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„Territorialprinzip“ – Versionsunterschied

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'''Territorialprinzip''' steht für:
Das '''Territorialprinzip''' ist ein [[Rechtsgrundsatz]] mit der Bedeutung, daß alle Personen der Oberhoheit und den Gesetzen des Staates unterworfen sind, auf dessen [[Territorium]] sie sich jeweils befinden.

* [[Territorialitätsprinzip]], das Prinzip, dass alle Personen der Hoheitsgewalt des Staates unterworfen sind
* [[Geburtsortsprinzip]], das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden (nationale Zugehörigkeit durch den Geburtsort)

{{Begriffsklärung}}

Aktuelle Version vom 13. April 2021, 11:14 Uhr

Territorialprinzip steht für:

  • Territorialitätsprinzip, das Prinzip, dass alle Personen der Hoheitsgewalt des Staates unterworfen sind
  • Geburtsortsprinzip, das Prinzip, nach dem ein Staat seine Staatsbürgerschaft automatisch an alle Kinder verleiht, die auf seinem Staatsgebiet geboren werden (nationale Zugehörigkeit durch den Geburtsort)