„Reichsgau Sudetenland“ – Versionsunterschied
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[[Datei:Sudetenland Reichsgau 1944 GER.png|mini|hochkant=2.5|Verwaltungskarte des Reichsgaus Sudetenland mit Land- und Stadtkreisen (1944)]] |
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[[Bild:Reichsgaue.png|thumb|300px|Reichsgaue um 1941]] |
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Der '''Reichsgau Sudetenland''' |
Der '''Reichsgau Sudetenland''', kurz '''Sudetengau''' war eine Verwaltungseinheit im 1938 vom [[NS-Staat|Deutschen Reich]] annektierten [[Sudetenland]]. Der [[Reichsgau]] umfasste den Großteil der mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete in [[Böhmen]], [[Mähren]] und [[Schlesien (Tschechien)|Schlesien]], die ab 1. Oktober 1938 infolge des [[Münchner Abkommen]]s von der [[Tschechoslowakei]] abgetrennt wurden. |
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Am 21. November 1938 wurde das Sudetenland in das Deutsche Reich eingegliedert.<ref>[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1938&page=1819&size=45 Gesetz über die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich vom 21. November 1938 (Reichsgesetzbl. I, S. 1641)]</ref> |
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== Geschichte == |
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Der Reichsgau Sudetenland wurde zum 1. Mai 1939 gebildet<ref>[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1939&size=45&page=976 Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete vom 25. März 1939 (Reichsgesetzbl. I, S. 745-746)]</ref> und war in die Regierungsbezirke [[Regierungsbezirk Eger|Eger]], [[Regierungsbezirk Aussig|Aussig]] und [[Regierungsbezirk Troppau|Troppau]] unterteilt.<ref>[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1939&page=1011&size=45 Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) vom 14. April 1939 (Reichsgesetzbl. I, S. 780-782)]</ref> |
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Nach dem Ende des [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieges]] ([[1918]]) schlossen sich die [[Deutsche]]n Böhmens überwiegend in zwei eigenständigen [[Provinz]]en zusammen: |
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# in die „[[Deutsch-Böhmen|Provinz Deutschböhmen]]“ und |
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# in die „[[Sudetenland (Provinz)|Provinz Sudetenland]]“. |
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(Die Gebiete des Böhmerwaldes sollten zu [[Oberösterreich]] und Südmähren zu [[Niederösterreich]] kommen) |
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Bei der [[Volkszählung im Deutschen Reich 1939|Volkszählung am 17. Mai 1939]] umfasste der Reichsgau eine Fläche von 22.587 km² und hatte 2.945.261 Einwohner.<ref>''Volkszählung. Die Bevölkerung des Deutschen Reiches nach den Ergebnissen der Volkszählung 1939.'' Statistik des Deutschen Reiches, Band 552, Heft 1, Berlin 1944.</ref> |
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Diese Provinzen erklärten sich noch im November 1918 zu Bestandteilen der neugegründeten [[Republik Deutschösterreich]] und entsandten ihre Vertreter in die provisorische deutschösterreichische Nationalversammlung. Doch nach den Friedensverträgen musste das nachmalige [[Österreich]] zugunsten der [[Tschechoslowakei]] auf diese Gebietsteile verzichten. Damals lebten nur rund 82.000 Tschechen im späteren Sudetenland. |
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In der Zeit zwischen [[1920]] und [[1935]] siedelten sich noch rund 237.000 Tschechen im Sudetenland an, die ursprünglich aus den tschechisch-slowakischen Grenzgebieten, aus [[Polen]] und [[Ungarn]] stammten. |
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Nach dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkriegs]] im Mai 1945 wurde die Tschechoslowakei in den alten Grenzen von vor 1938 wieder hergestellt. Damit endete faktisch die Existenz des deutschen Reichsgaues Sudetenland. |
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Nach dem [[Münchner Abkommen]] von [[1938]] waren dem [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]] die [[Sudetenland|sudetendeutschen Gebiete]] der [[Tschechoslowakei]] zugesprochen worden. Diese wurden zunächst vom Reichskommissar für die sudetendeutschen Gebiete, dem [[Gauleiter]] [[Konrad Henlein]] verwaltet. Der tschechische Bevölkerungsanteil umfasste Januar 1938 rund 319.000 Köpfe. Noch im Oktober 1938 nahmen 193.793 Tschechen (= 60,75 %) die deutsche Staatsangehörigkeit an, um in der Heimat verbleiben zu können. Die Tschechen, die nun nicht mehr unter deutscher Herrschaft leben wollten, wurden in Zentralböhmen angesiedelt. Ihren Besitz eigneten sich der deutsche Staat, aber auch viele deutsche Privatleute an, nachdem pro forma Entschädigungszahlungen erfolgt waren. Allerdings wurde von deutscher Seite aus nur der Minimalwert an die Betroffenen gezahlt. |
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== Geschichte == |
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Am [[15. April]] [[1939]] trat das ''Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetetenland (Sudetengaugesetz)'' in Kraft. Danach wurde aus dem Hauptteil der sudetendeutschen Gebieten der neue [[Reichsgau]] Sudetenland gebildet. |
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Die in der [[Erste Tschechoslowakische Republik|Tschechoslowakei]] liegenden, mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete waren im [[Münchner Abkommen]] vom September 1938 als Ergebnis britisch-französischer [[Appeasement-Politik#Sudetenkrise und Münchener Abkommen|Appeasement-Politik]] gegen den Willen der tschechoslowakischen Regierung von den an der Konferenz beteiligten Staaten dem [[Deutsches Reich|Deutschen Reich]] zugesprochen worden. Grundlage war die Volkszählung von 1910. Vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober 1938 besetzte die [[Wehrmacht]] das Gebiet. |
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Kleinere Gebiete im Süden und Nordosten wurden der [[Preußen|preußischen]] Provinz [[Schlesien]] zugewiesen („[[Hultschiner Ländchen]]“, dem Landkreis [[Landkreis Ratibor|Ratibor]] im Regierungsbezirk [[Oppeln (Schlesien)|Oppeln]]), ferner dem Land [[Bayern]] und den Landeshauptmannschaften [[Oberösterreich]] (später: Reichsgau Oberdonau) und [[Niederösterreich]] (später: Reichsgau Niederdonau). |
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Sofort nach dem deutschen Einmarsch hatte das [[Heer (Wehrmacht)|Heer]] die [[Exekutive|vollziehende Gewalt]] erhalten. Die fünf beteiligten Heeresgruppenkommandos setzten zunächst [[Chef der Zivilverwaltung|Chefs der Zivilverwaltungen]] (CdZ) ein, bis am 1. Oktober 1938 [[Konrad Henlein]] zum ''[[Reichskommissar]] für Sudetendeutschland'' ernannt wurde. Die CdZ-Organisationen waren schlecht geplant und bewährten sich nicht. Sie sahen sich einem Machtkampf einzelner Reichsinstanzen gegenüber und mussten gebeten werden, eine zusätzliche Woche im Amt zu bleiben, weil die Zivilverwaltung Konrad Henleins noch nicht arbeitsfähig war. Henlein konnte durch seinen unmittelbaren Zugang zu [[Adolf Hitler]] die Einflussnahme der militärischen Befehlshaber mühelos aufheben. Am 20. Oktober 1938 endete die vollziehende Gewalt des Heeres und Konrad Henlein übernahm als Reichskommissar die Verwaltung. |
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Verwaltungssitz wurde nun die Stadt Reichenberg, die die Bezeichnung '''Gauhauptstadt''' führte. Zum Reichsstatthalter und Gauleiter in Reichenberg wurde der bisherige Reichskommissar Konrad Henlein ernannt. |
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Von Ende Oktober 1938 bis zum Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] im Mai 1945 war Konrad Henlein Leiter des Reichsgaus Sudetenland. Stellvertretende Gauleiter waren nacheinander [[Karl Hermann Frank]] (30. Oktober 1938 bis 15. März 1939), [[Fritz Köllner]] (25. März 1939 bis 3. März 1940), [[Richard Donnevert]] (12. März 1940 bis 15. August 1943) sowie von Herbst 1943 bis zum Kriegsende geschäftsführend [[Hermann Neuburg]].<ref>[[Joachim Lilla]]: [https://www.zukunft-braucht-erinnerung.de/uebersicht-der-nsdap-gaue-der-gauleiter-und-der-stellvertretenden-gauleiter-1933-1945/ ''Übersicht der NSDAP-Gaue, der Gauleiter und der Stellvertretenden Gauleiter zwischen 1933 und 1945''] auf der Website des Arbeitskreises ''Zukunft braucht Erinnerung'', 25. Februar 2007.</ref> |
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Im Jahre 1945 wurde bis Mai das Gebiet des Sudetenlandes im Westen von der [[USA|amerikanischen]] und im übrigen von der [[Rote Armee|Roten Armee]] besetzt. |
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Als Gauhauptstadt wurde die nordböhmische Großstadt [[Liberec|Reichenberg]] bestimmt, die schon in österreichischer Zeit als Hauptstadt der deutschsprachigen Gebiete Böhmens wahrgenommen wurde.<ref>Rolf Jehke: [http://www.territorial.de/sudetenl/reichenb/reichstd.htm ''Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874–1945: Stadtkreis Reichenberg''], Herdecke, 4. März 2005.</ref> Reichenberg war auch Dienstsitz des Statthalters.<ref>[https://www.verfassungen.de/de33-45/sudetengau39.htm § 2 Abs. 1 Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland vom 14. April 1939].</ref> |
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== Verwaltungsgliederung == |
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Der tschechischsprachige Bevölkerungsanteil im gesamten ''Sudetenland'' umfasste im Januar 1938 rund 319.000 Personen. Infolge eines Optionsrechtes nahmen 193.793 Tschechen (= 60,75 %) die deutsche Staatsbürgerschaft an, um in ihrer Heimat verbleiben zu können. Tschechen und Deutsche, die als Antifaschisten keine Bürger des [[NS-Staat]]es werden wollten, gingen mehrheitlich in die sogenannte [[Rest-Tschechei]] oder ins Exil.<ref>Matthias Lichter, Oberregierungsrat im Reichsministerium des Innern, schrieb in seinem 1943 im Carl Heymanns Verlag Berlin erschienenen Werk ''Das Staatsangehörigkeitsrecht im Großdeutschen Reich'' ([https://d-nb.info/574892435 DNB-Eintrag]) zu § 2 des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen vom 20. November 1938 ([[Reichsgesetzblatt|RGBl.]] II S. 896), betr. die bis 10. Juli 1939 eingeräumte Möglichkeit eines beiderseitigen Bevölkerungsaustausches auf Verlangen der jeweils anderen Regierung: {{" |Übrigens war noch am 4. März 1939 zwischen der Reichsregierung und der damaligen Tschechoslowakischen Regierung zusätzlich vereinbart worden, daß – unter Vorbehalt einer anderweitigen Verständigung – beiderseits der § 2 vorläufig nicht angewendet werde.}}</ref> |
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Das Sudetenland teilte sich in die drei Regierungsbezirke [[Aussig]] (tschechisch Ústí nad Labem), [[Eger (Stadt)|Eger]] (tschechisch Cheb) und [[Troppau]] (tschechisch Opava) mit der entsprechenden Anzahl von Stadt- und Landkreisen. |
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Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im wesentlichen bei den Abgrenzungen der früheren tschechoslowakischen politischen Bezirke. |
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Am 25. März 1939 legte der § 1 des ''Gesetzes über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete'' vom 25. März 1939<ref>RGBl. I 1939, S. 745 (sog. Gliederungsgesetz).</ref> die Bildung des ''Reichsgaues Sudetenland'' zum 15. April 1939 fest. Dessen Verwaltungsaufbau regelte das ''Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz)'' vom 14. April 1939, das zum 1. Mai 1939 in Kraft trat.<ref>[https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=dra&datum=1939&page=1011&size=45 RGBl. I 1939, S. 780–782]</ref> Das Gesetz beseitigte den bisherigen Aufbau der tschechoslowakischen Verwaltung, die auf altösterreichische Strukturen zurückging. |
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Zum vorläufigen Sitz des Regierungsbezirks Eger wurde die Stadt [[Karlsbad]] (tschechisch Karlovy Vary) bestimmt. Im übrigen waren die Sitze der anderen Bezirke in Aussig und Troppau. |
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Die amtlichen deutschsprachigen Namen aus der Zeit der ersten [[Tschechoslowakei#Tschechoslowakei 1918–1939|Tschechoslowakischen Republik]] galten auch weiterhin. [[Toponomastik#Politische Bedeutung|Ortsumbenennungen]] gab es nur in einigen Ausnahmefällen. So erhielt zum Beispiel die Stadt [[Dobřany|Dobrzan]] am 19. Dezember 1939 den neuen Namen ''Wiesengrund''. |
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Der Reichsgau Sudetenland bildete damit bis 1945 einen integralen Bestandteil des Deutschen Reiches. |
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Nicht alle Gebiete, die infolge des Münchner Abkommens deutsches Staatsgebiet wurden, wurden Teil des Reichsgaues Sudetenland. Das sogenannte [[Hultschiner Ländchen]] kam (wie vor 1920) zurück zum preußischen [[Landkreis Ratibor]]. Die flächenmäßig vergleichsweise kleinen und oft schmalen Grenzgebiete im Südwesten und Süden Böhmens und Mährens wurden in die [[Regierungsbezirk Niederbayern und Oberpfalz|Regierungsbezirke Niederbayern-Oberpfalz]] des Landes [[Bayern]] sowie in die [[Alpen- und Donau-Reichsgaue|Reichsgaue]] [[Reichsgau Oberdonau|Oberdonau]] und [[Reichsgau Niederdonau|Niederdonau]] eingegliedert. Ein Teil der Gebiete hatte bereits vor dem Jahr 1920 zu Ober- oder Niederösterreich gehört und war aus strategischen und wirtschaftlichen Gründen zur Tschechoslowakei gekommen. Unter anderem kam [[Unterwielands]] (České Velenice) wieder als Stadtteil zu Gmünd und das Gebiet um [[Valtice|Feldsberg]] zu Niederösterreich (Gau Niederdonau). |
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== Ortsnamen == |
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Nach dem Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] im Mai 1945 kam das Gebiet des Reichsgaues Sudetenland an die [[Tschechoslowakei]] zurück. Das Münchner Abkommen wurde durch die Siegermächte völkerrechtlich für nichtig „[[ex tunc]]“ erklärt. Die Tschechoslowakei führte die vor 1938 gültige Verwaltungsgliederung wieder ein. Die Mehrheit der Bevölkerung wurde als ''deutsche Staatsbürger'' bis 1948 [[Vertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei|vertrieben]].<ref>{{Literatur |Autor=[[Franz-Josef Sehr]] |Hrsg=Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg |Titel=Vor 75 Jahren in Obertiefenbach: Die Ankunft der Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg |Sammelwerk=Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2021 |Ort=Limburg |Datum=2020 |ISBN=3-927006-58-0 |Seiten=125–129}}</ref> |
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Wesentliche Ortsumbenennungen fanden nicht statt. Es galten im allgemeinen die früheren österreichischen (deutschsprachigen) beziehungsweise preußischen Bezeichnungen von 1918. |
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== Wappen == |
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== Verwaltungsgliederung des Reichsgaus Sudetenland 1945 == |
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[[Datei:Reichsgau Sudetenland Coat of Arms.svg|mini|hochkant|Wappen des Reichsgaus Sudetenland (September 1940–1945)]] |
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Am 9. September 1940 verlieh das [[Reichsministerium des Innern]] dem Reichsgau Sudetenland ein Wappen, das an die historischen Landesteile des Gaugebietes erinnern sollte. Es sollte sichtlich auch die vorgebliche „Wiedervereinigung“ dieser Teile der [[Böhmen|böhmischen]] Länder mit dem [[Großdeutsches Reich|Deutschen Reich]] rechtfertigen. Der [[Böhmischer Löwe|doppelschwänzige Böhmische Löwe]], der Teil des Wappens vieler Städte in Böhmen, der [[Oberlausitz]] und [[Schlesien]] ist, war nicht enthalten. Dieses Wappen wird wie folgt beschrieben: |
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: „Halbgespalten und geteilt; oben vorn in Rot ein schwarzer, silbern bewehrter Adler, oben hinten von Silber und Schwarz gespalten und belegt mit einem rot, bzw. silbern bewehrten Adler, dessen rechte Hälfte schwarz mit silberner Mondsichelspange und dessen linke Hälfte von Silber und Rot geschacht; unten in Rot ein silbernes Schräggitter.“ |
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Das ([[Heraldik|heraldisch]]) obere rechte Feld zeigte in leicht veränderter Farbgebung das [[Přemysliden|přemyslidische]] [[Wenzelsadler|Adlerwappen]], das die böhmischen Herzoge und ersten Könige bis um die Mitte des 13. Jahrhunderts führten. Dieses Symbol deutete auf die damalige Lehensabhängigkeit der böhmischen Herrscher vom [[Heiliges Römisches Reich|Heiligen Römischen Reich]] hin. Das (heraldisch) obere linke Feld enthält (ebenfalls mit Änderungen in der Farbgebung) den schlesischen und den mährischen Adler. Das Schräggitter im unteren Feld war ein Symbol der einstigen Reichsstadt [[Cheb|Eger]].<ref>{{Internetquelle |autor=Egerland Verlag |url=http://www.prehm.de/sudetenland.html |titel=Sudetenland |titelerg=Beschreibung und Abbildung |hrsg=Karl Heinz Prehm |werk=www.prehm.de |datum= |abruf=2024-09-06 |sprache=de |format= }}</ref> |
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=== Regierungsbezirk Aussig=== |
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== Verwaltungsgliederung == |
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====Stadtkreise==== |
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Der Reichsgau Sudetenland war in die drei Regierungsbezirke [[Regierungsbezirk Aussig|Aussig]], [[Regierungsbezirk Eger|Eger]] und [[Regierungsbezirk Troppau|Troppau]] mit insgesamt fünf Stadt- und 53 Landkreisen gegliedert. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den Abgrenzungen der früheren tschechoslowakischen politischen Bezirke. Die Regierungsbezirke Aussig und Eger bildeten in Nord- und Westböhmen eine geografische Einheit. Der Regierungsbezirk Eger mit Sitz in [[Karlsbad]] umfasste dabei auch das gesamte [[Egerland]], das als ''Reichspfand'' historisch nie Landesteil Böhmens gewesen war. Der Regierungsbezirk Troppau hatte dagegen keine territoriale Verbindung zum Kerngebiet des Gaues in Nordböhmen. Der größte Teil des [[Landkreis Grulich|Landkreises Grulich]] war zudem nur über einen schmalen Landstreifen mit dem restlichen Regierungsbezirk Troppau verbunden. |
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#[[Ústí nad Labem|Aussig]] |
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#[[Liberec|Reichenberg]] |
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== Literatur == |
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* Volker Zimmermann: ''Die Sudetendeutschen im NS-Staat. Politik und Stimmung der Bevölkerung im Reichsgau Sudetenland (1938–1945)'' (= ''Veröffentlichungen des Instituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im Östlichen Europa.'' Band 16 / ''Veröffentlichungen der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission.'' Band 9). Klartext, Essen 1999 ({{URN|nbn:de:bvb:12-bsb00055195-9}}). |
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* Ralf Gebel: ''Heim ins Reich. Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland 1938–1945'' (= ''Veröffentlichungen des Collegium Carolinum.'' Band 83). 2. Auflage, Oldenbourg, München 2000, ISBN 3-486-56468-4 ({{URN|nbn:de:bvb:12-bsb00092896-5}}). |
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* [[Udo Benzenhöfer]], Thomas Oelschläger, Dietmar Schulze, Michal Šimůnek: ''„Kindereuthanasie“ und „Jugendlicheneuthanasie“ im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren'' (= ''Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus.'' Band 5). GWAB, Wetzlar 2006, ISBN 978-3-9808830-8-5. |
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* Jörg Osterloh: ''Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945'' (= ''Veröffentlichungen des Collegium Carolinum.'' Band 105). Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-57980-0 ({{URN|nbn:de:bvb:12-bsb00092914-7}}). |
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* Freia Anders: ''Strafjustiz im Sudetengau 1938–1945'' (= ''Veröffentlichungen des Collegium Carolinum.'' Band 112). Oldenbourg, München 2008 ({{URN|nbn:de:bvb:12-bsb00092918-9}}). |
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== Weblinks == |
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#[[Landkreis Aussig|Aussig]] |
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* {{Internetquelle |autor=Rolf Jehke |url=http://www.territorial.de/sudetenl/sudetenl.htm |titel=Sudetenland |titelerg=Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945 |hrsg= |werk=www.territorial.de |datum=2017-05-10 |abruf=2025-05-28 |sprache=de |abruf-verborgen=ja}} |
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#[[Landkreis Bilin|Bilin]] |
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* {{Webarchiv |url=http://www.verwaltungsgeschichte.de:80/sudeten.html |text=Verwaltungsgeschichte: ''Der Reichsgau Sudetenland'' |wayback=20180113124045}} |
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#[[Landkreis Böhmisch Leipa|Böhmisch Leipa]] |
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#[[Landkreis Braunau|Braunau]] |
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#[[Landkreis Brüx|Brüx]] |
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#[[Landkreis Dauba|Dauba]] |
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#[[Landkreis Deutsch Gabel|Deutsch Gabel]] |
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#[[Landkreis Dux|Dux]] |
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#[[Landkreis Friedland (Isergebirge)|Friedland (Isergebirge)]] |
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#[[Landkreis Gablonz an der Neiße|Gablonz an der Neiße]] |
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#[[Landkreis Hohenelbe|Hohenelbe]] |
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#[[Landkreis Komotau|Komotau]] |
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#[[Landkreis Leitmeritz|Leitmeritz]] |
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#[[Landkreis Reichenberg|Reichenberg]] |
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#[[Landkreis Rumburg|Rumburg]] |
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#[[Landkreis Schluckenau|Schluckenau]] |
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#[[Landkreis Teplitz-Schönau|Teplitz-Schönau]] |
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#[[Landkreis Tetschen-Bodenbach|Tetschen-Bodenbach]] |
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#[[Landkreis Trautenau|Trautenau]] |
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#[[Landkreis Warnsdorf|Warnsdorf]] |
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== Einzelnachweise == |
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=== Regierungsbezirk Eger [Sitz: Karlsbad]=== |
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<references /> |
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{{Navigationsleiste Reg.Bez. und Kreise im Reichsgau Sudetenland}} |
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====Stadtkreise==== |
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{{Navigationsleiste Gaue im NS-Staat}} |
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{{Normdaten|TYP=g|GND=4058390-9|LCCN=no2015012440|VIAF=248530085}} |
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#[[Cheb|Eger]] |
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#[[Karlovy Vary|Karlsbad]] |
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====Landkreise==== |
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#[[Landkreis Asch|Asch]] |
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#[[Landkreis Bischofteinitz|Bischofteinitz]] |
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#[[Landkreis Eger|Eger]] |
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#[[Landkreis Elbogen|Elbogen]] |
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#[[Landkreis Falkenau an der Eger|Falkenau an der Eger]] |
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#[[Landkreis Graslitz|Graslitz]] |
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#[[Landkreis Kaaden|Kaaden]] |
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#[[Landkreis Karlsbad|Karlsbad]] |
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#[[Landkreis Luditz|Luditz]] |
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#[[Landkreis Marienbad|Marienbad]] |
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#[[Landkreis Mies|Mies]] |
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#[[Landkreis Neudek|Neudek]] |
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#[[Landkreis Podersam|Podersam]] |
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#[[Landkreis Preßnitz|Preßnitz]] |
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#[[Landkreis Saaz|Saaz]] |
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#[[Landkreis Sankt Joachimsthal|Sankt Joachimsthal]] [Sitz: [[Karlovy Vary|Karlsbad]]] |
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#[[Landkreis Tachau|Tachau]] |
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#[[Landkreis Tepl|Tepl]] |
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=== Regierungsbezirk Troppau === |
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====Stadtkreis==== |
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#[[Opava|Troppau]] |
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====Landkreise==== |
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#[[Landkreis Bärn|Bärn]] |
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#[[Landkreis Freiwaldau|Freiwaldau]] |
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#[[Landkreis Freudenthal|Freudenthal]] |
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#[[Landkreis Grulich|Grulich]] |
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#[[Landkreis Hohenstadt|Hohenstadt]] |
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#[[Landkreis Jägerndorf|Jägerndorf]] |
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#[[Landkreis Landskron|Landskron]] |
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#[[Landkreis Mährisch Schönberg|Mährisch Schönberg]] |
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#[[Landkreis Mährisch Trübau|Mährisch Trübau]] |
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#[[Landkreis Neu Titschein|Neu Titschein]] |
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#[[Landkreis Römerstadt|Römerstadt]] |
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#[[Landkreis Sternberg (Mähren)|Sternberg]] |
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#[[Landkreis Troppau|Troppau]] |
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#[[Landkreis Wagstadt|Wagstadt]] |
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#[[Landkreis Zwittau|Zwittau]] |
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== Persönlichkeiten== |
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* [[Konrad Henlein]], Gauleiter der NSDAP und Reichsstatthalter |
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== Weblinks == |
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* [http://www.territorial.de/sudetenl/sudetenl.htm Reichsgau Sudetenland Territorialgeschichte 1939 - 1945] |
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[[Kategorie: |
[[Kategorie:Gau (NSDAP)|Sudentenland]] |
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[[Kategorie:Sudetenland|!Reichsgau]] |
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[[Kategorie:Reichsgau|Sudetenland]] |
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[[Kategorie:Historisches Territorium]] |
[[Kategorie:Historisches Territorium (Tschechien)|Sudetenland]] |
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[[Kategorie:Liberec]] |
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[[Kategorie:Verwaltungseinheitsgründung 1938|Sudetenland]] |
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[[Kategorie:Aufgelöst 1945]] |
Aktuelle Version vom 28. Mai 2025, 21:51 Uhr

Der Reichsgau Sudetenland, kurz Sudetengau war eine Verwaltungseinheit im 1938 vom Deutschen Reich annektierten Sudetenland. Der Reichsgau umfasste den Großteil der mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete in Böhmen, Mähren und Schlesien, die ab 1. Oktober 1938 infolge des Münchner Abkommens von der Tschechoslowakei abgetrennt wurden.
Am 21. November 1938 wurde das Sudetenland in das Deutsche Reich eingegliedert.[1]
Der Reichsgau Sudetenland wurde zum 1. Mai 1939 gebildet[2] und war in die Regierungsbezirke Eger, Aussig und Troppau unterteilt.[3]
Bei der Volkszählung am 17. Mai 1939 umfasste der Reichsgau eine Fläche von 22.587 km² und hatte 2.945.261 Einwohner.[4]
Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs im Mai 1945 wurde die Tschechoslowakei in den alten Grenzen von vor 1938 wieder hergestellt. Damit endete faktisch die Existenz des deutschen Reichsgaues Sudetenland.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die in der Tschechoslowakei liegenden, mehrheitlich deutschsprachigen Gebiete waren im Münchner Abkommen vom September 1938 als Ergebnis britisch-französischer Appeasement-Politik gegen den Willen der tschechoslowakischen Regierung von den an der Konferenz beteiligten Staaten dem Deutschen Reich zugesprochen worden. Grundlage war die Volkszählung von 1910. Vom 1. Oktober bis zum 10. Oktober 1938 besetzte die Wehrmacht das Gebiet.
Sofort nach dem deutschen Einmarsch hatte das Heer die vollziehende Gewalt erhalten. Die fünf beteiligten Heeresgruppenkommandos setzten zunächst Chefs der Zivilverwaltungen (CdZ) ein, bis am 1. Oktober 1938 Konrad Henlein zum Reichskommissar für Sudetendeutschland ernannt wurde. Die CdZ-Organisationen waren schlecht geplant und bewährten sich nicht. Sie sahen sich einem Machtkampf einzelner Reichsinstanzen gegenüber und mussten gebeten werden, eine zusätzliche Woche im Amt zu bleiben, weil die Zivilverwaltung Konrad Henleins noch nicht arbeitsfähig war. Henlein konnte durch seinen unmittelbaren Zugang zu Adolf Hitler die Einflussnahme der militärischen Befehlshaber mühelos aufheben. Am 20. Oktober 1938 endete die vollziehende Gewalt des Heeres und Konrad Henlein übernahm als Reichskommissar die Verwaltung.
Von Ende Oktober 1938 bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945 war Konrad Henlein Leiter des Reichsgaus Sudetenland. Stellvertretende Gauleiter waren nacheinander Karl Hermann Frank (30. Oktober 1938 bis 15. März 1939), Fritz Köllner (25. März 1939 bis 3. März 1940), Richard Donnevert (12. März 1940 bis 15. August 1943) sowie von Herbst 1943 bis zum Kriegsende geschäftsführend Hermann Neuburg.[5]
Als Gauhauptstadt wurde die nordböhmische Großstadt Reichenberg bestimmt, die schon in österreichischer Zeit als Hauptstadt der deutschsprachigen Gebiete Böhmens wahrgenommen wurde.[6] Reichenberg war auch Dienstsitz des Statthalters.[7]
Der tschechischsprachige Bevölkerungsanteil im gesamten Sudetenland umfasste im Januar 1938 rund 319.000 Personen. Infolge eines Optionsrechtes nahmen 193.793 Tschechen (= 60,75 %) die deutsche Staatsbürgerschaft an, um in ihrer Heimat verbleiben zu können. Tschechen und Deutsche, die als Antifaschisten keine Bürger des NS-Staates werden wollten, gingen mehrheitlich in die sogenannte Rest-Tschechei oder ins Exil.[8]
Am 25. März 1939 legte der § 1 des Gesetzes über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete vom 25. März 1939[9] die Bildung des Reichsgaues Sudetenland zum 15. April 1939 fest. Dessen Verwaltungsaufbau regelte das Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) vom 14. April 1939, das zum 1. Mai 1939 in Kraft trat.[10] Das Gesetz beseitigte den bisherigen Aufbau der tschechoslowakischen Verwaltung, die auf altösterreichische Strukturen zurückging.
Die amtlichen deutschsprachigen Namen aus der Zeit der ersten Tschechoslowakischen Republik galten auch weiterhin. Ortsumbenennungen gab es nur in einigen Ausnahmefällen. So erhielt zum Beispiel die Stadt Dobrzan am 19. Dezember 1939 den neuen Namen Wiesengrund.
Nicht alle Gebiete, die infolge des Münchner Abkommens deutsches Staatsgebiet wurden, wurden Teil des Reichsgaues Sudetenland. Das sogenannte Hultschiner Ländchen kam (wie vor 1920) zurück zum preußischen Landkreis Ratibor. Die flächenmäßig vergleichsweise kleinen und oft schmalen Grenzgebiete im Südwesten und Süden Böhmens und Mährens wurden in die Regierungsbezirke Niederbayern-Oberpfalz des Landes Bayern sowie in die Reichsgaue Oberdonau und Niederdonau eingegliedert. Ein Teil der Gebiete hatte bereits vor dem Jahr 1920 zu Ober- oder Niederösterreich gehört und war aus strategischen und wirtschaftlichen Gründen zur Tschechoslowakei gekommen. Unter anderem kam Unterwielands (České Velenice) wieder als Stadtteil zu Gmünd und das Gebiet um Feldsberg zu Niederösterreich (Gau Niederdonau).
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945 kam das Gebiet des Reichsgaues Sudetenland an die Tschechoslowakei zurück. Das Münchner Abkommen wurde durch die Siegermächte völkerrechtlich für nichtig „ex tunc“ erklärt. Die Tschechoslowakei führte die vor 1938 gültige Verwaltungsgliederung wieder ein. Die Mehrheit der Bevölkerung wurde als deutsche Staatsbürger bis 1948 vertrieben.[11]
Wappen
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Am 9. September 1940 verlieh das Reichsministerium des Innern dem Reichsgau Sudetenland ein Wappen, das an die historischen Landesteile des Gaugebietes erinnern sollte. Es sollte sichtlich auch die vorgebliche „Wiedervereinigung“ dieser Teile der böhmischen Länder mit dem Deutschen Reich rechtfertigen. Der doppelschwänzige Böhmische Löwe, der Teil des Wappens vieler Städte in Böhmen, der Oberlausitz und Schlesien ist, war nicht enthalten. Dieses Wappen wird wie folgt beschrieben:
- „Halbgespalten und geteilt; oben vorn in Rot ein schwarzer, silbern bewehrter Adler, oben hinten von Silber und Schwarz gespalten und belegt mit einem rot, bzw. silbern bewehrten Adler, dessen rechte Hälfte schwarz mit silberner Mondsichelspange und dessen linke Hälfte von Silber und Rot geschacht; unten in Rot ein silbernes Schräggitter.“
Das (heraldisch) obere rechte Feld zeigte in leicht veränderter Farbgebung das přemyslidische Adlerwappen, das die böhmischen Herzoge und ersten Könige bis um die Mitte des 13. Jahrhunderts führten. Dieses Symbol deutete auf die damalige Lehensabhängigkeit der böhmischen Herrscher vom Heiligen Römischen Reich hin. Das (heraldisch) obere linke Feld enthält (ebenfalls mit Änderungen in der Farbgebung) den schlesischen und den mährischen Adler. Das Schräggitter im unteren Feld war ein Symbol der einstigen Reichsstadt Eger.[12]
Verwaltungsgliederung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Reichsgau Sudetenland war in die drei Regierungsbezirke Aussig, Eger und Troppau mit insgesamt fünf Stadt- und 53 Landkreisen gegliedert. Während die Grenzen der Regierungsbezirke völlig neu bestimmt wurden, blieb es hinsichtlich der Kreise im Wesentlichen bei den Abgrenzungen der früheren tschechoslowakischen politischen Bezirke. Die Regierungsbezirke Aussig und Eger bildeten in Nord- und Westböhmen eine geografische Einheit. Der Regierungsbezirk Eger mit Sitz in Karlsbad umfasste dabei auch das gesamte Egerland, das als Reichspfand historisch nie Landesteil Böhmens gewesen war. Der Regierungsbezirk Troppau hatte dagegen keine territoriale Verbindung zum Kerngebiet des Gaues in Nordböhmen. Der größte Teil des Landkreises Grulich war zudem nur über einen schmalen Landstreifen mit dem restlichen Regierungsbezirk Troppau verbunden.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Volker Zimmermann: Die Sudetendeutschen im NS-Staat. Politik und Stimmung der Bevölkerung im Reichsgau Sudetenland (1938–1945) (= Veröffentlichungen des Instituts für Kultur und Geschichte der Deutschen im Östlichen Europa. Band 16 / Veröffentlichungen der Deutsch-Tschechischen und Deutsch-Slowakischen Historikerkommission. Band 9). Klartext, Essen 1999 (urn:nbn:de:bvb:12-bsb00055195-9).
- Ralf Gebel: Heim ins Reich. Konrad Henlein und der Reichsgau Sudetenland 1938–1945 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum. Band 83). 2. Auflage, Oldenbourg, München 2000, ISBN 3-486-56468-4 (urn:nbn:de:bvb:12-bsb00092896-5).
- Udo Benzenhöfer, Thomas Oelschläger, Dietmar Schulze, Michal Šimůnek: „Kindereuthanasie“ und „Jugendlicheneuthanasie“ im Reichsgau Sudetenland und im Protektorat Böhmen und Mähren (= Studien zur Geschichte der Medizin im Nationalsozialismus. Band 5). GWAB, Wetzlar 2006, ISBN 978-3-9808830-8-5.
- Jörg Osterloh: Nationalsozialistische Judenverfolgung im Reichsgau Sudetenland 1938–1945 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum. Band 105). Oldenbourg, München 2006, ISBN 3-486-57980-0 (urn:nbn:de:bvb:12-bsb00092914-7).
- Freia Anders: Strafjustiz im Sudetengau 1938–1945 (= Veröffentlichungen des Collegium Carolinum. Band 112). Oldenbourg, München 2008 (urn:nbn:de:bvb:12-bsb00092918-9).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Rolf Jehke: Sudetenland. Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874 – 1945. In: www.territorial.de. 10. Mai 2017 .
- Verwaltungsgeschichte: Der Reichsgau Sudetenland ( vom 13. Januar 2018 im Internet Archive)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Gesetz über die Wiedervereinigung der sudetendeutschen Gebiete mit dem Deutschen Reich vom 21. November 1938 (Reichsgesetzbl. I, S. 1641)
- ↑ Gesetz über die Gliederung der sudetendeutschen Gebiete vom 25. März 1939 (Reichsgesetzbl. I, S. 745-746)
- ↑ Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland (Sudetengaugesetz) vom 14. April 1939 (Reichsgesetzbl. I, S. 780-782)
- ↑ Volkszählung. Die Bevölkerung des Deutschen Reiches nach den Ergebnissen der Volkszählung 1939. Statistik des Deutschen Reiches, Band 552, Heft 1, Berlin 1944.
- ↑ Joachim Lilla: Übersicht der NSDAP-Gaue, der Gauleiter und der Stellvertretenden Gauleiter zwischen 1933 und 1945 auf der Website des Arbeitskreises Zukunft braucht Erinnerung, 25. Februar 2007.
- ↑ Rolf Jehke: Territoriale Veränderungen in Deutschland und deutsch verwalteten Gebieten 1874–1945: Stadtkreis Reichenberg, Herdecke, 4. März 2005.
- ↑ § 2 Abs. 1 Gesetz über den Aufbau der Verwaltung im Reichsgau Sudetenland vom 14. April 1939.
- ↑ Matthias Lichter, Oberregierungsrat im Reichsministerium des Innern, schrieb in seinem 1943 im Carl Heymanns Verlag Berlin erschienenen Werk Das Staatsangehörigkeitsrecht im Großdeutschen Reich (DNB-Eintrag) zu § 2 des Vertrages zwischen dem Deutschen Reich und der Tschechoslowakischen Republik über Staatsangehörigkeits- und Optionsfragen vom 20. November 1938 (RGBl. II S. 896), betr. die bis 10. Juli 1939 eingeräumte Möglichkeit eines beiderseitigen Bevölkerungsaustausches auf Verlangen der jeweils anderen Regierung: „Übrigens war noch am 4. März 1939 zwischen der Reichsregierung und der damaligen Tschechoslowakischen Regierung zusätzlich vereinbart worden, daß – unter Vorbehalt einer anderweitigen Verständigung – beiderseits der § 2 vorläufig nicht angewendet werde.“
- ↑ RGBl. I 1939, S. 745 (sog. Gliederungsgesetz).
- ↑ RGBl. I 1939, S. 780–782
- ↑ Franz-Josef Sehr: Vor 75 Jahren in Obertiefenbach: Die Ankunft der Heimatvertriebenen nach dem Zweiten Weltkrieg. In: Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Kreis Limburg-Weilburg 2021. Limburg 2020, ISBN 3-927006-58-0, S. 125–129.
- ↑ Egerland Verlag: Sudetenland. Beschreibung und Abbildung. In: www.prehm.de. Karl Heinz Prehm, abgerufen am 6. September 2024.