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„Wellenplan“ – Versionsunterschied

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#WEITERLEITUNG [[Frequenzplan]]
Ein '''Wellenplan''' ist ein [[Vertrag|Abkommen]] zur Festlegung der [[Sendefrequenz]]en und Sendeleistungen in einem bestimmten [[Frequenzband]]. Ein Wellenplan muss die Interessen der [[Sendeanlage|Senderbetreiber]] unter den Aspekt der beschränkten Anzahl zur Verfügung stehenden [[Frequenz]]en berücksichtigen.

Die Erstellung eines Wellenplans für Frequenzbereiche mit länderübergreifender Reichweite ([[Langwelle|Lang-]], [[Mittelwelle|Mittel-]] und [[Kurzwelle]]) ist stets eine komplizierte internationale Angelegenheit, da [[Hoheit (Staatsrecht)|Hoheitsrechte]] und Sicherheitsaspekte davon berührt werden.

''Siehe auch:''

* [[Kopenhagener Wellenplan]]
* [[Genfer Wellenplan]]
* [[International Telecommunication Union]]
* [[Frequenznutzungsplan]]

[[Kategorie:Funktechnik]]
[[Kategorie:Rundfunk]]

Aktuelle Version vom 3. Juni 2023, 15:10 Uhr

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