„Lizenziat der Rechtswissenschaft“ – Versionsunterschied
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'''Lic. iur.''' steht in der [[Schweiz]] als Abkürzung für ein [[Lizenziat]] in [[Rechtswissenschaft]] (Jura), das heisst ein akademisches Diplom in [[Rechtswissenschaften]]. Dieses Diplom kann nur an [[Universität]]en erworben werden und bedingt normalerweise acht bis zehn [[Semester]] Studium, das Verfassen einer [[Diplomarbeit]] und das Bestehen der Abschlussprüfungen. Ein ''lic. iur.'' ist für Schweizer Voraussetzung für die Zulassung als [[Rechtsanwalt]]. |
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Aufgrund der [[Bologna-Prozess|Bologna-Reform]] ersetzen die Schweizer Universitäten momentan ihre bisherigen Abschlussdiplome durch ein zweistufiges System mit [[Bachelor]]- und [[Master]]-Titel, wobei der Master einem Lizentiat gleichgestellt ist und rund 4 1/2 Jahre Studium voraussetzt. |
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[[Kategorie:Abkürzung]] |
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[[Kategorie:Recht (Schweiz)]] |
Aktuelle Version vom 21. Juni 2023, 17:16 Uhr
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