„Asymmetrische Information“ – Versionsunterschied
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{{Dieser Artikel|beschreibt den wirtschaftswissenschaftlichen Begriff. Zur Informationsasymmetrie als Wissensvorsprung, z. B. in der Sicherheitspolitik, siehe [[Macht#Basis von Macht]]: ''Macht durch Wissen''.}} |
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'''Asymmetrische Information''' (engl. asymmetric information) ist ein [[Wirtschaftswissenschaft|wirtschaftswissenschaftlicher]] Begriff und bezeichnet den Zustand, in dem zwei Vertragsparteien bei Abschluss und/oder Erfüllung eines [[Vertrag]]s nicht über die selben [[Information]]en verfügen. Die Auseinandersetzung mit Problemen, die aus asymmetrischen Informationen resultieren, ist Gegenstand der [[Informationsökonomie]] (engl. economics of information). |
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'''Asymmetrische Information''' ist ein [[Wirtschaftswissenschaft|wirtschaftswissenschaftlicher]] Begriff und bezeichnet den Zustand, in dem zwei [[Vertragspartei]]en bei Abschluss und/oder Erfüllung eines [[Vertrag]]s oder [[Marktteilnehmer]] nicht über dieselben [[Information]]en verfügen. In der Folge kommt es zu Problemen wie [[Adverse Selektion]] und [[Moral Hazard]]. Die Auseinandersetzung mit Problemen, die aus asymmetrischen Informationen resultieren, ist Gegenstand der [[Informationsökonomik]] sowie der [[Ökonomische Analyse des Rechts|ökonomischen Analyse]] des (Privat-), Straf- und öffentlichen Rechts. |
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== Neoklassik == |
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Eine zentrale Annahme [[Neoklassische Theorie|neoklassischer]] ökonomischer [[Modell]]e ist die ''vollständige Information'', das heißt die Akteure kennen sämtliche [[Umweltzustand|Umweltzustände]] und können die Handlungen ihrer Vertragsparteien beobachten. [[Information]]en sind kostenlos verfügbar, Verträge sind vollständig, ihre Erfüllung kann kostenlos beobachtet und vollständig durchgesetzt werden. |
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Trotz dieser in der Realität nicht gegebenen Annahme können neoklassische Modelle in bestimmten Bereichen mit guten Ergebnissen verwendet werden, nämlich dann, wenn ein Partialmarkt dem Modell des [[Vollkommener Markt|vollkommenen Marktes]] nahekommt, zum Beispiel im Wertpapierhandel. |
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Das Vorhandensein von asymmetrischer Information wird als ein Fall von '''beschränkter Rationalität''' angesehen. |
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== Neue Institutionenökonomik == |
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=== Neoklassik === |
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In der [[Neue Institutionenökonomik|Neuen Institutionenökonomik]] wurde dagegen explizit die Annahme [[Begrenzte Rationalität|begrenzter Rationalität]] eingeführt.<ref name="simon">[[Herbert A. Simon]]: ''Theories of decision making in economics and behavioural science.'' In: ''[[American Economic Review]].'' Vol. 49, No. 3, 1959, S. 253–283.</ref> Informationsbeschaffung ist jetzt nicht mehr kostenlos, sondern verursacht Transaktionskosten.<ref name="Williamson83">Oliver E. Williamson: ''Markets and Hierarchies: Analysis and Antitrust Implications.'' Free Press, 1983, ISBN 0-02-934780-7.</ref> |
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Je nach Erklärungsziel unterscheidet man drei verschiedene Ansätze innerhalb der neuen Institutionenökonomik: |
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Eine zentrale Annahme [[Neoklassik|neoklassischer]] ökonomischer Modelle ist die '''Annahme vollständiger Rationalität''', d.h. die Akteure kennen sämtliche Umweltzustände, Ergebnisse und können die Handlungen ihrer Vertragsparteien beobachten. Informationen sind kostenlos verfügbar, Verträge sind vollständig, ihre Erfüllung kann kostenlos beobachtet und vollständig durchgesetzt werden. |
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* die [[Theorie der Verfügungsrechte]] befasst sich mit Handlungs- und Verfügungsrechten |
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Trotz dieser intuitiv unrealistisch erscheinenden Annahme, können neoklassische Modelle in bestimmten Bereichen immer noch mit guten Ergebnissen verwendet werden, nämlich dann, wenn ein Partialmarkt dem perfekten Markt der Neoklassik nah kommt, zum Beispiel im Wertpapierhandel. |
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=== Neue Institutionenökonomik === |
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In der [[Neue Institutionenökonomi|Neuen Institutionenökonomik]] wurde dagegen explizit die Annahme beschränkter Rationalität eingeführt. Informationsbeschaffung ist jetzt nicht mehr kostenlos, sondern verursacht Transaktionskosten. |
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Je nach Erklärungsziel unterscheidet man drei verschiedene Ansätze innerhalb der neuen Institutionenökonomik: |
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* die [[Theorie der Verfügungsrechte]] (''property rights theory'') befasst sich mit Handlungs- und Verfügungsrechten |
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* die [[Transaktionskostentheorie]] befasst sich mit den Transaktionen, die die Übertragung von Verfügungsrechten betreffen und den daraus resultierenden Kosten |
* die [[Transaktionskostentheorie]] befasst sich mit den Transaktionen, die die Übertragung von Verfügungsrechten betreffen und den daraus resultierenden Kosten |
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* die [[Prinzipal-Agent-Theorie]] wiederum befasst sich mit Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen. |
* die [[Prinzipal-Agent-Theorie]] wiederum befasst sich mit Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen. |
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== Das Problem asymmetrischer Information == |
== Das Problem asymmetrischer Information == |
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Alle neoinstitutionalistischen Ansätze gehen von ''beschränkter Rationalität'' aus, allerdings wird das Problem asymmetrischer Information hauptsächlich in der [[Prinzipal-Agent-Theorie]] thematisiert. Betrachtet wird dabei eine Beziehung zwischen einem Auftraggeber (Prinzipal) und einem Auftragnehmer (Agent), die unter anderem dadurch gekennzeichnet ist, dass der Prinzipal über weniger Informationen verfügt als der Agent. |
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Man unterscheidet dabei drei Grundtypen asymmetrischer Information:<ref>Vgl. dazu zum Beispiel Arnold Picot, Helmut Dietl & Egon Franck: ''Organisation.'' 4. Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2005, ISBN 3-7910-2371-3, S. 88 ff.</ref> |
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Alle neoinstitutionalistischen Ansätze gehen von ''beschränkter Rationalität'' aus, allerdings wird das Problem asymmetrischer Information hauptsächlich in der [[Prinzipal-Agent-Theorie]] thematisiert. Betrachtet wird dabei eine Beziehung zwischen einem Auftraggeber (Principal/Prinzipal) und einem Auftragnehmer (Agent), die unter anderem dadurch gekennzeichnet ist, dass der Prinzipal über weniger Informationen verfügt als der Agent. |
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=== {{Anker|hidden characteristics}}Verdeckte Eigenschaften === |
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Man unterscheidet dabei drei Grundtypen asymmetrischer Information (Vgl. dazu zum Beispiel Picot/Dietl/Frank: Organisation, 2. Aufl., Stuttgart: Schäffer-Poeschel, 1999, S. 88 ff.): |
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Beim Typ ''verdeckte Eigenschaften'' beziehungsweise ''verborgene Eigenschaften''<ref>Dirk Lippold: [https://books.google.de/books?id=SBg_CgAAQBAJ&pg=PA5&dq=verdeckte+Eigenschaften+institutionen+engl.+hidden&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjomsLs2pTcAhUClCwKHfQfA9YQ6AEIJzAA#v=onepage&q=verdeckte%20Eigenschaften%20institutionen%20engl.%20hidden&f=false ''Theoretische Ansätze der Personalwirtschaft: Ein Überblick.''] S. 5.</ref> ({{enS}} ''hidden characteristics'') kennt der Prinzipal bestimmte, unveränderliche (beziehungsweise nicht mehr kostenlos veränderbare) Eigenschaften des Agenten (oder der von ihm angebotenen [[Gut (Wirtschaftswissenschaft)|Güter]] und [[Dienstleistung]]en) vor Vertragsabschluss nicht, er kann also die Qualität der angebotenen Leistung vor Vertragserfüllung ([[ex ante]]) nicht beurteilen. Daher besteht die Gefahr, dass es zu [[Adverse Selektion|adverser Selektion]] (nachteiliger Auswahl) kommt, dass also systematisch unerwünschte Vertragspartner ausgewählt werden. Als ein Beispiel hierfür dient das von {{lang|en|[[George A. Akerlof]]}}, in seinem Aufsatz [[The Market for Lemons]] beschriebene Phänomen, dass versteckte Charakteristiken Käufer vor Vertragsabschluss die Qualität von Produkten nicht kennen oder beurteilen können und minderwertige Produkte somit am Markt bestehen können („Lemons-Problem“); ein weiteres Beispiel ist der Versicherungsmarkt, wenn die Versicherer nicht beurteilen können, welches Risiko die Versicherten individuell darstellen. |
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=== {{Anker|hidden action und hidden information}}Verdeckte Handlungen und Verdeckte Informationen === |
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=== Hidden characteristics === |
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Beim Typ ''Verdeckte Handlungen und Verdeckte Informationen''<ref>Dirk Lippold: [https://books.google.de/books?id=SBg_CgAAQBAJ&pg=PA5&dq=verdeckte+Eigenschaften+institutionen+engl.+hidden&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjomsLs2pTcAhUClCwKHfQfA9YQ6AEIJzAA#v=onepage&q=verdeckte%20Eigenschaften%20institutionen%20engl.%20hidden&f=false ''Theoretische Ansätze der Personalwirtschaft: Ein Überblick.''] S. 5.</ref> ({{enS}} ''hidden action and hidden information'') treten die Informationsasymmetrien erst [[ex post]] auf, also nach Vertragsabschluss und während der Vertragserfüllung. ''Verdeckte Handlungen'' bedeutet, dass der Agent diskretionäre Spielräume hat, da der Prinzipal seine Handlungen nicht (vollständig) beobachten kann. ''Verdeckte Informationen'' liegen vor, wenn der Prinzipal zwar die Handlungen beobachten kann, deren Qualität aber (zum Beispiel aufgrund mangelnder Fachkenntnis) nicht einschätzen kann. |
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Beispiele für ''Verdeckte Handlungen'': |
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Hierbei kennt der Prinzipal bestimmte, unveränderliche (bzw. nicht mehr kostenlos veränderbare) Eigenschaften des Agenten (oder der von ihm angebotenen [[Güter]] und [[Dienstleistung]]en) vor Vertragsabschluss nicht, er kann also die Qualität der angebotenen Leistung ex ante nicht beurteilen. Da der Agent dem Prinzipal falsche Tatsachen vorspielen kann, besteht die Gefahr, dass es zu '''[[Adverse Selection]]''' kommt, dass also systematisch unerwünschte Vertragspartner ausgewählt werden. Als Beispiel hierfür dient das berühmte "Lemons"-Modell von Akerlof: |
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* [[Arbeitsverhältnis]]se |
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:Käufer von Gebrauchtwagen können (wenn überhaupt) nicht kostenlos die Qualität der angebotenen Gebrauchtwagen beurteilen, so dass sie in einem Markt, in dem sowohl gute als auch schlechte ("Lemons") Gebrauchtwagen angeboten werden, zum Beispiel einen Erwartungswert für die Qualität bilden und nur einen niedrigeren Preis zu zahlen bereit sind, als sie für einen guten Wagen zahlen würden. Damit würden systematisch die Anbieter guter Gebrauchtwagen aus dem Markt gedrängt, so dass am Ende nur noch schlechte Gebrauchtwagen angeboten würden. (Vgl. Akerlof, G. A.: The Market for "Lemons", in: Quarterly Journal of Economics, Vol. 89 (1970), S. 488-500) |
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* [[Werkstatt]]aufenthalt eines Autos |
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* [[Versicherungsverhältnis]]se |
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Beispiele für ''Verdeckte Informationen'': |
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Ein weiteres Beispiel ist der Versicherungsmarkt, wenn die Versicherungen nicht beurteilen können, welches Risiko die Versicherten individuell darstellen. |
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* [[Patient-Arzt-Beziehung]] |
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=== Hidden action und Hidden information === |
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* [[Kreditwürdigkeitsprüfung]] durch Kreditinstitute |
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* [[Verkäufer]] |
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In beiden Fällen ist das Problem, dass der Prinzipal auch nach Vertragserfüllung ([[ex post]]) nicht beurteilen kann, ob das Ergebnis durch qualifizierte Anstrengungen des Agenten erreicht wurde, oder ob (beziehungsweise wie sehr) die [[Umweltzustand|Umweltzustände]] das Ergebnis beeinflusst haben. Wenn man zum Beispiel mit einem Schnupfen zum Arzt geht und Medikamente verschrieben bekommt, dann ist selten klar, ob die Besserung nicht auch ohne ärztliche Unterstützung eingetreten wäre („Ein Schnupfen dauert eine Woche, geht man zum Arzt nur sieben Tage.“) Dieses Unwissen kann der Agent opportunistisch ausnutzen, ohne nachträglich entlarvt zu werden, was als ''[[Moral Hazard]]'' bezeichnet wird. |
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Hierbei treten die Informationsasymmetrien erst ex post, also nach Vertragsabschluss und während der Vertragserfüllung auf. '''Hidden action''' bedeutet, dass der Agent diskretionäre Spielräume hat, der Prinzipal seine Handlungen nicht (vollständig) beobachten kann. '''Hidden information''' liegt dagegen vor, wenn der Prinzipal zwar die Handlungen beobachten kann, deren Qualität aber (z.B. aufgrund mangelnder Fachkenntnis) nicht einschätzen kann. |
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Typische Beispiele sind [[Kreditinstitut]]e und [[Versicherer]], denn beide sind nicht oder nicht vollständig über das [[Kreditrisiko]] oder die versicherte [[Gefahr]] informiert ([[Eintrittswahrscheinlichkeit]] der [[Insolvenz]] des [[Kreditnehmer]]s oder des [[Versicherungsschaden]]s beim [[Versicherungsnehmer]]). Kreditinstitute versuchen beim [[Kreditantrag]] durch die [[Kreditwürdigkeitsprüfung]] ({{§|18|kredwg|juris}} [[Kreditwesengesetz|KWG]]), [[Kreditsicherheit]]en, [[Eigenfinanzierung]]sbeitrag des Kreditnehmers und die [[Kreditzins]]en asymmetrische Information zu vermindern. Versicherer verlangen gemäß {{§|19|vvg_2008|juris}} Abs. 1 [[Versicherungsvertragsgesetz (Deutschland)|VVG]] bis zum Abschluss des [[Versicherungsvertrag]]s eine [[Anzeigepflicht]] über die dem Versicherungsnehmer bekannten Gefahrumstände; nach Abschluss des Versicherungsvertrags kann durch [[Selbstbeteiligung]] und [[Versicherungsprämie]]n oder bei der [[Lebensversicherung|Lebens-]] oder [[Krankenversicherung]] durch [[Attest]]/[[Gesundheitszeugnis]] und Versicherungsprämien das Risiko der Asymmetrie vermindert werden. Bei Großrisiken können gemäß {{§|65|vvg_2008|juris}} VVG, {{§|210|vvg_2008|juris}} VVG einzelne Bestimmungen des VVG abdingbar sein.<ref>Sven Marlow/Udo Spuhl, ''Das neue VVG kompakt'', 2010, S. 621</ref> Beide müssen zwischen der ''vorvertraglichen'' und der ''nachvertraglichen'' Asymmetrie unterscheiden. Eine Rolle spielen sowohl objektive Aspekte des Kredit- und Versicherungsvertrages ({{enS|hidden characteristics}}) als auch das für die Vertragsdurchführung maßgebliche subjektive Verhalten der Kredit- und Versicherungsnehmer ({{enS|hidden action}}). In der [[Fachliteratur]] wird der erste Fall gewöhnlich über die [[adverse Selektion]], letzterer als [[Moral Hazard]] behandelt.<ref>[https://books.google.de/books?id=2jKVakNRPgkC&pg=PA1065&dq=Asymmetrische+Information+versicherung&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwinncvvrcvjAhVCKewKHeh1Bf0Q6AEIRzAF#v=onepage&q=Asymmetrische%20Information%20versicherung&f=false Martin Hellwig, ''Versicherungsmärkte mit unvollständiger Information'', in: Dieter Farny u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Versicherung HdV, 1988, S. 1065]</ref> |
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Beispiele für Hidden action: |
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:* Arbeitsverhältnisse |
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:* Werkstattaufenthalt eines Autos |
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:* Versicherungsverhältnisse |
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=== {{Anker|hidden intention}}Verdeckte Absichten === |
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Beispiele für Hidden information: |
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Der letzte Typ ist die ''verdeckte [[Absichten]]'' beziehungsweise '' verborgene Absichten''<ref>Dirk Lippold: [https://books.google.de/books?id=SBg_CgAAQBAJ&pg=PA5&dq=verdeckte+Eigenschaften+institutionen+engl.+hidden&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwjomsLs2pTcAhUClCwKHfQfA9YQ6AEIJzAA#v=onepage&q=verdeckte%20Eigenschaften%20institutionen%20engl.%20hidden&f=false ''Theoretische Ansätze der Personalwirtschaft: Ein Überblick.''] S. 5.</ref> ({{enS}} ''hidden intention''). Selbst wenn der Prinzipal Möglichkeiten hat, das Handeln des Agenten zu beobachten, also wenn keine '''verdeckte Handlungen'''- oder '''verdeckte Informationen'''-Probleme vorliegen, dann kann es in bestimmten Fällen immer noch zu Problemen dadurch kommen, dass der Prinzipal [[ex ante]] die ''Absichten'' des Agenten nicht kennt. Tätigt der Prinzipal Investitionen, die er nicht rückgängig machen kann (irreversible spezifische Investitionen beziehungsweise [[versunkene Kosten]]), kommt er in ein ''Abhängigkeitsverhältnis'' zum Agenten. Er hat nach Vertragsschluss keine Möglichkeit mehr, den Agenten zu einem erwünschten Verhalten zu bewegen (kein glaubwürdiges Drohpotenzial). In diesem Zusammenhang spricht man von der ''{{lang|en|[[Hold-up-Problem|Hold-up]]}}''-Gefahr, wenn der Agent dies ausnutzen kann, um sich selbst einen Vorteil auf Kosten des Prinzipals zu verschaffen. Ein Beispiel hierfür ist der klassische Entführungs-/Erpressungsfall. Mit der Lösegeldübergabe hat der Prinzipal eine irreversible Investition getätigt und ist auf den guten Willen des Agenten angewiesen, dass dieser den verabredeten Teil (zum Beispiel Freilassung von Geiseln) auch erfüllt. |
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:* Patient-Arzt-Beziehung |
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:* Computertechniker |
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:* Vertreter |
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Die Hold-up-Gefahr stellt also kein Problem einer asymmetrischen Informationsverteilung, sondern vielmehr ein Problem [[Unvollständiger Vertrag|unvollständig ausgehandelter Verträge]] dar. |
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In beiden Fällen ist das Problem, dass der Prinzipal auch ex post nicht beurteilen kann, ob das resultierende Ergebnis durch qualifizierte Anstrengungen des Agenten erreicht wurde, oder (bzw. wie sehr) ob die '''Umweltzustände''' das Ergebnis beeinflusst haben. Wenn man zum Beispiel mit einem Schnupfen zum Arzt geht und Medikamente verschrieben bekommt, dann ist selten klar, ob die Besserung nicht auch ohne ärztliche Unterstützung eingetreten wäre ("Ein Schnupfen dauert eine Woche, geht man zum Arzt nur sieben Tage.") Dieses Unwissen kann der Agent opportunistisch ausnutzen, ohne nachträglich entlarvt zu werden, was als '''Moral hazard''' bezeichnet wird. |
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=== Hidden intention === |
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Selbst wenn der Prinzipal Möglichkeiten hat, das Handeln des Agenten zu beobachten, also wenn keine Hidden action- oder Hidden information-Probleme vorliegen, dann kann es in bestimmten Fällen immer noch zu Problemen dadurch kommen, dass der Prinzipal ex post die '''Absichten''' des Agenten nicht kennt. Tätigt der Prinzipal Investitionen, die er nicht rückgängig machen kann (irreversible spezifische Investitionen, '''sunk costs'''), kommt er in ein '''Abhängigkeitsverhältnis''' zum Agenten. Er hat nach Vertragsschluss keine Möglichkeit, mehr, den Agenten zu einem erwünschten Verhalten zu bewegen (kein glaubwürdiges Drohpotenzial). In diesem Zusammenhang spricht man von der '''Hold up'''-Gefahr, wenn der Agent dies ausnutzen kann, um sich selbst einen Vorteil auf Kosten des Prinzipals zu verschaffen. Ein Beispiel hierfür ist der klassische Entführungs-/Erpressungsfall. Mit der Lösegeldübergabe hat der Prinzipal eine irreversible Investition getätigt und ist auf den guten Willen des Agenten angewiesen, dass dieser den verabredeten Teil (z.B. Freilassung von Geiseln) auch erfüllt. Ein anderes Beispiel ist die Mieterhöhung kurz nach Bezug (Umzugskosten als irreversible Investition) einer Wohnung. |
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== Probleme und Lösungsmöglichkeiten == |
== Probleme und Lösungsmöglichkeiten == |
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Asymmetrische Informationsverteilung bei [[Kooperation]]en kann sich sowohl vor als auch nach Abschluss eines Kooperationsvertrages auswirken. [[Ex ante]] stellt sich das Problem der Auswahl des richtigen Partners. Die asymmetrische Information verhindert vorteilhafte Vertragsbeziehungen. Es kommt ein schlechter Vertrag oder sogar überhaupt kein Vertrag zustande. Ex post, das heißt in einer Kooperation selbst, kann sich asymmetrische Informationsverteilung negativ auf die Stabilität der Kooperation auswirken. Deshalb muss man versuchen, das Problem der asymmetrischen Information in den Griff zu bekommen. Es existieren dabei unterschiedliche Mechanismen zum Abbau asymmetrischer Information oder zur Vermeidung der daraus resultierenden Folgen. Die dabei gegenüber der idealen Lösung entstehenden Kosten (im weitesten Sinne) bezeichnet man als {{lang|en|Agency}}-Kosten. |
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=== Probleme am Beispiel eines {{lang|en|Joint-Ventures}} === |
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Asymmetrische Informationsverteilung bei [[Kooperation]]en kann sich sowohl vor als |
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Anhand eines {{lang|en|[[Joint Venture]]}} als spezieller Kooperationsform lassen sich asymmetrische Informationsverteilungen zwischen den Kooperationspartnern als Prinzipalen und den in das {{lang|en|Joint Venture}} entsandten Kooperationsmanagern als Agenten verdeutlichen. Die ausgewählten Kooperationsmanager können im Vorfeld bewusst bestimmte Eigenschaften verbergen, zum Beispiel indem sie größere Einsatzbereitschaft signalisieren oder bessere Sprachkenntnisse vortäuschen (verdeckte Eigenschaften). Zudem können die Prinzipale nach Entsendung aufgrund der Unkenntnis kultureller Differenzen das Verhalten des Agenten nicht hinreichend beurteilen oder aufgrund geographischer Distanz nicht beobachten. Daraus entstehen für den Agenten Handlungsspielräume für Leistungszurückhaltung (verdeckte Informationen). Die spezifischen Investitionen der Prinzipale in das {{lang|en|Joint Venture}} können durch das nicht vertragskonforme Verhalten des Agenten, zum Beispiel infolge der Androhung der Abwanderung oder einer nachlässigen Geschäftstätigkeit, ausgebeutet werden (verdeckte Absichten). |
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auch nach Abschluss eines Kooperationsvertrages auswirken. Ex ante stellt sich |
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das Problem der Auswahl des richtigen Partners. Die asymmetrische Information verhindert vorteilhafte Vertragsbeziehungen. Es kommt ein schlechter Vertrag oder sogar überhaupt kein Vertrag zustande. Ex post, d.h. in einer Kooperation selbst, kann sich asymmetrische Informationsverteilung negativ auf die Stabilität der Kooperation auswirken. Deshalb muss man versuchen, das Problem der asymmetrischen Information in den Griff zu bekommen. Es existieren dabei unterschiedliche Mechanismen zum Abbau asymmetrischer Information oder zur Vermeidung der daraus resultierenden Folgen. Die dabei gegenüber der idealen Lösung entstehenden Kosten (im weitesten Sinne) bezeichnet man als Agency Kosten. |
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=== Verdeckte Eigenschaften === |
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=== Probleme am Beispiel eines Joint-Ventures === |
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Hierbei kommen die Beseitigung der Informationsasymmetrie oder die Interessenangleichung als Lösungswege in Frage. |
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Anhand eines Joint Ventures als spezieller Kooperationsform lassen sich asymmetrische Informationsverteilungen zwischen den Kooperationspartnern als Prinzipalen und den in das Joint Venture entsandten Kooperationsmanagern als Agenten verdeutlichen. Die ausgewählten Kooperationsmanager können im Vorfeld bewusst bestimmte Eigenschaften verbergen, z.B. indem sie größere Einsatzbereitschaft signalisieren oder bessere Sprachkenntnisse vortäuschen (hidden characteristics). Zudem können die Prinzipale nach Entsendung aufgrund der Unkenntnis kultureller |
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Differenzen das Verhalten des Agenten nicht hinreichend beurteilen oder aufgrund |
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geographischer Distanz nicht beobachten. Daraus entstehen für den Agenten Handlungsspielräume |
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für Leistungszurückhaltung (hidden information/hidden action). Die spezifischen |
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Investitionen der Prinzipale in das Joint Venture können durch das nicht vertragskonforme |
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Verhalten des Agenten, z.B. infolge der Androhung der Abwanderung oder einer nachlässigen |
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Geschäftstätigkeit, ausgebeutet werden (hidden intention). |
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=== Hidden characteristics === |
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Hierbei kommen als Lösungswege in Frage die Beseitigung der Informationsasymmetrie oder die Interessenangleichung. |
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==== Beseitigung der Informationsasymmetrie ==== |
==== Beseitigung der Informationsasymmetrie ==== |
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Lösungsmöglichkeiten bietet dazu die [[Prinzipal-Agent-Theorie]]: |
Lösungsmöglichkeiten bietet dazu die [[Prinzipal-Agent-Theorie]]: |
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Durch '' |
Durch {{lang|en|''Signaling''}} (Signalisieren, Signalgebung) kann der Agent seine Eigenschaften signalisieren. Hierbei nimmt der Agent Kosten auf sich, um ein bestimmtes Signal zu produzieren. Dabei muss der Nutzen der Signalproduktion (Vorteile abzüglich Kosten) für erwünschte Agenten positiv, für unerwünschte Agenten dagegen negativ sein. Beispiele für {{lang|en|Signaling}} sind Hochschuldiplome, Dekra-Gebrauchtwagensiegel und Ähnliches. |
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Wenn der Prinzipal dagegen Kosten auf sich nimmt, um mehr über die relevanten Charakteristiken der Agenten zu erfahren, bezeichnet man das als ''Screening''. |
Wenn der Prinzipal dagegen Kosten auf sich nimmt, um mehr über die relevanten Charakteristiken der Agenten zu erfahren, bezeichnet man das als {{lang|en|''Screening''}}. Beispiele hierfür sind {{lang|en|Assessment-Center}}, Probefahrten und Ähnliches. |
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Durch ein geeignetes Vertragsmenü kann man |
Durch ein geeignetes Vertragsmenü kann man [[Selbstselektion]] erreichen. Hierbei bietet der Prinzipal verschiedene Verträge an, so dass für die unterschiedlichen Typen von Agenten jeweils nur ein Vertrag optimal ist. Beispiele sind Versicherungsverträge mit unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen. Schlechte Risiken wählen den in der Regel wesentlich teureren Tarif ohne Selbstbeteiligung, während gute Risiken eine höhere Selbstbeteiligung bei niedrigeren Beiträgen akzeptieren. |
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==== Interessenangleichung ==== |
==== Interessenangleichung ==== |
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Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Verträge so zu konstruieren, dass nur erwünschte Agenten diese unterzeichnen würden. Nur sie besitzen ein Eigeninteresse, unter diesen Bedingungen die Leistung anzubieten. Beispiele sind Garantien, Reputationen etc. |
Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Verträge so zu konstruieren, dass nur erwünschte Agenten diese unterzeichnen würden. Nur sie besitzen ein Eigeninteresse, unter diesen Bedingungen die Leistung anzubieten. Beispiele sind Garantien, Reputationen etc. |
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=== |
=== Verdeckte Handlungen und Verdeckte Informationen === |
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Hierbei ist Hauptmittel zum Abbau der Risiken die Interessenangleichung, zum Beispiel durch ''Ergebnisbeteiligung'' des Agenten (anreizkompatibler Vertrag). Die Agenten werden aus Eigeninteresse die vom Prinzipal erwünschte Leistung erfüllen. Beispiele sind Aktienoptionspläne für Manager sowie Produkthaftungsgesetze, Reputation und Ähnliches. Hierbei ist das Problem, dass die Prinzipal-Agent-Theorie von einem risikoneutralen Prinzipal, aber einem risikoaversen Agenten ausgeht, so dass bei einer Ergebnisbeteiligung der Agent ein erhöhtes Risiko tragen muss, was für ihn mit Kosten verbunden ist. |
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Durch {{lang|en|''Monitoring''}} (Überwachung) kann der Prinzipal versuchen, die Handlungen des Agenten beobachtbar und sanktionierbar zu machen. Dies verursacht jedoch Monitoring-Kosten; beispielhaft seien die {{lang|en|Corporate-Governance}}-Aktivitäten genannt. |
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Hierbei ist Hauptmittel zum Abbau der Risiken die Interessenangleichung, zum Beispiel durch '''Ergebnisbeteiligung''' des Agenten. Die Agenten werden aus Eigeninteresse die vom Prinzipal erwünschte Leistung erfüllen. Beispiele sind Aktienoptionspläne für Manager, aber auch Produkthaftungsgesetze, Reputation und ähnliches. Hierbei ist das Problem, dass die Principal-Agent-Theorie von einem risikoneutralen Prinzipal, aber einem risikoaversen Agenten ausgeht, so dass bei einer Ergebnisbeteiligung der Agent ein erhöhtes Risiko tragen muss, was für ihn mit Kosten verbunden ist. |
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=== Costly state verification === |
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Durch '''Monitoring''' kann der Prinzipal versuchen, die Handlungen des Agenten beobachtbar und sanktionierbar zu machen. Dies verursacht jedoch Monitoring-Kosten. |
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Lösung mittels Anreizverträgen, welche Zahlungsmodalitäten sowie einen Kontrollmechanismus festlegen. |
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=== |
=== Verdeckte Absichten === |
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Der {{lang|en|''hold-up-Gefahr''}} kann man nur mittels Interessenangleichung begegnen. Beispiele sind Sicherheiten, langfristigere Verträge und Gegengeschäfte (gegenseitige {{lang|en|hold-up}}-Situation). {{lang|en|Hold-up}} bedeutet, dass ein Vertragspartner einen Spielraum zu seinen Gunsten ausnutzt, der andere dieses Verhalten aber beobachten kann. Beispiele: [[Betrug (Deutschland)|Betrug]], [[Vertragslücke]]n, ungünstige Vertragsgestaltung. |
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Wichtig ist dabei zu betonen, dass es sich bei der hold-up-Gefahr nicht um ein Problem asymmetrischer Information handelt. |
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Der '''Hold up-Gefahr''' kann man nur mittels Interessenangleichung begegnen. Beispiele sind Sicherheiten, langfristigere Verträge und Gegengeschäfte (gegenseitige hold up-Situation). |
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Lösungsansätze: |
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== Staatliche Lösungen und Markt-Lösungen == |
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* Kooperation durch Hierarchie ersetzen |
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Unabhängig davon, ob der Staat Lösungen anbietet (staatliche Zertifizierungen, staatliche Abschlüsse als Signalling, Produkthaftungsgesetz, Gewährleistungsrecht, Mindeststandards), oder ob die Vertragsparteien durch ihren bilateralen Vertrag die Probleme, die aus der Informationsasymmetrie resultieren, lösen wollen, es kommt immer zu '''Agency-Kosten''', die ideale Lösung, die bei vollständiger Rationalität und vollständigen Verträgen in der Neoklassik erreichbar wäre, kommt nicht zustande. |
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* Pfand oder Sicherheiten |
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== Staatliche Lösungen und Markt-Lösungen == |
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Unabhängig davon, ob der Staat Lösungen anbietet (staatliche Zertifizierungen, staatliche Abschlüsse als {{lang|en|Signalling}}, Produkthaftungsgesetz, Gewährleistungsrecht, Mindeststandards), oder ob die Vertragsparteien durch ihren bilateralen Vertrag die aus der Informationsasymmetrie resultierenden Probleme lösen wollen, es kommt immer zu {{lang|en|Agency}}-Kosten. Die ideale Lösung, die bei vollständiger Rationalität und vollständigen Verträgen in der Neoklassik erreichbar wäre, kommt nicht zustande. |
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Da der Staat aber |
Da der Staat aber vereinheitlichte Institutionen bereitstellt, geht die Neue Institutionenökonomik davon aus, dass diese staatlichen Institutionen den Vertragsparteien den Vertragsabschluss erleichtern, da sie auf diese Institutionen Bezug nehmen können. Beispiel: Wenn ein Kunde in ein Kaufhaus geht, muss er die irgendwo ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht durchlesen, da diese ihn nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Das Kaufhaus wiederum muss wenig Kosten aufwenden, um ihm eine zweijährige Gewährleistung zu versprechen, da diese bereits gesetzlich vorgeschrieben ist. |
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Da aber |
Da aber – trotz staatlich vereinheitlichter Institutionen – weiterhin private Signale gesetzt werden (zum Beispiel geben manche Autohersteller drei Jahre Garantie), schließt die staatliche Regulierung eine Marktlösung nicht aus. Sie setzt in manchen Bereichen nur gewisse Mindeststandards, zum Beispiel im Verbraucherschutz, da der Staat davon ausgeht, dass sich keine vertretbare Marktlösung einstellt. |
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Auch die Verwertung von [[Insiderwissen|Insiderinformation]] durch [[Insiderhandel]] wird von staatlicher Seite durch Sanktionen unterbunden. |
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==Siehe auch== |
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*[[Portal:Verhandlung und Verkauf]] |
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*[[Transaktionskostentheorie]] |
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*[[Theorie der Verfügungsrechte]] (''property rights theory'') |
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*[[Neue Institutionenökonomie]] |
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*[[Neoklassik]] |
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== Literatur == |
== Literatur == |
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=== Bücher === |
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* Holger Fleischer: ''Informationsasymmetrie im Vertragsrecht.'' Beck, München 2000. ISBN 3-406-46933-7. |
|||
* J.-J. Laffont & David Martimort: ''The Theory of Incentives. The Principal-Agent Model.'' Princeton University Press, Princeton/Oxford 2002, ISBN 0-691-09184-6. |
|||
* I. Macho-Stadler & J. David Perez-Castrillo: ''An Introduction to the Economics of Information. Incentives and Contract.'' 2. Auflage. Oxford University Press, Oxford/New York 2001, ISBN 0-19-924325-5. |
|||
* Arnold Picot, Helmut Dietl & Egon Franck: ''Organisation.'' 4. Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2005, ISBN 3-7910-2371-3. |
|||
* Bernd Slaghuis: ''Vertragsmanagement für Investitionsprojekte, Quantitative Projektplanung zur Unterstützung des Contract Managements unter Berücksichtigung von Informationsasymmetrie.'' 2005, ISBN 3-631-54210-0. |
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=== |
=== Aufsätze === |
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* G. A. Akerlof: ''The Market for „Lemons“: Quality Uncertainty and the Market Mechanisms.'' In: ''[[Quarterly Journal of Economics]].'' Vol. 84(3), 1970, S. 488–500 ([http://www.ppge.ufrgs.br/giacomo/arquivos/ecop26/akerlof-1973-artigo.pdf PDF; 557 kB]). |
|||
*Laffont, J.-J. und Martimort, David: ''The Theory of Incentives. The Principal-Agent Model'', Priceton und Oxford: Princeton University Press, 2002, ISBN 0-691-09184-6. |
|||
* Michael Jensen & William Meckling: ''Theory of the firm: Managerial behavior, agency costs, and ownership structure.'' In: ''[[Journal of Financial Economics]].'' Vol. 3(4), 1976, S. 305–360 ([http://papers.ssrn.com/abstract=94043 Abstract]). |
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*Macho-Stadler, I. und Perez-Castrillo, J. David: ''An Introduction to the Economics of Information. Incentives and Contract'', 2. Aufl., Oxford und New York: Oxford University Press, 2001, ISBN 0-19-924325-5. |
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* Joseph Stiglitz: ''The Contributions of the Economics of Information to Twentieth Century Economics.'' In: ''Quarterly Journal of Economics.'' Vol. 115(4), 2000, S. 1441–1478 ([http://www2.gsb.columbia.edu/faculty/jstiglitz/download/2000_Contributions_of_the_Economics_of_Information.pdf PDF; 2,3 MB]). |
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*Picot/Dietl/Frank: ''Organisation'', 3. Aufl., Stuttgart: Schäffer-Poeschel, 2002 |
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* Markus Spiwoks, Kilian Bizer & Oliver Hein: ''Informational Cascades: Erklärung für rationales Herdenverhalten oder nur eine Fata Morgana?'' In: ''Sofia-Diskussionsbeiträge zur Institutionenanalyse.'' Nr. 06-3, ([http://www.sofia-darmstadt.de/fileadmin/Dokumente/Diskussion/2006/BD_06-3_Kaskaden.pdf PDF; 454 kB]). |
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* Michael Spence: ''Signaling, Screening, and Information.'' In: ''Studies in Labor Markets.'' 1981, S. 319–358, ([http://www.nber.org/chapters/c8915.pdf PDF]). |
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== Einzelnachweise == |
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===Aufsätze=== |
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<references /> |
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*Akerlof, G. A.: ''The Market for "Lemons"'', In: Quarterly Journal of Economics, Vol. 89 (1970), S. 488-500 |
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*Jensen/Meckling: ''Theory of the firm: Managerial behavior, agency costs, and ownership structure'', In: Journal of Financial Economics, Vol. 3 (1976), S. 305-360 |
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*Stiglitz, Joseph: ''The Contributions of the Economics of Information to Twentieth Century Economics'', In: The Quarterly Journal of Economics, Vol. 115, 2000, S. 1441-1478, online: [http://ideas.repec.org/a/tpr/qjecon/v115y2000i4p1441-1478.html] (für Abonnenten). |
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2025, 21:13 Uhr
Asymmetrische Information ist ein wirtschaftswissenschaftlicher Begriff und bezeichnet den Zustand, in dem zwei Vertragsparteien bei Abschluss und/oder Erfüllung eines Vertrags oder Marktteilnehmer nicht über dieselben Informationen verfügen. In der Folge kommt es zu Problemen wie Adverse Selektion und Moral Hazard. Die Auseinandersetzung mit Problemen, die aus asymmetrischen Informationen resultieren, ist Gegenstand der Informationsökonomik sowie der ökonomischen Analyse des (Privat-), Straf- und öffentlichen Rechts.
Neoklassik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine zentrale Annahme neoklassischer ökonomischer Modelle ist die vollständige Information, das heißt die Akteure kennen sämtliche Umweltzustände und können die Handlungen ihrer Vertragsparteien beobachten. Informationen sind kostenlos verfügbar, Verträge sind vollständig, ihre Erfüllung kann kostenlos beobachtet und vollständig durchgesetzt werden.
Trotz dieser in der Realität nicht gegebenen Annahme können neoklassische Modelle in bestimmten Bereichen mit guten Ergebnissen verwendet werden, nämlich dann, wenn ein Partialmarkt dem Modell des vollkommenen Marktes nahekommt, zum Beispiel im Wertpapierhandel.
Neue Institutionenökonomik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Neuen Institutionenökonomik wurde dagegen explizit die Annahme begrenzter Rationalität eingeführt.[1] Informationsbeschaffung ist jetzt nicht mehr kostenlos, sondern verursacht Transaktionskosten.[2]
Je nach Erklärungsziel unterscheidet man drei verschiedene Ansätze innerhalb der neuen Institutionenökonomik:
- die Theorie der Verfügungsrechte befasst sich mit Handlungs- und Verfügungsrechten
- die Transaktionskostentheorie befasst sich mit den Transaktionen, die die Übertragung von Verfügungsrechten betreffen und den daraus resultierenden Kosten
- die Prinzipal-Agent-Theorie wiederum befasst sich mit Auftraggeber-Auftragnehmer-Beziehungen.
Das Problem asymmetrischer Information
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Alle neoinstitutionalistischen Ansätze gehen von beschränkter Rationalität aus, allerdings wird das Problem asymmetrischer Information hauptsächlich in der Prinzipal-Agent-Theorie thematisiert. Betrachtet wird dabei eine Beziehung zwischen einem Auftraggeber (Prinzipal) und einem Auftragnehmer (Agent), die unter anderem dadurch gekennzeichnet ist, dass der Prinzipal über weniger Informationen verfügt als der Agent.
Man unterscheidet dabei drei Grundtypen asymmetrischer Information:[3]
Verdeckte Eigenschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim Typ verdeckte Eigenschaften beziehungsweise verborgene Eigenschaften[4] (englisch hidden characteristics) kennt der Prinzipal bestimmte, unveränderliche (beziehungsweise nicht mehr kostenlos veränderbare) Eigenschaften des Agenten (oder der von ihm angebotenen Güter und Dienstleistungen) vor Vertragsabschluss nicht, er kann also die Qualität der angebotenen Leistung vor Vertragserfüllung (ex ante) nicht beurteilen. Daher besteht die Gefahr, dass es zu adverser Selektion (nachteiliger Auswahl) kommt, dass also systematisch unerwünschte Vertragspartner ausgewählt werden. Als ein Beispiel hierfür dient das von George A. Akerlof, in seinem Aufsatz The Market for Lemons beschriebene Phänomen, dass versteckte Charakteristiken Käufer vor Vertragsabschluss die Qualität von Produkten nicht kennen oder beurteilen können und minderwertige Produkte somit am Markt bestehen können („Lemons-Problem“); ein weiteres Beispiel ist der Versicherungsmarkt, wenn die Versicherer nicht beurteilen können, welches Risiko die Versicherten individuell darstellen.
Verdeckte Handlungen und Verdeckte Informationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beim Typ Verdeckte Handlungen und Verdeckte Informationen[5] (englisch hidden action and hidden information) treten die Informationsasymmetrien erst ex post auf, also nach Vertragsabschluss und während der Vertragserfüllung. Verdeckte Handlungen bedeutet, dass der Agent diskretionäre Spielräume hat, da der Prinzipal seine Handlungen nicht (vollständig) beobachten kann. Verdeckte Informationen liegen vor, wenn der Prinzipal zwar die Handlungen beobachten kann, deren Qualität aber (zum Beispiel aufgrund mangelnder Fachkenntnis) nicht einschätzen kann.
Beispiele für Verdeckte Handlungen:
Beispiele für Verdeckte Informationen:
- Patient-Arzt-Beziehung
- Kreditwürdigkeitsprüfung durch Kreditinstitute
- Verkäufer
In beiden Fällen ist das Problem, dass der Prinzipal auch nach Vertragserfüllung (ex post) nicht beurteilen kann, ob das Ergebnis durch qualifizierte Anstrengungen des Agenten erreicht wurde, oder ob (beziehungsweise wie sehr) die Umweltzustände das Ergebnis beeinflusst haben. Wenn man zum Beispiel mit einem Schnupfen zum Arzt geht und Medikamente verschrieben bekommt, dann ist selten klar, ob die Besserung nicht auch ohne ärztliche Unterstützung eingetreten wäre („Ein Schnupfen dauert eine Woche, geht man zum Arzt nur sieben Tage.“) Dieses Unwissen kann der Agent opportunistisch ausnutzen, ohne nachträglich entlarvt zu werden, was als Moral Hazard bezeichnet wird.
Typische Beispiele sind Kreditinstitute und Versicherer, denn beide sind nicht oder nicht vollständig über das Kreditrisiko oder die versicherte Gefahr informiert (Eintrittswahrscheinlichkeit der Insolvenz des Kreditnehmers oder des Versicherungsschadens beim Versicherungsnehmer). Kreditinstitute versuchen beim Kreditantrag durch die Kreditwürdigkeitsprüfung (§ 18 KWG), Kreditsicherheiten, Eigenfinanzierungsbeitrag des Kreditnehmers und die Kreditzinsen asymmetrische Information zu vermindern. Versicherer verlangen gemäß § 19 Abs. 1 VVG bis zum Abschluss des Versicherungsvertrags eine Anzeigepflicht über die dem Versicherungsnehmer bekannten Gefahrumstände; nach Abschluss des Versicherungsvertrags kann durch Selbstbeteiligung und Versicherungsprämien oder bei der Lebens- oder Krankenversicherung durch Attest/Gesundheitszeugnis und Versicherungsprämien das Risiko der Asymmetrie vermindert werden. Bei Großrisiken können gemäß § 65 VVG, § 210 VVG einzelne Bestimmungen des VVG abdingbar sein.[6] Beide müssen zwischen der vorvertraglichen und der nachvertraglichen Asymmetrie unterscheiden. Eine Rolle spielen sowohl objektive Aspekte des Kredit- und Versicherungsvertrages (englisch hidden characteristics) als auch das für die Vertragsdurchführung maßgebliche subjektive Verhalten der Kredit- und Versicherungsnehmer (englisch hidden action). In der Fachliteratur wird der erste Fall gewöhnlich über die adverse Selektion, letzterer als Moral Hazard behandelt.[7]
Verdeckte Absichten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der letzte Typ ist die verdeckte Absichten beziehungsweise verborgene Absichten[8] (englisch hidden intention). Selbst wenn der Prinzipal Möglichkeiten hat, das Handeln des Agenten zu beobachten, also wenn keine verdeckte Handlungen- oder verdeckte Informationen-Probleme vorliegen, dann kann es in bestimmten Fällen immer noch zu Problemen dadurch kommen, dass der Prinzipal ex ante die Absichten des Agenten nicht kennt. Tätigt der Prinzipal Investitionen, die er nicht rückgängig machen kann (irreversible spezifische Investitionen beziehungsweise versunkene Kosten), kommt er in ein Abhängigkeitsverhältnis zum Agenten. Er hat nach Vertragsschluss keine Möglichkeit mehr, den Agenten zu einem erwünschten Verhalten zu bewegen (kein glaubwürdiges Drohpotenzial). In diesem Zusammenhang spricht man von der Hold-up-Gefahr, wenn der Agent dies ausnutzen kann, um sich selbst einen Vorteil auf Kosten des Prinzipals zu verschaffen. Ein Beispiel hierfür ist der klassische Entführungs-/Erpressungsfall. Mit der Lösegeldübergabe hat der Prinzipal eine irreversible Investition getätigt und ist auf den guten Willen des Agenten angewiesen, dass dieser den verabredeten Teil (zum Beispiel Freilassung von Geiseln) auch erfüllt.
Die Hold-up-Gefahr stellt also kein Problem einer asymmetrischen Informationsverteilung, sondern vielmehr ein Problem unvollständig ausgehandelter Verträge dar.
Probleme und Lösungsmöglichkeiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Asymmetrische Informationsverteilung bei Kooperationen kann sich sowohl vor als auch nach Abschluss eines Kooperationsvertrages auswirken. Ex ante stellt sich das Problem der Auswahl des richtigen Partners. Die asymmetrische Information verhindert vorteilhafte Vertragsbeziehungen. Es kommt ein schlechter Vertrag oder sogar überhaupt kein Vertrag zustande. Ex post, das heißt in einer Kooperation selbst, kann sich asymmetrische Informationsverteilung negativ auf die Stabilität der Kooperation auswirken. Deshalb muss man versuchen, das Problem der asymmetrischen Information in den Griff zu bekommen. Es existieren dabei unterschiedliche Mechanismen zum Abbau asymmetrischer Information oder zur Vermeidung der daraus resultierenden Folgen. Die dabei gegenüber der idealen Lösung entstehenden Kosten (im weitesten Sinne) bezeichnet man als Agency-Kosten.
Probleme am Beispiel eines Joint-Ventures
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anhand eines Joint Venture als spezieller Kooperationsform lassen sich asymmetrische Informationsverteilungen zwischen den Kooperationspartnern als Prinzipalen und den in das Joint Venture entsandten Kooperationsmanagern als Agenten verdeutlichen. Die ausgewählten Kooperationsmanager können im Vorfeld bewusst bestimmte Eigenschaften verbergen, zum Beispiel indem sie größere Einsatzbereitschaft signalisieren oder bessere Sprachkenntnisse vortäuschen (verdeckte Eigenschaften). Zudem können die Prinzipale nach Entsendung aufgrund der Unkenntnis kultureller Differenzen das Verhalten des Agenten nicht hinreichend beurteilen oder aufgrund geographischer Distanz nicht beobachten. Daraus entstehen für den Agenten Handlungsspielräume für Leistungszurückhaltung (verdeckte Informationen). Die spezifischen Investitionen der Prinzipale in das Joint Venture können durch das nicht vertragskonforme Verhalten des Agenten, zum Beispiel infolge der Androhung der Abwanderung oder einer nachlässigen Geschäftstätigkeit, ausgebeutet werden (verdeckte Absichten).
Verdeckte Eigenschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hierbei kommen die Beseitigung der Informationsasymmetrie oder die Interessenangleichung als Lösungswege in Frage.
Beseitigung der Informationsasymmetrie
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lösungsmöglichkeiten bietet dazu die Prinzipal-Agent-Theorie:
Durch Signaling (Signalisieren, Signalgebung) kann der Agent seine Eigenschaften signalisieren. Hierbei nimmt der Agent Kosten auf sich, um ein bestimmtes Signal zu produzieren. Dabei muss der Nutzen der Signalproduktion (Vorteile abzüglich Kosten) für erwünschte Agenten positiv, für unerwünschte Agenten dagegen negativ sein. Beispiele für Signaling sind Hochschuldiplome, Dekra-Gebrauchtwagensiegel und Ähnliches.
Wenn der Prinzipal dagegen Kosten auf sich nimmt, um mehr über die relevanten Charakteristiken der Agenten zu erfahren, bezeichnet man das als Screening. Beispiele hierfür sind Assessment-Center, Probefahrten und Ähnliches.
Durch ein geeignetes Vertragsmenü kann man Selbstselektion erreichen. Hierbei bietet der Prinzipal verschiedene Verträge an, so dass für die unterschiedlichen Typen von Agenten jeweils nur ein Vertrag optimal ist. Beispiele sind Versicherungsverträge mit unterschiedlich hohen Selbstbeteiligungen. Schlechte Risiken wählen den in der Regel wesentlich teureren Tarif ohne Selbstbeteiligung, während gute Risiken eine höhere Selbstbeteiligung bei niedrigeren Beiträgen akzeptieren.
Interessenangleichung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine weitere Möglichkeit besteht darin, Verträge so zu konstruieren, dass nur erwünschte Agenten diese unterzeichnen würden. Nur sie besitzen ein Eigeninteresse, unter diesen Bedingungen die Leistung anzubieten. Beispiele sind Garantien, Reputationen etc.
Verdeckte Handlungen und Verdeckte Informationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hierbei ist Hauptmittel zum Abbau der Risiken die Interessenangleichung, zum Beispiel durch Ergebnisbeteiligung des Agenten (anreizkompatibler Vertrag). Die Agenten werden aus Eigeninteresse die vom Prinzipal erwünschte Leistung erfüllen. Beispiele sind Aktienoptionspläne für Manager sowie Produkthaftungsgesetze, Reputation und Ähnliches. Hierbei ist das Problem, dass die Prinzipal-Agent-Theorie von einem risikoneutralen Prinzipal, aber einem risikoaversen Agenten ausgeht, so dass bei einer Ergebnisbeteiligung der Agent ein erhöhtes Risiko tragen muss, was für ihn mit Kosten verbunden ist.
Durch Monitoring (Überwachung) kann der Prinzipal versuchen, die Handlungen des Agenten beobachtbar und sanktionierbar zu machen. Dies verursacht jedoch Monitoring-Kosten; beispielhaft seien die Corporate-Governance-Aktivitäten genannt.
Costly state verification
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lösung mittels Anreizverträgen, welche Zahlungsmodalitäten sowie einen Kontrollmechanismus festlegen.
Verdeckte Absichten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der hold-up-Gefahr kann man nur mittels Interessenangleichung begegnen. Beispiele sind Sicherheiten, langfristigere Verträge und Gegengeschäfte (gegenseitige hold-up-Situation). Hold-up bedeutet, dass ein Vertragspartner einen Spielraum zu seinen Gunsten ausnutzt, der andere dieses Verhalten aber beobachten kann. Beispiele: Betrug, Vertragslücken, ungünstige Vertragsgestaltung.
Wichtig ist dabei zu betonen, dass es sich bei der hold-up-Gefahr nicht um ein Problem asymmetrischer Information handelt.
Lösungsansätze:
- Kooperation durch Hierarchie ersetzen
- Pfand oder Sicherheiten
Staatliche Lösungen und Markt-Lösungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unabhängig davon, ob der Staat Lösungen anbietet (staatliche Zertifizierungen, staatliche Abschlüsse als Signalling, Produkthaftungsgesetz, Gewährleistungsrecht, Mindeststandards), oder ob die Vertragsparteien durch ihren bilateralen Vertrag die aus der Informationsasymmetrie resultierenden Probleme lösen wollen, es kommt immer zu Agency-Kosten. Die ideale Lösung, die bei vollständiger Rationalität und vollständigen Verträgen in der Neoklassik erreichbar wäre, kommt nicht zustande.
Da der Staat aber vereinheitlichte Institutionen bereitstellt, geht die Neue Institutionenökonomik davon aus, dass diese staatlichen Institutionen den Vertragsparteien den Vertragsabschluss erleichtern, da sie auf diese Institutionen Bezug nehmen können. Beispiel: Wenn ein Kunde in ein Kaufhaus geht, muss er die irgendwo ausgehängten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht durchlesen, da diese ihn nicht unangemessen benachteiligen dürfen. Das Kaufhaus wiederum muss wenig Kosten aufwenden, um ihm eine zweijährige Gewährleistung zu versprechen, da diese bereits gesetzlich vorgeschrieben ist.
Da aber – trotz staatlich vereinheitlichter Institutionen – weiterhin private Signale gesetzt werden (zum Beispiel geben manche Autohersteller drei Jahre Garantie), schließt die staatliche Regulierung eine Marktlösung nicht aus. Sie setzt in manchen Bereichen nur gewisse Mindeststandards, zum Beispiel im Verbraucherschutz, da der Staat davon ausgeht, dass sich keine vertretbare Marktlösung einstellt.
Auch die Verwertung von Insiderinformation durch Insiderhandel wird von staatlicher Seite durch Sanktionen unterbunden.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bücher
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Holger Fleischer: Informationsasymmetrie im Vertragsrecht. Beck, München 2000. ISBN 3-406-46933-7.
- J.-J. Laffont & David Martimort: The Theory of Incentives. The Principal-Agent Model. Princeton University Press, Princeton/Oxford 2002, ISBN 0-691-09184-6.
- I. Macho-Stadler & J. David Perez-Castrillo: An Introduction to the Economics of Information. Incentives and Contract. 2. Auflage. Oxford University Press, Oxford/New York 2001, ISBN 0-19-924325-5.
- Arnold Picot, Helmut Dietl & Egon Franck: Organisation. 4. Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2005, ISBN 3-7910-2371-3.
- Bernd Slaghuis: Vertragsmanagement für Investitionsprojekte, Quantitative Projektplanung zur Unterstützung des Contract Managements unter Berücksichtigung von Informationsasymmetrie. 2005, ISBN 3-631-54210-0.
Aufsätze
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- G. A. Akerlof: The Market for „Lemons“: Quality Uncertainty and the Market Mechanisms. In: Quarterly Journal of Economics. Vol. 84(3), 1970, S. 488–500 (PDF; 557 kB).
- Michael Jensen & William Meckling: Theory of the firm: Managerial behavior, agency costs, and ownership structure. In: Journal of Financial Economics. Vol. 3(4), 1976, S. 305–360 (Abstract).
- Joseph Stiglitz: The Contributions of the Economics of Information to Twentieth Century Economics. In: Quarterly Journal of Economics. Vol. 115(4), 2000, S. 1441–1478 (PDF; 2,3 MB).
- Markus Spiwoks, Kilian Bizer & Oliver Hein: Informational Cascades: Erklärung für rationales Herdenverhalten oder nur eine Fata Morgana? In: Sofia-Diskussionsbeiträge zur Institutionenanalyse. Nr. 06-3, (PDF; 454 kB).
- Michael Spence: Signaling, Screening, and Information. In: Studies in Labor Markets. 1981, S. 319–358, (PDF).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Herbert A. Simon: Theories of decision making in economics and behavioural science. In: American Economic Review. Vol. 49, No. 3, 1959, S. 253–283.
- ↑ Oliver E. Williamson: Markets and Hierarchies: Analysis and Antitrust Implications. Free Press, 1983, ISBN 0-02-934780-7.
- ↑ Vgl. dazu zum Beispiel Arnold Picot, Helmut Dietl & Egon Franck: Organisation. 4. Auflage. Schäffer-Poeschel, Stuttgart 2005, ISBN 3-7910-2371-3, S. 88 ff.
- ↑ Dirk Lippold: Theoretische Ansätze der Personalwirtschaft: Ein Überblick. S. 5.
- ↑ Dirk Lippold: Theoretische Ansätze der Personalwirtschaft: Ein Überblick. S. 5.
- ↑ Sven Marlow/Udo Spuhl, Das neue VVG kompakt, 2010, S. 621
- ↑ Martin Hellwig, Versicherungsmärkte mit unvollständiger Information, in: Dieter Farny u. a. (Hrsg.), Handwörterbuch der Versicherung HdV, 1988, S. 1065
- ↑ Dirk Lippold: Theoretische Ansätze der Personalwirtschaft: Ein Überblick. S. 5.