„Dialer“ – Versionsunterschied
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'''Dialer''' ( |
{{Dieser Artikel|1=beschreibt das Computerprogramm. Zum österreichischen Bildhauer siehe [[Josef Alois Dialer]].}}'''Dialer''' (vom englischen ''{{lang|en|dial}}'' für „wählen“), auch '''Einwahlprogramme''' genannt, waren im engeren Sinne [[Computerprogramm]]e, mit deren Hilfe über das analoge [[Festnetz]] oder das (digitale) [[Integrated Services Digital Network|ISDN]]-Netz eine [[Wählverbindung]] zum [[Internet]] oder anderen [[Rechnernetz]]en aufgebaut werden konnte. Zudem existierten auch Dialer für Mobiltelefone.<ref>{{Webarchiv |url=http://www.computerbetrug.de/telefonabzocke/handy-viren-und-handy-dialer/ |text=Handy-Viren und Handy-Dialer |wayback=20130131045103}} – Seite bei ''[[Computerbetrug.de]]''; Stand: 2011 (Abgerufen am 19. Dezember 2012)</ref> Besondere Bekanntheit erreichten sie durch die zahlreichen Missbrauchsfälle im Bereich der ''Premium-Rate-Dialer'', welche oftmals ungewollt und unbemerkt teure [[Mehrwertdienst (Telekommunikation)|Datenmehrwertdienste]] anwählten und so zu hohen Kosten bei den Geschädigten führen. Im weiteren Sinne werden damit auch andere Zahlungsmethoden über [[Mehrwertdienst (Telekommunikation)|Mehrwertdienst]]e und Telefonverbindungen bezeichnet, die im Zusammenhang zu Datenverbindungen standen. |
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== Begriff, Erscheinung und Verbreitung von Dialern == |
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Viele [[Internet Service Provider|Provider]] bieten Installations-CDs an, die es unerfahrenen Kunden vereinfachen sollen, einen passenden Internetzugang einzurichten. Dies geschieht entweder dadurch, dass ein Eintrag im DFÜ-Netzwerk des Windows-Betriebssystems erstellt wird, oder aber dadurch, dass ein firmenspezifisches Einwahlprogramm (zum Beispiel die [[AOL]]-Software) installiert wird. Oft wird dabei im weiteren Sinne nicht nur das Einwahlprogramm selbst, sondern auch dessen Installationsprogramm als „Dialer“ bezeichnet. |
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Bei vielen [[Betriebssystem]]en ist ein Standard-Einwahlprogramm für Verbindungen nach dem [[Point-to-Point Protocol]] (PPP) mitgeliefert. Bei [[Microsoft Windows|Windows]] nennt es sich „[[Datenfernübertragung|DFÜ]]-Netzwerk“. Das Einwahlprogramm muss gestartet werden, wenn man eine [[Internetverbindung]] über eine herkömmliche Telefonleitung aufbauen möchte, und so lange laufen, bis man diese schließt. Viele [[Internet Service Provider|Provider]] boten Installations-CDs an, die es unerfahrenen Kunden vereinfachen sollte, einen passenden Internetzugang einzurichten. Dies geschah entweder dadurch, dass ein Eintrag im DFÜ-Netzwerk des Windows-Betriebssystems erstellt wurde, oder aber dadurch, dass ein firmenspezifisches Einwahlprogramm (zum Beispiel die [[T-Online]]- oder [[Bluewin]]-Software) installiert wurde. Oft wird dabei im weiteren Sinne nicht nur das Einwahlprogramm selbst, sondern auch dessen [[Installationsprogramm]] als „Dialer“ bezeichnet. Bei den [[Internet-by-Call]]-[[Software Least Cost Router]]n handelt es sich auch um Einwahlprogramme, der Begriff ''Dialer'' wird für sie jedoch in der Regel nicht verwendet – er erstreckt sich im üblichen Sprachgebrauch nur auf die ''Premium-Rate-Dialer'', also Dialer zur Anwahl von teuren [[Mehrwertdienst (Telekommunikation)|Datenmehrwertdiensten]], in Europa meistens Nummern, die mit 0900–0999 begannen. Zudem wurden [[Softphone]]s und [[Anwahl]]-Programme (etwa die Windows-''Wählhilfe'') für herkömmliche [[Telefonnetz|Festnetz]]-[[Telefonie|Sprachverbindungen]] gelegentlich auch als Dialer-Programme bezeichnet (englisch ''{{lang|en|to dial}}'' umfasst sowohl ''an''wählen als auch ''ein''wählen). |
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Als Erfinder des Dialers gilt Toni Saretzki, der mit seiner Firma TSCash GmbH Marktführer im deutschsprachigen Europa wurde. Der ursprünglich erfundene Dialer war seriös und eine gut zu nutzende und bequeme Zahlungsmethode. |
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Mit der zunehmenden Verbreitung von [[Digital Subscriber Line|DSL]]-Anschlüssen sind Dialer weitgehend obsolet geworden. Es ist jedoch der Einsatz von Dialern auf Mobiltelefonen erfolgt und über [[Voice over IP]] denkbar.<ref>Nordmeyer: ''Mehrwertdienste und Anwählprogramme (Dialer) aus der Perspektive des Teilnehmeranschlussinhaber- und Kundenschutzes de lege lata und de lege ferenda sowie die Sonderfrage der Auslandsdialer.'' München 2009, S. 55 f.</ref> |
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==Premium-Rate-Dialer== |
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'''0190-Dialer''' (auch Premium-Rate-Dialer oder Webdialer genannt) dienen dazu, kostenpflichtige [[Online]]-Informationen zu vermarkten und Geldbeträge im [[Internet]] abzurechnen. |
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== Mehrwertdienst-Dialer == |
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Dafür wurden z. B. die so genannten "Premium Rate"-Dienste der [[Telekom]] eingerichtet. Diese waren zunächst nur dafür gedacht, z. B. Wettervorhersagen oder Gewinnspiele über die Telefonrechnung abzurechnen. |
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''0900-Dialer'' (auch Premium-Rate-Dialer oder Webdialer genannt, früher in Deutschland „0190-Dialer“) dienten dazu, kostenpflichtige Daten- bzw. [[Online]]-[[Mehrwertdienst (Telekommunikation)|Mehrwertdienst]]e zu vermarkten und Geldbeträge über die Telefonrechnung wie bei [[Mehrwertdienst (Telekommunikation)|Sprachmehrwertdiensten]] über die Netzbetreiber abzurechnen. Solche Dialernummern erkennt man je nach Land an der [[Sonderrufnummer]] 0900, 0901, 0906, 0930 oder andere, die mit 09 beginnen. |
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Dazu wählte sich der Kunde über eine 0190-Telefonnummer ein und ließ sich die Kosten über die Telefonrechnung abbuchen. Dasselbe Prinzip wurde bald auch für die Interneteinwahl genutzt. Der Anbieter eines Internet-Dienstes lässt seine Kunden über eine 0190-Nummer einwählen und verdient an den fälligen, hohen Onlinegebühren. Die Verbindungskosten sind viel höher als bei normalen Internet-Verbindungen. Bei Rufnummern, die mit 0190-8 beginnen, entstehen Kosten von 1,86 Euro pro Minute. Bei Nummern, die mit 0190-0, 0193 und 0900 beginnen, gibt es gar keine tarifliche Obergrenze. |
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Es gibt auch so genannte DSL-Dialer. Allerdings ist diese Bezeichnung nicht ganz korrekt. Es lassen sich per [[DSL]] keine 0190/0900-Gebühren abrechnen. Deswegen muss man mit seinem [[Telefon]] eine 0190-Rufnummer wählen, um ein bestimmtes Angebot in Anspruch nehmen zu können. Solange diese Verbindung besteht, kann der Kunde ein kostenpflichtiges Internet-Angebot besuchen. Wenn man dann den Hörer auflegt, wird das Angebot, z. B. eine Website, nicht länger zur Verfügung gestellt. |
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Diese Nummern bzw. Dienste waren zunächst nur dafür gedacht, z. B. Wettervorhersagen oder Gewinnspiele über die Telefonrechnung abzurechnen. Dazu wählte sich der Kunde über eine spezielle Telefonnummer ein und ließ sich die Kosten über die Telefonrechnung abbuchen. Dasselbe Prinzip wurde bald auch für die Interneteinwahl genutzt, für welche auch spezielle Nummern genutzt werden. Bei 0900-Dialern waren die Verbindungskosten meist deutlich höher als bei normalen Internet-Verbindungen, dafür sollen aber weitere Dienstleistungen, etwa Zugriffe auf weitere Inhalte, geboten werden. In Deutschland gab es anders als bei den früheren 0190-Nummern keine einheitlichen Gebühren für spezielle 0900-Einwahlnummern, diese müssten jedoch nun angezeigt werden. |
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==Missbräuchliche Dialer== |
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Heute denkt man jedoch beim Begriff „Dialer“ gewöhnlich an solche Dialer, die von unseriösen, teilweise sogar kriminellen Anbietern verbreitet werden, um ohne ausdrückliche oder nur unzureichende Zuststimmung des Kunden, von diesem erhöhte Gebühren abzurechnen. |
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Seit November 2003 ist der Begriff 0190-Dialer allerdings nicht mehr ganz korrekt. Damals wurde für Dialer in Deutschland zwingend die gesonderte Rufnummerngasse 0900-9 eingeführt. Dialer, die sich über andere als diese Nummerngasse einwählen, können nicht - wie vorgeschrieben - bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) registriert werden und sind damit illegal. |
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Es gibt auch so genannte DSL-Dialer (auch bekannt als Hanseatische Dialer). Allerdings ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da es sich um keine Dialer im technischen Sinne handelt: Per [[Digital Subscriber Line|DSL]] lassen sich nämlich keine 0900-Gebühren abrechnen. Deswegen muss man mit seinem [[Telefon]] eine 0900-Rufnummer wählen, wodurch der Dienstanbieter Zahlungen erhält. Solange diese Verbindung besteht, kann der Kunde ein kostenpflichtiges Internet-Angebot besuchen, welches der Dienstanbieter freischaltet, so lange eben die Sprachverbindung besteht. Wenn man den Hörer auflegt, wird das Angebot, z. B. eine Website, nicht länger zur Verfügung gestellt. |
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Mit ähnlichen Tricks wie [[Computervirus|Viren]] und [[Computerwurm|Würmer]] werden die Programme vorwiegend auf PCs mit dem Betriebssystem Windows installiert. Danach baut diese [[Software]] – oft ohne das Wissen des Benutzers – neue kostenpflichtige Verbindungen zu teuren Mehrwertdienste-Nummern auf. Da das Wissen zu [[Datensicherheit]] und [[Datenschutz]] bei den meisten Internetnutzern sehr wenig verbreitet ist, haben Betrüger im Netz oft ein leichtes Spiel. |
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Theoretisch denkbar hingegen ist es, über ein [[Voice over IP|Voice-over-IP]]-Netz Verbindungen zu Mehrwertdiensten aufzubauen. Allerdings setzt dieses voraus, dass über ein solches Netz diese Dienste auch erreichbar sind. |
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Ein Anfang 2003 aufgetauchtes [[Visual Basic]]-Script installierte zum Beispiel ein [[Trojanisches Pferd (Computerprogramm)|Trojanisches Pferd]], welches Werte in der [[Windows-Registry]] und die Sicherheitseinstellungen des [[Internet Explorer]] veränderte, damit [[ActiveX]]-Steuerelemente ohne Warnung aus dem Internet geladen werden können. Durch den Aufruf einer solchen Seite oder [[E-Mail]] wurde ein teurer Dialer aus dem Internet heruntergeladen. Das Script schaltete auch den [[Modem]]lautsprecher ab und unterdrückte die Meldungen während des Aufbaus einer DFÜ-Verbindung. |
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Davon waren besonders Benutzer der Programme [[Outlook]], [[Outlook Express]] und des Internet Explorers betroffen, wenn die Ausführung von ActiveX-Objekten oder [[JavaScript]] in den Sicherheitseinstellungen erlaubt, und die neuesten Sicherheitspatches von [[Microsoft]] nicht eingespielt waren. |
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Zudem können Dialer auch von Mobiltelefonen ausgeführt werden und etwa Datendienste wie [[SMS]] in Anspruch nehmen. Im Bereich des Mobilfunk existiert dafür eine besondere Form des [[Mehrwertdienst (Telekommunikation)|Mehrwertdienst]]es, welcher über Nummern der sog. netzinternen [[Kurzwahl]] angesprochen wird. Dem Premium-Mehrwertdienst entspricht dabei ungefähr die Premium-SMS, welche ebenso zu hohen Kosten führen kann. |
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In den Jahren 2002 und 2003 wurden dubiose Dialer auch mit Hilfe angeblicher [[Virenschutzprogramm]]e bei ahnungslosen Internetnutzern installiert: Werbe-Mails von einem angeblichen „AntiVirus Team“ enthielten z. T. im Betreff den Zusatz „Weiterleiten“, bewarben aber per Download-Link ein Programm namens 'downloadtool.exe' oder 'antivirus.exe', das in Wirklichkeit einen 0190-Dialer darstellte. Eine andere Masche waren E-Mails, in denen dem Empfänger für seine Hilfe und Unterstützung gedankt wurde und er per Klick einen Blick auf die neue Webseite werfen sollte. Wer seine Neugier nicht zügeln konnte, auf den wartete dann ein Dialer-Download. Weiter gab es [[Elektronische Grußkarte|Grußkarten]]-Mails, in denen ein Link angegeben war, der eine Webseite öffnete, auf der den Nutzern des Internet Explorers ein ActiveX-[[Plug-In]] aufgenötigt wurde, das wiederum heimlich einen Dialer installierte. |
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=== Missbrauch === |
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Um Mißbräuchen, und vor allem ihren rechtlichen Konsequenzen für den "Nutzer", vorzubeugen ist daher eine umfangreiche Rechtsprechung entstanden und in letzter Zeit auch ein neues Gesetz (''Mehrwertdienstegesetz (MWD-Gesetz)'') verabschiedet worden, das regelt welche Bedingungen ein Dialer erfüllen muss, damit der "Nutzer" auch zur Zahlung des Entgelts verpflichtet ist. Seither sind 0190-Dialer grundsätzlich nicht mehr zulässig, alle Dialer müssen mit 0900-9 anfangen. Weiterhin müssen alle Dialer bei der [[Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post]] (RegTP) gemeldet sein, dort sind die Anbieter auch registriert. Siehe auch Artikel zu [[Dialer]]. |
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Üblicherweise denkt man beim Begriff „Dialer“ gewöhnlich an solche Dialer, die von unseriösen, teilweise kriminellen Anbietern verbreitet werden, die ohne ausdrückliche oder nur unzureichende Zustimmung des Kunden erhöhte Gebühren abrechnen. 2003 wurde für Dialer in Deutschland zwingend die gesonderte Rufnummerngasse 0900-9 eingeführt. Dialer, die sich über andere als diese Nummerngasse einwählen, können nicht – wie vorgeschrieben – bei der [[Bundesnetzagentur]] registriert werden und sind damit illegal. |
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Mit ähnlichen Tricks wie [[Computervirus|Viren]] und [[Computerwurm|Würmer]] wurden die Programme vorwiegend auf PCs mit dem Betriebssystem Windows verbreitet. Danach baute diese [[Software]] – ohne das Wissen des Benutzers – neue, kostenpflichtige Verbindungen zu teuren Mehrwertdienste-Nummern auf. Die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit der Nutzer erlaubte den Verbreitern solcher Dialer große Einnahmen. In den Jahren 2002 und 2003 wurden dubiose Dialer auch mit Hilfe angeblicher [[Virenschutzprogramm]]e bei ahnungslosen deutschen Internetnutzern installiert: Werbezuschriften per [[E-Mail]] von einem angeblichen „AntiVirus Team“ enthielten z. T. im Betreff den Zusatz „Weiterleiten“, bewarben aber per Link ein Programm namens ''downloadtool.exe'' oder ''antivirus.exe'', das in Wirklichkeit einen 0190-Dialer darstellte. Daneben wurden zahlreiche vergleichbare Fälle bekannt. |
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==Schutz vor Dialern== |
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Um sich zu schützen, kann man auch bei seiner Telefongesellschaft eine Sperrung aller 0190-Nummern, bzw. 09009-Nummern für den eigenen Anschluss beantragen. Diese Sperrung betrifft dann allerdings auch den [[Faxabruf]] von Informationen – die etwa in [[Fernsehen|TV]]-Sendungen angeboten werden – und gilt auch für Support-Rufnummern. |
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Ein Anfang 2003 aufgetauchtes [[Visual Basic Script|Visual-Basic-Script]] installierte ein [[Trojanisches Pferd (Computerprogramm)|Trojanisches Pferd]], das Werte in der [[Windows-Registry]] und in den Sicherheitseinstellungen des [[Windows Internet Explorer|Internet Explorers]] veränderte, damit [[ActiveX]]-Steuerelemente ohne Warnung aus dem Internet geladen werden können. Durch den Aufruf einer solchen Seite oder per [[E-Mail]] wurde ein teurer Dialer aus dem Internet heruntergeladen. Das Script schaltete auch den [[Modem]]lautsprecher ab und unterdrückte die Meldungen während des Aufbaus einer DFÜ-Verbindung. |
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Benutzer, die sich ausschließlich über [[DSL]] mit dem Internet verbinden, sind nicht von Dialern betroffen, sofern die Netzwerkkarte, über die die DSL-Verbindung stattfindet die einzige Verbindung des Computers zur Außenwelt ist. Ein Dialer kann dann zwar heruntergeladen werden, ist jedoch wirkungslos, denn eine Einwahl über DSL ist nicht möglich, da es im DSL-Netz keine herkömmlichen Telefonnummern gibt. Das haben auch die Dialer inzwischen bemerkt und haben jetzt den Zugang verändert. Es erscheint nun die Dialogbox: Bitte geben Sie Ihre Handynummer ein. Sie erhalten sofort den Zugangscode per SMS. |
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Um Missbräuchen und ihren rechtlichen Konsequenzen für den „Nutzer“ vorzubeugen, ist eine umfangreiche Rechtsprechung entstanden und schließlich auch ein neues Gesetz ''(Mehrwertdienstegesetz (MWD-Gesetz))'' verabschiedet worden, welches das Telekommunikationsgesetz um zwingende Vorgaben für Dialer ergänzte. |
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Problematische Dialer erkennt man an folgenden Merkmalen: |
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* Beim Anklicken einer [[Webseite]] öffnet sich ein [[Download]]-[[Popup]]. |
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* Auf der Webseite findet man allenfalls einen versteckten Hinweis auf die entstehenden hohen Kosten. |
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* Fast alle Links einer Webseite verweisen trotz angeblich unterschiedlichem Inhalt immer auf die selbe Seite |
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* Der Download findet auch dann statt, wenn man auf „Abbrechen“ geklickt hat. |
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* Der Dialer installiert sich automatisch selbst als Standardverbindung, ohne dass es einen Hinweis darauf gibt. |
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* Der Dialer baut selbständig unerwünschte Verbindungen auf. |
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* Der Dialer weist vor der Einwahl oder während der Verbindug nicht auf den hohen Preis der Verbindung hin. |
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* Der Dialer lässt sich gar nicht oder erst mit erheblichem Aufwand wieder deinstallieren. |
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==== Auslands- und Satellitendialer ==== |
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Aktuell hat sich das Dialerproblem mehr auf Auslands- bzw. Satellitenziele verlagert. Der befallene PC weist kaum noch Spuren der Dialersoftware aus, da fast alle Routinen nur temporär installiert werden und beim Ausschalten verschwinden. Die Zielrufnummern werden dabei aktuell aus dem Internet geladen und wechseln i. d. R. häufig. Hier auflaufende Kosten sollten beim rechnungsstellenden Netzbetreiber reklamiert werden, da auch diese Dialereinwahlen ungesetzlich sind und eine nicht vorhandene Zahlungspflicht abgeleitet werden kann. |
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Eine besondere Form des Missbrauchs stellen Auslands- und Satellitendialer dar (auch bekannt als „Internationale Dialer“), die allerdings weder in- noch ausländische Mehrwertdienste anwählen, sondern lediglich ausländische Nummern bzw. Satellitennummern. Die Initiatoren verdienen dabei durch Ausschüttungsvereinbarungen mit ausländischen Netzbetreibern. Auf den Telefonrechnungen sind solche Verbindungen daher auch nicht als Mehrwertdienste ausgewiesen, sondern lediglich als gewöhnliche Auslandsverbindungen. Rechtlich wird auch die Illegalität dieser Form vertreten, so dass geschädigte Teilnehmer Netzbetreibern solche in Rechnung gestellte Verbindungen nicht bezahlen müssen bzw. vom in Rechnung stellenden Netzbetreiber zurückfordern können.<ref>Nordmeyer: ''Mehrwertdienste und Anwählprogramme (Dialer) aus der Perspektive des Teilnehmeranschlussinhaber- und Kundenschutzes de lege lata und de lege ferenda sowie die Sonderfrage der Auslandsdialer.'' München 2009, S. 83 ff.</ref> |
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== Schutz vor Dialern == |
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==Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung== |
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Um sich zu schützen, kann man bei seiner Telefongesellschaft eine Sperrung entsprechender Sonderrufnummern für den eigenen Anschluss beantragen – wie man entsprechend auch alle ausgehenden Mehrwertdienste auf diese Art weitgehend sperren lassen kann. Diese Sperrung betrifft dann allerdings auch den [[Faxabruf]] von Informationen – die etwa in [[Fernsehen|TV]]-Sendungen angeboten werden – und gilt auch für Support-Rufnummern. |
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Seit dem [[15. August]] [[2003]] ist in Deutschland das „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern“ in Kraft getreten. |
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Da in Deutschland selbst die eigentlich sicheren Vorwahlen 0191 bis 0195, die für den [[Internetzugang]] per Modem reserviert sein sollten, bereits von Dialer-Anbietern missbraucht wurden,<ref>[https://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-bestaetigt-Verbot-fuer-0193-Dialer-111898.html Gericht bestätigt Verbot für 0193-Dialer] – Artikel bei ''[[Heise online]]'', vom 25. Oktober 2006 (Abgerufen am 19. Dezember 2012)</ref> sichert ein solches Vorgehen nicht vollumfänglich ab. Als zusätzlichen Schutz vor Dialern gibt es im Elektronik-Fachhandel sogenannte „Dialer-Blocker“, welche zwischen Computer und TAE-Anschlussdose installiert werden. In ein solches Gerät können bis zu 12 Rufnummern als Positivliste eingegeben werden. Sobald eine Rufnummer nicht mit den gespeicherten Nummern übereinstimmt, wird der Anwahlversuch unterbunden. |
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Dieses Gesetz beinhaltet folgende Punkte: |
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Benutzer, die sich ausschließlich über [[Digital Subscriber Line|DSL]] mit dem Internet verbinden, sind nicht von Dialern betroffen, sofern die DSL-Verbindung über die Netzwerkkarte zustande kommt und die einzige Verbindung des Computers zur Außenwelt ist. Ein Dialer kann dann zwar heruntergeladen werden, ist jedoch wirkungslos, denn eine Einwahl über DSL ist nicht möglich, da es im DSL-Netz keine herkömmlichen Telefonnummern gibt. Deshalb haben die Entwickler von Dialern inzwischen den Zugang verändert. Er erfolgt nun über Mehrwertdienste im Mobilfunkbereich. Es erscheinen nun Dialogboxen wie: „Bitte geben Sie Ihre Handynummer ein. Sie erhalten sofort den Zugangscode per SMS.“ |
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== Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung == |
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{{Staatslastig|DE}} |
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Seit dem 15. August 2003 ist in Deutschland das „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern“ als Änderungsgesetz zum [[Telekommunikationsgesetz (Deutschland)|Telekommunikationsgesetz]] (TKG) in Kraft getreten, welches insbesondere mit {{§|66f|tkg_2004|buzer}} TKG verpflichtende Regeln für Dialer-Anbieter und Registrierungspflicht statuierte. Für den Anbieter führt dieses zu folgenden Pflichten: |
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* Preisangabepflicht der Anbieter |
* Preisangabepflicht der Anbieter |
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* Preisobergrenzen, Legitimationsverfahren und automatische Trennung |
* Preisobergrenzen, Legitimationsverfahren und automatische Trennung |
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* Registrierung von Anwählprogrammen (Dialer) |
* Registrierung von Anwählprogrammen (Dialer). |
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Zudem wurde ein Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegenüber der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingeführt. |
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* Sperrung von Dialern |
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* Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegenüber der [[Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen|Bundesnetzagentur]] |
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Am 4. März 2004 entschied der [[Bundesgerichtshof]], dass für Dialernutzung anfallende Gebühren nicht gezahlt werden müssen, wenn der Dialer unwissentlich benutzt wurde und gewisse Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden.<ref>[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=28704&pos=0&anz=1 BGH, Urteil vom 4. März 2004], Az. III ZR 96/03</ref> Mit Urteil vom 28. Juli 2005 hat der Bundesgerichtshof erneut die Position der Verbraucher gestärkt,<ref>[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=33658&pos=0&anz=1 BGH, Urteil vom 28. Juli 2005], Az. III ZR 3/05, Volltext</ref> indem er dem Verbindungsnetzbetreiber einen eigenen Anspruch auf ein Entgelt absprach. In einem weiteren Urteil vom 20. Oktober 2005 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung konsequent weiter entwickelt,<ref>[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=34292&pos=0&anz=1 BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005], Az. III ZR 37/05, Volltext</ref> indem er dem Nutzer einen Rückzahlungsanspruch auf sein Entgelt zusprach, wenn dieser gegenüber dem Verbindungsnetzbetreiber unter Vorbehalt gezahlt hatte. |
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Am [[4. März]] [[2004]] entschied der [[Bundesgerichtshof]], dass für Dialernutzung anfallende Gebühren nicht gezahlt werden müssen, wenn der Dialer unwissentlich benutzt wurde und gewisse Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden (Aktenzeichen III ZR 96/03). |
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=== Strafrechtliche Aspekte === |
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Mit Urteil vom 28. Juli 2005 hat der Bundesgerichtshof erneut die Position der Verbraucher gestärkt (Aktenzeichen III ZR 3/05), indem er dem Verbindungsnetzbetreiber einen eigenen Anspruch auf ein Entgelt absprach. |
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In den meisten Fällen der erfolgreichen Dialer-Verbreitung handelt es sich um [[Betrug (Deutschland)|Betrug]] gemäß {{§|263|stgb|juris}} [[Strafgesetzbuch (Deutschland)|StGB]]<ref>Fülling/Rath: ''Internet-Dialer – Eine strafrechtliche Untersuchung'', JuS 2005, Heft 7, S. 598 ff.</ref> und ggf. noch um weitere Taten wie [[Datenveränderung]] nach {{§|303a|stgb|juris}} StGB.<ref>AG Hamburg-St. Georg: [[Multimedia und Recht|MMR]] 2006, S. 345 ff. (Heft 5); [http://jurpc.de/rechtspr/20070162.htm LG Essen, Urteil vom 9. März 2007], Az. 52 KLs 24/06, Volltext</ref> |
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Wenn der Einsatz eines Dialers [[Betrug (Deutschland)|Betrug]] darstellt, dann liegt eine Vortat gemäß {{§|261|stgb|juris}} StGB vor, so dass die Einziehung der Forderung den objektiven Tatbestand der [[Geldwäsche]] erfüllen könnte. Ein vergleichbares Problem gibt es beim [[Handypayment]]. |
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In einem weiteren Urteil vom 20. Oktober 2005 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung konsequent weiter entwickelt (Aktenzeichen III ZR 37/05), indem er dem Nutzer einen Rückzahlungsanspruch auf sein Entgelt zusprach, wenn dieser gegenüber dem Verbindungsnetzbetreiber unter Vorbehalt gezahlt hatte. |
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==Schwachstellen der gesetzlichen Regelungen== |
=== Schwachstellen der gesetzlichen Regelungen === |
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Die gesetzlichen Regelungen erschweren das |
Die gesetzlichen Regelungen erschweren das missbräuchliche Installieren von Dialern zwar etwas, haben allerdings viele prinzipielle Schwachstellen: |
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* Registrierung von Anwählprogrammen: Was ein Anwählprogramm macht, lässt sich durch „Ansehen“ des Dialers nicht feststellen. Das Verhalten kann von vielen Parametern abhängig gemacht werden (Datum, IP-Adresse, CPU, RAM-Ausbau, Anzahl der Nutzer, Nutzungsdauer, Vorhandensein von URLs im Internet) und sich bei der Registrierungsbehörde „zahm“ verhalten. Selbst wenn man den Quelltext vorliegen hat, sind solche versteckten Funktionen nicht immer einfach oder zuverlässig zu finden. |
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haben allerdings viele prinzipielle Schwachstellen: |
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* Registrierung von Anwählprogrammen: Was ein Anwählprogramm macht, lässt sich durch „Ansehen“ des Dialers nicht feststellen. Das Verhalten kann von vielen Parametern abhängig gemacht werden (Datum, IP-Adresse, CPU, RAM-Ausbau, Anzahl der Nutzer, Nutzungsdauer, Vorhandensein von URLs im Internet) und sich bei der Registrierungsbehörde „zahm“ verhalten. Selbst wenn man die Quelle vorliegen hat, sind solche versteckten Funktionen nicht immer einfach oder zuverlässig zu finden. |
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* Das Anwahlprogramm kann nachträglich modifiziert werden. |
* Das Anwahlprogramm kann nachträglich modifiziert werden. |
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* Die Informationstexte der Anbieter sind bei Nichtstandardeinstellungen betreffs Schriften, Schriftgrößen und erlaubten Scripting-Sprachen häufig nur teilweise und unvollständig lesbar. |
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== Siehe auch == |
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==Strafrechtlicher Aspekt== |
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* [[Mehrwertdienst (Telekommunikation)|Mehrwertdienst]] |
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Unabhängig von der Kritik der Regelungen im Telekommunikationsrecht bleibt die strafrechtliche Bewertung. In Fülling/Rath, „Internet-Dialer - Eine strafrechtliche Untersuchung“, JuS 2005, Heft 7, Seite 598 ff. kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass bei den am häufigsten verwendeten Dialer-Tricks Betrug gemäß § 263 StGB zu bejahen ist. Wenn der Einsatz des Dialers [[Betrug]] darstellt, ist die Einziehung der Forderung [[Geldwäsche]]. Ein vergleichbares Problem gibt es beim [[Handypayment]]. |
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* [[Predictive Dialer]] |
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==Siehe auch== |
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*[[Liste der deutschen Telefonvorwahlen]] |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
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{{Wiktionary}} |
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* [http://www.computerbetrug.de/ www.computerbetrug.de] |
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* [http://www.bundesnetzagentur.de/ Bundesnetzagentur] |
* [http://www.bundesnetzagentur.de/ Bundesnetzagentur] |
||
* [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2004-3&Seite=8&nr=28704&pos=268&anz=332 Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2004 (Aktenzeichen III ZR 96/03)] |
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* [http://www.dialerschutz.de/ www.dialerschutz.de] – Infoseite rund um den Schutz vor Dialern |
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* [https://www.heise.de/newsticker/meldung/Haftstrafen-auf-Bewaehrung-wegen-Dialer-Betrug-159069.html Heise.de: Haftstrafen auf Bewährung wegen Dialer-Betrug] |
|||
* [http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2004&Sort=3&client=2&anz=28&pos=1&nr=28520&Blank=1 Pressemitteilung des BGH zum Urteil vom 4. März 2004] |
|||
* [http://www.audiotex-0900.de/0900/0900-nummern-check.php 0900 Inhaber Recherche] - Bei Problemen mit 0900 Nummern kann hier nach dem Rufnummerninhaber recherchiert werden |
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*[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2004-3&Seite=8&nr=28704&pos=268&anz=332| Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2004 (Aktenzeichen III ZR 96/03] |
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*[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005&Sort=3&nr=33658&pos=10&anz=1734&Blank=1.pdf| Urteil des Bundesgerichtshofs vom 28. Juli 2005 (Aktenzeichen III ZR 3/05)] |
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*[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2005-10&Seite=1&nr=34292&pos=31&anz=142| Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Oktober 2005 (Aktenzeichen III ZR 37/05)] |
|||
* [http://www.bsi-fuer-buerger.de Gut verständliche Informationen zu Gefahren im Internet, mit Downloadmöglichkeit von Schutzprogrammen] |
|||
* [http://www.computerbetrug.de www.computerbetrug.de] - Eine der führenden Seiten gegen Computerbetrug und Dialermissbrauch |
|||
* [http://www.bsi-fuer-buerger.de/abzocker/05_02.htm Informationen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik über Dialer] |
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[[Kategorie:Telekommunikation]] |
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{{WikiReader Internet}} |
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[[en:Dialer]] |
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[[es:Dialer]] |
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[[it:Dialer]] |
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[[pl:Dialer]] |
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[[sv:Modemkapning]] |
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== Einzelnachweise == |
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<references /> |
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[[Kategorie: |
[[Kategorie:Kommunikationstechnik]] |
||
[[Kategorie:Telekommunikationsrecht (Deutschland)]] |
Aktuelle Version vom 11. April 2025, 15:22 Uhr
Dialer (vom englischen dial für „wählen“), auch Einwahlprogramme genannt, waren im engeren Sinne Computerprogramme, mit deren Hilfe über das analoge Festnetz oder das (digitale) ISDN-Netz eine Wählverbindung zum Internet oder anderen Rechnernetzen aufgebaut werden konnte. Zudem existierten auch Dialer für Mobiltelefone.[1] Besondere Bekanntheit erreichten sie durch die zahlreichen Missbrauchsfälle im Bereich der Premium-Rate-Dialer, welche oftmals ungewollt und unbemerkt teure Datenmehrwertdienste anwählten und so zu hohen Kosten bei den Geschädigten führen. Im weiteren Sinne werden damit auch andere Zahlungsmethoden über Mehrwertdienste und Telefonverbindungen bezeichnet, die im Zusammenhang zu Datenverbindungen standen.
Begriff, Erscheinung und Verbreitung von Dialern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei vielen Betriebssystemen ist ein Standard-Einwahlprogramm für Verbindungen nach dem Point-to-Point Protocol (PPP) mitgeliefert. Bei Windows nennt es sich „DFÜ-Netzwerk“. Das Einwahlprogramm muss gestartet werden, wenn man eine Internetverbindung über eine herkömmliche Telefonleitung aufbauen möchte, und so lange laufen, bis man diese schließt. Viele Provider boten Installations-CDs an, die es unerfahrenen Kunden vereinfachen sollte, einen passenden Internetzugang einzurichten. Dies geschah entweder dadurch, dass ein Eintrag im DFÜ-Netzwerk des Windows-Betriebssystems erstellt wurde, oder aber dadurch, dass ein firmenspezifisches Einwahlprogramm (zum Beispiel die T-Online- oder Bluewin-Software) installiert wurde. Oft wird dabei im weiteren Sinne nicht nur das Einwahlprogramm selbst, sondern auch dessen Installationsprogramm als „Dialer“ bezeichnet. Bei den Internet-by-Call-Software Least Cost Routern handelt es sich auch um Einwahlprogramme, der Begriff Dialer wird für sie jedoch in der Regel nicht verwendet – er erstreckt sich im üblichen Sprachgebrauch nur auf die Premium-Rate-Dialer, also Dialer zur Anwahl von teuren Datenmehrwertdiensten, in Europa meistens Nummern, die mit 0900–0999 begannen. Zudem wurden Softphones und Anwahl-Programme (etwa die Windows-Wählhilfe) für herkömmliche Festnetz-Sprachverbindungen gelegentlich auch als Dialer-Programme bezeichnet (englisch to dial umfasst sowohl anwählen als auch einwählen).
Als Erfinder des Dialers gilt Toni Saretzki, der mit seiner Firma TSCash GmbH Marktführer im deutschsprachigen Europa wurde. Der ursprünglich erfundene Dialer war seriös und eine gut zu nutzende und bequeme Zahlungsmethode.
Mit der zunehmenden Verbreitung von DSL-Anschlüssen sind Dialer weitgehend obsolet geworden. Es ist jedoch der Einsatz von Dialern auf Mobiltelefonen erfolgt und über Voice over IP denkbar.[2]
Mehrwertdienst-Dialer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]0900-Dialer (auch Premium-Rate-Dialer oder Webdialer genannt, früher in Deutschland „0190-Dialer“) dienten dazu, kostenpflichtige Daten- bzw. Online-Mehrwertdienste zu vermarkten und Geldbeträge über die Telefonrechnung wie bei Sprachmehrwertdiensten über die Netzbetreiber abzurechnen. Solche Dialernummern erkennt man je nach Land an der Sonderrufnummer 0900, 0901, 0906, 0930 oder andere, die mit 09 beginnen.
Diese Nummern bzw. Dienste waren zunächst nur dafür gedacht, z. B. Wettervorhersagen oder Gewinnspiele über die Telefonrechnung abzurechnen. Dazu wählte sich der Kunde über eine spezielle Telefonnummer ein und ließ sich die Kosten über die Telefonrechnung abbuchen. Dasselbe Prinzip wurde bald auch für die Interneteinwahl genutzt, für welche auch spezielle Nummern genutzt werden. Bei 0900-Dialern waren die Verbindungskosten meist deutlich höher als bei normalen Internet-Verbindungen, dafür sollen aber weitere Dienstleistungen, etwa Zugriffe auf weitere Inhalte, geboten werden. In Deutschland gab es anders als bei den früheren 0190-Nummern keine einheitlichen Gebühren für spezielle 0900-Einwahlnummern, diese müssten jedoch nun angezeigt werden.
Es gibt auch so genannte DSL-Dialer (auch bekannt als Hanseatische Dialer). Allerdings ist diese Bezeichnung nicht korrekt, da es sich um keine Dialer im technischen Sinne handelt: Per DSL lassen sich nämlich keine 0900-Gebühren abrechnen. Deswegen muss man mit seinem Telefon eine 0900-Rufnummer wählen, wodurch der Dienstanbieter Zahlungen erhält. Solange diese Verbindung besteht, kann der Kunde ein kostenpflichtiges Internet-Angebot besuchen, welches der Dienstanbieter freischaltet, so lange eben die Sprachverbindung besteht. Wenn man den Hörer auflegt, wird das Angebot, z. B. eine Website, nicht länger zur Verfügung gestellt.
Theoretisch denkbar hingegen ist es, über ein Voice-over-IP-Netz Verbindungen zu Mehrwertdiensten aufzubauen. Allerdings setzt dieses voraus, dass über ein solches Netz diese Dienste auch erreichbar sind.
Zudem können Dialer auch von Mobiltelefonen ausgeführt werden und etwa Datendienste wie SMS in Anspruch nehmen. Im Bereich des Mobilfunk existiert dafür eine besondere Form des Mehrwertdienstes, welcher über Nummern der sog. netzinternen Kurzwahl angesprochen wird. Dem Premium-Mehrwertdienst entspricht dabei ungefähr die Premium-SMS, welche ebenso zu hohen Kosten führen kann.
Missbrauch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Üblicherweise denkt man beim Begriff „Dialer“ gewöhnlich an solche Dialer, die von unseriösen, teilweise kriminellen Anbietern verbreitet werden, die ohne ausdrückliche oder nur unzureichende Zustimmung des Kunden erhöhte Gebühren abrechnen. 2003 wurde für Dialer in Deutschland zwingend die gesonderte Rufnummerngasse 0900-9 eingeführt. Dialer, die sich über andere als diese Nummerngasse einwählen, können nicht – wie vorgeschrieben – bei der Bundesnetzagentur registriert werden und sind damit illegal.
Mit ähnlichen Tricks wie Viren und Würmer wurden die Programme vorwiegend auf PCs mit dem Betriebssystem Windows verbreitet. Danach baute diese Software – ohne das Wissen des Benutzers – neue, kostenpflichtige Verbindungen zu teuren Mehrwertdienste-Nummern auf. Die Unerfahrenheit und Leichtgläubigkeit der Nutzer erlaubte den Verbreitern solcher Dialer große Einnahmen. In den Jahren 2002 und 2003 wurden dubiose Dialer auch mit Hilfe angeblicher Virenschutzprogramme bei ahnungslosen deutschen Internetnutzern installiert: Werbezuschriften per E-Mail von einem angeblichen „AntiVirus Team“ enthielten z. T. im Betreff den Zusatz „Weiterleiten“, bewarben aber per Link ein Programm namens downloadtool.exe oder antivirus.exe, das in Wirklichkeit einen 0190-Dialer darstellte. Daneben wurden zahlreiche vergleichbare Fälle bekannt.
Ein Anfang 2003 aufgetauchtes Visual-Basic-Script installierte ein Trojanisches Pferd, das Werte in der Windows-Registry und in den Sicherheitseinstellungen des Internet Explorers veränderte, damit ActiveX-Steuerelemente ohne Warnung aus dem Internet geladen werden können. Durch den Aufruf einer solchen Seite oder per E-Mail wurde ein teurer Dialer aus dem Internet heruntergeladen. Das Script schaltete auch den Modemlautsprecher ab und unterdrückte die Meldungen während des Aufbaus einer DFÜ-Verbindung.
Um Missbräuchen und ihren rechtlichen Konsequenzen für den „Nutzer“ vorzubeugen, ist eine umfangreiche Rechtsprechung entstanden und schließlich auch ein neues Gesetz (Mehrwertdienstegesetz (MWD-Gesetz)) verabschiedet worden, welches das Telekommunikationsgesetz um zwingende Vorgaben für Dialer ergänzte.
Auslands- und Satellitendialer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine besondere Form des Missbrauchs stellen Auslands- und Satellitendialer dar (auch bekannt als „Internationale Dialer“), die allerdings weder in- noch ausländische Mehrwertdienste anwählen, sondern lediglich ausländische Nummern bzw. Satellitennummern. Die Initiatoren verdienen dabei durch Ausschüttungsvereinbarungen mit ausländischen Netzbetreibern. Auf den Telefonrechnungen sind solche Verbindungen daher auch nicht als Mehrwertdienste ausgewiesen, sondern lediglich als gewöhnliche Auslandsverbindungen. Rechtlich wird auch die Illegalität dieser Form vertreten, so dass geschädigte Teilnehmer Netzbetreibern solche in Rechnung gestellte Verbindungen nicht bezahlen müssen bzw. vom in Rechnung stellenden Netzbetreiber zurückfordern können.[3]
Schutz vor Dialern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Um sich zu schützen, kann man bei seiner Telefongesellschaft eine Sperrung entsprechender Sonderrufnummern für den eigenen Anschluss beantragen – wie man entsprechend auch alle ausgehenden Mehrwertdienste auf diese Art weitgehend sperren lassen kann. Diese Sperrung betrifft dann allerdings auch den Faxabruf von Informationen – die etwa in TV-Sendungen angeboten werden – und gilt auch für Support-Rufnummern.
Da in Deutschland selbst die eigentlich sicheren Vorwahlen 0191 bis 0195, die für den Internetzugang per Modem reserviert sein sollten, bereits von Dialer-Anbietern missbraucht wurden,[4] sichert ein solches Vorgehen nicht vollumfänglich ab. Als zusätzlichen Schutz vor Dialern gibt es im Elektronik-Fachhandel sogenannte „Dialer-Blocker“, welche zwischen Computer und TAE-Anschlussdose installiert werden. In ein solches Gerät können bis zu 12 Rufnummern als Positivliste eingegeben werden. Sobald eine Rufnummer nicht mit den gespeicherten Nummern übereinstimmt, wird der Anwahlversuch unterbunden.
Benutzer, die sich ausschließlich über DSL mit dem Internet verbinden, sind nicht von Dialern betroffen, sofern die DSL-Verbindung über die Netzwerkkarte zustande kommt und die einzige Verbindung des Computers zur Außenwelt ist. Ein Dialer kann dann zwar heruntergeladen werden, ist jedoch wirkungslos, denn eine Einwahl über DSL ist nicht möglich, da es im DSL-Netz keine herkömmlichen Telefonnummern gibt. Deshalb haben die Entwickler von Dialern inzwischen den Zugang verändert. Er erfolgt nun über Mehrwertdienste im Mobilfunkbereich. Es erscheinen nun Dialogboxen wie: „Bitte geben Sie Ihre Handynummer ein. Sie erhalten sofort den Zugangscode per SMS.“
Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit dem 15. August 2003 ist in Deutschland das „Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern“ als Änderungsgesetz zum Telekommunikationsgesetz (TKG) in Kraft getreten, welches insbesondere mit § 66f TKG verpflichtende Regeln für Dialer-Anbieter und Registrierungspflicht statuierte. Für den Anbieter führt dieses zu folgenden Pflichten:
- Preisangabepflicht der Anbieter
- Preisobergrenzen, Legitimationsverfahren und automatische Trennung
- Registrierung von Anwählprogrammen (Dialer).
Zudem wurde ein Auskunftsanspruch des Verbrauchers gegenüber der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen eingeführt.
Am 4. März 2004 entschied der Bundesgerichtshof, dass für Dialernutzung anfallende Gebühren nicht gezahlt werden müssen, wenn der Dialer unwissentlich benutzt wurde und gewisse Sicherheitsvorkehrungen eingehalten wurden.[5] Mit Urteil vom 28. Juli 2005 hat der Bundesgerichtshof erneut die Position der Verbraucher gestärkt,[6] indem er dem Verbindungsnetzbetreiber einen eigenen Anspruch auf ein Entgelt absprach. In einem weiteren Urteil vom 20. Oktober 2005 hat der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung konsequent weiter entwickelt,[7] indem er dem Nutzer einen Rückzahlungsanspruch auf sein Entgelt zusprach, wenn dieser gegenüber dem Verbindungsnetzbetreiber unter Vorbehalt gezahlt hatte.
Strafrechtliche Aspekte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den meisten Fällen der erfolgreichen Dialer-Verbreitung handelt es sich um Betrug gemäß § 263 StGB[8] und ggf. noch um weitere Taten wie Datenveränderung nach § 303a StGB.[9]
Wenn der Einsatz eines Dialers Betrug darstellt, dann liegt eine Vortat gemäß § 261 StGB vor, so dass die Einziehung der Forderung den objektiven Tatbestand der Geldwäsche erfüllen könnte. Ein vergleichbares Problem gibt es beim Handypayment.
Schwachstellen der gesetzlichen Regelungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die gesetzlichen Regelungen erschweren das missbräuchliche Installieren von Dialern zwar etwas, haben allerdings viele prinzipielle Schwachstellen:
- Registrierung von Anwählprogrammen: Was ein Anwählprogramm macht, lässt sich durch „Ansehen“ des Dialers nicht feststellen. Das Verhalten kann von vielen Parametern abhängig gemacht werden (Datum, IP-Adresse, CPU, RAM-Ausbau, Anzahl der Nutzer, Nutzungsdauer, Vorhandensein von URLs im Internet) und sich bei der Registrierungsbehörde „zahm“ verhalten. Selbst wenn man den Quelltext vorliegen hat, sind solche versteckten Funktionen nicht immer einfach oder zuverlässig zu finden.
- Das Anwahlprogramm kann nachträglich modifiziert werden.
- Die Informationstexte der Anbieter sind bei Nichtstandardeinstellungen betreffs Schriften, Schriftgrößen und erlaubten Scripting-Sprachen häufig nur teilweise und unvollständig lesbar.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- www.computerbetrug.de
- Bundesnetzagentur
- Urteil des Bundesgerichtshofs vom 4. März 2004 (Aktenzeichen III ZR 96/03)
- Heise.de: Haftstrafen auf Bewährung wegen Dialer-Betrug
- 0900 Inhaber Recherche - Bei Problemen mit 0900 Nummern kann hier nach dem Rufnummerninhaber recherchiert werden
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Handy-Viren und Handy-Dialer ( vom 31. Januar 2013 im Internet Archive) – Seite bei Computerbetrug.de; Stand: 2011 (Abgerufen am 19. Dezember 2012)
- ↑ Nordmeyer: Mehrwertdienste und Anwählprogramme (Dialer) aus der Perspektive des Teilnehmeranschlussinhaber- und Kundenschutzes de lege lata und de lege ferenda sowie die Sonderfrage der Auslandsdialer. München 2009, S. 55 f.
- ↑ Nordmeyer: Mehrwertdienste und Anwählprogramme (Dialer) aus der Perspektive des Teilnehmeranschlussinhaber- und Kundenschutzes de lege lata und de lege ferenda sowie die Sonderfrage der Auslandsdialer. München 2009, S. 83 ff.
- ↑ Gericht bestätigt Verbot für 0193-Dialer – Artikel bei Heise online, vom 25. Oktober 2006 (Abgerufen am 19. Dezember 2012)
- ↑ BGH, Urteil vom 4. März 2004, Az. III ZR 96/03
- ↑ BGH, Urteil vom 28. Juli 2005, Az. III ZR 3/05, Volltext
- ↑ BGH, Urteil vom 20. Oktober 2005, Az. III ZR 37/05, Volltext
- ↑ Fülling/Rath: Internet-Dialer – Eine strafrechtliche Untersuchung, JuS 2005, Heft 7, S. 598 ff.
- ↑ AG Hamburg-St. Georg: MMR 2006, S. 345 ff. (Heft 5); LG Essen, Urteil vom 9. März 2007, Az. 52 KLs 24/06, Volltext