054
|-
! 2018
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 423 || 943 || 396 || 2.304 || 52 || 1.110 || 8.389 || 417 || 750 || 421 || 218 || 849 || 2.655 || 11.044
|-
! 2019
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 423 || 943 || 396 || 2.304 || 52 || 1.106 || 8.383 || 417 || 745 || 419 || 218 || 664 || 2.465 || 10.848
|-
! 2020
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 422 || 942 || 396 || 2.302 || 52 || 1.106 || 8.381 || 417 || 726 || 419 || 218 || 634 || 2.414 || 10.795
|-
! 2021
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 422 || 942 || 396 || 2.301 || 52 || 1.106 || 8.380 || 416 || 726 || 419 || 218 || 631 || 2.410 || 10.790
|-
! 2022
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 422 || 939 || 396 || 2.301 || 52 || 1.106 || 8.377 || 416 || 726 || 419 || 218 || 631 || 2.410 || 10.787
|-
! 2023
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 421 || 939 || 396 || 2.301 || 52 || 1.106 || 8.376 || 413 || 726 || 418 || 218 || 624 || 2.399 || 10.775
|-
! 2024
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 421 || 939 || 396 || 2.301 || 52 || 1.104 || 8.374 || 413 || 725 || 418 || 218 || 605 || 2.379 || 10.753
|-
! 2025
| 1.101 || 2.056 || 1 || 2 || 1 || 421 || 939 || 396 || 2.300 || 52 || 1.104 || 8.373 || 413 || 724 || 418 || 218 || 605 || 2.378 || 10.751
|-
! class="hintergrundfarbe8" | Jahr
! {{DE-BW|Baden-Württemberg|2=BW}}
! {{DE-BY|Bayern|2=BY}}
! {{DE-BE|Berlin|2=BE}}*
! {{DE-HB|Bremen|2=HB}}
! {{DE-HH|Hamburg|2=HH}}
! {{DE-HE|Hessen|2=HE}}
! {{DE-NI|Niedersachsen|2=NI}}
! {{DE-NW|Nordrhein-Westfalen|2=NW}}
! {{DE-RP|Rheinland-Pfalz|2=RP}}
! {{DE-SL|Saarland|2=SL}}
! {{DE-SH|Schleswig-Holstein|2=SH}}
! class="hintergrundfarbe8" | BRD alt
! {{DE-BB|Brandenburg|2=BB}}
! {{DE-MV|Mecklenburg-Vorpommern|2=MV}}
! {{DE-SN|Sachsen|2=SN}}
! {{DE-ST|Sachsen-Anhalt|2=ST}}
! {{DE-TH|Thüringen|2=TH}}
! class="hintergrundfarbe8" | BRD neu
! class="hintergrundfarbe8" | BRD gesamt
|}
* bis 1990 ohne [[Ost-Berlin]]


Für Übersichten von Gemeindefusionen nach Bundesländern siehe:
====Große selbständige Stadt====
In [[Niedersachsen]] kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie sind in § 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung abschließend aufgezählt. Es handelt sich um die 7 Städte [[Celle]], [[Cuxhaven]], [[Goslar]], [[Hameln]], [[Hildesheim]], [[Lingen (Ems)]] und [[Lüneburg]]. Sie haben i.d.R. mehr als 50.000 Einwohner und kommen auf Grund ihrer zusätzlichen Aufgaben in weiten Teilen den "kreisfreien Städten" gleich. <br>
Siehe auch: "Selbständige Gemeinde" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt" "Mittelstadt"


{{Navigationsleiste Gebietsänderungen in Deutschland}}
====Kreisangehörige Gemeinde/Stadt====
Gemeinde, die einem [[Landkreis]] angehört, der für sie überörtliche Aufgaben wahrnimmt (z.B. Schulträgerschaft für berufliche Schulen, Krankenhauswesen, Müllabfuhr etc.). Die Gemeinden sind in ihren Selbstverwaltungsangelegenheiten der [[Rechtsaufsicht]] des Landkreises unterstellt. Im Gegensatz dazu die '''kreisfreie Stadt''', welche auch die Aufgaben des Landkreises in eigener Zuständigkeit erledigt. Die Mehrzahl der Gemeinden in [[Deutschland]] sind kreisangehörige Gemeinden. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung können sich kreisangehörige Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte auch zu [[Verwaltungsgemeinschaft|Verwaltungsgemeinschaften]] zusammen schließen. Siehe hierzu [[Zusammenarbeit von Gemeinden]] (''Artikel wird noch erstellt.'')


== Gemeinden nach Einwohnern ==
====Kreisfreie Stadt====
Die folgende Tabelle gruppiert die Gemeinden nach Einwohnern. Als Grundlage dienen die Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2023.
Größere Gemeinden - meist sind es [[Großstädte]] oder größere [[Mittelstadt|Mittelstädte]] - gehören in der Regel '''keinem''' [[Landkreis]] an. Man nennt sie daher "kreisfreie Städte". Sie erledigen alle Aufgaben, die bei kreisangehörigen Gemeinden der jeweilige Landkreis erledigt, in eigener Zuständigkeit. Da diese Städte somit quasi einen eigenständigen "Kreis" bilden, werden sie gelegentlich auch als "Stadtkreise" bezeichnet.<br>
{| class="wikitable sortable zebra" style=text-align:right
Siehe auch [[Liste der kreisfreien Städte in Deutschland]]
|-
! Einwohner !! ohne St.-R. !! mit St.-R. !! gesamt
|-
|data-sort-value="0"| [0, 10) || || || 0
|-
|data-sort-value="10"| [10, 20) || 9 || || 9
|-
|data-sort-value="20"| [20, 50) || 46 || || 46
|-
|data-sort-value="50"| [50, 100) || 150 || || 150
|-
|data-sort-value="100"| [100, 200) || 453 || || 453
|-
|data-sort-value="200"| [200, 500) || 1.403 || 3 || 1.406
|-
|data-sort-value="500"| [500, 1.000) || 1.702 || 8 || 1.710
|-
|data-sort-value="1000"| [1.000, 2.000) || 1.777 || 53 || 1.830
|-
|data-sort-value="2000"| [2.000, 5.000) || 1.866 || 307 || 2.173
|-
|data-sort-value="5000"| [5.000, 10.000) || 890 || 480 || 1.370
|-
|data-sort-value="10000"| [10.000, 20.000) || 383 || 527 || 910
|-
|data-sort-value="20000"| [20.000, 50.000) || 38 || 481 || 519
|-
|data-sort-value="50000"| [50.000, 100.000) || || 114 || 114
|-
|data-sort-value="100000"| [100.000, 200.000) || || 43 || 43
|-
|data-sort-value="200000"| [200.000, 500.000) || || 25 || 25
|-
|data-sort-value="500000"| [500.000, 1.000.000) || || 11 || 11
|-
|data-sort-value="1000000"| [1.000.000, 2.000.000) || || 3 || 3
|-
|data-sort-value="2000000"| [2.000.000, 5.000.000) || || 1 || 1
|}


Der Tabelle lässt sich schnell entnehmen, dass Deutschland 3+1=4 Millionenstädte und 43+25+11+3+1=83 [[Liste der Großstädte in Deutschland|Großstädte]] besitzt. Die größte Gemeinde Deutschlands ohne Stadtrecht hat laut Tabelle weniger als 50.000 Einwohner, es handelt sich um [[Seevetal]] im [[Landkreis Harburg]] in [[Niedersachsen]] mit 42.880 Einwohnern. Die kleinste Stadt Deutschlands ist [[Arnis]] im [[Kreis Schleswig-Flensburg]] in [[Schleswig-Holstein]] mit 254 Einwohnern.
====Kreisstadt====
Des Weiteren entnimmt man der Tabelle, dass Deutschland 481+114=595 [[Liste der Groß- und Mittelstädte in Deutschland|Mittelstädte]] im engeren Sinne besitzt, so wie 519+114=633 im weiteren (hier zählen auch Gemeinden dazu, die keine Städte sind). Neu – verglichen mit den Einwohnerdaten des Vorjahres – ist, dass es nun keine Gemeinde mit unter zehn Einwohnern mehr gibt. Den Titel der kleinsten Gemeinden Deutschlands teilen sich dieses Jahr [[Gröde]] und [[Wiedenborstel]] mit jeweils zehn Einwohnern.
Bezeichnung für eine Gemeinde, die Sitz der Landkreisverwaltung sowie ggf. weiterer zentraler Einrichtungen ist. Besondere Rechte ergeben sich aus dem Titel Kreisstadt grundsätzlich nicht. Der Begriff wird aber auch für Gemeinden verwendet, die kein Stadtrecht im eigentlichen Sinne besitzen, wenn sie jedoch Sitz einer Kreisverwaltung sind. Bsp.: [[Garmisch-Partenkirchen]]: "Kreisstadt" des [[Landkreis Garmisch-Partenkirchen|Landkreises Garmisch-Partenkirchen]]. Die Gemeinde selbst hat kein Stadtrecht, sondern darf sich lediglich "Markt" nennen.
<!-- Die nächsten beiden Abschnitte basieren noch auf den Einwohnerzahlen aus dem September 2019:
Die 378 größten Gemeinden Deutschlands haben zusammen ungefähr so viele Einwohner (41.494.138) wie die übrigen 10.417 kleinsten Gemeinden Deutschlands (41.503.889). Die 378.-größte Gemeinde Deutschlands ist [[Kreuztal]] mit 31.187 Einwohnern. Das bedeutet, die Hälfte der deutschen Einwohner leben in einer Gemeinde von mindestens der Größe von Kreuztal, die andere Hälfte in einer kleineren Gemeinde als Kreuztal.


Die größte Gemeinde alleine ([[Berlin]]) hat ungefähr so viele Einwohner (3.644.826) wie die 5.204 kleinsten Gemeinden (das sind 48,2 % aller Gemeinden Deutschlands) zusammen (3.644.265).
====Landeshauptstadt====
-->
Offizielle Bezeichnung der [[Hauptstadt|Hauptstädte]] in den Flächenstaaten (=Bundesländer ohne [[Stadtstaat]]en) der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechende Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen [[Gemeindeordnungen in Deutschland|Gemeindeordnungen]] bzw. [[Kommunalverfassung]]en.


== Gemeinden nach Ländern ==
====Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort====
''Gemeinde- und Einwohnerdaten vom 31. Dezember 2023''
Marktgemeinde (Marktdorf, Marktort) war ursprünglich eine Bezeichnung für eine Gemeinde die das Recht hatte, Märkte abzuhalten ([[Marktrecht]]). Größere Marktgemeinden wurden auch als "Marktflecken" bezeichnet. Diese Gemeinden hatten dann stadtähnliche Rechte. <br>
{| class="wikitable sortable zebra" style="text-align:right"
Nachdem das Markrecht heute anderweitig geregelt ist (''grds. kann jede Gemeinde Märkte abhalten''), hat die Bezeichnung "Markt" keine besondere inhaltliche Bedeutung mehr. In [[Bayern]] hingegen können größere kreisangehörige Gemeinden auf deren Antrag auch heute noch von der Landesregierung offiziell zu "Marktgemeinden" erklärt werden. Das bayerische Kommunalrecht unterscheidet insofern bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen Städten, Marktgemeinden und sonstigen Gemeinden. Es kommt dort sogar vor, dass der Begriff "Markt" offizieller Bestandteil des Gemeindenamens ist, z.B. Markt Absberg, Markt Berolzheim, Markt Bibart, Markt Einersheim, Markt Erlbach, Markt Indersdorf, Markt Nordheim, Markt Rettenbach, Markt Schwaben, Markt Taschendorf, Markt Wald.
|- class=hintergrundfarbe8
! Land !! Gemeinden !! davon Städte !! mittlere<br />Einwohner&shy;zahl<br />([[Median]]) !! Fläche in km²<br />(Median)
|-
| style=text-align:left | Baden-Württemberg
| 1.101 || 316 || 4.930 || 23,32
|-
| style=text-align:left | Bayern
| 2.056 || 317 || 2.932 || 26,41
|-
| style=text-align:left | Berlin
| 1 || 1 || 3.782.202 || 891,12
|-
| style=text-align:left | Brandenburg
| 413 || 113 || 1.809 || 43,75
|-
| style=text-align:left | Freie Hansestadt Bremen
| 2 || 2 || 345.852 || 209,81
|-
| style=text-align:left | Hamburg
| 1 || 1 || 1.910.160 || 755,09
|-
| style=text-align:left | Hessen
| 421 || 191 || 8.147 || 41,94
|-
| style=text-align:left | Mecklenburg-Vorpommern
| 726 || 84 || 696 || 23,86
|-
| style=text-align:left | Niedersachsen
| 939 || 159 || 2.379 || 30,94
|-
| style=text-align:left | Nordrhein-Westfalen
| 396 || 272 || 21.217 || 74,86
|-
| style=text-align:left | Rheinland-Pfalz
| 2.301 || 130 || 564 || 5,75
|-
| style=text-align:left | Saarland
| 52 || 17 || 14.318 || 41,95
|-
| style=text-align:left | Sachsen
| 418 || 169 || 3.793 || 35,28
|-
| style=text-align:left | Sachsen-Anhalt
| 218 || 104 || 3.592 || 68,36
|-
| style=text-align:left | Schleswig-Holstein
| 1.104 || 63 || 697 || 10,71
|-
| style=text-align:left | Thüringen
| 624 || 117 || 658 || 10,07
|- class=hintergrundfarbe8
! style=text-align:left | Deutschland
! style=text-align:right | 10.773 || style=text-align:right | 2.056
! style=text-align:right | 1.838 || style=text-align:right | 19,32
|}


====Mittelstadt====
=== Baden-Württemberg ===
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg|Liste der Gemeinden in Baden-Württemberg nach Amtlichen Gemeindeschlüsseln|Liste der größten Städte in Baden-Württemberg}}
#In der [[Statistik]] eine Stadt mit mehr als 20.000 aber weniger als 100.000 Einwohner
#Im [[Saarland]] ein rechtlicher Begriff, der nur den beiden Städten [[Sankt Ingbert]] und [[Völklingen]] vorbehalten ist. Beide Städte sind kreisangehörig bzw. stadtverbandsangehörig, haben jedoch auf Grund ihrer Größe teilweise Aufgaben des Landkreises übernommen. Sie wurden vom Gesetzgeber somit den Kreisstädten gleichgestellt. Als Besonderheit führen sie sogar ein eigenständiges [[KFZ-Kennzeichen]] (IGB bzw. VK), was sonst nur Landkreisen bzw. kreisfreien Städten vorbehalten ist. <br>
Siehe auch: "Große selbständige Stadt" "Selbständige Gemeinde" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt"


====Ortsgemeinde====
=== Bayern ===
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Bayern|Liste der gemeindefreien Gebiete in Bayern}}
In [[Rheinland-Pfalz]] Bezeichnung für alle Gemeinden, die Mitglied in einer [[Verbandsgemeinde]] sind. Der Gesetzgeber wollte den allgemeinen Begriff "Gemeinde" stärker von der "Verbandsgemeinde" als einer besonderen Art der Verwaltungsgemeinschaft abheben. <br>
Siehe auch "amtsangehörige Gemeinde", "verbandsangehörige Gemeinde", "verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde"


====Selbständige Gemeinde====
=== Berlin ===
[[Einheitsgemeinde]], keine Trennung der Aufgaben der Kommune und des Landes
#Umgangssprachlicher Begriff für eine Gemeinde im Gegensatz zum [[Ortsteil]] oder [[Wohnplatz]]
#in [[Niedersachsen]] eine kreisangehörige Stadt, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernimmt. Nach § 12 der Niedersächsischen Gemeindeordnung haben alle Städte mit mehr als 30.000 Einwohner diese Rechtsstellung, sofern sie keine "Großen selbständigen Städte" bzw. keine "kreisfreien Städte" sind. Sinkt die Einwohnerzahl unter die Grenze von 30.000, so behält die Stadt dennoch ihren Status als "Selbständige Gemeinde" bei. Auch Städte zwischen 20.000 und 30.000 Einwohner können auf Antrag von der Landesregierung zu "Selbständigen Gemeinden" erklärt werden. Sofern dies geschieht, wird es im Ministerialblatt veröffentlicht. Wenn die Einwohnerzahl unter die Grenze von 20.000 absinkt, kann allerdings der Status der "Selbständigen Gemeinde" wieder entzogen werden. <br>
Siehe auch: "Große Selbständige Stadt" "Große kreisangehörige Stadt" "Mittlere kreisangehörige Stadt" "Große Kreisstadt" "Mittelstadt"


====Stadt====
=== Brandenburg ===
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Brandenburg}}
Eine Gemeinde, welche den Titel "Stadt" führen darf, ohne dass ihr dadurch sonstige Rechte und Pflichten entstehen.<br>
Früher war die Stadterhebung mit vielen Privilegien (z.B. Marktrecht, das Recht eigene Steuern zu erheben) verbunden. Gemeinden, die den Titel Stadt aus historischer Zeit führen, können ihn auch heute weiter führen. Im Zuge der [[Gemeindereform]] konnte es sogar vorkommen, dass der Titel "Stadt" einer früheren Gemeinde auf die neu gebildete Gemeinde "übertragen" wurde ''(z.B. die Stadt Gochsheim (Baden) schloss sich 1971 mit anderen Gemeinden zur neuen Gemeinde [[Kraichtal]] zusammen; die neue Gemeinde darf sich seither "Stadt Kraichtal" nennen)''. Andererseits konnte es aber auch sein, dass der Titel "Stadt" für die neue Gemeinde keine Anwendung mehr findet, die ehemalige Stadt und heutiger Ortsteil darf diesen Titel jedoch weiter führen (z.B: Gemeinde [[Wachtendonk]] in NRW; der Ortsteil Wachtendonk darf sich weiterhin "Stadt Wachtendonk" nennen).<br>
Auch heute können neue Gemeinden von der jeweiligen Landesregierung zu Städten erhoben werden. Meist geschieht dies auf Antrag der jeweiligen Gemeinde. Als Voraussetzung gilt '''heute''' i.d.R. das Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl (etwa 10.000; in NRW 25.000) sowie das Aufweisen eines gewissen "städtischen Gepräges".


====Stadtkreis====
=== Bremen ===
{{Hauptartikel|Liste der Stadtgemeinden in der Freien Hansestadt Bremen}}
eine andere Bezeichnung für "kreisfreie Stadt", siehe dort


=== Hamburg ===
====Stadtverbandsangehörige Gemeinde/Stadt====
[[Einheitsgemeinde]], keine Trennung der Aufgaben der Kommune und des Landes
Gemeinde die dem [[Stadtverband Saarbrücken]] angehört. Der Stadtverband Saarbrücken ist ein Kommunalverband besonderer Art. Seine Mitgliedsgemeinden sind den "kreisangehörigen Gemeinden" der Landkreise vergleichbar; siehe "kreisangehörige Gemeinde"


=== Hessen ===
====(Gemeinde-)Verbandsangehörige Gemeinde/Stadt====
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Hessen|Liste der größten Städte in Hessen}}
Gemeinde, die Mitglied in einem Verwaltungsverband bzw. Gemeindeverwaltungsverband ist, an welchen sie bestimmte Aufgaben übertragen hat. Die Gemeinden behalten ihre rechtliche Selbständigkeit. Verbandsangehörige Gemeinden gibt es in [[Baden-Württemberg]] und [[Sachsen-Anhalt]], wobei die Bezeichnung sehr selten verwendet wird. Man spricht hier meist nur von "Gemeinden" bzw. "Mitgliedsgemeinden eines Verwaltungsverbands".


=== Mecklenburg-Vorpommern ===
====Verbandsfreie Gemeinde/Stadt====
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Mecklenburg-Vorpommern}}
In [[Rheinland-Pfalz]] eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner [[Verbandsgemeinde]] angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu die "Ortsgemeinde", die Mitglied in einer Verbandsgemeinde ist. <br>
Siehe auch: "Amtsfreie Gemeinde", "Einheitsgemeinde", "Verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde"


=== Niedersachsen ===
====Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Stadt/Gemeinde====
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Niedersachsen}}
Eine kreisangehörige Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, die bestimmte Aufgaben für sie erledigt. Im Gegensatz dazu die verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde, die alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinden gibt es in [[Baden-Württemberg]], [[Bayern]], [[Sachsen (Land)|Sachsen]], [[Sachsen-Anhalt]] und [[Thüringen]], wobei der Begriff äußerst selten gebraucht wird. Man spricht hier jeweils nur von "Gemeinden" bzw. Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft. <br>
Siehe auch: "Amtsangehörige Gemeinde", "Ortsgemeinde", "Verbandsangehörige Gemeinde"


=== Nordrhein-Westfalen ===
====Verwaltungsgemeinschaftsfreie Stadt/Gemeinde====
{{Hauptartikel|Liste der Gemeinden in Nordrhein-Westfalen}}
In [[Sachsen-Anhalt]] eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner [[Verwaltungsgemeinschaft]] angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu die Mitgliedsgemeinde einer Verwaltungsgemeinschaft, die bestimmte Aufgaben an diese Verwaltungsgemeinschaft abgegeben hat. <br>
Auch in anderen Bundesländern, bei denen es Verwaltungsgemeinschaften gibt, bestehen verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinden, wenngleich dieser Begriff dort nicht üblich ist. <br>
Siehe auch: "Amtsfreie Gemeinde", "Einheitsgemeinde", "Verbandsfreie Gemeinde"


====Weichbild====
=== Rheinland-Pfalz ===
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz|Liste der Verbandsfreien Gemeinden und der Verbandsgemeinden in Rheinland-Pfalz}}
Eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel Weichbild war nur in einigen Regionen üblich und ist heute nahezu ganz verschwunden. vgl. die Ausführungen bei "Flecken".


=== Saarland ===
=== Geografische Bezeichnungen bzw. besondere Bezeichnungen für Werbezwecke===
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden im Saarland}}
''(die Liste ist nicht abschließend)''


====documenta-Stadt====
=== Sachsen ===
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Sachsen}}
Besonderer Namenszusatz der Stadt [[Kassel]], weil dort regelmäßig die Kunstausstellung "documenta" stattfindet.


====Brundtlandstadt====
=== Sachsen-Anhalt ===
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt}}
Nach der norwegischen Politikerin [[Gro Harlem Brundtland]] benannte Modellstädte, in denen Energiesparen und andere Klimaschutzmaßnahmen aktiv erprobt und umgesetzt werden sollen. In Deutschland sind dies die Städte [[Viernheim]], [[Rheinsberg]] und [[Bredstedt]], in der Slowakei [[Rajec]] und in Dänemark [[Toftlund]]


====Großstadt====
=== Schleswig-Holstein ===
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein}}
Alle Städte, die mehr als 100.000 Einwohner haben, dürfen sich "[[Großstadt]]" nennen.


====Hafenstadt====
=== Thüringen ===
{{Hauptartikel|Liste der Städte und Gemeinden in Thüringen}}
Städte, die einen [[Hafen]] haben nennen sich gelegentlich "[[Hafenstadt]]"


== Aufgaben und Leistungen ==
====Hansestadt====
{{Hauptartikel|Kommunale Aufgabenstruktur}}
Städte, die im Mittelalter Mitglied des Städtebundes "[[Hanse]]" waren, nennen sich z.T. bis heute "[[Hansestadt]]". Die bekanntesten sind [[Bremen]], [[Greifswald]], [[Hamburg]], [[Lübeck]], [[Rostock]], [[Stralsund]], [[Wismar]]


Die Gemeinden sind dem öffentlichen Wohl verpflichtet, sodass ihre Betätigung sowohl einen [[Öffentlicher Zweck|öffentlichen Zweck]] erfüllt als auch der [[Daseinsvorsorge]] dient.
====Kurstadt====
Städte, die Kureinrichtungen besitzen, nennen sich oftmals [[Kurstadt]], z.B. [[Baden-Baden]]


Neben [[Kommunale Aufgabenstruktur#Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben|Pflichtaufgaben]] (etwa [[Melderegister|Meldewesen]], [[Abfallentsorgung|Abfallbeseitigung]], [[Straßenreinigung]]) gibt es [[Kommunale Aufgabenstruktur#Freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben|freiwillige Leistungen]] (meist im Sozial- und Kulturbereich wie Theater, Sport, Stadtbibliothek). Welche freiwilligen Aufgaben eine Kommune wahrnimmt, richtet sich dabei nach ihrer (finanziellen) Leistungsfähigkeit und wird vom örtlichen politischen Willen bestimmt.
====Städte, die sich nach historischen Persönlichkeiten benennen====
z.B.:
#nach [[Theodor Fontane]]: Fontane-Stadt [[Neuruppin]]
#nach [[Martin Luther]]: [[Lutherstadt Eisenach]], [[Lutherstadt Eisleben]], [[Lutherstadt Wittenberg]]
#nach [[Philipp Melanchthon]]: Melanchthonstadt [[Bretten]]
#nach [[Hermann Löns]]: Hermann-Löns-Stadt [[Walsrode]]


Es existieren Mischformen: So besteht die seit den 2000er Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnende [[kommunale Familienpolitik]] sowohl aus Pflicht- wie auch aus freiwilligen Aufgaben.
====Universitätsstadt, Fachhochschulstadt====
Städte, die eine [[Universität]] oder [[Fachhochschule]] haben, nennen sich gelegentlich [[Universitätsstadt]] bzw. [[Fachhochschulstadt]], z. B. "Universitätsstadt [[Marburg]]".


== Wirtschaft und Finanzen ==
[[Kategorie:Politische Geographie]]
{{Hauptartikel|Gemeindesteuer (Deutschland)}}

Die kommunale Versorgung und Entsorgung nimmt die Mehrzahl der Kommunen eigenständig wahr. Damit erhalten die Kommunen ihren Einfluss in der [[Preispolitik|Preis-]], [[Personalpolitik|Personal-]], [[Beschaffungspolitik|Beschaffungs-]] und [[Umweltpolitik]]. Des Weiteren sichern sich die Kommunen durch eigene [[Stadt- und Gemeindewerke|Stadtwerke]] die dauerhafte Abführung von Jahresüberschüssen und [[Gewerbesteuer (Deutschland)|Gewerbesteuern]] in den städtischen Haushalt. Der politische Versuch, gemeindeeigene Stadtwerke zu verkaufen, wurde als „Verschleudern von [[Tafelsilber]]“ in den vergangenen Jahren häufig von den Bürgern abgelehnt und mit [[Bürgerbegehren]] oder [[Bürgerentscheid]]en erfolgreich verhindert.

Ziel der Kommunen ist nicht [[Gewinnmaximierung]], sondern [[Gemeinwirtschaftlichkeit]], die Mehrung des [[Gemeinwohl]]s. Insbesondere das [[Kostendeckungsprinzip]] verhindert, dass Kommunen Abgaben erheben, deren Höhe die Kosten überschreitet und zu Gewinnen führt.

Im [[Rechnungswesen]] arbeiteten die Kommunen bisher überwiegend mit der zahlungsorientierten [[Kameralistik]]. Seit Juli 2009 sieht hierfür in Deutschland das maßgebliche [[Haushaltsgrundsätzegesetz]] (HGrG) in {{§|1a|hgrg|juris}} Abs.&nbsp;1 HGrG eine kamerale oder staatliche doppelte Buchführung im Rechnungswesen ([[Doppik]]) vor. Dazu gibt es das Projekt [[Neues Kommunales Finanzmanagement]] (NKF; beispielsweise in Nordrhein-Westfalen). Im Falle der „staatlichen Doppik“ hat diese nach {{§|7a|hgrg|juris}} Abs.&nbsp;1 HGrG den Vorschriften des [[Handelsgesetzbuch]]s (HGB) zu folgen, insbesondere bei der laufenden [[Buchführung]], [[Inventur]], [[Bilanzierung]] und Abschlussgliederung. Die Umstellung verursachte erhebliche Kosten (circa 50 bis 70 Euro je Einwohner). Diese sollen sich dadurch auszahlen, dass aufgrund des dann möglichen Kostenvergleichs zahlreiche Verwaltungsaufgaben (z.&nbsp;B. [[Liegenschaft]]sverwaltung, [[Personalverwaltung]], Sozialverwaltung) zukünftig ganz oder teilweise an die kostengünstigere [[Privatwirtschaft]] vergeben werden ([[Outsourcing|Auslagerung]]). Eine auf [[Betriebswirtschaftliche Kennzahl|betriebswirtschaftlichen Kennzahlen]] basierende [[kommunale Jahresabschlussanalyse]] ermöglicht Erkenntnisse über den eigenen wirtschaftlichen Status im Vergleich mit anderen Kommunen.

Aufgrund ständig wachsender Aufgaben und eines deutlichen Einnahmerückganges seit dem Spitzeneinnahmejahr 2000 ist in vielen Kommunen derzeit ein striktes Absenken der [[Neuverschuldung]] unumgänglich. Der Finanzdruck ist so hoch, dass in vielen (vor allem in den größeren) Kommunen Managementreformen und Kostensenkungsmaßnahmen (Stichworte u.&nbsp;a.: schlanke, prozessorientierte Verwaltung, {{enS|lean government}} bzw. ''{{lang|en|[[Lean Management|lean administration]]}}'') schon längst nicht mehr ausreichen, um die kommunalen Haushalte auszugleichen. Die Kommunen versuchen, durch den Abbau von indirekten Aufgaben zu sparen (z.&nbsp;B. Finanzverwaltung, Personalverwaltung, Führungsebenen, [[Controlling]] etc.), um die Aufgaben weiter finanzieren zu können, die dem Bürger direkt zugutekommen (z.&nbsp;B. soziale Hilfen, Kultur, Schulen, Sport). Seit 1995 versuchten zudem die Kommunen, über riskante [[Finanzierungsinstrument]]e wie [[Cross-Border-Leasing]], [[Fremdwährungskredit]]e oder [[Constant Maturity Swap|CMS-Ladder-Swaps]] ihre Haushaltseinnahmen zu verbessern, haben aber meist Verluste hinnehmen müssen.

Trotz einer eventuellen Zwangsverwaltung durch die Kommunalaufsicht ist keine [[Insolvenz]] möglich, da die Gemeinden nach {{§|12|inso|juris}} [[Insolvenzordnung (Deutschland)|InsO]] [[Insolvenzunfähigkeit|insolvenzunfähig]] sind. Es gibt in Deutschland noch keine Beispiele für eine Zwangsverwaltung durch die Kommunalaufsicht ([[Staatskommissar]]). Das Einsetzen eines Staatskommissars versuchen die Länder mit Vehemenz zu verhindern, da auch ein (staatlich beauftragter) Staatskommissar angesichts der Leere in den kommunalen Kassen nicht wüsste, wie selbst die nötigsten (da gesetzlich vorgeschriebenen) Ausgaben gedeckt werden könnten. Die Kommunen retten sich daher zunehmend in [[Kassenkredit]]e.

2024 sind die Ausgaben der Gemeinden auf das höchste kommunale [[Haushaltssaldo|Defizit]] seit der [[Deutsche Wiedervereinigung|Wiedervereinigung]] angestiegen, was u.&nbsp;a. auf die [[Kommunale Sozialausgaben|Sozialausgaben]] zurückzuführen ist.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.tagesschau.de/wirtschaft/kommunen-schulden-100.html |titel=Kommunen melden Rekorddefizit für 2024 |werk=[[Tagesschau (ARD)|Tagesschau]] |hrsg=[[Norddeutscher Rundfunk]] |datum=2025-04-01 |abruf=2025-04-01}}</ref> So wiesen alle Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) einen Fehlbetrag von 24,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf. Vornehmlich waren Anpassungen der Regelsätze bei der [[Sozialhilfe (Deutschland)|Sozialhilfe]] und beim [[Bürgergeld-Gesetz|Bürgergeld]] sowie [[Personalkosten|Personalausgaben]] ausschlaggebend.

== Auslagerung und Eingliederung ==
Die Kommunen nehmen ihre Aufgaben in vielfältigen [[Öffentliches Recht|öffentlich-rechtlichen]] und [[Privatrecht|privat-rechtlichen]] Rechts- und Organisationsformen wahr. Der Trend zu Ausgliederungen von Verwaltungsbereichen verstärkt sich. Oft entfällt bereits mehr als die Hälfte aller kommunalen Ausgaben bzw. Umsätze, Investitionen und Beschäftigten auf die Beteiligungen, die in der Mehrzahl als Eigenbetriebe oder GmbH firmieren. Von den Ausgründungen versprechen sich die kommunalen Entscheidungsträger größere Effektivität und Wirtschaftlichkeit. Beispielhafte Gründe für Ausgliederungen im Detail: flexiblere Führung, flexiblere und kostengünstigere Personalwirtschaft, höhere Motivation, Reduktion von Haftungsrisiken, bessere Finanzierungs- und Kooperationsmöglichkeiten, effektiveres Prüfwesen, Nutzung steuerlicher Vorteile, Umgehung des Vergaberechts und Verdingungsrechts. Inzwischen liegen den Kommunen (nicht nur aus Deutschland, sondern z.&nbsp;B. auch aus dem [[Vereinigtes Königreich|Vereinigten Königreich]], in dem Privatisierungen unter der [[Margaret Thatcher|Thatcher]]-Regierung weit früher begannen) zunehmend Erfahrungen vor, ob diese Erwartungen erfüllt werden oder nicht. In den letzten Jahren<!--genauer!?--> gibt es aufgrund enttäuschter Erwartungen bereits erste Kommunen, die das [[Outsourcing|Auslagern]] durch [[Insourcing|Eingliederung]] wieder rückgängig machen.

== {{Anker|Gemeindearten}}Gemeindetypen nach Stellung im Verwaltungsgefüge ==
In den einschlägigen Rechtsnormen (vor allem [[Kommunalrecht]], [[Verwaltungsrecht (Deutschland)|Verwaltungsrecht]]) hat der Gesetzgeber (überwiegend die der Bundesländer) eine kaum zu durchschauende Vielzahl von verschiedenen Gemeindearten definiert. Man unterscheidet Gemeinden, die keine Kreisaufgaben übernehmen, von solchen, die auch Kreisaufgaben übernehmen. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Bezeichnungen dieser Kommunen näher erläutert.

=== Gemeinden ohne Kreisaufgaben ===
Die folgenden Gemeindetypen und -bezeichnungen bestehen für Gemeinden, die keine Kreisaufgaben übernommen haben.

==== {{Anker|Amtsangehörige Gemeinde}}Amtsangehörige Gemeinde ====
Kreisangehörige Gemeinde, die gleichzeitig einem [[Amt (Kommunalrecht)|Amt]] angehört. Das Amt ist eine Art von [[Gemeindeverband (Deutschland)|Gemeindeverband]] in den Ländern [[Brandenburg]], [[Mecklenburg-Vorpommern]] und [[Schleswig-Holstein]]. In diesen Ländern können sich kreisangehörige Gemeinden desselben Landkreises, in Schleswig-Holstein auch kreisübergreifend, zu einem Amt (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zusammenschließen. Das Amt erledigt für die beteiligten Gemeinden bestimmte festgelegte Aufgaben. Im Gegensatz dazu spricht man von amtsfreier Gemeinde oder amtsfreier Stadt – dort werden diese Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Es existieren auch amtsangehörige Städte (amtsangehörige Gemeinden mit Stadtrecht), zum Beispiel [[Arnis]] oder [[Marne (Holstein)|Marne]].

==== {{Anker|Amtsfreie Gemeinde}}Amtsfreie Gemeinde ====
Kreisangehörige Gemeinde, die keinem [[Amt (Kommunalrecht)|Amt]] angehört. Sie nimmt alle kommunalen Aufgaben unterhalb der Kreise wahr, je nach Status (beispielsweise [[große kreisangehörige Stadt]]) auch Teile von deren Aufgaben. Es gibt sie in den Ländern [[Liste der Ämter in Brandenburg|Brandenburg]], [[Liste der Ämter in Mecklenburg-Vorpommern|Mecklenburg-Vorpommern]] und [[Liste der Ämter in Schleswig-Holstein|Schleswig-Holstein]]. Im Gegensatz dazu die ''amtsangehörige Stadt'' oder ''amtsangehörige Gemeinde''.

==== {{Anker|Einheitsgemeinde}}Einheitsgemeinde ====
{{Hauptartikel|Einheitsgemeinde}}

:# Dies ist der umgangssprachliche Begriff für alle Gemeinden, insbesondere für solche Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen oder Ortschaften bestehen. „Die Gemeinden A, B und C wurden zu einer neuen Einheitsgemeinde D vereinigt.“ Im Saarland werden solche Gemeinden als Großgemeinden bezeichnet (so etwa [[Gersheim]]).
:# In einigen Bundesländern ist es die offizielle Bezeichnung für alle kreisangehörigen Gemeinden, die ''nicht'' Mitglied in einer Verwaltungsgemeinschaft (in [[Verwaltungsgemeinschaft (Bayern)|Bayern]] und [[Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)|Sachsen]]), [[Samtgemeinde]] (in [[Niedersachsen]]) oder [[Verbandsgemeinde (Sachsen-Anhalt)|Verbandsgemeinde]] (in [[Sachsen-Anhalt]]) sind. Sie erledigen alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit.
:# In [[Hamburg]] und [[Berlin]] ist es der verfassungsrechtliche Begriff dafür, dass Aufgaben der Kommune und des Landes nicht getrennt sind.

==== {{Anker|Kreisangehörige Gemeinde}}Kreisangehörige Gemeinde ====
Kreisangehörige Gemeinden und Städte sind räumlich und organisatorisch einem Landkreis oder Kreis zugeordnet. Dieser nimmt je nach Leistungsfähigkeit der Gemeinde mehr oder weniger Aufgaben für diese wahr. Dazu gehören meistens der Bereich der Bauordnung, der Jugendpflege, die Schulträgerschaft für Förderschulen und berufliche Schulen, das Krankenhauswesen, die Müllentsorgung, die Verkehrssicherung und -überwachung. Die Gemeinden sind in [[Selbstverwaltungsangelegenheiten]] der [[Rechtsaufsicht]] des (Land-)Kreises unterstellt. Im Gegensatz dazu ist die ''[[kreisfreie Stadt]]'' für alle Aufgaben der Gemeinde wie auch des (Land-)Kreises zuständig. 99 % der Gemeinden in Deutschland sind kreisangehörige Gemeinden.

==== {{Anker|Mitgliedsgemeinde}}Mitgliedsgemeinde ====
Für Gemeinden, die Teil einer [[Verwaltungskooperation]] sind, wird oft die Bezeichnung Mitgliedsgemeinde verwendet. Dies ist so in Baden-Württemberg für eine Gemeinde, die zu einer Verwaltungsgemeinschaft – [[vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft]] oder [[Gemeindeverwaltungsverband]] – gehört, ebenso bei den Verwaltungsgemeinschaften in [[Verwaltungsgemeinschaft (Bayern)|Bayern]], [[Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)|Sachsen]] und [[Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde (Thüringen)|Thüringen]], bei den [[Samtgemeinde]]n in Niedersachsen und bei den [[Verbandsgemeinde (Sachsen-Anhalt)|Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt]].
* in Baden-Württemberg eine Gemeinde, die zu einer Verwaltungsgemeinschaft gehört, siehe [[vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft]] und Gemeindeverwaltungsverband
* in Bayern eine Gemeinde, die zu einer Verwaltungsgemeinschaft gehört, siehe [[Verwaltungsgemeinschaft (Bayern)]]
* in Niedersachsen eine Gemeinde, die zu einer Samtgemeinde gehört, siehe [[Samtgemeinde]]
* in Sachsen eine Gemeinde, die zu einer Verwaltungsgemeinschaft gehört, siehe [[Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)]]
* in Sachsen-Anhalt eine Gemeinde, die zu einer Verbandsgemeinde gehört, siehe [[Verbandsgemeinde (Sachsen-Anhalt)]]
* in Thüringen eine Gemeinde, die zu einer Verwaltungsgemeinschaft gehört, siehe [[Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde (Thüringen)]]

==== {{Anker|Ortsgemeinde}}Ortsgemeinde ====
In [[Brandenburg]] und [[Rheinland-Pfalz]] ist dies die Bezeichnung für alle Gemeinden, die einer [[Verbandsgemeinde]] angehören. Der Gesetzgeber wollte den allgemeinen Begriff „Gemeinde“ stärker von der „Verbandsgemeinde“ als einer besonderen Art der Verwaltungseinheit abheben.

{{Siehe auch|Ortsgemeinde (Rheinland-Pfalz)}}

==== Regionalverbandsangehörige oder (städte)regionsangehörige Gemeinde/Stadt ====
Dies sind Gemeinden, die dem [[Regionalverband Saarbrücken]], der [[Region Hannover]] oder der [[Städteregion Aachen]] angehören. Dies sind [[Kommunalverband besonderer Art|Kommunalverbände besonderer Art]]. Ihre Mitgliedsgemeinden sind den „kreisangehörigen Gemeinden“ der Landkreise vergleichbar.

==== {{Anker|Trägergemeinde}}Trägergemeinde ====
{{Hauptartikel|Trägergemeinde}}

Dies ist die geschäftsführende Gemeinde in einem Amt.

==== {{Anker|Verbandsangehörige Gemeinde|Verbandsangehörige Stadt}}Verbandsangehörige Gemeinde/Stadt ====
Gemeinde, die einer [[Verbandsgemeinde (Rheinland-Pfalz)|Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz]] angehört. Die Gemeinden behalten ihre rechtliche Selbständigkeit. In [[Sachsen-Anhalt]] wird der Ausdruck selten verwendet, dafür eher die Begriffe „Gemeinde“ oder „Mitgliedsgemeinde eines Verwaltungsverbands“.

==== {{Anker|Verbandsfreie Gemeinde|Verbandsfreie Stadt}}Verbandsfreie Gemeinde/Stadt ====
In Rheinland-Pfalz ist dies eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner Verbandsgemeinde angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu steht die [[Ortsgemeinde (Rheinland-Pfalz)|Ortsgemeinde]] als verbandsangehörige Gemeinde. Auch Städte können verbandsangehörige bzw. verbandsfreie Gemeinden sein.

==== {{Anker|Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde}}Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde ====
Kreisangehörige Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, die bestimmte Aufgaben für sie erledigt – im Gegensatz zur „verwaltungsgemeinschaftsfreien Gemeinde“, die alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinden gibt es in [[Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft|Baden-Württemberg]], [[Verwaltungsgemeinschaft (Bayern)|Bayern]], [[Verwaltungsgemeinschaft (Sachsen)|Sachsen]] und [[Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde (Thüringen)|Thüringen]], wobei der Begriff äußerst selten gebraucht wird. Man spricht hier jeweils nur von „Gemeinden“ oder „Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft“. Die Gemeinde, die hierbei die Aufgaben für die andere wahrnimmt, wird oftmals als '''erfüllende Gemeinde''' bezeichnet.

=== Gemeinden mit Kreisaufgaben ===
{{Hauptartikel|Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland}}

Vor allem einwohnerreiche Gemeinden haben ganz oder teilweise Aufgaben des Landkreises übernommen.

==== {{Anker|Große kreisangehörige Stadt}}Große kreisangehörige Stadt ====
[[Große kreisangehörige Stadt]] ist ein Begriff aus dem [[Kommunalrecht]] der Länder [[Brandenburg]], [[Mecklenburg-Vorpommern]], [[Nordrhein-Westfalen]], [[Rheinland-Pfalz]], [[Schleswig-Holstein]] und [[Thüringen]]. Städte in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 60.000 [[Einwohner]]n, in Schleswig-Holstein mit mehr als 50.000 Einwohnern, in Brandenburg mit mehr als 35.000 Einwohnern sowie in Rheinland-Pfalz mit mehr als 25.000 Einwohnern tragen diese Bezeichnung. In Brandenburg<ref>[https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgkverf#1] ''§&nbsp;1 Abs.&nbsp;3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg''</ref> erhalten kreisangehörige Städte den Status durch Rechtsverordnung des Ministers des Innern, wenn die letzte vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlichte fortgeschriebene Bevölkerungszahl (30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres) die erforderliche Zahl von 35.000 Einwohnern erreicht. Die Entziehung dieses Status kann unter bestimmten Umständen durch Rechtsverordnung erfolgen. In Nordrhein-Westfalen existiert eine ähnliche Regelung wie in Brandenburg. Gemäß §&nbsp;4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt dabei der Schwellenwert von 60.000 Einwohnern; die Landesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung als große kreisangehörige Städte diejenigen Städte, die diesen Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen (30. Juni, 31. Dezember) überschreiten. Zudem ist eine kreisangehörige Stadt auf Antrag zu einer großen kreisangehörigen Stadt zu bestimmen, wenn ihre maßgebliche Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner beträgt. Die Streichung dieses Status erfolgt ebenfalls durch Rechtsverordnung, entweder auf Antrag der Stadt, wenn die erforderliche Einwohnerzahl an fünf aufeinanderfolgenden Stichtagen um mehr als zehn Prozent unterschritten wird, oder von Amts wegen, wenn die erforderliche Einwohnerzahl an fünf aufeinanderfolgenden Stichtagen um mehr als zwanzig Prozent unterschritten wird. Große kreisangehörige Städte erledigen zusätzlich Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Kreis zuständig ist. Große kreisangehörige Städte nehmen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit im Verhältnis zu den mittleren kreisangehörigen Städten ein umfangreicheres Aufgabenspektrum wahr. Einige kreisangehörige Städte haben einen besonderen [[Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland|Status]].

==== {{Anker|Große Kreisstadt}}Große Kreisstadt ====
In [[Baden-Württemberg]], [[Bayern]], [[Sachsen]] und [[Thüringen]] existieren kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie erhalten – wenn sie eine bestimmte Einwohnergrenze überschritten haben – auf Antrag der Stadt von der jeweiligen Landesregierung den besonderen Titel ''[[Große Kreisstadt]]''. Mit der Verleihung des Titels werden auch die zusätzlichen Aufgaben übertragen. Eine Große Kreisstadt ist ''nicht'' notwendigerweise [[Kreisstadt]] (ihres Landkreises), denn es kann auch mehrere Große Kreisstädte innerhalb eines Landkreises geben. Andererseits kann es Kreisstädte geben, also Städte, die Sitz einer Kreisverwaltung sind, die jedoch ''keine'' Großen Kreisstädte sind (wie etwa [[Tauberbischofsheim]], Kreisstadt des [[Main-Tauber-Kreis]]es; hingegen sind zwei andere Städte im Main-Tauber-Kreis, [[Bad Mergentheim]] und [[Wertheim]], Große Kreisstädte). Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg und Sachsen liegt sie bei 20.000, in Bayern bei 30.000 Einwohnern. Den Anträgen der jeweiligen Stadt wird in aller Regel entsprochen. Bei Gemeinden, die vorher noch kein [[Stadtrecht]] hatten, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden. Jüngstes Beispiel aus Baden-Württemberg: Die Gemeinde [[Remseck am Neckar]], Landkreis Ludwigsburg, ist seit 1. Januar 2004 „Große Kreisstadt“ und darf sich somit „Stadt Remseck am Neckar“ nennen. In Bayern wurde der Status „Große Kreisstadt“ mit der Gebietsreform 1972 eingeführt. Damals hatte Bayern noch sehr viele [[Kreisfreie Stadt|kreisfreie Städte]], die man in die Landkreise eingliedern wollte. Dennoch wollte man ihnen gewisse Aufgaben überlassen. Es gibt daher Städte mit weniger als 30.000 Einwohnern, die den Status „Große Kreisstadt“ haben, weil sie vor 1972 kreisfrei waren, etwa [[Deggendorf]] oder [[Rothenburg ob der Tauber]]. In Sachsen wurde der Titel „Große Kreisstadt“ nach 1990 im Zuge der Wiedererrichtung der Länder in Anlehnung an das baden-württembergische Kommunalrecht eingeführt. In Thüringen wird der Titel denjenigen Städten verliehen, die sich als kreisfreie Städte in einen Landkreis eingliedern lassen und nicht zum Kreissitz bestimmt werden.
{{Siehe auch|Selbständige Gemeinde|Große kreisangehörige Stadt|Mittlere kreisangehörige Stadt}}

==== {{Anker|Große selbständige Stadt}}Große selbständige Stadt ====
{{Hauptartikel|Große selbständige Stadt}}

In [[Niedersachsen]] sind „große selbständige Städte“ kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie sind in §&nbsp;10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung abschließend aufgezählt. Es handelt sich um die sieben Städte [[Celle]], [[Cuxhaven]], [[Goslar]], [[Hameln]], [[Hildesheim]], [[Lingen (Ems)]] und [[Lüneburg]]. Sie haben in der Regel mehr als 50.000 Einwohner und kommen aufgrund ihrer zusätzlichen Aufgaben in weiten Teilen den „kreisfreien Städten“ gleich.

==== {{Anker|Kreisfreie Stadt}}Kreisfreie Stadt ====
Größere Gemeinden – meist sind es [[Großstadt|Großstädte]] oder größere [[Mittelstadt|Mittelstädte]] – gehören in der Regel ''keinem'' Kreis/[[Landkreis]] an. Man nennt sie daher „[[Kreisfreie Stadt|kreisfreie Städte]]“. Sie erledigen alle Aufgaben, die bei kreisangehörigen Gemeinden der jeweilige Landkreis erledigt, in eigener Zuständigkeit.
{{Siehe auch|Liste der kreisfreien Städte in Deutschland}}

==== {{Anker|Mittelstadt}}Mittelstadt ====
{{Hauptartikel|Mittelstadt}}

Eine Mittelstadt ist
:# In der [[Statistik]] eine Stadt mit mehr als 20.000, aber weniger als 100.000 Einwohnern
:# Im [[Saarland]] Städte mit „mehr als 30.000 Einwohnern, die nicht Kreisstadt sind“. Dieser rechtliche Begriff ist somit de facto den beiden Städten [[St.&nbsp;Ingbert]] und [[Völklingen]] vorbehalten. Beide Städte sind kreis- bzw. regionalverbandsangehörig, haben jedoch aufgrund ihrer Größe teilweise Aufgaben des Landkreises übernommen. Sie wurden vom Gesetzgeber somit den Kreisstädten nahezu gleichgestellt. Als Besonderheit führen sie ein eigenständiges [[Kfz-Kennzeichen (Deutschland)|Kfz-Kennzeichen]] (IGB bzw. VK), was sonst normalerweise nur Landkreisen bzw. kreisfreien Städten vorbehalten ist.

==== {{Anker|Mittlere kreisangehörige Stadt}}Mittlere kreisangehörige Stadt ====
Den Status [[Liste der kreisangehörigen Städte mit Sonderstatus in Deutschland|mittlere kreisangehörige Stadt]] gibt es nur in [[Nordrhein-Westfalen]] und [[Brandenburg]] für kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 20.000 bzw. 25.000 Einwohnern.

==== {{Anker|Selbständige Gemeinde}}Selbständige Gemeinde ====
Eine [[selbständige Gemeinde]] ist
:# umgangssprachlich eine Gemeinde im Gegensatz zum [[Ortsteil]] oder [[Wohnplatz]]
:# in [[Niedersachsen]] eine kreisangehörige Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernimmt. Nach §&nbsp;12 der Niedersächsischen Gemeindeordnung haben alle Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern diese Rechtsstellung, sofern sie keine „großen selbständigen Städte“ bzw. keine „kreisfreien Städte“ sind. Sinkt die Einwohnerzahl unter die Grenze von 30.000, so behält die Gemeinde dennoch ihren Status als „selbständige Gemeinde“ bei. Auch Gemeinden zwischen 20.000 und 30.000 Einwohnern können auf Antrag von der Landesregierung zu „selbständigen Gemeinden“ erklärt werden. Sofern dies geschieht, wird es im Ministerialblatt veröffentlicht. Wenn die Einwohnerzahl unter die Grenze von 20.000 absinkt, kann allerdings der Status der „selbständigen Gemeinde“ wieder entzogen werden.

==== {{Anker|Sonderstatusstadt}}Sonderstatusstadt ====
In [[Hessen]] tragen Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen, den Titel ''Sonderstatusstadt''. Es handelt sich dabei um die sieben Städte, deren Einwohnerzahl zwischen 50.000 und 100.000 liegt: [[Bad Homburg vor der Höhe]], [[Fulda]], [[Gießen]], [[Hanau]], [[Marburg]], [[Rüsselsheim am Main]] und [[Wetzlar]]. Einige waren vor 1972 bzw. 1974 kreisfreie Städte.

==== {{Anker|Stadtkreis}}Stadtkreis ====
[[Stadtkreis (Deutschland)|Stadtkreis]] ist die Bezeichnung für eine „kreisfreie Stadt“ in Baden-Württemberg.

=== Stadtstaaten ===
Für Gemeinden, die zugleich Staatsqualität aufweisen, ist die Bezeichnung „Stadtstaat“ geläufig. Sie wird verwendet für die Länder [[Berlin]] und [[Hamburg]], die zugleich jeweils eine Gemeinde bilden, sowie für das Land [[Freie Hansestadt Bremen|Bremen]], in dem neben der Stadtgemeinde [[Bremen]] auch die Stadtgemeinde [[Bremerhaven]] besteht.

== Weitere Gemeindetypen und Bezeichnungen ==
Ferner gibt es weitere, mehr oder weniger verbreitete und geläufige Bezeichnungen für Typen von Gemeinden oder Gemeindeteilen. Viele Städte verwenden auf ihrem Ortsschild oder in der Werbung zusätzliche (Selbst-)Bezeichnungen zur Charakterisierung. Diese Bezeichnungen haben keine verwaltungsrechtliche Bedeutung. Individuelle Bezeichnungen wie ''Goldstadt Pforzheim'' oder ''Reiterstadt Verden'' werden in der folgenden alphabetisch sortierten Liste nicht aufgeführt.

=== Moderne Bezeichnungen ===
==== Bundesstadt ====
Bundesstadt ist der Titel, den die Stadt [[Bonn]] in Deutschland seit dem 26. April 1994 trägt. Dieser Titel gehört zu den Zugeständnissen an den ehemaligen [[Regierungssitz]] nach dem Umzug der [[Bundesregierung (Deutschland)|Bundesregierung]] nach Berlin. Mit diesem Titel verbunden sind im Rahmen des [[Berlin/Bonn-Gesetz]]es diverse Privilegien wie der offizielle Zweitsitz des [[Bundespräsident (Deutschland)|Bundespräsidenten]] und [[Bundeskanzler (Deutschland)|Bundeskanzlers]] sowie der Verbleib des größten Teils der Arbeitsplätze in den [[Bundesministerium (Deutschland)|Bundesministerien]].

==== Fremdenverkehrsgemeinde, Luftkurort, Erholungsort ====
Für Gemeinden mit hohem Tourismus gibt es die staatlich vergebenen Prädikatsbezeichnungen: [[Fremdenverkehrsgemeinde]], [[Luftkurort]] und [[Erholungsort]].

==== Großstadt ====
Alle Städte, die mehr als 100.000 Einwohner haben, werden nach einem Beschluss der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 als „[[Großstadt]]“ gezählt.

==== Industriestadt ====
Im engeren Sinne bezeichnet man mit dem Begriff „[[Industriestadt]]“ einen Ort, der im Zuge der [[Industrialisierung]] im 19.&nbsp;Jahrhundert und Anfang des 20.&nbsp;Jahrhunderts entstand. Der Siedlungzweck war es fast ausschließlich, den Arbeitern und Angestellten einen Wohnbereich in der Nähe ihrer industriellen Arbeitsstätte zu bieten. Als typische Industriestadt des 20.&nbsp;Jahrhunderts können die Städte [[Wolfsburg]] und [[Eisenhüttenstadt]] bezeichnet werden. Faktisch sind allerdings fast alle deutschen [[Großstadt|Großstädte]] und die meisten größeren Mittelstädte Industriestädte in dem Sinne, dass sie ihr Wachstum der zunehmenden Industrialisierung Ende des 19.&nbsp;und Anfang des 20.&nbsp;Jahrhunderts verdanken. Manche Großstädte sind im Bewusstsein einer Mehrheit der deutschen Bevölkerung reine Industriestädte, die ihre Entstehung alleine der Ansiedlung der Schwerindustrie verdanken, obwohl sie, wie [[Duisburg]] oder [[Dortmund]], zu den ältesten Städten Deutschlands gehören.

==== Kreisstadt ====
[[Kreisstadt]] ist die Bezeichnung für eine Gemeinde, die Sitz der (Land-)Kreisverwaltung sowie gegebenenfalls weiterer zentraler Einrichtungen ist. Besondere Rechte ergeben sich aus dem Titel Kreisstadt grundsätzlich nicht. Falls die Gemeinde, die ein Landratsamt bzw. eine Kreisverwaltung beherbergt, keine Stadtrechte besitzt, ist sie ein '''Kreishauptort'''. [[Garmisch-Partenkirchen]] ist derzeit der einzige Kreishauptort in Deutschland. Früher waren in Niedersachsen [[Westerstede]] ([[Landkreis Ammerland]]) und [[Bad Essen|Wittlage]] (jetzt Ortsteil der Gemeinde Bad Essen), in Nordrhein-Westfalen [[Brake (Lemgo)|Brake in Lippe]] (jetzt Stadtteil der Stadt Lemgo) und in Bayern [[Berchtesgaden]], [[Mallersdorf-Pfaffenberg|Mallersdorf]], [[Roding]] und [[Wegscheid]] Kreishauptorte.

==== Kurstadt, Kurort, Bad ====
Gemeinden, die Kureinrichtungen besitzen, nennen sich oftmals [[Heilbad]], [[Kurstadt]], [[Kurort]] oder [[Luftkurort]]. Der Zusatz „[[Bad (Kurort)|Bad]]“ wird von der Regierung verliehen. Zahlreiche Küstengemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnen sich als [[Seebad]].

==== Landeshauptstadt ====
[[Landeshauptstadt (Deutschland)|Landeshauptstadt]] ist die offizielle Bezeichnung der [[Hauptstadt|Hauptstädte]] in den Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechende Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen [[Gemeindeordnungen in Deutschland|Gemeindeordnungen]] oder [[Kommunalverfassung]]en.

==== Messestadt ====
[[Messe (Wirtschaft)|Messestadt]] ist meist ein selbst verliehener kennzeichnender Titel für Städte mit einer regelmäßig durchgeführten (i.&nbsp;d.&nbsp;R. überregional bekannten) Wirtschaftsmesse. Beispiele: [[Hannover]], [[Köln]] und [[Leipzig]].

==== Universitätsstadt/Hochschulstadt/Hochschulstandort ====
[[Datei:Unistadt erlangen.jpg|mini|Ortstafel [[Erlangen]] mit Zusatz ''Universitätsstadt'']]
[[Datei:AB1.JPG|mini|Ortstafel [[Aschaffenburg]] mit Zusatz ''Hochschulstadt'']]

Städte, die eine [[Universität]] haben, nennen sich gelegentlich [[Universitätsstadt]]. Beispiele (im Ortsschild): [[Bamberg]], [[Eichstätt]], [[Greifswald]], [[Halle (Saale)]], [[Konstanz]], [[Mannheim]], [[Marburg]], [[Saarbrücken]], [[Siegen]], [[Trier]], [[Tübingen]], [[Ulm]] oder [[Würzburg]]. Außerdem lautet die Bahnhofsansage in [[Gießen]], [[Göttingen]], Halle (Saale), [[Jena]], [[Lüneburg]], [[Oldenburg (Oldenburg)|Oldenburg]], [[Paderborn]] jeweils „Herzlich willkommen in der Universitätsstadt …“.

Städte mit [[Fachhochschule]] tragen teilweise in Anlehnung die Bezeichnung „Fachhochschulstadt“ auf Ortsschildern und in Bahnhofsansagen (so zum Beispiel [[Aschaffenburg]] oder [[Deggendorf]]), Gemeinden mit [[Hochschule]] die Bezeichnung „Hochschulstandort“ (so zum Beispiel [[Neuendettelsau]]), [[Neubiberg]] mit der [[Universität der Bundeswehr]] nennt sich „Universitätsgemeinde Neubiberg“ und [[Iffeldorf]] mit dem Limnologischen Institut der [[TU München]]/Weihenstephan nennt sich auf den Ortsschildern ebenfalls „Universitätsgemeinde“.

=== Weitere Bezeichnungen ===
==== {{Anker|Bergstadt}}Bergstadt ====
Eine Stadt, in der [[Bergbau]] betrieben wurde oder wird, durfte sich früher „[[Bergstadt]]“ nennen. Diese Bezeichnung kann beibehalten werden, auch wenn die Stadt kein aktives Bergwerk mehr besitzt. Die Stadt hat dadurch besondere Rechte, insbesondere das [[Bergregal]]. Beispiele für Bergstädte: [[Annaberg-Buchholz]], [[Clausthal-Zellerfeld]] und [[Freiberg]].

==== {{Anker|Flecken}}Flecken ====
Flecken ist eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel „[[Flecken (Ort)|Flecken]]“ war ursprünglich mit besonderen Rechten, wie dem [[Marktrecht]], verbunden. Nachdem diese Rechte anderweitig geregelt sind, hat die Bezeichnung Flecken faktisch keine Bedeutung mehr. Gemeinden dürfen jedoch nach dem jeweils geltenden Landesrecht (z.&nbsp;B. §&nbsp;20 Abs.&nbsp;2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz NKomVG) ihre überlieferten Bezeichnungen führen. Flecken gibt es vor allem in Niedersachsen (''Siehe:'' [[Liste der Flecken in Niedersachsen]]) und Sachsen-Anhalt (z.&nbsp;B. [[Diesdorf]] oder [[Calvörde]]). In Schleswig-Holstein gab es den Begriff bis 1934. Damals wurde der letzte Flecken [[Arnis]] zur Stadt erhoben.
:''Siehe auch:'' [[Minderstadt]], „Freiheit“, „Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort“, „[[Weichbild]], Wigbold“

==== {{Anker|Freiheit}}Freiheit ====
Freiheit ist eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel „Freiheit“ war vor allem in [[Westfalen]] üblich, wird jedoch meist nicht mehr verwendet, da die betroffenen Gemeinden inzwischen zu einer „Stadt“ geworden sind oder in eine andere Stadt/Gemeinde eingemeindet wurden; vgl. „Flecken“ und [[Minderstadt]]. In diese Kategorie könnte auch die Bezeichnung „Freiung“ oder „Freyung“ fallen, die vor allem in Bayern auftaucht, z.&nbsp;B. „Freiyung Zeil“. (Auch dürfte die Stadt [[Freyung]] im [[Landkreis Freyung-Grafenau]] ihren Namen aus dieser alten Bezeichnung herleiten können.) In Hessen gibt es darüber hinaus den Ort [[Freigericht (Hessen)|Freigericht]], der ebenfalls in diese Kategorie gehört und in der Zeit der [[Staufer]]-Kaiser reichsunmittelbar war.

==== {{Anker|Freie Stadt}}Freie Stadt ====
Die beiden Städte [[Bremen]] und [[Hamburg]] tragen traditionell den Zusatz „[[Freie Stadt]]“ als Ausdruck ihrer in Teilen noch bestehenden Eigenstaatlichkeit (vergleiche [[Freistaat (Republik)|Freistaat]]). Diese ehemaligen [[Freie Reichsstadt|Freien Reichsstädte]] und Stadtrepubliken tragen somit den Titel Freie (und) Hansestadt (bis 1937 auch [[Lübeck]]).

==== {{Anker|Hafenstadt}}Hafenstadt ====
Städte, die einen [[Hafen]] haben, nennen sich gelegentlich „[[Hafenstadt]]“.

==== {{Anker|Hansestadt}}Hansestadt ====
Städte, die im Mittelalter Mitglied des Städtebundes der „[[Hanse]]“ waren, nennen sich teilweise immer noch „[[Hansestadt]]“. Darunter [[Bremen]], [[Hamburg]] und [[Lübeck]], die teilweise zu den ersten Mitgliedern der Hanse zählten und als Sachwalter deren Erbe übernahmen. Neben diesen bislang offiziell so benannten Hansestädten sind weitere 15 Städte seit 1990 hinzugekommen (Stand 2009), die diesen Zusatz vor dem Stadtnamen führen und sich so zu ihrer ehemaligen Hansetradition bekennen. Die Kfz-Kennzeichen haben dort teilweise die Besonderheit, dass sie mit einem „H“ beginnen (''HB, HGW, HH, HL, HRO, HST und HWI''). Hierbei sind HB, HL und HH Kennzeichen von Städten, welche in den „alten Bundesländern“ zu finden sind und bis heute (Hamburg und Bremen) bzw. bis in die Nazizeit (vgl. [[Lübeck-Urteil]]) eine Tradition der (gliedstaatlichen) Eigenständigkeit bewahren konnten. Die übrigen Hansestadt-Kennzeichen wurden allesamt im Zuge der deutschen Wiedervereinigung vergeben.

==== {{Anker|Markt}}Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort ====
Markt (Marktdorf, Marktort) war ursprünglich eine Bezeichnung für eine Gemeinde, die das Recht hatte, Märkte abzuhalten ([[Marktrecht]]). Größere Märkte wurden auch als „Marktflecken“ bezeichnet. Diese Gemeinden hatten dann stadtähnliche Rechte ([[Minderstadt]]). Nachdem das Marktrecht anderweitig geregelt ist (grundsätzlich kann jede Gemeinde Märkte abhalten), hat die Bezeichnung „Markt“ keine diesbezügliche Bedeutung mehr. In Bayern hingegen können größere kreisangehörige Gemeinden auf deren Antrag noch von der [[Bayerische Staatsregierung|Bayerischen Staatsregierung]] offiziell zum „Markt“ erklärt werden.<ref>eine Mindesteinwohnerzahl ist hierbei nicht gefordert ([https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGO/true Art. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern])</ref> Das bayerische [[Kommunalrecht]] unterscheidet insofern bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen Städten, Märkten und Gemeinden. Der Begriff „Marktgemeinde“ ist in Bayern keine offizielle Bezeichnung für eine Kommune. Es kommt dort aber vor, dass der Begriff „Markt“ offizieller Bestandteil des Gemeindenamens ist, z.&nbsp;B. [[Markt Berolzheim]], [[Markt Bibart]], [[Markt Einersheim]].

==== {{Anker|Stadt}}Stadt ====
„Städte“ sind Gemeinden, welche den Titel „[[Stadt]]“ führen dürfen, ohne dass ihnen dadurch sonstige Rechte und Pflichten zustehen. Früher war die Stadterhebung mit vielen Privilegien verbunden, etwa dem Marktrecht oder dem Recht, eigene Steuern zu erheben. Auch ehemalige Gemeinden, die den Titel „Stadt“ aus historischer Zeit führen, können ihn teilweise weiter führen, beispielsweise die [[Stadt Blankenberg]]. Im Zuge der [[Gemeindereform]] konnte es vorkommen, dass der Titel „Stadt“ einer früheren Gemeinde auf die neu gebildete Gemeinde „übertragen“ wurde. So schlossen sich die Städte Gochsheim (Baden) und Unteröwisheim 1971 mit anderen Gemeinden zur neuen Gemeinde [[Kraichtal]] zusammen, die sich seither „Stadt Kraichtal“ nennen darf. Andererseits konnte es aber sein, dass der Titel „Stadt“ für die neue Gemeinde keine Anwendung mehr findet, die ehemalige Stadt den Titel als heutiger Ortsteil jedoch weiter führen darf, z.&nbsp;B. die Gemeinde [[Wachtendonk]] in Nordrhein-Westfalen mit ihrem Ortsteil „Stadt Wachtendonk“. Neu gebildete Gemeinden können von der jeweiligen Landesregierung zu Städten erhoben werden. Meist geschieht dies auf Antrag der jeweiligen Gemeinde. Als Voraussetzung gilt das Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl (etwa 10.000; in NRW 25.000) sowie das Aufweisen eines „städtischen Gepräges“. Einige Gemeinden verzichten bewusst auf die Stadtrechte, vergleiche dazu [[Haßloch]].

==== {{Anker|Weichbild}}Weichbild (Wigbold) ====
„[[Weichbild]]“ (vergleiche {{nlS|wijk}} ‚Ortsteil‘, ‚Viertel‘) ist eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Die westfälische Variante ''Wiegbold'' oder [[Minderstadt#Wigbold|''Wigbold'']] war noch im 20.&nbsp;Jahrhundert gebräuchlich.

==== {{Anker|Munizipalität}}Munizipalität ====
Als [[Munizipalität]] wird eine administrative Gemeindestruktur ([[Canton (Rheinland)|Kanton]]) bezeichnet, die seit Anfang des 19.&nbsp;Jahrhunderts in den unter Napoléon Bonaparte französisch besetzten Gebieten Deutschlands eingeführt wurde.

== Verschiedenes ==
=== Lage ===
{{Positionskarte+|Deutschland|width=|float=right|caption=Orte des [[Zipfelbund]]es|places=
{{Positionskarte~|Deutschland|label=List auf Sylt
|lat=55/1 |long=8/26 |type=city |region=DE-SH |position=bottom}}
{{Positionskarte~|Deutschland|label=Selfkant
|lat=51/1 |long=5/55 |type=city |region=DE-NW |position=right}}
{{Positionskarte~|Deutschland|label=Görlitz
|lat=51/9 |long=14/59 |type=city |region=DE-SN |position=left}}
{{Positionskarte~|Deutschland|label=Oberstdorf
|lat=47/25 |long=10/17 |type=city |region=DE-BY |position=top}}
}}

[[List auf Sylt]] ist die nördlichste Gemeinde Deutschlands, [[Selfkant]] die westlichste, [[Oberstdorf]] die südlichste und [[Neißeaue]] die östlichste Gemeinde. Diese Gemeinden haben sich aufgrund ihrer Lage im [[Zipfelbund]] zusammengeschlossen, wobei anstelle von Neißeaue dessen Nachbarstadt [[Görlitz]] Mitglied ist. [[Feldberg (Schwarzwald)|Feldberg]] ist mit rund {{Höhe|1277|DE-NN}} die Gemeinde mit dem am höchsten gelegenen Ortskern, danach folgen der Ortsteil [[Winklmoos-Alm]] der Gemeinde [[Reit im Winkl]] mit rund 1170&nbsp;m und der Ortsteil [[Oberjoch]] der Gemeinde [[Bad Hindelang]] mit rund 1136&nbsp;m. Die Gemeinde mit dem höchsten Punkt ist [[Grainau]] mit der [[Zugspitze]], über deren 2962&nbsp;m hohen Gipfel die [[Grenze zwischen Deutschland und Österreich]] verläuft, die gleichzeitig die südliche Gemeindegrenze ist. Die Gemeinde mit dem tiefsten Punkt im Gelände ({{Höhe|-3.5|DE-NN}}) ist [[Neuendorf-Sachsenbande]] in Schleswig-Holstein.

=== Eine deutsche Gemeinde in der Schweiz ===
[[Datei:Lage von büsingen im detail.svg|mini|Lage von Büsingen am Hochrhein im [[Grenze zwischen Deutschland und der Schweiz|deutsch-schweizerischen Grenzgebiet]]]]

[[Büsingen am Hochrhein]] ist eine deutsche Gemeinde am rechten Ufer des [[Rhein]]s im [[Baden-Württemberg|baden-württembergischen]] [[Landkreis Konstanz]]. Der Ort ist gänzlich vom [[Geographie der Schweiz|Schweizer Staatsgebiet]] umgeben. Als Österreich 1770 seine Rechte an den Dörfern [[Ramsen SH|Ramsen]] und [[Dörflingen]] an das eidgenössische [[Zürich]] verkaufte, wurde Büsingen zu einer [[Enklave]] in der [[Schweiz|Schweizerischen Eidgenossenschaft]] und seitdem trennen 680&nbsp;Meter Luftlinie Büsingen von seinem Mutterland Deutschland.

=== Gemeindenamen ohne gleichnamige Ortschaften ===
Nicht jede Gemeinde hat eine [[Siedlung]] gleichen Namens, beispielsweise [[Ahorntal]], [[Am Salzhaff]] und [[Baiern (Landkreis Ebersberg)|Baiern]] oder [[Stemwede]].

=== Namensbesonderheiten ===
Die alphabetische Reihenfolge der Gemeinden wird angeführt von [[Aach (Hegau)|Aach]] in Baden-Württemberg und [[Aach (bei Trier)|Aach]] in Rheinland-Pfalz und wird mit [[Zwönitz]] in Sachsen abgeschlossen. [[Zyfflich]] ist ein Gemeindeteil von [[Kranenburg (Niederrhein)]] und steht im [[Postleitzahl (Deutschland)|Postleitzahlenbuch]] an letzter Stelle.

Es gibt keine Gemeinde mit nur einem Buchstaben, die Gemeinde mit dem kürzesten Namen ist [[Au (Breisgau)|Au]] in Baden-Württemberg (sowie mit Namenserweiterungen die Gemeinden [[Au in der Hallertau]] in Bayern, [[Au (Sieg)|Au an der Sieg]] in Nordrhein-Westfalen und [[Au am Rhein]] in Baden-Württemberg). Es gibt 23 Gemeinden mit drei Buchstaben, 17 davon ohne Erweiterung ([[Alf (Gemeinde)|Alf]], [[Aub]], [[Aue (Sachsen)|Aue]], [[Ayl]], [[Bäk]], [[Ehr]], [[Elz (Westerwald)|Elz]], [[Hof (Saale)|Hof]] (BY), [[Hof (Westerwald)|Hof]] (RP), [[Huy (Gemeinde)|Huy]], [[Lam]], [[Löf]], [[Lug (Pfalz)|Lug]], [[Ney (Hunsrück)|Ney]], [[Rom (Mecklenburg)|Rom]], [[Ueß]] und [[Ulm]]) und 6 mit Erweiterungen ([[Auw bei Prüm]], [[Auw an der Kyll]], [[Egg an der Günz]], [[Rot am See]], [[Rot an der Rot]], [[Wyk auf Föhr]]). Die Gemeinde mit dem längsten Namen (ohne Namenszusätze) ist [[Hellschen-Heringsand-Unterschaar]] mit 32 Zeichen, die Gemeinde mit dem längsten Namen in einem Wort ist [[Heiligenstedtenerkamp]] mit 21 Zeichen.

== Siehe auch ==
* [[Ortsname#Kurioses]]
* [[Ortsnamenbuch]]
* [[Gemeindefreies Gebiet#Deutschland]]
* [[Liste der Groß- und Mittelstädte in Deutschland]]
* [[Gemeindeordnungen in Deutschland#Historische Entwicklung|Historische Entwicklung der deutschen Gemeindeordnungen]]

== Weblinks ==
{{Wiktionary|Gemeinde}}
* [https://www.statistikportal.de/de/gemeindeverzeichnis Gemeindeverzeichnis der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder]

== Einzelnachweise ==
<references />

{{Rechtshinweis}}

[[Kategorie:Verwaltungsgliederung Deutschlands]]
[[Kategorie:Gemeinde in Deutschland| ]]
[[Kategorie:Kommunalpolitik (Deutschland)]]
[[Kategorie:Kommunalrecht (Deutschland)]]
[[Kategorie:Föderalismus in Deutschland]]

Aktuelle Version vom 28. Mai 2025, 08:28 Uhr

Dreieck mit dem Bund an der Spitze, darunter in Schichten die Bundesländer, optional Regierungsbezirke, (Land-)Kreise, optional Gemeindeverbände und Gemeinden. Die strikte Schichtung wird durchbrochen durch Stadtstaaten und Kreisfreie Städte, die Aufgaben mehrerer Schichten wahrnehmen.BundBundesländer/FlächenländerBundesländer/Stadtstaaten(Regierungsbezirke)(Land-)KreiseGemeindeverbände(Gemeindeverbandsangehörige/Kreisangehörige Gemeinden)(Gemeindeverbandsfreie) Kreisangehörige GemeindenKreisfreie Städte
Vertikale Staatsstruktur Deutschlands

Die Gemeinde (oder Kommune) ist im politischen System der Bundesrepublik Deutschland als Gebietskörperschaft die unterste Stufe des Verwaltungsaufbaus und Verwaltungsträgerin der kommunalen Selbstverwaltung.

Städte sind (zumeist einwohnerstarke) Gemeinden mit Stadtrecht.

Zum 28. Januar 2025 gab es 10.751 Gemeinden in Deutschland, diese unterteilten sich in 2.057 Städte und 8.694 Gemeinden ohne Stadtrecht.

Die Gemeinden, gemeindefreien Gebiete, kreisfreien Städte, Stadtkreise, Regierungsbezirke und Länder Deutschlands (Stand: 1. Januar 2013)

Im Verwaltungsaufbau der Bundesrepublik Deutschland (siehe Abbildung 1) bilden die Gemeinden eine eigene Säule. Die Gemeinden sind nicht Teil der staatlichen (Landes-)Verwaltung, sondern sie verwalten sich selbst. Neben ihren Selbstverwaltungsaufgaben werden ihnen auch staatliche Aufgaben, z. B. Meldewesen oder Standesämter, übertragen. Seit der Reform des Grundgesetzes ist es dem Bund untersagt, den Gemeinden weitere Aufgaben zuzuweisen.

Gemeinden sind die territorial definierten Einheiten des politischen Systems, denen nach der Verfassung die Regelung der „Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung“ (Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz) übertragen ist. Kommunale Parlamente und politische Verwaltungen sind als formale politische Organe für die Ausgestaltung dieser Aufgabe zuständig. Im Rahmen der Selbstverwaltung sind sie an Gesetze und Verordnungen, nicht jedoch an ministerielle Erlasse und Geschäftsanweisungen oder Kreistagsbeschlüsse gebunden. In der Deutschen Demokratischen Republik waren die Gemeinden seit 1957 zur untersten Stufe der staatlichen Verwaltung reduziert worden.

Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften und haben Rechtspersönlichkeit. Sie besitzen Gebietshoheit und „Allzuständigkeit“. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich für alle Belange ihres Gebietes zuständig sind. Dies wird durch Landes- und Bundesrecht eingeschränkt. Darüber hinaus gilt der Grundsatz der „Allmitgliedschaft“: dies bedeutet die Mitgliedschaft aller Personen in der (Gebiets-)Körperschaft. Für natürliche Personen ergibt sich die Mitgliedschaft aus dem Wohnsitz, für juristische Personen aus deren Sitz. Um die kommunale Existenz auf Dauer zu sichern, hat der Bundesgesetzgeber die Länder ermächtigt, die Gemeinden vom allgemein geltenden Insolvenzrecht zu befreien und sie für insolvenzunfähig zu erklären (§ 12 Abs. 1 Nr. 2 InsO). Von dieser Möglichkeit haben alle Länder in ihren Gemeindeordnungen Gebrauch gemacht.

Deutschland ist ein Staat mit weitläufiger Ausprägung von Föderalismus. Deshalb gibt es viele Unterschiede bei der Organisation, Nomenklatur, Legislative und Exekutive in:

  • Ländern (Flächenländer und Stadtstaaten)
  • Regierungsbezirken
  • Landkreisen
  • Gemeinden und Gemeindeverbänden inklusive kreisfreien Städten

Diesen Föderalismus gibt es auch in anderen Staaten, wie zum Beispiel in Österreich und in der Schweiz, aber mit anderen oder weniger Unterschieden zwischen den einzelnen Ebenen der Staats- und Verwaltungsstruktur.

Gemeindeordnungen

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Die Gemeindeordnungen sind die Verfassungen der Gemeinden. Sie regeln die Arbeit der kommunalen Organe wie Verwaltung, Gemeindevertretung, Bürgermeister. Allen Kommunalverfassungen ist die Existenz einer Vertretungskörperschaft, hier der Gemeindevertretung, gemeinsam, der zentrale kommunale Entscheidungen obliegen. Unterschiede gibt es bei der Stellung des Hauptverwaltungsbeamten, des Bürgermeisters. Vier Kommunalverfassungstypen werden unterschieden: süddeutsche- und norddeutsche Ratsverfassung, Bürgermeisterverfassung und Magistratsverfassung.

Innerhalb des gesetzlichen Rahmens der Gemeindeordnungen regeln die Gemeinden ihre Struktur und Abläufe durch die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Rates.

Zusammenarbeit von Gemeinden

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Zusammenlegung von Gemeinden

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Zeitliche Entwicklung der Zahl der Gemeinden je Land

Nach der modernen Gemeindebildungsphase vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts kam es immer wieder zu einzelnen Eingemeindungen, überwiegend im Bereich der stark angewachsenen, mit Nachbargemeinden verschmolzenen Industriestädte. In der alten Bundesrepublik wurden vor allem in der ersten Hälfte der 1970er Jahre von den meisten Ländern unter dem Stichwort Gebietsreform zahlreiche und flächendeckende Gemeindefusionen und Eingemeindungen verfügt, oft gegen den Willen der beteiligten Altgemeinden. Zwischen den Konzepten der (hierarchischen) Eingemeindung und der (gleichberechtigten) Gemeindezusammenlegung lässt sich dabei teilweise nur schwer ein greifbarer Unterschied feststellen. In den Ländern auf dem Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik werden seit 1990 ähnliche Gebietsreformen bzw. Gemeindefusionen durchgeführt. In der alten Bundesrepublik kam es nach den Zusammenlegungen der 1970er Jahre nur noch selten zu Eingemeindungen. Meist waren wohl wirtschaftliche Gründe ausschlaggebend, so beispielsweise bei der Eingemeindung von Tennenbronn nach Schramberg am 1. Mai 2006, dem ersten Fall von kommunaler Gebietsänderung in Baden-Württemberg seit 1977.

Zeitliche Entwicklung der Zahl der Gemeinden je Land
(Quelle: Statistische Jahrbücher für die Bundesrepublik Deutschland, Zahlen seit 1982 jeweils zum 1. Januar, vorher jeweils zum 30. Juni)
Jahr BW BW BY BY BE BE* HB HB HH HH HE HE NI NI NW NW RP RP SL SL SH SH BRD alt BRD gesamt
1952 3.382 7.123 1 2 1 2.706 4.276 2.381 2.912 1.392 24.175 24.175
1953 3.384 7.128 1 2 1 2.707 4.284 2.382 2.917 1.394 24.199 24.199
1954 3.383 7.126 1 2 1 2.707 4.283 2.383 2.919 1.395 24.199 24.199
1955 3.383 7.127 1 2 1 2.706 4.283 2.383 2.919 1.396 24.200
1956 3.383 7.125 1 2 1 2.706 4.282 2.383 2.919 1.399 24.200
1957 3.382 7.126 1 2 1 2.705 4.279 2.372 2.918 1.399 24.184 24.184
1958 3.381 7.126 1 2 1 2.701 4.276 2.372 2.918 1.400 24.177 24.177
1959 3.380 7.118 1 2 1 2.700 4.273 2.371 2.919 346 1.399 24.509 24.509
1960 3.381 7.116 1 2 1 2.700 4.273 2.371 2.918 347 1.395 24.504 24.504
1961 3.381 7.116 1 2 1 2.699 4.278 2.365 2.919 347 1.395 24.503 24.503
1962 3.381 7.110 1 2 1 2.697 4.275 2.364 2.920 347 1.393 24.490 24.490
1963 3.381 7.107 1 2 1 2.697 4.264 2.364 2.920 347 1.392 24.476 24.476
1964 3.382 7.101 1 2 1 2.695 4.256 2.370 2.920 348 1.392 24.468 24.468
1965 3.382 7.097 1 2 1 2.693 4.249 2.362 2.921 347 1.389 24.444 24.444
1966 3.380 7.087 1 2 1 2.693 4.244 2.355 2.920 347 1.381 24.411 24.411
1967 3.379 7.083 1 2 1 2.689 4.236 2.334 2.916 347 1.380 24.368 24.368
1968 3.379 7.077 1 2 1 2.684 4.231 2.277 2.905 347 1.378 24.282 24.282
1969 3.375 7.067 1 2 1 2.662 4.158 2.049 2.592 347 1.375 23.629 23.629
1970 3.350 7.004 1 2 1 2.622 4.088 1.276 2.588 346 1.272 22.550 22.550
1971 3.350 7.004 1 2 1 2.622 4.091 1.277 2.544 346 1.272 22.510 22.510
1972 2.439 5.110 1 2 1 1.123 3.987 1.139 2.476 345 1.258 17.881 17.881
1973 2.147 4.383 1 2 1 848 2.571 984 2.469 345 1.258 15.009 15.009
1974 1.868 4.301 1 2 1 741 1.038 984 2.371 50 1.177 12.534 12.534
1975 1.119 4.177 1 2 1 598 1.035 393 2.350 50 1.170 10.896 10.896
1976 1.113 4.037 1 2 1 598 1.032 395 2.325 50 1.164 10.718 10.718
1977 1.111 3.913 1 2 1 423 1.030 396 2.321 50 1.158 10.406 10.406
1978 1.111 2.052 1 2 1 423 1.030 396 2.320 50 1.132 8.518 8.518
1979 1.111 2.053 1 2 1 423 1.030 396 2.303 50 1.132 8.502 8.502
1980 1.111 2.048 1 2 1 427 1.029 396 2.303 50 1.132 8.500 8.500
1981 1.111 2.050 1 2 1 427 1.031 396 2.303 50 1.132 8.504 8.504
1982 1.111 2.050 1 2 1 427 1.031 396 2.303 52 1.131 8.505 8.505
1983 1.111 2.050 1 2 1 427 1.031 396 2.303 52 1.131 8.505 8.505
1984 1.111 2.052 1 2 1 427 1.031 396 2.303 52 1.131 8.507 8.507
1985 1.111 2.051 1 2 1 427 1.031 396 2.303 52 1.131 8.506 8.506
1986 1.111 2.051 1 2 1 427 1.031 396 2.303 52 1.131 8.506 8.506
1987 1.111 2.051 1 2 1 427 1.031 396 2.303 52 1.131 8.506 8.506
1988 1.111 2.051 1 2 1 426 1.030 396 2.303 52 1.131 8.504 8.504
1989 1.111 2.051 1 2 1 426 1.031 396 2.303 52 1.131 8.505 8.505
1990 1.111 2.051 1 2 1 426 1.031 396 2.304 52 1.131 8.506 8.506
 
Jahr BW BW BY BY BE BE* HB HB HH HH HE HE NI NI NW NW RP RP SL SL SH SH BRD alt BB BB MV MV SN SN ST ST TH TH BRD neu BRD gesamt
1991 1.111 2.051 1 2 1 426 1.031 396 2.304 52 1.131 8.506 1.794 1.124 1.626 1.367 1.710 7.621 16.127
1992 1.111 2.051 1 2 1 426 1.030 396 2.304 52 1.131 8.505 1.793 1.123 1.623 1.361 1.690 7.590 16.095
1993 1.111 2.051 1 2 1 426 1.030 396 2.304 52 1.131 8.505 1.813 1.100 1.614 1.354 1.657 7.538 16.043
1994 1.111 2.051 1 2 1 426 1.031 396 2.304 52 1.131 8.506 1.700 1.084 1.564 1.330 1.586 7.264 15.770
1995 1.111 2.056 1 2 1 426 1.031 396 2.305 52 1.131 8.512 1.700 1.080 968 1.304 1.241 6.293 14.805
1996 1.111 2.056 1 2 1 426 1.032 396 2.305 52 1.131 8.513 1.696 1.079 860 1.300 1.179 6.114 14.627
1997 1.111 2.056 1 2 1 426 1.032 396 2.305 52 1.131 8.513 1.696 1.079 808 1.299 1.063 5.945 14.458
1998 1.111 2.056 1 2 1 426 1.032 396 2.305 52 1.131 8.513 1.565 1.077 802 1.298 1.053 5.795 14.308
1999 1.111 2.056 1 2 1 426 1.032 396 2.305 52 1.130 8.512 1.489 1.069 779 1.295 1.053 5.685 14.197
2000 1.111 2.056 1 2 1 426 1.032 396 2.306 52 1.130 8.513 1.479 1.010 545 1.289 1.018 5.341 13.854
2001 1.111 2.056 1 2 1 426 1.032 396 2.306 52 1.130 8.513 1.474 1.000 544 1.289 1.017 5.324 13.837
2002 1.111 2.056 1 2 1 426 1.026 396 2.306 52 1.130 8.507 1.092 989 539 1.272 1.017 4.909 13.416
2003 1.111 2.056 1 2 1 426 1.026 396 2.306 52 1.129 8.506 886 979 535 1.235 1.007 4.642 13.148
2004 1.111 2.056 1 2 1 426 1.026 396 2.305 52 1.125 8.501 436 964 525 1.197 1.006 4.128 12.629
2005 1.111 2.056 1 2 1 426 1.026 396 2.305 52 1.125 8.501 421 873 519 1.118 998 3.929 12.431
2006 1.111 2.056 1 2 1 426 1.025 396 2.306 52 1.125 8.501 420 851 514 1.056 998 3.839 12.340
2007 1.110 2.056 1 2 1 426 1.024 396 2.306 52 1.125 8.499 420 849 510 1.042 992 3.813 12.312
2008 1.109 2.056 1 2 1 426 1.024 396 2.306 52 1.124 8.497 420 849 502 1.027 968 3.766 12.263
2009 1.109 2.056 1 2 1 426 1.024 396 2.306 52 1.119 8.492 420 848 496 1.012 959 3.735 12.227
2010 1.102 2.056 1 2 1 426 1.024 396 2.306 52 1.116 8.482 419 817 488 836 951 3.511 11.993
2011 1.102 2.056 1 2 1 426 1.024 396 2.306 52 1.116 8.482 419 814 485 300 942 2.960 11.442
2012 1.101 2.056 1 2 1 426 1.010 396 2.306 52 1.116 8.467 419 805 468 220 913 2.825 11.292
2013 1.101 2.056 1 2 1 426 1.007 396 2.306 52 1.115 8.463 419 780 438 219 878 2.734 11.197
2014 1.101 2.056 1 2 1 426 991 396 2.306 52 1.110 8.442 418 777 432 218 849 2.694 11.136
2015 1.101 2.056 1 2 1 426 971 396 2.305 52 1.110 8.421 418 755 430 218 849 2.670 11.091
2016 1.101 2.056 1 2 1 426 971 396 2.305 52 1.110 8.421 417 753 426 218 849 2.663 11.084
2017 1.101 2.056 1 2 1 426 944 396 2.305 52 1.110 8.394 417 753 423 218 849 2.660 11.054
2018 1.101 2.056 1 2 1 423 943 396 2.304 52 1.110 8.389 417 750 421 218 849 2.655 11.044
2019 1.101 2.056 1 2 1 423 943 396 2.304 52 1.106 8.383 417 745 419 218 664 2.465 10.848
2020 1.101 2.056 1 2 1 422 942 396 2.302 52 1.106 8.381 417 726 419 218 634 2.414 10.795
2021 1.101 2.056 1 2 1 422 942 396 2.301 52 1.106 8.380 416 726 419 218 631 2.410 10.790
2022 1.101 2.056 1 2 1 422 939 396 2.301 52 1.106 8.377 416 726 419 218 631 2.410 10.787
2023 1.101 2.056 1 2 1 421 939 396 2.301 52 1.106 8.376 413 726 418 218 624 2.399 10.775
2024 1.101 2.056 1 2 1 421 939 396 2.301 52 1.104 8.374 413 725 418 218 605 2.379 10.753
2025 1.101 2.056 1 2 1 421 939 396 2.300 52 1.104 8.373 413 724 418 218 605 2.378 10.751
Jahr BW BW BY BY BE BE* HB HB HH HH HE HE NI NI NW NW RP RP SL SL SH SH BRD alt BB BB MV MV SN SN ST ST TH TH BRD neu BRD gesamt

Für Übersichten von Gemeindefusionen nach Bundesländern siehe:

Gemeinden nach Einwohnern

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Die folgende Tabelle gruppiert die Gemeinden nach Einwohnern. Als Grundlage dienen die Einwohnerzahlen vom 31. Dezember 2023.

Einwohner ohne St.-R. mit St.-R. gesamt
[0, 10) 0
[10, 20) 9 9
[20, 50) 46 46
[50, 100) 150 150
[100, 200) 453 453
[200, 500) 1.403 3 1.406
[500, 1.000) 1.702 8 1.710
[1.000, 2.000) 1.777 53 1.830
[2.000, 5.000) 1.866 307 2.173
[5.000, 10.000) 890 480 1.370
[10.000, 20.000) 383 527 910
[20.000, 50.000) 38 481 519
[50.000, 100.000) 114 114
[100.000, 200.000) 43 43
[200.000, 500.000) 25 25
[500.000, 1.000.000) 11 11
[1.000.000, 2.000.000) 3 3
[2.000.000, 5.000.000) 1 1

Der Tabelle lässt sich schnell entnehmen, dass Deutschland 3+1=4 Millionenstädte und 43+25+11+3+1=83 Großstädte besitzt. Die größte Gemeinde Deutschlands ohne Stadtrecht hat laut Tabelle weniger als 50.000 Einwohner, es handelt sich um Seevetal im Landkreis Harburg in Niedersachsen mit 42.880 Einwohnern. Die kleinste Stadt Deutschlands ist Arnis im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein mit 254 Einwohnern. Des Weiteren entnimmt man der Tabelle, dass Deutschland 481+114=595 Mittelstädte im engeren Sinne besitzt, so wie 519+114=633 im weiteren (hier zählen auch Gemeinden dazu, die keine Städte sind). Neu – verglichen mit den Einwohnerdaten des Vorjahres – ist, dass es nun keine Gemeinde mit unter zehn Einwohnern mehr gibt. Den Titel der kleinsten Gemeinden Deutschlands teilen sich dieses Jahr Gröde und Wiedenborstel mit jeweils zehn Einwohnern.

Gemeinden nach Ländern

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Gemeinde- und Einwohnerdaten vom 31. Dezember 2023

Land Gemeinden davon Städte mittlere
Einwohner­zahl
(Median)
Fläche in km²
(Median)
Baden-Württemberg 1.101 316 4.930 23,32
Bayern 2.056 317 2.932 26,41
Berlin 1 1 3.782.202 891,12
Brandenburg 413 113 1.809 43,75
Freie Hansestadt Bremen 2 2 345.852 209,81
Hamburg 1 1 1.910.160 755,09
Hessen 421 191 8.147 41,94
Mecklenburg-Vorpommern 726 84 696 23,86
Niedersachsen 939 159 2.379 30,94
Nordrhein-Westfalen 396 272 21.217 74,86
Rheinland-Pfalz 2.301 130 564 5,75
Saarland 52 17 14.318 41,95
Sachsen 418 169 3.793 35,28
Sachsen-Anhalt 218 104 3.592 68,36
Schleswig-Holstein 1.104 63 697 10,71
Thüringen 624 117 658 10,07
Deutschland 10.773 2.056 1.838 19,32

Baden-Württemberg

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Einheitsgemeinde, keine Trennung der Aufgaben der Kommune und des Landes

Einheitsgemeinde, keine Trennung der Aufgaben der Kommune und des Landes

Mecklenburg-Vorpommern

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Nordrhein-Westfalen

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Rheinland-Pfalz

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Schleswig-Holstein

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Aufgaben und Leistungen

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Die Gemeinden sind dem öffentlichen Wohl verpflichtet, sodass ihre Betätigung sowohl einen öffentlichen Zweck erfüllt als auch der Daseinsvorsorge dient.

Neben Pflichtaufgaben (etwa Meldewesen, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung) gibt es freiwillige Leistungen (meist im Sozial- und Kulturbereich wie Theater, Sport, Stadtbibliothek). Welche freiwilligen Aufgaben eine Kommune wahrnimmt, richtet sich dabei nach ihrer (finanziellen) Leistungsfähigkeit und wird vom örtlichen politischen Willen bestimmt.

Es existieren Mischformen: So besteht die seit den 2000er Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnende kommunale Familienpolitik sowohl aus Pflicht- wie auch aus freiwilligen Aufgaben.

Wirtschaft und Finanzen

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Die kommunale Versorgung und Entsorgung nimmt die Mehrzahl der Kommunen eigenständig wahr. Damit erhalten die Kommunen ihren Einfluss in der Preis-, Personal-, Beschaffungs- und Umweltpolitik. Des Weiteren sichern sich die Kommunen durch eigene Stadtwerke die dauerhafte Abführung von Jahresüberschüssen und Gewerbesteuern in den städtischen Haushalt. Der politische Versuch, gemeindeeigene Stadtwerke zu verkaufen, wurde als „Verschleudern von Tafelsilber“ in den vergangenen Jahren häufig von den Bürgern abgelehnt und mit Bürgerbegehren oder Bürgerentscheiden erfolgreich verhindert.

Ziel der Kommunen ist nicht Gewinnmaximierung, sondern Gemeinwirtschaftlichkeit, die Mehrung des Gemeinwohls. Insbesondere das Kostendeckungsprinzip verhindert, dass Kommunen Abgaben erheben, deren Höhe die Kosten überschreitet und zu Gewinnen führt.

Im Rechnungswesen arbeiteten die Kommunen bisher überwiegend mit der zahlungsorientierten Kameralistik. Seit Juli 2009 sieht hierfür in Deutschland das maßgebliche Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) in § 1a Abs. 1 HGrG eine kamerale oder staatliche doppelte Buchführung im Rechnungswesen (Doppik) vor. Dazu gibt es das Projekt Neues Kommunales Finanzmanagement (NKF; beispielsweise in Nordrhein-Westfalen). Im Falle der „staatlichen Doppik“ hat diese nach § 7a Abs. 1 HGrG den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) zu folgen, insbesondere bei der laufenden Buchführung, Inventur, Bilanzierung und Abschlussgliederung. Die Umstellung verursachte erhebliche Kosten (circa 50 bis 70 Euro je Einwohner). Diese sollen sich dadurch auszahlen, dass aufgrund des dann möglichen Kostenvergleichs zahlreiche Verwaltungsaufgaben (z. B. Liegenschaftsverwaltung, Personalverwaltung, Sozialverwaltung) zukünftig ganz oder teilweise an die kostengünstigere Privatwirtschaft vergeben werden (Auslagerung). Eine auf betriebswirtschaftlichen Kennzahlen basierende kommunale Jahresabschlussanalyse ermöglicht Erkenntnisse über den eigenen wirtschaftlichen Status im Vergleich mit anderen Kommunen.

Aufgrund ständig wachsender Aufgaben und eines deutlichen Einnahmerückganges seit dem Spitzeneinnahmejahr 2000 ist in vielen Kommunen derzeit ein striktes Absenken der Neuverschuldung unumgänglich. Der Finanzdruck ist so hoch, dass in vielen (vor allem in den größeren) Kommunen Managementreformen und Kostensenkungsmaßnahmen (Stichworte u. a.: schlanke, prozessorientierte Verwaltung, englisch lean government bzw. lean administration) schon längst nicht mehr ausreichen, um die kommunalen Haushalte auszugleichen. Die Kommunen versuchen, durch den Abbau von indirekten Aufgaben zu sparen (z. B. Finanzverwaltung, Personalverwaltung, Führungsebenen, Controlling etc.), um die Aufgaben weiter finanzieren zu können, die dem Bürger direkt zugutekommen (z. B. soziale Hilfen, Kultur, Schulen, Sport). Seit 1995 versuchten zudem die Kommunen, über riskante Finanzierungsinstrumente wie Cross-Border-Leasing, Fremdwährungskredite oder CMS-Ladder-Swaps ihre Haushaltseinnahmen zu verbessern, haben aber meist Verluste hinnehmen müssen.

Trotz einer eventuellen Zwangsverwaltung durch die Kommunalaufsicht ist keine Insolvenz möglich, da die Gemeinden nach § 12 InsO insolvenzunfähig sind. Es gibt in Deutschland noch keine Beispiele für eine Zwangsverwaltung durch die Kommunalaufsicht (Staatskommissar). Das Einsetzen eines Staatskommissars versuchen die Länder mit Vehemenz zu verhindern, da auch ein (staatlich beauftragter) Staatskommissar angesichts der Leere in den kommunalen Kassen nicht wüsste, wie selbst die nötigsten (da gesetzlich vorgeschriebenen) Ausgaben gedeckt werden könnten. Die Kommunen retten sich daher zunehmend in Kassenkredite.

2024 sind die Ausgaben der Gemeinden auf das höchste kommunale Defizit seit der Wiedervereinigung angestiegen, was u. a. auf die Sozialausgaben zurückzuführen ist.[1] So wiesen alle Gemeinden und Gemeindeverbände (ohne Stadtstaaten) einen Fehlbetrag von 24,8 Milliarden Euro im Jahr 2024 auf. Vornehmlich waren Anpassungen der Regelsätze bei der Sozialhilfe und beim Bürgergeld sowie Personalausgaben ausschlaggebend.

Auslagerung und Eingliederung

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Die Kommunen nehmen ihre Aufgaben in vielfältigen öffentlich-rechtlichen und privat-rechtlichen Rechts- und Organisationsformen wahr. Der Trend zu Ausgliederungen von Verwaltungsbereichen verstärkt sich. Oft entfällt bereits mehr als die Hälfte aller kommunalen Ausgaben bzw. Umsätze, Investitionen und Beschäftigten auf die Beteiligungen, die in der Mehrzahl als Eigenbetriebe oder GmbH firmieren. Von den Ausgründungen versprechen sich die kommunalen Entscheidungsträger größere Effektivität und Wirtschaftlichkeit. Beispielhafte Gründe für Ausgliederungen im Detail: flexiblere Führung, flexiblere und kostengünstigere Personalwirtschaft, höhere Motivation, Reduktion von Haftungsrisiken, bessere Finanzierungs- und Kooperationsmöglichkeiten, effektiveres Prüfwesen, Nutzung steuerlicher Vorteile, Umgehung des Vergaberechts und Verdingungsrechts. Inzwischen liegen den Kommunen (nicht nur aus Deutschland, sondern z. B. auch aus dem Vereinigten Königreich, in dem Privatisierungen unter der Thatcher-Regierung weit früher begannen) zunehmend Erfahrungen vor, ob diese Erwartungen erfüllt werden oder nicht. In den letzten Jahren gibt es aufgrund enttäuschter Erwartungen bereits erste Kommunen, die das Auslagern durch Eingliederung wieder rückgängig machen.

Gemeindetypen nach Stellung im Verwaltungsgefüge

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In den einschlägigen Rechtsnormen (vor allem Kommunalrecht, Verwaltungsrecht) hat der Gesetzgeber (überwiegend die der Bundesländer) eine kaum zu durchschauende Vielzahl von verschiedenen Gemeindearten definiert. Man unterscheidet Gemeinden, die keine Kreisaufgaben übernehmen, von solchen, die auch Kreisaufgaben übernehmen. Im Folgenden werden die unterschiedlichen Bezeichnungen dieser Kommunen näher erläutert.

Gemeinden ohne Kreisaufgaben

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Die folgenden Gemeindetypen und -bezeichnungen bestehen für Gemeinden, die keine Kreisaufgaben übernommen haben.

Amtsangehörige Gemeinde

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Kreisangehörige Gemeinde, die gleichzeitig einem Amt angehört. Das Amt ist eine Art von Gemeindeverband in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. In diesen Ländern können sich kreisangehörige Gemeinden desselben Landkreises, in Schleswig-Holstein auch kreisübergreifend, zu einem Amt (Körperschaft des öffentlichen Rechts) zusammenschließen. Das Amt erledigt für die beteiligten Gemeinden bestimmte festgelegte Aufgaben. Im Gegensatz dazu spricht man von amtsfreier Gemeinde oder amtsfreier Stadt – dort werden diese Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Es existieren auch amtsangehörige Städte (amtsangehörige Gemeinden mit Stadtrecht), zum Beispiel Arnis oder Marne.

Amtsfreie Gemeinde

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Kreisangehörige Gemeinde, die keinem Amt angehört. Sie nimmt alle kommunalen Aufgaben unterhalb der Kreise wahr, je nach Status (beispielsweise große kreisangehörige Stadt) auch Teile von deren Aufgaben. Es gibt sie in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Im Gegensatz dazu die amtsangehörige Stadt oder amtsangehörige Gemeinde.

Einheitsgemeinde

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  1. Dies ist der umgangssprachliche Begriff für alle Gemeinden, insbesondere für solche Gemeinden, die aus mehreren Ortsteilen oder Ortschaften bestehen. „Die Gemeinden A, B und C wurden zu einer neuen Einheitsgemeinde D vereinigt.“ Im Saarland werden solche Gemeinden als Großgemeinden bezeichnet (so etwa Gersheim).
  2. In einigen Bundesländern ist es die offizielle Bezeichnung für alle kreisangehörigen Gemeinden, die nicht Mitglied in einer Verwaltungsgemeinschaft (in Bayern und Sachsen), Samtgemeinde (in Niedersachsen) oder Verbandsgemeinde (in Sachsen-Anhalt) sind. Sie erledigen alle kommunalen Aufgaben in eigener Zuständigkeit.
  3. In Hamburg und Berlin ist es der verfassungsrechtliche Begriff dafür, dass Aufgaben der Kommune und des Landes nicht getrennt sind.

Kreisangehörige Gemeinde

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Kreisangehörige Gemeinden und Städte sind räumlich und organisatorisch einem Landkreis oder Kreis zugeordnet. Dieser nimmt je nach Leistungsfähigkeit der Gemeinde mehr oder weniger Aufgaben für diese wahr. Dazu gehören meistens der Bereich der Bauordnung, der Jugendpflege, die Schulträgerschaft für Förderschulen und berufliche Schulen, das Krankenhauswesen, die Müllentsorgung, die Verkehrssicherung und -überwachung. Die Gemeinden sind in Selbstverwaltungsangelegenheiten der Rechtsaufsicht des (Land-)Kreises unterstellt. Im Gegensatz dazu ist die kreisfreie Stadt für alle Aufgaben der Gemeinde wie auch des (Land-)Kreises zuständig. 99 % der Gemeinden in Deutschland sind kreisangehörige Gemeinden.

Mitgliedsgemeinde

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Für Gemeinden, die Teil einer Verwaltungskooperation sind, wird oft die Bezeichnung Mitgliedsgemeinde verwendet. Dies ist so in Baden-Württemberg für eine Gemeinde, die zu einer Verwaltungsgemeinschaft – vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft oder Gemeindeverwaltungsverband – gehört, ebenso bei den Verwaltungsgemeinschaften in Bayern, Sachsen und Thüringen, bei den Samtgemeinden in Niedersachsen und bei den Verbandsgemeinden in Sachsen-Anhalt.

In Brandenburg und Rheinland-Pfalz ist dies die Bezeichnung für alle Gemeinden, die einer Verbandsgemeinde angehören. Der Gesetzgeber wollte den allgemeinen Begriff „Gemeinde“ stärker von der „Verbandsgemeinde“ als einer besonderen Art der Verwaltungseinheit abheben.

Regionalverbandsangehörige oder (städte)regionsangehörige Gemeinde/Stadt

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Dies sind Gemeinden, die dem Regionalverband Saarbrücken, der Region Hannover oder der Städteregion Aachen angehören. Dies sind Kommunalverbände besonderer Art. Ihre Mitgliedsgemeinden sind den „kreisangehörigen Gemeinden“ der Landkreise vergleichbar.

Trägergemeinde

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Dies ist die geschäftsführende Gemeinde in einem Amt.

Verbandsangehörige Gemeinde/Stadt

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Gemeinde, die einer Verbandsgemeinde in Rheinland-Pfalz angehört. Die Gemeinden behalten ihre rechtliche Selbständigkeit. In Sachsen-Anhalt wird der Ausdruck selten verwendet, dafür eher die Begriffe „Gemeinde“ oder „Mitgliedsgemeinde eines Verwaltungsverbands“.

Verbandsfreie Gemeinde/Stadt

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In Rheinland-Pfalz ist dies eine kreisangehörige Gemeinde, die keiner Verbandsgemeinde angehört und insofern alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Im Gegensatz dazu steht die Ortsgemeinde als verbandsangehörige Gemeinde. Auch Städte können verbandsangehörige bzw. verbandsfreie Gemeinden sein.

Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinde

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Kreisangehörige Gemeinde, die einer Verwaltungsgemeinschaft angehört, die bestimmte Aufgaben für sie erledigt – im Gegensatz zur „verwaltungsgemeinschaftsfreien Gemeinde“, die alle Aufgaben in eigener Zuständigkeit erledigt. Verwaltungsgemeinschaftsangehörige Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen, wobei der Begriff äußerst selten gebraucht wird. Man spricht hier jeweils nur von „Gemeinden“ oder „Mitgliedsgemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft“. Die Gemeinde, die hierbei die Aufgaben für die andere wahrnimmt, wird oftmals als erfüllende Gemeinde bezeichnet.

Gemeinden mit Kreisaufgaben

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Vor allem einwohnerreiche Gemeinden haben ganz oder teilweise Aufgaben des Landkreises übernommen.

Große kreisangehörige Stadt

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Große kreisangehörige Stadt ist ein Begriff aus dem Kommunalrecht der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Städte in Nordrhein-Westfalen mit mehr als 60.000 Einwohnern, in Schleswig-Holstein mit mehr als 50.000 Einwohnern, in Brandenburg mit mehr als 35.000 Einwohnern sowie in Rheinland-Pfalz mit mehr als 25.000 Einwohnern tragen diese Bezeichnung. In Brandenburg[2] erhalten kreisangehörige Städte den Status durch Rechtsverordnung des Ministers des Innern, wenn die letzte vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg veröffentlichte fortgeschriebene Bevölkerungszahl (30. Juni und 31. Dezember eines jeden Jahres) die erforderliche Zahl von 35.000 Einwohnern erreicht. Die Entziehung dieses Status kann unter bestimmten Umständen durch Rechtsverordnung erfolgen. In Nordrhein-Westfalen existiert eine ähnliche Regelung wie in Brandenburg. Gemäß § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gilt dabei der Schwellenwert von 60.000 Einwohnern; die Landesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung als große kreisangehörige Städte diejenigen Städte, die diesen Schwellenwert an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen (30. Juni, 31. Dezember) überschreiten. Zudem ist eine kreisangehörige Stadt auf Antrag zu einer großen kreisangehörigen Stadt zu bestimmen, wenn ihre maßgebliche Einwohnerzahl an drei aufeinanderfolgenden Stichtagen mehr als 50.000 Einwohner beträgt. Die Streichung dieses Status erfolgt ebenfalls durch Rechtsverordnung, entweder auf Antrag der Stadt, wenn die erforderliche Einwohnerzahl an fünf aufeinanderfolgenden Stichtagen um mehr als zehn Prozent unterschritten wird, oder von Amts wegen, wenn die erforderliche Einwohnerzahl an fünf aufeinanderfolgenden Stichtagen um mehr als zwanzig Prozent unterschritten wird. Große kreisangehörige Städte erledigen zusätzlich Aufgaben, für die bei kleineren Gemeinden der Kreis zuständig ist. Große kreisangehörige Städte nehmen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit im Verhältnis zu den mittleren kreisangehörigen Städten ein umfangreicheres Aufgabenspektrum wahr. Einige kreisangehörige Städte haben einen besonderen Status.

Große Kreisstadt

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In Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen existieren kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie erhalten – wenn sie eine bestimmte Einwohnergrenze überschritten haben – auf Antrag der Stadt von der jeweiligen Landesregierung den besonderen Titel Große Kreisstadt. Mit der Verleihung des Titels werden auch die zusätzlichen Aufgaben übertragen. Eine Große Kreisstadt ist nicht notwendigerweise Kreisstadt (ihres Landkreises), denn es kann auch mehrere Große Kreisstädte innerhalb eines Landkreises geben. Andererseits kann es Kreisstädte geben, also Städte, die Sitz einer Kreisverwaltung sind, die jedoch keine Großen Kreisstädte sind (wie etwa Tauberbischofsheim, Kreisstadt des Main-Tauber-Kreises; hingegen sind zwei andere Städte im Main-Tauber-Kreis, Bad Mergentheim und Wertheim, Große Kreisstädte). Die Einwohnergrenze ist unterschiedlich geregelt. In Baden-Württemberg und Sachsen liegt sie bei 20.000, in Bayern bei 30.000 Einwohnern. Den Anträgen der jeweiligen Stadt wird in aller Regel entsprochen. Bei Gemeinden, die vorher noch kein Stadtrecht hatten, ist diese Erklärung automatisch mit dem Stadtrecht verbunden. Jüngstes Beispiel aus Baden-Württemberg: Die Gemeinde Remseck am Neckar, Landkreis Ludwigsburg, ist seit 1. Januar 2004 „Große Kreisstadt“ und darf sich somit „Stadt Remseck am Neckar“ nennen. In Bayern wurde der Status „Große Kreisstadt“ mit der Gebietsreform 1972 eingeführt. Damals hatte Bayern noch sehr viele kreisfreie Städte, die man in die Landkreise eingliedern wollte. Dennoch wollte man ihnen gewisse Aufgaben überlassen. Es gibt daher Städte mit weniger als 30.000 Einwohnern, die den Status „Große Kreisstadt“ haben, weil sie vor 1972 kreisfrei waren, etwa Deggendorf oder Rothenburg ob der Tauber. In Sachsen wurde der Titel „Große Kreisstadt“ nach 1990 im Zuge der Wiedererrichtung der Länder in Anlehnung an das baden-württembergische Kommunalrecht eingeführt. In Thüringen wird der Titel denjenigen Städten verliehen, die sich als kreisfreie Städte in einen Landkreis eingliedern lassen und nicht zum Kreissitz bestimmt werden.

Große selbständige Stadt

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In Niedersachsen sind „große selbständige Städte“ kreisangehörige Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen. Sie sind in § 10 der Niedersächsischen Gemeindeordnung abschließend aufgezählt. Es handelt sich um die sieben Städte Celle, Cuxhaven, Goslar, Hameln, Hildesheim, Lingen (Ems) und Lüneburg. Sie haben in der Regel mehr als 50.000 Einwohner und kommen aufgrund ihrer zusätzlichen Aufgaben in weiten Teilen den „kreisfreien Städten“ gleich.

Kreisfreie Stadt

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Größere Gemeinden – meist sind es Großstädte oder größere Mittelstädte – gehören in der Regel keinem Kreis/Landkreis an. Man nennt sie daher „kreisfreie Städte“. Sie erledigen alle Aufgaben, die bei kreisangehörigen Gemeinden der jeweilige Landkreis erledigt, in eigener Zuständigkeit.

Eine Mittelstadt ist

  1. In der Statistik eine Stadt mit mehr als 20.000, aber weniger als 100.000 Einwohnern
  2. Im Saarland Städte mit „mehr als 30.000 Einwohnern, die nicht Kreisstadt sind“. Dieser rechtliche Begriff ist somit de facto den beiden Städten St. Ingbert und Völklingen vorbehalten. Beide Städte sind kreis- bzw. regionalverbandsangehörig, haben jedoch aufgrund ihrer Größe teilweise Aufgaben des Landkreises übernommen. Sie wurden vom Gesetzgeber somit den Kreisstädten nahezu gleichgestellt. Als Besonderheit führen sie ein eigenständiges Kfz-Kennzeichen (IGB bzw. VK), was sonst normalerweise nur Landkreisen bzw. kreisfreien Städten vorbehalten ist.

Mittlere kreisangehörige Stadt

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Den Status mittlere kreisangehörige Stadt gibt es nur in Nordrhein-Westfalen und Brandenburg für kreisangehörige Gemeinden mit mehr als 20.000 bzw. 25.000 Einwohnern.

Selbständige Gemeinde

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Eine selbständige Gemeinde ist

  1. umgangssprachlich eine Gemeinde im Gegensatz zum Ortsteil oder Wohnplatz
  2. in Niedersachsen eine kreisangehörige Stadt, Gemeinde oder Samtgemeinde, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernimmt. Nach § 12 der Niedersächsischen Gemeindeordnung haben alle Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern diese Rechtsstellung, sofern sie keine „großen selbständigen Städte“ bzw. keine „kreisfreien Städte“ sind. Sinkt die Einwohnerzahl unter die Grenze von 30.000, so behält die Gemeinde dennoch ihren Status als „selbständige Gemeinde“ bei. Auch Gemeinden zwischen 20.000 und 30.000 Einwohnern können auf Antrag von der Landesregierung zu „selbständigen Gemeinden“ erklärt werden. Sofern dies geschieht, wird es im Ministerialblatt veröffentlicht. Wenn die Einwohnerzahl unter die Grenze von 20.000 absinkt, kann allerdings der Status der „selbständigen Gemeinde“ wieder entzogen werden.

Sonderstatusstadt

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In Hessen tragen Städte, die teilweise Aufgaben des Landkreises übernehmen, den Titel Sonderstatusstadt. Es handelt sich dabei um die sieben Städte, deren Einwohnerzahl zwischen 50.000 und 100.000 liegt: Bad Homburg vor der Höhe, Fulda, Gießen, Hanau, Marburg, Rüsselsheim am Main und Wetzlar. Einige waren vor 1972 bzw. 1974 kreisfreie Städte.

Stadtkreis ist die Bezeichnung für eine „kreisfreie Stadt“ in Baden-Württemberg.

Für Gemeinden, die zugleich Staatsqualität aufweisen, ist die Bezeichnung „Stadtstaat“ geläufig. Sie wird verwendet für die Länder Berlin und Hamburg, die zugleich jeweils eine Gemeinde bilden, sowie für das Land Bremen, in dem neben der Stadtgemeinde Bremen auch die Stadtgemeinde Bremerhaven besteht.

Weitere Gemeindetypen und Bezeichnungen

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Ferner gibt es weitere, mehr oder weniger verbreitete und geläufige Bezeichnungen für Typen von Gemeinden oder Gemeindeteilen. Viele Städte verwenden auf ihrem Ortsschild oder in der Werbung zusätzliche (Selbst-)Bezeichnungen zur Charakterisierung. Diese Bezeichnungen haben keine verwaltungsrechtliche Bedeutung. Individuelle Bezeichnungen wie Goldstadt Pforzheim oder Reiterstadt Verden werden in der folgenden alphabetisch sortierten Liste nicht aufgeführt.

Moderne Bezeichnungen

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Bundesstadt ist der Titel, den die Stadt Bonn in Deutschland seit dem 26. April 1994 trägt. Dieser Titel gehört zu den Zugeständnissen an den ehemaligen Regierungssitz nach dem Umzug der Bundesregierung nach Berlin. Mit diesem Titel verbunden sind im Rahmen des Berlin/Bonn-Gesetzes diverse Privilegien wie der offizielle Zweitsitz des Bundespräsidenten und Bundeskanzlers sowie der Verbleib des größten Teils der Arbeitsplätze in den Bundesministerien.

Fremdenverkehrsgemeinde, Luftkurort, Erholungsort

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Für Gemeinden mit hohem Tourismus gibt es die staatlich vergebenen Prädikatsbezeichnungen: Fremdenverkehrsgemeinde, Luftkurort und Erholungsort.

Alle Städte, die mehr als 100.000 Einwohner haben, werden nach einem Beschluss der Internationalen Statistikkonferenz von 1887 als „Großstadt“ gezählt.

Im engeren Sinne bezeichnet man mit dem Begriff „Industriestadt“ einen Ort, der im Zuge der Industrialisierung im 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts entstand. Der Siedlungzweck war es fast ausschließlich, den Arbeitern und Angestellten einen Wohnbereich in der Nähe ihrer industriellen Arbeitsstätte zu bieten. Als typische Industriestadt des 20. Jahrhunderts können die Städte Wolfsburg und Eisenhüttenstadt bezeichnet werden. Faktisch sind allerdings fast alle deutschen Großstädte und die meisten größeren Mittelstädte Industriestädte in dem Sinne, dass sie ihr Wachstum der zunehmenden Industrialisierung Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts verdanken. Manche Großstädte sind im Bewusstsein einer Mehrheit der deutschen Bevölkerung reine Industriestädte, die ihre Entstehung alleine der Ansiedlung der Schwerindustrie verdanken, obwohl sie, wie Duisburg oder Dortmund, zu den ältesten Städten Deutschlands gehören.

Kreisstadt ist die Bezeichnung für eine Gemeinde, die Sitz der (Land-)Kreisverwaltung sowie gegebenenfalls weiterer zentraler Einrichtungen ist. Besondere Rechte ergeben sich aus dem Titel Kreisstadt grundsätzlich nicht. Falls die Gemeinde, die ein Landratsamt bzw. eine Kreisverwaltung beherbergt, keine Stadtrechte besitzt, ist sie ein Kreishauptort. Garmisch-Partenkirchen ist derzeit der einzige Kreishauptort in Deutschland. Früher waren in Niedersachsen Westerstede (Landkreis Ammerland) und Wittlage (jetzt Ortsteil der Gemeinde Bad Essen), in Nordrhein-Westfalen Brake in Lippe (jetzt Stadtteil der Stadt Lemgo) und in Bayern Berchtesgaden, Mallersdorf, Roding und Wegscheid Kreishauptorte.

Kurstadt, Kurort, Bad

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Gemeinden, die Kureinrichtungen besitzen, nennen sich oftmals Heilbad, Kurstadt, Kurort oder Luftkurort. Der Zusatz „Bad“ wird von der Regierung verliehen. Zahlreiche Küstengemeinden in Mecklenburg-Vorpommern bezeichnen sich als Seebad.

Landeshauptstadt

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Landeshauptstadt ist die offizielle Bezeichnung der Hauptstädte in den Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland. Entsprechende Regelungen ergeben sich aus den jeweiligen Gemeindeordnungen oder Kommunalverfassungen.

Messestadt ist meist ein selbst verliehener kennzeichnender Titel für Städte mit einer regelmäßig durchgeführten (i. d. R. überregional bekannten) Wirtschaftsmesse. Beispiele: Hannover, Köln und Leipzig.

Universitätsstadt/Hochschulstadt/Hochschulstandort

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Ortstafel Erlangen mit Zusatz Universitätsstadt
Ortstafel Aschaffenburg mit Zusatz Hochschulstadt

Städte, die eine Universität haben, nennen sich gelegentlich Universitätsstadt. Beispiele (im Ortsschild): Bamberg, Eichstätt, Greifswald, Halle (Saale), Konstanz, Mannheim, Marburg, Saarbrücken, Siegen, Trier, Tübingen, Ulm oder Würzburg. Außerdem lautet die Bahnhofsansage in Gießen, Göttingen, Halle (Saale), Jena, Lüneburg, Oldenburg, Paderborn jeweils „Herzlich willkommen in der Universitätsstadt …“.

Städte mit Fachhochschule tragen teilweise in Anlehnung die Bezeichnung „Fachhochschulstadt“ auf Ortsschildern und in Bahnhofsansagen (so zum Beispiel Aschaffenburg oder Deggendorf), Gemeinden mit Hochschule die Bezeichnung „Hochschulstandort“ (so zum Beispiel Neuendettelsau), Neubiberg mit der Universität der Bundeswehr nennt sich „Universitätsgemeinde Neubiberg“ und Iffeldorf mit dem Limnologischen Institut der TU München/Weihenstephan nennt sich auf den Ortsschildern ebenfalls „Universitätsgemeinde“.

Weitere Bezeichnungen

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Eine Stadt, in der Bergbau betrieben wurde oder wird, durfte sich früher „Bergstadt“ nennen. Diese Bezeichnung kann beibehalten werden, auch wenn die Stadt kein aktives Bergwerk mehr besitzt. Die Stadt hat dadurch besondere Rechte, insbesondere das Bergregal. Beispiele für Bergstädte: Annaberg-Buchholz, Clausthal-Zellerfeld und Freiberg.

Flecken ist eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel „Flecken“ war ursprünglich mit besonderen Rechten, wie dem Marktrecht, verbunden. Nachdem diese Rechte anderweitig geregelt sind, hat die Bezeichnung Flecken faktisch keine Bedeutung mehr. Gemeinden dürfen jedoch nach dem jeweils geltenden Landesrecht (z. B. § 20 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz NKomVG) ihre überlieferten Bezeichnungen führen. Flecken gibt es vor allem in Niedersachsen (Siehe: Liste der Flecken in Niedersachsen) und Sachsen-Anhalt (z. B. Diesdorf oder Calvörde). In Schleswig-Holstein gab es den Begriff bis 1934. Damals wurde der letzte Flecken Arnis zur Stadt erhoben.

Siehe auch: Minderstadt, „Freiheit“, „Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort“, „Weichbild, Wigbold“

Freiheit ist eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Der Titel „Freiheit“ war vor allem in Westfalen üblich, wird jedoch meist nicht mehr verwendet, da die betroffenen Gemeinden inzwischen zu einer „Stadt“ geworden sind oder in eine andere Stadt/Gemeinde eingemeindet wurden; vgl. „Flecken“ und Minderstadt. In diese Kategorie könnte auch die Bezeichnung „Freiung“ oder „Freyung“ fallen, die vor allem in Bayern auftaucht, z. B. „Freiyung Zeil“. (Auch dürfte die Stadt Freyung im Landkreis Freyung-Grafenau ihren Namen aus dieser alten Bezeichnung herleiten können.) In Hessen gibt es darüber hinaus den Ort Freigericht, der ebenfalls in diese Kategorie gehört und in der Zeit der Staufer-Kaiser reichsunmittelbar war.

Die beiden Städte Bremen und Hamburg tragen traditionell den Zusatz „Freie Stadt“ als Ausdruck ihrer in Teilen noch bestehenden Eigenstaatlichkeit (vergleiche Freistaat). Diese ehemaligen Freien Reichsstädte und Stadtrepubliken tragen somit den Titel Freie (und) Hansestadt (bis 1937 auch Lübeck).

Städte, die einen Hafen haben, nennen sich gelegentlich „Hafenstadt“.

Städte, die im Mittelalter Mitglied des Städtebundes der „Hanse“ waren, nennen sich teilweise immer noch „Hansestadt“. Darunter Bremen, Hamburg und Lübeck, die teilweise zu den ersten Mitgliedern der Hanse zählten und als Sachwalter deren Erbe übernahmen. Neben diesen bislang offiziell so benannten Hansestädten sind weitere 15 Städte seit 1990 hinzugekommen (Stand 2009), die diesen Zusatz vor dem Stadtnamen führen und sich so zu ihrer ehemaligen Hansetradition bekennen. Die Kfz-Kennzeichen haben dort teilweise die Besonderheit, dass sie mit einem „H“ beginnen (HB, HGW, HH, HL, HRO, HST und HWI). Hierbei sind HB, HL und HH Kennzeichen von Städten, welche in den „alten Bundesländern“ zu finden sind und bis heute (Hamburg und Bremen) bzw. bis in die Nazizeit (vgl. Lübeck-Urteil) eine Tradition der (gliedstaatlichen) Eigenständigkeit bewahren konnten. Die übrigen Hansestadt-Kennzeichen wurden allesamt im Zuge der deutschen Wiedervereinigung vergeben.

Markt, Marktdorf, Marktflecken, Marktgemeinde, Marktort

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Markt (Marktdorf, Marktort) war ursprünglich eine Bezeichnung für eine Gemeinde, die das Recht hatte, Märkte abzuhalten (Marktrecht). Größere Märkte wurden auch als „Marktflecken“ bezeichnet. Diese Gemeinden hatten dann stadtähnliche Rechte (Minderstadt). Nachdem das Marktrecht anderweitig geregelt ist (grundsätzlich kann jede Gemeinde Märkte abhalten), hat die Bezeichnung „Markt“ keine diesbezügliche Bedeutung mehr. In Bayern hingegen können größere kreisangehörige Gemeinden auf deren Antrag noch von der Bayerischen Staatsregierung offiziell zum „Markt“ erklärt werden.[3] Das bayerische Kommunalrecht unterscheidet insofern bei kreisangehörigen Gemeinden zwischen Städten, Märkten und Gemeinden. Der Begriff „Marktgemeinde“ ist in Bayern keine offizielle Bezeichnung für eine Kommune. Es kommt dort aber vor, dass der Begriff „Markt“ offizieller Bestandteil des Gemeindenamens ist, z. B. Markt Berolzheim, Markt Bibart, Markt Einersheim.

„Städte“ sind Gemeinden, welche den Titel „Stadt“ führen dürfen, ohne dass ihnen dadurch sonstige Rechte und Pflichten zustehen. Früher war die Stadterhebung mit vielen Privilegien verbunden, etwa dem Marktrecht oder dem Recht, eigene Steuern zu erheben. Auch ehemalige Gemeinden, die den Titel „Stadt“ aus historischer Zeit führen, können ihn teilweise weiter führen, beispielsweise die Stadt Blankenberg. Im Zuge der Gemeindereform konnte es vorkommen, dass der Titel „Stadt“ einer früheren Gemeinde auf die neu gebildete Gemeinde „übertragen“ wurde. So schlossen sich die Städte Gochsheim (Baden) und Unteröwisheim 1971 mit anderen Gemeinden zur neuen Gemeinde Kraichtal zusammen, die sich seither „Stadt Kraichtal“ nennen darf. Andererseits konnte es aber sein, dass der Titel „Stadt“ für die neue Gemeinde keine Anwendung mehr findet, die ehemalige Stadt den Titel als heutiger Ortsteil jedoch weiter führen darf, z. B. die Gemeinde Wachtendonk in Nordrhein-Westfalen mit ihrem Ortsteil „Stadt Wachtendonk“. Neu gebildete Gemeinden können von der jeweiligen Landesregierung zu Städten erhoben werden. Meist geschieht dies auf Antrag der jeweiligen Gemeinde. Als Voraussetzung gilt das Überschreiten einer bestimmten Einwohnerzahl (etwa 10.000; in NRW 25.000) sowie das Aufweisen eines „städtischen Gepräges“. Einige Gemeinden verzichten bewusst auf die Stadtrechte, vergleiche dazu Haßloch.

Weichbild (Wigbold)

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Weichbild“ (vergleiche niederländisch wijk ‚Ortsteil‘, ‚Viertel‘) ist eine historisch überlieferte Bezeichnung für eine größere kreisangehörige Gemeinde mit stadtähnlichen Rechten. Die westfälische Variante Wiegbold oder Wigbold war noch im 20. Jahrhundert gebräuchlich.

Als Munizipalität wird eine administrative Gemeindestruktur (Kanton) bezeichnet, die seit Anfang des 19. Jahrhunderts in den unter Napoléon Bonaparte französisch besetzten Gebieten Deutschlands eingeführt wurde.

Gemeinde (Deutschland) (Deutschland)
Gemeinde (Deutschland) (Deutschland)
List auf Sylt
Selfkant
Görlitz
Oberstdorf
Orte des Zipfelbundes

List auf Sylt ist die nördlichste Gemeinde Deutschlands, Selfkant die westlichste, Oberstdorf die südlichste und Neißeaue die östlichste Gemeinde. Diese Gemeinden haben sich aufgrund ihrer Lage im Zipfelbund zusammengeschlossen, wobei anstelle von Neißeaue dessen Nachbarstadt Görlitz Mitglied ist. Feldberg ist mit rund 1277 m ü. NN die Gemeinde mit dem am höchsten gelegenen Ortskern, danach folgen der Ortsteil Winklmoos-Alm der Gemeinde Reit im Winkl mit rund 1170 m und der Ortsteil Oberjoch der Gemeinde Bad Hindelang mit rund 1136 m. Die Gemeinde mit dem höchsten Punkt ist Grainau mit der Zugspitze, über deren 2962 m hohen Gipfel die Grenze zwischen Deutschland und Österreich verläuft, die gleichzeitig die südliche Gemeindegrenze ist. Die Gemeinde mit dem tiefsten Punkt im Gelände (3,5 m unter NN) ist Neuendorf-Sachsenbande in Schleswig-Holstein.

Eine deutsche Gemeinde in der Schweiz

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Lage von Büsingen am Hochrhein im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet

Büsingen am Hochrhein ist eine deutsche Gemeinde am rechten Ufer des Rheins im baden-württembergischen Landkreis Konstanz. Der Ort ist gänzlich vom Schweizer Staatsgebiet umgeben. Als Österreich 1770 seine Rechte an den Dörfern Ramsen und Dörflingen an das eidgenössische Zürich verkaufte, wurde Büsingen zu einer Enklave in der Schweizerischen Eidgenossenschaft und seitdem trennen 680 Meter Luftlinie Büsingen von seinem Mutterland Deutschland.

Gemeindenamen ohne gleichnamige Ortschaften

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Nicht jede Gemeinde hat eine Siedlung gleichen Namens, beispielsweise Ahorntal, Am Salzhaff und Baiern oder Stemwede.

Namensbesonderheiten

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Die alphabetische Reihenfolge der Gemeinden wird angeführt von Aach in Baden-Württemberg und Aach in Rheinland-Pfalz und wird mit Zwönitz in Sachsen abgeschlossen. Zyfflich ist ein Gemeindeteil von Kranenburg (Niederrhein) und steht im Postleitzahlenbuch an letzter Stelle.

Es gibt keine Gemeinde mit nur einem Buchstaben, die Gemeinde mit dem kürzesten Namen ist Au in Baden-Württemberg (sowie mit Namenserweiterungen die Gemeinden Au in der Hallertau in Bayern, Au an der Sieg in Nordrhein-Westfalen und Au am Rhein in Baden-Württemberg). Es gibt 23 Gemeinden mit drei Buchstaben, 17 davon ohne Erweiterung (Alf, Aub, Aue, Ayl, Bäk, Ehr, Elz, Hof (BY), Hof (RP), Huy, Lam, Löf, Lug, Ney, Rom, Ueß und Ulm) und 6 mit Erweiterungen (Auw bei Prüm, Auw an der Kyll, Egg an der Günz, Rot am See, Rot an der Rot, Wyk auf Föhr). Die Gemeinde mit dem längsten Namen (ohne Namenszusätze) ist Hellschen-Heringsand-Unterschaar mit 32 Zeichen, die Gemeinde mit dem längsten Namen in einem Wort ist Heiligenstedtenerkamp mit 21 Zeichen.

Wiktionary: Gemeinde – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Kommunen melden Rekorddefizit für 2024. In: Tagesschau. Norddeutscher Rundfunk, 1. April 2025, abgerufen am 1. April 2025.
  2. [1] § 1 Abs. 3 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
  3. eine Mindesteinwohnerzahl ist hierbei nicht gefordert (Art. 3 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern)