„Territorialprinzip“ – Versionsunterschied
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'''Territorialprinzip''' steht für: |
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Das '''Territorialprinzip''' ist ein [[Rechtsgrundsatz]] mit der Bedeutung, daß alle Personen der Oberhoheit und den Gesetzen des Staates unterworfen sind, auf dessen [[Territorium]] sie sich jeweils befinden. |
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* [[Territorialitätsprinzip]], das Prinzip, dass alle Personen der Hoheitsgewalt des Staates unterworfen sind |
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* [[Geburtsortsprinzip]], das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden (nationale Zugehörigkeit durch den Geburtsort) |
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Aktuelle Version vom 13. April 2021, 11:14 Uhr
Territorialprinzip steht für:
- Territorialitätsprinzip, das Prinzip, dass alle Personen der Hoheitsgewalt des Staates unterworfen sind
- Geburtsortsprinzip, das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden (nationale Zugehörigkeit durch den Geburtsort)