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„Sexueller Missbrauch von Kindern“ – Versionsunterschied

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'''Sexueller Missbrauch von Kindern''' (auch '''sexueller Kindesmissbrauch''') oder '''sexuelle Gewalt an Kindern''' (auch '''sexualisierte Gewalt gegen Kinder''') bezeichnet nach sozialwissenschaftlicher Definition „jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können“.<ref>[https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/definition-von-sexuellem-missbrauch ''Definition von sexuellem Missbrauch'', in: Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 2021]</ref>


Die sexuellen Handlungen können mit, an, vor oder unter Einbeziehung von Kindern erfolgen. Sie können also Körperkontakt beinhalten (sogenannte ''Hands-On-Taten'') oder nicht (''Hands-Off-Taten''). Hands-On-Taten reichen von flüchtigen Berührungen über Manipulationen an den Genitalien des Kindes bis hin zu oraler, vaginaler oder analer Penetration. Als Hands-Off-Tat zählt beispielsweise das Masturbieren vor Kindern oder die Anstiftung eines Kindes zu masturbationsähnlichen Berührungen der eigenen Genitalien.
'''Sexueller Missbrauch von Kindern''' ist eine Formulierung für die Missbilligung der Einbeziehung von [[Kindern]] in sexuelle Handlungen in der Regel durch Erwachsene. Bis heute gibt es keine allgemein gültige Definition des Begriffs, die Forschung ist sich nicht einmal darüber einig, daß alle sexuellen Handlungen, die durch psychischen oder physischen Druck erzwungen werden, sexuellen Missbrauch darstellen, da in dieser als "eng" bezeichneten Definition der Begriff überflüssig wäre (zum Beispiel durch "Nötigung", "Vergewaltigung", "Beleidigung" oder "Vergewaltigung" konkreter benannt werden kann.
Einzig die juristische Definition als Tatbestand kann anhand der gesetzlichen Formulierung und der Rechtsprechung exakter beschrieben werden.


Die Täter können Erwachsene, Jugendliche oder andere Kinder sein. Sie sind überwiegend männlichen Geschlechts und oft aus dem sozialen Nahraum des Kindes. Zwischen Kind und Täter besteht in der Regel ein Machtgefälle, oft ein Abhängigkeits-, und nicht selten ein Vertrauensverhältnis. Entgegen landläufiger Meinung ist die Mehrheit der Täter nicht [[pädophil]].
== Einführung ==


Sexueller Missbrauch von Kindern ist fast überall auf der Welt eine Straftat, ebenso die Erstellung, der Besitz und der Konsum von [[Kinderpornografie]]. Das [[Schutzalter]] ist kulturell sehr verschieden und weltweit unterschiedlich geregelt. Es variiert weltweit zwischen 12 und 18 Jahren, meist liegt es bei 14 oder 16 Jahren. Sexueller Missbrauch an Kindern wird dadurch unterschieden von [[sexueller Missbrauch von Jugendlichen]] bzw. [[Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen|von Schutzbefohlenen]] mit höherer Schutzaltersgrenze. Der Missbrauch ist oft schwer zu beweisen, hat dann aber in der Regel lange [[Haftstrafe]]n für den Täter zur Folge.
Sexueller Missbrauch von Kindern ist in den meisten Ländern ein Straftatbestand. In der Regel kommen dabei weit gefasste Kriterien zum Ansatz, die jegliche Beteiligung von Kindern an sexuellen Handlungen erfassen. Dies kann dann neben der Vergewaltigung eines Kindes beispielsweise auch sexuelle Handlungen von Kindern untereinander betreffen oder Handlungen mit Erwachsenen, in die das Kind einwilligte ohne Gewalt im weitesten Sinne unterworfen zu sein, oder die das Kind sogar initiierte. Während stark zu vermuten steht, dass beispielsweise [[Doktorspiele]] zur normalen kindlichen Sexualität gehören und als solche dem "Missbrauchs"-Begriff intuitiv zu wider laufen, so ist die Frage, ob - und wenn ja aus welchen Gründen - einvernehmliche sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen als Missbrauch bezeichnet werden müssen.


Die Opfer werden meist [[Trauma (Psychologie)|traumatisiert]] und in ihrer [[Kinderpsychologie|Entwicklung]] beeinträchtigt; es kann zu psychischen Störungen kommen, die lebenslang anhalten können.
Das Thema ist daher von drei Seiten zu beleuchten: Es besitzt eine sexualwissenschaftliche Komponente, in der insbesondere der Entwicklungsstand und die sexuelle Reife von Kindern untersucht wird, sowie die Einflüsse, die sexuelle Geschehnisse zwischen Kindern und insbesondere Erwachsenen auf die Kinder haben. Es besitzt zweitens eine moralische Komponente, da auch solche Einflüsse, die nicht als schädlich erkannt werden, in einer Gesellschaft aus anderen Gründen nicht akzeptabel sein können. Und es besitzt drittens eine juristische Komponente: Die Rechtssprechung muss, aufgrund sexualwissenschaftlicher Erkenntnisse und moralischer Vorstellungen einer Gesellschaft Verfahren finden, Kinder vor Schäden in Ihrer Entwicklung zu schützen und ihre Rechte zu wahren. Problematisch ist, dass einerseits die sexualwissenschaftliche Forschung in diesem Bereich auf eher wackeligen Beinen steht, andererseits Gesetzgeber in der Regel wenig Rücksicht auf Einzelfälle nehmen können und klare Definitionen bevorzugen müssen, die auf individuelle Entwicklungsstände wenig Rücksicht nehmen können. Die Festlegung des Definitionsumfangs stellt einen Kompromiss zwischen dem Schutz von Kindern vor Missbrauch und dem Recht von Kindern auf selbstbestimmte Sexualität dar (siehe [[Kinderrechte]]).


== Definition ==
===Gründe für ein Verbot sexueller Handlungen mit Kindern===
In ihrem ''Terminologischen Exkurs'' weisen die [[Sexualwissenschaft]]ler Ahlers, Schaefer und [[Klaus Michael Beier|Beier]] darauf hin, dass weder in der wissenschaftlichen Literatur noch im gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema sexueller Übergriffe auf Kinder eine „einheitliche Begriffsverwendung“ herrsche und deshalb in der öffentlichen Diskussion „nicht zutreffend zwischen den verschiedenen zugehörigen Begriffen differenziert“ werde.<ref>{{Literatur |Autor=Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, [[Klaus M. Beier]] |Titel=Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit im ICD-10 und DSM-IV |Sammelwerk=Sexuologie |Band=12 |Nummer=3/4 |Datum=2006 |Seiten=120–152 |Kommentar=Zitate S.&nbsp;145 |Online=http://www.sexuologie-info.de/pdf/Bd.12_2005_2.pdf |Format=PDF |KBytes=1981 |Abruf=2020-06-14}}</ref>
Als ''sexueller Missbrauch von Kindern'' werden in den meisten Ländern auch Handlungen verfolgt, die zugleich andere Straftatbestände erfüllen, wie Inzest, Exhibitionismus, Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung. Die Kriterien für ''sexuellen Missbrauch von Kindern'' sind aber weiter gefasst. Das geschützte Rechtsgut ist in Deutschland die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Ob das Kind in die sexuellen Handlungen eingewilligt hat, spielt keine Rolle, da es nach Auffassung des Gesetzgebers dabei in jedem Fall einem Schadensrisiko ausgesetzt ist (siehe aber [[kindliche Sexualität]]). Ab einem bestimmten Alter, das sich zumindest im Prinzip an der biologischen Entwicklung orientiert, sieht er dieses Risiko nicht mehr.


Der ''Forschungsverbund „Gewalt gegen Männer“'' erwähnt im Abschlussbericht seiner [[Pilotstudie]] zum sexuellen Missbrauch von Jungen verschiedene „Definitionstypen“ – enge, weite, gesellschaftliche, feministische, entwicklungspsychologische und klinische Definitionen, doch eine „allgemeingültige“ vermögen auch diese Autoren nicht zu erkennen. Sie empfehlen allerdings Formulierungen, die nicht zwingend unterstellen, dass Täter stets männlichen und Opfer immer weiblichen Geschlechts sind. Sie zitieren [[Dirk Bange]], für den es eine „allgemein akzeptierte und für alle Zeiten gültige Definition“ nicht geben könne.<ref>{{Literatur |Autor=Forschungsverbund „Gewalt gegen Männer“ |Titel=Abschlußbericht der Pilotstudie |TitelErg=Im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend |Ort=Berlin |Datum=2004 |Seiten=83 |Online=https://www.bmfsfj.de/blob/84590/a3184b9f324b6ccc05bdfc83ac03951e/studie-gewalt-maenner-langfassung-data.pdf |Format=PDF |KBytes=7270 |Abruf=2020-06-15}}</ref>
In den USA will der Gesetzgeber das sexuelle Selbstbestimmungsrecht der Kinder schützen. Weil Kinder aber nicht ''wissentlich'' in sexuelle Handlungen einwilligen können, kann es gemäß der Verhandlungsmoral auch keine einvernehmlichen sexuellen Kontakte zu Kindern geben. Die Handlungen werden, auch wenn das Kind ihnen zugestimmt hat, so bewertet, als hätten sie gegen seinen Willen stattgefunden. Sie gelten damit rechtlich als Vergewaltigung (''statutory rape''). Die Altersgrenze, ab der ein Kind fähig ist ''wissentlich'' sexuellen Handlungen zuzustimmen und damit auch faktisch ein Recht auf sexuelle Selbstbestimmungsrecht bekommt, richtet sich im Prinzip nicht nach der biologischen, sondern nach der geistigen Entwicklung. In dem dafür verwendeten Begriff ''Alter der Zustimmungsfähigkeit'' (''[[:en:age of consent|age of consent]]'') im Gegensatz zum deutschen ''[[Schutzalter]]'' macht sich das unterschiedliche geschützte Rechtsgut bemerkbar.


Bange und Deegener definieren [[Sexueller Missbrauch|sexuellen Missbrauch]] von Kindern als „jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“.<ref>Adelheid Unterstaller: [http://db.dji.de/asd/F006_Unterstaller_lv.pdf ''Was ist unter sexuellem Missbrauch zu verstehen?''] (PDF; 470&nbsp;kB).</ref>
Bei der juristischen Betrachtung ist gesondert zu beachten, dass die meisten Komponenten des sexuellen Missbrauches in der Regel bereits generell unter Strafe gestellt sind: So ist eine Vergewaltigung eine Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, unabhängig davon, ob eine erwachsene Frau oder ein Kind zum Opfer wird. Die Rechtsprechung hat sich daher insbesondere mit der spezifischen Frage zu befassen, was das Besondere darstellt, das exakt diejenigen sexuelle Handlungen mit Kindern zu strafrechtlich relevanten Handlungen machen kann, die unter Erwachsenen vollkommen akzeptabel wären.


Beim ''sexuellen Missbrauch von Kindern'' als Begriff, ist das Wort „[[Missbrauch]]“ von zentraler Bedeutung: Sexueller Missbrauch eines Kindes bedeutet stets eine Verletzung seines Rechts auf [[sexuelle Selbstbestimmung]], sei es durch eine sexuelle Handlung gegen den Willen des Kindes oder durch Ausnutzung seiner sich noch im Entwicklungsstadium befindenden sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit. Ab welchem Alter eine solche Selbstbestimmungsfähigkeit sicher vermutet oder vorausgesetzt wird, ist stark kulturabhängig. Beispielsweise wird in den meisten Kulturen das heiratsfähige Alter mit einer gewissen sexuellen (nicht notwendigerweise sozialen) [[Autonomie]] verknüpft. Im deutschen Recht wird die [[Einwilligungsfähigkeit]] eines Kindes in sexuelle Handlungen, mithin seine sexuelle Autonomie, generell [[Negation|verneint]], sodass sich hier das [[Rechtsgut]] der sexuellen Selbstbestimmung im Kindesalter als Recht auf eine von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freie Gesamtentwicklung widerspiegelt.
==Definitionen und Kategorisierungssysteme==


In der [[Sexualethik]] wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen einfacher Zustimmung (engl. ''simple consent'') und wissentlicher Zustimmung (engl. [[Informed consent (Pädophilie)|''informed consent'']]). Hier geht es darum, ob eine Person überhaupt so weit in der Lage ist, die Folgen der betreffenden Zustimmung bzw. Handlung abzusehen, dass man überhaupt von Zustimmung sprechen kann: dies setze ein umfassendes Begreifen des Geschehens und seiner voraussehbaren Folgen voraus.
Die verschiedenen existierenden Definitionen lassen sich allgemein in verschiedene Kategorisierungssysteme unterteilen.


Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des [[Schutzalter]]s gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften [[Kind]]ern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten als ''sexueller Missbrauch von Kindern'' definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen.
===Weite und enge Definitionen===


Obgleich in der Literatur (und im Strafrecht vieler Staaten) mit dem Begriff ''sexueller Missbrauch von Kindern'' meist ''alle'' sexuellen Handlungen mit Kindern gemeint sind (manche Studien untersuchen nur Fälle, in denen der Täter erwachsen ist oder eine bestimmte Altersdifferenz vorliegt, rechnen dann aber meist gewaltsame sexuelle Übergriffe unter Gleichaltrigen mit ein), ist diese (aus dem Strafrecht übernommene) Begriffsverwendung problematisch, denn sie steht nicht von vornherein im Einklang mit der hier angegebenen Definition von Bange und Deegener, da ein Fehlen der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit auch älterer Kinder und mithin die Missbräuchlichkeit (im Sinne dieser Definition) auch beiderseitig gewollter sexueller Handlungen mit älteren Kindern zumindest nicht nachgewiesen ist. Auch weicht die strafrechtliche von der psychologischen Definition dahingehend ab, dass laut polizeilichen Ermittelungsergebnissen in Deutschland über die Hälfte der angezeigten Sexualkontakte mit Kindern nicht mit offenkundiger Gewalt, Drohung oder [[Machtmissbrauch]] einhergehen<ref>Michael C. Baurmann: ''Sexualität, Gewalt und die Folgen für das Opfer. Zusammengefaßte Ergebnisse aus einer Längsschnittuntersuchung bei Opfern von angezeigten Sexualkontakten.'' Berichte des Kriminalistischen Instituts, Bundeskriminalamt, Wiesbaden 1982, S.&nbsp;18.</ref> und somit bei einem Teil der Missbrauchsfälle das Ausnutzen einer Macht- und Autoritätsposition des Täters, wie Bange und Deegener sie in ihrer Definition für das Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs von Kindern fordern, fraglich ist.<!-- Die alte Formulierung war höchst fragwürdig: 1. 20 J alte Def. von Bange und Deegener ist nur eine von mehreren und wird mittlerweile oft als zu eng gesehen, z.B. Ausnutzen von Einfluss und Vertrauen, Manipulation…, 2. Ref. 2: BKA Untersuchung (1982) und Ref. 3: „Sex in Pedophiliac Relationships: An Empirical Investigation among a Nonrepresentative Group of Boys“ (1984) nicht geeignet, um eine derartige Aussage bzw. Theorie zu stützen, 3. Auseinanderfallen der Definitionen von Gewalt: polizeiliche Sicht ≠ Macht, Autorität (+ Vertrauen) aus psych. Sicht, erfordert keine Drohung oder körperl. Gewalt… das so geht nicht zusammen – weitere Überarbeitung des Abschnitts erforderlich. --> Zudem unterscheiden sich die strafrechtlichen Bestimmungen verschiedener Staaten und tragen zu einer uneinheitlichen Verwendung des Begriffs in der Literatur bei.
''Weit gefasste Definitionen'' versuchen sämtliche als potenziell schädlich angesehene Handlung als sexuellen Missbrauch von Kindern zu erfassen, also auch Handlungen ohne Körperkontakt wie [[Exhibitionismus]] oder die Präsentation pornografischer Abbildungen. Sie finden vor allem in der Rechtsprechung Anwendung, da sie Kindern einerseits maximalen Schutz bieten und andererseits auch gesellschaftliche Werte umsetzen sollen.


Der Umstand der Kulturabhängigkeit des Alters, ab dem die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung angenommen wird, wird von [[Pädosexualität|Pädosexuellen]] häufig angeführt, um die Problematik pädosexueller Kontakte zu relativieren und sie als hinnehmbar darzustellen. Unabhängig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen („wir wollen es beide und haben uns lieb“) und lässt die spezifische leichtere [[Traumatisierung|Traumatisierbarkeit]] von Kindern außer Acht oder stellt deren Traumatisierbarkeit durch gewaltfreie sexuelle Kontakte grundsätzlich infrage.
''Eng gefasste Definitionen'' hingegen beschränken den Begriff ausschliesslich auf eindeutig als schädlich für das Kind identifizierte Handlungen, zumeist mit Körperkontakt. Dadurch stellen eng gefasste Definitionen quasi den "kleinsten gemeinsamen Nenner" aller Definitionen dar, sie werden vor allem in der Forschung verwandt, wo sie dazu dienen, die Vergleichbarkeit von Zahlen zu gewährleisten.


== Formen ==
===Normative, klinische und Forschungsdefinitionen===
Ein Großteil sexuellen Missbrauchs wird wohl weltweit im [[Familie|familiären]] oder [[Soziales Umfeld|näheren Umfeld]] der Opfer begangen. Der andere Punkt sind Gewaltverbrechen von Tätern an ihm vorher unbekannten Opfern. Die Thematik der [[Kinderprostitution]] nimmt eine Zwischenstellung ein.


Es kann aus Sicht der [[Psychologie]] zwischen verschiedenen Missbrauchsformen unterschieden werden. Hierzu gehören der Missbrauch:
Unter dem Begriff der ''Normativen Definitionen'' fallen all jene Definitionen, die aus bereits im Vorhinein feststehenden wertenden Perspektiven entstehen, so zum Beispiel feministische Definitionen mit ihrer Betonung patriarchalischer Gesellschaftsstrukturen, aber auch von explizit pro- oder antipädophilen Standpunkten aus. Auch rechtliche Definitionen haben meist normative Tendenzen, da sie gesamtgesellschaftliche Ansichten einschliessen.


* ohne körperlichen Kontakt (bspw. Ansehen von pornografischen Fotos oder [[Pornofilm]]en);
''Klinische Definitionen'' sind all jene Definitionen, die das opfereigene Gefühl der Traumatisierung voraussetzen.
* mit körperlichem Kontakt (bspw. gegenseitiges Berühren), nicht [[Penetration (Medizin)|penetrativ]] (bspw. gegenseitiges Berühren von Geschlechtsteilen);
* mit penetrativem Kontakt (bspw. [[Oralverkehr]], seltener [[Vaginalverkehr]] bzw. [[Analverkehr]]);
* mit [[Paraphilie]]n (bspw. [[Sadismus]]) sowie [[ritual]]isierter Missbrauch.


Die sexuellen Handlungen können also mit, an, vor oder unter Einbeziehung von Kindern erfolgen und Körperkontakt beinhalten (sogenannte ''Hands-On-Taten'') oder ihn ausschließen, wie es bei den sogenannten ''Hands-Off-Taten'' der Fall ist.<ref>{{Internetquelle |autor=[[Jörg M. Fegert]] |url=https://www.uniklinik-ulm.de/fileadmin/default/Kliniken/Kinder-Jugendpsychiatrie/Praesentationen/FE_2016_01_29_Tutzing.pdf |titel=Was ist sexueller Missbrauch, wie häufig und in welchen Kontexten geschieht sexueller Missbrauch? |werk=Universitätsklinikum Ulm |datum=2016-01-29 |abruf=2020-06-15 |format=PDF; 7.964 kB}}</ref> Dazu werden beispielsweise Besitz und Konsum von [[Kinderpornografie]] gerechnet oder die Anstiftung eines Kindes zum gemeinsamen [[Pornografie]]konsum. Die Bandbreite der Taten reicht unter vielem anderen von „voyeuristischem Taxieren des kindlichen Körpers“ und flüchtigen Berührungen über Manipulationen an den Genitalien des Kindes oder durch das Kind an den eigenen Genitalien bis zu oraler, vaginaler oder analer Penetration („äußerst selten“<ref>{{Literatur |Autor=Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, [[Klaus M. Beier]] |Titel=Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit im ICD-10 und DSM-IV |Sammelwerk=Sexuologie |Band=12 |Nummer=3/4 |Datum=2006 |Seiten=120–152 |Kommentar=Zitate S.&nbsp;146 |Online=http://www.sexuologie-info.de/pdf/Bd.12_2005_2.pdf |Format=PDF |KBytes=1981 |Abruf=2020-06-14}}</ref>). Missbrauchshandlungen zu fotografieren oder zu filmen, wird ebenfalls unter den Begriff des sexuellen Missbrauchs subsumiert.<ref>{{Internetquelle |autor=Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs |url=https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/definition-von-sexuellem-missbrauch |titel=Definition von sexuellem Missbrauch |abruf=2020-06-15}}</ref>
''Forschungsdefinitionen'' sind nicht so allgemein zu fassen, sie sind zumeist sehr variabel, da sie jeweils von der Fragestellung und dem Untersuchungsgegenstand abhängen.


Ein erheblich anwachsendes Problem stellt die [[Kinderpornografie]] als scheinbare Hands-Off-Variante des sexuellen Kindesmissbrauchs dar, die sich im sogenannten [[Darknet]] erheblich verbreitet hat. Bereits im Jahr 2005 wiesen Ahlers und Kollegen auf das in großem Umfang wachsende Problem hin, das mit der Herstellung, Nutzung und Verbreitung kinderpornografischer Produkte verbunden war und mit der Fortentwicklung technischer Möglichkeiten einerseits und der Anonymität des Internets andererseits schon damals „erheblich zugenommen“ hatte. „Die Herstellung von Kinderpornographie“, so die Autoren unmissverständlich, „ist Dokumentation von sexuellem Kindesmissbrauch“, der Konsum „mittelbarer sexueller Kindesmissbrauch“ und Verkauf und Verbreitung „sexualwirtschaftliche Ausbeutung von Kindern zu kommerziellen Zwecken“.<ref>{{Literatur |Autor=Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, [[Klaus M. Beier]] |Titel=Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit im ICD-10 und DSM-IV |Sammelwerk=Sexuologie |Band=12 |Nummer=3/4 |Datum=2006 |Seiten=120–152 |Kommentar=Zitate S.&nbsp;149 |Online=http://www.sexuologie-info.de/pdf/Bd.12_2005_2.pdf |Format=PDF |KBytes=1981 |Abruf=2020-06-14}}</ref>
==Kriterien==


{{Siehe auch|Sexualisierte Gewalt#Formen|titel1=„Formen“ im Artikel Sexualisierte Gewalt}}
===Alter der Beteiligten===


== Zur Behauptung der Einvernehmlichkeit ==
Im biologischen, psychologischen und soziologischen Sinn gelten Kinder als Personen vor dem Einsetzen der [[Pubertät]]. Diese beginnt bei Jungen etwa im Alter von 11-12 und bei Mädchen im Alter von 10-11 Jahren und unterliegt bei beiden Geschlechtern einer großen Varianzbreite. Das Eintrittsalter in die Pubertät zur Eingrenzung des Kindesalters beim sexuellen Missbrauch findet nur selten und bei eng gefassten Kriterien Anwendung. Häufiger ist eine festgelegte Altersgrenze anzutreffen; der individuelle Entwicklungsstand des Kindes wird in der Regel nicht berücksichtigt. In Europa liegt diese Altersgrenze zwischen 12 (Niederlande, Vatikan) und 17 (Nordirland), in Deutschland bei 14 Jahren.
Sexuelle Erfahrungen mit mehr als fünf Jahre älteren Personen bewerten die Betroffenen oft nicht als sexuellen Missbrauch: In einer Zufallsstichprobe von dänischen Schülern<ref>{{Literatur |Autor=Helweg-Larsen |Titel=The prevalence of unwanted and unlawful sexual experiences reported by Danish adolescents: Results from a national youth survey in 2002 |Verlag=Acta Pædiatrica |Datum=2006 |DOI=10.1080/08035250600589033}}</ref> taten dies nur 40 % (einschließlich der Angabe „vielleicht“) und in einer ähnlichen Studie unter norwegischen Schülern<ref>{{Literatur |Autor=Lahtinen et al. |Titel=Children's disclosures of sexual abuse in a population-based sample |Verlag=Child Abuse Negl. |Datum=2018 |DOI=10.1016/j.chiabu.2017.10.011}}</ref> nur 16 % (33 % waren sich unsicher, 51 % verneinten ausdrücklich). Unter den norwegischen Schülerinnen bewerteten 26 % ihr Erlebnis positiv und 46 % negativ. Dagegen war die Bewertung der männlichen Mitschüler überwiegend positiv (71 % zu 9 %). In 13 % der Fälle berichten die Schüler von Gewaltanwendung und in 20 % der Fälle von Einschüchterung und Erpressung. Bei 6 % der Fälle handelte es sich um Inzest. Allerdings wurde wegen des höheren Schutzalters in [[Dänemark]] und [[Norwegen]] (15 bzw. 16 Jahre) bei den Studien teilweise auch der Missbrauch von Jugendlichen erfasst. In der norwegischen Studie waren die Betroffenen zum Tatzeitpunkt im Median 14 Jahre alt.


Auch als vermeintlich einvernehmlich angesehene sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sind in den meisten Ländern allerdings strafbar. Die Strafbarkeit gründete sich ursprünglich auf [[Sexualmoral|sittlich-moralische]] Vorstellungen, wird aber auch von der modernen [[Sexualwissenschaft]] mitgetragen, wobei man sich auf folgende Hauptbegründungen stützt:
Das Alter des Sexualpartners des Kindes wird in manchen, jedoch nicht allen Definitionen, in unterschiedlicher Weise als Kriterium für sexuellen Missbrauch von Kindern herangezogen. Hierbei kommt sowohl ein relativer Altersunterschied als auch eine absolute Altersobergrenze des Sexualpartners vor. Der relative Altersunterschied wird dabei häufig durch einen Mindestaltersunterschied von drei oder fünf Jahren festgesetzt, als absolute Altersobergrenze wird meist die Volljährigkeit (18 oder 21 Jahre) des älteren Partners festgelegt. Das Alter des Beteiligten tritt als notwendiges oder als hinreichendes Kriterium auf.


Nach dem Modell der „Disparität der Wünsche“ bzw. der „Ungleichzeitigkeit“ liegen bei Kindern und Erwachsenen unterschiedliche Ausgangsbedingungen vor, die eine Beziehung zu gleichen Voraussetzungen unmöglich machen. Die sexuellen Bedürfnisse des Erwachsenen korrelieren entwicklungspsychologisch nicht mit den Wünschen des Kindes. Kinder sind zwar zu sexuellen Gefühlen fähig, diese unterscheiden sich aber fundamental von der Sexualität eines Erwachsenen, dessen sexuelle Entwicklung bereits abgeschlossen ist. Da das Kind die Sexualität des Erwachsenen nicht kennt, kann es auch dessen Perspektive nicht einnehmen. Es kann nicht erfassen, aus welchen Beweggründen ein sexuell motivierter Erwachsener seine Nähe sucht. Kinder können deshalb zwar „willentlich“ (fachlich ''simple consent''), aber nicht „wissentlich“ (fachlich ''[[Informed consent (Pädophilie)|informed consent]]'') in sexuelle Handlungen einwilligen.<ref>[[David Finkelhor]]: ''Child Sexual Abuse: New Theory and Research.'' Free Press 1984, ISBN 978-0-02-910020-2.</ref><ref name="Dannecker">Martin Dannecker in: ''Sexuelle Störungen und ihre Behandlung.'' Volkmar Sigusch (Hrsg.). Thieme 2007, ISBN 978-3-13-103944-6.</ref>
===Einwilligung===


Die [[Sexuelle Selbstbestimmung#Besonderer Schutz für Kinder|sexuelle Selbstbestimmung des Kindes]] soll nicht nur vor gewalttätigen Übergriffen, sondern auch vor subtilen Manipulationen geschützt werden. Zwischen Erwachsenen und Kindern besteht ein naturgegebenes Machtgefälle hinsichtlich Faktoren wie Lebenserfahrung, geistig-seelischer Reife oder der Fähigkeit, den eigenen Standpunkt zu verbalisieren. Zusätzlich befinden sich Kinder gegenüber ihren näheren Bezugspersonen in einem Zustand emotionaler Abhängigkeit, da sie auf deren Zuwendung existenziell angewiesen sind. Diese komplexen Abhängigkeitsverhältnisse bergen die Gefahr, dass der Erwachsene seine Überlegenheit bewusst oder unbewusst ausnutzt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, die nicht dem wirklichen Willen des Kindes entsprechen.
Sexuelle Handlungen gegen den Willen eines Kindes gelten, im Einklang mit allgemeinen Definitionen von [[sexueller Missbrauch|sexuellem Missbrauch]], gemeinhin als hinreichendes Kriterium für sexuellen Missbrauch.


Auch wenn sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen nicht zwangsläufig zu psychotraumatischen Schäden führen, ist das Gefährdungspotential für das Kind so groß, dass eine Legalisierung solcher Kontakte als grundsätzlich unverantwortbar betrachtet wird.<ref>Ch. J. Ahlers, G. A. Schaefer, K. M. Beier: ''Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit in DSM-IV und ICD-10.'' In: ''Sexuologie'' 12 (3/4), 2005. Direktlink: [http://www.sexuologie-info.de/pdf/Bd.12_2005_2.pdf]</ref>
Mitte der 1980er Jahre kam es in den USA zu einer Debatte um die Frage, ob Kinder in sexuelle Kontakte mit Erwachsenen einwilligen können. Unterschieden wurde dabei zwischen dem ''simple consent'', der "willentlichen Einwilligung" und dem ''informed consent'', der "wissentlichen Einwilligung".
Als Ergebnis der Debatte können Kinder zwar ''willentlich'' (''simple consent''), nicht aber ''wissentlich'' (''[[:en:informed consent|informed consent]]'') (siehe auch [[informed consent]]) in sexuelle Handlungen einwilligen, da ihnen das Wissen um die Bedeutung und Tragweite ihrer Entscheidung noch fehlt, daher werden zum Teil auch sexuelle Handlungen, die mit Einwilligung des Kindes erfolgten, als sexueller Missbrauch angesehen. Eine präzise Differenzierung zwischen Verstößen gegen den ''simple consent'' ([[Vergewaltigung]]) und gegen den ''informed consent'' (Verhandlungsmoral) findet allerdings häufig nicht statt.


In Deutschland ''kann'' jedoch das Gericht seit 1. Juli 2021 gem. §&nbsp;176 Abs.&nbsp;2 StGB von einer Bestrafung '''einvernehmlicher''' sexueller Handlungen absehen, wenn der Unterschied zwischen dem Jugendlichen und dem Kind im Alter und Entwicklungsstrand oder Reifegrad gering sind, es sei denn, dass der Jugendliche die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Kindes ausnutzt.
Das deutsche [[Familienrecht]] hingegen unterordnet den Willen des Kindes dem [[Kindeswohl]]. Danach ist es vorrangige Aufgabe der Eltern, in von diesen als dem Kindeswohl abträglich angesehene Handlungen des Kindes einzugreifen und diese ggf. zu unterbinden. Nach diesem traditionell hohen Rechtsgut wäre es zunächst Aufgabe der Eltern festzulegen, ob sie in einer Aktivität, an der ihr Kind beteiligt ist, sich beteiligen will oder beteiligt werden soll, einen &quot;sexuellen Missbrauch&quot; erkennen.


== Täter ==
Doch wird dieser Aspekt sowohl von Befürwortern, als auch von Gegnern einer Liberalisierung dieses Bereichs häufig als irrelevant bezeichnet: Dabei übergehen in entsprechender Argumentation Befürworter den grundgesetzlich garantierten Schutz der Famlie als überindividuelles Recht, indem sie einzig auf das individuelle Persönlichkeitsrecht des Kindes abheben, während Gegner das Subsidiaritätsprinzip missachten mit der Begründung, dass häufig Eltern selbst am &quot;sexuellen Missbrauch&quot; von Kindern beteiligt seien. Neben der - umstrittenen - Schädlichkeit jedweder sexuellen Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen (bzw. Jugendlichen oder älteren Kindern) blenden sie so die - unbestrittene - Schädlichkeit jedweder (auch notwendiger!) destruierenden Eingriffe in die Eltern/Kind-Bindung aus.
=== Geschlecht ===
Die meisten Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern in etwa 80 bis 90 Prozent der Fälle durch Männer und männliche Jugendliche begangen wird.<ref name="fegert">Jörg M. Fegert u.&nbsp;a.: ''Sexueller Kindesmissbrauch – Zeugnisse, Botschaften, Konsequenzen. Ergebnisse der Begleitforschung für die Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Frau Dr. Christine Bergmann.'' Beltz Juventa 2013, ISBN 978-3-7799-2264-3, S. 40.</ref><ref name="Unabhängiger Beauftragter">[https://beauftragter-missbrauch.de/praevention/was-ist-sexueller-missbrauch/taeter-und-taeterinnen ''Sexueller Kindesmissbrauch: Täter und Täterinnen'']. [[Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs]], Stand: 2021</ref> Der Anteil der Täterinnen wird meist auf 1 bis 20 % geschätzt.<ref name="fegert" /> Die [[Polizeiliche Kriminalstatistik (Deutschland)|Polizeiliche Kriminalstatistik]] (PKS) wies für das Jahr 2018 in Deutschland einen Anteil von 4,5 % Tatverdächtige weiblichen Geschlechts aus.<ref>[https://www.bka.de/SharedDocs/Downloads/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/2018/pks2018Jahrbuch4Einzelne.pdf?__blob=publicationFile&v=7 PKS Jahrbuch 2018 Band 4], Seite 20 – Tatverdächtige – Geschlecht (Tabelle 20)</ref>


Es wird davon ausgegangen, dass Täterinnen oft das Bewusstsein fehle, dass es sich bei ihrem Verhalten um sexuellen Missbrauch handelt. Frauen missbrauchen vorwiegend jüngere Kinder.<!--Seiten 57–85 --><ref name="sargent_sgroi">{{Literatur |Autor=Sgroi, S.M., Sargent, N.M. |Hrsg=Michele Elliott |Titel=Psychische Folgen und Behandlungsaspekte bei Opfern sexuellen Mißbrauchs durch Täterinnen. |Sammelwerk=Frauen als Täterinnen. Sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen |Verlag=[[Mebes & Noack]] |Ort=Köln |Datum=1995 |ISBN=978-3-927796-41-6 |Seiten=57-85 |Übersetzer=Karin Ayche}}</ref> (siehe auch [[Perversionen der Frau]].) [[Ursula Enders]] schrieb 1995: „Sexuelle Gewalt durch Frauen ist ein Thema, dessen Aufarbeitung an den vermeintlichen Grundlagen des Patriarchats rüttelt. Es hinterfragt die Gültigkeit eines vereinfachten »Täter-Opfer-Schemas«, das stets von männlicher Macht gegenüber weiblicher Ohn-Macht ausgeht.“<ref>{{Literatur |Autor=Ursula Enders |Titel=Vergiftete Kindheit – Frauen als Täterinnen. |Sammelwerk=Auch Indianer kennen Schmerz – Sexuelle Gewalt gegen Jungen. |Verlag=[[Kiepenheuer & Witsch]] |Datum=1995 |ISBN=3-462-02467-1 |Seiten=101–111}}</ref>
===Sexuelle Handlung===
Allen Definitionen sexuellen Missbrauchs von Kindern gemein ist, dass eine ''sexuelle'' Handlung als notwendiges oder als hinreichendes Kriterium vorhanden sein muss. Es ergeben sich Unterschiede, welche Handlungen als sexuell definiert werden.


In der feministischen Gewalt-Diskussion seit den 1980er Jahren dauerte es laut [[Carol Hagemann-White]] einige Jahre, bis die Einsicht integriert wurde, dass auch Jungen sexuell missbraucht werden und auch Frauen Täterinnen sein können.<ref>Carol Hagemann-White: ''Opfer – Täter: zur Entwicklung der feministischen Gewaltdiskussion.'' In: Kortendiek, Beate, Riegraf, Birgit, Sabisch, Katja (Hrsg.): ''Handbuch Interdisziplinäre Geschlechterforschung'', VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-12495-3, S. 151</ref>
Als nicht objektivierbares Kriterium gilt, dass eine Handlung dann und nur dann sexuell ist, sobald sie der Befriedigung sexueller Bedürfnisse einer der beteiligten Personen dient. Dies umfasst einerseits Handlungen mit und ohne Körperkontakt, wenn diese der sexuellen Bedürfnisbefriedigung dienen, schließt aber andererseits Handlungen mit Körperkontakt, die nicht der Befriedigung sexueller, sondern anderer Bedürfnisse (medizinische oder sadistische Motivation) dienen, aus.


=== Typen ===
Daneben finden sich objektivierbare Kriterien, die sich i.d.R. über die Intensität der sexuellen Handlung definieren. Weitgehend gelten folgende Handlungen als sexuell:
Laut dem [[Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs|Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs]] gibt es kein einheitliches Täterprofil. Als wesentliches Motiv wird der Wunsch identifiziert, „Macht auszuüben und durch die Tat das Gefühl von Überlegenheit zu erleben“.<ref name="Unabhängiger Beauftragter" /> Wissenschaftliche Publikationen machen pädophil veranlagte Täter für etwa 30 bis 50 Prozent der Übergriffe verantwortlich. Die restlichen Taten werden von sogenannten Ersatz- oder Ausweichtätern begangen, deren sexuelles Interesse auf Erwachsene ausgerichtet ist.<ref>[[Klaus Michael Beier]] (2018): ''Pädophilie, Hebephilie und sexueller Kindesmissbrauch''. Springer Psychoterapie: Manuale [[doi:10.1007/978-3-662-56594-0]]</ref> Der Begriff [[Pädosexualität]] wurde eingeführt, um entsprechende Handlungen zu benennen, die unabhängig von einer [[Pädophilie]] erfolgen.<ref>{{Literatur |Autor=[[Peer Briken]], [[Hertha Richter-Appelt]] |Titel=Sexueller Missbrauch. Betroffene und Täter |Hrsg=[[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung]] |Sammelwerk=Forum Sexualaufklärung und Familienplanung |Nummer=3 |Datum=2010 |Sprache=de |Seiten=39–44 |Online=https://shop.bzga.de/pdf/13329216.pdf |Format=PDF |KBytes=876 |Abruf=2023-08-01}}</ref><ref>{{Literatur |Autor=Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer |Titel=Pädophilie, Pädosexualität und sexueller Kindesmissbrauch. Über die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung |Hrsg=[[Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung]] |Sammelwerk=Forum Sexualaufklärung und Familienplanung |Nummer=3 |Datum=2010 |Sprache=de |Seiten=45–50 |Online=https://shop.bzga.de/pdf/13329216.pdf |Format=PDF |KBytes=876 |Abruf=2023-08-01}}</ref>


Die Täter sind Erwachsene, aber auch Jugendliche oder andere Kinder, nicht immer, aber überwiegend männlichen Geschlechts und oft aus dem sozialen Nahraum des Kindes.<ref>{{Literatur |Autor=[[Tatjana Hörnle]], Stefan Klingbeil, Katja Rothbart |Hrsg=Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie der Humboldt-Universität zu Berlin |Titel=Sexueller Missbrauch von Minderjährigen. Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch |Ort=Berlin |Datum= |Seiten=21 |Online=http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/Gutachten_Strafrecht-2.pdf |Format=PDF |KBytes=1849 |Abruf=2020-06-15}}</ref> [[Eberhard Schorsch]] (1971) klassifizierte die typischen Tätergruppen nach folgenden Bereichen:<ref>{{Literatur |Autor=Eberhard Schorsch |Titel=Sexualstraftäter |Verlag=Enke |Ort=Stuttgart |Datum=1971 |ISBN=3-432-01708-1}}</ref> Kontaktarme und retardierte Jugendliche, sozial randständige Jugendliche, sozial Desintegrierte in mittleren Lebenslagen sowie erotisierte pädagogische Beziehungen und Alterspädophilie.
*Einwirken durch Reden oder pornografische Abbildungen (siehe [[Pornografie]])
*Exhibitionismus
*Berührung primärer oder sekundärer [[Geschlechtsmerkmale]]
*Berührung erogener Zonen wie Beine oder Gesäß
*Masturbation
*Handlungen, die mit dem Eindringen in den Körper verbunden sind ([[Zungenkuss|Zungenküsse]], [[Petting]], [[Oralverkehr]], [[Analverkehr]], [[Geschlechtsverkehr]])


[[Klaus Michael Beier]] (1995) unterschied Täter mit primärem Interesse am Kind (sexuelle Erregung nahezu ausschließlich durch kindliche
Hiervon unabhängig ist, ob die sexuelle Handlung vor einem Kind, an einem Kind oder ob sie von einem Kind auf Veranlassung an sich selbst vorgenommen wird.
Stimuli auslösbar) und sekundärem Interesse am Kind (Kind als Partnerersatz). Bei pädophilen Straftätern fanden sich genauso wie bei
[[Inzest]]tätern Personen mit primärem oder sekundärem Interesse am Kind.


Ulrich Rehder (1996) unterschied bei inhaftierten Straftätern nach [[depressiv]]en ([[neurotisch]]en), nach Autonomie strebenden, sozial randständigen und sozial angepassten Tätern.<ref>[[Norbert Nedopil]]: ''Forensische Psychiatrie: Klinik, Begutachtung und Behandlung zwischen Psychiatrie und Recht.'' 3. Auflage. [[Georg Thieme Verlag]] 2007, S. 201 ([http://books.google.de/books?id=AxU-DCygR8IC&lpg=PA201&ots=WkeOqZ9uqv&dq=Schorsch%20P%C3%A4dophilie&pg=PA201#v=onepage&q=Schorsch%20P%C3%A4dophilie&f=false hier online]).</ref>
Als Sonderfall schränkt die juristische Definition (Bundesrepublik Deutschland) sexuelle Handlungen auf solche ein, die vom deklarierten Opfer auch wahrgenommen wurden. Dies ergibt sich aus der notwendigerweise vorliegenden Rechtsgutsverletzung einer Person (siehe [http://dejure.org/gesetze/StGB/184c.html § 184c StGB]).


== Folgen für das Kind ==
Eng gefasste Definitionen sexuellen Missbrauchs von Kindern legen oftmals Körperkontakt (Berührungen an Geschlechtsmerkmalen oder Penetration) und fehlende Einwilligung als notwendiges Kriterium zu Grunde. Weite gefasste Definitionen zielen auf das Vorliegen umfangreich definierter sexueller Handlungen als hinreichendes Kriterium ohne Rücksicht auf Einwilligung oder Vorhandenseins eines Körperkontakts ab (Exhibitionismus, Einwirkungen durch pornografische Abbildungen).
{{Überarbeiten|grund=bitte strukturieren und Belege ergänzen}}
Die unmittelbaren Auswirkungen von sexuellem Missbrauch auf ein Kind sind sehr unterschiedlich und bei Taten durch nahe [[Bezugsperson]]en ([[Traumabindung]], Verratstrauma), Missbrauch über viele Jahre und mangelnder Unterstützung des Kindes im familiären Umfeld destruktiver.<ref>Kühnle, 1998. Zitiert nach: Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale (2002): ''Klinische Psychologie.'' S. 501 f. Weinheim Belz PVU, ISBN 3-621-27458-8.</ref> Die Auswirkungen sind abhängig von Alter und Dauer, von den Begleitumständen der Taten sowie den anderen Risikofaktoren in der Entwicklung (z.&nbsp;B. [[Vernachlässigung]] und körperliche [[Misshandlung]]), außerdem spielen Geheimhaltung, Verleugnung durch Erwachsene, [[Täter-Opfer-Umkehr]], Stigmatisierung der Opfer, notwendige Zeugenaussagen vor Polizei, Anwalt und Gericht sowie die große Aufmerksamkeit im Rahmen der (für die Strafverfolgung notwendigen) juristischen Aufarbeitung eine Rolle.


Psychische Auffälligkeiten können enthemmtes, triebhaftes Verhalten bei Kleinkindern mit ungewöhnlich aktivem Interesse an den eigenen Genitalien oder denen anderer Kinder, [[Soziale Distanz|soziale]] und [[Intime Zone|intime]] Distanzlosigkeit gegenüber Fremden, nicht altersgemäße sexuelle Aktivitäten mit Gleichaltrigen, exzessive [[Masturbation]], spielerische [[Imitation]] und Nachvollziehen der Tat, [[Exhibitionismus|Exhibieren]] und sexuell provozierendes Auftreten sein sowie ein erhöhtes Risiko, erneut Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Im Schulkind- und Jugendalter zeigen sich häufig zusätzlich eine Blockierung und Angst in der Sexualentwicklung, [[Sexuelle Dysfunktion|funktionelle Sexualstörungen]], [[Promiskuität]], sexuell aggressives Verhalten gegenüber anderen Kindern, Vernachlässigung der Körperhygiene und eine gestörte Geschlechtsrollenidentität.
In der politischen Debatte und in Aufklärungskampagnen werden oft die Begriffe ''sexuelle Gewalt an Kindern'' und ''sexuelle Ausbeutung von Kindern'' gleichbedeutend für sexuellen Missbrauch von Kindern verwendet. Die Verwendung des Begriffs sexuelle [[Gewalt]] soll die bei sexuellem Missbrauch auch auftretende Gewalt in den Vordergrund stellen. Der Begriff sexuelle Ausbeutung zielt auf eine einseitige Ausbeutung eines Kindes zur sexuellen Bedürfnisbefriedigung unter Ausnutzen einer Zwangslage oder durch Anwendung von Gewalt ab. Beide Begriffe beschreiben lediglich einen Teilaspekt des sexuellen Missbrauchs und nicht das gesamte Phänomen.


Wenn die unmittelbare Krise vorüber ist, brauchen viele Kinder weiterhin, auch später im Erwachsenenalter, weitere professionelle Hilfe. Es kann sich eine [[Posttraumatische Belastungsstörung]] oder eine [[Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung]] entwickeln, abhängig vom Alter und Erleben des Kindes, von seinen Bewältigungsmöglichkeiten und dem Umfeld.
===Begriffsdebatte===


Sexueller Missbrauch in der Kindheit verursacht häufig die Entwicklung einer [[Bindungstheorie|chaotischen Bindungsstörung]] bzw. einer [[Borderline-Persönlichkeitsstörung]].
Der Begriff ''sexueller Missbrauch an Kindern'' wird vorwiegend im feministischen Umfeld gleichbedeutend für sexuellen Missbrauch von Kindern verwendet. Er soll die Einseitigkeit der sexuellen Handlungen an einem Kind zum Ausdruck bringen. Der Begriff wird in der Sexualwissenschaft auf Grund der fehlenden Neutralität nicht verwendet.


Als Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs gelten außerdem:
Die Bezeichnung "sexueller Missbrauch" wird kritisiert, weil sie einen korrekten "sexuellen Gebrauch" von Kindern impliziert, ähnlich dem Unterschied zwischen Gebrauch und Missbrauch von Alkohol. Auch in der Sexualforschung wird der Begriff auf Grund seiner fehlenden Neutralität kritisiert. Auf diese Kritik wird häufig erwidert, daß der Begriff Missbrauch sich nicht auf das Kind beziehe, sondern den Missbrauch der sozialen, psychischen und/oder physischen Macht des Erwachsenen im Verhältnis zum Kind.


''Integrationsstörung:'' Jeder Mensch ist darauf angewiesen, das, was ihm widerfährt, gedanklich einzuordnen und zu verarbeiten. Einem Kind sind die Handlungen des Erwachsenen beim sexuellen Übergriff unverständlich: Es versteht oft die Welt nicht mehr und kann das Geschehen in seine Welt und seine Geschichte nicht integrieren.
==Häufigkeit==


''Vertrauensbruch:'' Ein Kind lebt gewissermaßen davon, dass es seinen Eltern [[Vertrauen]] entgegenbringt. Dieses Vertrauen ist für das Kind die einzige Quelle von Sicherheit in einer ansonsten unsicheren und gefährlichen Welt. Wird dieses Vertrauen von den Eltern durch Handeln oder passive Mitwisserschaft verraten, so zerbricht für das Kind die Basis jeglicher Sicherheit.
Grundsätzlich ist zwischen Inzidenz- und Prävalenzstudien zu unterscheiden. Inzidenzstudien geben Auskunft über bekannt gewordene Fälle, während Prävalenzstudien auf Stichproben aus der Allgemeinheit oder solche, die auf die Allgemeinheit übertragbar sind, zurückgreifen.


''Unausweichbarkeit:'' Ein Erwachsener kann sich, auch wenn die Situation noch so schrecklich ist, zumindest emotional distanzieren („das bin nicht ich“, „das ist nicht meine Welt“). Ein Kind kann das nicht. Es kennt nur die eine Welt, die seiner Familie. In dieser Welt wurde es verraten und missbraucht und hat keine Ausweichmöglichkeit außer den Welten, die schon Produkt psychischer Störungsbilder sein können.
===Umgang mit Häufigkeitsangaben===


Es gibt Hinweise auf mögliche neurologische Effekte von Kindesmissbrauch in mehreren Hirnregionen.<ref name="PMID26363666">L. Blanco, L. A. Nydegger, G. Camarillo, D. R. Trinidad, E. Schramm, S. L. Ames: ''Neurological changes in brain structure and functions among individuals with a history of childhood sexual abuse: A review.'' In: ''Neuroscience and biobehavioral reviews.'' Band 57, Oktober 2015, S.&nbsp;63–69, [[doi:10.1016/j.neubiorev.2015.07.013]], PMID 26363666 (Review), [https://www.researchgate.net/publication/266786377_Neurological_changes_in_brain_structures_among_individuals_with_a_history_of_childhood_sexual_abuse_A_review PDF].</ref> Die Konsequenz einer [[Trauma (Psychologie)|Traumatisierung]] ist die Unfähigkeit, das Geschehen im biografischen Gedächtnis abzuspeichern. Es wird aufgesplittert in Teilen gespeichert. Aufgrund der hohen emotionalen Ladung (bspw. erlebte Todesangst) kann es jedoch nicht vergessen werden. Durch [[Trigger]] wird es in [[Flashback]]s und [[Albträume]]n wiedererlebt, als würde die Tat in der Gegenwart geschehen. Spätfolgen sind daher Störungen der allgemeinen Entwicklung, geringes [[Selbstwertgefühl]], sowie häufig eine nicht organische bedingte [[Amnesie|Teilamnesie]]. Auch tiefsitzende Begleiterkrankungen, sogenannte [[Komorbidität|komorbide Störungsbilder]] können auftreten:
Zur Häufigkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern existiert eine Vielzahl von Studien, die sich jedoch aufgrund unterschiedlich verwendeter Missbrauchsdefinitionen nur schwer vergleichen lassen. Übereinstimmend festhalten lässt sich, dass sexuelle Handlungen mit Kindern häufig vorkommen.
* [[Angststörung]]en
* [[Depression]]en
* [[Dissoziative Identitätsstörung]], früher ''multiple Persönlichkeitsstörung''
* [[Persönlichkeit]]sveränderungen
* [[Bindungsstörung]]en
* [[Abhängigkeit (Medizin)|Suchterkrankungen]]
* [[Aggression|Aggressive Verhaltensmuster]]
* [[Selbstverletzendes Verhalten]] (''SVV'')
* [[Suizidversuch]]e
* [[Sexuelle Dysfunktion|sexuelle Probleme]]


Betroffene berichten selbst, dass sie am häufigsten mit einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom [[Borderline-Typ]]us, [[Schizophrenie|schizophrenen]] und [[Psychose|psychotischen]] Störungen fehldiagnostiziert wurden.<ref>Schröder J, Nick S, Richter-Appelt H, Briken P: Psychiatric impact of organized and ritual child sexual abuse: Cross-sectional findings from individuals who report being victimized. Int J Environ Res Public Health 2018; 15: e2417</ref><ref>[https://www.aerzteblatt.de/archiv/218164/Sexuelle-Gewalt-Ein-blinder-Fleck Sexuelle Gewalt: Ein blinder Fleck] [[Deutsches Ärzteblatt]], abgerufen am 14. Dezember 2022</ref> Weitere Fehldiagnosen sind [[Besessenheit]] und [[ADHS]].<ref>[https://www.genios.de/presse-archiv/artikel/KSTA/20210224/alle-alarmsignale-ueberhoert/MDS-A-9A4B9B44-F113-48EC-9D48-1DB344CAC883-KOELN.html Alle Alarmsignale überhört] [[Kölner Stadt-Anzeiger]] vom 24. Februar 2021 / Meinung, abgerufen am 14. Dezember 2022</ref>
Häufigkeitsangaben über sexuellen Kindesmissbrauch werden oft verzerrt oder falsch dargestellt. Zahlreiche Organisationen veröffentlichten unter Berufung auf das Bundeskriminalamt (BKA) Zahlen von 200 bis 300 Tausend missbrauchter Kinder pro Jahr in Deutschland. Diese Angaben wurden vom Bundeskriminalamt zurückgewiesen, finden sich aber dennoch in der Sekundärliteratur (Levold 1997) wieder. Häufig werden im Zusammenhang mit der Polizeilichen Kriminalstatistik unzulässigerweise angezeigte und versuchte Fälle mit begangenen Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs dargestellt. Ebenso werden diese Fälle mit ''sexueller Gewalt'' bzw. als Verletzung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts dargestellt sowie der Anteil kindlicher oder jugendlicher Tatverdächtiger außen vor gelassen (siehe ''Juristische Definition'' bzw. [[§ 176 StGB]]).


Eine Studie des ''National Institute on Drug Abuse'' kam zu dem Ergebnis, dass in der Kindheit sexuell missbrauchte Frauen ein fast doppelt so hohes Risiko haben, an Depressionen oder der [[Generalisierte Angststörung|Generalisierten Angststörung]] zu erkranken. [[Alkoholkrankheit|Alkohol]]- oder [[Drogensucht]] liegt im Vergleich zur Normalbevölkerung etwa dreimal so häufig vor.<ref>{{Internetquelle |autor=Patrick Zickler |url=http://archives.drugabuse.gov/NIDA_Notes/NNVol17N1/Childhood.html |titel=Childhood Sex Abuse Increases Risk for Drug Dependence in Adult Women |werk=Vol. 17, No. 1 |hrsg=National Institute on Drug Abuse |datum=2002-04 |archiv-url=https://web.archive.org/web/20110116110234/http://archives.drugabuse.gov/NIDA_Notes/NNVol17N1/Childhood.html |archiv-datum=2011-01-16 |abruf=2011-10-29 |sprache=en |zitat=Women who experienced any type of sexual abuse in childhood were roughly three times more likely than unabused girls to report drug dependence as adults. |offline=1}}</ref>
Dem gegenüber steht, dass die entsprechenden Studien aufgrund ihrer Thematik allgemein auf zahlreiche methodische Hindernisse stossen. Vor allem der Komplex des Nichterinnerns von Missbrauchserfahrungen ist hier zu nennen, dies lässt sich häufig zurückführen auf [[Verdrängung]], [[Kindheitsamnesie]] aber auch das Meiden eigentlich präsenter Erinnerungen, da diese als schmerzhaft erlebt werden. Auch werden bei den Studien nur selten spezielle Gruppen erfasst, bei denen eine höhere Häufigkeit angenommen wird (z.B. Therapiepatienten, Prostituierte, Drogenabhängige, Heimbewohner). Eine Studie anhand von 276 Therapieprotokollen (Brunner / Meyer 1994) wies bei enger Definition bereits 18,3% (m) und 25,2% (w) Betroffene aus.


Häufig werden Jungen trotz der sexualisierten Gewalt erregt und ejakulieren oder bekommen einen Orgasmus, obwohl sie den Übergriff als unangenehm und gewaltsam erleben. Die körperliche Reaktion löst bei ihnen Verwirrung, [[Schamgefühl|Scham-]] und Schuldgefühle aus und führt zu einer massiven Verunsicherung. Es fällt ihnen sehr schwer, darüber zu sprechen.<ref>Dirk Bange, Thomas Schlingmann: ''[https://www.vr-elibrary.de/doi/abs/10.13109/kind.2016.19.1.28 Sexuelle Erregung als Faktor der Verunsicherung sexuell missbrauchter Jungen]''. In: ''Kindesmisshandlung und Vernachlässigung''. Interdisziplinäre Fachzeitschrift für Prävention und Intervention. Juli 2016.</ref>


Opfer, die die Gewalterfahrungen nicht ausreichend verarbeiten konnten, können auch ihrerseits zu Tätern werden. Aus der Therapie sind solche Täter-Opfer-Täter-Kreisläufe über mehrere Generationen bekannt. Jedoch wird selbst von den männlichen Opfern (die zum Zeitpunkt des Missbrauchs jünger als 16 Jahre alt waren und inklusive der Opfer sexueller Gewalt durch Gleichaltrige) nur eine Minderheit von 5 Prozent später wegen eines Sexualdelikts (beliebiger Art) verurteilt. Dennoch ist dieser Anteil etwa 8-mal so hoch wie bei Jungen, die sexuell nicht missbraucht wurden. Von denjenigen Jungen, die zum Zeitpunkt des Missbrauchs mindestens 12 Jahre alt waren, werden 9 Prozent später wegen eines Sexualdelikts verurteilt.<ref>Margaret C. Cutajar, James R. P. Ogloff und Paul E. Mullen: {{Webarchiv|url=http://crg.aic.gov.au/reports/0910-13.pdf |wayback=20180312194117 |text=''Child Sexual Abuse and Subsequent Offending and Victimisation: A 45-year Follow-up Study.'' }} Criminology Research Council, Australian Institute of Criminology, Canberra 2011.</ref>
===Inzidenzstudien===
In der Bundesrepublik Deutschland werden jährlich etwa 15.000 Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs ([[§ 176 StGB]]) angezeigt ([[Polizeiliche Kriminalstatistik]]) bei etwa gleichbleibender Tendenz sowie gestiegener Anzeigebereitschaft in den letzten Jahren (Stand 2002). Insgesamt sind die Zahl leicht rückläufig.


Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem bei [[Dissoziative Identitätsstörung|dissoziativen Identitätsstörungen]], [[Essstörung]]en und [[Borderline-Persönlichkeitsstörung]]en in der Kindheit sexueller Missbrauch vorlag. Dies bedeutet nicht, dass Personen, bei denen diese Störungen diagnostiziert wurden, zwangsläufig sexuell missbraucht wurden. Ebenso bedeutet dies nicht, dass jeder, der in der Kindheit sexuell missbraucht wurde, eine dieser Störungen entwickeln muss. Hier ist lediglich ein statistischer Zusammenhang zu erkennen, der die Annahme stützt, dass schwere Traumata in der Kindheit, wie sexueller Missbrauch, eine dieser Störungen verursachen können.<ref>Resch et al.: ''Entwicklungspsychopathologie des Kindes- und Jugendalters – Ein Lehrbuch.'' PVU, Weinheim 1999.</ref><ref>Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale: ''Klinische Psychologie.'' BelzPVU, Weinheim 2002, ISBN 3-621-27458-8.</ref>
Im Jahre 2001 wies die Statistik 19.230 angezeigte Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs auf. Davon waren 77 Prozent weiblich und 23 Prozent männlich. Die überwiegende Mehrzahl (rund 91 Prozent) war zwischen sechs und 14 Jahre alt. Die Täter waren in etwa 97 Prozent der Fälle männlich, vornehmlich in den Altersgruppen zwischen 14-18, 21-25 und 30-40 Jahren. Die Aufklärungsquote (das prozentuale Verhältnis von ermittelten Tatverdächtigen und angezeigten Fällen des Kindesmissbrauchs) liegt laut Kriminalstatistik bei ca. 75 Prozent und so leicht unter der durchschnittlichen Aufklärungsquote von etwa 80 Prozent. Maßgeblich dafür ist der hohe Anteil an angezeigten Sexualdelikten, bei denen der Täter dem Opfer gut bekannt war.


Sexueller Missbrauch hat oft Folgen für Partner und Angehörige bis in die nächste Generation. Opfer können an [[Störung der Impulskontrolle|Impulsdurchbrüchen]] und [[Sexualtherapie|sexuellen Störungen]] leiden, die ihre Partnerschaft gefährden, oder sie sind überhaupt nicht in der Lage, eine Partnerschaft einzugehen oder sich emotional für einen Menschen zu öffnen.
Den angezeigten Fällen stehen etwa 2.200 Verurteilungen gegenüber ([[Strafverfolgungsstatistik]]). Hauptursache hierfür ist der hohe Anteil exhibitionistischer Handlungen vor Kindern, zu denen nur relativ wenige Tatverdächtige ermittelt werden können. Eine weitere Ursache ist die hohe Zahl an Falschanschuldigungen, insbesondere bei familienrechtlichen Auseinandersetzungen (Schönke) sowie fehlender hinreichender Tatverdacht (vgl. T. Gunder: ''Der Umgang mit Kindern im Strafverfahren: Eine empirische Untersuchung zur Strafverfolgung bei Sexualdelinquenz''. Frankfurt am Main 1999).


== Aufklärung von Verdachtsfällen ==
Häufigkeitsangaben bei Inzidenzstudien spiegeln nicht die tatsächliche Häufigkeit wider: hinzu kommt ein [[Dunkelfeld]] durch nicht angezeigte Fälle. Aufgrund der höheren Anzeigebereitschaft zeigen Inzidenzstudien eine höhere Gewichtung von Taten, bei denen entweder keine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand oder bei denen Gewalt angewendet wurde und eine geringere Gewichtung von Taten, die ohne Gewalt durchgeführt wurden bzw. bei denen eine Vorbeziehung zum Tatverdächtigen bestand.
=== Hinweise ===
Allgemeine Hinweise können sein: [[Selbstverletzendes Verhalten|Sich selbst]] oder andere verletzende Handlungen, Rückzug, Berührungsängste, Distanzlosigkeiten, stark sexualisierte Sprache, auffälliges Spielen mit den eigenen [[Genitalien]].<ref name="Bochtler BZ 3-1-0121">Anja Bochtler: In: [http://www.badische-zeitung.de/kreis-breisgau-hochschwarzwald/wie-staerke-ich-das-kind--54344595.html ''Wie stärke ich das Kind?''] ''[[Badische Zeitung]]'', Lokales, Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, 3. Januar 2012.</ref> Symptome wie ungeklärte Verhaltensauffälligkeiten, deutlicher Leistungsabfall, sekundäres [[Einnässen]] und [[Einkoten]], Bauchschmerzen, [[Magersucht]] sowie [[dissoziative Störung]]en, die sich beispielsweise in neurogenen Symptomen wie Lähmungen oder Bewegungsstörungen ohne neurologischen Befund zeigen, können auf eine sexuelle Missbrauchssituation hinweisen,<ref name="Strassburg">Straßburg, Dacheneder, Kreß: ''Entwicklungsstörungen bei Kindern.'' Urban & Fischer, 2. Auflage 2003, ISBN 3-437-22221-X, Seite 152&nbsp;f.</ref> allerdings auch eine Fehlinterpretation solcher Indikatoren sein.<ref>Strafakte.de: [http://www.strafakte.de/sexualstrafrecht/fehldeutung-von-indikatoren-oder-hinweisen-auf-sexuellen-missbrauch-von-kindern/ Fehldeutung von Indikatoren auf sexuellen Missbrauch].</ref>


Zu beachten sind jeweils die individuell immer unterschiedlichen Situationen von Familien und Persönlichkeiten und Reaktionen der Kinder.<ref name="Bochtler BZ 3-1-0121" /> Im Rahmen einer medizinischen Anamnese und Untersuchung geben die Zusammenschau von Aussagen des Kindes, Verletzungen der Genital- und Analregion ([[Kohabitationsverletzung]]en)<ref>Albrecht Pfleiderer, Meinert Breckwoldt, Gerhard Martius: Gynäkologie und Geburtshilfe. 4. Auflage. Thieme Verlag, 2001, S. 472–473.</ref>, der Nachweis von [[Sperma]], das Auffinden von Fremdkörpern in [[Vagina des Menschen|Vagina]] oder [[Anus|After]], der Nachweis [[Sexuell übertragbare Erkrankung|sexuell übertragbarer Krankheiten]] und sexuell auffälliges Verhalten des Kindes Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch. Hinweisgebend sind auch Spuren von Verletzungen bei gleichzeitiger körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch. Dazu gehören sturzuntypische Verletzungen, unterschiedlich alte und zum Teil unbehandelte Verletzungen, verzögertes Aufsuchen eines Arztes und häufige Arztwechsel sowie Zeichen der Vernachlässigung (reduzierter Allgemein- und Ernährungszustand, Untergewicht und Entwicklungsstörungen). Beim Gespräch mit den Eltern finden sich oft Schutzbehauptungen, die das vorliegende Verletzungsmuster nicht erklären können.<ref>Burkhard Madea: ''Rechtsmedizin. Befunderhebung – Rekonstruktion – Begutachtung.'' Springer, 2003. ISBN 3-540-43885-8.</ref>
===Prävalenzstudien===
Verschiedene Prävalenzstudien zeigen auf, dass etwa 2 bis 30 Prozent der weiblichen Bevölkerung in ihrer Kindheit bzw. frühen Jugend sexuelle Handlungen erlebt haben. Die Prävalenzen variieren sehr stark und hängen im Wesentlichen von den verwendeten Missbrauchsdefinitionen (Anwendung von Gewalt, Körperkontakt, Alter des Opfers, Altersunterschied zum Täter, Selbsteinschätzung) ab.


Bei der Untersuchung zur Feststellung eines sexuellen Missbrauchs ist die Kenntnis der untersuchenden Ärzte bzw. Rechtsmediziner zu Untersuchungstechniken, Normvarianten kindlicher anogenitaler Strukturen mit Abgrenzung zu missbrauchsassoziierten Befunden und Heilungsverläufen entscheidend. Das Ergebnis ist oft unsicher.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.welt.de/wissenschaft/article169568781/So-erkennen-Aerzte-sexuellen-Kindesmissbrauch.html |titel=So erkennen Ärzte sexuellen Kindesmissbrauch |datum=2017-10-12 |abruf=2020-02-09}}</ref>
Eine Studie in der Bundesrepublik, bei der rund 3.200 Personen im Alter zwischen 16 und 59 Jahren befragt wurden (Pfeiffer/Wetzels 1992), geht davon aus, dass gemäß einer engen Definition (nur sexueller Missbrauch mit Körperkontakt und Opfer unter 14 Jahre) 6,2 Prozent der Mädchen und 2 Prozent der Jungen sexuellen Missbrauch erlebt haben. Bei einer weiten Definition (alle als "sexuelle Übergriffe in Kindheit und Jugend" erlebten Handlungen) stiegen diese Zahlen auf 7,3 Prozent der männlichen und 18,1 Prozent der weiblichen Befragten an.


Methoden der [[forensisch]]en Analyse müssen wissenschaftlichen Standards genügen. Wiederholtes, drängendes Stellen von [[Suggestivfrage]]n an potentiell betroffene Kinder kann dazu führen, dass ein Missbrauch fälschlich nahegelegt wird (vgl. [[Wormser Prozesse]]).
Dies deckt sich in etwa mit den Ergebnissen der Studie von Coxell et al. (British Medical Journal, 1997). Befragt wurden etwa 2.500 Männer zu sexuellen Aktivitäten vor ihrem sechzehnten Lebensjahr, bei denen der Sexualpartner mindestens fünf Jahre älter war. Davon berichteten 7,7 Prozent über freiwillige und 5,3 Prozent über unfreiwillige Sexualkontakte mit einem Mann, der beträchtlich älter war. Demzufolge hätten 13 Prozent der Jungen sexuelle Kontakte mit einem Mann gehabt, die in einer weiter gefassten Definition als Missbrauch einzustufen sind. (Vgl. A. Coxell, M. King, G. Mezey, G. Gordon, "Lifetime prevalence, characteristics, and associated problems of non-consensual sex in men: cross sectional survey". British Medical Journal 318: 850, 27 March 1999.)


Missbrauchsfälle an Schulen bleiben oft über Jahre unentdeckt. Zu den Gründen hierfür werden beispielsweise Abhängigkeiten unter Kollegen, gute kollegiale Kontakte der Täter, Überforderung der anderen Lehrkräfte und der Anspruch der Täter auf Datenschutz gegenüber ihren Kollegen genannt.<ref>{{Internetquelle |autor=Patricia Wolf |url=http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/missbrauch-wenn-lehrer-schweigen/1708396.html |titel=Missbrauch. Wenn Lehrer schweigen |hrsg=''Tagesspiegel'' |datum=2010-03-21 |abruf=2015-09-15}}</ref>
Generell kommt es bei Mädchen häufiger als bei Jungen zu sexuellem Missbrauch durch (meist männliche) Erwachsene. (Vgl. auch P. Cox, S. Kershaw, T. Trotter, ed., Child Sexual Assault: Feminist Perspectives, Palgrave, London, 2001.)


Zur Frage von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch weisen Volbert und Galow auf mögliche Risiken hin. Es würden
{{Zitat
|Text=... Erfahrungen vorliegen, dass manche Bemühungen, sexuellen Missbrauch aufzudecken, auch ausgeprägte unerwünschte Effekte haben können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Ausdeutungen von Verhaltensauffälligkeiten als Hinweis auf sexuellen Missbrauch (so genannte ‚Aufdeckungsarbeit‘). Da es kein sexuelles Missbrauchs-Syndrom und keine für Missbrauch spezifischen Symptome oder Störungsbilder gibt, sind solche Ansätze nicht zielführend. Sie können sogar negative Effekte haben: Die Interpretation von unspezifischen Verhaltensauffälligkeiten als Hinweis für sexuellen Missbrauch kann zu Befragervoreinstellungen und einseitigen, suggestiven Befragungen von Kindern führen, die wiederum Induktionen von nicht erlebnisentsprechenden Aussagen bzw. sogar von Pseudoerinnerungen an entsprechende Erlebnisse zur Folge haben können […].
|Autor=Renate Volbert, Anett Galow
|ref=<ref>Renate Volbert, Anett Galow: {{Webarchiv |url=http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/Impulsvortrag_VolbertundGalow_000.pdf |text=''Sexueller Missbrauch: Fakten und offene Fragen.'' |wayback=20130625182211}}.</ref>}}
{{Siehe auch|Missbrauch mit dem Missbrauch}}


=== Entscheidung vor Gericht ===
==Missbrauchshandlungen==
Beim Verdacht auf Kindesmissbrauch steht meist Aussage gegen Aussage. Zum Nachweis und zur Entlastung kommen vor allem medizinische und psychologische Gutachten zum Einsatz. Der Nutzen von [[Lügendetektor]]en zur Aufdeckung von Falschbeschuldigungen und -verdächtigungen ist wissenschaftlich umstritten, ihr Einsatz weltweit daher selten (Rechtslage siehe dort).<ref>[https://taz.de/Auf-der-Suche-nach-der-Wahrheit/!5994474/ taz.de], abgerufen am 2. Mai 2024.</ref>
Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes gibt Auskunft über die Missbrauchshandlungen der angezeigten Fälle sexuellen Missbrauchs (Hellfeld). Es ist davon auszugehen, dass aufgrund erhöhter bzw. verminderter Anzeigebereitschaft Taten von fremden Tatverdächtigen (z.B. Exhibitionisten vor Kindern) über- und Taten aus dem Nahfeld des Kindes unterrepräsentiert sind.


== Ermittlung von Personen in Kinderpornografie ==
Etwa zwei Drittel der Missbrauchshandlungen der angezeigten Fälle fanden mit Körperkontakt und etwa ein Drittel ohne Körperkontakt statt. Bei den Fällen mit Körperkontakt entfallen etwa drei Viertel auf einfache sexuelle Handlungen mit einem Kind während ein Viertel der Handlungen mit Eindringen in den Körper des mutmaßlichen Täters oder Opfers (Beischlaf, intensives Petting, Zungenküsse) verbunden verbunden sind. Bei den angezeigten Fällen ohne Körperkontakt entfallen etwa zwei Drittel auf Exhibitionismus vor Kindern, das restliche Drittel bestand aus dem Vornehmen sexueller Handlungen von Kindern an sich selbst bzw. dem Vorzeigen pornografischer Darstellungen.
Im Projekt ''[[Stop Child Abuse]]'' bittet Europol die Bevölkerung auf einer Webseite, Alltagsgegenstände aus kinderpornografischem Film- und Fotomaterial zu identifizieren. Europol verspricht sich dadurch Hinweise zu Opfer, Tatorten und Tätern.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.bbc.com/news/world-europe-40115549 |titel=Europol shows clues from child abuse images to track offenders |hrsg=[[British Broadcasting Corporation|BBC]] |datum=2017-06-01 |abruf=2017-06-03 |sprache=en}}</ref>


== Nationales: Rechtslage und Daten ==
Der Anteil des sexuellen Missbrauchs zur Herstellung kinderpornografischer Schriften nimmt etwa 1,2 Prozent ein. Der sexuelle Missbrauch mit Todesfolge beträgt etwa 0,012 Prozent (2 Fälle) an der Gesamtzahl der Fälle sexuellen Missbrauchs.
Laut [[Statista]] ist in Deutschland die Anzahl der polizeilich erfassten Taten, bei denen Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, von rund 14.000 im Jahr 2009 auf 16.686 bis 2020 gestiegen. Es wird davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt.<ref>[https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38415/umfrage/sexueller-missbrauch-von-kindern-seit-1999/ ''Anzahl der polizeilich erfassten Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, von 2009 bis 2020''] veröffentlicht vom Statista Research Department, de.statista.com, 19. Mai 2021.</ref>
{{Anker|Missbrauch-Rechtslage}}


=== Übersicht deutschsprachiger Rechtskreis ===
==Täter==
Sexueller Missbrauch von Kindern ist strafbar, in Deutschland nach {{§|176|StGB|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]] (Sexueller Missbrauch von Kindern), nach {{§|176a|StGB|juris}} StGB (sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind), nach {{§|176b|StGB|juris}} StGB (Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern), {{§|176c|StGB|juris}} StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern), {{§|176d|StGB|juris}} StGB (sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge), [[Sexueller Missbrauch von Unmündigen|in Österreich]] nach {{§|206|StGB|RIS-B}} [[Strafgesetzbuch (Österreich)|StGB]] (schwerer Missbrauch) und nach {{§|207|StGB|RIS-B}} StGB (Missbrauch) und [[Sexuelle Handlungen mit Kindern|in der Schweiz]] nach {{Art.|187|311.0|ch|text=Artikel 187}} [[Strafgesetzbuch (Schweiz)|StGB]].
===Klassifizierungen===
====Tätertypen====
Betrachtungen von Tätern sexuellen Missbrauchs klammern üblicherweise [[Exhibitionismus|Exhibitionisten]] als gesondert zu betrachtendes Phänomen aus. Täter sexuellen Missbrauchs zeichnen sich nicht durch gemeinsame Attribute aus. Sie sind in allen Bevölkerungsschichten vertreten.


{| class="wikitable"
Die Täter werden nach folgenden Typen klassifiziert:
|- class="hintergrundfarbe5"
! Land || Altersgrenze || Altersunterschied{{FN|(1)}} || [[Strafmündigkeit]]
| Rechtsbestimmung
| Strafrahmen
| Verjährungsfrist<ref>Vgl. hierzu Tatjana Hörnle, Stefan Klingbeil, Katja Rothbart: ''Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch.'' Gutachten, o.&nbsp;D. (2013), Kapitel B I. ''Bestandsaufnahme zur Verjährung im Strafrecht'', 2. ''Die Verjährung bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung'', S. 17 ff. (zu Deutschland) und 3. ''Rechtsvergleichender Blick auf die strafrechtlichen Verjährungsregelungen in Österreich, der Schweiz und England'', S. 29 ff. ([http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/Gutachten_Strafrecht-2.pdf PDF], hu-berlin.de, dort S. 25 resp. 37).</ref>
|-
| Deutschland || 14&nbsp;Jahre || – || 14 Jahre
| [[Sexueller Missbrauch von Kindern (Deutschland)|Sexueller Missbrauch von Kindern]] ({{§|176|StGB|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]], bei Taten ohne Körperkontakt §&nbsp;176a, Vorbereitungshandlungen §&nbsp;176b ; <small>[[Qualifikation (Strafrecht)|Qualifikationstatbestände]]: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern §&nbsp;176c StGB,</small> <small>mit Todesfolge §&nbsp;176d StGB</small>)
| 3&nbsp;Monate <small>(bei Vorbereitungshandlungen)</small> – lebenslänglich <small>(bei Todesfolge)</small>
| 5–30 Jahre <small>(nach Höhe der Strafdrohung)</small><br />Die Verjährung ruht gem. {{§|78b|StGB|dejure}} Abs.&nbsp;1 Nr.&nbsp;1 StGB bis zum 30.&nbsp;Geburtstag des Opfers<ref>für alle Straftaten, die nach dem 27.&nbsp;Januar 2015 begangen wurden oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, für weitere Details siehe
[https://www.bundeskoordinierung.de/kontext/controllers/document.php/138.5/a/d824bb.pdf Übersicht der Gesetzesänderungen bzgl. Verjährung]{{Toter Link|url=https://www.bundeskoordinierung.de/kontext/controllers/document.php/138.5/a/d824bb.pdf |date=2024-05 |archivebot=2024-05-09 08:29:20 InternetArchiveBot }}, Herausgeber: Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.</ref>
|-
| Österreich || 14&nbsp;Jahre || 4&nbsp;Jahre (12&nbsp;Jahre)<br /><small>erschwert ({{§|206|StGB|RIS-B}} [[Strafgesetzbuch (Österreich)|StGB]]):</small><br />3&nbsp;Jahre (13&nbsp;Jahre) || 14 Jahre
| [[Sexueller Missbrauch von Unmündigen]] (§&nbsp;207&nbsp;StGB; <small>erschwert §&nbsp;206, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses §&nbsp;212; vermindert Sittliche Gefährdung §&nbsp;208</small>)
| 6&nbsp;Monate – lebenslänglich <small>(bei Todesfolge)</small>
| 5 Jahre – unverjährbar <small>(nach Schwere der Tat)</small>
|-
| Schweiz || 16&nbsp;Jahre || 3&nbsp;Jahre || 10 Jahre
| [[Sexuelle Handlungen mit Kindern]] ({{Art.|187|311.0|ch|text=Artikel 187}} [[Strafgesetzbuch (Schweiz)|StGB]])
| Geldstrafe oder bis zu 5&nbsp;Jahre <small>(Erschwernis fällt unter sonstige allgemeine Sexualdelikte)</small>
| 10 Jahre, mindestens aber bis zum 25. Geburtstag des Opfers – unverjährbar <small>(nach Alter des Opfers und Täters)</small>
|}
: {{FNZ|(1)|vermindernder Altersunterschied zwischen Täter und Opfer: allfällig in Klammer: Alter des Opfers, unter dem prinzipiell ein Delikt vorliegt}}


=== Internationales und Völkerrecht ===
'''Regressiver Typ'''
Basis der internationalen Bestimmungen ist die [[UN-Kinderrechtskonvention|UN-''Kinderrechtskonvention'']] von 1989, wobei dort nicht sexuelle Handlungen an sich thematisiert wurden. Sexuelle Gewalt in häuslichem Umfeld fällt unter das Grundrecht auf eine [[gewaltfreie Erziehung]]. In zwei Zusatzprotokollen wurden – neben dem Problem der [[Kindersoldat]]en – [[Kinderhandel]] und insbesondere [[Kinderprostitution]] und [[Kinderpornografie]] geächtet.
:seine primäre sexuelle Orientierung ist auf Erwachsene gerichtet, er ist durch Kinder jedoch sexuell erregbar. Aufgrund der leichten Verfügbarkeit von Kindern, wegen nichtsexuellen Problemen sowie wegen Problemen mit erwachsenen Sexualpartnern greift er zur sexuellen Befriedigung auf Kinder zurück. Man spricht deshalb auch von einem Ersatzobjekttäter.


=== Europarecht ===
'''Fixierter Typ'''
Die Europäische Union hat sich erstmals mit dem [[Rahmenbeschluss 2004/68/JI]] der Thematik der sexuellen Ausbeutung von Kindern gewidmet.
:er zeichnet sich durch seine primäre sexuelle Orientierung auf Kinder aus. Er ist durch Erwachsene sexuell nicht oder kaum erregbar. Es handelt sich um den klassischen [[Pädophilie|Pädophilen]].


Der [[Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte|Europäische Gerichtshof für Menschenrechte]] hat in einem Gerichtsverfahren am 9. Januar 2003 (Beschw.-Nr. 45330/99) entschieden, dass das [[sexuelle Selbstbestimmung]]srecht von Menschen ''ab 14 Jahren'' beachtet werden muss.<ref>Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte: {{Webarchiv |url=http://archive.equal-jus.eu/133/ |text=''Case of S.L. v. Austria'' |wayback=20160304221315}} (englisch).</ref><ref>Amtliche Sammlung: ECHR 2003-I; zitiert in: ÖJZ 2003, S.&nbsp;395 ff. (deutsch).</ref>
'''Soziopathischer Typ'''
:er zeichnet sich durch mangelnde [[Empathie]] für Opfer und bisweilen durch [[Sadismus|sadistische]] Neigungen aus. Die [[Sexualität]] dient ihm nicht primär zur sexuellen Befriedigung, sondern als Mittel zur Unterdrückung, weshalb er manchmal auch als ''sadistischer Typ'' bezeichnet wird.


=== Deutschland ===
Nach vorsichtigen Schätzungen sind regressive Täter mit etwa 90 Prozent am häufigsten anzutreffen. Der fixierte Typ folgt mit etwa zwei bis zehn Prozent an zweiter Stelle. Der soziopathische Typ tritt nur in wenigen Einzelfällen auf. In den Medien sowie im englischsprachigen Raum werden regressive Täter fälschlicher Weise als Pädophile bezeichnet.
{{Hauptartikel|Sexueller Missbrauch von Kindern (Deutschland)}}
1950 wurden in [[Westdeutschland]] über 30 Strafanzeigen pro 100.000 Einwohnern wegen [[Unzucht]] mit Kindern und Schutzbefohlenen gestellt.<br />In der DDR war sexueller Kindesmissbrauch stärker und länger [[tabu]]isiert als in Westdeutschland.<ref>[[Christine Bergmann]] und Kathrin Power / FAZ.net vom 29. August 2021: [https://www.faz.net/aktuell/politik/die-gegenwart/doppelt-eingeschlossen-sexueller-missbrauch-in-der-ddr-17493651.html ''Die Doppelt-Eingeschlossenen''] (Gastbeitrag)</ref><br />Seit 1990 werden jährlich unter 20 Anzeigen pro 100.000 Einwohnern gestellt; dies ist das [[Dunkelziffer#Hellfeld und Dunkelfeld|Hellfeld]] des sexuellen Missbrauchs. Die tatsächliche Häufigkeit wurde 15 bis 20 Mal so hoch geschätzt.<ref>Renate Volbert, Anett Galow: {{Webarchiv |url=http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/Impulsvortrag_VolbertundGalow_000.pdf |text=''Sexueller Missbrauch: Fakten und offene Fragen.'' |wayback=20130625182211}}.</ref><ref>Andreas Jud, Miriam Rassenhofer, Andreas Witt, Annika Münzer, Jörg M. Fegert: ''EXPERTISE – Häufigkeitsangaben zum sexuellen Missbrauch.'' https://beauftragter-missbrauch.de/presse-service/literatur-und-medien/?L=0</ref><ref name="Wirtz" />


Durch die in die Medien geratenen Publikationen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche entschloss sich die [[Deutsche Bischofskonferenz]] (DBK) zur Einberufung eines interdisziplinär besetzten [[Konsortium]]s zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs durch die [[Klerus|Kleriker]] der katholischen Kirche. Mit qualitativen und quantitativen wissenschaftlichen Forschungsmethoden wurden 38156 Personalakten von Klerikern aus dem Zeitraum von 1946 bis 2014 analysiert und [[Epidemiologie|epidemiologisch]] ausgewertet.<ref>{{Literatur |Autor=[[Harald Dreßing|H. Dreßing]], D. Dölling, [[Dieter Hermann (Soziologe)|D. Hermann]], A. Kruse, E. Schmitt, B. Bannenberg, A. Hoell, E. Voss, [[Hans Joachim Salize|H. J. Salize]] |Titel=Sexueller Missbrauch durch katholische Kleriker |Sammelwerk=Deutsches Ärzteblatt |Band=116 |Nummer=22 |Datum=2019-05-31 |Seiten=389–396}}</ref> In dieser Studie konnten 1670 Kleriker und 3677 Opfer ermittelt werden. Sie waren zu 62,8 % männlich und wurden anhand von Personalakten identifiziert. In 80 % der Fälle lagen Handlungen mit [[Körperkontakt]] („hands-on“-Delikte) vor. In mindestens 582 Fällen kam es zur genitalen oder manuellen [[Penetration (Medizin)|Penetration]]. Die Studie kam zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen erheblich waren, wobei Ängste, Depressionen, Misstrauen, sexuelle Probleme und Kontaktschwierigkeiten am häufigsten genannt wurden.
'''Kindliche und jugendliche Täter'''


Zum 1. Juli 2021 wurden Mindeststrafen, Höchststrafen und Verjährungsfristen für viele Delikte angehoben.
Daneben kommt sexuellen Handlungen unter Kindern sowie zwischen Jugendlichen und Kindern unter den Begriffen ''sexuell aggressive Kinder und Jugendliche'', ''sexuell deviante'' oder ''aufällige junge Täter'' immer häufiger Aufmerksamkeit zuteil. Dabei steht eine frühzeitige Therapie der devianten Minderjährigen im Vordergrund.


=== Österreich ===
Im Gegensatz zu rechtlichen Kriterien, die sexuelle Handlungen - zumindest unter Kindern - als gegenseitigen Missbrauch einordnen, findet überwiegend eine feste Einteilung in Opfer und deviante Täter statt. Die Bewertung des Täters als ''sexuell aggressiv'' stellt keine Einschränkung der Missbrauchskriterien auf Fälle mit Zwang und Gewalt dar. Die Kriterien, welches Verhalten von Kindern und Jugendlichen als deviant und damit als sexueller Missbrauch eingestuft wird, sind unterschiedlich. Eine Schwierigkeit liegt in der Abgrenzung zum normalen Sexualverhalten von Minderjährigen (vor allem Kindern), das nur wenig erforscht ist.
{{Hauptartikel|Sexueller Missbrauch von Unmündigen}}
In Österreich fällt sexueller Kindesmissbrauch nach {{§|206|StGB|RIS-B|DokNr=NOR40152325}} und {{§|207|StGB|RIS-B|DokNr=NOR40152326}} [[Strafgesetzbuch (Österreich)|StGB]], unter dem Begriff ''Sexueller Missbrauch von Unmündigen'', das heißt, Personen unter 14&nbsp;Jahren (die [[Entmündigung]] wurde schon 1984 abgeschafft, solche Personen fallen unter §&nbsp;205 StGB ''Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person'' oder §&nbsp;212 StGB ''Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses''). Missbrauch von Personen zwischen 14&nbsp;und&nbsp;16 Jahren ist bei besonderen Umständen durch §&nbsp;207b StGB ''[[Sexueller Missbrauch von Jugendlichen]]'' geregelt.


In Österreich wurde 2004 von einer jährlichen Zahl von 10.000 bis 25.000 Missbrauchsfällen ausgegangen.<ref>[http://www.aerztezeitung.at/archiv/oeaez-2004/oeaez-17-10092004/gewalt-und-missbrauch-an-kindern.html ''GEWALT UND MISSBRAUCH AN KINDERN''] Österreichische Ärztezeitung Nr. 17 vom 10. September 2004.</ref> Insgesamt werden 300.000 Mädchen und rund 172.000 Jungen (Stand: 2009) bis 14 Jahre einmal oder mehrmals während ihrer Kindheit und Jugend sexuell belästigt und/oder missbraucht. Weit über 90 Prozent der Täter sind Männer. Sie befinden sich meist im engsten oder weiteren Familienkreis.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.springermedizin.at/artikel/2356-sexueller-missbrauch-tabuisiert-und-schwer-zu-beweisen |text=Sabine Fisch: ''Sexueller Missbrauch – tabuisiert und schwer zu beweisen'', Ärzte Woche 13/2009, springermedizin.at, Schwerpunkt: Gerichtsmedizin |wayback=20140514114633}}</ref>
Romer führt aus, dass bei sexuellen Handlungen unter Kindern "dann zweifelsfrei von einem sexuellen Angriff auszugehen [ist], wenn ''Gewalt'', ''Zwang'' oder ''Bedrohung'' angewendet wurde, wenn eine ''Penetration jedweder Art'' versucht wurde, oder wenn irgendeine Form von Verletzung des Opfers dokumentiert ist". "Ab einem ''Altersunterschied ab 5 Jahren'' muss immer eine sexuelle Aggression angenommen werden, d.h. dass beim jüngeren Kind kein Einvernehmen hergestellt ist, auch nicht durch Bezahlung oder Geschenke". Deegener stellt dar, dass häufig eindeutig sexuell aggressive Handlungen oft im Rahmen von [[Doktorspiele]]n gedeutet werden und die Chancen auf eine Therapie vertan werden. Als sexuell aggressives Verhalten definiert er folgende Handlungen:


=== Schweiz ===
* Oral- oder Vaginalverkehr oder Penetration in Scheide oder After mit den Fingern oder anderen Objekten
{{Hauptartikel|Sexuelle Handlungen mit Kindern}}
* Küssen von Genitalien
Gemäß der Kindernachrichtenagentur Kinag sind in der Schweiz 40.000 bis 50.000 Kinder pro Jahr von sexuellem Missbrauch betroffen. Eine gesonderte Missbrauchsstatistik existiert in der Schweiz nicht.
* Imitation von Geschlechtsverkehr
* Berührungen im Brust- und Genitalbereich


=== USA ===
Bisweilen werden auch juristische Kriterien heran gezogen, um zu definieren, welche sexuellen Verhaltensweisen von Kindern und Jugendlichen als sexueller Missbrauch einzustufen sind. Nach deutschem Recht gelten sowohl einverständliche als auch mit Gewalt einher gehende sexuelle Handlungen unter Kindern als sexueller Missbrauch (siehe: [[§ 176 StGB]]).
In den USA wird davon ausgegangen, dass jede vierte Frau und 3 bis 9 % der Männer in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erfahren haben. Der Missbrauch findet im Mittel in einem Alter zwischen sieben und elf Jahren statt und dauert durchschnittlich drei bis fünf Jahre an.<ref name="Wirtz">Ursula Wirtz: ''Seelenmord – Inzest und Therapie.'' Kreuz-Verlag. ISBN 978-3-7831-1963-3, Seite 22 ff.</ref>


Die rechtliche Regelung liegt – wie das gesamte amerikanische Strafrecht – bei den einzelnen Bundesstaaten und ist daher innerhalb der Vereinigten Staaten uneinheitlich. In [[New York (Bundesstaat)|New York]] z.&nbsp;B. macht jede Person sich strafbar, die Sex mit einem Kind unter 14 Jahren hat; für Sex mit Penetration macht jede Person sich strafbar, die dafür einen Partner heranzieht, der jünger als 17 Jahre alt ist. Dies alles gilt auch für Täter im Jugend- und Kindesalter, für Verhalten innerhalb von Liebesbeziehungen und für sexuelle Handlungen, die ''de facto'' einvernehmlich geschehen.<ref name="ny">{{Internetquelle |url=http://ypdcrime.com/penal.law/article130.htm |titel=Article 130 – NY Penal Law (Sex offenses) |abruf=2017-11-02}}</ref>
In jüngerer Zeit wendet man sich im Rahmen von Präventionsarbeit immer häufiger der [[Therapie]] von Kindern und Jugendlichen zu die im unter oben genannten Bedingungen als sexuell aggressiv gelten. Begründet wird dies, dass in empirischen Untersuchungen fest gestellt wurde, dass ein nicht unerheblicher Teil erwachsener Sexual[[delinquent]]en sich bereits im Kindesalter sexuell auffällig zeigten. Untersuchungen, ob sexuell auffällige Kinder und Jugendlichen im Erwachsenenalter häufiger sexuell delinquent werden als der Bevölkerungsdurchschnitt, liegen nicht vor.


''Siehe auch:'' [[Sexueller Missbrauch von Jugendlichen#Vereinigte Staaten von Amerika|Sexueller Missbrauch von Jugendlichen in den USA]]
====Vorbeziehungen====


== Schutz der Kinder ==
Bei den in Hell- und Dunkelfeldstudien untersuchten Fällen sexuellen Missbrauchs bestand eine Vorbeziehung zwischen Kindern und dem Täter. Bekannte machen etwa die Hälfte, Verwandte ein Fünftel der Täter aus. Väter als Täter sind eher selten, die Fallzahl liegt zwischen 3 und 6 Prozent. Bei Jungen wurde beobachtet, dass lediglich etwa 10 bis 20 Prozent der Täter aus dem familiären Nahfeld entstammen.
=== Risiko- und Schutzfaktoren ===
Forscher diskutieren seit Jahrzehnten über Risikofaktoren, die die Wahrscheinlichkeit, dass Mädchen und Jungen Opfer sexuellen Missbrauchs werden, erhöhen können und über mögliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel auch eine entsprechende [[Sexualpädagogik]]. Die ''Gesellschaft für Sexualpädagogik'' gibt an, dass Sexualpädagogik präventiv wirke,<ref>{{Webarchiv|url=http://www.sexualpaedagogik.uni-kiel.de/de/aktuelles/oeffentliche-diskurse |wayback=20160407091954 |text=''Statement zur sexuellen Vielfalt und sexualpädagogischen Professionalität'' }} (PDF) Gesellschaft für Sexualpädagogik, 2014, S. 2.</ref> wobei deren Gründungsmitglied und Vorstand [[Uwe Sielert]] 2010 konstatierte: „Die Basiswissenschaften von Erziehung, Bildung, Hilfe und Gesundheit haben dazu bisher kaum Professionswissen erarbeitet.“<ref>Uwe Sielert: {{Webarchiv |url=http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/Impulsvortrag_Sielert_000.pdf |text=Impulsvortrag: ''Der sozialpädagogische Blick auf Schule sowie die Aus- und Weiterbildung von Lehrer/innen und andere pädagogische Fachkräfte''. |format=PDF |wayback=20140207154349}} 2010, S.&nbsp;1.</ref> Zur Situation von Sexualpädagogik in der Schule räumt Sielert ein: „Wir wissen über die Situation von Sexualerziehung und deren Erfolge in der Schule nichts aus repräsentativen Studien – das ist bisher kein Thema der Bildungsforschung.“<ref>Uwe Sielert: {{Webarchiv |url=http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/Impulsvortrag_Sielert_000.pdf |text=Impulsvortrag: ''Der sozialpädagogische Blick auf Schule sowie die Aus- und Weiterbildung von Lehrer/innen und andere pädagogische Fachkräfte''. |format=PDF |wayback=20140207154349}} 2010, S. 2.</ref>


{{Belege fehlen}}
Zwischen sozialer Nähe und der Intensität sexueller Handlungen besteht eine Beziehung. Die Anzahl, die Dauer und die Intensität der sexuellen Handlungen nimmt mit der sozialen Nähe zwischen Täter und Kind zu.
Bei Risiko- und Schutzfaktoren wird zwischen folgenden Ebenen unterschieden: Einflüsse auf Ebene des Kindes, Einflüsse auf Ebene der Familie, Einflüsse des familiären Umfeldes sowie Einflüsse des gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes.


'''Einflüsse auf Ebene des Kindes'''
====Geschlecht====
Mit der Erforschung der Faktoren in dieser Ebene soll in keinem Falle den Mädchen und Jungen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, eine Mitverantwortung zugeschoben werden. Es geht ausschließlich um ein besseres Verständnis von sexualisierter Gewalt an Kindern.


Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind das weibliche Geschlecht, Defizite an emotionaler und körperlicher Zuwendung, ein unsicheres Bindungsverhalten, keine/wenig Kontakte zu erwachsenen Vertrauenspersonen, schlechter Kontakt zu Geschwistern, geringes Selbstwertgefühl, wenig Selbstbehauptungsfähigkeiten, ein mangelhaft über Sexualität aufgeklärtes Kind, eine Behinderung des Kindes, psychische Probleme des Kindes sowie schwieriges Verhalten.
Nach derzeitiger Sachlage bilden Männer etwa 85 bis 90 Prozent der Täter. Der Anteil weiblicher Täter ist erst in jüngerer Zeit in das Blickfeld wissenschaftlicher Untersuchungen gelangt.


Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind ein positives Temperament (flexibel, robust, aktiv, offen, kontaktfreudig), überdurchschnittliche Intelligenz, sicheres Bindungsverhalten, dauerhafte gute Beziehungen zu mindestens einer primären Bezugsperson, gute Durchsetzungsfähigkeit, aktives Bewältigungsverhalten, Selbstständigkeit in Stresssituationen/Problemlösefähigkeit, Selbstvertrauen, ein positives Selbstwertgefühl und Selbstwirksamkeitsüberzeugungen, soziale Fertigkeiten sowie Ablehnung der Übergriffe.
====Alter====


'''Einflüsse auf Ebene der Familie'''
Häufigste Altersgruppe der mutmaßlichen Täter sexuellen Missbrauchs sind die 14-16jährigen, gefolgt von den 16-17jährigen. Mit zunehmenden Alter sinken die Belastungszahlen. Dabei zu beachten ist, dass der Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs ([[§ 176 StGB]]) sowohl freiwillige wie unfreiwillige sexuelle Handlungen mit Kindern unter Strafe stellt.
Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind Kinder, die von anderen Formen der Gewalt betroffen sind, belastete Eltern-Kind-Beziehungen, Kinder aus Trennungs- und [[Scheidung]]s&shy;familien, problematische Elternbeziehungen, ein patriarchal geprägtes Familienklima, [[psychische Erkrankung]]en der Eltern/eines Elternteils, Missbrauchserfahrungen der Mütter, Alkohol- und Drogenabhängigkeit der Eltern/eines Elternteils, Kriminalität der Eltern sowie eine frühe Schwangerschaft der Mutter (ungewollte Schwangerschaft).


Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind stabile emotionale Beziehungen zu einer Bezugsperson, eine positive [[Eltern-Kind-Beziehung]], eine gute Beziehung zu einem Geschwisterkind, eine wenig konfliktbehaftete elterliche Partnerbeziehung, ein offenes, unterstützendes Erziehungsklima sowie familiärer [[Gruppenkohäsion|Zusammenhalt]].
[[bild:Tvbz.gif]]


'''Einflüsse des familiären Umfeldes'''
<small>Tatverdächtigen-Belastungszahlen (TVBZ) beim sexuellen Missbrauch von Kindern (Tatverdächtige pro 100.000 der Bevölkerung der gleichen Altersgruppe). Grundlage: PKS 1996</small>
Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind eine [[Deprivation#Objektive Deprivation|deprivierte]], arme Wohngegend, [[soziale Isolation]] der Familien, sozial ungünstige Bedingungen sowie häufiger [[Umzug (Wohnsitzwechsel)|Wohnortwechsel]].


Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind ein positives soziales Umfeld einer Familie und die Anwesenheit einer erwachsenen Vertrauensperson in Kindergarten und Schule.
===Vorgehensweise===


'''Einfluss des gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes'''
Gewalt ist beim sexuellen Missbrauch von Kindern eher selten anzutreffen. Nach einer Untersuchung des Bundeskriminalamtes wurden bei 85 Prozent der angezeigten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs keine Drohung oder Nötigung angewandt (Baurmann 1985).


Diese Ebene ist besonders für ein umfassendes Verständnis der Ursachen sexualisierter Gewalt von großer Bedeutung.
Bei sexuellem Missbrauch in der [[Kernfamilie]] gilt häufig eine familiäre [[Dysfunktion]] der Familiendynamik als Auslöser sexuellen Missbrauchs. Der Täter baut oft eine intensive Beziehung zum Kind auf, die mit einer gesteigerten emotionalen und bisweilen auch materiellen Zuwendung einher geht. Das Kind wird für den Täter zum Ersatzpartner, was für das Kind eine oft nicht zu bewältigende Rollenkonfusion aus löst. Gleichzeitig sinkt die Möglichkeit für das Kind, sich an andere Mitglieder der Kernfamilie zu wenden, um dieser Situation zu entkommen. Sexueller Missbrauch in der Kernfamilie erstreckt sich aufgrund der sich für den Täter bietenden Möglichkeiten oft über einen längeren Zeitraum und wird häufig von intensiveren sexuellen Handlungen begleitet.


Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind eine gesellschaftliche Billigung von Gewalt bei der Erziehung, staatliche Bedingungen, die Kindesmisshandlung begünstigen/befürworten, das Leben in einer Gemeinschaft, die stillschweigend Kindesmisshandlung akzeptiert, die Verfügbarkeit von Kinderpornographie, die sexualisierende Darstellung von Kindern in Werbung und Medien, geringe rechtliche Sanktionen gegenüber Tätern, ein Männlichkeitsbild, das durch Dominanz und Kontrolle gekennzeichnet ist, das Festhalten an traditionellen Rollenverteilungen, soziale Rechtlosigkeit von Kindern sowie die mangelnde Verfügbarkeit von Sexualaufklärung für Kinder.
Sexueller Missbrauch im weiteren sozialen Umfeld des Kindes wird häufig bei sich bietender Gelegenheit verübt. In der Regel besteht hier ebenfalls eine Vorbeziehung zum Kind, die sowohl flüchtig als auch intensiv, in der Regel auf Basis beidseitiger emotionaler Zuwendung, ausgeprägt sein kann. In Einzelfällen konnten unterschiedliche Tatverhaltensweisen beobachtet werden. Es fanden sich Täter, die die Tat vorgeplant und eine entsprechende Gelegenheit selbst geschaffen haben und Täter, die eine sich zufällig sich ergebende Möglichkeit ergriffen haben. In der Regel hat der Täter jedoch zuvor sich mit dem Gedanken befasst, sexuelle Handlungen mit einem Kind zu begehen. Taten aus einem spontanen Triebdurchbruch heraus sind sehr selten anzutreffen.


Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind ein hoher (sozio)ökonomischer Status, finanzielle Hilfen, gute Möglichkeiten, soziale Hilfsangebote zu nutzen, gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Ächtung solcher Taten, sowie die Stärkung der [[Kinderrechte]]<ref>{{Literatur |Autor=Fegert, Jörg M., 1956-, |Titel=Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen : ein Handbuch zur Prävention und Intervention für Fachkräfte im medizinischen, psychotherapeutischen und pädagogischen Bereich ; mit … 22 Tabellen |Verlag=Springer Medizin |Datum=2015 |ISBN=978-3-662-44244-9}}</ref><ref>{{Literatur |Titel=Kindesmisshandlung und Vernachlässigung : ein Handbuch |Verlag=Hogrefe |Datum=2005 |ISBN=978-3-8017-1746-9}}</ref><ref>{{Internetquelle |url=https://www.psychologie.uni-freiburg.de/Members/.../SexuellerMissbrauch/download |titel=Katalog der Risiko- und Schutzfaktoren bei Kindesmisshandlung und -missbrauch |abruf=2017-06-17 |offline=1}}</ref>.
[[Pädophilie|Pädophile]] Täter gehen in der Regel eine freundschaftliche Beziehung mit Kindern ein, wobei sie sich der Zustimmung des Kindes versichern wollen. Dabei wenden sie sich oft an Kinder, die zuwendungsbedürftig sind bzw. arbeiten in Berufen, in denen sie viel mit Kindern zu tun haben. Siehe auch [[Pädophilie]].


===Therapie===
=== Prävention ===
{{Hauptartikel|Kinderschutz#Schutz vor sexuellem Missbrauch|titel1=„Schutz vor sexuellem Missbrauch“ im Artikel Kinderschutz}}


Präventionsprojekte, die sich speziell an Pädophile als potentielle Täter richten, gab es bis vor wenigen Jahren keine. Bestehende Therapieprojekte für Pädophile waren in erster Linie auf aus dem [[Hellfeld]] stammende, bereits straffällig gewordene Pädophile gerichtet. Seit 2005 existiert das Projekt „[[Kein Täter werden]]“ an der Berliner Charité, das im Rahmen einer Studie Therapieangebote für wenige hundert Pädophile ermöglicht. In Gruppen- und Einzeltherapien, sowie teilweise einer ergänzenden medikamentösen Behandlung, soll durch Stärkung der Impulskontrolle und der Empathiefähigkeit Pädophilen ermöglicht werden, verantwortungsvoll mit ihrer Neigung umzugehen.
Häufig werden psychotherapeutische Behandlungen für straffällig gewordene sexuelle Missbraucher als gerichtliche Auflage angeordnet. In der Regel wird nicht geprüft, ob eine psychologische oder medizinische Indikation vor liegt. Eine Therapieauflage dient vornehmlich dem Zweck der Besserung des Sexualdelinquenten und nicht primär einer Heilung.


Für die Prävention halten Volbert und Galow vom ''Institut für forensische Psychiatrie'' in Berlin es für erforderlich, das vorhandene Wissen nicht nur weiter auszubauen, sondern es stärker mit Erkenntnissen zu verknüpfen, die über [[Kindesmisshandlung]] und [[Vernachlässigung|-vernachlässigung]] gewonnen wurden, aber auch etablierte Kenntnis aus der allgemeinen [[Kriminalprävention]] zu berücksichtigen.<ref>Renate Volbert, Anett Galow: {{Webarchiv |url=http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/Impulsvortrag_VolbertundGalow_000.pdf |text=''Sexueller Missbrauch: Fakten und offene Fragen.'' |wayback=20130625182211}}.</ref>
Als Therapieform tritt so in den letzten Jahren immer häufiger die [[kognitive Verhaltenstherapie]] in den Vordergrund (Hanson). Ursprünglich nur therapiebegleitend werden Psychopharmaka wie [[Antidepressiva]], [[Antiandrogene]]n, [[Phasenprophylaktika]] und [[Neuroleptika]] aufgrund des Kostendrucks im Gesundheitswesen anstelle einer Psychotherapie eingesetzt.


Speziell in Deutschland widmet das [[Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend]] (BMFSFJ) diesem Thema eine gesonderte Seite, um, wie es dort heißt, „den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern“.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/schutz-vor-sexualisierter-gewalt |titel=Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt |werk=Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |abruf=2020-06-13}}</ref> Seit 2015 wird den Initiativen zur Prävention von sexualisierter Gewalt eine gesonderte Seite bereitgestellt.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinder-und-jugendschutz/schutz-vor-sexualisierter-gewalt/initiative-trau-dich/initiativen-zur-praevention-von-sexualisierter-gewalt/86322 |titel=Kinder- und Jugendschutz. Initiativen zur Prävention von sexualisierter Gewalt |werk=Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend |datum=2015-01-19 |abruf=2020-06-13}}</ref>
Bei sexuellem Missbrauch in der [[Kernfamilie]] werden häufig auch [[systemische Therapien|systemische Therapien]] angewendet, die auf die Behebung der familiären Dysfunktion als Auslöser des sexuellen Missbrauchs abzielen. Dabei wird oft die gesamte Familie in die Therapie mit einbezogen. Sofern keine hohe Rückfallwahrscheinlichkeit besteht, kann so der Täter in der Familie verbleiben und es wird bisweilen auf eine Strafverfolgung verzichtet, um die Familie als solche zu erhalten und die betroffenen Kinder nicht weiteren Belastungen auszusetzen.


== Hilfen und Therapien für die Opfer ==
In den 1960er Jahren war bei Sexualstraftätern (vornehmlich Homosexuelle und Kindesmissbraucher) die Anwendung der [[Stereotaxie]] in Mode. Durch starke Ströme wurden dabei Teile des Gehirns, die für sexuelle Luststeuerung verantwortlich gehalten wurden, weggebrannt. [[Aversionstherapie]]n fanden in den 1960er Jahren in Deutschland noch weitgehend eine Anwendung bei Homosexuellen und Kindesmissbrauchern, wurden aber aus ethischen Gründen eingestellt. Sie wird vornehmlich in den USA bei Kindern und Jugendlichen sexuellen Missbrauchern angewendet, auch wenn der Missbrauch einverständlich statt fand.
Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen eine Versorgung aller körperlichen Verletzungen und das Gefühl, in Sicherheit zu sein. Manche Kinder haben für das Ereignis des Übergriffs eine komplette [[Amnesie]]. Zunächst geht es darum, das Kind ernst zu nehmen, die Tat zugleich aber auch nicht zu dramatisieren.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.focus.de/familie/psychologie/traumata-bei-kleinkindern-ein-gefuehl-von-maximaler-bedrohung-psychiater-erklaert-wie-kinder-missbrauch-erleben_id_7696799.html |titel=Welche Anzeichen bei einem Kind auf sexuellen Missbrauch deuten können |datum=2017-10-10 |abruf=2020-02-10}}</ref> Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Vorgehens können sich Ärzte, Fachkräfte im Jugendamt, Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche an die [[Kinderschutzambulanz]]en wenden. Dort können sie auch – unabhängig von einer Strafanzeige – untersucht werden, wobei Verletzungen dokumentiert und Beweismittel und Spuren gesichert werden.<ref>{{Internetquelle |url=https://www.stmas.bayern.de/kinderschutz/kinderschutzambulanz/index.php |titel=Kinderschutzambulanz. Eine bayernweite Anlaufstelle zur Beratung bei Verdacht auf Kindesmisshandlung |abruf=2020-02-09}}</ref><ref>Flyer Bayerische Kinderschutzambulanz Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am Institut für Rechtsmedizin der LMU München.</ref>


Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen oft auch [[Psychotherapie|psychotherapeutische]] Hilfe oder eine Form [[Psychologischer Psychotherapeut|psychologisch-psychotherapeutischer]] Beratung, einerseits zur Bewältigung der verletzenden Erfahrung und zur Bewältigung des gegenwärtigen Lebens, andererseits, um wieder für künftige Beziehungen offen zu werden bzw. die Fähigkeit dazu wiederzuerlangen. Immer sollten auch die Bezugspersonen der Kinder miteinbezogen werden, um ihnen die oft problematische Bewältigung der Erfahrungen des Kindes zu erleichtern. Eine Behandlung kann erst erfolgen, wenn das Kind nicht mehr in Gefahr ist, erneut missbraucht zu werden. Hierzu ist es notwendig, den Täter und das Opfer voneinander zu trennen. Eine Psychotherapie sollte nicht erfolgen, wenn das Kind keine machen möchte.
===Rückfallwahrscheinlichkeit===


Bei einem Missbrauch innerhalb der Familie oder im nahen Umfeld des Kindes ist es notwendig, dass der Täter die Wohnung verlässt, oder das Kind in einer anderen, sicheren Umgebung untergebracht wird. Auch hier ist es notwendig, dem Täter jeden Zugriff auf das Kind zu verweigern.
Empirische Studien über die Rückfallwahrscheinlichkeit von Sexualstraftätern im allgemeinen und Kindesmissbrauchern im besonderen sind weitgehend abgesichert. Internationale Studien kommen zu vergleichbaren Ergebnissen. Etwa 20 Prozent der Kindesmissbraucher wurden in den beobachteten Zeiträumen (4 bis 10 Jahre) erneut einschlägig rückfällig, leicht geringer als der Durchschnitt von Sexualstraftätern (22 Prozent). Dabei zeigte sich bei fixierten Tätern ([[Pädophilie|Pädophile]]; etwa 10 Prozent der Täter) eine deutlich höhere Rückfallwahrscheinlichkeit von bis zu 50 Prozent als bei regressiven Tätern (etwa 90 Prozent der Täter). Die Rückfallwahrscheinlichket nach einer Aufdeckung sexuellen Missbrauchs im familiären Nahfeld des Kindes wird als gering eingestuft, da es sich hierbei eher um episodenhafte Handlungen handelt. Allgemein haben Sexualstraftäter eine deutlich geringere Rückfallwahrscheinlichkeit als andere Straftäter (je nach Delikt, im Bereich von 50-80 Prozent variierend). Die festgestellten Rückfallwahrscheinlichkeiten sind als untere Grenzwerte zu betrachten, da sich die Studien auf bekannt gewordene Wiederholungsstraftaten beziehen.


Insbesondere Opfer von sexuellem Missbrauch, die eine [[Posttraumatische Belastungsstörung bei Kindern und Jugendlichen|Posttraumatische Belastungsstörung]] entwickeln, können mit Formen der [[Psychotraumatologie|Traumatherapie]] behandelt werden. Bei sonstigen, oben beschriebenen Folgestörungen ist häufig eine intensive [[Psychotherapie]] notwendig.
==Reaktionen und Folgen==


== Siehe auch ==
Es wird zwischen Reaktionen und Folgen sexuellen Missbrauchs unterschieden. Während bei Untersuchung der ''Reaktionen'' deklarierte Opfer über ihre Bewertung der sexuellen Handlungen, meist rückblickend, befragt werden, zielt eine Untersuchung der ''Folgen'' auf den allgemeinen psychischen und sozialen Zustand anhand bestimmter Kriterien ab.
{{Mehrspaltige Liste |liste=
* [[Gaslighting]], Form von Manipulation und psychischer Gewalt von Missbrauchsopfern durch Täter
* [[Grooming (Pädokriminalität)]], gezielte Anbahnung sexueller Kontakte in Missbrauchsabsicht
* [[Kinderheirat]]
* [[Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern]]
* [[Pädophilie]]
* [[Pädosexualität]]


* [[Pädophilie-Debatte (Bündnis 90/Die Grünen)|Pädophilie-Debatte 2013]]
===Reaktionen===
* [[Pädophilie-Debatte (1970er und 1980er Jahre)|Pädophilie-Debatte der 1970er und 1980er Jahre]]
* [[Rituelle Gewalt]]
* [[Sexuelle Belästigung]]
* [[Sexueller Missbrauch]]
* [[Sexualisierte Gewalt]]
* [[Sexueller Missbrauch in der römisch-katholischen Kirche]]
* [[Sexueller Missbrauch in der Evangelischen Kirche in Deutschland]]
* [[Baccha Baazi|Tanzjunge]], in einigen Regionen Afghanistans praktizierte Form der [[Kinderprostitution]]
}}
== Literatur ==


* ''Erklärung und Aktionsaufruf (Call for Action).'' Dritter Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zur Prävention und Unterbindung sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ([{{Toter Link|inline=1 |date=2024-05-09 |url= http://www.ecpat.net/EI/Updates/DEWCIIIOutcome.pdf}} Übersetzung der deutschen Bundesregierung. PDF-Datei; 93&nbsp;kB]).
Die unmittelbaren und langfristigen Reaktionen von Kindern auf sexuelle Handlungen mit anderen Personen sind breit gestreut. Sie reichen von Angst, Scham und Schuldgefühlen über Unverständnis des Geschehenen bis hin zu emotionaler Geborgenheit, Freude, Lust und Orgasmus. Die Reaktionen sind geschlechtsspezifisch. Während etwa die Hälfte bis zu zwei Drittel der Mädchen von negativen Reaktionen berichten, zeigen nur etwa 20 bis 30 Prozent der Jungen negative Reaktionen. Eine Sonderstellung nehmen [[Bisexualität|bisexuelle]] und [[Homosexualität|homosexuelle]] ein, die sich ihrer Attraktion auf Männer bewusst waren: bei ihnen überwiegen positive Reaktionen und oft ging von ihnen die Initiative zu den sexuellen Handlungen aus.
* [[Tatjana Hörnle]] et al.: ''[http://hoernle.rewi.hu-berlin.de/Gutachten_Strafrecht-2.pdf Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch].'' Gutachten mit Rechtsvergleich zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und [[Vereinigtes Königreich|England]]. (PDF; 1,8&nbsp;MB)
* R. D. Currier, M. M. Currier: ''[[James Parkinson]]: On child abuse and other things.'' In: ''Archives of Neurology.'' Band 48, 1991, S. 95–97.
* [[Friedrich Koch (Erziehungswissenschaftler)|Friedrich Koch]]: ''Sexueller Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Bedeutung der Sexualerziehung im Rahmen der Prävention.'' In: Kurt Bach, Harald Stumpe und Konrad Weller (Hrsg.): ''Kindheit und Sexualität.'' Braunschweig 1993, S. 101&nbsp;ff.
* Dirk Bange: ''Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß, Hintergründe, Folgen.'' 2., überarb. Aufl., Volksblatt Verlag, Köln 1994, ISBN 3-926949-04-X.
* Beate Besten: ''Sexueller Mißbrauch und wie man Kinder davor schützt.'' Orig.-Ausg., 3., neubearb. Aufl., Beck Verlag, München 1995, ISBN 3-406-39333-0 (Schriftenreihe: ''Beck’sche Reihe,'' 445).
* [[Bessel van der Kolk|Bessel A. van der Kolk]] (Hrsg.): ''Traumatic stress. Grundlagen und Behandlungsansätze. Theorie, Praxis und Forschungen zu posttraumatischem Streß sowie Traumatherapie.'' Verlag Junfermann, Paderborn 2000, ISBN 3-87387-384-2 (Schriftenreihe: ''Reihe Innovative Psychotherapie und Humanwissenschaft,'' 62).
* Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.), bearbeitet von Monika Schröttle: ''Sexueller Missbrauch von Kindern: Dokumentation der Nationalen Nachfolgekonferenz „Kommerzielle Sexuelle Ausbeutung von Kindern“ vom 14./15. März 2001 in Berlin.'' Verlag Leske & Budrich, Opladen 2001, ISBN 3-8100-3376-6. (Kongressdokument)
* Kristian Ditlev Jensen: ''Ich werde es sagen – Geschichte einer missbrauchten Kindheit''. Aus dem Dänischen von Walburg Wohlleben, Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-608-93644-0. (Orig.-Ausg.: ''Det bliver sagt''. [[Gyldendal]], Kopenhagen 2001.)
* [[Ursula Enders]] (Hrsg.): ''Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch.'' 1. Aufl., vollst. überarb. und erw. Neuausg., Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2001, ISBN 3-462-02984-3.
* Luise Hartwig, Gregor Hensen: ''Sexueller Missbrauch und Jugendhilfe: Möglichkeiten und Grenzen sozialpädagogischen Handelns im Kinderschutz.'' Juventa-Verlag, Weinheim u. a. 2003, Schriftenreihe: Grundlagentexte soziale Berufe, ISBN 3-7799-0735-6.
* Maike Gerdtz: ''Auch wir dürfen NEIN sagen! Sexueller Missbrauch von Kindern mit einer geistigen Behinderung. Eine Handreichung zur Prävention.'' Verlag Winter, Heidelberg 2003, ISBN 3-8253-8311-3 (Schriftenreihe: ''Edition S'').
* Egle, Hoffmann, [[Peter Joraschky|Joraschky]]: ''Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung. Erkennung, Therapie und Prävention der Folgen früher Stresserfahrungen.'' 3. vollst. aktualisierte u. erweiterte Auflage (50 Abbildungen und 81 Tabellen), Schattauer Verlag 2005, ISBN 3-7945-2314-8.
* Gabriele Amann u. Rudolf Wipplinger (Hrsg.): ''Sexueller Missbrauch: Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie; ein Handbuch.'' 3., überarb. und erw. Aufl., dgvt-Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87159-044-4.
* Günther Deegener: ''Kindesmissbrauch. Erkennen, helfen, vorbeugen.'' 3., aktual. und erw. Auflage, Beltz Verlag, Weinheim u. Basel 2005, ISBN 3-407-22884-8 (''Beltz-Taschenbuch,'' 884).
* [[Alexander Markus Homes]]: ''Von der Mutter missbraucht. Frauen und die sexuelle Lust am Kind.'' Pabst Science Publ., Lengerich 2005, ISBN 3-89967-282-8.
* Martha Schalleck: ''Rotkäppchens Schweigen. Die Tricks der Kindesmissbraucher und ihrer Helfer.'' autorenverlag artep, Freiburg/Br. 2006, ISBN 978-3-936544-80-0.
* Kathryn A. Dale, Judith L. Alpert: ''Hiding Behind the Cloth: Child Sexual Abuse and the Catholic Church.'' In: ''Journal of Child Sexual Abuse,'' 2007, Vol. 16, Nr. 3, S. 59–75.
* ''Leitfaden für Pädagoginnen und Pädagogen zum präventiven Handeln gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen.'' Erstellt im Auftrag des [[Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur|Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur]]. September 2007 ([http://www.selbstlaut.org/_TCgi_Images/selbstlaut/20070919221748_SL_leitfaden_gesamt.pdf PDF-Datei; 1,1&nbsp;MB]).
* Katrin Hawickhorst: ''Offenbarungsrechte und -pflichten des behandelnden Arztes bei Kenntniserlangung von Kindesmisshandlungen und Kindesmissbrauch.'' ZMGR 6/2012; S. 400&nbsp;ff.
* {{Literatur
|Autor=Mechthild Gründer, Magdalena Stemmer-Lück
|Titel=Sexueller Missbrauch in Familie und Institutionen. Psychodynamik, Intervention und Prävention
|Verlag=Kohlhammer
|Ort=Stuttgart
|Datum=2013
|ISBN=978-3-17-023815-2}}
* {{Literatur|Autor=Christian Füller|Titel=Die Revolution missbraucht ihre Kinder Sexuelle Gewalt in deutschen Protestbewegungen|Verlag=Carl Hanser|Ort=München|Datum=2015|ISBN=978-3-446-24726-0}}
* Max Welter, Bruce Rind: ''Das gesellschaftliche Konstrukt der sexuellen Selbstbestimmung im deutschen Recht – empirische Überlegungen.'' In: ''Sexualität und Strafe, 11. Beiheft zum Kriminologischen Journal'', Hrsg. Klimke/Lautmann, Beltz Verlag, 2016, S. 207–222, ISBN 978-3-7799-3511-7.
* Max Welter, Bruce Rind: ''Reactions to First Postpubertal Coitus and First Male Postpubertal Same-Sex Experience in the Kinsey Sample: Examining Assumptions in German Law Concerning Sexual Self-Determination and Age Cutoffs.'' International Journal of Sexual Health, Bd. 28, Nr. 2, 2016, [[doi:10.1080/19317611.2016.1150379]].
* Bruce Rind: ''Subjective Reactions to First Coitus in Relation to Participant Sex, Partner Age, and Context in a German Nationally Representative Sample of Adolescents and Young Adults.'' In: Archives of Sexual Behavior 52, S. 2229–2247, 2023. [[doi:10.1007/s10508-023-02631-5]].
* {{Literatur
|Autor=[[Sophinette Becker]], Julia König
|Titel=Sexualität, die stört. Ein Gespräch
|Sammelwerk=Freie Assoziation. Zeitschrift für psychoanalytische Sozialpsychologie
|Band=19
|Nummer=1
|Datum=2016
|ISSN=1434-7849
|Seiten=113–127
|Online=http://psychoanalytischesozialpsychologie.de/wp-content/uploads/Sophinette-Becker-Julia-K%C3%B6nig-2016-Sexualit%C3%A4t-die-st%C3%B6rt.-Ein-Gespr%C3%A4ch-1.pdf
|Format=PDF
|KBytes=315
|Abruf=2020-07-09}}


; Belletristik
Lange Zeit betrachtete man sexuelle Handlungen mit Kindern als monokausale Ursache für positive oder negative Reaktionen. Gängig ist das Modell von Constantine, der Reaktionen von Kindern auf sexuelle Handlungen maßgeblich auf zwei Faktoren zurück führte: die Bereitschaft des Kindes daran teilzunehmen in Verbindung mit der Wahlfreiheit eine Zustimmung zu geben oder zu verweigern. Und die Kenntnisse des Kindes über Sexualität sowie seine eigene Einstellung zur Sexualität. Das Modell wird von empirischen Untersuchungen gestützt, nach dem Kinder bei sexuellen Begegnungen hauptsächlich positive Reaktionen zeigen, wenn sie damit einverstanden waren und negative Reaktionen, wenn sie gezwungen, genötigt oder manipuliert wurden. Fehlendes sexuelles Wissen resultiert häufig in Angstgefühlen bei sexuellen Handlungen, während eine negative Sexualeinstellung häufig in Scham- oder Schuldgefühlen resultiert. Positive Reaktionen überwiegten bei Kindern, die über ein gewisses sexuelles Wissen verfügten und eine positive Sexualeinstellung haben.
* [[John Boyne]]: ''[[Die Geschichte der Einsamkeit]].'' Übers. [[Sonja Finck]]. Piper, München 2015, ISBN 3-492-06014-5 (Irland, 20./21. Jahrhundert).


== Dokumentarfilme ==
===Folgen===
* [[Erlöse uns von dem Bösen (2006)|Deliver Us from Evil]], 2006, USA, Regie: [[Amy Berg]]
* [[Sex Crimes and the Vatican]], 2006, Großbritannien, Regie: [[Colm O’Gorman]]
* [[Mea Maxima Culpa – Stille im Haus des Herrn]], 2012, USA, Regie: [[Alex Gibney]]


== Rundfunkberichte ==
Zu Beginn der 1980er Jahre konzentrierten sich Studien über Folgen sexueller Handlungen vornehmlich auf Probanden aus dem klinischen und psychiatrischen Umfeld, die wegen psychischer Probleme ([[Posttraumatische Belastungsstörung]], [[Borderline-Syndrom]], [[Dissoziative Identitätsstörung]] etc.) in Behandlung waren. Man stellte bei vielen der Probanden Mißbrauchserfahrungen in ihrer Kindheit fest. Es zeigte sich aber auch, dass sexueller Missbrauch keine spezifische Symptomatik kennt; ein "Missbrauchs-Syndrom" existiert nicht.
* Marcus Schwandner: [http://www.swr.de/swr2/programm/sendungen/wissen/sexueller-kindesmissbrauch/-/id=660374/nid=660374/did=10417616/113vkbf/ ''Ursachen und Therapie – Sexueller Kindesmissbrauch durch Jugendliche''] in SWR2 Wissen vom 14. November 2012


== Spielfilme ==
Zunächst wurde dennoch gefolgert, dass Missbrauchserfahrungen grundsätzlich nachteilige Folgen nach sich ziehen. Hingegen stellte Finkelhor bereits 1979 fest, dass es keinen schlüssigen Beweis dafür gebe, dass sexueller Missbrauch von Kindern grundsätzlich schädlich sei. Er begründete, dass eine Ablehnung sexueller Handlungen mit Kindern lediglich auf moralischer Basis erfolgen könne. Diese sei die fehlende Fähigkeit von Kindern, sexuellen Handlungen zustimmen zu können.
* [[Das weiße Band – Eine deutsche Kindergeschichte]], 2009, Regie: [[Michael Haneke]]
* [[Michael (2011)|Michael]], 2011, Regie: [[Markus Schleinzer]] und [[Kathrin Resetarits]]
* [[Operation Zucker]], 2012, Regie: [[Rainer Kaufmann]]
* [[Disconnect]], 2012, Regie: [[Henry-Alex Rubin]]
* [[3096 Tage (Film)|3096 Tage]], 2013, Regie: [[Sherry Hormann]], Verfilmung des [[3096 Tage (Buch)|gleichnamigen Buchs]]
* [[Raum (Film)|Raum]], 2015, Regie: [[Lenny Abrahamson]], Verfilmung des [[Raum (Roman)|gleichnamigen Buchs]]
* [[Operation Zucker: Jagdgesellschaft]], 2016, Regie: Sherry Hormann
* [[Sound of Freedom]], Produktion 2018, Erscheinungsjahr 2023, Regie: [[Alejandro Gómez Monteverde]]


== Weblinks ==
Genauere Studien anhand nicht-selektiver Stichproben, die aus der Allgemeinbevölkerung bzw. vergleichbaren Bevölkerungsgruppen stammten, zeigten auf, dass die Hälfte derjenigen Probanden, die Missbrauchserfahrungen in der Kindheit hatten, negative Symptome aufzeigten, die andere Hälfte beschwerdefrei blieb (z.B. Baurmann 1983). Damit konnte nicht mehr von einer grundsätzlichen Schädigung durch sexuellen Missbrauch ausgegangen werden.
{{Commonscat|Child sexual abuse|Sexueller Missbrauch von Kindern}}
* [https://www.gegen-missbrauch.de/ Internetseite zum Thema sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen]
* [https://www.hilfeportal-missbrauch.de/startseite.html Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (BMFSFJ)]
* {{Internetquelle |url=https://beauftragter-missbrauch.de/presse-service/literatur-und-medien/?L=0 |titel=Literatur, Arbeitsmaterialien und Filme |werk=[[Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs]] |abruf=2020-06-13}}
* [http://www.zeit.de/2010/20/Interview-Sigusch Interview mit Volkmar Sigusch zur Missbrauchsdebatte,] in: ''[[Die Zeit]]''.
* „[https://www.aufarbeitungskommission.de/Fallstudie Geschichten die zählen“] Aufarbeitungskommission 2019
* Christian Sachse, Stefanie Knorr, Benjamin Baumgart: [https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/2017/10/Expertise-DDR_online.pdf ''Expertise. Historische, rechtliche und psychologische Hintergründe des sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen in der DDR.''] auf aufarbeitungskommission.de, Hrsg.: Unabhängige Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs, Berlin 11. Oktober 2017.
* Beate Mitzscherlich, Thomas Ahbe, Ulrike Diedrich, Cornelia Wustmann, Paul Eisewicht: [https://www.aufarbeitungskommission.de/wp-content/uploads/2019/03/Fallstudie_Sexueller-Kindesmissbrauch-in-Institutionen-und-Familien-in-der-DDR.pdf ''Fallstudie „Sexueller Kindesmissbrauch in Institutionen und Familien in der DDR“'']. pdf, 101 Seiten, Januar 2019.
* [https://beauftragte-missbrauch.de/service/mediathek/podcast-einbiszwei/uebersicht-podcast-einbiszwei ''einbiszwei''] Podcast über Sexismus, sexuelle Übergriffe und sexuelle Gewalt
* {{Internetquelle |url=https://www.dgfs.info/gedanken-zur-aktuellen-debatte-um-sexuellen-kindesmissbrauch-in-organisierten-und-rituellen-gewaltstrukturen.html |titel=Position zur aktuellen Debatte um sexuellen Kindesmissbrauch in organisierten und rituellen Gewaltstrukturen |hrsg=[[Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung]] |datum=August 2023 |abruf=2023-11-08 |abruf-verborgen=ja}}


== Einzelnachweise und Anmerkungen ==
Wegen der hohen Korrelation zwischen sexuellem Mißbrauch und späteren psychischen Problemen nahm man aber weiterhin eine Ursache-Wirkung Beziehung zwischen dem sexuellen Mißbrauch und den negativen Folgen an.
<references />


{{Rechtshinweis}}
Eine Kausalitätsbeziehung zwischen sexuellem Missbrauch und negativen Folgen gilt empirisch als weitgehend widerlegt. Methodisch korrekte Studien wandten sich einer Ursachen-Wirkung Beziehung zwischen sexuellem Missbrauch und den Folgen zu (Rind et al. 1998, Kilpatrick 1987). Es wurden repräsentative Stichroben verwendet und dabei nicht isoliert sexuelle Handlungen, sondern auch andere Lebensumstände wie nicht-sexuelle physische und psychische Gewalt sowie emotionale und physische Vernachlässigung miteinbezogen. Es bestätigte sich übereinstimmend mit früheren Ergebnissen, dass nur etwa die Hälfte der Probanden mit Missbrauchserfahrungen über negative Symptome berichteten. Bei den Probanden mit psychischen Problemen zeigte sich, dass diese Probleme eher auf psychische/physische Vernachlässigung/[[Kindesmisshandlung|Misshandlung]] als durch sexuellen Missbrauch erklärbar waren. So zeigten sich in der [[Meta-Analyse]] von Rind et al. (1998) um bis 9-fach höhere [[Effektgrößen]] für Vernachlässigung/Misshandlung als für sexuellen Missbrauch. Auffällig war, dass Dauer und Intensität sexueller Handlungen mit Kindern keinen großen Einfluss auf möglicherweise vorhandene Schädigungen zeigten, die Anwendung von Gewalt hingegen die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung deutlich erhöhten. Mögliche Schäden waren bei Jungen deutlich weniger anzutreffen als bei Mädchen. Etwa ein Drittel der Jungen schätzten die Erlebnisse positiv ein. Insgesamt waren schwere und langanhaltende Schäden nur in Ausnahmefällen anzutreffen. Dies deckte sich mit den Ergebnissen anderer methodisch korrekter Studien.


[[Kategorie:Sexueller Missbrauch von Kindern| ]]
Gegenwärtig zeigt sich auf, dass Erklärungsmodelle für negative Folgen sexuellen Missbrauchs ohne Gewalteinwirkung fehlen und die Ergebnisse empirischer Forschung deutlich darauf hinweisen, dass keine Ursachen-Wirkung Beziehung zwischen sexuellem Missbrauch einerseits und negativen Folgen andererseits besteht. Dementsprechend werden nicht gewaltbehaftete sexuelle Handlungen mit Kindern von der Sexualwissenschaft aus moralischen und nicht aus Gründen der Schadensvermutung weitgehend abgelehnt (siehe: [[informed consent]]). Es wurde davor gewarnt, in Psychotherapien monokausal sexuellen Missbrauch als Ursache persönlicher Probleme diagnostizieren zu wollen und Therapien hierauf einseitig zu fixieren. Im Kontext einer monokausalen Schadenserwartung sowie der monokausalen Rückführung vieler psychischer Probleme kam es in vielen Fällen zur unbewussten Induktion falscher Erinnerungen an sexuellen Missbrauch durch Therapeuten (siehe [[False Memory Syndrom]]). Eine Trennung von moralischem Fehlverhalten und widerlegter Schadensvermutung hat sich überwiegend in der Sexualwissenschaft, nicht jedoch in der öffentlichen Diskussion etabliert.

==Strafrechtliche Aspekte==
===Bundesrepublik Deutschland===
In der Bundesrepublik Deutschland gelten jegliche sexuelle Handlungen an, mit oder vor Kindern als sexueller Missbrauch. Als Kinder gelten Personen vor dem vollendeten 14. Lebensjahr. Geschützt ist die "ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes" (Schönke) bzw. "von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen ungestörte Gesamtentwicklung des Kindes" (Tröndle). Somit ist sexueller Missbrauch von Kindern unabhängig von der Anwendung von Gewalt sowie vom Alter des Täters. Bestraft wird überwiegend nach [[§ 176 StGB]] (Sexueller Missbrauch von Kindern). In Konkurrenz zu § 176 StGB stehen auch § 173 StGB (Beischlaf zwischen Verwandten), § 174 StGB (Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen), § 177 StGB ([[Sexuelle Nötigung]], [[Vergewaltigung]]), § 179 StGB (Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen), § 182 StGB ([[Sexueller Missbrauch von Jugendlichen]], §183 StGB (Exhibitionistische Handlungen) und §184 StGB Abs. 3, Nr. 3 (Herstellung kinderpornografischer Schriften). Weiterführende Informationen: [[§ 176 StGB]]

===Schweiz===
Das Schweizer Recht bestraft nach Artikel 187 StGB sexuelle Handlungen von und mit Personen unter 16 Jahren (Kind) mit bis zu fünf Jahren Zuchthaus. Die Handlungen bleiben straffrei, wenn der Altersunterschied weniger als drei Jahre beträgt.

Als Sexualdelikte mit Kindern gelten laut schweizerischem StGB: sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Schändung, Förderung der Prostitution, Menschenhandel und Inzest. Bei Sexualdelikten mit Kindern unter 16 Jahren beginnt der Verjährungszeitraum erst zu dem Zeitpunkt, zu dem das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Eingeführt wurde der Beginn der Verjährung nach zahlreichen Fällen von Personen, die sich erst im Erwachsenenalter an sexuellen Missbrauch in der Kindheit erinnerten ([[False Memory Syndrom]]).

Liegt eine Nötigung, Vergewaltigung oder sogenannte Schändung vor, greifen in erster Linie die Artikel 189, 190 oder 191, die eine Höchststrafe von 10 Jahren Zuchthaus vorsehen.

===Sonstige Länder===
Das amerikanische Recht sieht die fehlende Einwilligungsfähigkeit von Kindern in sexuelle Handlungen als geschütztes Rechtsgut (siehe: [[informed consent]]). Als Kinder gelten dabei im Wesentlichen Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Sexuelle Handlungen unter und mit Jugendlichen (Kinder) werden als so genannter ''statutory rape'' ("Vergewaltigung per Statut") bestraft.

==Liberalisierungstendenzen während der 70er Jahre==
In den 70er Jahren wurde in den [[Massenmedien]], sowie von politischen Parteien, vor allem den Grünen, aber etwa auch sozialdemokratischen Arbeitsgruppen, sowie innerhalb der evangelischen Kirche über eine grundsätzliche Legalisierung von Sexualität zwischen Kindern und Erwachsenen diskutiert. Auch das Bundeskriminalamt titelte (in der unter "Literatur" aufgeführten Studie zum sexuellen Mißbrauch von Kindern: "Straftaten ohne Opfer". Teilweise kam es gar zu [[repressive Entsublimierung]] genannten Tendenzen: Verunsicherte Eltern "bekannten" zum Beispiel verschämt auf Elternabenden in [[Kinderläden]], dass sie es nicht ertragen könnten, wenn ihre Kinder ihnen beim Sex zusehen oder ihre Geschlechtsteile stimulieren wollten. Nicht selten wurde solchen Eltern dann geraten, in einer Selbsterfahrungsgruppe solche "bürgerlichen Zwänge" abbauen zu lernen.
==Verwandte Begriffe und Phänomene==
*[[Sexuelle Nötigung]] und [[Vergewaltigung]] beschreiben Eingriffe in die sexuelle Selbstbestimmung von Personen.
*[[Pädophilie]] und [[Päderastie]] sind auf Kinder ausgerichtete sexuelle Orientierungen und existieren als solche im Spannungsfeld sexueller Missbrauch.
*[[Inzest]], insbesondere Eltern/Kind-Inzest, wird häufig als sexueller Missbrauch gewertet, ist jedoch primär durch den Verwandtschaftsgrad und nicht vom Alter der Beteiligten oder Gewaltanwendung abhängig.
*[[Kinderprostitution]] gilt als eine Form sexuellen Missbrauchs.
*Die Herstellung von [[Kinderpornografie]] kann mit sexuellem Missbrauch einhergehen
*[[Doktorspiele]] werden manchmal als "Missbrauch ''unter'' Kindern" bezeichnet, insbesondere in den USA
*[[False-Memory-Syndrom]] bezeichnet die Suggestion "falscher Erinnerungen" an sexuellen Missbrauch oder andere Traumata.

==Literatur==

*H.-J. Lenz (Hrsg.), Männliche Opfererfahrungen. Weinheim und München, 2000
*Bange, D. & Körner, W. (Hrsg.), Handwörterbuch Sexueller Missbrauch. Göttingen
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*Beier, Bosinski, Hartmann, Loewit: Sexualmedizin, Urban & Fischer 2001, ISBN 3-437-51086-X
*Günther Deegener: ''Sexueller Missbrauch: Die Täter'', Beltz 1995, ISBN 3621272518
*Helga Fleischhauer-Hardt: ''Zeig mal', ISBN 3872943014 (als Dokument der Liberalisierungstendenzen der 70er Jahre interessant, vergriffen)
*Helmut Graupner: Sexual Consent, The Criminal Law in Europe and Overseas, Keynote-Lecture at the 7th International Conference of the International Association for the Treatment of Sexual Offenders (IATSO)
*Allie C. Kilpatrick: Long-Range Effects of Child and Adolescent Sexual Experiences, Laurence Erlbaum Associates 1992, ISBN 0-8058-0913-9
*Tom Levold: Problemsystem und Problembesitz: die Diskurse der sexuellen Gewalt und die institutionelle Praxis des Kinderschutzes, System Familie, Springer-Verlag 1997
*Katharina Rutschky, Reihart Wolff: Handbuch Sexueller Missbrauch, Rowohlt 1999, ISBN 3499605988
*Volkmar Sigusch: Sexuelle Störungen und ihre Behandlung, Thieme 2001, ISBN 3131039434

==Weblinks==
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*[http://www.ipce.info/library_3/rbt/metaana.htm Bruce Rind, Philip Tromovitch, Robert Bauserman: A Meta-Analytic Examination of Assumed Properties of Child Sexual Abuse Using College Samples]
*[http://www.bmi.bund.de/dokumente/Artikel/ix_49371.htm Erster periodischer Sicherheitsbericht der Bundesregierung]
*[http://www.novo-magazin.de/63/novo6332.htm Therapie auf Teufel komm raus]
*[http://www.aktiv-gegen-sexuelle-gewalt.de/taeter/taeterstatistik.htm Rückfallraten von Sexualstraftätern]
*[http://paedosexualitaet.de/German/index.html PRD - Datensammlung zu sexuellen Beziehungen zwischen Erwachsenen und Kindern] (pro-pädophiler Standpunkt)

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*[http://www.stangl-taller.at/ARBEITSBLAETTER/PSYCHOLOGIEENTWICKLUNG/SexuellerMissbrauch.shtml Sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen]
*[http://www.lpb.bwue.de/aktuell/bis/1_03/grund.htm Kriminalität mit sexuellem Hintergrund]
*[http://www.psychiatriegespraech.de/texte/sex_001.htm Wegschließen oder Therapie? Zur Debatte über den Umgang mit Sexual-Straftätern]
*[http://www.psychosoziale-gesundheit.net/psychiatrie/sexuellevariation.html Prof. Dr. Volker Faust: Psychosoziale Gesundheit: Sexuelle Variationen]
*[http://www.ejpd.admin.ch/doks/mm/content/mm_view-d.php?mmID=394&mmTopic=Paedophilie Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement: Änderung des StGB zwecks wirksamerer Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern]
*[http://www2.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=52276 Kampf gegen Kindesmissbrauch - Härteres Vorgehen gegen Sexualstraftäter]
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Aktuelle Version vom 15. April 2025, 11:54 Uhr

Sexueller Missbrauch von Kindern (auch sexueller Kindesmissbrauch) oder sexuelle Gewalt an Kindern (auch sexualisierte Gewalt gegen Kinder) bezeichnet nach sozialwissenschaftlicher Definition „jede sexuelle Handlung, die an oder vor Mädchen und Jungen gegen deren Willen vorgenommen wird oder der sie aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen können“.[1]

Die sexuellen Handlungen können mit, an, vor oder unter Einbeziehung von Kindern erfolgen. Sie können also Körperkontakt beinhalten (sogenannte Hands-On-Taten) oder nicht (Hands-Off-Taten). Hands-On-Taten reichen von flüchtigen Berührungen über Manipulationen an den Genitalien des Kindes bis hin zu oraler, vaginaler oder analer Penetration. Als Hands-Off-Tat zählt beispielsweise das Masturbieren vor Kindern oder die Anstiftung eines Kindes zu masturbationsähnlichen Berührungen der eigenen Genitalien.

Die Täter können Erwachsene, Jugendliche oder andere Kinder sein. Sie sind überwiegend männlichen Geschlechts und oft aus dem sozialen Nahraum des Kindes. Zwischen Kind und Täter besteht in der Regel ein Machtgefälle, oft ein Abhängigkeits-, und nicht selten ein Vertrauensverhältnis. Entgegen landläufiger Meinung ist die Mehrheit der Täter nicht pädophil.

Sexueller Missbrauch von Kindern ist fast überall auf der Welt eine Straftat, ebenso die Erstellung, der Besitz und der Konsum von Kinderpornografie. Das Schutzalter ist kulturell sehr verschieden und weltweit unterschiedlich geregelt. Es variiert weltweit zwischen 12 und 18 Jahren, meist liegt es bei 14 oder 16 Jahren. Sexueller Missbrauch an Kindern wird dadurch unterschieden von sexueller Missbrauch von Jugendlichen bzw. von Schutzbefohlenen mit höherer Schutzaltersgrenze. Der Missbrauch ist oft schwer zu beweisen, hat dann aber in der Regel lange Haftstrafen für den Täter zur Folge.

Die Opfer werden meist traumatisiert und in ihrer Entwicklung beeinträchtigt; es kann zu psychischen Störungen kommen, die lebenslang anhalten können.

In ihrem Terminologischen Exkurs weisen die Sexualwissenschaftler Ahlers, Schaefer und Beier darauf hin, dass weder in der wissenschaftlichen Literatur noch im gesellschaftlichen Umgang mit dem Thema sexueller Übergriffe auf Kinder eine „einheitliche Begriffsverwendung“ herrsche und deshalb in der öffentlichen Diskussion „nicht zutreffend zwischen den verschiedenen zugehörigen Begriffen differenziert“ werde.[2]

Der Forschungsverbund „Gewalt gegen Männer“ erwähnt im Abschlussbericht seiner Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch von Jungen verschiedene „Definitionstypen“ – enge, weite, gesellschaftliche, feministische, entwicklungspsychologische und klinische Definitionen, doch eine „allgemeingültige“ vermögen auch diese Autoren nicht zu erkennen. Sie empfehlen allerdings Formulierungen, die nicht zwingend unterstellen, dass Täter stets männlichen und Opfer immer weiblichen Geschlechts sind. Sie zitieren Dirk Bange, für den es eine „allgemein akzeptierte und für alle Zeiten gültige Definition“ nicht geben könne.[3]

Bange und Deegener definieren sexuellen Missbrauch von Kindern als „jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Der Täter nutzt seine Macht- und Autoritätsposition aus, um seine eigenen Bedürfnisse auf Kosten des Kindes zu befriedigen“.[4]

Beim sexuellen Missbrauch von Kindern als Begriff, ist das Wort „Missbrauch“ von zentraler Bedeutung: Sexueller Missbrauch eines Kindes bedeutet stets eine Verletzung seines Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung, sei es durch eine sexuelle Handlung gegen den Willen des Kindes oder durch Ausnutzung seiner sich noch im Entwicklungsstadium befindenden sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit. Ab welchem Alter eine solche Selbstbestimmungsfähigkeit sicher vermutet oder vorausgesetzt wird, ist stark kulturabhängig. Beispielsweise wird in den meisten Kulturen das heiratsfähige Alter mit einer gewissen sexuellen (nicht notwendigerweise sozialen) Autonomie verknüpft. Im deutschen Recht wird die Einwilligungsfähigkeit eines Kindes in sexuelle Handlungen, mithin seine sexuelle Autonomie, generell verneint, sodass sich hier das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung im Kindesalter als Recht auf eine von vorzeitigen sexuellen Erlebnissen freie Gesamtentwicklung widerspiegelt.

In der Sexualethik wird in diesem Zusammenhang unterschieden zwischen einfacher Zustimmung (engl. simple consent) und wissentlicher Zustimmung (engl. informed consent). Hier geht es darum, ob eine Person überhaupt so weit in der Lage ist, die Folgen der betreffenden Zustimmung bzw. Handlung abzusehen, dass man überhaupt von Zustimmung sprechen kann: dies setze ein umfassendes Begreifen des Geschehens und seiner voraussehbaren Folgen voraus.

Die juristisch relevante Alters- und Reifestufe wird im Begriff des Schutzalters gefasst. Aus Sicht von Bretz et al. (1994) wird die Beteiligung von noch nicht ausgereiften Kindern und Jugendlichen an sexuellen Aktivitäten als sexueller Missbrauch von Kindern definiert, denen sie nicht verantwortlich zustimmen können, weil sie noch nicht in der Lage sind, sie in ihrer Tragweite zu erfassen.

Obgleich in der Literatur (und im Strafrecht vieler Staaten) mit dem Begriff sexueller Missbrauch von Kindern meist alle sexuellen Handlungen mit Kindern gemeint sind (manche Studien untersuchen nur Fälle, in denen der Täter erwachsen ist oder eine bestimmte Altersdifferenz vorliegt, rechnen dann aber meist gewaltsame sexuelle Übergriffe unter Gleichaltrigen mit ein), ist diese (aus dem Strafrecht übernommene) Begriffsverwendung problematisch, denn sie steht nicht von vornherein im Einklang mit der hier angegebenen Definition von Bange und Deegener, da ein Fehlen der sexuellen Selbstbestimmungsfähigkeit auch älterer Kinder und mithin die Missbräuchlichkeit (im Sinne dieser Definition) auch beiderseitig gewollter sexueller Handlungen mit älteren Kindern zumindest nicht nachgewiesen ist. Auch weicht die strafrechtliche von der psychologischen Definition dahingehend ab, dass laut polizeilichen Ermittelungsergebnissen in Deutschland über die Hälfte der angezeigten Sexualkontakte mit Kindern nicht mit offenkundiger Gewalt, Drohung oder Machtmissbrauch einhergehen[5] und somit bei einem Teil der Missbrauchsfälle das Ausnutzen einer Macht- und Autoritätsposition des Täters, wie Bange und Deegener sie in ihrer Definition für das Vorliegen eines sexuellen Missbrauchs von Kindern fordern, fraglich ist. Zudem unterscheiden sich die strafrechtlichen Bestimmungen verschiedener Staaten und tragen zu einer uneinheitlichen Verwendung des Begriffs in der Literatur bei.

Der Umstand der Kulturabhängigkeit des Alters, ab dem die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung angenommen wird, wird von Pädosexuellen häufig angeführt, um die Problematik pädosexueller Kontakte zu relativieren und sie als hinnehmbar darzustellen. Unabhängig von Kulturvarianten basiert eine solche Betrachtung auf positiven Annahmen („wir wollen es beide und haben uns lieb“) und lässt die spezifische leichtere Traumatisierbarkeit von Kindern außer Acht oder stellt deren Traumatisierbarkeit durch gewaltfreie sexuelle Kontakte grundsätzlich infrage.

Ein Großteil sexuellen Missbrauchs wird wohl weltweit im familiären oder näheren Umfeld der Opfer begangen. Der andere Punkt sind Gewaltverbrechen von Tätern an ihm vorher unbekannten Opfern. Die Thematik der Kinderprostitution nimmt eine Zwischenstellung ein.

Es kann aus Sicht der Psychologie zwischen verschiedenen Missbrauchsformen unterschieden werden. Hierzu gehören der Missbrauch:

Die sexuellen Handlungen können also mit, an, vor oder unter Einbeziehung von Kindern erfolgen und Körperkontakt beinhalten (sogenannte Hands-On-Taten) oder ihn ausschließen, wie es bei den sogenannten Hands-Off-Taten der Fall ist.[6] Dazu werden beispielsweise Besitz und Konsum von Kinderpornografie gerechnet oder die Anstiftung eines Kindes zum gemeinsamen Pornografiekonsum. Die Bandbreite der Taten reicht unter vielem anderen von „voyeuristischem Taxieren des kindlichen Körpers“ und flüchtigen Berührungen über Manipulationen an den Genitalien des Kindes oder durch das Kind an den eigenen Genitalien bis zu oraler, vaginaler oder analer Penetration („äußerst selten“[7]). Missbrauchshandlungen zu fotografieren oder zu filmen, wird ebenfalls unter den Begriff des sexuellen Missbrauchs subsumiert.[8]

Ein erheblich anwachsendes Problem stellt die Kinderpornografie als scheinbare Hands-Off-Variante des sexuellen Kindesmissbrauchs dar, die sich im sogenannten Darknet erheblich verbreitet hat. Bereits im Jahr 2005 wiesen Ahlers und Kollegen auf das in großem Umfang wachsende Problem hin, das mit der Herstellung, Nutzung und Verbreitung kinderpornografischer Produkte verbunden war und mit der Fortentwicklung technischer Möglichkeiten einerseits und der Anonymität des Internets andererseits schon damals „erheblich zugenommen“ hatte. „Die Herstellung von Kinderpornographie“, so die Autoren unmissverständlich, „ist Dokumentation von sexuellem Kindesmissbrauch“, der Konsum „mittelbarer sexueller Kindesmissbrauch“ und Verkauf und Verbreitung „sexualwirtschaftliche Ausbeutung von Kindern zu kommerziellen Zwecken“.[9]

Zur Behauptung der Einvernehmlichkeit

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Sexuelle Erfahrungen mit mehr als fünf Jahre älteren Personen bewerten die Betroffenen oft nicht als sexuellen Missbrauch: In einer Zufallsstichprobe von dänischen Schülern[10] taten dies nur 40 % (einschließlich der Angabe „vielleicht“) und in einer ähnlichen Studie unter norwegischen Schülern[11] nur 16 % (33 % waren sich unsicher, 51 % verneinten ausdrücklich). Unter den norwegischen Schülerinnen bewerteten 26 % ihr Erlebnis positiv und 46 % negativ. Dagegen war die Bewertung der männlichen Mitschüler überwiegend positiv (71 % zu 9 %). In 13 % der Fälle berichten die Schüler von Gewaltanwendung und in 20 % der Fälle von Einschüchterung und Erpressung. Bei 6 % der Fälle handelte es sich um Inzest. Allerdings wurde wegen des höheren Schutzalters in Dänemark und Norwegen (15 bzw. 16 Jahre) bei den Studien teilweise auch der Missbrauch von Jugendlichen erfasst. In der norwegischen Studie waren die Betroffenen zum Tatzeitpunkt im Median 14 Jahre alt.

Auch als vermeintlich einvernehmlich angesehene sexuelle Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sind in den meisten Ländern allerdings strafbar. Die Strafbarkeit gründete sich ursprünglich auf sittlich-moralische Vorstellungen, wird aber auch von der modernen Sexualwissenschaft mitgetragen, wobei man sich auf folgende Hauptbegründungen stützt:

Nach dem Modell der „Disparität der Wünsche“ bzw. der „Ungleichzeitigkeit“ liegen bei Kindern und Erwachsenen unterschiedliche Ausgangsbedingungen vor, die eine Beziehung zu gleichen Voraussetzungen unmöglich machen. Die sexuellen Bedürfnisse des Erwachsenen korrelieren entwicklungspsychologisch nicht mit den Wünschen des Kindes. Kinder sind zwar zu sexuellen Gefühlen fähig, diese unterscheiden sich aber fundamental von der Sexualität eines Erwachsenen, dessen sexuelle Entwicklung bereits abgeschlossen ist. Da das Kind die Sexualität des Erwachsenen nicht kennt, kann es auch dessen Perspektive nicht einnehmen. Es kann nicht erfassen, aus welchen Beweggründen ein sexuell motivierter Erwachsener seine Nähe sucht. Kinder können deshalb zwar „willentlich“ (fachlich simple consent), aber nicht „wissentlich“ (fachlich informed consent) in sexuelle Handlungen einwilligen.[12][13]

Die sexuelle Selbstbestimmung des Kindes soll nicht nur vor gewalttätigen Übergriffen, sondern auch vor subtilen Manipulationen geschützt werden. Zwischen Erwachsenen und Kindern besteht ein naturgegebenes Machtgefälle hinsichtlich Faktoren wie Lebenserfahrung, geistig-seelischer Reife oder der Fähigkeit, den eigenen Standpunkt zu verbalisieren. Zusätzlich befinden sich Kinder gegenüber ihren näheren Bezugspersonen in einem Zustand emotionaler Abhängigkeit, da sie auf deren Zuwendung existenziell angewiesen sind. Diese komplexen Abhängigkeitsverhältnisse bergen die Gefahr, dass der Erwachsene seine Überlegenheit bewusst oder unbewusst ausnutzt, um das Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, die nicht dem wirklichen Willen des Kindes entsprechen.

Auch wenn sexuelle Kontakte zwischen Kindern und Erwachsenen nicht zwangsläufig zu psychotraumatischen Schäden führen, ist das Gefährdungspotential für das Kind so groß, dass eine Legalisierung solcher Kontakte als grundsätzlich unverantwortbar betrachtet wird.[14]

In Deutschland kann jedoch das Gericht seit 1. Juli 2021 gem. § 176 Abs. 2 StGB von einer Bestrafung einvernehmlicher sexueller Handlungen absehen, wenn der Unterschied zwischen dem Jugendlichen und dem Kind im Alter und Entwicklungsstrand oder Reifegrad gering sind, es sei denn, dass der Jugendliche die fehlende sexuelle Selbstbestimmung des Kindes ausnutzt.

Die meisten Studien kommen zu dem Ergebnis, dass sexuelle Missbrauchshandlungen an Kindern in etwa 80 bis 90 Prozent der Fälle durch Männer und männliche Jugendliche begangen wird.[15][16] Der Anteil der Täterinnen wird meist auf 1 bis 20 % geschätzt.[15] Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) wies für das Jahr 2018 in Deutschland einen Anteil von 4,5 % Tatverdächtige weiblichen Geschlechts aus.[17]

Es wird davon ausgegangen, dass Täterinnen oft das Bewusstsein fehle, dass es sich bei ihrem Verhalten um sexuellen Missbrauch handelt. Frauen missbrauchen vorwiegend jüngere Kinder.[18] (siehe auch Perversionen der Frau.) Ursula Enders schrieb 1995: „Sexuelle Gewalt durch Frauen ist ein Thema, dessen Aufarbeitung an den vermeintlichen Grundlagen des Patriarchats rüttelt. Es hinterfragt die Gültigkeit eines vereinfachten »Täter-Opfer-Schemas«, das stets von männlicher Macht gegenüber weiblicher Ohn-Macht ausgeht.“[19]

In der feministischen Gewalt-Diskussion seit den 1980er Jahren dauerte es laut Carol Hagemann-White einige Jahre, bis die Einsicht integriert wurde, dass auch Jungen sexuell missbraucht werden und auch Frauen Täterinnen sein können.[20]

Laut dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs gibt es kein einheitliches Täterprofil. Als wesentliches Motiv wird der Wunsch identifiziert, „Macht auszuüben und durch die Tat das Gefühl von Überlegenheit zu erleben“.[16] Wissenschaftliche Publikationen machen pädophil veranlagte Täter für etwa 30 bis 50 Prozent der Übergriffe verantwortlich. Die restlichen Taten werden von sogenannten Ersatz- oder Ausweichtätern begangen, deren sexuelles Interesse auf Erwachsene ausgerichtet ist.[21] Der Begriff Pädosexualität wurde eingeführt, um entsprechende Handlungen zu benennen, die unabhängig von einer Pädophilie erfolgen.[22][23]

Die Täter sind Erwachsene, aber auch Jugendliche oder andere Kinder, nicht immer, aber überwiegend männlichen Geschlechts und oft aus dem sozialen Nahraum des Kindes.[24] Eberhard Schorsch (1971) klassifizierte die typischen Tätergruppen nach folgenden Bereichen:[25] Kontaktarme und retardierte Jugendliche, sozial randständige Jugendliche, sozial Desintegrierte in mittleren Lebenslagen sowie erotisierte pädagogische Beziehungen und Alterspädophilie.

Klaus Michael Beier (1995) unterschied Täter mit primärem Interesse am Kind (sexuelle Erregung nahezu ausschließlich durch kindliche Stimuli auslösbar) und sekundärem Interesse am Kind (Kind als Partnerersatz). Bei pädophilen Straftätern fanden sich genauso wie bei Inzesttätern Personen mit primärem oder sekundärem Interesse am Kind.

Ulrich Rehder (1996) unterschied bei inhaftierten Straftätern nach depressiven (neurotischen), nach Autonomie strebenden, sozial randständigen und sozial angepassten Tätern.[26]

Folgen für das Kind

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Die unmittelbaren Auswirkungen von sexuellem Missbrauch auf ein Kind sind sehr unterschiedlich und bei Taten durch nahe Bezugspersonen (Traumabindung, Verratstrauma), Missbrauch über viele Jahre und mangelnder Unterstützung des Kindes im familiären Umfeld destruktiver.[27] Die Auswirkungen sind abhängig von Alter und Dauer, von den Begleitumständen der Taten sowie den anderen Risikofaktoren in der Entwicklung (z. B. Vernachlässigung und körperliche Misshandlung), außerdem spielen Geheimhaltung, Verleugnung durch Erwachsene, Täter-Opfer-Umkehr, Stigmatisierung der Opfer, notwendige Zeugenaussagen vor Polizei, Anwalt und Gericht sowie die große Aufmerksamkeit im Rahmen der (für die Strafverfolgung notwendigen) juristischen Aufarbeitung eine Rolle.

Psychische Auffälligkeiten können enthemmtes, triebhaftes Verhalten bei Kleinkindern mit ungewöhnlich aktivem Interesse an den eigenen Genitalien oder denen anderer Kinder, soziale und intime Distanzlosigkeit gegenüber Fremden, nicht altersgemäße sexuelle Aktivitäten mit Gleichaltrigen, exzessive Masturbation, spielerische Imitation und Nachvollziehen der Tat, Exhibieren und sexuell provozierendes Auftreten sein sowie ein erhöhtes Risiko, erneut Opfer sexuellen Missbrauchs zu werden. Im Schulkind- und Jugendalter zeigen sich häufig zusätzlich eine Blockierung und Angst in der Sexualentwicklung, funktionelle Sexualstörungen, Promiskuität, sexuell aggressives Verhalten gegenüber anderen Kindern, Vernachlässigung der Körperhygiene und eine gestörte Geschlechtsrollenidentität.

Wenn die unmittelbare Krise vorüber ist, brauchen viele Kinder weiterhin, auch später im Erwachsenenalter, weitere professionelle Hilfe. Es kann sich eine Posttraumatische Belastungsstörung oder eine Komplexe Posttraumatische Belastungsstörung entwickeln, abhängig vom Alter und Erleben des Kindes, von seinen Bewältigungsmöglichkeiten und dem Umfeld.

Sexueller Missbrauch in der Kindheit verursacht häufig die Entwicklung einer chaotischen Bindungsstörung bzw. einer Borderline-Persönlichkeitsstörung.

Als Folgen sexuellen Kindesmissbrauchs gelten außerdem:

Integrationsstörung: Jeder Mensch ist darauf angewiesen, das, was ihm widerfährt, gedanklich einzuordnen und zu verarbeiten. Einem Kind sind die Handlungen des Erwachsenen beim sexuellen Übergriff unverständlich: Es versteht oft die Welt nicht mehr und kann das Geschehen in seine Welt und seine Geschichte nicht integrieren.

Vertrauensbruch: Ein Kind lebt gewissermaßen davon, dass es seinen Eltern Vertrauen entgegenbringt. Dieses Vertrauen ist für das Kind die einzige Quelle von Sicherheit in einer ansonsten unsicheren und gefährlichen Welt. Wird dieses Vertrauen von den Eltern durch Handeln oder passive Mitwisserschaft verraten, so zerbricht für das Kind die Basis jeglicher Sicherheit.

Unausweichbarkeit: Ein Erwachsener kann sich, auch wenn die Situation noch so schrecklich ist, zumindest emotional distanzieren („das bin nicht ich“, „das ist nicht meine Welt“). Ein Kind kann das nicht. Es kennt nur die eine Welt, die seiner Familie. In dieser Welt wurde es verraten und missbraucht und hat keine Ausweichmöglichkeit außer den Welten, die schon Produkt psychischer Störungsbilder sein können.

Es gibt Hinweise auf mögliche neurologische Effekte von Kindesmissbrauch in mehreren Hirnregionen.[28] Die Konsequenz einer Traumatisierung ist die Unfähigkeit, das Geschehen im biografischen Gedächtnis abzuspeichern. Es wird aufgesplittert in Teilen gespeichert. Aufgrund der hohen emotionalen Ladung (bspw. erlebte Todesangst) kann es jedoch nicht vergessen werden. Durch Trigger wird es in Flashbacks und Albträumen wiedererlebt, als würde die Tat in der Gegenwart geschehen. Spätfolgen sind daher Störungen der allgemeinen Entwicklung, geringes Selbstwertgefühl, sowie häufig eine nicht organische bedingte Teilamnesie. Auch tiefsitzende Begleiterkrankungen, sogenannte komorbide Störungsbilder können auftreten:

Betroffene berichten selbst, dass sie am häufigsten mit einer emotional instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typus, schizophrenen und psychotischen Störungen fehldiagnostiziert wurden.[29][30] Weitere Fehldiagnosen sind Besessenheit und ADHS.[31]

Eine Studie des National Institute on Drug Abuse kam zu dem Ergebnis, dass in der Kindheit sexuell missbrauchte Frauen ein fast doppelt so hohes Risiko haben, an Depressionen oder der Generalisierten Angststörung zu erkranken. Alkohol- oder Drogensucht liegt im Vergleich zur Normalbevölkerung etwa dreimal so häufig vor.[32]

Häufig werden Jungen trotz der sexualisierten Gewalt erregt und ejakulieren oder bekommen einen Orgasmus, obwohl sie den Übergriff als unangenehm und gewaltsam erleben. Die körperliche Reaktion löst bei ihnen Verwirrung, Scham- und Schuldgefühle aus und führt zu einer massiven Verunsicherung. Es fällt ihnen sehr schwer, darüber zu sprechen.[33]

Opfer, die die Gewalterfahrungen nicht ausreichend verarbeiten konnten, können auch ihrerseits zu Tätern werden. Aus der Therapie sind solche Täter-Opfer-Täter-Kreisläufe über mehrere Generationen bekannt. Jedoch wird selbst von den männlichen Opfern (die zum Zeitpunkt des Missbrauchs jünger als 16 Jahre alt waren und inklusive der Opfer sexueller Gewalt durch Gleichaltrige) nur eine Minderheit von 5 Prozent später wegen eines Sexualdelikts (beliebiger Art) verurteilt. Dennoch ist dieser Anteil etwa 8-mal so hoch wie bei Jungen, die sexuell nicht missbraucht wurden. Von denjenigen Jungen, die zum Zeitpunkt des Missbrauchs mindestens 12 Jahre alt waren, werden 9 Prozent später wegen eines Sexualdelikts verurteilt.[34]

Untersuchungen haben gezeigt, dass vor allem bei dissoziativen Identitätsstörungen, Essstörungen und Borderline-Persönlichkeitsstörungen in der Kindheit sexueller Missbrauch vorlag. Dies bedeutet nicht, dass Personen, bei denen diese Störungen diagnostiziert wurden, zwangsläufig sexuell missbraucht wurden. Ebenso bedeutet dies nicht, dass jeder, der in der Kindheit sexuell missbraucht wurde, eine dieser Störungen entwickeln muss. Hier ist lediglich ein statistischer Zusammenhang zu erkennen, der die Annahme stützt, dass schwere Traumata in der Kindheit, wie sexueller Missbrauch, eine dieser Störungen verursachen können.[35][36]

Sexueller Missbrauch hat oft Folgen für Partner und Angehörige bis in die nächste Generation. Opfer können an Impulsdurchbrüchen und sexuellen Störungen leiden, die ihre Partnerschaft gefährden, oder sie sind überhaupt nicht in der Lage, eine Partnerschaft einzugehen oder sich emotional für einen Menschen zu öffnen.

Aufklärung von Verdachtsfällen

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Allgemeine Hinweise können sein: Sich selbst oder andere verletzende Handlungen, Rückzug, Berührungsängste, Distanzlosigkeiten, stark sexualisierte Sprache, auffälliges Spielen mit den eigenen Genitalien.[37] Symptome wie ungeklärte Verhaltensauffälligkeiten, deutlicher Leistungsabfall, sekundäres Einnässen und Einkoten, Bauchschmerzen, Magersucht sowie dissoziative Störungen, die sich beispielsweise in neurogenen Symptomen wie Lähmungen oder Bewegungsstörungen ohne neurologischen Befund zeigen, können auf eine sexuelle Missbrauchssituation hinweisen,[38] allerdings auch eine Fehlinterpretation solcher Indikatoren sein.[39]

Zu beachten sind jeweils die individuell immer unterschiedlichen Situationen von Familien und Persönlichkeiten und Reaktionen der Kinder.[37] Im Rahmen einer medizinischen Anamnese und Untersuchung geben die Zusammenschau von Aussagen des Kindes, Verletzungen der Genital- und Analregion (Kohabitationsverletzungen)[40], der Nachweis von Sperma, das Auffinden von Fremdkörpern in Vagina oder After, der Nachweis sexuell übertragbarer Krankheiten und sexuell auffälliges Verhalten des Kindes Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch. Hinweisgebend sind auch Spuren von Verletzungen bei gleichzeitiger körperlicher Gewalt und sexuellem Missbrauch. Dazu gehören sturzuntypische Verletzungen, unterschiedlich alte und zum Teil unbehandelte Verletzungen, verzögertes Aufsuchen eines Arztes und häufige Arztwechsel sowie Zeichen der Vernachlässigung (reduzierter Allgemein- und Ernährungszustand, Untergewicht und Entwicklungsstörungen). Beim Gespräch mit den Eltern finden sich oft Schutzbehauptungen, die das vorliegende Verletzungsmuster nicht erklären können.[41]

Bei der Untersuchung zur Feststellung eines sexuellen Missbrauchs ist die Kenntnis der untersuchenden Ärzte bzw. Rechtsmediziner zu Untersuchungstechniken, Normvarianten kindlicher anogenitaler Strukturen mit Abgrenzung zu missbrauchsassoziierten Befunden und Heilungsverläufen entscheidend. Das Ergebnis ist oft unsicher.[42]

Methoden der forensischen Analyse müssen wissenschaftlichen Standards genügen. Wiederholtes, drängendes Stellen von Suggestivfragen an potentiell betroffene Kinder kann dazu führen, dass ein Missbrauch fälschlich nahegelegt wird (vgl. Wormser Prozesse).

Missbrauchsfälle an Schulen bleiben oft über Jahre unentdeckt. Zu den Gründen hierfür werden beispielsweise Abhängigkeiten unter Kollegen, gute kollegiale Kontakte der Täter, Überforderung der anderen Lehrkräfte und der Anspruch der Täter auf Datenschutz gegenüber ihren Kollegen genannt.[43]

Zur Frage von Hinweisen auf sexuellen Missbrauch weisen Volbert und Galow auf mögliche Risiken hin. Es würden

„... Erfahrungen vorliegen, dass manche Bemühungen, sexuellen Missbrauch aufzudecken, auch ausgeprägte unerwünschte Effekte haben können. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Ausdeutungen von Verhaltensauffälligkeiten als Hinweis auf sexuellen Missbrauch (so genannte ‚Aufdeckungsarbeit‘). Da es kein sexuelles Missbrauchs-Syndrom und keine für Missbrauch spezifischen Symptome oder Störungsbilder gibt, sind solche Ansätze nicht zielführend. Sie können sogar negative Effekte haben: Die Interpretation von unspezifischen Verhaltensauffälligkeiten als Hinweis für sexuellen Missbrauch kann zu Befragervoreinstellungen und einseitigen, suggestiven Befragungen von Kindern führen, die wiederum Induktionen von nicht erlebnisentsprechenden Aussagen bzw. sogar von Pseudoerinnerungen an entsprechende Erlebnisse zur Folge haben können […].“

Renate Volbert, Anett Galow[44]

Entscheidung vor Gericht

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Beim Verdacht auf Kindesmissbrauch steht meist Aussage gegen Aussage. Zum Nachweis und zur Entlastung kommen vor allem medizinische und psychologische Gutachten zum Einsatz. Der Nutzen von Lügendetektoren zur Aufdeckung von Falschbeschuldigungen und -verdächtigungen ist wissenschaftlich umstritten, ihr Einsatz weltweit daher selten (Rechtslage siehe dort).[45]

Ermittlung von Personen in Kinderpornografie

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Im Projekt Stop Child Abuse bittet Europol die Bevölkerung auf einer Webseite, Alltagsgegenstände aus kinderpornografischem Film- und Fotomaterial zu identifizieren. Europol verspricht sich dadurch Hinweise zu Opfer, Tatorten und Tätern.[46]

Nationales: Rechtslage und Daten

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Laut Statista ist in Deutschland die Anzahl der polizeilich erfassten Taten, bei denen Kinder Opfer von sexuellem Missbrauch wurden, von rund 14.000 im Jahr 2009 auf 16.686 bis 2020 gestiegen. Es wird davon ausgegangen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt.[47]

Übersicht deutschsprachiger Rechtskreis

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Sexueller Missbrauch von Kindern ist strafbar, in Deutschland nach § 176 StGB (Sexueller Missbrauch von Kindern), nach § 176a StGB (sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt mit dem Kind), nach § 176b StGB (Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern), § 176c StGB (schwerer sexueller Missbrauch von Kindern), § 176d StGB (sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge), in Österreich nach § 206 StGB (schwerer Missbrauch) und nach § 207 StGB (Missbrauch) und in der Schweiz nach Artikel 187 StGB.

Land Altersgrenze Altersunterschied (1) Strafmündigkeit Rechtsbestimmung Strafrahmen Verjährungsfrist[48]
Deutschland 14 Jahre 14 Jahre Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB, bei Taten ohne Körperkontakt § 176a, Vorbereitungshandlungen § 176b ; Qualifikationstatbestände: schwerer sexueller Missbrauch von Kindern § 176c StGB, mit Todesfolge § 176d StGB) 3 Monate (bei Vorbereitungshandlungen) – lebenslänglich (bei Todesfolge) 5–30 Jahre (nach Höhe der Strafdrohung)
Die Verjährung ruht gem. § 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB bis zum 30. Geburtstag des Opfers[49]
Österreich 14 Jahre 4 Jahre (12 Jahre)
erschwert (§ 206 StGB):
3 Jahre (13 Jahre)
14 Jahre Sexueller Missbrauch von Unmündigen (§ 207 StGB; erschwert § 206, Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses § 212; vermindert Sittliche Gefährdung § 208) 6 Monate – lebenslänglich (bei Todesfolge) 5 Jahre – unverjährbar (nach Schwere der Tat)
Schweiz 16 Jahre 3 Jahre 10 Jahre Sexuelle Handlungen mit Kindern (Artikel 187 StGB) Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre (Erschwernis fällt unter sonstige allgemeine Sexualdelikte) 10 Jahre, mindestens aber bis zum 25. Geburtstag des Opfers – unverjährbar (nach Alter des Opfers und Täters)
(1) 
vermindernder Altersunterschied zwischen Täter und Opfer: allfällig in Klammer: Alter des Opfers, unter dem prinzipiell ein Delikt vorliegt

Internationales und Völkerrecht

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Basis der internationalen Bestimmungen ist die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, wobei dort nicht sexuelle Handlungen an sich thematisiert wurden. Sexuelle Gewalt in häuslichem Umfeld fällt unter das Grundrecht auf eine gewaltfreie Erziehung. In zwei Zusatzprotokollen wurden – neben dem Problem der KindersoldatenKinderhandel und insbesondere Kinderprostitution und Kinderpornografie geächtet.

Die Europäische Union hat sich erstmals mit dem Rahmenbeschluss 2004/68/JI der Thematik der sexuellen Ausbeutung von Kindern gewidmet.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einem Gerichtsverfahren am 9. Januar 2003 (Beschw.-Nr. 45330/99) entschieden, dass das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Menschen ab 14 Jahren beachtet werden muss.[50][51]

1950 wurden in Westdeutschland über 30 Strafanzeigen pro 100.000 Einwohnern wegen Unzucht mit Kindern und Schutzbefohlenen gestellt.
In der DDR war sexueller Kindesmissbrauch stärker und länger tabuisiert als in Westdeutschland.[52]
Seit 1990 werden jährlich unter 20 Anzeigen pro 100.000 Einwohnern gestellt; dies ist das Hellfeld des sexuellen Missbrauchs. Die tatsächliche Häufigkeit wurde 15 bis 20 Mal so hoch geschätzt.[53][54][55]

Durch die in die Medien geratenen Publikationen zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche entschloss sich die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) zur Einberufung eines interdisziplinär besetzten Konsortiums zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs durch die Kleriker der katholischen Kirche. Mit qualitativen und quantitativen wissenschaftlichen Forschungsmethoden wurden 38156 Personalakten von Klerikern aus dem Zeitraum von 1946 bis 2014 analysiert und epidemiologisch ausgewertet.[56] In dieser Studie konnten 1670 Kleriker und 3677 Opfer ermittelt werden. Sie waren zu 62,8 % männlich und wurden anhand von Personalakten identifiziert. In 80 % der Fälle lagen Handlungen mit Körperkontakt („hands-on“-Delikte) vor. In mindestens 582 Fällen kam es zur genitalen oder manuellen Penetration. Die Studie kam zu dem Schluss, dass die gesundheitlichen und sozialen Folgen für die Betroffenen erheblich waren, wobei Ängste, Depressionen, Misstrauen, sexuelle Probleme und Kontaktschwierigkeiten am häufigsten genannt wurden.

Zum 1. Juli 2021 wurden Mindeststrafen, Höchststrafen und Verjährungsfristen für viele Delikte angehoben.

In Österreich fällt sexueller Kindesmissbrauch nach § 206 und § 207 StGB, unter dem Begriff Sexueller Missbrauch von Unmündigen, das heißt, Personen unter 14 Jahren (die Entmündigung wurde schon 1984 abgeschafft, solche Personen fallen unter § 205 StGB Sexueller Missbrauch einer wehrlosen oder psychisch beeinträchtigten Person oder § 212 StGB Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses). Missbrauch von Personen zwischen 14 und 16 Jahren ist bei besonderen Umständen durch § 207b StGB Sexueller Missbrauch von Jugendlichen geregelt.

In Österreich wurde 2004 von einer jährlichen Zahl von 10.000 bis 25.000 Missbrauchsfällen ausgegangen.[57] Insgesamt werden 300.000 Mädchen und rund 172.000 Jungen (Stand: 2009) bis 14 Jahre einmal oder mehrmals während ihrer Kindheit und Jugend sexuell belästigt und/oder missbraucht. Weit über 90 Prozent der Täter sind Männer. Sie befinden sich meist im engsten oder weiteren Familienkreis.[58]

Gemäß der Kindernachrichtenagentur Kinag sind in der Schweiz 40.000 bis 50.000 Kinder pro Jahr von sexuellem Missbrauch betroffen. Eine gesonderte Missbrauchsstatistik existiert in der Schweiz nicht.

In den USA wird davon ausgegangen, dass jede vierte Frau und 3 bis 9 % der Männer in ihrer Kindheit sexuelle Gewalt erfahren haben. Der Missbrauch findet im Mittel in einem Alter zwischen sieben und elf Jahren statt und dauert durchschnittlich drei bis fünf Jahre an.[55]

Die rechtliche Regelung liegt – wie das gesamte amerikanische Strafrecht – bei den einzelnen Bundesstaaten und ist daher innerhalb der Vereinigten Staaten uneinheitlich. In New York z. B. macht jede Person sich strafbar, die Sex mit einem Kind unter 14 Jahren hat; für Sex mit Penetration macht jede Person sich strafbar, die dafür einen Partner heranzieht, der jünger als 17 Jahre alt ist. Dies alles gilt auch für Täter im Jugend- und Kindesalter, für Verhalten innerhalb von Liebesbeziehungen und für sexuelle Handlungen, die de facto einvernehmlich geschehen.[59]

Siehe auch: Sexueller Missbrauch von Jugendlichen in den USA

Schutz der Kinder

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Risiko- und Schutzfaktoren

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Forscher diskutieren seit Jahrzehnten über Risikofaktoren, die die Wahrscheinlichkeit, dass Mädchen und Jungen Opfer sexuellen Missbrauchs werden, erhöhen können und über mögliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel auch eine entsprechende Sexualpädagogik. Die Gesellschaft für Sexualpädagogik gibt an, dass Sexualpädagogik präventiv wirke,[60] wobei deren Gründungsmitglied und Vorstand Uwe Sielert 2010 konstatierte: „Die Basiswissenschaften von Erziehung, Bildung, Hilfe und Gesundheit haben dazu bisher kaum Professionswissen erarbeitet.“[61] Zur Situation von Sexualpädagogik in der Schule räumt Sielert ein: „Wir wissen über die Situation von Sexualerziehung und deren Erfolge in der Schule nichts aus repräsentativen Studien – das ist bisher kein Thema der Bildungsforschung.“[62]

Bei Risiko- und Schutzfaktoren wird zwischen folgenden Ebenen unterschieden: Einflüsse auf Ebene des Kindes, Einflüsse auf Ebene der Familie, Einflüsse des familiären Umfeldes sowie Einflüsse des gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes.

Einflüsse auf Ebene des Kindes Mit der Erforschung der Faktoren in dieser Ebene soll in keinem Falle den Mädchen und Jungen, die Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind, eine Mitverantwortung zugeschoben werden. Es geht ausschließlich um ein besseres Verständnis von sexualisierter Gewalt an Kindern.

Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind das weibliche Geschlecht, Defizite an emotionaler und körperlicher Zuwendung, ein unsicheres Bindungsverhalten, keine/wenig Kontakte zu erwachsenen Vertrauenspersonen, schlechter Kontakt zu Geschwistern, geringes Selbstwertgefühl, wenig Selbstbehauptungsfähigkeiten, ein mangelhaft über Sexualität aufgeklärtes Kind, eine Behinderung des Kindes, psychische Probleme des Kindes sowie schwieriges Verhalten.

Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind ein positives Temperament (flexibel, robust, aktiv, offen, kontaktfreudig), überdurchschnittliche Intelligenz, sicheres Bindungsverhalten, dauerhafte gute Beziehungen zu mindestens einer primären Bezugsperson, gute Durchsetzungsfähigkeit, aktives Bewältigungsverhalten, Selbstständigkeit in Stresssituationen/Problemlösefähigkeit, Selbstvertrauen, ein positives Selbstwertgefühl und Selbstwirksamkeitsüberzeugungen, soziale Fertigkeiten sowie Ablehnung der Übergriffe.

Einflüsse auf Ebene der Familie Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind Kinder, die von anderen Formen der Gewalt betroffen sind, belastete Eltern-Kind-Beziehungen, Kinder aus Trennungs- und Scheidungs­familien, problematische Elternbeziehungen, ein patriarchal geprägtes Familienklima, psychische Erkrankungen der Eltern/eines Elternteils, Missbrauchserfahrungen der Mütter, Alkohol- und Drogenabhängigkeit der Eltern/eines Elternteils, Kriminalität der Eltern sowie eine frühe Schwangerschaft der Mutter (ungewollte Schwangerschaft).

Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind stabile emotionale Beziehungen zu einer Bezugsperson, eine positive Eltern-Kind-Beziehung, eine gute Beziehung zu einem Geschwisterkind, eine wenig konfliktbehaftete elterliche Partnerbeziehung, ein offenes, unterstützendes Erziehungsklima sowie familiärer Zusammenhalt.

Einflüsse des familiären Umfeldes Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind eine deprivierte, arme Wohngegend, soziale Isolation der Familien, sozial ungünstige Bedingungen sowie häufiger Wohnortwechsel.

Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind ein positives soziales Umfeld einer Familie und die Anwesenheit einer erwachsenen Vertrauensperson in Kindergarten und Schule.

Einfluss des gesellschaftlichen und kulturellen Kontextes

Diese Ebene ist besonders für ein umfassendes Verständnis der Ursachen sexualisierter Gewalt von großer Bedeutung.

Mögliche risikoerhöhende Bedingungen – Risikofaktoren – sind eine gesellschaftliche Billigung von Gewalt bei der Erziehung, staatliche Bedingungen, die Kindesmisshandlung begünstigen/befürworten, das Leben in einer Gemeinschaft, die stillschweigend Kindesmisshandlung akzeptiert, die Verfügbarkeit von Kinderpornographie, die sexualisierende Darstellung von Kindern in Werbung und Medien, geringe rechtliche Sanktionen gegenüber Tätern, ein Männlichkeitsbild, das durch Dominanz und Kontrolle gekennzeichnet ist, das Festhalten an traditionellen Rollenverteilungen, soziale Rechtlosigkeit von Kindern sowie die mangelnde Verfügbarkeit von Sexualaufklärung für Kinder.

Mögliche risikomildernde Bedingungen – Schutzfaktoren – sind ein hoher (sozio)ökonomischer Status, finanzielle Hilfen, gute Möglichkeiten, soziale Hilfsangebote zu nutzen, gesellschaftliche Aufmerksamkeit und Ächtung solcher Taten, sowie die Stärkung der Kinderrechte[63][64][65].

Präventionsprojekte, die sich speziell an Pädophile als potentielle Täter richten, gab es bis vor wenigen Jahren keine. Bestehende Therapieprojekte für Pädophile waren in erster Linie auf aus dem Hellfeld stammende, bereits straffällig gewordene Pädophile gerichtet. Seit 2005 existiert das Projekt „Kein Täter werden“ an der Berliner Charité, das im Rahmen einer Studie Therapieangebote für wenige hundert Pädophile ermöglicht. In Gruppen- und Einzeltherapien, sowie teilweise einer ergänzenden medikamentösen Behandlung, soll durch Stärkung der Impulskontrolle und der Empathiefähigkeit Pädophilen ermöglicht werden, verantwortungsvoll mit ihrer Neigung umzugehen.

Für die Prävention halten Volbert und Galow vom Institut für forensische Psychiatrie in Berlin es für erforderlich, das vorhandene Wissen nicht nur weiter auszubauen, sondern es stärker mit Erkenntnissen zu verknüpfen, die über Kindesmisshandlung und -vernachlässigung gewonnen wurden, aber auch etablierte Kenntnis aus der allgemeinen Kriminalprävention zu berücksichtigen.[66]

Speziell in Deutschland widmet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) diesem Thema eine gesonderte Seite, um, wie es dort heißt, „den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt kontinuierlich zu verbessern“.[67] Seit 2015 wird den Initiativen zur Prävention von sexualisierter Gewalt eine gesonderte Seite bereitgestellt.[68]

Hilfen und Therapien für die Opfer

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Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen eine Versorgung aller körperlichen Verletzungen und das Gefühl, in Sicherheit zu sein. Manche Kinder haben für das Ereignis des Übergriffs eine komplette Amnesie. Zunächst geht es darum, das Kind ernst zu nehmen, die Tat zugleich aber auch nicht zu dramatisieren.[69] Bei Verdacht auf Kindesmisshandlung oder Unsicherheit hinsichtlich des weiteren Vorgehens können sich Ärzte, Fachkräfte im Jugendamt, Eltern und betroffene Kinder und Jugendliche an die Kinderschutzambulanzen wenden. Dort können sie auch – unabhängig von einer Strafanzeige – untersucht werden, wobei Verletzungen dokumentiert und Beweismittel und Spuren gesichert werden.[70][71]

Opfer von sexuellem Missbrauch benötigen oft auch psychotherapeutische Hilfe oder eine Form psychologisch-psychotherapeutischer Beratung, einerseits zur Bewältigung der verletzenden Erfahrung und zur Bewältigung des gegenwärtigen Lebens, andererseits, um wieder für künftige Beziehungen offen zu werden bzw. die Fähigkeit dazu wiederzuerlangen. Immer sollten auch die Bezugspersonen der Kinder miteinbezogen werden, um ihnen die oft problematische Bewältigung der Erfahrungen des Kindes zu erleichtern. Eine Behandlung kann erst erfolgen, wenn das Kind nicht mehr in Gefahr ist, erneut missbraucht zu werden. Hierzu ist es notwendig, den Täter und das Opfer voneinander zu trennen. Eine Psychotherapie sollte nicht erfolgen, wenn das Kind keine machen möchte.

Bei einem Missbrauch innerhalb der Familie oder im nahen Umfeld des Kindes ist es notwendig, dass der Täter die Wohnung verlässt, oder das Kind in einer anderen, sicheren Umgebung untergebracht wird. Auch hier ist es notwendig, dem Täter jeden Zugriff auf das Kind zu verweigern.

Insbesondere Opfer von sexuellem Missbrauch, die eine Posttraumatische Belastungsstörung entwickeln, können mit Formen der Traumatherapie behandelt werden. Bei sonstigen, oben beschriebenen Folgestörungen ist häufig eine intensive Psychotherapie notwendig.

  • Erklärung und Aktionsaufruf (Call for Action). Dritter Weltkongress gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen zur Prävention und Unterbindung sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen (Die nachstehende Seite ist nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2024. (Suche in Webarchiven.) @1@2Vorlage:Toter Link/www.ecpat.net Übersetzung der deutschen Bundesregierung. PDF-Datei; 93 kB).
  • Tatjana Hörnle et al.: Sexueller Missbrauch von Minderjährigen: Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch. Gutachten mit Rechtsvergleich zwischen Deutschland, Österreich, der Schweiz und England. (PDF; 1,8 MB)
  • R. D. Currier, M. M. Currier: James Parkinson: On child abuse and other things. In: Archives of Neurology. Band 48, 1991, S. 95–97.
  • Friedrich Koch: Sexueller Mißbrauch von Kindern und Jugendlichen. Die Bedeutung der Sexualerziehung im Rahmen der Prävention. In: Kurt Bach, Harald Stumpe und Konrad Weller (Hrsg.): Kindheit und Sexualität. Braunschweig 1993, S. 101 ff.
  • Dirk Bange: Die dunkle Seite der Kindheit. Sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen. Ausmaß, Hintergründe, Folgen. 2., überarb. Aufl., Volksblatt Verlag, Köln 1994, ISBN 3-926949-04-X.
  • Beate Besten: Sexueller Mißbrauch und wie man Kinder davor schützt. Orig.-Ausg., 3., neubearb. Aufl., Beck Verlag, München 1995, ISBN 3-406-39333-0 (Schriftenreihe: Beck’sche Reihe, 445).
  • Bessel A. van der Kolk (Hrsg.): Traumatic stress. Grundlagen und Behandlungsansätze. Theorie, Praxis und Forschungen zu posttraumatischem Streß sowie Traumatherapie. Verlag Junfermann, Paderborn 2000, ISBN 3-87387-384-2 (Schriftenreihe: Reihe Innovative Psychotherapie und Humanwissenschaft, 62).
  • Deutsches Jugendinstitut (Hrsg.), bearbeitet von Monika Schröttle: Sexueller Missbrauch von Kindern: Dokumentation der Nationalen Nachfolgekonferenz „Kommerzielle Sexuelle Ausbeutung von Kindern“ vom 14./15. März 2001 in Berlin. Verlag Leske & Budrich, Opladen 2001, ISBN 3-8100-3376-6. (Kongressdokument)
  • Kristian Ditlev Jensen: Ich werde es sagen – Geschichte einer missbrauchten Kindheit. Aus dem Dänischen von Walburg Wohlleben, Klett-Cotta Verlag, Stuttgart 2004, ISBN 3-608-93644-0. (Orig.-Ausg.: Det bliver sagt. Gyldendal, Kopenhagen 2001.)
  • Ursula Enders (Hrsg.): Zart war ich, bitter war’s. Handbuch gegen sexuellen Missbrauch. 1. Aufl., vollst. überarb. und erw. Neuausg., Verlag Kiepenheuer & Witsch, Köln 2001, ISBN 3-462-02984-3.
  • Luise Hartwig, Gregor Hensen: Sexueller Missbrauch und Jugendhilfe: Möglichkeiten und Grenzen sozialpädagogischen Handelns im Kinderschutz. Juventa-Verlag, Weinheim u. a. 2003, Schriftenreihe: Grundlagentexte soziale Berufe, ISBN 3-7799-0735-6.
  • Maike Gerdtz: Auch wir dürfen NEIN sagen! Sexueller Missbrauch von Kindern mit einer geistigen Behinderung. Eine Handreichung zur Prävention. Verlag Winter, Heidelberg 2003, ISBN 3-8253-8311-3 (Schriftenreihe: Edition S).
  • Egle, Hoffmann, Joraschky: Sexueller Missbrauch, Misshandlung, Vernachlässigung. Erkennung, Therapie und Prävention der Folgen früher Stresserfahrungen. 3. vollst. aktualisierte u. erweiterte Auflage (50 Abbildungen und 81 Tabellen), Schattauer Verlag 2005, ISBN 3-7945-2314-8.
  • Gabriele Amann u. Rudolf Wipplinger (Hrsg.): Sexueller Missbrauch: Überblick zu Forschung, Beratung und Therapie; ein Handbuch. 3., überarb. und erw. Aufl., dgvt-Verlag, Tübingen 2005, ISBN 3-87159-044-4.
  • Günther Deegener: Kindesmissbrauch. Erkennen, helfen, vorbeugen. 3., aktual. und erw. Auflage, Beltz Verlag, Weinheim u. Basel 2005, ISBN 3-407-22884-8 (Beltz-Taschenbuch, 884).
  • Alexander Markus Homes: Von der Mutter missbraucht. Frauen und die sexuelle Lust am Kind. Pabst Science Publ., Lengerich 2005, ISBN 3-89967-282-8.
  • Martha Schalleck: Rotkäppchens Schweigen. Die Tricks der Kindesmissbraucher und ihrer Helfer. autorenverlag artep, Freiburg/Br. 2006, ISBN 978-3-936544-80-0.
  • Kathryn A. Dale, Judith L. Alpert: Hiding Behind the Cloth: Child Sexual Abuse and the Catholic Church. In: Journal of Child Sexual Abuse, 2007, Vol. 16, Nr. 3, S. 59–75.
  • Leitfaden für Pädagoginnen und Pädagogen zum präventiven Handeln gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur. September 2007 (PDF-Datei; 1,1 MB).
  • Katrin Hawickhorst: Offenbarungsrechte und -pflichten des behandelnden Arztes bei Kenntniserlangung von Kindesmisshandlungen und Kindesmissbrauch. ZMGR 6/2012; S. 400 ff.
  • Mechthild Gründer, Magdalena Stemmer-Lück: Sexueller Missbrauch in Familie und Institutionen. Psychodynamik, Intervention und Prävention. Kohlhammer, Stuttgart 2013, ISBN 978-3-17-023815-2.
  • Christian Füller: Die Revolution missbraucht ihre Kinder Sexuelle Gewalt in deutschen Protestbewegungen. Carl Hanser, München 2015, ISBN 978-3-446-24726-0.
  • Max Welter, Bruce Rind: Das gesellschaftliche Konstrukt der sexuellen Selbstbestimmung im deutschen Recht – empirische Überlegungen. In: Sexualität und Strafe, 11. Beiheft zum Kriminologischen Journal, Hrsg. Klimke/Lautmann, Beltz Verlag, 2016, S. 207–222, ISBN 978-3-7799-3511-7.
  • Max Welter, Bruce Rind: Reactions to First Postpubertal Coitus and First Male Postpubertal Same-Sex Experience in the Kinsey Sample: Examining Assumptions in German Law Concerning Sexual Self-Determination and Age Cutoffs. International Journal of Sexual Health, Bd. 28, Nr. 2, 2016, doi:10.1080/19317611.2016.1150379.
  • Bruce Rind: Subjective Reactions to First Coitus in Relation to Participant Sex, Partner Age, and Context in a German Nationally Representative Sample of Adolescents and Young Adults. In: Archives of Sexual Behavior 52, S. 2229–2247, 2023. doi:10.1007/s10508-023-02631-5.
  • Sophinette Becker, Julia König: Sexualität, die stört. Ein Gespräch. In: Freie Assoziation. Zeitschrift für psychoanalytische Sozialpsychologie. Band 19, Nr. 1, 2016, ISSN 1434-7849, S. 113–127 (psychoanalytischesozialpsychologie.de [PDF; 315 kB; abgerufen am 9. Juli 2020]).
Belletristik

Dokumentarfilme

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Rundfunkberichte

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Commons: Sexueller Missbrauch von Kindern – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise und Anmerkungen

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  1. Definition von sexuellem Missbrauch, in: Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, 2021
  2. Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, Klaus M. Beier: Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit im ICD-10 und DSM-IV. In: Sexuologie. Band 12, Nr. 3/4, 2006, S. 120–152 (sexuologie-info.de [PDF; 2,0 MB; abgerufen am 14. Juni 2020] Zitate S. 145).
  3. Forschungsverbund „Gewalt gegen Männer“: Abschlußbericht der Pilotstudie. Im Auftrag des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin 2004, S. 83 (bmfsfj.de [PDF; 7,3 MB; abgerufen am 15. Juni 2020]).
  4. Adelheid Unterstaller: Was ist unter sexuellem Missbrauch zu verstehen? (PDF; 470 kB).
  5. Michael C. Baurmann: Sexualität, Gewalt und die Folgen für das Opfer. Zusammengefaßte Ergebnisse aus einer Längsschnittuntersuchung bei Opfern von angezeigten Sexualkontakten. Berichte des Kriminalistischen Instituts, Bundeskriminalamt, Wiesbaden 1982, S. 18.
  6. Jörg M. Fegert: Was ist sexueller Missbrauch, wie häufig und in welchen Kontexten geschieht sexueller Missbrauch? (PDF; 7.964 kB) In: Universitätsklinikum Ulm. 29. Januar 2016, abgerufen am 15. Juni 2020.
  7. Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, Klaus M. Beier: Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit im ICD-10 und DSM-IV. In: Sexuologie. Band 12, Nr. 3/4, 2006, S. 120–152 (sexuologie-info.de [PDF; 2,0 MB; abgerufen am 14. Juni 2020] Zitate S. 146).
  8. Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Definition von sexuellem Missbrauch. Abgerufen am 15. Juni 2020.
  9. Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer, Klaus M. Beier: Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit im ICD-10 und DSM-IV. In: Sexuologie. Band 12, Nr. 3/4, 2006, S. 120–152 (sexuologie-info.de [PDF; 2,0 MB; abgerufen am 14. Juni 2020] Zitate S. 149).
  10. Helweg-Larsen: The prevalence of unwanted and unlawful sexual experiences reported by Danish adolescents: Results from a national youth survey in 2002. Acta Pædiatrica, 2006, doi:10.1080/08035250600589033.
  11. Lahtinen et al.: Children's disclosures of sexual abuse in a population-based sample. Child Abuse Negl., 2018, doi:10.1016/j.chiabu.2017.10.011.
  12. David Finkelhor: Child Sexual Abuse: New Theory and Research. Free Press 1984, ISBN 978-0-02-910020-2.
  13. Martin Dannecker in: Sexuelle Störungen und ihre Behandlung. Volkmar Sigusch (Hrsg.). Thieme 2007, ISBN 978-3-13-103944-6.
  14. Ch. J. Ahlers, G. A. Schaefer, K. M. Beier: Das Spektrum der Sexualstörungen und ihre Klassifizierbarkeit in DSM-IV und ICD-10. In: Sexuologie 12 (3/4), 2005. Direktlink: [1]
  15. a b Jörg M. Fegert u. a.: Sexueller Kindesmissbrauch – Zeugnisse, Botschaften, Konsequenzen. Ergebnisse der Begleitforschung für die Anlaufstelle der Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Frau Dr. Christine Bergmann. Beltz Juventa 2013, ISBN 978-3-7799-2264-3, S. 40.
  16. a b Sexueller Kindesmissbrauch: Täter und Täterinnen. Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Stand: 2021
  17. PKS Jahrbuch 2018 Band 4, Seite 20 – Tatverdächtige – Geschlecht (Tabelle 20)
  18. Sgroi, S.M., Sargent, N.M.: Psychische Folgen und Behandlungsaspekte bei Opfern sexuellen Mißbrauchs durch Täterinnen. In: Michele Elliott (Hrsg.): Frauen als Täterinnen. Sexueller Mißbrauch an Mädchen und Jungen. Mebes & Noack, Köln 1995, ISBN 978-3-927796-41-6, S. 57–85.
  19. Ursula Enders: Vergiftete Kindheit – Frauen als Täterinnen. In: Auch Indianer kennen Schmerz – Sexuelle Gewalt gegen Jungen. Kiepenheuer & Witsch, 1995, ISBN 3-462-02467-1, S. 101–111.
  20. Carol Hagemann-White: Opfer – Täter: zur Entwicklung der feministischen Gewaltdiskussion. In: Kortendiek, Beate, Riegraf, Birgit, Sabisch, Katja (Hrsg.): Handbuch Interdisziplinäre Geschlechterforschung, VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-12495-3, S. 151
  21. Klaus Michael Beier (2018): Pädophilie, Hebephilie und sexueller Kindesmissbrauch. Springer Psychoterapie: Manuale doi:10.1007/978-3-662-56594-0
  22. Peer Briken, Hertha Richter-Appelt: Sexueller Missbrauch. Betroffene und Täter. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Forum Sexualaufklärung und Familienplanung. Nr. 3, 2010, S. 39–44 (bzga.de [PDF; 876 kB; abgerufen am 1. August 2023]).
  23. Christoph J. Ahlers, Gerard A. Schaefer: Pädophilie, Pädosexualität und sexueller Kindesmissbrauch. Über die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung. In: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.): Forum Sexualaufklärung und Familienplanung. Nr. 3, 2010, S. 45–50 (bzga.de [PDF; 876 kB; abgerufen am 1. August 2023]).
  24. Tatjana Hörnle, Stefan Klingbeil, Katja Rothbart: Sexueller Missbrauch von Minderjährigen. Notwendige Reformen im Strafgesetzbuch. Hrsg.: Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsvergleichung und Rechtsphilosophie der Humboldt-Universität zu Berlin. Berlin, S. 21 (hu-berlin.de [PDF; 1,9 MB; abgerufen am 15. Juni 2020]).
  25. Eberhard Schorsch: Sexualstraftäter. Enke, Stuttgart 1971, ISBN 3-432-01708-1.
  26. Norbert Nedopil: Forensische Psychiatrie: Klinik, Begutachtung und Behandlung zwischen Psychiatrie und Recht. 3. Auflage. Georg Thieme Verlag 2007, S. 201 (hier online).
  27. Kühnle, 1998. Zitiert nach: Hautzinger (Hrsg.): Davison und Neale (2002): Klinische Psychologie. S. 501 f. Weinheim Belz PVU, ISBN 3-621-27458-8.
  28. L. Blanco, L. A. Nydegger, G. Camarillo, D. R. Trinidad, E. Schramm, S. L. Ames: Neurological changes in brain structure and functions among individuals with a history of childhood sexual abuse: A review. In: Neuroscience and biobehavioral reviews. Band 57, Oktober 2015, S. 63–69, doi:10.1016/j.neubiorev.2015.07.013, PMID 26363666 (Review), PDF.
  29. Schröder J, Nick S, Richter-Appelt H, Briken P: Psychiatric impact of organized and ritual child sexual abuse: Cross-sectional findings from individuals who report being victimized. Int J Environ Res Public Health 2018; 15: e2417
  30. Sexuelle Gewalt: Ein blinder Fleck Deutsches Ärzteblatt, abgerufen am 14. Dezember 2022
  31. Alle Alarmsignale überhört Kölner Stadt-Anzeiger vom 24. Februar 2021 / Meinung, abgerufen am 14. Dezember 2022
  32. Patrick Zickler: Childhood Sex Abuse Increases Risk for Drug Dependence in Adult Women. In: Vol. 17, No. 1. National Institute on Drug Abuse, April 2002, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 16. Januar 2011; abgerufen am 29. Oktober 2011 (englisch): „Women who experienced any type of sexual abuse in childhood were roughly three times more likely than unabused girls to report drug dependence as adults.“
  33. Dirk Bange, Thomas Schlingmann: Sexuelle Erregung als Faktor der Verunsicherung sexuell missbrauchter Jungen. In: Kindesmisshandlung und Vernachlässigung. Interdisziplinäre Fachzeitschrift für Prävention und Intervention. Juli 2016.
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  49. für alle Straftaten, die nach dem 27. Januar 2015 begangen wurden oder zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, für weitere Details siehe Übersicht der Gesetzesänderungen bzgl. Verjährung@1@2Vorlage:Toter Link/www.bundeskoordinierung.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Mai 2024. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Herausgeber: Bundeskoordinierung Spezialisierter Fachberatung gegen sexualisierte Gewalt in Kindheit und Jugend.
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  52. Christine Bergmann und Kathrin Power / FAZ.net vom 29. August 2021: Die Doppelt-Eingeschlossenen (Gastbeitrag)
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