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„Kardinal“ – Versionsunterschied

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{{Begriffsklärungshinweis}}
{{Dieser Artikel|beschäftigt sich mit dem Kardinal als kirchlichen Würdenträger, weitere Bedeutungen unter [[Kardinal (Begriffsklärung)]]}}
[[Datei:Template-Cardinal.svg|mini|[[Kirchliche Heraldik|Wappen]] eines Erzbischofs im Kardinalsrang, erkennbar an dem roten Kardinalshut ([[Galero]]) mit 30 seitlichen Quasten ([[Fiocchi]]) sowie an dem erzbischöflichen (doppelten) Vortragekreuz]]
[[Datei:Tettamanzi.jpg|mini|Der ehemalige mailändische Erzbischof Kardinal [[Dionigi Tettamanzi]] im Kardinalsornat (2008)]]
[[Datei:Kardinaal III Danneels en Kasper.JPG|mini|Die Kardinäle [[Walter Kasper|Walter Kardinal Kasper]] (links) und [[Godfried Danneels|Godfried Kardinal Danneels]] in Chorkleidung (2008)]]
'''Kardinal''' ist ein [[Liste religiöser Amts- und Funktionsbezeichnungen#Geistlicher|Titel]] der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]] und die ranghöchste Würde nach der des [[Papst]]es.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.dbk.de/kirche-a-z/k/Kardinal/ |titel=Kirche von A–Z: Kardinal |werk=dbk.de |hrsg=Verband der Diözesen Deutschlands |abruf=2019-09-29}}</ref> Der auf Lebenszeit verliehene Kardinalstitel beruft den Träger zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche im [[Kardinalskollegium]]<ref>{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/regionales/baden-wuerttemberg/article137406935/Mit-Bescheidenheit-in-den-Senat-des-Papstes.html |titel=Mit Bescheidenheit in den Senat des Papstes |werk=welt.de |datum=2015-02-13 |abruf=2019-07-31}}</ref> sowie der [[Römische Kurie|Römischen Kurie]] und berechtigt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres grundsätzlich zur Teilnahme an der [[Papstwahl]].


[[Diözesanbischof|Diözesanbischöfe]] mit Kardinalstitel nehmen diese Aufgaben zusätzlich zur Leitung ihres [[Diözese|Bistums]] wahr, während [[Kurienkardinal|Kurienkardinäle]] in leitender Funktion – vergleichbar mit einem [[Minister]] – an der [[Römische Kurie|Kurie]] in Rom tätig sind.
[[Bild:kardinalcoa.png|200px|right|thumb|Wappenzier eines Erzbischofs im Kardinalsrang <small>(Erkennbar durch das erzbischöfliche Vortragekreuz hinter dem Wappenschild und dem roten Kardinalshut mit 30 seitlichen Quasten </small>]]

[[Image:Vetements cardinal Gamarelli.jpg|thumb|Chorkleidung eines Kardinals]]
Das Kardinalskollegium ist in einer Ehrenrangfolge in drei [[Kardinalsklasse]]n gegliedert, sein Vorsitzender ist der [[Kardinaldekan]]. Von den derzeit [[Liste der lebenden Kardinäle|251 Kardinälen]] sind 134 im nächsten [[Papstwahl#Konklave|Konklave]] wahlberechtigt (Stand: 08.&nbsp;Mai 2025){{Zukunft|3=<!--Einfügedatum:-->20250516}}.<ref>{{Internetquelle |url=https://press.vatican.va/content/salastampa/it/documentation/cardinali---statistiche/dashboard-collegio-cardinalizio.html |titel=Dashboard Collegio Cardinalizio |abruf=2025-04-22}}</ref>
'''Kardinal''' ist ein vom [[Papst]] verliehener [[religiöser Titel]], der den Träger zur [[Papstwahl]] berechtigt und ihn zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche („Senat des Papstes“) verpflichtet. Die Verleihung nennt man ''Kreierung'', die protokollarische Anrede eines Kardinals lautet „(Eure) Eminenz“.


== Herkunft des Begriffs ==
== Herkunft des Begriffs ==
Der Ausdruck Kardinal kommt zum einen vom lateinischen ''cardinalis'' = wichtig, vorzüglich (abgeleitet aus ''cardo'' = Türzapfen, Angel). Zum anderen bezieht er sich ursprünglich auf einen an einer römischen Hauptkirche (''cardo'') - auch außerhalb Roms - angestellten Geistlichen (''in cardinatus cardinalis''), dem eine Kirche oder [[Diakonie (Rom)|Diakonie]] als [[Titelkirche]] (''tituli cardinales'') in Rom anvertraut ist.
Der Ausdruck Kardinal kommt zum einen vom [[latein]]ischen ''cardinalis'' „wichtig, vorzüglich“ (abgeleitet aus ''cardo'' „Türangel, Dreh- und Angelpunkt“); zum anderen bezieht er sich ursprünglich auf einen an einer römischen Hauptkirche ''(cardo)''<ref>{{Internetquelle |url=https://w2.vatican.va/content/francesco/de/homilies/2015/documents/papa-francesco_20150214_omelia-concistoro-nuovi-cardinali.html |titel=Öffentliches ordentliches Konsistorium für die Kreierung von neuen Kardinälen – Papstmesse – Predigt von Papst Franziskus in der Vatikanischen Basilika |hrsg=vatican.va |datum=2015-02-14 |abruf=2019-11-11}}</ref>&nbsp;– auch außerhalb Roms&nbsp;– angestellten Geistlichen ''(incardinatus cardinalis)'', dem eine Kirche oder [[Diakonie (Rom)|Diakonie]] als [[Titelkirche]] ''(tituli cardinales)'' in Rom anvertraut ist.

Es handelt sich um die älteste kirchliche Ehrenfunktion, die unmittelbar auf den Papst, den ''Summus Pontifex'', folgt. Kardinäle sind somit die nach dem Papst höchsten Würdenträger, diese Kardinalswürde wird auch als ''Kardinalat'' bezeichnet. Sie geht auf die Zeit der [[Alte Kirche|Alten Kirche]] zurück. Bereits die [[Symmachianische Fälschungen|Symmachianischen Fälschungen]], die um 500 zugunsten von [[Symmachus (Papst)|Symmachus&nbsp;I.]] angefertigt wurden, sprechen von ''presbyteri et diaconi cardinales''. Die Funktion als Kardinal kann traditionell mit einem kirchlichen Amt verbunden sein, z.&nbsp;B. Kardinalstaatssekretär. Ferner bedeutet das Kardinalat die Aufnahme in den stadtrömischen Klerus und als „Prinzen des Papstes“ in den Adelsstand (siehe [[Adelstitel]]).


== Titel und Anrede ==
Es handelt sich um die älteste kirchliche Ehrenfunktion, die unmittelbar auf den Papst, den ''Summus Pontifex'', folgt (höchster Würdenträger nach dem Papst). Sie geht auf die älteste Zeit der Kirchengeschichte zurück, nämlich auf Papst [[Silvester I.]] (314-336) - ''presbyteri et diaconi cardinales''.
Der volle Titel lautet ''Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalis'' („Kardinal der Heiligen Römischen Kirche“), was in kirchlichen Schreiben und Urkunden meist mit ''S.&nbsp;R.&nbsp;E. Cardinalis'' abgekürzt wird. Die Kardinäle der orientalischen Kirchen führen den Titel ''Sanctae Ecclesiae Cardinalis'', da sie nicht zum römischen Klerus gehören.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.staatslexikon-online.de/Lexikon/Kardinal |titel=Kardinal – Staatslexikon |abruf=2025-01-24}}</ref>


Als Namensbestandteil wird in der römisch-katholischen Kirche das Wort ''Kardinal'' üblicherweise zwischen den Vor- und den Familiennamen gestellt. Die protokollarische Anrede lautet „(Eure) Eminenz“.<ref>{{Internetquelle |autor=Tobias Glenz |url=https://www.katholisch.de/aktuelles/aktuelle-artikel/was-ist-ein-kardinal |titel=Was ist ein Kardinal? |werk=[[katholisch.de]] |datum=2018-06-28 |abruf=2019-09-20}}</ref>
Der volle Titel lautet: ''Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalis'' (Latein für: Kardinal der Heiligen Römischen Kirche).


== Kirchenrechtliche Bestimmung ==
== Kirchenrechtliche Bestimmung ==
Die Kardinalswürde wird vom Papst nach seinem Ermessen verliehen.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.kirche-und-leben.de/artikel/was-ist-ein-kardinal/ |titel=Was ist ein Kardinal |werk=[[Kirche+Leben]] |abruf=2019-09-04}}</ref> Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, müssen wenigstens die [[Priesterweihe]] empfangen haben; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen ({{CIC|351|§=1}}). Seit dem Apostolischen Schreiben ''[[Cum gravissima]]'' Papst [[Johannes XXIII.|Johannes'&nbsp;XXIII.]] vom 15. April 1962<ref>Entscheidung Johannes'&nbsp;XXIII., um beim Einzug zu den Sitzungen des [[Zweites Vatikanisches Konzil|II.&nbsp;Vatikanischen Konzils]] Patriarchen der [[Unierte Kirchen (katholisch)|Unierten Kirchen]], die nicht Kardinäle waren, gegenüber Nicht-Bischöfen, die Kardinäle waren, nicht nachrangig behandeln zu müssen. ''[[Acta Apostolicae Sedis]]'' (AAS) Jahrgang 54, 1962, Seite 256–258. In der Folge weihte Johannes&nbsp;XXIII. die damaligen Kardinaldiakone, die noch keine Bischöfe waren, zu Bischöfen.</ref> werden in der Regel nur [[Bischof|Bischöfe]] zu Kardinälen ernannt. In der gegenwärtigen Praxis gibt es Ausnahmen, z.&nbsp;B. wenn Kardinäle bei ihrer Ernennung bereits ein hohes Alter erreicht haben. Der Papst kann dann auf Wunsch des angehenden Kardinals diesen von der Verpflichtung zur Bischofsweihe [[dispens]]ieren.<ref>{{Internetquelle |autor=Tobias Glenz |url=https://www.katholisch.de/artikel/17976-was-ist-ein-kardinal |titel=Was ist ein Kardinal? |werk=[[katholisch.de]] |datum=2018-06-28 |abruf=2019-12-27}}</ref> Diese Ausnahme trifft derzeit auf [[Ernest Simoni]], [[Raniero Cantalamessa]], [[Gianfranco Ghirlanda]], [[Luis Pascual Dri]] und [[Timothy Radcliffe]] zu.
Ein Kardinal ist normalerweise von der Weihe her zugleich ein [[Bischof]]; es gibt jedoch auch Ausnahmen, so dass auch gewöhnliche [[Priester]] aufgrund besonderer Verdienste zu Kardinälen ernannt werden können. Diese müssen jedoch nach [[Codex Iuris Canonici]] zu Bischöfen geweiht werden. Der Papst kann jedoch (wie bei [[Leo Scheffczyk|Leo Kardinal Scheffczyk]] geschehen) auf Wunsch des angehenden Kardinals diese Verpflichtung aufheben. Der Papst ist nicht verpflichtet, den Namen des von ihm ernannten Kardinals bekannt zu geben, in solchen Fällen spricht man von einem ''[[Kardinal in pectore]]''. Diese Vorgangsweise wird regelmäßig bei Kardinälen aus Ländern gewählt, in denen die Kirche verfolgt wird.


Nach früherem Kirchenrecht war eine [[Weihesakrament#Presbyterat|Priesterweihe]] keine Voraussetzung für die Kreierung zum Kardinal. Der letzte Kardinal, der als [[Laie (Religion)|Laie]] kreiert wurde, war [[Theodulf Mertel|Theodolfo Mertel]] (1806–1899); er wurde allerdings anschließend zum [[Subdiakon]] geweiht und gehörte damit dem Klerikerstand an. Seit 1917 (CIC&nbsp;1917 Can.&nbsp;232 §&nbsp;1) ist die Priesterweihe bindende Voraussetzung für das Kardinalat.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.codex-iuris-canonici.de/cgi-bin/dbman.cgi?db=cic17lat&uid=&view_records=1&Canon=232&Text=&bool=&view_records=Suche |titel=CIC/1917 lateinisch online: Suchergebnis |werk=codex-iuris-canonici.de |abruf=2022-05-09}}</ref>
Man unterscheidet drei Klassen (''[[Kardinalsklasse|ordines]]''):


Der Papst ist nicht verpflichtet, den Namen des von ihm ernannten Kardinals bekannt zu geben; in solchen Fällen spricht man von einem ''[[Kardinal in pectore]]''. Diese Vorgangsweise wird regelmäßig bei Kardinälen aus Ländern gewählt, in denen die Kirche verfolgt wird. Die Namen der ''in pectore'' kreierten Kardinäle können vom Papst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wie es 1991 bei [[Ignatius Kung Pin-Mei]] geschah. Andere Kardinäle wurden namentlich nie bekannt, wie ein Kardinal, der 2003 von Papst [[Johannes Paul II.]] ''in pectore'' ernannt wurde.
*Kardinalbischöfe,
*Kardinalpriester, und
*Kardinaldiakone.


Die ''Kardinalserhebung'', auch ''Kardinalskreierung'', geschieht nach geltendem Kirchenrecht (CIC&nbsp;1983) durch ein [[Dekret]] des Papstes, das vor dem [[Kardinalskollegium]] verkündet wird. In jüngerer Zeit erfolgt sie durchweg in einem feierlichen, öffentlichen, außerordentlichen [[Konsistorium]]. Von da an haben die betreffenden Personen alle Rechte und Pflichten eines Kardinals.
Die Kardinäle bilden das [[Kardinalskollegium]] der [[Katholische Kirche|Heiligen Römischen Kirche]] unter der Leitung des [[Kardinaldekan]]s (Seit Mai 2005 [[Angelo Sodano|Angelo Kardinal Sodano]]). Die Kardinäle werden vom [[Papst]] ernannt und feierlich in einem [[Konsistorium]] „kreiert“. Sie sind seine unmittelbaren Gehilfen in der Leitung der Gesamtkirche. Die wahlberechtigten Kardinäle wählen während der [[Sedisvakanz|Vakanz]] des [[Apostolischer Stuhl|Apostolischen Stuhles]] im [[Konklave]] den neuen Papst. Wahlberechtigt sind seit einer [[1968]] durch Papst [[Paul VI.]] erlassenen Regelung alle Kardinäle, die am Tag vor der Vakanz das 80. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf seit einer von Paul VI. erlassenen und am [[22. Februar]] [[1996]] durch Papst [[Johannes Paul II.]] bestätigten [[Universi Dominici Gregis|Regelung]] nicht mehr als 120 betragen. Diese Zahl wurde durch die im Februar 2001 und im Oktober 2003 gehaltenen Konsistorien vorübergehend jeweils auf 135 erhöht.

Man unterscheidet drei Klassen ''([[Kardinalsklasse|ordines]])'':
* [[Kardinalsklasse#kb|Kardinalbischöfe]]
* [[Kardinalsklasse#kp|Kardinalpriester]]
* [[Kardinalsklasse#kd|Kardinaldiakone]]

Die Kardinäle bilden das Kardinalskollegium der römisch-katholischen Kirche unter der Leitung des [[Kardinaldekan]]s; dieses Amt wird seit Januar 2020 von [[Giovanni Battista Re|Giovanni Battista Kardinal Re]] bekleidet. Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und feierlich in einem Konsistorium „kreiert“ ''(Kardinalserhebung)''. Sie sind seine unmittelbaren Gehilfen in der Leitung der Gesamtkirche. Die wahlberechtigten Kardinäle wählen im Falle einer [[Sedisvakanz|Vakanz]] des [[Apostolischer Stuhl|Apostolischen Stuhles]] im [[Papstwahl#Konklave|Konklave]] den neuen Papst. Wahlberechtigt sind gemäß dem [[Motu Proprio]] „[[Ingravescentem aetatem]]“ ({{laS|mit zunehmendem Alter}}) von Papst [[Paul&nbsp;VI.]] vom 21.&nbsp;November 1970 alle Kardinäle, die am Tag vor Beginn der Vakanz das 80.&nbsp;Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf seit einer von Paul&nbsp;VI. erlassenen und am 22.&nbsp;Februar 1996 durch Papst [[Johannes Paul&nbsp;II.]] bestätigten [[Universi Dominici Gregis|Regelung]] nicht mehr als 120 betragen. Diese Zahl wurde durch diverse Konsistorien immer wieder überschritten. Die erste Sedisvakanz, bei deren Eintritt mehr als 120 Kardinäle wahlberechtigt waren, fand nach dem Tod von [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] statt. Beim anschließenden [[Konklave 2025]] waren 133 Kardinäle (von 135 Wahlberechtigten) anwesend.

Zuweilen bezeichnet der Begriff ''Kardinalat'' auch den Zeitraum, in welchem eine Person die Würde eines Kardinals innehat („Amtszeit“), in der Regel vom Tage der Kardinalskreierung durch den Papst bis zum Tode. Die Kardinalswürde kann mit Erlaubnis des Papstes niedergelegt oder von ihm aberkannt werden. Dies ist in der Geschichte der Kardinäle bislang allerdings nur sehr selten geschehen, siehe bspw. [[Louis Billot]] und [[Guillaume Briçonnet (Kardinal)|Guillaume Briçonnet]]. Für eine historische Übersicht siehe [[Kardinal#Verlust der Kardinalswürde|Verlust der Kardinalswürde]]. Im Juli 2018 legte [[Theodore McCarrick]] nach Missbrauchsvorwürfen sein Kardinalat nieder, was Papst [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] umgehend annahm.<ref>{{Internetquelle |url=http://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2018/07/28/0548/01187.html |titel=Comunicato della Sala Stampa della Santa Sede |werk=Tägliches Bulletin |hrsg=Presseamt des Heiligen Stuhls |datum=2018-07-28 |sprache=it |abruf=2018-07-28 |kommentar=mit englischer Übersetzung}}</ref> Am 24.&nbsp;September 2020 verzichtete [[Giovanni Angelo Becciu|Angelo Kardinal Becciu]] auf alle mit dem Kardinalsamt verbundenen Rechte, ohne aus dem Kardinalskollegium auszuscheiden.<ref>{{Internetquelle |autor=Sala Stampa della Santa Sede |url=https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2020/09/24/0482/01111.html |titel=Rinuncie e nomine...."ha accettato la rinuncia dalla carica di Prefetto della Congregazione delle Cause dei Santi e dai diritti connessi al Cardinalato" |werk= |hrsg= |datum= |sprache=it |abruf=2020-12-30}}</ref>


== Historisches ==
== Historisches ==
Seit dem [[4. Jahrhundert]] waren die Kardinäle zuerst Berater und Mitarbeiter des Papstes im Dienste der „tituli“ (Titelkirchen) der Stadt Rom, d.h. der ersten [[Pfarrei]]en. Kardinäle waren die Vorsteher der „tituli cardinales“, also der wichtigsten „Titelkirchen“. Bis heute ist jedem Kardinal eine Titelkirche in Rom zugeordnet. Somit gehören Kardinäle auch zum [[Klerus]] der Stadt Rom. Seit [[1150]] versammeln sich die Kardinäle im „sacrum collegium“, dem der Dekan vorsteht. Seit dem Jahr [[1059]] sind die Kardinäle die ausschließlichen Papstwähler.
Seit dem 4.&nbsp;Jahrhundert wurde der Bischof von Rom vom Klerus der Titelkirchen der Stadt Rom, d.&nbsp;h. der ersten [[Pfarrei]]en, in seinen liturgischen Aufgaben unterstützt. Zunehmend wurden sie auch zu Beratern des Papstes. Ab dem achten Jahrhundert ist für diese Priester und Diakone die Bezeichnung ''cardinalis'' belegt.<ref>{{Literatur |Autor=Stephan Kuttner |Titel=Cardinalis: The History of a Canonical Concept |Sammelwerk=Traditio |Band=3 |Datum=1945 |ISSN=0362-1529 |Seiten=129–214 |Online=https://www.cambridge.org/core/product/identifier/S0362152900016883/type/journal_article |Abruf=2022-04-30 |DOI=10.1017/S0362152900016883}}</ref> Bis heute ist jedem Kardinal eine Titelkirche in bzw. (im Fall der [[Suburbikarisches Bistum|suburbikarischen Bistümer]]) bei Rom zugeordnet. Somit gehören Kardinäle auch zum [[Klerus]] der Stadt Rom. Seit dem [[Papstwahldekret]] aus dem Jahr 1059 wählen ausschließlich die Kardinäle den Papst.

[[Image:Ferdinand I de Medici.jpg|thumb|right|200px|Kardinal [[Ferdinand I. (Toskana)|Ferdinand I. de Medici]] - er gehörte zu den Kardinälen, die in den weltlichen Stand zurückkehrten]]
{{Hauptartikel|Papstwahldekret}}
Die Vergabe von Kardinalshüten waren insbesondere in der frühen Neuzeit ein Mittel, mit denen Päpste ihre Beziehungen zu den europäischen Fürstenhäusern pflegten und ihre freundschaftliche Beziehung zu anderen Staaten festigten. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts war es in vielen Dynastien Europas üblich, dass ein Sohn oder ein Bruder des regierenden Fürsten zum Kardinal ernannt wurde. Ein Beispiel für eine solche Kardinalsernennung ist die des spanischen Königssohnes [[Kardinalinfant Ferdinand]] im Jahre 1619. Die Familie [[Borghese]], der der ernennende Papst [[Paul V. (Papst)|Paul V.]] angehörte, erhielt im Gegenzug dafür einen spanischen Adelstitel. Ähnliches gilt auch für das [[Königreich Polen]], für die [[Habsburger]], das [[Königreich Portugal]] wie die [[Lothringer]]. Auch die großen Adelsgeschlechter Italiens wie die [[Medici]], die [[Farnese]], die [[Gonzaga]] oder die [[d'Este]] waren im Kardinalskollegium vertreten. Gelegentlich empfingen diese sogenannten „dynastischen“ Kardinäle wie beispielsweise Kardinal [[Maurizio di Savoia]] noch nicht einmal kirchliche Weihen. Ihnen stand damit die Möglichkeit, in den weltlichen Stand zurückzukehren, wenn dies aus dynastischen Gründen sinnvoll erschien. Zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert kam es insgesamt 12 Mal vor, dass Kardinäle in den weltlichen Stand zurückkehrten. Zu ihnen zählt [[Cesare Borgia]], der den sogenannten [[Kardinalnepot]]en zugerechnet wird sowie etwa 10 Kardinäle, bei denen die familiäre Erbfolge für den Rücktritt ausschlaggebend war. Dazu zählen [[Ferdinando de Medici]], der nach dem Tod seines Bruders [[1589]] zum Herrscher von [[Florenz]] wurde und [[Christina von Lothringen]] heiratete. [[Albrecht VII. von Österreich|Albrecht VII.]] war Sohn von Kaiser [[Maximilian II. (HRR)|Maximilian II.]] und legte nach 12 Jahren sein Kardinalat nieder. [[Ferdinando Gonzaga]] gab [[1615]] seinen Kardinalshut zurück, nachdem sein älterer herzoglicher Bruder [[1612]] ohne männlichen Erben gestorben war. Kardinalsernennungen wie die des [[Carlo Emanuele Pio di Savoia]] waren gelegentlich auch eine Notwendigkeit für die [[Kurie]], um ihre Herrschaftsansprüche im päpstlichen Territorium durchzusetzen.

Ab dem 11.&nbsp;Jahrhundert bildete sich allmählich ein strukturiertes Kardinalskollegium heraus, das auch immer mehr Einfluss auf die Kirchenführung nahm. Ein Beispiel dafür ist der Kardinalbischof [[Humbert von Silva Candida]], der 1054 die Exkommunikation des byzantinischen [[Ökumenischer Patriarch von Konstantinopel|Patriarchen]] [[Michael Kerullarios]] betrieb. Die Päpste nahmen jetzt auch mehr Kardinalskreierungen vor. Besonders unter [[Urban II.]] und [[Paschalis II.]] – Letzterer ernannte mehr als 70 Kardinäle – spielte das Kardinalskollegium eine immer einflussreichere Rolle, was auch an Paschalis’ Konflikt mit [[Kaiser (HRR)|Kaiser]] [[Heinrich V. (HRR)|Heinrich V.]] lag.<ref>[[Jürgen Dendorfer]], Ralf Lützelschwab: ''Geschichte des Kardinalats im Mittelalter.'' Stuttgart 2011, S.&nbsp;80–81.</ref> Eine ihrer wesentlichen Aufgaben war, als Legaten zwischen der römischen Kurie und dem Rest der Christenheit zu vermitteln.<ref>Dendorfer/Lützelschwab, S.&nbsp;139</ref>

Während des [[Großes Abendländisches Schisma|Großen Abendländischen Schismas]] (1378–1417) wurden Kardinäle oft ernannt, um die eigene [[Soziale Position|Obödienz]] zu stärken. Dies zeigte sich auch deutlich unter [[Urban VI.]]: Nur fünf Monate nach seiner Wahl zum Papst ernannte er 26 neue Kardinäle, die meisten davon Italiener. Damit zeichnete sich eine erste „Italianisierung“ des Kardinalskollegiums ab, die gegen Ende des 15.&nbsp;Jahrhunderts endgültig Gestalt annahm<ref>Dendorfer/Lützelschwab, S.&nbsp;322.</ref> und ab dann bis ins 20.&nbsp;Jahrhundert anhielt.

[[Datei:Ferdinand I de Medici.jpg|mini|[[Ferdinand I. (Toskana)|Ferdinand&nbsp;I. de’ Medici]] gehörte zu den Kardinälen, die Laien waren (Gemälde von [[Alessandro Allori]], 1588)]]

Die Vergabe von Kardinalshüten war insbesondere in der [[Frühe Neuzeit|Frühen Neuzeit]] ein Mittel, mit dem Päpste ihre Beziehungen zu den europäischen Fürstenhäusern pflegten und ihre freundschaftliche Beziehung zu anderen Staaten festigten. Seit Mitte des 15.&nbsp;Jahrhunderts war es in vielen Dynastien Europas üblich, dass ein Sohn oder ein Bruder des regierenden Fürsten zum Kardinal ernannt wurde. Ein Beispiel für eine solche Kardinalsernennung ist die des spanischen Königssohnes [[Ferdinand von Spanien|Kardinalinfant Ferdinand]] im Jahre 1619. Die Familie [[Borghese]], der der ernennende Papst [[Paul V.]] angehörte, erhielt im Gegenzug dafür einen spanischen Adelstitel. Ähnliches gilt auch für das [[Königreich Polen]], für die [[Habsburg]]er, das [[Königreich Portugal]] sowie die [[Herzogtum Lothringen|Lothringer]]. Auch die großen Adelsgeschlechter Italiens wie die [[Medici]], die [[Farnese]], die [[Gonzaga]] oder die [[Este (Adelsgeschlecht)|d’Este]] waren im Kardinalskollegium vertreten. Gelegentlich empfingen diese sogenannten „dynastischen“ Kardinäle wie beispielsweise Kardinal [[Maurizio di Savoia]] oder [[Francesco Maria Farnese]] noch nicht einmal kirchliche Weihen. Ihnen stand damit die Möglichkeit offen, in den weltlichen Stand zurückzukehren, wenn dies aus dynastischen Gründen sinnvoll erschien. Zwischen dem 16. und dem 18.&nbsp;Jahrhundert kam es insgesamt zwölf Mal vor, dass Kardinäle in den weltlichen Stand zurückkehrten. Zu ihnen zählt [[Cesare Borgia]], der den sogenannten „[[Kardinalnepot]]en“ zugerechnet wird, sowie etwa zehn Kardinäle, bei denen die familiäre Erbfolge für den Rücktritt ausschlaggebend war. Dazu zählen [[Ferdinando I. de’ Medici|Ferdinando de’ Medici]], der nach dem Tod seines Bruders 1589 Herrscher von [[Florenz]] wurde und [[Christine von Lothringen]] heiratete. [[Albrecht VII. von Österreich|Albrecht&nbsp;VII.]] war Sohn von Kaiser [[Maximilian II. (HRR)|Maximilian&nbsp;II.]] und legte nach zwölf Jahren sein Kardinalat nieder. [[Ferdinando Gonzaga]] gab 1615 seinen Kardinalshut zurück, nachdem sein älterer herzoglicher Bruder 1612 ohne männlichen Erben gestorben war. Kardinalsernennungen wie die des [[Carlo Emanuele Pio di Savoia]] waren gelegentlich auch eine Notwendigkeit für die [[Römische Kurie|Kurie]], um ihre Herrschaftsansprüche im päpstlichen Territorium durchzusetzen.

Umgekehrt schlugen Fürsten ihnen genehme Personen dem Papst zur Auszeichnung mit dem [[Kardinalshut]] vor. Diese Personen werden als [[Kronkardinal|Kronkardinäle]] oder Nationalkardinäle bezeichnet und waren meist dem Fürsten mehr verbunden als dem jeweiligen Papst. Kardinäle, die man als typische Kronkardinäle bezeichnen kann, sind beispielsweise die Spanier [[Bernardo de Sandoval y Rojas]] und [[Antonio Zapata y Cisneros]]. Männer des niederen Adels oder Nichtadlige stiegen durch die Kardinalswürde zum gleichen Rang auf wie Herzöge und andere Mitglieder des Hochadels. Daher konnten sie nur in dieser Position Regierungschefs werden. Beispiele hierfür sind [[Jules Mazarin]], der Sohn eines [[Hutmacher]]s aus Palermo, der von 1642 bis zu seinem Tod 1661 regierender Minister des [[Königreich Frankreich (987–1791)|Königreichs Frankreich]] war, und [[Giulio Alberoni]], der als Sohn eines Gartenarbeiters von 1715 bis 1719 Premierminister von Spanien war.<ref>[[Leonhard Horowski]]: ''Das Europa der Könige. Macht und Spiel an den Höfen des 17. und 18. Jahrhunderts.'' Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2017, ISBN 978-3-498-02835-0, S. 388 f., 420 f. und 431.</ref>

Die Kardinalsernennung als politisches Herrschaftsinstrument des Papstes verlor erst in der Folge des [[Westfälischer Friede|Westfälischen Friedens]] von 1648 ihre Bedeutung, als sich die Politik zusehends [[Konfession|entkonfessionalisierte]]. Die Vertretung im Kardinalskollegium in Rom als politischer sowie religiöser Machtfaktor wurde für die europäischen Herrscherhäuser zunehmend uninteressant. Kardinäle wie etwa [[Angelo Giori]], die aus einfachen Verhältnissen stammten, blieben innerhalb der kurialen Führungszirkel in dieser Zeit misstrauisch beäugte Außenseiter, deren Wirkungskreis häufig in informellen Bereichen zu finden war. Bis 1870 waren die Päpste jedoch nicht nur Oberhaupt der katholischen Kirche, sondern auch Landesherren des Kirchenstaates, der von [[Bologna]] und [[Ferrara]] im Norden bis nach [[Benevent]] im Süden reichte. Zwischen den Kardinälen finden sich daher auch Verwaltungsbeamte, deren Fachgebiet eher die [[Jurisprudenz]] als die [[Theologie]] war. Beispielhaft für die Karriere eines Verwaltungsfachmanns und Diplomaten ist die des [[Fabrizio Spada]], der gegen Ende des 17.&nbsp;Jahrhunderts eine Zeit lang als [[Kardinalstaatssekretär]] diente. Ein ähnliches Beispiel ist der zur selben Zeit tätige [[Giuseppe Renato Imperiali]], der unter den Päpsten [[Clemens&nbsp;XI.]] bis [[Clemens&nbsp;XII.]] wichtige Regierungsämter im Kirchenstaat innehatte, jedoch an religiösen Themen kaum interessiert war.

[[Datei:Jacob Hilsdorf - Mariano Rampolla Marchese del Tindaro.jpg|mini|175px|[[Mariano Rampolla del Tindaro]], einer der einflussreichsten Kardinäle des ausgehenden 19. Jahrhunderts]]
Während der Zeit des französischen Kaisers [[Napoleon Bonaparte|Napoleons]] sank der politische Einfluss der Kardinäle; er ließ sogar mehrere Kardinäle (unter anderem [[Alessandro Mattei]], [[Carlo Oppizzoni]] und [[Giulio Maria della Somaglia]]), die die Anerkennung seiner zweiten Eheschließung mit Erzherzogin [[Marie-Louise von Österreich]] verweigerten, festsetzen und untersagte ihnen das Tragen der roten Gewänder („schwarze Kardinäle“). Keine fünfzig Jahre später war auch ihr kirchlicher Einfluss gesunken. [[Pius&nbsp;IX.]] etwa bezeichnete die Kardinäle als „nutzlose Berater“.<ref>[[Giancarlo Zizola]]: ''Der Nachfolger'', Patmos-Verlag 1997, S.&nbsp;105</ref> Unter Pius’ Nachfolger [[Leo&nbsp;XIII.]] hatten sie keinen Einfluss auf die päpstliche Politik.<ref>Zizola, S.&nbsp;105</ref> Eine Ausnahme hiervon dürfte der Kardinalstaatssekretär [[Mariano Rampolla del Tindaro]] sein.

Ab dem 19.&nbsp;Jahrhundert gab es im Kardinalskollegium besonders die Unterteilung in die sogenannten ''[[Zelanti]]'', die die geistlichen Belange in den Vordergrund stellten, und die ''Politicanti'', bei denen es sich eher um Diplomaten handelte. Beispiele für ''Zelanti'' sind [[Rafael Merry del Val y Zulueta]] und [[Prospero Caterini]], zu den ''Politicanti'' zählten Kardinäle wie Mariano Rampolla del Tindaro, [[Giuseppe Albani]] und [[Ercole Consalvi]].


Während zuvor ausnahmslos Europäer zu Kardinälen kreiert wurden, änderte sich das im späten 19.&nbsp;Jahrhundert. 1875 nahm Pius&nbsp;IX. mit dem [[Erzbistum New York|Erzbischof von New York]], [[John McCloskey]], zum ersten Mal einen Amerikaner ins Kardinalskollegium auf, doch blieb eine solche Ernennung zunächst eine Ausnahme. Seit dem 20.&nbsp;Jahrhundert, insbesondere seit dem Pontifikat [[Pius XII.|Pius’&nbsp;XII.]] (1939–1958) wurden regelmäßig Kardinäle ernannt, die nicht aus Europa stammten. Damit endete die Zeit der italienischen, später auch der europäischen Vorherrschaft im Kardinalskollegium.
Umgekehrt schlugen Fürsten ihnen genehme Personen dem Papst zur Auszeichnung mit dem [[Kardinalshut]] vor. Diese Personen werden als [[Kronkardinal|Kronkardinäle]] oder Nationalkardinäle bezeichnet und waren meist dem Fürsten mehr verbunden als dem jeweiligen Papst. Kardinäle, die man als typische Kronkardinäle bezeichnen kann, sind beispielsweise die Spanier [[Bernardo de Sandoval y Rojas]] und [[Antonio Zapata y Cisneros]].


Unter Pius&nbsp;XII. änderte sich auch die Struktur der Kardinalskreierungen: Während vorher mehrmals im Jahr wenige Kardinäle neu ernannt wurden, wird seitdem in größerem Zeitabstand eine Vielzahl von Kardinälen kreiert. Pius&nbsp;XII. kreierte in seinem ersten Konsistorium 1946 32 Kardinäle, in seinem zweiten 1953 24. Somit stieg natürlich auch die Gesamtzahl der kreierten Kardinäle. Johannes Paul&nbsp;II. (1978–2005) brachte es beispielsweise auf 231 Kardinalskreierungen. Das Kardinalskollegium vergrößerte sich dadurch ebenfalls; während es sich beim [[Konklave 1939]] aus 62 Kardinälen zusammensetzte, lebten zum [[Konklave August 1978|ersten Konklave des Jahres 1978]] bereits 129 Kardinäle.<ref>[http://www.catholic-hierarchy.org/event/c1978.html Conclave August 1978] auf ''catholic-hierarchy.org''</ref>
Die Kardinalsernennung als politisches Herrschaftsinstrument des Papstes verlor erst in der Folge des [[Westfälischer Friede|Westfälischen Friedens]] von [[1648]] seine Bedeutung, als sich die Politik zusehends [[Konfession|entkonfessionalisierte]]. Die Vertretung im Kardinalskollegium in Rom als politischer wie religiöser Machtfaktor wurde für die europäischen Herrscherhäuser zunehmend uninteressant. Kardinäle wie etwa [[Angelo Giori]], die aus einfachen Verhältnissen stammten, blieben innerhalb der kurialen Führungszirkel in dieser Zeit misstrauisch beäugte Außenseiter, deren Wirkungskreis häufig in informellen Bereichen zu finden war. Bis 1870 waren die Päpste jedoch nicht nur Oberhaupt der katholischen Kirche, sondern auch Landesherren eines Kirchenstaates, der von [[Bologna]] und [[Ferrara]] im Norden bis nach [[Benevent]] im Süden reichte. Unter den Kardinalsernennung finden sich daher auch Verwaltungsbeamte, deren Fachgebiet eher die [[Jurisprudenz]] als die [[Theologie]] war. Beispielhaft für die Karriere eines Verwaltungsfachmanns und Diplomaten ist die des [[Fabrizio Spada]], der gegen Ende des 17. Jahrhunderts eine Zeitlang als [[Kardinalstaatssekretär]] diente.


== Kleidung ==
== Kleidung ==
[[Datei:Cardinal Christoph Schönborn.jpg|mini|hochkant|[[Christoph Schönborn|Christoph Kardinal Schönborn]] in Soutane mit rotem Zingulum und Pileolus (2006)]]
Kardinäle tragen zu besonderen Anlässen eine früher purpurfarbene, heute scharlachrote („porpora“) [[Soutane]] (Talar) und die [[Mozetta]] (Schulterumhang) sowie das scharlachrote [[Barett (Kirche)|Birett]] (Kopfbedeckung), das in einer besonderen Zeremonie vom Papst verliehen wird. Hinzu kommen das [[Zingulum]] (Gürtelband) und das [[Pileolus]] (Scheitelkäppchen) aus roter Moiréeseide. Die rote Farbe soll darauf hinweisen, dass sie bereit sein sollen, jederzeit als [[Märtyrer]] für den Glauben zu sterben. Außerhalb der [[Liturgie]] trägt der Kardinal eine schwarze Soutane mit roter Paspelierung (Nahtbesatz) und roten Knöpfen. Der früher übliche große [[Kardinalshut]], mit jeweils zu den Seiten herabhängenden 15 roten Quasten (''fiocchi'') erscheint heute nur noch im Wappen des Kardinals.
Kardinäle tragen einen besonderen [[Kardinalsring]] sowie zu [[Liturgie|liturgischen]] Anlässen als [[Chorkleidung]] eine scharlachrote [[Soutane]] ''(porpora)'', die [[Mozetta]] sowie das [[Birett]], das mit dem Kardinalsring in einer besonderen Zeremonie vom Papst verliehen wird. Hinzu kommen das [[Zingulum]] und der [[Pileolus]] aus roter [[Moiré]]seide. Die rote Farbe soll die Würde des Amtes zum Ausdruck bringen und darauf hinweisen, dass die Träger dieser Würde bereit sein sollen, „sogar bis zum Vergießen des eigenen Blutes“ für den christlichen Glauben einzustehen.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.vatican.va/news_services/press/documentazione/documents/cardinali_documentazione/cardinali_documentazione_generale_en.html#Ordinary%20Public%20Consistory |titel=The College of Cardinals General Documentazion |datum=2014-02-07 |sprache=en |abruf=2019-09-29}}</ref> Außerhalb der Liturgie trägt der Kardinal eine schwarze Soutane mit roter [[Paspel]]ierung (Nahtbesatz) und roten Knöpfen. Des Weiteren trugen die Kardinäle früher beim Tod des Papstes und zum darauf folgenden Konklave eine Soutane in einem fast violett wirkenden dunklen Purpur zur Chorkleidung; der Pileolus und das Birett blieben jedoch scharlachrot. Der früher übliche große [[Kardinalshut]] mit 15 zu den Seiten herabhängenden roten Quasten ''(fiocchi)'' wurde 1969 von [[Paul&nbsp;VI.]] abgeschafft und erscheint heute nur noch im Wappen eines Kardinals.


== Recht und Ehrenrechte des Kardinals ==
== Recht und Ehrenrechte des Kardinals ==
Der Kardinal besitzt das Recht, in seiner eigenen Kirche begraben zu werden, er kann überall in der Welt das [[Bußsakrament]] spenden, er darf (bei Verfehlungen gegen das kirchliche Recht) nur vor das Gericht des Papstes gezogen werden und kann den Ort zur Zeugenvernehmung selbst bestimmen. Über seine Titelkirche übt er keinerlei Leitungsgewalt aus, wohl aber beratende [[Schirmherr|Schirmherrschaft]].
Der Kardinal besitzt das Recht, in seiner eigenen Kirche begraben zu werden, er kann überall in der Welt das [[Bußsakrament]] spenden, er darf (bei Verfehlungen gegen das kirchliche Recht) nur vor das Gericht des Papstes gezogen werden und kann den Ort zur Zeugenvernehmung selbst bestimmen. Über seine Titelkirche übt er keinerlei Leitungsgewalt aus, wohl aber beratende [[Schirmherr]]schaft.
Zu den Ehrenrechten gehört der sogenannte „[[Purpur (Farbe)|Kardinalspurpur]]“, der in Wirklichkeit scharlachrot ist, und seit [[1630]] die Anrede „Eminenz“. Der Titel „Kardinal“ wird zwischen Vor- und Nachname geführt.
Zu den Ehrenrechten gehören der sogenannte „[[Purpur (Farbe)|Kardinalspurpur]]“, der in Wirklichkeit [[Karmin|scharlachrot]] ist, und seit 1630 die Anrede „[[Eminenz]]“. Der Titel „Kardinal“ wird zwischen Vor- und Nachnamen geführt.


Nachdem der Kirchenstaat 1870 in das Königreich Italien eingegliedert worden war, wurde durch die [[Lateranverträge]] vom 11. Februar 1929 die volle [[Souveränität]] des Papstes über den „Staat der Vatikanstadt“ (Città del Vaticano) anerkannt. Danach entspricht auch der [[Diplomatisches Protokoll|Rang]] der Kardinäle dem von [[Prinz]]en [[Monarchie|regierender Häuser]].<ref>''Genealogisches Handbuch des Adels'', Adelslexikon Band X, Gesamtreihe Band 119, C. A. Starke Verlag Limburg/Lahn 1999, ISBN 3-7980-0819-1, S.&nbsp;165.</ref>
== Liste traditioneller Kardinalssitze ==


== Aktuelle Diskussionen ==
Siehe [[Kardinalstradition]]
Die spanische Kirchenrechtlerin [[Carmen Pena]], Professorin an der [[Päpstliche Universität Comillas|Päpstlichen Universität Comillas]] in [[Madrid]], sagte im April 2025 in einem Interview, dass das Kardinalsamt für männliche und weibliche Laien geöffnet werden solle; entscheidend sei dabei nicht der bischöfliche, priesterliche oder weltliche Status, sondern die stellvertretende Vollmacht, die sie vom Papst erhielten. Pena regte eine „ernsthafte lehrmäßige Untersuchung“ des Themas an und verwies dabei auf die von Papst [[Franziskus (Papst)|Franziskus]] vorgenommene Kurienreform, durch die die Möglichkeit eröffnet wurde, dass ein [[Dikasterium]] der [[Römische Kurie|Römischen Kurie]] auch von einer nicht geweihten Person geleitet werden kann.<ref>{{Internetquelle | titel=Kirchenrechtlerin: Kardinalsamt für Frauen und Laien öffnen | url=https://www.katholisch.de/artikel/60607-kirchenrechtlerin-kardinalsamt-fuer-frauen-und-laien-oeffnen | werk=katholisch.de | datum=2025-04-03 | abruf=2025-04-03}}</ref>


== Traditionelle Bischofssitze mit Kardinalswürde ==
== Von Papst Benedikt XVI. ernannte neue Kardinäle ==
An einigen Bischofssitzen wie beispielsweise [[Erzbistum Köln|Köln]], [[Erzbistum München und Freising|München-Freising]] oder [[Erzdiözese Wien|Wien]] wird der Diözesanbischof üblicherweise zum Kardinal erhoben. Diese Tradition begründet jedoch keinen Anspruch auf die Kardinalswürde. Papst Franziskus hat vielfach mit dieser Tradition gebrochen und den Inhabern solcher Bischofssitze den Kardinalsrang nicht verliehen.
Papst [[Benedikt XVI.]] hat am 22. Februar fünfzehn neue Kardinäle angekündigt, davon zwölf wahlberechtigte und drei nicht mehr wahlberechtigte. Sie haben bei einem Konsistorium am 24. März das Kardinalsbirett erhalten.


== Verlust der Kardinalswürde ==
Die zwölf neuen, wahlberechtigen Kardinäle sind:
Neben dem natürlichen Verlust der Kardinalswürde mit einer Wahl zum Papst und dem Ableben gibt es nur zwei weitere Möglichkeiten, die Kardinalswürde zu verlieren: mit Rücktritt oder Absetzung. Von beiden wird nur selten Gebrauch gemacht.
* [[William Joseph Levada]], [[Kurienbischof|Kurienerzbischof]] und neuer Präfekt der [[Glaubenskongregation]] (USA)
* [[Franc Rodé]], Kurienerzbischof und Präfekt der [[Kongregation für die Institute des geweihten Lebens und für die Gemeinschaften des apostolischen Lebens]] (Slowenien)
* [[Agostino Vallini]], Kurienerzbischof und Präfekt der [[Apostolische Signatur|Apostolischen Signatur]] (Italien)
* [[Carlo Caffarra]], Erzbischof von [[Erzbistum Bologna|Bologna]] (Italien)
* [[Stanisław Dziwisz]], Erzbischof von [[Erzbistum Krakau|Krakau]] (Polen)
* [[Jean-Pierre Ricard]], Erzbischof von Bordeaux (Frankreich)
* [[Antonio Cañizares Llovera]], Erzbischof von [[Erzbistum Toledo|Toledo]] (Spanien)
* [[Gaudencio Rosales|Gaudencio Borbon Rosales]], Erzbischof von Manila (Philippinen)
* [[Joseph Zen Ze-kiun]], Bischof von Hongkong (China)
* [[Jorge Urosa Savino]], Erzbischof von Caracas (Venezuela)
* [[Nicolas Cheong-Jin-Suk]], Erzbischof von Seoul (Südkorea)
* [[Sean Patrick O'Malley]], Erzbischof von [[Erzbistum Boston|Boston]] (USA)


=== Rücktritt ===
Die drei neuen, nicht mehr wahlberechtigten Kardinäle sind:
Kardinäle können den Papst auch um ihren Rücktritt bitten.
* [[Andrea Cordero Lanza di Montezemolo]], Erzbischof und [[Erzpriester]] von [[St. Paul vor den Mauern]] (Italien)

* [[Peter Poreku Dery]], em. Erzbischof von Tamale (Ghana)
'''15. Jahrhundert'''
* [[Albert Vanhoye]] SJ, früher am Biblicum in Rom und Sekretär der Päpstlichen Bibelkommission
* [[Johann Grünwalder]] ([[Pseudokardinal]])
* [[Otón de Moncada i de Luna]] (Pseudokardinal)
* [[Wincenty Kot z Dębna]] (Pseudokardinal)
* [[Bartolomeo Vitelleschi]] (Pseudokardinal)
* [[Ardicino della Porta]], ''iuniore''
* [[Cesare Borgia]]

'''16. Jahrhundert'''
* [[Ferdinando I. de’ Medici]]
* [[Albrecht VII. von Habsburg|Albrecht von Habsburg]]
* [[Fernando de Toledo Oropesa]]

'''17. Jahrhundert'''
* [[Maurizio di Savoia]]
* [[Ferdinando Gonzaga]]
* [[Camillo Francesco Maria Pamphilj]]
* [[Johann II. Kasimir|Jan Kazimierz Waza]], [[Jesuiten|SJ]]
* [[Francesco Maria de’ Medici]]
* [[Rinaldo d’Este (Kardinal, 1655)|Rinaldo d’Este]]

'''18. Jahrhundert'''
* [[Gabriele Filippucci]]
* [[Luis de Borbón y Farnesio]]
* [[Vincenzo Maria Altieri]]
* [[Étienne Charles de Loménie de Brienne]]
* [[Tommaso Antici]]

'''19. Jahrhundert'''
* [[Marino Carafa di Belvedere]]
* [[Carlo Odescalchi]]

'''20. Jahrhundert'''
* [[Louis Billot]], [[Jesuiten|SJ]]<ref>{{Miranda|ID=resignations.htm|Artikel=Cardinals who resigned the cardinalate (1440–2018)|Abruf=2018-01-07}}</ref>

'''21. Jahrhundert'''
* [[Keith Patrick O’Brien]]<ref>{{Internetquelle |url=https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2015/03/20/0204/00457.html |titel=Comunicato stampa del Decano del Collegio Cardinalizio |abruf=2018-03-19}}</ref>
* [[Theodore McCarrick]]<ref>{{Internetquelle |url=https://press.vatican.va/content/salastampa/it/bollettino/pubblico/2018/07/28/0548/01187.html |titel=Comunicato della Sala Stampa della Santa Sede |werk=Tägliches Bulletin |hrsg=Presseamt des Heiligen Stuhls |datum=2018-07-28 |sprache=it |abruf=2018-07-28 |kommentar=mit englischer Übersetzung}}</ref>
* [[Giovanni Angelo Becciu]]

=== Absetzung ===
In der Geschichte der katholischen Kirche wurden auch einige Kardinäle abgesetzt.<ref>{{Miranda|ID=depositions.htm|Artikel=Deposed cardinals (847–1725)|Abruf=2018-01-07}}</ref>; der letzte abgesetzte Kardinal war bisher [[Niccolò Coscia]], dessen Absetzung 1733 erfolgte.

'''9. Jahrhundert'''
* [[Anastasius III. (Gegenpapst)|Anastasius Bibliothecarius]]

'''11. Jahrhundert'''
* [[Cosma (Kardinal)|Cosma]]

'''12. Jahrhundert'''
* [[Pietro Pierleoni]], [[OSBClun]]
* [[Crescenzio von Anagni|Crescenzio]]<!-- [[:d:Q4172661]] -->
* [[Sasso dei Conti di Segni|Sasso]]<!-- [[:d:Q3473829]] -->
* [[Pietro Gherardescha]]
* [[Gilles de Paris]], [[OSBClun]]
* [[Gregorio Conti von Ceccano|Gregorio Conti]]
* [[Gregorio (Kardinal)|Gregorio]]

'''14. Jahrhundert'''
* [[Pietro Pileo di Prata]]
* [[Galeotto Tarlati de Petramala]]
* [[Bartolomeo Mezzavacca]]
* [[Adam Easton]], [[Benediktiner|OSB]]
* [[Landolfo Maramaldo]]

'''15. Jahrhundert'''
* [[Raffaele Sansoni Riario]]
* [[Federico di Sanseverino]]
* [[Bernardino López de Carvajal]]
* [[Guillaume Briçonnet (Kardinal)|Guillaume Briçonnet]]
* [[Francisco de Borja (Kardinal)|Francisco de Borja]]

'''16. Jahrhundert'''
* [[Adriano Castellesi]]
* [[René de Prie]]
* [[Bandinello Sauli]]
* [[Alfonso Petrucci]]
* [[Odet de Coligny de Châtillon]]
* [[Carlo Carafa (Kardinal)|Carlo Carafa]]

'''17. Jahrhundert'''
* [[Vincenzo Gonzaga]]
* [[Nicolas François de Lorraine-Vaudémont]]

'''18. Jahrhundert'''
* [[Niccolò Coscia]]


== Derzeitige Kardinäle aus deutschsprachigen Ländern ==
== Derzeitige Kardinäle aus deutschsprachigen Ländern ==
(für eine vollständige Liste aller lebenden Kardinäle siehe [[Liste der Kardinäle]])
{{Siehe auch|Liste der deutschen Kardinäle}}

=== Deutschland ===
=== Deutschland ===
* [[Friedrich Wetter|Friedrich Kardinal Wetter]] (* 1928), emeritierter Erzbischof von [[Erzbistum München und Freising|München und Freising]] (1982–2007), Kardinal seit 1985
* [[Walter Kasper]], *1933, [[Kurienkardinal]], Präsident des Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen
* [[Walter Kasper|Walter Kardinal Kasper]] (* 1933), [[Kurienkardinal]], ehemaliger Präsident des [[Päpstlicher Rat zur Förderung der Einheit der Christen|Päpstlichen Rates zur Förderung der Einheit der Christen]], Kardinal seit 2001
* [[Karl Lehmann]], *1936, Bischof von Mainz, Vorsitzender der [[Deutsche Bischofskonferenz|Deutschen Bischofskonferenz]]
* [[Reinhard Marx|Reinhard Kardinal Marx]] (* 1953), Erzbischof von [[Erzbistum München und Freising|München und Freising]] seit 2008, Kardinal seit 2010
* [[Paul Augustin Mayer]] [[Benediktinerorden|OSB]], *1911, Kurienkardinal, ehemals Präfekt der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung
* [[Walter Brandmüller|Walter Kardinal Brandmüller]] (* 1929), Kirchenhistoriker und früherer Chefhistoriker des Vatikans, Kardinal seit 2010
* [[Joachim Meisner]], *1933, Erzbischof von Köln
* [[Rainer Maria Woelki|Rainer Maria Kardinal Woelki]] (* 1956), Erzbischof von [[Erzbistum Köln|Köln]] seit 2014, Erzbischof von [[Erzbistum Berlin|Berlin]] 2011–2014, Kardinal seit 2012
* [[Georg Sterzinsky]], *1936, Erzbischof von Berlin
* [[Gerhard Ludwig Müller|Gerhard Ludwig Kardinal Müller]] (* 1947), ehemaliger Präfekt der [[Dikasterium für die Glaubenslehre|Kongregation für die Glaubenslehre]], Kardinal seit 2014
* [[Friedrich Wetter]], *1928, Erzbischof von München und Freising


=== Österreich ===
=== Österreich ===
* [[Christoph Schönborn|Christoph Kardinal Schönborn]] [[Dominikaner|OP]] (* 1945), emeritierter Erzbischof von [[Erzdiözese Wien|Wien]] (1995–2025) und Vorsitzender der [[Österreichische Bischofskonferenz|Österreichischen Bischofskonferenz]] (1998–2020), Kardinal seit 1998
* [[Christoph Schönborn]], *1945, Erzbischof von Wien
* [[Alfons Maria Stickler]], *1910, ehemals Bibliothekar und Archivar der Kath. Kirche;


=== Schweiz ===
=== Schweiz ===
* [[Kurt Koch (Kardinal)|Kurt Kardinal Koch]] (* 1950), Präfekt des [[Dikasterium zur Förderung der Einheit der Christen|Dikasteriums zur Förderung der Einheit der Christen]] (seit 2010), Bischof von [[Bistum Basel|Basel]] (1995–2010), Kardinal seit 2010
* [[Gilberto Agustoni]], *1922, ehemals Präfekt des Obersten Gerichtshofes der Ap. Signatur
* [[Emil Paul Tscherrig|Emil Paul Kardinal Tscherrig]] (* 1947), Apostolischer Nuntius in Italien, Kardinal seit 2023
* [[Georges Marie Martin Cottier]], *1922, Kardinaldiakon

* [[Henri Schwery]], *1932, emeritierter Bischof von Sion/Sitten
== Siehe auch ==
* [[Auswärtige Kardinäle]]
* [[Kirchliche Heraldik#Kardinal]]
* [[Liste der lebenden Kardinäle]]
* [[Liste der Kardinalskreierungen]]
* [[Addextrator]]
* [[Liste von Ämtern, die gewöhnlich von einem Kardinal bekleidet werden]]


== Literatur ==
== Literatur ==
* Martin Bräuer: ''Handbuch der Kardinäle, 1846–2012.'' De Gruyter, Berlin 2014, ISBN 978-3-11-026944-4.
* Arne Karsten (Hg.): ''Jagd nach dem roten Hut. Kardinalskarrieren im barocken Rom''. Göttingen 2004
* [[Jürgen Dendorfer]], Ralf Lützelschwab (Hrsg.): ''Geschichte des Kardinalats im Mittelalter'' (= ''Päpste und Papsttum.'' Band 39). Hiersemann, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-7772-1102-2.
* Arne Karsten: ''Künstler und Kardinäle. Vom Mäzenatentum römischer Kardinalnepoten im 17. Jahrhundert''. Köln/Wien/Weimar 2003
* [[Klaus Ganzer]]: ''Kardinäle als Kirchenfürsten?'' In: ''[[Stimmen der Zeit]].'' {{ISSN|0039-1492}}, Jg. 136 (2011), S. 313–325.
* Karl Gerold Fürst: ''Cardinalis. Prolegomena zu einer Rechtsgeschichte des römischen Kardinalskollegiums.'' München 1967
* [[Arne Karsten]] (Hrsg.): ''Jagd nach dem roten Hut. Kardinalskarrieren im barocken Rom.'' Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-36277-3.
* Christa Kramer von Reisswitz: ''Die Papstmacher. Die Kardinäle und das Konklave.'' Dezember 2003
* Arne Karsten: ''Künstler und Kardinäle. Vom Mäzenatentum römischer Kardinalnepoten im 17.&nbsp;Jahrhundert.'' Überarbeitete, ergänzte Ausgabe. Böhlau, Köln u.&nbsp;a. 2003, ISBN 3-412-11302-6 (zugleich: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2001).
* Agnelo Rossi: ''Il Collegio Cardinalizio.'' Rom 1990
* [[Carl Gerold Fürst]]: ''Cardinalis. Prolegomena zu einer Rechtsgeschichte des römischen Kardinalskollegiums.'' Fink, München 1967 (zugleich: Salzburg, Habil.-Schrift).
* Christa Kramer von Reisswitz: ''Die Papstmacher. Die Kardinäle und das Konklave.'' Aktualisierte Taschenbuchausgabe. Knaur-Taschenbuch, München 2003, ISBN 3-426-77656-1 (''Knaur-Taschenbücher'' 77656).
* [[Agnelo Rossi]]: ''Il Collegio Cardinalizio.'' Libreria Editrice Vaticana, Città del Vaticano 1990, ISBN 88-209-1776-9.
* ''Codex des kanonischen Rechtes.'' Lateinisch-deutsche Ausgabe mit Sachverzeichnis. 5.&nbsp;Auflage. Kevelaer 2001, Buch II, Kapitel III, can. 351.
* [[Rudolf Michael Schmitz]]: ''Kardinal, Kardinalskollegium.'' In: [[Stephan Haering]], [[Heribert Schmitz (Theologe, 1929)|Heribert Schmitz]] (Hrsg.) ''Lexikon des Kirchenrechts'' (Lexikon für Theologie und Kirche kompakt). Freiburg 2004, Sp. 475–478.
* [[Petrus Canisius Jean van Lierde|Petrus Canisius van Lierde]], André Giraud: ''Das Kardinalskollegium'' (=&nbsp;Der Christ in der Welt, XII. Reihe: Bau und Gefüge der Kirche, Band&nbsp;3). Aschaffenburg 1965.


== Weblinks ==
== Weblinks ==
{{Wiktionary}}
*[http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_22021996_universi-dominici-gregis_ge.html Apostolische Konstitution ''Universi Dominici Gregis''] über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Bischofs von Rom
{{Commonscat|Cardinals|Kardinäle}}
*[http://www.requiem-projekt.de Datenbank zu den Grabmälern und Karrieren der Kardinäle in Renaissance und Barock]
* {{Miranda|ID=494-2014-a-z-all.htm|Artikel=Biographien aller Kardinäle, seit dem Jahr 492}} (englisch)
*[http://www.cardinalrating.com Liste und zentrale Aussagen der Kardinäle]
* [https://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_constitutions/documents/hf_jp-ii_apc_22021996_universi-dominici-gregis_ge.html Apostolische Konstitution ''Universi Dominici Gregis''] über die Vakanz des Apostolischen Stuhls und die Wahl des Bischofs von Rom
*[http://www.vaticanradio.org/tedesco/speciale/ted_concistoro_new.htm Das Kardinalskollegium (Artikel vom Vatican Radio)]
* [https://www.requiem-projekt.de/ Datenbank zu den Grabmälern und Karrieren der Kardinäle in Renaissance und Barock]
*[http://www.vatican.va/news_services/press/documentazione/documents/cardinali_statistiche/cardinali_statistiche_alfabetico_it.html Aktuelle Liste der Kardinäle mit Herkunftsländern] (italienisch)
<!--* [http://www.cardinalrating.com/ Liste und zentrale Aussagen der Kardinäle] {{Toter Link |date=2019-11-11 |url=http://www.cardinalrating.com/ |text=Liste und zentrale Aussagen der Kardinäle}}-->
* [https://press.vatican.va/content/salastampa/en/documentation/cardinali---statistiche/elenco_per_nazione.html Aktuelle Liste der Kardinäle mit Herkunftsländern] (englisch)


== Einzelnachweise ==
[[Kategorie:Kardinal| ]]
<references />
[[Kategorie:Christlicher Geistlicher]]


{{Normdaten|TYP=s|GND=4163313-1|LCCN=|NDL=|VIAF=}}
[[ca:Cardenal]]

[[cs:Kardinál]]
[[da:Kardinal (katolske kirke)]]
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[[Kategorie:Römisch-katholisches Amt]]
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[[hu:Bíboros]]
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[[ja:枢機卿]]
[[ko:추기경]]
[[nl:Kardinaal (geestelijke)]]
[[no:Kardinal]]
[[pl:Kardynał]]
[[pt:Cardeal]]
[[ro:Cardinal]]
[[ru:Кардинал]]
[[sk:Kardinál]]
[[sl:Kardinal]]
[[sv:Kardinal]]
[[th:พระคาร์ดินัล]]
[[uk:Кардинал]]
[[zh:樞機]]

Aktuelle Version vom 11. Mai 2025, 14:12 Uhr

Wappen eines Erzbischofs im Kardinalsrang, erkennbar an dem roten Kardinalshut (Galero) mit 30 seitlichen Quasten (Fiocchi) sowie an dem erzbischöflichen (doppelten) Vortragekreuz
Der ehemalige mailändische Erzbischof Kardinal Dionigi Tettamanzi im Kardinalsornat (2008)
Die Kardinäle Walter Kardinal Kasper (links) und Godfried Kardinal Danneels in Chorkleidung (2008)

Kardinal ist ein Titel der römisch-katholischen Kirche und die ranghöchste Würde nach der des Papstes.[1] Der auf Lebenszeit verliehene Kardinalstitel beruft den Träger zur besonderen Mitverantwortung an der Gesamtleitung der Kirche im Kardinalskollegium[2] sowie der Römischen Kurie und berechtigt bis zur Vollendung des 80. Lebensjahres grundsätzlich zur Teilnahme an der Papstwahl.

Diözesanbischöfe mit Kardinalstitel nehmen diese Aufgaben zusätzlich zur Leitung ihres Bistums wahr, während Kurienkardinäle in leitender Funktion – vergleichbar mit einem Minister – an der Kurie in Rom tätig sind.

Das Kardinalskollegium ist in einer Ehrenrangfolge in drei Kardinalsklassen gegliedert, sein Vorsitzender ist der Kardinaldekan. Von den derzeit 251 Kardinälen sind 134 im nächsten Konklave wahlberechtigt (Stand: 08. Mai 2025).[3]

Herkunft des Begriffs

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Der Ausdruck Kardinal kommt zum einen vom lateinischen cardinalis „wichtig, vorzüglich“ (abgeleitet aus cardo „Türangel, Dreh- und Angelpunkt“); zum anderen bezieht er sich ursprünglich auf einen an einer römischen Hauptkirche (cardo)[4] – auch außerhalb Roms – angestellten Geistlichen (incardinatus cardinalis), dem eine Kirche oder Diakonie als Titelkirche (tituli cardinales) in Rom anvertraut ist.

Es handelt sich um die älteste kirchliche Ehrenfunktion, die unmittelbar auf den Papst, den Summus Pontifex, folgt. Kardinäle sind somit die nach dem Papst höchsten Würdenträger, diese Kardinalswürde wird auch als Kardinalat bezeichnet. Sie geht auf die Zeit der Alten Kirche zurück. Bereits die Symmachianischen Fälschungen, die um 500 zugunsten von Symmachus I. angefertigt wurden, sprechen von presbyteri et diaconi cardinales. Die Funktion als Kardinal kann traditionell mit einem kirchlichen Amt verbunden sein, z. B. Kardinalstaatssekretär. Ferner bedeutet das Kardinalat die Aufnahme in den stadtrömischen Klerus und als „Prinzen des Papstes“ in den Adelsstand (siehe Adelstitel).

Titel und Anrede

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Der volle Titel lautet Sanctae Romanae Ecclesiae Cardinalis („Kardinal der Heiligen Römischen Kirche“), was in kirchlichen Schreiben und Urkunden meist mit S. R. E. Cardinalis abgekürzt wird. Die Kardinäle der orientalischen Kirchen führen den Titel Sanctae Ecclesiae Cardinalis, da sie nicht zum römischen Klerus gehören.[5]

Als Namensbestandteil wird in der römisch-katholischen Kirche das Wort Kardinal üblicherweise zwischen den Vor- und den Familiennamen gestellt. Die protokollarische Anrede lautet „(Eure) Eminenz“.[6]

Kirchenrechtliche Bestimmung

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Die Kardinalswürde wird vom Papst nach seinem Ermessen verliehen.[7] Männer, die zu Kardinälen erhoben werden sollen, müssen wenigstens die Priesterweihe empfangen haben; wer noch nicht Bischof ist, muss die Bischofsweihe empfangen (can. 351, § 1 CIC). Seit dem Apostolischen Schreiben Cum gravissima Papst Johannes' XXIII. vom 15. April 1962[8] werden in der Regel nur Bischöfe zu Kardinälen ernannt. In der gegenwärtigen Praxis gibt es Ausnahmen, z. B. wenn Kardinäle bei ihrer Ernennung bereits ein hohes Alter erreicht haben. Der Papst kann dann auf Wunsch des angehenden Kardinals diesen von der Verpflichtung zur Bischofsweihe dispensieren.[9] Diese Ausnahme trifft derzeit auf Ernest Simoni, Raniero Cantalamessa, Gianfranco Ghirlanda, Luis Pascual Dri und Timothy Radcliffe zu.

Nach früherem Kirchenrecht war eine Priesterweihe keine Voraussetzung für die Kreierung zum Kardinal. Der letzte Kardinal, der als Laie kreiert wurde, war Theodolfo Mertel (1806–1899); er wurde allerdings anschließend zum Subdiakon geweiht und gehörte damit dem Klerikerstand an. Seit 1917 (CIC 1917 Can. 232 § 1) ist die Priesterweihe bindende Voraussetzung für das Kardinalat.[10]

Der Papst ist nicht verpflichtet, den Namen des von ihm ernannten Kardinals bekannt zu geben; in solchen Fällen spricht man von einem Kardinal in pectore. Diese Vorgangsweise wird regelmäßig bei Kardinälen aus Ländern gewählt, in denen die Kirche verfolgt wird. Die Namen der in pectore kreierten Kardinäle können vom Papst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden, wie es 1991 bei Ignatius Kung Pin-Mei geschah. Andere Kardinäle wurden namentlich nie bekannt, wie ein Kardinal, der 2003 von Papst Johannes Paul II. in pectore ernannt wurde.

Die Kardinalserhebung, auch Kardinalskreierung, geschieht nach geltendem Kirchenrecht (CIC 1983) durch ein Dekret des Papstes, das vor dem Kardinalskollegium verkündet wird. In jüngerer Zeit erfolgt sie durchweg in einem feierlichen, öffentlichen, außerordentlichen Konsistorium. Von da an haben die betreffenden Personen alle Rechte und Pflichten eines Kardinals.

Man unterscheidet drei Klassen (ordines):

Die Kardinäle bilden das Kardinalskollegium der römisch-katholischen Kirche unter der Leitung des Kardinaldekans; dieses Amt wird seit Januar 2020 von Giovanni Battista Kardinal Re bekleidet. Die Kardinäle werden vom Papst ernannt und feierlich in einem Konsistorium „kreiert“ (Kardinalserhebung). Sie sind seine unmittelbaren Gehilfen in der Leitung der Gesamtkirche. Die wahlberechtigten Kardinäle wählen im Falle einer Vakanz des Apostolischen Stuhles im Konklave den neuen Papst. Wahlberechtigt sind gemäß dem Motu ProprioIngravescentem aetatem“ (lateinisch mit zunehmendem Alter) von Papst Paul VI. vom 21. November 1970 alle Kardinäle, die am Tag vor Beginn der Vakanz das 80. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Höchstzahl der wahlberechtigten Kardinäle darf seit einer von Paul VI. erlassenen und am 22. Februar 1996 durch Papst Johannes Paul II. bestätigten Regelung nicht mehr als 120 betragen. Diese Zahl wurde durch diverse Konsistorien immer wieder überschritten. Die erste Sedisvakanz, bei deren Eintritt mehr als 120 Kardinäle wahlberechtigt waren, fand nach dem Tod von Franziskus statt. Beim anschließenden Konklave 2025 waren 133 Kardinäle (von 135 Wahlberechtigten) anwesend.

Zuweilen bezeichnet der Begriff Kardinalat auch den Zeitraum, in welchem eine Person die Würde eines Kardinals innehat („Amtszeit“), in der Regel vom Tage der Kardinalskreierung durch den Papst bis zum Tode. Die Kardinalswürde kann mit Erlaubnis des Papstes niedergelegt oder von ihm aberkannt werden. Dies ist in der Geschichte der Kardinäle bislang allerdings nur sehr selten geschehen, siehe bspw. Louis Billot und Guillaume Briçonnet. Für eine historische Übersicht siehe Verlust der Kardinalswürde. Im Juli 2018 legte Theodore McCarrick nach Missbrauchsvorwürfen sein Kardinalat nieder, was Papst Franziskus umgehend annahm.[11] Am 24. September 2020 verzichtete Angelo Kardinal Becciu auf alle mit dem Kardinalsamt verbundenen Rechte, ohne aus dem Kardinalskollegium auszuscheiden.[12]

Seit dem 4. Jahrhundert wurde der Bischof von Rom vom Klerus der Titelkirchen der Stadt Rom, d. h. der ersten Pfarreien, in seinen liturgischen Aufgaben unterstützt. Zunehmend wurden sie auch zu Beratern des Papstes. Ab dem achten Jahrhundert ist für diese Priester und Diakone die Bezeichnung cardinalis belegt.[13] Bis heute ist jedem Kardinal eine Titelkirche in bzw. (im Fall der suburbikarischen Bistümer) bei Rom zugeordnet. Somit gehören Kardinäle auch zum Klerus der Stadt Rom. Seit dem Papstwahldekret aus dem Jahr 1059 wählen ausschließlich die Kardinäle den Papst.

Ab dem 11. Jahrhundert bildete sich allmählich ein strukturiertes Kardinalskollegium heraus, das auch immer mehr Einfluss auf die Kirchenführung nahm. Ein Beispiel dafür ist der Kardinalbischof Humbert von Silva Candida, der 1054 die Exkommunikation des byzantinischen Patriarchen Michael Kerullarios betrieb. Die Päpste nahmen jetzt auch mehr Kardinalskreierungen vor. Besonders unter Urban II. und Paschalis II. – Letzterer ernannte mehr als 70 Kardinäle – spielte das Kardinalskollegium eine immer einflussreichere Rolle, was auch an Paschalis’ Konflikt mit Kaiser Heinrich V. lag.[14] Eine ihrer wesentlichen Aufgaben war, als Legaten zwischen der römischen Kurie und dem Rest der Christenheit zu vermitteln.[15]

Während des Großen Abendländischen Schismas (1378–1417) wurden Kardinäle oft ernannt, um die eigene Obödienz zu stärken. Dies zeigte sich auch deutlich unter Urban VI.: Nur fünf Monate nach seiner Wahl zum Papst ernannte er 26 neue Kardinäle, die meisten davon Italiener. Damit zeichnete sich eine erste „Italianisierung“ des Kardinalskollegiums ab, die gegen Ende des 15. Jahrhunderts endgültig Gestalt annahm[16] und ab dann bis ins 20. Jahrhundert anhielt.

Ferdinand I. de’ Medici gehörte zu den Kardinälen, die Laien waren (Gemälde von Alessandro Allori, 1588)

Die Vergabe von Kardinalshüten war insbesondere in der Frühen Neuzeit ein Mittel, mit dem Päpste ihre Beziehungen zu den europäischen Fürstenhäusern pflegten und ihre freundschaftliche Beziehung zu anderen Staaten festigten. Seit Mitte des 15. Jahrhunderts war es in vielen Dynastien Europas üblich, dass ein Sohn oder ein Bruder des regierenden Fürsten zum Kardinal ernannt wurde. Ein Beispiel für eine solche Kardinalsernennung ist die des spanischen Königssohnes Kardinalinfant Ferdinand im Jahre 1619. Die Familie Borghese, der der ernennende Papst Paul V. angehörte, erhielt im Gegenzug dafür einen spanischen Adelstitel. Ähnliches gilt auch für das Königreich Polen, für die Habsburger, das Königreich Portugal sowie die Lothringer. Auch die großen Adelsgeschlechter Italiens wie die Medici, die Farnese, die Gonzaga oder die d’Este waren im Kardinalskollegium vertreten. Gelegentlich empfingen diese sogenannten „dynastischen“ Kardinäle wie beispielsweise Kardinal Maurizio di Savoia oder Francesco Maria Farnese noch nicht einmal kirchliche Weihen. Ihnen stand damit die Möglichkeit offen, in den weltlichen Stand zurückzukehren, wenn dies aus dynastischen Gründen sinnvoll erschien. Zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert kam es insgesamt zwölf Mal vor, dass Kardinäle in den weltlichen Stand zurückkehrten. Zu ihnen zählt Cesare Borgia, der den sogenannten „Kardinalnepoten“ zugerechnet wird, sowie etwa zehn Kardinäle, bei denen die familiäre Erbfolge für den Rücktritt ausschlaggebend war. Dazu zählen Ferdinando de’ Medici, der nach dem Tod seines Bruders 1589 Herrscher von Florenz wurde und Christine von Lothringen heiratete. Albrecht VII. war Sohn von Kaiser Maximilian II. und legte nach zwölf Jahren sein Kardinalat nieder. Ferdinando Gonzaga gab 1615 seinen Kardinalshut zurück, nachdem sein älterer herzoglicher Bruder 1612 ohne männlichen Erben gestorben war. Kardinalsernennungen wie die des Carlo Emanuele Pio di Savoia waren gelegentlich auch eine Notwendigkeit für die Kurie, um ihre Herrschaftsansprüche im päpstlichen Territorium durchzusetzen.

Umgekehrt schlugen Fürsten ihnen genehme Personen dem Papst zur Auszeichnung mit dem Kardinalshut vor. Diese Personen werden als Kronkardinäle oder Nationalkardinäle bezeichnet und waren meist dem Fürsten mehr verbunden als dem jeweiligen Papst. Kardinäle, die man als typische Kronkardinäle bezeichnen kann, sind beispielsweise die Spanier Bernardo de Sandoval y Rojas und Antonio Zapata y Cisneros. Männer des niederen Adels oder Nichtadlige stiegen durch die Kardinalswürde zum gleichen Rang auf wie Herzöge und andere Mitglieder des Hochadels. Daher konnten sie nur in dieser Position Regierungschefs werden. Beispiele hierfür sind Jules Mazarin, der Sohn eines Hutmachers aus Palermo, der von 1642 bis zu seinem Tod 1661 regierender Minister des Königreichs Frankreich war, und Giulio Alberoni, der als Sohn eines Gartenarbeiters von 1715 bis 1719 Premierminister von Spanien war.[17]

Die Kardinalsernennung als politisches Herrschaftsinstrument des Papstes verlor erst in der Folge des Westfälischen Friedens von 1648 ihre Bedeutung, als sich die Politik zusehends entkonfessionalisierte. Die Vertretung im Kardinalskollegium in Rom als politischer sowie religiöser Machtfaktor wurde für die europäischen Herrscherhäuser zunehmend uninteressant. Kardinäle wie etwa Angelo Giori, die aus einfachen Verhältnissen stammten, blieben innerhalb der kurialen Führungszirkel in dieser Zeit misstrauisch beäugte Außenseiter, deren Wirkungskreis häufig in informellen Bereichen zu finden war. Bis 1870 waren die Päpste jedoch nicht nur Oberhaupt der katholischen Kirche, sondern auch Landesherren des Kirchenstaates, der von Bologna und Ferrara im Norden bis nach Benevent im Süden reichte. Zwischen den Kardinälen finden sich daher auch Verwaltungsbeamte, deren Fachgebiet eher die Jurisprudenz als die Theologie war. Beispielhaft für die Karriere eines Verwaltungsfachmanns und Diplomaten ist die des Fabrizio Spada, der gegen Ende des 17. Jahrhunderts eine Zeit lang als Kardinalstaatssekretär diente. Ein ähnliches Beispiel ist der zur selben Zeit tätige Giuseppe Renato Imperiali, der unter den Päpsten Clemens XI. bis Clemens XII. wichtige Regierungsämter im Kirchenstaat innehatte, jedoch an religiösen Themen kaum interessiert war.

Mariano Rampolla del Tindaro, einer der einflussreichsten Kardinäle des ausgehenden 19. Jahrhunderts

Während der Zeit des französischen Kaisers Napoleons sank der politische Einfluss der Kardinäle; er ließ sogar mehrere Kardinäle (unter anderem Alessandro Mattei, Carlo Oppizzoni und Giulio Maria della Somaglia), die die Anerkennung seiner zweiten Eheschließung mit Erzherzogin Marie-Louise von Österreich verweigerten, festsetzen und untersagte ihnen das Tragen der roten Gewänder („schwarze Kardinäle“). Keine fünfzig Jahre später war auch ihr kirchlicher Einfluss gesunken. Pius IX. etwa bezeichnete die Kardinäle als „nutzlose Berater“.[18] Unter Pius’ Nachfolger Leo XIII. hatten sie keinen Einfluss auf die päpstliche Politik.[19] Eine Ausnahme hiervon dürfte der Kardinalstaatssekretär Mariano Rampolla del Tindaro sein.

Ab dem 19. Jahrhundert gab es im Kardinalskollegium besonders die Unterteilung in die sogenannten Zelanti, die die geistlichen Belange in den Vordergrund stellten, und die Politicanti, bei denen es sich eher um Diplomaten handelte. Beispiele für Zelanti sind Rafael Merry del Val y Zulueta und Prospero Caterini, zu den Politicanti zählten Kardinäle wie Mariano Rampolla del Tindaro, Giuseppe Albani und Ercole Consalvi.

Während zuvor ausnahmslos Europäer zu Kardinälen kreiert wurden, änderte sich das im späten 19. Jahrhundert. 1875 nahm Pius IX. mit dem Erzbischof von New York, John McCloskey, zum ersten Mal einen Amerikaner ins Kardinalskollegium auf, doch blieb eine solche Ernennung zunächst eine Ausnahme. Seit dem 20. Jahrhundert, insbesondere seit dem Pontifikat Pius’ XII. (1939–1958) wurden regelmäßig Kardinäle ernannt, die nicht aus Europa stammten. Damit endete die Zeit der italienischen, später auch der europäischen Vorherrschaft im Kardinalskollegium.

Unter Pius XII. änderte sich auch die Struktur der Kardinalskreierungen: Während vorher mehrmals im Jahr wenige Kardinäle neu ernannt wurden, wird seitdem in größerem Zeitabstand eine Vielzahl von Kardinälen kreiert. Pius XII. kreierte in seinem ersten Konsistorium 1946 32 Kardinäle, in seinem zweiten 1953 24. Somit stieg natürlich auch die Gesamtzahl der kreierten Kardinäle. Johannes Paul II. (1978–2005) brachte es beispielsweise auf 231 Kardinalskreierungen. Das Kardinalskollegium vergrößerte sich dadurch ebenfalls; während es sich beim Konklave 1939 aus 62 Kardinälen zusammensetzte, lebten zum ersten Konklave des Jahres 1978 bereits 129 Kardinäle.[20]

Christoph Kardinal Schönborn in Soutane mit rotem Zingulum und Pileolus (2006)

Kardinäle tragen einen besonderen Kardinalsring sowie zu liturgischen Anlässen als Chorkleidung eine scharlachrote Soutane (porpora), die Mozetta sowie das Birett, das mit dem Kardinalsring in einer besonderen Zeremonie vom Papst verliehen wird. Hinzu kommen das Zingulum und der Pileolus aus roter Moiréseide. Die rote Farbe soll die Würde des Amtes zum Ausdruck bringen und darauf hinweisen, dass die Träger dieser Würde bereit sein sollen, „sogar bis zum Vergießen des eigenen Blutes“ für den christlichen Glauben einzustehen.[21] Außerhalb der Liturgie trägt der Kardinal eine schwarze Soutane mit roter Paspelierung (Nahtbesatz) und roten Knöpfen. Des Weiteren trugen die Kardinäle früher beim Tod des Papstes und zum darauf folgenden Konklave eine Soutane in einem fast violett wirkenden dunklen Purpur zur Chorkleidung; der Pileolus und das Birett blieben jedoch scharlachrot. Der früher übliche große Kardinalshut mit 15 zu den Seiten herabhängenden roten Quasten (fiocchi) wurde 1969 von Paul VI. abgeschafft und erscheint heute nur noch im Wappen eines Kardinals.

Recht und Ehrenrechte des Kardinals

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Der Kardinal besitzt das Recht, in seiner eigenen Kirche begraben zu werden, er kann überall in der Welt das Bußsakrament spenden, er darf (bei Verfehlungen gegen das kirchliche Recht) nur vor das Gericht des Papstes gezogen werden und kann den Ort zur Zeugenvernehmung selbst bestimmen. Über seine Titelkirche übt er keinerlei Leitungsgewalt aus, wohl aber beratende Schirmherrschaft. Zu den Ehrenrechten gehören der sogenannte „Kardinalspurpur“, der in Wirklichkeit scharlachrot ist, und seit 1630 die Anrede „Eminenz“. Der Titel „Kardinal“ wird zwischen Vor- und Nachnamen geführt.

Nachdem der Kirchenstaat 1870 in das Königreich Italien eingegliedert worden war, wurde durch die Lateranverträge vom 11. Februar 1929 die volle Souveränität des Papstes über den „Staat der Vatikanstadt“ (Città del Vaticano) anerkannt. Danach entspricht auch der Rang der Kardinäle dem von Prinzen regierender Häuser.[22]

Aktuelle Diskussionen

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Die spanische Kirchenrechtlerin Carmen Pena, Professorin an der Päpstlichen Universität Comillas in Madrid, sagte im April 2025 in einem Interview, dass das Kardinalsamt für männliche und weibliche Laien geöffnet werden solle; entscheidend sei dabei nicht der bischöfliche, priesterliche oder weltliche Status, sondern die stellvertretende Vollmacht, die sie vom Papst erhielten. Pena regte eine „ernsthafte lehrmäßige Untersuchung“ des Themas an und verwies dabei auf die von Papst Franziskus vorgenommene Kurienreform, durch die die Möglichkeit eröffnet wurde, dass ein Dikasterium der Römischen Kurie auch von einer nicht geweihten Person geleitet werden kann.[23]

Traditionelle Bischofssitze mit Kardinalswürde

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An einigen Bischofssitzen wie beispielsweise Köln, München-Freising oder Wien wird der Diözesanbischof üblicherweise zum Kardinal erhoben. Diese Tradition begründet jedoch keinen Anspruch auf die Kardinalswürde. Papst Franziskus hat vielfach mit dieser Tradition gebrochen und den Inhabern solcher Bischofssitze den Kardinalsrang nicht verliehen.

Verlust der Kardinalswürde

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Neben dem natürlichen Verlust der Kardinalswürde mit einer Wahl zum Papst und dem Ableben gibt es nur zwei weitere Möglichkeiten, die Kardinalswürde zu verlieren: mit Rücktritt oder Absetzung. Von beiden wird nur selten Gebrauch gemacht.

Kardinäle können den Papst auch um ihren Rücktritt bitten.

15. Jahrhundert

16. Jahrhundert

17. Jahrhundert

18. Jahrhundert

19. Jahrhundert

20. Jahrhundert

21. Jahrhundert

In der Geschichte der katholischen Kirche wurden auch einige Kardinäle abgesetzt.[27]; der letzte abgesetzte Kardinal war bisher Niccolò Coscia, dessen Absetzung 1733 erfolgte.

9. Jahrhundert

11. Jahrhundert

12. Jahrhundert

14. Jahrhundert

15. Jahrhundert

16. Jahrhundert

17. Jahrhundert

18. Jahrhundert

Derzeitige Kardinäle aus deutschsprachigen Ländern

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  • Martin Bräuer: Handbuch der Kardinäle, 1846–2012. De Gruyter, Berlin 2014, ISBN 978-3-11-026944-4.
  • Jürgen Dendorfer, Ralf Lützelschwab (Hrsg.): Geschichte des Kardinalats im Mittelalter (= Päpste und Papsttum. Band 39). Hiersemann, Stuttgart 2011, ISBN 978-3-7772-1102-2.
  • Klaus Ganzer: Kardinäle als Kirchenfürsten? In: Stimmen der Zeit. ISSN 0039-1492, Jg. 136 (2011), S. 313–325.
  • Arne Karsten (Hrsg.): Jagd nach dem roten Hut. Kardinalskarrieren im barocken Rom. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2004, ISBN 3-525-36277-3.
  • Arne Karsten: Künstler und Kardinäle. Vom Mäzenatentum römischer Kardinalnepoten im 17. Jahrhundert. Überarbeitete, ergänzte Ausgabe. Böhlau, Köln u. a. 2003, ISBN 3-412-11302-6 (zugleich: Berlin, Humboldt-Univ., Diss., 2001).
  • Carl Gerold Fürst: Cardinalis. Prolegomena zu einer Rechtsgeschichte des römischen Kardinalskollegiums. Fink, München 1967 (zugleich: Salzburg, Habil.-Schrift).
  • Christa Kramer von Reisswitz: Die Papstmacher. Die Kardinäle und das Konklave. Aktualisierte Taschenbuchausgabe. Knaur-Taschenbuch, München 2003, ISBN 3-426-77656-1 (Knaur-Taschenbücher 77656).
  • Agnelo Rossi: Il Collegio Cardinalizio. Libreria Editrice Vaticana, Città del Vaticano 1990, ISBN 88-209-1776-9.
  • Codex des kanonischen Rechtes. Lateinisch-deutsche Ausgabe mit Sachverzeichnis. 5. Auflage. Kevelaer 2001, Buch II, Kapitel III, can. 351.
  • Rudolf Michael Schmitz: Kardinal, Kardinalskollegium. In: Stephan Haering, Heribert Schmitz (Hrsg.) Lexikon des Kirchenrechts (Lexikon für Theologie und Kirche kompakt). Freiburg 2004, Sp. 475–478.
  • Petrus Canisius van Lierde, André Giraud: Das Kardinalskollegium (= Der Christ in der Welt, XII. Reihe: Bau und Gefüge der Kirche, Band 3). Aschaffenburg 1965.
Wiktionary: Kardinal – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Commons: Kardinäle – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Kirche von A–Z: Kardinal. In: dbk.de. Verband der Diözesen Deutschlands, abgerufen am 29. September 2019.
  2. Mit Bescheidenheit in den Senat des Papstes. In: welt.de. 13. Februar 2015, abgerufen am 31. Juli 2019.
  3. Dashboard Collegio Cardinalizio. Abgerufen am 22. April 2025.
  4. Öffentliches ordentliches Konsistorium für die Kreierung von neuen Kardinälen – Papstmesse – Predigt von Papst Franziskus in der Vatikanischen Basilika. vatican.va, 14. Februar 2015, abgerufen am 11. November 2019.
  5. Kardinal – Staatslexikon. Abgerufen am 24. Januar 2025.
  6. Tobias Glenz: Was ist ein Kardinal? In: katholisch.de. 28. Juni 2018, abgerufen am 20. September 2019.
  7. Was ist ein Kardinal. In: Kirche+Leben. Abgerufen am 4. September 2019.
  8. Entscheidung Johannes' XXIII., um beim Einzug zu den Sitzungen des II. Vatikanischen Konzils Patriarchen der Unierten Kirchen, die nicht Kardinäle waren, gegenüber Nicht-Bischöfen, die Kardinäle waren, nicht nachrangig behandeln zu müssen. Acta Apostolicae Sedis (AAS) Jahrgang 54, 1962, Seite 256–258. In der Folge weihte Johannes XXIII. die damaligen Kardinaldiakone, die noch keine Bischöfe waren, zu Bischöfen.
  9. Tobias Glenz: Was ist ein Kardinal? In: katholisch.de. 28. Juni 2018, abgerufen am 27. Dezember 2019.
  10. CIC/1917 lateinisch online: Suchergebnis. In: codex-iuris-canonici.de. Abgerufen am 9. Mai 2022.
  11. Comunicato della Sala Stampa della Santa Sede. In: Tägliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 28. Juli 2018, abgerufen am 28. Juli 2018 (italienisch, mit englischer Übersetzung).
  12. Sala Stampa della Santa Sede: Rinuncie e nomine...."ha accettato la rinuncia dalla carica di Prefetto della Congregazione delle Cause dei Santi e dai diritti connessi al Cardinalato". Abgerufen am 30. Dezember 2020 (italienisch).
  13. Stephan Kuttner: Cardinalis: The History of a Canonical Concept. In: Traditio. Band 3, 1945, ISSN 0362-1529, S. 129–214, doi:10.1017/S0362152900016883 (cambridge.org [abgerufen am 30. April 2022]).
  14. Jürgen Dendorfer, Ralf Lützelschwab: Geschichte des Kardinalats im Mittelalter. Stuttgart 2011, S. 80–81.
  15. Dendorfer/Lützelschwab, S. 139
  16. Dendorfer/Lützelschwab, S. 322.
  17. Leonhard Horowski: Das Europa der Könige. Macht und Spiel an den Höfen des 17. und 18. Jahrhunderts. Rowohlt, Reinbek bei Hamburg 2017, ISBN 978-3-498-02835-0, S. 388 f., 420 f. und 431.
  18. Giancarlo Zizola: Der Nachfolger, Patmos-Verlag 1997, S. 105
  19. Zizola, S. 105
  20. Conclave August 1978 auf catholic-hierarchy.org
  21. The College of Cardinals General Documentazion. 7. Februar 2014, abgerufen am 29. September 2019 (englisch).
  22. Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band X, Gesamtreihe Band 119, C. A. Starke Verlag Limburg/Lahn 1999, ISBN 3-7980-0819-1, S. 165.
  23. Kirchenrechtlerin: Kardinalsamt für Frauen und Laien öffnen. In: katholisch.de. 3. April 2025, abgerufen am 3. April 2025.
  24. Cardinals who resigned the cardinalate (1440–2018). In: Salvador Miranda: The Cardinals of the Holy Roman Church. (Website der Florida International University, englisch), abgerufen am 7. Januar 2018.
  25. Comunicato stampa del Decano del Collegio Cardinalizio. Abgerufen am 19. März 2018.
  26. Comunicato della Sala Stampa della Santa Sede. In: Tägliches Bulletin. Presseamt des Heiligen Stuhls, 28. Juli 2018, abgerufen am 28. Juli 2018 (italienisch, mit englischer Übersetzung).
  27. Deposed cardinals (847–1725). In: Salvador Miranda: The Cardinals of the Holy Roman Church. (Website der Florida International University, englisch), abgerufen am 7. Januar 2018.