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„Scheinasylant“ – Versionsunterschied

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Aljoscha (Diskussion | Beiträge)
LA
 
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#Weiterleitung [[Asylmissbrauch]]
{{Löschantragstext}}


[[Kategorie:Wikipedia:Löschkandidat]]
[[Kategorie:Schimpfwort (Person)]]
Die Diskussion über diesen Antrag findet auf der '''[[Wikipedia:Löschkandidaten/1._Dezember_2005#{{FULLPAGENAME}}|Löschkandidatenseite]]''' statt.<br />
Hier der konkrete Grund, warum dieser Artikel nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen soll: ''Das ist kein gesetzlicher Begriff und hat daher nichts in den Recxhtskategorien der wikipedia verloren. [[Benutzer:Aljoscha|Aljoscha]] 19:01, 1. Dez 2005 (CET)'' -- [[Benutzer:Aljoscha|Aljoscha]] 19:01, 1. Dez 2005 (CET)

Der Ausdruck '''Scheinasylant''' bezeichnet abwertend einen [[Asylbewerber]], der bei seinem [[Asylantrag]] ''wahrheitswidrig'' vorgibt, in seiner Heimat [[Politische Verfolgung|politischer Verfolgung]] ausgesetzt zu sein. Denn nur dann wird nach [[Asylrecht (Deutschland)|deutschem Asylrecht]] in [[Deutschland]] [[Asyl]] gewährt.

Im [[Asylverfahren]] wird der Wahrheitsgehalt der Angaben eines Asylbewerbers untersucht. Stellen sich dabei andere Motive für die Einreise heraus (zum Beispiel [[wirtschaft]]liche [[Not]]), wird dieser Asylbewerber in der Regel in sein [[Herkunftsland]] [[Abschiebung (Recht)|abgeschoben]].

''Siehe auch: [[Wohlstandsflüchtling]]''

[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Verwaltungsrecht]]

Aktuelle Version vom 6. September 2014, 15:11 Uhr

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