„Schaumparty“ – Versionsunterschied
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Als '''Schaumparty''' bezeichnet man eine Tanzveranstaltung (meist in einer [[Diskothek]]) bei der mit Hilfe einer [[Schaumkanone]] [[Schaum]] (mit einer Höhe von bis zu 1,50 Meter) auf der Tanzfläche aufgebracht wird. Sie sind vor allem im Sommer sehr beliebt. |
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Eine '''Schaumparty''' ist eine Festveranstaltung, bei der die Tanzfläche mithilfe von [[Leichtschaumgenerator]]en (auch Schaumkanonen genannt) und [[Seife]]nlösung komplett mit Schaum bedeckt wird. |
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Die ersten modernen Schaumpartys fanden im Zuge der Spaßtourismus-Welle der 1990er Jahre<ref>Vgl. Frédéric Beigbeder: ''Neununddreißigneunzig. 39.90.'' Rowohlt Verlag, 3. Auflage 2002, ISBN 978-3-499-23324-1.</ref> auf [[Ibiza]] statt. |
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Das für Schaumparties notwendige Zubehör kann von der Diskothek zusammen mit den für die Schaumherstellung nötigen Substanzen für die Schaumparties gemietet werden. Es gibt aber auch Diskotheken, in denen die Schaumkanone fest installiert ist und nur für die Schaumparty befüllt werden muß. |
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Schaumparties können auch durchaus einen hohen ästhetischen Reiz haben, insbesondere wenn der Schaum durch Ventilatoren verteilt wird. Es entsteht hierbei die Illusion eines Schneesturms. |
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Eine Mischung aus Schaumkonzentrat ([[Tensid]]) mit Wasser im Verhältnis von ca. 1:50 wird per Pumpe durch eine Vollkegeldüse (oder auch Vollkreisdüse) gegen ein feines Stoffnetz (Polyester-Lochstoff) gespritzt. Ein starker Luftstrom, der die gleiche Verlaufsrichtung wie die Flüssigkeit haben muss, drückt die Lösung durch das Netz. Dabei entsteht der Schaum an der Außenseite des Netzes. |
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In Abhängigkeit von Veranstaltungsdauer und -fläche werden bei einer Schaumparty so bis zu mehreren hundert Litern Schaumkonzentrat verschäumt. Moderne Schaumkanonen erreichen dabei Schaumleistungen von über 100.000 l/min und können flächige Schaumteppiche bis zu 1,5 m Höhe erzeugen. |
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Ende der 1990er zeigten Studenten des [[Massachusetts Institute of Technology]] mithilfe von Haushaltswaren und Geschirrspülmittel per Selbstversuch, dass eine Schaumparty auch mit einfachen Mitteln organisiert werden kann.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.mit.edu/people/ara/howto.html |wayback=20081219222300 |text=''How to throw your own foam party'' }}, Massachusetts Institute of Technology, abgerufen am 22. Dezember 2008.</ref> |
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== Sicherheit == |
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== Unfälle und Risiken == |
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Schaumparties sollten nur in Diskotheken mit Steinboden veranstaltet werden, da [[Parkett]]böden durch den Schaum wellig werden können. |
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Da bei einer Schaumparty die gesamte Körperoberfläche in Kontakt mit der Seifenlösung geraten kann, muss deren korrekte Herstellung – insbesondere das richtige Verhältnis von Schaumflüssigkeit zu Wasser – unbedingt gewährleistet sein. Anderenfalls sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Reizungen der Haut, der Schleimhäute sowie der Atemwege zu befürchten.<ref>[http://wap.bild.de/news/inland/news-inland/party-schaum-loest-brechreiz-aus-30925400.bild.html ''400 Verletzte – Party-Schaum auf Abi-Party löst Brechreiz aus''], bild.de vom 20. Juni 2013, abgerufen am 22. Juni 2013.</ref><ref>[http://www.die-topnews.de/vier-verletzte-bei-schaumparty-314605 ''Vier Verletzte bei Schaumparty''], dpa-Meldung vom 4. August 2008. Veröffentlicht auf die-topnews.de am 4. August 2008, abgerufen am 21. Dezember 2008.</ref> Zudem besteht Rutschgefahr auf den meist glitschigen Böden. |
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Sollte dem Betreiber der Diskothek die Räumlichkeiten nicht gehören, sollte er den Besitzer des Bauwerks fragen, ob Schaumparties zulässig sind. Grundsätzlich sollte, sofern sich unter der Diskothek, in der eine Schaumparty stattfindet, noch Räume befinden, die Eigentümer oder Mieter darüber in Kenntnis gesetzt werden. |
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Außerdem muss penibel auf die elektrische Sicherheit geachtet werden: Der Schaum darf nicht mit elektrischen Geräten (Scheinwerfer, Boxen, Mischpult etc.) in Kontakt kommen, da dies einerseits eine Beschädigung der Komponenten darstellen, andererseits aber auch Stromstöße verursachen kann. |
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Im Juli 2008 kam es zu einem tödlichen Unfall bei einer Schaumparty: In einem Luxushotel im türkischen [[Antalya]] starben drei Touristen durch einen [[Elektrischer Kurzschluss|Kurzschluss]], der beim Umreißen einer Schaumkanone ausgelöst wurde.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.alanyabote.com/2008/08/29/prozes-wegen-todlicher-schaumparty-angestrengt |wayback=20090106142154 |text=''Prozess wegen tödlicher Schaumparty angestrengt'' }}, Alanya-Bote vom 29. August 2008, abgerufen am 22. Dezember 2008.</ref> |
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Auch von den Gästen mitgebrachte elektronische Geräte, wie Kameras und Handys, sind vor Feuchtigkeit zu schützen. |
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=== Schaumpartyprozess in Österreich === |
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Besucher von Schaumpartys sollten sich Ersatzkleidung mitnehmen. Eine Taxifahrt wird bei seifig-nasser Kleidung oft durch den Taxifahrer verweigert. Auch sollte man potentielle Schäden an der eigenen Kleidung berücksichtigen. Manche Schuhe zum Beispiel vertragen keine Seife: bei Kontakt löst sich der Leim, der Schuhsohlen mit Schuhkörper verbindet. |
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Auch andere Sicherheitsmängel wie Ausgleiten auf [[Kondensation|kondensierter]] Seifenlösung und fehlendes Sicherheitspersonal bergen Gefahren für Schaumpartybesucher. 2006 verurteilte ein österreichisches Gericht im sogenannten „Schaumpartyprozess“ drei Männer wegen fahrlässiger [[Gemeingefährdung]] mit Todesfolge zu sechs Monaten [[Bedingte Strafnachsicht|bedingter Freiheitsstrafe]] sowie zu Geldstrafen. 2004 war eine 17-Jährige bei einer Schaumparty im burgenländischen [[Oggau]] ausgeglitten und gestürzt. Anschließend erstickte sie unter einem Schaumberg. Unter den Verurteilten befand sich der Verleiher des Pools, der aufsichtführende Mitarbeiter des Poolverleihers sowie einer der beiden Organisatoren der Veranstaltung. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Boden rund um das Becken zu rutschig und die Treppe zu instabil gewesen sei. Weiterhin sei nicht ausreichend Sicherheitspersonal vor Ort gewesen und die Schaumparty nicht von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt worden.<ref>[http://oesterreich.orf.at/burgenland/stories/71396 ''Tödliche Party – Beschuldigte bekannten sich nicht schuldig''], auf [[orf.at]] am 21. November 2005, abgerufen am 3. Januar 2009.</ref><ref>[http://burgenland.orf.at/stories/85538 ''Schuldsprüche im Schaumparty-Prozess''], ORF Burgenland am 26. Januar 2006, abgerufen am 22. Dezember 2008.</ref><ref>[http://derstandard.at/?url=/?id=2319735 ''Prozess um Tod nach Schaumparty im Burgenland: Veranstalter freigesprochen''], derStandard.at am 27. Januar 2006, abgerufen am 3. Januar 2009.</ref> Der Prozess erregte großes regionales Aufsehen bis in den [[Burgenländischer Landtag|Burgenländischen Landtag]] hinein.<ref>{{Webarchiv|url=http://www.burgenland.at/media/file/378_64PRO_1.pdf |wayback=20071009155033 |text=''Stenographisches Protokoll der 64. Sitzung der XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages am 20. September 2006'' }} (PDF; 1 MB), abgerufen am 3. Januar 2009.</ref> |
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Auch Scheckkarten, Lotteriescheine und andere Objekte, die sich im Geldbeutel befinden, können Schaden nehmen, wenn sie mit dem Schaum in Kontakt kommen. |
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== Weblinks == |
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Der Schaum kann irritierend auf die Haut wirken. [[Allergiker]] sollten besonders darauf achten. Auch wenn der eingesetzte Schaum meist sehr mild ist, reagieren insbesondere Kontaktlinsenträger empfindlich auf den Schaum bei Augenkontakt. |
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{{Commonscat|Foam parties}} |
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== Einzelnachweise == |
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Durch die glitschige Umgebung rutscht man auf dem seifen Boden gerne aus, und kann dabei versehentlich auf andere Personen fallen, die aufgrund der Schaumdecke verborgen werden. |
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<references /> |
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Ein besonderes Sicherheitsproblem stellen Treppenstufen dar. Insbesondere wenn man die Baulichkeit nicht genau kennt, können diese, da sie im Schaum nicht zu sehen sind, oft zu Stolperfallen werden. Bei höherem Schaumpegel können auch Barhocker und Tische unter dem Schaum versteckt sein. |
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Prinzipiell ist auch der Umweltaspekt nicht zu vernachlässigen: auf Schaumpartys geraten große Mengen an Seifenwasser in die Kanalisation. Dies stellt ein [[Ökologie|ökologisches]] Problem dar. |
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siehe auch: [[Fiesta del Aqua]] (Wasserparty), [[Ibiza]] |
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[[en:Foam party]] |
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Aktuelle Version vom 25. Februar 2025, 13:48 Uhr

Eine Schaumparty ist eine Festveranstaltung, bei der die Tanzfläche mithilfe von Leichtschaumgeneratoren (auch Schaumkanonen genannt) und Seifenlösung komplett mit Schaum bedeckt wird.
Die ersten modernen Schaumpartys fanden im Zuge der Spaßtourismus-Welle der 1990er Jahre[1] auf Ibiza statt.
Technik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Eine Mischung aus Schaumkonzentrat (Tensid) mit Wasser im Verhältnis von ca. 1:50 wird per Pumpe durch eine Vollkegeldüse (oder auch Vollkreisdüse) gegen ein feines Stoffnetz (Polyester-Lochstoff) gespritzt. Ein starker Luftstrom, der die gleiche Verlaufsrichtung wie die Flüssigkeit haben muss, drückt die Lösung durch das Netz. Dabei entsteht der Schaum an der Außenseite des Netzes. In Abhängigkeit von Veranstaltungsdauer und -fläche werden bei einer Schaumparty so bis zu mehreren hundert Litern Schaumkonzentrat verschäumt. Moderne Schaumkanonen erreichen dabei Schaumleistungen von über 100.000 l/min und können flächige Schaumteppiche bis zu 1,5 m Höhe erzeugen.
Ende der 1990er zeigten Studenten des Massachusetts Institute of Technology mithilfe von Haushaltswaren und Geschirrspülmittel per Selbstversuch, dass eine Schaumparty auch mit einfachen Mitteln organisiert werden kann.[2]
Unfälle und Risiken
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Da bei einer Schaumparty die gesamte Körperoberfläche in Kontakt mit der Seifenlösung geraten kann, muss deren korrekte Herstellung – insbesondere das richtige Verhältnis von Schaumflüssigkeit zu Wasser – unbedingt gewährleistet sein. Anderenfalls sind gesundheitliche Beeinträchtigungen wie Reizungen der Haut, der Schleimhäute sowie der Atemwege zu befürchten.[3][4] Zudem besteht Rutschgefahr auf den meist glitschigen Böden.
Im Juli 2008 kam es zu einem tödlichen Unfall bei einer Schaumparty: In einem Luxushotel im türkischen Antalya starben drei Touristen durch einen Kurzschluss, der beim Umreißen einer Schaumkanone ausgelöst wurde.[5]
Schaumpartyprozess in Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auch andere Sicherheitsmängel wie Ausgleiten auf kondensierter Seifenlösung und fehlendes Sicherheitspersonal bergen Gefahren für Schaumpartybesucher. 2006 verurteilte ein österreichisches Gericht im sogenannten „Schaumpartyprozess“ drei Männer wegen fahrlässiger Gemeingefährdung mit Todesfolge zu sechs Monaten bedingter Freiheitsstrafe sowie zu Geldstrafen. 2004 war eine 17-Jährige bei einer Schaumparty im burgenländischen Oggau ausgeglitten und gestürzt. Anschließend erstickte sie unter einem Schaumberg. Unter den Verurteilten befand sich der Verleiher des Pools, der aufsichtführende Mitarbeiter des Poolverleihers sowie einer der beiden Organisatoren der Veranstaltung. Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass der Boden rund um das Becken zu rutschig und die Treppe zu instabil gewesen sei. Weiterhin sei nicht ausreichend Sicherheitspersonal vor Ort gewesen und die Schaumparty nicht von der zuständigen Aufsichtsbehörde genehmigt worden.[6][7][8] Der Prozess erregte großes regionales Aufsehen bis in den Burgenländischen Landtag hinein.[9]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Vgl. Frédéric Beigbeder: Neununddreißigneunzig. 39.90. Rowohlt Verlag, 3. Auflage 2002, ISBN 978-3-499-23324-1.
- ↑ How to throw your own foam party ( vom 19. Dezember 2008 im Internet Archive), Massachusetts Institute of Technology, abgerufen am 22. Dezember 2008.
- ↑ 400 Verletzte – Party-Schaum auf Abi-Party löst Brechreiz aus, bild.de vom 20. Juni 2013, abgerufen am 22. Juni 2013.
- ↑ Vier Verletzte bei Schaumparty, dpa-Meldung vom 4. August 2008. Veröffentlicht auf die-topnews.de am 4. August 2008, abgerufen am 21. Dezember 2008.
- ↑ Prozess wegen tödlicher Schaumparty angestrengt ( vom 6. Januar 2009 im Internet Archive), Alanya-Bote vom 29. August 2008, abgerufen am 22. Dezember 2008.
- ↑ Tödliche Party – Beschuldigte bekannten sich nicht schuldig, auf orf.at am 21. November 2005, abgerufen am 3. Januar 2009.
- ↑ Schuldsprüche im Schaumparty-Prozess, ORF Burgenland am 26. Januar 2006, abgerufen am 22. Dezember 2008.
- ↑ Prozess um Tod nach Schaumparty im Burgenland: Veranstalter freigesprochen, derStandard.at am 27. Januar 2006, abgerufen am 3. Januar 2009.
- ↑ Stenographisches Protokoll der 64. Sitzung der XVIII. Gesetzgebungsperiode des Burgenländischen Landtages am 20. September 2006 ( vom 9. Oktober 2007 im Internet Archive) (PDF; 1 MB), abgerufen am 3. Januar 2009.