„Querulanz“ – Versionsunterschied
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#REDIRECT [[Querulant]] |
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Unter '''Querulanz''' versteht ein [[Jurist]] das Geltendmachen von offensichtlich erfolglosen [[Rechtsbehelf]]en und [[Rechtsmittel]]n oder Einreichen von [[Antrag|Anträgen]] bei [[Behörde]]n oder [[Gericht]]en ohne triftigen Grund. |
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Unter Umständen können querulatorische Anträge trotz Verpflichtung der Behörden zur Bearbeitung ([[Rechtsstaatsprinzip]]) unbearbeitet bleiben, wenn der Antragende [[Geschäftsunfähigkeit|geschäftsunfähig]] ist. Speziell Personen, die bei [[Behörde]]n oder vor [[Gericht]] ständig offensichtlich unbegründete Anträge stellen, werden als [[Querulant]]en bezeichnet. |
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Der [[Querulantenwahn]] ist eine ernsthafte seelische Erkrankung. Die [[Schuldfähigkeit]] im Sinne des [[Strafgesetzbuch]]es kann bei am Querulantenwahn Erkrankten eingeschränkt oder ganz aufgehoben sein. |
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Allerdings bahnt sich zunehmend die Einsicht den Weg, dass es gegen die Menschenrechte verstößt, den Ausdruck "Querulant" zu verwenden, um den Anspruch auf ein faires Verfahren zu minimieren (vgl. 3 W 187/04 OLG Saarbrücken) oder berechtigte Kritik an der Justiz abzuwehren, beispielsweise an der widerrechtlichen Auslegung bestimmter Gesetze. |
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Die Bezeichnung eines Klägers/Beschuldigten als [[Querulant]] begründet die Befangenheit des Richters. |
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Eine solche sprachliche Entgleisung kann nur aus der Welt geschafft werden, wenn der Richter sich SOFORT korrigiert und sich bei der betroffenen Partei entschuldigt (vgl. Az.: 1 W 23/01, OLG Frankfurt/Main, vom 13. August 2002) |
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Joachim Hellmer, Professor für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Kiel und Direktor des Kriminologischen Instituts dieser Universität meint zum Thema Querulanz: |
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"Querulanz ist weder eine Geisteskrankheit noch ein die Geschäfts-, Prozeß- oder Zurechnungsfähigkeit berührender Zustand, sondern die hartnäckige Kritik und furchtloser Widerspruch gegen irgendwelche Zu- oder Mißstände, meistens besonders intelligenter und sensibler Menschen, gewiß oft überzogen und eskalierend bis zum Exzeß. "Querulant" war z.B. [[Michael Kohlhaas]], "Querulanten" waren aber auch [[Martin Luther]], Voltaire, [[Galileo Galilei]] und Giordano Bruno, Fritz Reuter, Heinrich Mann. "Querulanten" sind Martin Niemöller, Sacharow und Solchenizyn. Wenn es keine Querulanten gäbe, wäre die Welt ärmer. Das weiß auch unser Staat, der Querulantentum allgemein gewähren läßt, vor allem aber die vielen kleinen, Behörden und Justiz arg belästigenden Querulanten. Nur wenn gegen den Staat selber geklagt wird, wenn seine eigenen Entscheidungen, seine eigene Praxis überprüft werden sollen, dann ist seine Liberalität, sein Rechtsstaatsverständnis zu Ende, dann entpuppt er sich plötzlich als legitimer Nachfolger jenes preußischen Staates, in dem Querulantentum unter Strafe stand (Preußische Gerichtsordnung von 1795). |
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Der Begriff "Querulanz" sollte aus dem Vokabular der Sachverständigen ein für alle Male gestrichen werden. Wo dieser Begriff in einem Gutachten vorkommt, sollte man gleich wissen, daß gegen den Beurteilten nichts Fundiertes vorzubringen ist, daß kein wirklich krankhafter Befund vorliegt, geschweige denn eine Geisteskrankheit, sondern eine gesunde , aber unbequeme Person zum Schweigen gebracht, statt Freiheits- oder Geldstrafe eine "Äußerungsstrafe" verhängt werden soll. " |
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''Siehe auch: [[Querulant]], [[Querulantenwahn]], [[Staatsmobing]] |
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[[Kategorie:Allgemeines Verwaltungsrecht]] |
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[[Kategorie: Prozessrecht]] |
Aktuelle Version vom 9. Februar 2007, 10:05 Uhr
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