„Wellenplan“ – Versionsunterschied
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#WEITERLEITUNG [[Frequenzplan]] |
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Ein '''Wellenplan''' ist ein [[Vertrag|Abkommen]] zur Festlegung der [[Sendefrequenz]]en und Sendeleistungen in einem bestimmten [[Frequenzband]]. Ein Wellenplan muss die Interessen der [[Sendeanlage|Senderbetreiber]] unter den Aspekt der beschränkten Anzahl zur Verfügung stehenden [[Frequenz]]en berücksichtigen. |
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Die Erstellung eines Wellenplans für Frequenzbereiche mit länderübergreifender Reichweite ([[Langwelle|Lang-]], [[Mittelwelle|Mittel-]] und [[Kurzwelle]]) ist stets eine komplizierte internationale Angelegenheit, da [[Hoheit (Staatsrecht)|Hoheitsrechte]] und Sicherheitsaspekte davon berührt werden. |
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''Siehe auch:'' |
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* [[Kopenhagener Wellenplan]] |
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* [[Genfer Wellenplan]] |
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* [[International Telecommunication Union]] |
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* [[Frequenznutzungsplan]] |
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[[Kategorie:Funktechnik]] |
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[[Kategorie:Rundfunk]] |
Aktuelle Version vom 3. Juni 2023, 15:10 Uhr
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