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„Öffentlicher Verkehr“ – Versionsunterschied

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Als '''Öffentlichen Verkehr''' (ÖV) bezeichnet man Mobilitäts- und [[Verkehrsdienstleistung]]en aus dem [[Verkehrswesen]], die für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft bzw. in der Bevölkerung zugänglich sind, insbesondere die Leistungen des öffentlichen [[Gütertransport]]s, der öffentlichen [[Personenverkehr|Personenbeförderung]] sowie Leistungen öffentlich zugänglicher Post- und Telekommunikationsdienste. Die Merkmale des ÖV sind allgemeine Zugänglichkeit für jeden Nutzer (Beförderungs- bzw. Transportpflicht), Ausführung durch spezielle (evtl. konzessionierte)[[Verkehrsbetrieb | Verkehrsunternehmen]] sowie die Fixierung von [[Beförderungsbedingung]]en bzw. -vorschriften und Preisen in veröffentlichten Rechtsnormen (Fahrplan- und Tarifpflicht). Damit weist der ÖV Merkmale von '''[[Offenes System|Offenen Systemen]]''' auf.
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[[Datei:First Group services mosaic 2015.jpg|mini]]
Als '''öffentlichen Verkehr''' (ÖV) bezeichnet man jenen Teil des [[Verkehr]]s von [[Person]]en, [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Gütern]] oder [[Nachricht]]en, der für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft bzw. in der Bevölkerung zugänglich ist, insbesondere die Leistungen des öffentlichen [[Gütertransport]]s, der öffentlichen [[Personenverkehr|Personenbeförderung]] ('''öffentlicher Personenverkehr''') sowie Leistungen öffentlich zugänglicher Post- und Telekommunikationsdienste.<ref>{{Internetquelle |url=https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/oeffentlicher-verkehr-43631 |titel=öffentlicher Verkehr |abruf=2020-11-16}}</ref>


== Merkmale ==
Der Zugang und der Transportgegenstand sind hierbei zwei unterschiedliche Dimensionen, d.h. Gegensatz des ÖV ist der [[Individualverkehr]] (IV). Beide können jedoch dem Transport von [[Personenverkehr|Personen]] oder [[Güterverkehr|Gütern]] dienen.
Die Merkmale des öffentlichen Verkehrs sind:
* allgemeine Zugänglichkeit für jeden Nutzer (bei Fahrzeugverkehr [[Beförderungspflicht]] beziehungsweise ''Transportpflicht''),
* Ausführung durch spezielle konzessionierte [[Verkehrsunternehmen]] (beispielsweise bei Bahnen, Luftfahrt, [[Seilbahn]]en, [[Schifffahrt]], [[Aufzugsanlage]]n) bzw. auf konzessionierten Linien oder Routen oder durch konzessionierte Leistungsträger
* sowie beim Fahrzeugverkehr die Fixierung von [[Beförderungsbedingung]]en bzw. -vorschriften und Preisen in veröffentlichten Rechtsnormen ([[Fahrplan]]- und [[Tarifpflicht]]).<ref>{{Literatur |Autor=Martin Schiefelbusch |Titel=Öffentlicher Personenverkehr |Hrsg=ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung |Sammelwerk=Handwörterbuch der Stadt‐ und Raumentwicklung |Ort=Hannover |Datum=2018 |Seiten=1632}}</ref>
Man unterscheidet dabei öffentlichen Verkehr
* als Teil der [[Grundversorgung]] bzw. [[Daseinsvorsorge]] mit subventionierten bzw. angemessenen Tarifen
** Verkehrsmittel im [[Straßenverkehr|Straßen]]-, [[Bahnverkehr|Bahn]] und [[Fähre]]n<nowiki>verkehr</nowiki>, wobei erstere eigentlich im allgemeinen [[Sprachgebrauch]] als „Öffentliche Verkehrsmittel“ (umgangssprachlich „Öffis“) bezeichnet werden
** Verkehr mit Leitungsträgern (beispielsweise [[Wasserversorgung]], [[Kanalisation]], [[Telefon]])
** drahtlose Nachrichtenübermittlung (beispielsweise [[öffentlich-rechtlicher Rundfunk]])
* außerhalb der Grundversorgung, ohne subventionierte Tarife, aber gemäß den Konzessionen ebenfalls mit Tarif- und Beförderungspflicht und meist im Linienverkehr (beispielsweise Wintersportseilbahnen, Binnenschifffahrt, Luftfahrt)


Der Zugang und der Transportgegenstand sind hierbei zwei unterschiedliche Dimensionen. Vom Zugang her stehen sich ''öffentlicher'' und ''nichtöffentlicher'' Verkehr (militärische Anlagen und Transporte, privater Verkehr bzw. [[Individualverkehr]] („IV“), privatwirtschaftlicher Verkehr und [[Gelegenheitsverkehr]]) gegenüber. Beide Verkehrsarten können der Beförderung von [[Personenverkehr|Personen]] und/oder dem Transport von [[Güterverkehr|Gütern]] dienen.
Die '''Träger''' des öffentlichen Verkehrs können öffentliche oder private Verkehrsunternehmen sein, die für "ihre" Verkehrsaufgaben besonders spezialisiert sein können (vgl. [[Verkehrszweig]]e), so z. B. der [[Öffentlicher Personennahverkehr|Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)]].


== International ==
'''Besonderheit:''' Auch der öffentlich zugängliche [[Straßenverkehr]]sraum kann i. w. S. als Bestandteil des offenen [[Verkehrssystem]]s aufgefasst werden, auch wenn dieser öffentliche Verkehrsraum u.a. für die Umsetzung nicht öffentlicher Mobilitätsbedürfnisse in Form des [[Motorisierter Individualverkehr|Motorisierten Individualverkehrs]] (private Personenbeförderung) bzw. des [[Werkverkehr]]s/ [[Innerbetrieblicher Transport|Innerbetrieblichen Transports]] (privater [[Wirtschaftsverkehr]], Gütertransport) genutzt wird und gegenwärtig keine Tarife für die Nutzung dieses Systems erhoben werden.
In vielen Ländern wird zwischen [[Fernverkehr|Fern-]] und [[Nahverkehr]] (auch [[Regionalverkehr]]) unterschieden, daneben bestehen die Bezeichnungen Binnenverkehr und internationaler Verkehr. Bei letzterem gibt es eine weitere Teilung, die Verkehre aus einem Nachbarland durch ein anderes als [[Transitverkehr]] bezeichnet. Kleinere Staaten kennen beispielsweise im Bahnverkehr keine Unterteilung in Fern- und Nahverkehrsleistungen, es gibt dann nur Inlandszüge und Züge des internationalen Verkehrs.


Es gibt die Bezeichnungen ''öffentlicher Güterfern-'' und ''-nahverkehr'' sowie öffentliche internationale und Transit-Güterverkehre und gleichbedeutende Bezeichnungen für die entsprechenden Personenverkehre.

Träger des öffentlichen Verkehrs können öffentliche oder (teil)private Verkehrsunternehmen sein. Sie können in Bezug auf unterschiedliche [[Verkehrszweig]]e für ihre Verkehrsaufgaben besonders spezialisiert sein, u.&nbsp;a. auch als Spezialanbieter für Fern-, Nah- oder internationale Dienste.

=== Deutschland ===
In Deutschland wird heute organisatorisch sehr scharf zwischen [[Öffentlicher Personennahverkehr|öffentlichem Personennahverkehr]] (ÖPNV) und Personenfernverkehr unterschieden. Die [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]] kannte dagegen nur einen Orts-, Binnen-, Transit- und internationalen Verkehr.

=== Schweiz ===
Laut dem [[Behindertengleichstellungsgesetz (Schweiz)|Behindertengleichstellungsgesetz]] müssen in der Schweiz ab 2024 sämtliche bestehenden Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr behindertengerecht sein.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
* [[Verkehr]]
* [[Fahrkarte]]
* [[Verkehrsträger]]
* [[Verkehrsökologie]]
* [[Verkehrsingenieurwesen]]
* [[Verkehrsingenieurwesen]]
* [[Verkehrsökologie]]
* [[Verkehrsträger]]
* [[Verkehrswissenschaften]]
* [[Verkehrswissenschaften]]
* [[Deutsche Bahn]], [[Österreichische Bundesbahnen]], [[Schweizerische Bundesbahnen]]
* [[Hochschule für Verkehrswesen]]

== Weblinks ==
{{Commonscat|Public transport|Öffentlicher Verkehr}}
* {{DNB-Portal|4172386-7}}
* [https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/oev-atlas/ ÖV-Atlas Deutschland] der Verkehrswende
* {{HLS|7965|Öffentlicher Verkehr|Autor=Caroline Beglinger}}

== Einzelnachweise ==
<references />


{{Normdaten|TYP=s|GND=4172386-7|LCCN=sh85077945}}
==Weblinks==
* [http://www.nahmobil.com/ europaweite Sammlung öffentlicher Nahverkehrsmiitel und Verkehrsverbünde]
* [http://www.vkw.tu-dresden.de/ Fakultät Verkehrswissenschaften "Friedrich List"]
* [http://www.hfv-dd.de/ Traditionsseiten für die Fachschaft Verkehrswissenschaften Dresden]


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Aktuelle Version vom 15. März 2025, 00:58 Uhr

Als öffentlichen Verkehr (ÖV) bezeichnet man jenen Teil des Verkehrs von Personen, Gütern oder Nachrichten, der für jeden Nutzer in einer Volkswirtschaft bzw. in der Bevölkerung zugänglich ist, insbesondere die Leistungen des öffentlichen Gütertransports, der öffentlichen Personenbeförderung (öffentlicher Personenverkehr) sowie Leistungen öffentlich zugänglicher Post- und Telekommunikationsdienste.[1]

Die Merkmale des öffentlichen Verkehrs sind:

Man unterscheidet dabei öffentlichen Verkehr

  • als Teil der Grundversorgung bzw. Daseinsvorsorge mit subventionierten bzw. angemessenen Tarifen
  • außerhalb der Grundversorgung, ohne subventionierte Tarife, aber gemäß den Konzessionen ebenfalls mit Tarif- und Beförderungspflicht und meist im Linienverkehr (beispielsweise Wintersportseilbahnen, Binnenschifffahrt, Luftfahrt)

Der Zugang und der Transportgegenstand sind hierbei zwei unterschiedliche Dimensionen. Vom Zugang her stehen sich öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr (militärische Anlagen und Transporte, privater Verkehr bzw. Individualverkehr („IV“), privatwirtschaftlicher Verkehr und Gelegenheitsverkehr) gegenüber. Beide Verkehrsarten können der Beförderung von Personen und/oder dem Transport von Gütern dienen.

In vielen Ländern wird zwischen Fern- und Nahverkehr (auch Regionalverkehr) unterschieden, daneben bestehen die Bezeichnungen Binnenverkehr und internationaler Verkehr. Bei letzterem gibt es eine weitere Teilung, die Verkehre aus einem Nachbarland durch ein anderes als Transitverkehr bezeichnet. Kleinere Staaten kennen beispielsweise im Bahnverkehr keine Unterteilung in Fern- und Nahverkehrsleistungen, es gibt dann nur Inlandszüge und Züge des internationalen Verkehrs.

Es gibt die Bezeichnungen öffentlicher Güterfern- und -nahverkehr sowie öffentliche internationale und Transit-Güterverkehre und gleichbedeutende Bezeichnungen für die entsprechenden Personenverkehre.

Träger des öffentlichen Verkehrs können öffentliche oder (teil)private Verkehrsunternehmen sein. Sie können in Bezug auf unterschiedliche Verkehrszweige für ihre Verkehrsaufgaben besonders spezialisiert sein, u. a. auch als Spezialanbieter für Fern-, Nah- oder internationale Dienste.

In Deutschland wird heute organisatorisch sehr scharf zwischen öffentlichem Personennahverkehr (ÖPNV) und Personenfernverkehr unterschieden. Die DDR kannte dagegen nur einen Orts-, Binnen-, Transit- und internationalen Verkehr.

Laut dem Behindertengleichstellungsgesetz müssen in der Schweiz ab 2024 sämtliche bestehenden Bauten und Anlagen sowie Fahrzeuge für den öffentlichen Verkehr behindertengerecht sein.

Commons: Öffentlicher Verkehr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. öffentlicher Verkehr. Abgerufen am 16. November 2020.
  2. Martin Schiefelbusch: Öffentlicher Personenverkehr. In: ARL – Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Handwörterbuch der Stadt‐ und Raumentwicklung. Hannover 2018, S. 1632.