„Hedge Accounting“ – Versionsunterschied
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'''Hedge Accounting''' ({{deS|„Bilanzierung von [[Hedgegeschäft]]en“}}) ist der [[Anglizismus]] für die [[Bilanzierung]] von [[Sicherungsgeschäft]]en. |
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== Die Notwendigkeit des Hedge Accounting == |
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== Allgemeines == |
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Das Konzept des [[Hedgegeschäft]] bzw Hedging (engl. für „Schutz bieten“) besteht allgemein in einer inversen Kombination hochkorrelierter Positionen zur Reduzierung von Risiken. Dies bedeutet, dass die Wirkung von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenläufig sein sollte, um zu einer kompensatorischen Wirkung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Eigenkapital zu führen. |
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Das Hedge Accounting betrifft die [[Bewertung (Rechnungswesen)|Bewertung]] von [[Finanzinstrument]]en, [[Finanzierungstitel]]n oder [[Finanzprodukt]]en (''Grundgeschäfte''), für die ''Sicherungsgeschäfte'' abgeschlossen wurden.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Bilanzielle_Abbildung_von_Finanzderivate/cQiuYjT4g6UC?hl=de&gbpv=1&dq=Hedge+Accounting+sicherungsgesch%C3%A4fte&printsec=frontcover Tristan Nguyen, ''Bilanzielle Abbildung von Finanzderivaten und Sicherungsgeschäften'', 2007, S. 147 ff.]</ref> Sicherungsgeschäfte werden im Rahmen des [[Risikomanagement]]s eines [[Unternehmen]]s abgeschlossen, wenn ein Grundgeschäft mit einem [[Finanzrisiko]] verbunden ist, das vom Unternehmen ganz oder teilweise nicht getragen werden soll, sondern dieses im Wege der [[Risikominderung]] oder des [[Risikotransfer]]s auf dritte [[Risikoträger]] ganz oder teilweise überträgt. Einer der beiden Verträge ist das ''Grundgeschäft'' ({{enS|hedged item}}), welches das Risiko bzw. die Risiken begründet hat, der andere Vertrag ist das ''Sicherungsgeschäft'' (oder ''Hedgegeschäft''; {{enS|hedging instrument}}), welches das Risiko bzw. die Risiken des Grundgeschäfts absichert. |
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An Sicherungsgeschäften sind mindestens zwei Finanzinstrumente oder Finanzprodukte beteiligt, die in einem wirtschaftlichen – und oft auch in einem rechtlichen – Zusammenhang zueinander stehen. Diese Geschäfte werden beim Hedge Accounting nicht jedes für sich einer [[Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung#Grundsatz der Einzelbewertung|Einzelbewertung]] unterzogen, sondern als ''Bewertungseinheit'' betrachtet.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Hedge_Accounting_nach_IAS_IFRS/CXwkBAAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=%22Risk+Accounting%22&pg=PA7&printsec=frontcover Dana Doege, ''Hedge Accounting nach IAS/IFRS'', 2013, S. 36]</ref> |
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== Das Hedge Accounting in der Internationalen Rechnungslegung ([[International Financial Reporting Standards]]) == |
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== Arten == |
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Je nach Beschaffenheit der Sicherungsbeziehung werden gemäß [[IFRS 9]] zwei Arten des Hedge Accounting unterschieden:<ref>Tristan Nguyen, ''Bilanzielle Abbildung von Finanzderivaten und Sicherungsgeschäften'', 2007, S. 147</ref> |
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* Der ''Fair Value-Hedge'' ist die ganze oder teilweise Absicherung bilanzierter [[Vermögenswert]]e, [[Verbindlichkeit]]en oder [[Bilanzexterne Finanzierung#Außerbilanzielles Geschäft|außerbilanzieller Verpflichtungen]] gegen die Risiken einer erfolgswirksam zu erfassenden Änderung ihres [[beizulegender Zeitwert|beizulegenden Zeitwerts]].<ref>[[IAS 39]].86a in Verbindung mit IAS 39.AG104</ref> Im Rahmen eines ''Fair Value Hedge'' gleichen sich die gegenläufigen Bewertungseffekte aus Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. |
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:Beispiele: Absicherungen von [[Forderung]]en oder [[Verbindlichkeit]]en gegen das [[Zinsänderungsrisiko]]. |
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⚫ | * Der ''Cashflow Hedge'' ist die Absicherung gegen erfolgswirksam zu berücksichtigender Schwankungen künftiger [[Zahlungsstrom|Zahlungsströme]].<ref>IAS 39.86b in Verbindung mit IAS 39.AG110</ref> Die Wertänderungen des Sicherungsinstrumentes werden direkt im [[Eigenkapital]] erfasst ({{enS|statement of changes in equity}}), soweit es den effektiven Teil des Hedgegeschäftes betrifft. Der ineffektive Teil schlägt sich unmittelbar in der [[Erfolgsrechnung]] nieder. |
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:Beispiel: Absicherung gegen ein [[Wechselkursrisiko]] durch [[Devisentermingeschäft]] oder [[Devisenoptionsgeschäft]]. |
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:Beispiel: Das [[Investitionsrisiko]] von [[Investition]]en bei einer ausländischen [[Tochtergesellschaft]] wird abgesichert. |
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⚫ | Betrachtet man die beiden erstgenannten Arten des Hedgegeschäfts, sind sie auf den ersten Blick einfach voneinander abgrenzbar: bei einer Einzelposition ergibt sich aus dem Sicherungszweck eindeutig die Art der Hedge-Beziehung. Diese Eindeutigkeit ist jedoch bei näherer Betrachtung nicht mehr ohne Weiteres gegeben. Bei zusammengesetzten Positionen ist sie abhängig davon, von welchem Standpunkt aus der Vergleich vorgenommen wird. Dies lässt sich mit folgendem Beispiel am [[Asset Liability Management]] von [[Bank]]en verdeutlichen. Hier sind folgende Kombinationen möglich: |
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== Hedge Accounting beim Rechnungslegungsstandard HGB == |
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Der [[Rechnungslegungsstandard]] des deutschen [[Handelsgesetzbuch]]s (HGB) berücksichtigt in seiner Bewertungssystematik auch das Hedge Accounting. Seit Januar 2009 erlaubt die geltende Neufassung des {{§|254|hgb|juris}} HGB die Zusammenfassung von [[Vermögensgegenstand|Vermögensgegenständen]], [[schwebendes Geschäft|schwebenden Geschäften]] oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteter [[Transaktion (Wirtschaft)|Transaktione]]n zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme mit Finanzinstrumenten zu ''Bewertungseinheiten''. Dabei sind die Bildung von [[Rückstellung]]en ({{§|249|hgb|juris}} Abs. 1 HGB), der Einzelbewertungsgrundsatz ({{§|252|hgb|juris}} Abs. 1 Satz 3 HGB und {{§|240|hgb|juris}} Abs. 1 HGB), das [[Realisationsprinzip|Realisations-]] und [[Imparitätsprinzip]] (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB), das [[Anschaffungswertprinzip]] ({{§|253|hgb|juris}} Abs. 1 Satz 1 HGB) und die Währungsumrechnung ({{§|256a|hgb|juris}} HGB) während der [[Laufzeit (Wirtschaft)|Laufzeit]] der Sicherungsgeschäfte nicht anzuwenden. |
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Die Bewertungseinheit beruht auf der Überlegung, dass die aus einem Grundgeschäft resultierenden [[Finanzrisiko|Finanzrisiken]] durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften – wirtschaftlich betrachtet – neutralisiert werden können. Daher wird bei Bestehen einer Bewertungseinheit auf die Berücksichtigung nicht realisierter Verluste verzichtet, wenn diesen in gleicher Höhe nicht realisierte Gewinne gegenüberstehen, soweit der Eintritt der abgesicherten Risiken ausgeschlossen ist.<ref>{{BT-Drs|16|10067}} vom 30. Juli 2008, ''Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)'', S. 58</ref> Zulässig ist die unmittelbare Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein einzelnes Sicherungsgeschäft ({{enS|micro hedging}}), die Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte ({{enS|portfolio hedging}}) oder die Absicherung ganzer Gruppen von Grundgeschäften ({{enS|macro hedging}}).<ref>BT-Drs. 16/10067 vom 30. Juli 2008, ''Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG)'', S. 58</ref> |
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== Hedge-Arten nach [[IAS 39]] == |
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Durch Bewertungseinheiten dieser Art werden nicht realisierte Verluste nicht bilanziert, soweit ihnen in gleicher Höhe nicht realisierte Gewinne gegenüberstehen. Abgesichert werden können sowohl Wertänderungsrisiken (''Fair Value Hedge'') als auch Zahlungsstromrisiken (''Cashflow Hedge'').<ref>[https://www.google.de/books/edition/HGB_Bilanz_Kommentar/nG_sCQAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Hedge+accounting+%C2%A7+254+hgb&pg=PA576&printsec=frontcover Harald Kessler/Ralph Brinkmann/Stefan Müller, ''HGB-Bilanz-Kommentar'', 2014, S. 576 ff.]</ref> In engem Zusammenhang mit § 254 HGB steht die Angabe des Hedge Accounting im [[Anhang (Jahresabschluss)|Anhang]] nach {{§|285|hgb|juris}} Nr. 23 HGB. |
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Entsprechend den zu sichernden Risiken differenziert [[IAS 39]] drei Arten von Siche-rungsbeziehungen: |
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a) Fair Value Hedge |
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b) Cashflow Hedge |
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c) Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation |
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Ohne Hedge Accounting würde das Prinzip der [[Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung#Grundsatz der Einzelbewertung|Einzelbewertung]] gelten. Wird dabei beispielsweise eine [[langfristig]]e Forderung in [[Fremdwährung]] (''Grundgeschäft'') durch einen [[Devisentermingeschäft|Devisenterminverkauf]] (''Hedgegeschäft'') gesichert und steigt der [[Wechselkurs]] bis zum [[Bilanzstichtag]], so dürfte auf die Forderung wegen des geltenden [[Anschaffungswertprinzip|Anschaffungswert-]] und [[Imparitätsprinzip]]s keine [[Zuschreibung (Rechnungswesen)|Zuschreibung]] vorgenommen werden, während der gegenläufige latente Verlust aus dem Devisentermingeschäft jedoch als [[Drohverlustrückstellung]] passiviert werden müsste.<ref>[https://www.google.de/books/edition/IFRS/I9PmDAAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Synchronisierung+bei+Grundgesch%C3%A4ft+und+Sicherungsinstrument+hedge&pg=PA149&printsec=frontcover Norbert Lüdenbach, ''IFRS'', 2016, S. 149]</ref> Das Hedge Accounting erlaubt dagegen eine Synchronisation beider gegenläufiger Risiken. ''Synchronisation'' bedeutet, dass eine Kompensation der Effekte aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft in derselben [[Rechnungsperiode]] ergebniswirksam stattfindet.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Auswirkung_einer_Umstellung_der_Rechnung/EeD-DwAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Synchronisierung+bei+Grundgesch%C3%A4ft+und+Sicherungsinstrument+hedge&pg=PA129&printsec=frontcover Thorsten Bosse, ''Auswirkung einer Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS auf das Bilanzrating'', 2011, S. 129]</ref> |
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Der '''Fair Value Hedge''' ist die Absicherung des Risikos einer Fair Value-Änderung eines bilanzierten Vermögenswertes bzw. einer bilanzierten Verbindlichkeit oder einer nicht bilanzwirksamen festen Verpflichtung (Firm Commitment) oder eines spezifischen An-teils an einem solchen Vermögenswert, einer solchen Verbindlichkeit oder einer solchen festen Verpflichtung, wenn dieser Anteil einem bestimmten Risiko zugeordnet werden kann und Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben könnte. |
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Als Beispiele eines Fair Value Hedge können aufgeführt werden: |
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== Hedge Accounting beim Rechnungslegungsstandard IFRS == |
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Die Absicherung einer Festzinsposition gegen Änderungen des beizulegenden Zeit-wertes, die aus Änderungen der Marktzinssätze resultieren, |
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⚫ | Die Abbildung von Sicherungsbeziehungen stellt aus Sicht der [[Kreditinstitut]]e eine der umstrittensten Regelungen der [[IFRS]] / IAS dar. Grundsätzlich resultiert die Notwendigkeit gesonderter Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen aus dem gemischten Modell der Bewertung ({{enS|Mixed Model}}), auf dem [[IAS 39]] basiert. Bilanziert eine Bank nach „normalen“ Regeln des IAS 39, wäre beispielsweise folgende Konstellation denkbar: Während das Grundgeschäft eines Hedge aus einer [[Bilanzposition]] besteht, die zu fortgeführten [[Anschaffungskosten]] zu bewerten ist, wird das dazugehörige Sicherungsgeschäft in Form eines [[Derivat (Wirtschaft)|Derivats]] grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet ({{enS|Accounting mismatch}}). Wirtschaftlich gesehen entsteht für die Bank hier weder ein Gewinn noch ein Verlust, da sich Grund- und Sicherungsgeschäft kompensieren. Die Abbildung der Geschäfte würde jedoch nach den „normalen“ Vorschriften des IAS 39 asymmetrisch verlaufen: Nur die Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts würden sich in der [[Gewinn- und Verlustrechnung]] wiederfinden, nicht jedoch die Wertänderungen des Grundgeschäfts. Das ökonomische Risiko einer allgemeinen [[Verlustgefahr]] der Bank wäre zwar erfolgreich kompensiert worden, aber das bilanzielle Risiko einer möglichen Verschlechterung der [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögens-]], [[Finanzen|Finanz-]] und [[Ertragslage]] würde weiterhin bestehen und sich entsprechend im [[Jahresabschluss]] niederschlagen. Um eine solche Konstellation zu vermeiden, werden in Sicherungsbeziehungen eingebundene Finanzinstrumente ({{enS|embedded instruments}}) von IAS 39 im Rahmen des ''Hedge Accounting'' als Sonderfall erfasst und nach anderen Regeln bewertet als ungesicherte Finanzinstrumente. Es findet eine Synchronisierung hinsichtlich der Abbildung von Wertschwankungen bei Grundgeschäft und Sicherungsinstrument statt.<ref>[https://www.google.de/books/edition/Das_kleine_B%C3%B6rsen_Lexikon/5yTRDwAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Synchronisierung+bei+Grundgesch%C3%A4ft+und+Sicherungsinstrument+hedge&pg=PT851&printsec=frontcover Hans E. Büschgen, ''Das kleine Börsen-Lexikon'', 2012, o. S.]</ref> |
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== Wirtschaftliche Aspekte == |
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Die Absicherung von Vorräten gegen Preisänderungsrisiken, |
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Das Konzept des Hedgegeschäfts besteht allgemein in einer [[Inverse Funktion|inversen]] Kombination [[Korrelation|hochkorrelierter]] Bilanzpositionen zwecks [[Risikominderung]] oder [[Risikotransfer]]. Dies bedeutet, dass die Wirkung von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenläufig sein sollte, um zu einer kompensatorischen Wirkung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Eigenkapital zu führen. [[Gewinn]]e oder [[Jahresfehlbetrag|Verluste]] bzw. [[Cashflow]]s sollten sich wegen ihrer Gegenläufigkeit ausgleichen, was im Rahmen des Hedge Accounting zwischen Grundgeschäft und korrespondierendem Sicherungsgeschäft bilaziell abgebildet wird.<ref>[https://www.google.de/books/edition/IFRS_Praxishandbuch/YTahBgAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Synchronisierung+bei+Grundgesch%C3%A4ft+und+Sicherungsinstrument+hedge&pg=PA412&printsec=frontcover Eike Dornbach/Florian Bansbach/Karl Petersen (Hrsg.), ''IFRS Praxishandbuch'', 2005, S. 412]</ref> In diesem Fall handelt es sich beim Hedge Accounting um eine [[Risikokompensation]].<ref>[https://www.google.de/books/edition/Lexikon_der_Rechnungslegung_und_Abschlu/waFsDwAAQBAJ?hl=de&gbpv=1&dq=Herstellungskosten+lexikon&pg=PA384&printsec=frontcover Andreas Oestreicher, ''Hedge Accounting'', in: Wolfgang Lück (Hrsg.), ''Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung'', 1998, S. 379]</ref> |
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== Abgrenzung == |
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Die Absicherung von variabel verzinslichen Finanzinstrumenten gegen Marktwert-änderungen, wenn der Marktwert zwischen den Zinsanpassungsterminen wesentli-chen Schwankungen unterliegt. |
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Das [[Risk Accounting]] steht im Gegensatz zum Hedge Accounting, welches zwar ebenfalls für risikotragende Geschäfte, die als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Schulden bilanziert werden, eine spezifische Bewertung vorschlägt, sich aber an der konkreten Art der Absicherung orientiert und folglich unterschiedliche Arten der Absicherung differenziert regelt. ''Risk Accounting'' ist insofern als spezifische Bilanzierungsvariante zu verstehen, die lediglich auf das Vorhandensein finanzieller Risiken und die bloße Tatsache ihrer Steuerung abstellt. |
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== Einzelnachweise == |
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Im Rahmen eines Fair Value Hedge gleichen sich die gegenläufigen Bewertungseffekte aus Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung aus. |
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{{Rechtshinweis}} |
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Der '''Cashflow Hedge''' dient der Absicherung der Gefahr von Schwankungen des Cash-flows. Diese Gefahr kann entweder einem bestimmten, mit dem bilanzierten Vermö-genswert oder der bilanzierten Verbindlichkeit verbundenen Risiko zugeordnet werden, oder sie kann dem mit einer vorhergesehenen Transaktion (highly probable forecast transaction) verbundenen Risiko zugeordnet werden. Die Gefahr von Schwankungen des Cashflows muß außerdem möglicherweise Auswirkungen auf das Periodenergebnis haben können. |
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Als Beispiele für einen Cashflow Hedge lassen sich anführen: |
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[[Kategorie:Bankwesen]] |
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Ein Zinsswap, mit dem eine variabel verzinsliche Position in eine festverzinsliche Position umgewandelt wird, |
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[[Kategorie:Betriebswirtschaftslehre]] |
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[[Kategorie:Bilanzrecht]] |
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Eine Absicherung des Fremdwährungsrisikos für eine vorhergesehene Transaktion (beispielsweise geplante Umsatzerlöse in einer Fremdwährung). |
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[[Kategorie:Risikomanagement]] |
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[[Kategorie:Risikomanagement (Versicherung)]] |
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Aktuelle Version vom 16. November 2023, 13:51 Uhr
Hedge Accounting (deutsch „Bilanzierung von Hedgegeschäften“) ist der Anglizismus für die Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Hedge Accounting betrifft die Bewertung von Finanzinstrumenten, Finanzierungstiteln oder Finanzprodukten (Grundgeschäfte), für die Sicherungsgeschäfte abgeschlossen wurden.[1] Sicherungsgeschäfte werden im Rahmen des Risikomanagements eines Unternehmens abgeschlossen, wenn ein Grundgeschäft mit einem Finanzrisiko verbunden ist, das vom Unternehmen ganz oder teilweise nicht getragen werden soll, sondern dieses im Wege der Risikominderung oder des Risikotransfers auf dritte Risikoträger ganz oder teilweise überträgt. Einer der beiden Verträge ist das Grundgeschäft (englisch hedged item), welches das Risiko bzw. die Risiken begründet hat, der andere Vertrag ist das Sicherungsgeschäft (oder Hedgegeschäft; englisch hedging instrument), welches das Risiko bzw. die Risiken des Grundgeschäfts absichert.
An Sicherungsgeschäften sind mindestens zwei Finanzinstrumente oder Finanzprodukte beteiligt, die in einem wirtschaftlichen – und oft auch in einem rechtlichen – Zusammenhang zueinander stehen. Diese Geschäfte werden beim Hedge Accounting nicht jedes für sich einer Einzelbewertung unterzogen, sondern als Bewertungseinheit betrachtet.[2]
Arten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Je nach Beschaffenheit der Sicherungsbeziehung werden gemäß IFRS 9 zwei Arten des Hedge Accounting unterschieden:[3]
- Der Fair Value-Hedge ist die ganze oder teilweise Absicherung bilanzierter Vermögenswerte, Verbindlichkeiten oder außerbilanzieller Verpflichtungen gegen die Risiken einer erfolgswirksam zu erfassenden Änderung ihres beizulegenden Zeitwerts.[4] Im Rahmen eines Fair Value Hedge gleichen sich die gegenläufigen Bewertungseffekte aus Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft in der Gewinn- und Verlustrechnung aus.
- Beispiele: Absicherungen von Forderungen oder Verbindlichkeiten gegen das Zinsänderungsrisiko.
- Der Cashflow Hedge ist die Absicherung gegen erfolgswirksam zu berücksichtigender Schwankungen künftiger Zahlungsströme.[5] Die Wertänderungen des Sicherungsinstrumentes werden direkt im Eigenkapital erfasst (englisch statement of changes in equity), soweit es den effektiven Teil des Hedgegeschäftes betrifft. Der ineffektive Teil schlägt sich unmittelbar in der Erfolgsrechnung nieder.
- Beispiel: Absicherung gegen ein Wechselkursrisiko durch Devisentermingeschäft oder Devisenoptionsgeschäft.
- Der Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation dient der Absicherung einer Nettoinvestition einer ausländischen Direktinvestition.[6]
- Beispiel: Das Investitionsrisiko von Investitionen bei einer ausländischen Tochtergesellschaft wird abgesichert.
Betrachtet man die beiden erstgenannten Arten des Hedgegeschäfts, sind sie auf den ersten Blick einfach voneinander abgrenzbar: bei einer Einzelposition ergibt sich aus dem Sicherungszweck eindeutig die Art der Hedge-Beziehung. Diese Eindeutigkeit ist jedoch bei näherer Betrachtung nicht mehr ohne Weiteres gegeben. Bei zusammengesetzten Positionen ist sie abhängig davon, von welchem Standpunkt aus der Vergleich vorgenommen wird. Dies lässt sich mit folgendem Beispiel am Asset Liability Management von Banken verdeutlichen. Hier sind folgende Kombinationen möglich:
- Die variabel verzinslichen Verpflichtungen übertreffen die variabel verzinslichen Forderungen (),
- die festverzinslichen Forderungen übertreffen die festverzinslichen Verbindlichkeiten ().
Nimmt man ansonsten ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen dem Gesamtvolumen der Forderungen und dem Gesamtvolumen der Verbindlichkeiten an, dann kann das Zinsänderungsrisiko von zwei verschiedenen Blickpunkten aus abgesichert werden:
- Der Festzinsüberhang bei den Forderungen (Kreditgeschäft) wird mit Hilfe eines Swaps in eine variabel verzinsliche Vermögensposition umgewandelt, so dass der Fair Value unverändert bleibt (Fair Value Hedge),
- Der Überhang an variabel verzinslichen Verbindlichkeiten (Einlagengeschäft) wie wird mit Hilfe eines Swaps in eine Schuldposition mit einem auf das Kreditgeschäft passenden festen Cashflow umgewandelt (Cashflow Hedge).
Auf diese Weise kann folglich sowohl ein Fair Value Hedge als auch ein Cashflow Hedge zu dem gewünschten Absicherungsergebnis führen.
Hedge Accounting beim Rechnungslegungsstandard HGB
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Rechnungslegungsstandard des deutschen Handelsgesetzbuchs (HGB) berücksichtigt in seiner Bewertungssystematik auch das Hedge Accounting. Seit Januar 2009 erlaubt die geltende Neufassung des § 254 HGB die Zusammenfassung von Vermögensgegenständen, schwebenden Geschäften oder mit hoher Wahrscheinlichkeit erwarteter Transaktionen zum Ausgleich gegenläufiger Wertänderungen oder Zahlungsströme mit Finanzinstrumenten zu Bewertungseinheiten. Dabei sind die Bildung von Rückstellungen (§ 249 Abs. 1 HGB), der Einzelbewertungsgrundsatz (§ 252 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 240 Abs. 1 HGB), das Realisations- und Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 und 4 HGB), das Anschaffungswertprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) und die Währungsumrechnung (§ 256a HGB) während der Laufzeit der Sicherungsgeschäfte nicht anzuwenden.
Die Bewertungseinheit beruht auf der Überlegung, dass die aus einem Grundgeschäft resultierenden Finanzrisiken durch den Einsatz von Sicherungsgeschäften – wirtschaftlich betrachtet – neutralisiert werden können. Daher wird bei Bestehen einer Bewertungseinheit auf die Berücksichtigung nicht realisierter Verluste verzichtet, wenn diesen in gleicher Höhe nicht realisierte Gewinne gegenüberstehen, soweit der Eintritt der abgesicherten Risiken ausgeschlossen ist.[7] Zulässig ist die unmittelbare Absicherung eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein einzelnes Sicherungsgeschäft (englisch micro hedging), die Absicherung mehrerer gleichartiger Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsgeschäfte (englisch portfolio hedging) oder die Absicherung ganzer Gruppen von Grundgeschäften (englisch macro hedging).[8]
Durch Bewertungseinheiten dieser Art werden nicht realisierte Verluste nicht bilanziert, soweit ihnen in gleicher Höhe nicht realisierte Gewinne gegenüberstehen. Abgesichert werden können sowohl Wertänderungsrisiken (Fair Value Hedge) als auch Zahlungsstromrisiken (Cashflow Hedge).[9] In engem Zusammenhang mit § 254 HGB steht die Angabe des Hedge Accounting im Anhang nach § 285 Nr. 23 HGB.
Ohne Hedge Accounting würde das Prinzip der Einzelbewertung gelten. Wird dabei beispielsweise eine langfristige Forderung in Fremdwährung (Grundgeschäft) durch einen Devisenterminverkauf (Hedgegeschäft) gesichert und steigt der Wechselkurs bis zum Bilanzstichtag, so dürfte auf die Forderung wegen des geltenden Anschaffungswert- und Imparitätsprinzips keine Zuschreibung vorgenommen werden, während der gegenläufige latente Verlust aus dem Devisentermingeschäft jedoch als Drohverlustrückstellung passiviert werden müsste.[10] Das Hedge Accounting erlaubt dagegen eine Synchronisation beider gegenläufiger Risiken. Synchronisation bedeutet, dass eine Kompensation der Effekte aus dem Grund- und Sicherungsgeschäft in derselben Rechnungsperiode ergebniswirksam stattfindet.[11]
Hedge Accounting beim Rechnungslegungsstandard IFRS
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Abbildung von Sicherungsbeziehungen stellt aus Sicht der Kreditinstitute eine der umstrittensten Regelungen der IFRS / IAS dar. Grundsätzlich resultiert die Notwendigkeit gesonderter Bilanzierungsregeln für Sicherungsbeziehungen aus dem gemischten Modell der Bewertung (englisch Mixed Model), auf dem IAS 39 basiert. Bilanziert eine Bank nach „normalen“ Regeln des IAS 39, wäre beispielsweise folgende Konstellation denkbar: Während das Grundgeschäft eines Hedge aus einer Bilanzposition besteht, die zu fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten ist, wird das dazugehörige Sicherungsgeschäft in Form eines Derivats grundsätzlich erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (englisch Accounting mismatch). Wirtschaftlich gesehen entsteht für die Bank hier weder ein Gewinn noch ein Verlust, da sich Grund- und Sicherungsgeschäft kompensieren. Die Abbildung der Geschäfte würde jedoch nach den „normalen“ Vorschriften des IAS 39 asymmetrisch verlaufen: Nur die Wertänderungen des Sicherungsgeschäfts würden sich in der Gewinn- und Verlustrechnung wiederfinden, nicht jedoch die Wertänderungen des Grundgeschäfts. Das ökonomische Risiko einer allgemeinen Verlustgefahr der Bank wäre zwar erfolgreich kompensiert worden, aber das bilanzielle Risiko einer möglichen Verschlechterung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage würde weiterhin bestehen und sich entsprechend im Jahresabschluss niederschlagen. Um eine solche Konstellation zu vermeiden, werden in Sicherungsbeziehungen eingebundene Finanzinstrumente (englisch embedded instruments) von IAS 39 im Rahmen des Hedge Accounting als Sonderfall erfasst und nach anderen Regeln bewertet als ungesicherte Finanzinstrumente. Es findet eine Synchronisierung hinsichtlich der Abbildung von Wertschwankungen bei Grundgeschäft und Sicherungsinstrument statt.[12]
Wirtschaftliche Aspekte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Konzept des Hedgegeschäfts besteht allgemein in einer inversen Kombination hochkorrelierter Bilanzpositionen zwecks Risikominderung oder Risikotransfer. Dies bedeutet, dass die Wirkung von Grundgeschäft und Sicherungsgeschäft gegenläufig sein sollte, um zu einer kompensatorischen Wirkung in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Eigenkapital zu führen. Gewinne oder Verluste bzw. Cashflows sollten sich wegen ihrer Gegenläufigkeit ausgleichen, was im Rahmen des Hedge Accounting zwischen Grundgeschäft und korrespondierendem Sicherungsgeschäft bilaziell abgebildet wird.[13] In diesem Fall handelt es sich beim Hedge Accounting um eine Risikokompensation.[14]
Abgrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Risk Accounting steht im Gegensatz zum Hedge Accounting, welches zwar ebenfalls für risikotragende Geschäfte, die als finanzieller Vermögenswert oder finanzielle Schulden bilanziert werden, eine spezifische Bewertung vorschlägt, sich aber an der konkreten Art der Absicherung orientiert und folglich unterschiedliche Arten der Absicherung differenziert regelt. Risk Accounting ist insofern als spezifische Bilanzierungsvariante zu verstehen, die lediglich auf das Vorhandensein finanzieller Risiken und die bloße Tatsache ihrer Steuerung abstellt.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Tristan Nguyen, Bilanzielle Abbildung von Finanzderivaten und Sicherungsgeschäften, 2007, S. 147 ff.
- ↑ Dana Doege, Hedge Accounting nach IAS/IFRS, 2013, S. 36
- ↑ Tristan Nguyen, Bilanzielle Abbildung von Finanzderivaten und Sicherungsgeschäften, 2007, S. 147
- ↑ IAS 39.86a in Verbindung mit IAS 39.AG104
- ↑ IAS 39.86b in Verbindung mit IAS 39.AG110
- ↑ IAS 21
- ↑ BT-Drs. 16/10067 vom 30. Juli 2008, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG), S. 58
- ↑ BT-Drs. 16/10067 vom 30. Juli 2008, Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – BilMoG), S. 58
- ↑ Harald Kessler/Ralph Brinkmann/Stefan Müller, HGB-Bilanz-Kommentar, 2014, S. 576 ff.
- ↑ Norbert Lüdenbach, IFRS, 2016, S. 149
- ↑ Thorsten Bosse, Auswirkung einer Umstellung der Rechnungslegung von HGB auf IFRS auf das Bilanzrating, 2011, S. 129
- ↑ Hans E. Büschgen, Das kleine Börsen-Lexikon, 2012, o. S.
- ↑ Eike Dornbach/Florian Bansbach/Karl Petersen (Hrsg.), IFRS Praxishandbuch, 2005, S. 412
- ↑ Andreas Oestreicher, Hedge Accounting, in: Wolfgang Lück (Hrsg.), Lexikon der Rechnungslegung und Abschlussprüfung, 1998, S. 379