„Luftfahrzeug“ – Versionsunterschied
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{{Weiterleitungshinweis|Fluggerät|Zu Fluggeräten für die Raumfahrt siehe [[Raumflugkörper]].}} |
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Ein '''Luftfahrzeug''' ist eine [[Maschine]], die zum gesteuerten [[Atmosphäre|atmosphärischen]] Flug fähig ist und damit Grundlage der [[Luftfahrt]]. Luftfahrzeuge können in zwei große Kategorien unterteilt werden: |
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[[Datei:Airbus A320-200 Airbus Industries (AIB) "House colors" F-WWBA - MSN 001 (10276181983).jpg|mini|Das [[Verkehrsflugzeug]] [[Airbus-A320-Familie|Airbus A320]] der [[Airbus|Airbus S.A.S]] ist eines der meistgebauten europäischen Luftfahrzeuge]] |
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* Schwerer-als-[[Luft]]: [[Flugzeug]]e (Motor- und Segelflugzeuge), [[Tragschrauber]], [[Hubschrauber]] und [[Flugdrache]]n |
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'''Luftfahrzeug''' oder '''Fluggerät''' ist der [[Oberbegriff]] für ein [[Fahrzeug]], das hauptsächlich und beabsichtigt im [[Luftraum]] unterwegs ist. Pendants sind die [[Landfahrzeug]]e und die [[Wasserfahrzeug]]e. |
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* Leichter-als-Luft: [[Ballon]]e und [[Luftschiff]]e |
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== Allgemeines == |
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In Deutschland werden Luftfahrzeuge in Artikel Eins des [[Luftverkehrsgesetz]]es definiert und in [[Luftfahrzeugklasse]]n unterteilt. |
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Mit Luftraum ist der innerhalb der [[Erdatmosphäre]] liegende Teil gemeint, in welchem sich Luftfahrzeuge [[Fortbewegung|fortbewegen]], entweder durch [[Fliegen (Fortbewegung)|Fliegen]] oder durch [[Ballonfahren#Fahren oder fliegen|Fahren]]. Die Erdatmosphäre hat keine scharfe obere Grenze zum [[Weltraum]]. Flüge unterhalb einer [[Flughöhe]] von etwa 100 km ([[Kármán-Linie]]) gelten im Allgemeinen als [[Luftfahrt]], oberhalb als [[Raumfahrt]]. In {{§|1|LuftVG|juris}} Abs. 2 [[Luftverkehrsgesetz|LuftVG]] (Deutschland) wird bei Luftfahrzeugen und [[Luftfahrzeugklasse]]n vom Luftraum gesprochen.<ref>siehe auch § 11 |
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[[Bild:MV-22 Osprey 1.jpg|right|460px|thumb|[[Bell-Boeing V-22]]]] |
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[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10011306 Luftfahrtgesetz (Österreich)] und Art. 2 [https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19480335/index.html Luftfahrtgesetz (Schweiz)]</ref> |
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== Prinzip „schwerer als Luft“ (Fliegen) == |
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Luftfahrzeuge nehmen am [[Luftverkehr]] teil. Hauptverwendungszweck ist die [[Fortbewegung]] von [[Person]]en ([[Personentransport]]) oder [[Frachtgut|Frachtgütern]] ([[Gütertransport]]) im Luftraum. Im [[Weltall]] sind [[Raumfahrzeug]]e unterwegs. Nach dem Verwendungszweck wird zwischen militärischen ([[militärische Luftfahrt]]) und zivilen Luftfahrzeugen ([[zivile Luftfahrt]]) unterschieden. Innerhalb der zivilen Luftfahrt wiederum gibt es den gewerblichen Luftverkehr und den [[Sportflugzeug|Sportflugverkehr]]. |
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Herkömmliche [[Flugzeug|Flugzeuge]] mit starren [[Tragfläche]]n erzeugen Schub mit Hilfe von [[Propeller]]n oder [[Strahltriebwerk|Luftstrahltriebwerken]], wodurch das Flugzeug nach vorne durch die Luft geschoben wird. Durch den speziellen Querschnitt der Tragflächen (Wölbung) und die Anströmsituation ([[Anstellwinkel]], [[Geschwindigkeit]]) entsteht ein Druckunterschied zwischen der Flügelober- und der Unterseite. Dadurch entsteht ein [[Sog]] nach oben, der proportional zur Flügelfläche ist und dessen [[Auftrieb]]skraft das Flugzeug in der Luft trägt. |
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== Arten == |
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[[Segelflugzeug|Segelflugzeuge]] haben keinen eigenen Antrieb und müssen ihre Antriebsenergie aus [[Aufwind]]en gewinnen, um der [[Schwerkraft]] entgegen zu wirken. Gelingt dies nicht, so muss das Segelflugzeug relativ zur Luft sinken, um seine Vorwärtsgeschwindigkeit beizubehalten. Dennoch können Segelflugzeuge Höhe halten oder gewinnen, wenn sie in genügend starken Aufwinden fliegen oder in ihnen kreisen („Bart“). Sie werden zum Starten von einem Motorflugzeug oder einer [[Motorwinde]] auf eine ausreichende Ausgangshöhe geschleppt. |
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Zur [[Verkehrsinfrastruktur]] des zivilen gewerblichen Luftverkehrs gehören:<ref>[https://books.google.de/books?id=BGTpBQAAQBAJ&pg=PA1&dq=verkehrsweg&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjh9ovP7JnuAhWGPOwKHQukDi84FBC7BTABegQIBRAH#v=onepage&q=verkehrsweg&f=false Peter Maurer, ''Luftverkehrsmanagement: Basiswissen'', 2006, S. 1]</ref> |
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{| class="wikitable" style="padding:1em; vertical-align:top; border:2px;" |
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[[Hängegleiter]] und [[Gleitschirm]]e fliegen nach demselben Prinzip, nur ist ihr [[Gleitwinkel]] ungünstiger. Dafür erlauben sie ein etwas unmittelbareres Naturerlebnis als im Segelflugzeug. |
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! [[Transportmittel]] |
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! [[Verkehrsweg]] |
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! [[Verkehrsinfrastruktur]] |
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! [[Abstand|Entfernungen]] |
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| [[Ballon]]e, [[Flugzeug]]e ([[Passagierflugzeug]]e,<br />[[Frachtflugzeug]]e); [[Hubschrauber]], [[Luftschiff]]e || [[Luftstraße]]n, [[Kurs (Navigation)|Tracks]] || [[Flugplatz|Flugplätze]], [[Fluggesellschaft]]en,<br />[[Flugsicherung]], [[Luftfahrtrecht]] || [[Kurzstreckenflugzeug]]e, [[Mittelstreckenflugzeug]]e, [[Langstreckenflugzeug]]e |
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Als Transportmittel dienen beim gewerblichen Personenflugverkehr die [[Passagierflugzeug]]e, beim [[Luftfrachtverkehr]] die [[Frachtflugzeug]]e sowie die Beiladung in Passagierflugzeugen. |
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[[Hubschrauber]] haben einen drehenden [[Rotor]] (einen Drehflügel), der sowohl Auftrieb als auch Vorwärtsschub liefert. [[Tragschrauber]] haben ebenfalls einen Rotor, der jedoch passiv im Luftstrom mitrotiert, und brauchen daher ebenfalls mindestens ein konventionelles Triebwerk. |
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{| class="wikitable" style="padding:1em; vertical-align:top; border:2px;" |
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[[Rakete]]n fliegen in Folge des Rückstoßantriebs, der alle zum Fliegen nötigen Kräfte liefert. Ein [[Geschoss]] bewegt sich ohne Antrieb durch den Raum. Es erhält seine Geschwindigkeit in der Startphase, entweder in einem Katapult, in einem Rohr, in dem sich zum Beispiel durch eine Sprengladung schnell ausdehnendes Gas befindet oder durch eine elektromagnetische Beschleunigung. Geschosse und Raketen können im Unterschied zu anderen Luftfahrzeugen sich auch im Vakuum bewegen. |
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! [[Verkehrsart]] |
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! [[Transportmittel|Transport-]] oder<br /> [[Verkehrsmittel]] |
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! [[Verkehrsträger]] |
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| [[Luftverkehr]] || * [[Passagierflugzeug]]e<br /> * [[Frachtflugzeug]]e || [[Fluggesellschaft]]en |
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Es gibt im zivilen Luftverkehr den gewerblichen und den nicht gewerblichen Luftverkehr.<ref>[https://books.google.de/books?id=eycmBgAAQBAJ&pg=PA161&dq=Verkehrsart+lexikon&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwj_oMrCxtvzAhVJSPEDHWiLAK04ChDoAXoECAEQAQ#v=onepage&q=Verkehrsart%20lexikon&f=false Niels Klußmann/Arnim Malik, ''Lexikon der Luftfahrt'', 2004, S. 160 f.]</ref> Zum gewerblichen gehören der [[Linienverkehr]] und der Nicht-Linienverkehr. Letzterer umfasst den [[Charterverkehr]], der sich wiederum aus dem [[Pauschalreise|Pauschalflugreiseverkehr]] und dem Tramp- und Anforderungsverkehr sowie dem [[Lufttaxi|Taxiverkehr]], [[Rundflug]], [[Bildflug]] oder Reklameflug zusammensetzt. |
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Eine noch im Versuchsstadium befindliche Form des Fliegens ist das elektrostatische Fliegen nach dem Prinzip des [[Biefeld-Brown-Effekt]]s. Es wird beim [[Lifter]] ausgenutzt, der bisher nur in Form einiger kleiner [[Flugmodell]]e realisiert wurde. |
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== Systematik == |
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=== Prinzip „leichter als Luft“ (Fahren) === |
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{{Hauptartikel|Luftfahrzeugklasse}} |
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''Luftfahrzeuge leichter als Luft'' schweben in der Luft ([[statischer Auftrieb]]) und ''Luftfahrzeuge schwerer als Luft'' fliegen, indem sie [[Dynamischer Auftrieb|dynamischen Auftrieb]] erzeugen. Man kann auch zwischen Luftfahrzeugen ''mit'' eigenem und ''ohne'' eigenen [[Antrieb]] unterscheiden: |
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* Luftfahrzeuge |
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Luftfahrzeuge, die leichter als Luft sind, schweben in der Luft aus dem gleichen Grund, aus dem auch ein [[Schiff]] im [[Wasser]] schwimmt, nämlich [[Auftrieb]] durch Verdrängung. Die Luft wird durch ein leichteres [[Traggas]] wie [[Helium]], [[Wasserstoff]] oder [[Heißluft]] verdrängt. Der Auftrieb entsteht aus dem Gewichtsunterschied der Gase. |
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** Luftfahrzeuge leichter als Luft (genauer: spezifisch leichter als Luft, siehe [[Wichte]]) |
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*** ohne Kraftantrieb: [[Freiballon]]e, [[Fesselballon]]e, [[Heißluftballon]]e |
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*** mit Kraftantrieb: [[Luftschiff]]e |
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** Luftfahrzeuge schwerer als Luft |
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*** ohne Kraftantrieb: [[Segelflugzeug]]e, [[Hängegleiter]], [[Gleitschirm]]e |
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*** mit Kraftantrieb: [[Flugzeug]]e, [[Drehflügler]] |
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Daneben gibt es Luftfahrzeuge, die nicht in diese Kategorien passen, weil sie weder statischen noch dynamischen Auftrieb nutzen (siehe in Abschnitt [[#Schwerer als Luft]]). |
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[[Gasballon]]s und [[Heißluftballon]]s haben keinen Antrieb und treiben mit dem Wind. [[Luftschiff]]e sind [[aerodynamisch]] geformt, mit Motoren und [[Propeller]]n ausgestattet und dadurch steuerbar. |
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Laut Luftverkehrsgesetz sind ''unbemannte Fluggeräte, Rettungsfallschirme und Luftsportgeräte'' Luftfahrzeuge, ebenso ''Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper,'' solange sie sich im Luftraum befinden. Geräte, die 30 Meter über Grund oder Wasser nicht überschreiten können (z. B. [[Luftkissenfahrzeug]]e), gelten ''nicht'' als Luftfahrzeuge ({{§|1|LuftVG|juris}} Abs. 2 Nr. 11 LuftVG).<ref>„sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.“</ref> |
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== Sonstige Luftfahrzeuge == |
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Daneben werden im deutschen [[Luftrecht]] auch [[Flugmodell]]e und [[Fallschirm]]e und [[Drachen]] als Luftfahrzeug definiert. |
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Nicht alle Luftfahrzeuge bedürfen der Zulassung. Welche zulassungsbedürftig sind, bestimmt die {{§|1|LuftVZO|juris|text=Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in § 1}} und {{§|6|LuftVZO|juris|text=§ 6}}. |
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== Luftfahrzeugbestand in Deutschland == |
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Definitionen einzelner Untergruppen von Luftfahrzeugen sind international ähnlich, aber nicht identisch. Nationale Klassifikationen unterscheiden sich beispielsweise aufgrund von Bauvorschriften oder Gewichtsgrenzen. |
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Nach Angaben des Luftfahrt-Bundesamtes gab es [[2000]] insgesamt 12272 motorisierte Luftfahrzeuge (ohne Luftschiffe) für den zivilen [[Luftverkehr]]. |
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Darunter: |
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*9950 Flugzeuge mit einem Startgewicht bis 2 Tonnen |
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*907 Flugzeuge mit einem Startgewicht von 2 bis 20 Tonnen |
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*595 Flugzeuge mit einem Startgewicht von über 20 Tonnen, darunter 556 mit [[Strahlturbine]]n. |
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*820 Hubschrauber |
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== Unbemannte Luftfahrzeuge == |
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== Liste von Luftfahrzeugen == |
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Anders als in anderen Fahrzeugklassen haben sich bei Luftfahrzeugen [[Unbemanntes Luftfahrzeug|unbemannte Luftfahrzeuge]], auch Drohnen genannt, bereits relativ stark verbreitet. Sie werden sowohl im zivilen als auch militärischen Luftverkehr eingesetzt. Sehr kleine Drohnen sind zudem im Freizeitbereich verbreitet, der Übergang zum [[Flugmodell|Modellflugzeug]] ist hier fließend. |
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Siehe hierzu die [[Liste von Flugzeugtypen]] und [[Liste von Hubschraubertypen]]. |
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== Geschichte der Luftfahrzeuge == |
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{{Hauptartikel|Geschichte der Luftfahrt}} |
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* [[Ballon]] (speziell [[Freiluftballon]], da [[Fesselballon]] ortsfest) |
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Die Möglichkeit der Luftfahrt „leichter als Luft“ war schon lange als Schweben bekannt, z. B. steigt Asche in heißer Luft auf. Auf diese Erfahrungen aufbauend, bauten die [[Gebrüder Montgolfier]] 1783 den ersten [[Heißluftballon]].<ref name="Höhler2001">{{Literatur |Autor=Sabine Höhler |Titel=Luftfahrtforschung und Luftfahrtmythos: Wissenschaftliche Ballonfahrt in Deutschland, 1880–1910 |Verlag=[[Campus Verlag]] |Datum=2001 |ISBN=3-593-36840-4 |Seiten=102 ff. |Sprache=de |Online={{Google Buch |BuchID=aXAuc3aXe2QC |Seite=102}}}}</ref> Die Luftfahrt „schwerer als Luft“ entwickelte sich erst danach. Ihr Anfang im 19. Jahrhundert waren die [[Gleitflug|Gleitflüge]]. [[Albrecht Berblinger]] scheiterte trotz wohl flugfähigem Gleiter noch 1811 beim Versuch, die [[Donau]] zu überfliegen, aufgrund widriger Umstände, wohingegen die Zahl der von [[Otto Lilienthal]] ab 1891 absolvierten Gleitfüge auf mindestens 2000 geschätzt wird.<ref name="Schwipps1988" /><ref name="Groß2011" /> |
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** [[Gasballon]] |
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*** [[Heliumballon]] |
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== Leichter als Luft {{Anker|Leichter als Luft}} == |
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*** [[Wasserstoffballon]] |
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[[Datei:Zeppelin NT im Flug.jpg|mini|[[Zeppelin NT]]]] |
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** [[Heißluftballon]] |
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[[Datei:Ballon-eutelsat.jpg|mini|Gasballon]] |
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* [[Luftschiff]] |
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** [[Prallluftschiff]] (auch ''Blimp'' genannt) |
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Luftfahrzeuge mit einer geringeren [[Dichte]] als [[Luft]] schweben in der Luft nach einem ähnlichen Prinzip wie [[Schiff]]e im [[Wasser]] schwimmen. Der Grund ist ein [[statischer Auftrieb]] durch Verdrängung, was durch das [[Archimedisches Prinzip|Archimedische Prinzip]] erklärt wird. – „Leichter als Luft“ steht kurz für „leichter als ''die vom Fahrzeug verdrängte'' Luft“. Man spricht hier von „Fahren“ im Unterschied zum „Fliegen“ der „Schwerer-als-Luft“-Luftfahrzeuge. Die Luft wird durch ein weniger dichtes ([[Spezifisches Gewicht|spezifisch leichteres]]) [[Traggas]] wie [[Helium]], [[Wasserstoff]] oder [[Heißluft]] verdrängt. Der Auftrieb entsteht aus der [[Subtraktion|Differenz]] zwischen dem Gewicht des Fahrzeugs und demjenigen der durch das Fahrzeug verdrängten Luft. |
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** [[Halbstarres Luftschiff]] |
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** [[Starrluftschiff]] (z.B. Zeppelin) |
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[[Gasballon]]s und [[Heißluftballon]]s haben keinen [[Antrieb]], sie bewegen sich passiv durch den [[Wind]]. [[Luftschiff]]e sind [[Aerodynamik|aerodynamisch]] geformt, haben Motoren und [[Propeller]] und sind dadurch steuerbar. Heutige [[Prallluftschiff]]e (auch ''Blimps'' genannt) sind meist geringfügig schwerer als Luft und benötigen einen kleinen Teil ihrer Propellerleistung für die verbleibende Auftriebskomponente. |
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** [[Militärluftschiff]] |
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** [[Verkehrsluftschiff]] |
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Leichter-als-Luft-Fahrzeuge haben ähnlich wie Schiffe das Potenzial, extrem große Lasten mit vergleichsweise geringem Energieaufwand zu transportieren. Anders als bei Schiffen, deren Tiefgang im Wasser abhängig von der Zuladung um lediglich wenige Meter variiert, treiben Leichter-als-Luft-Fahrzeuge bei Entladung kilometerweit in die Atmosphäre ab – das Problem des [[Auftriebsausgleich]]s konnte bei großen Nutzlasten bis heute nicht praxistauglich gelöst werden. Sie fungieren gegenwärtig als meist [[Unbemanntes Luftfahrzeug]] zur Informationsgewinnung ([[Wetterballon]]s, Forschungszwecke, [[Nachrichtengewinnung und Aufklärung#Militärische Aufklärung|militärische Aufklärung]]) oder als [[Kuriosum]] für Freizeit- oder Werbezwecke. |
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[[Image:Fairey Swordfish on Airfield.jpg|right|thumb|300px|[[Fairey Swordfish]] II]] |
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=== Schwerer als Luft === |
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== Schwerer als Luft == |
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* [[Drehflügler]] |
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[[Datei:A 380 meeting.jpg|mini|[[Airbus A380]]]] |
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** [[Hubschrauber]] oder ''Helikopter'' |
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[[Datei:Alouette Motte Piquet.jpg|mini|Hubschrauber [[Aérospatiale SA-319|Alouette III]]]] |
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** [[Tragschrauber]], auch ''Gyrocopter'' oder ''Autogyro'' |
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* [[Senkrechtstarter]] ([[VTOL]]-Flugzeug) |
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Luftfahrzeuge mit einer höheren Dichte als Luft können nicht durch statischen Auftrieb fliegen. Ihr statischer Auftrieb ist meist vernachlässigbar gering. |
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** [[Heckstarter]] |
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** [[Verwandlungsflugzeug]] |
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'''Mit dynamischem Auftrieb''' |
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*** [[Kippflügler]] |
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*** [[Kipprotorflugzeug]] |
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Stattdessen wird in der Regel beim [[Fliegen (Fortbewegung)#Technische Flugkörper|Fliegen]] durch Bewegung eines Tragflügelprofils in der Luft eine Auftriebskraft erzeugt: Die Luftströmungen bewirken einen [[Dynamischer Auftrieb|dynamischen Auftrieb]]. Es gibt verschiedene Bauarten; am wichtigsten sind Flugzeuge mit starren Tragflächen und [[Hubschrauber]], die mindestens einen [[Rotor]] (Drehflügel) haben. Bei Hubschraubern liefert der angetriebene Rotor sowohl den Auftrieb als auch die Vortriebskraft; Flugzeuge dagegen müssen eine Mindestgeschwindigkeit relativ zur Luft haben, um Auftrieb zu erzeugen. Es gibt auch Mischformen (zum Beispiel [[Senkrechtstarter]] als [[Kippflügel (Flugzeug)|Kippflügelflugzeug]] oder [[Kipprotor]]flugzeug), [[Segelflugzeug]]e, [[Gleitschirm]]e und [[Muskelkraft-Flugzeug]]e. |
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** [[Strahlschweber]] |
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* [[Flugzeug]] |
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[[Tragschrauber]] haben ebenfalls einen Rotor; dieser wird passiv durch den Fahrtwind in Rotation versetzt. Sie brauchen ein Triebwerk für den Vortrieb. |
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** [[Muskelkraft-Flugzeug]] |
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Es gibt Hubschrauber mit mehr als einem Rotor (siehe [[Transversale Rotoren]] und [[Tandemhubschrauber]]). |
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** [[Segelflugzeug]] |
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[[Multicopter]] haben im Modellbau, in der Robotik und als [[Kampfdrohne]] Bedeutung. |
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*** [[Hochleistungssegler]] |
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*** [[Motorsegler]] |
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'''Flugobjekte ohne statischen und ohne dynamischen Auftrieb''' |
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** [[Motorflugzeug]] ([[Propellerflugzeug]]) |
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*** [[Sportflugzeug]] |
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Schwerer als Luft, aber nicht mit dynamischem Auftrieb fliegend, sind zum Beispiel Raketen und Geschosse. [[Rakete]]n, [[Raketenrucksack|Raketenrucksäcke]] und [[Raketenflugzeug]]e werden durch [[Rückstoßantrieb|Rückstoß angetrieben]]. Raketenflugzeuge fliegen im Allgemeinen mit dynamischem Auftrieb. Andere Körper fallen ohne Auftrieb durch den Luftraum, zum Beispiel [[Wiedereintritt]]s-Raumfahrzeuge und [[Fallschirmspringer]] (mit [[Rundkappenfallschirm]] oder [[Wingsuit]]). |
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**** [[Ultraleichtflugzeug]] |
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*** [[Wasserflugzeug]] |
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== Luftfahrzeugbestand == |
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**** [[Flugboot]] |
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=== Deutschland === |
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**** [[Amphibienflugzeug]] |
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Mit Stand 31. Dezember 2019 gab es in Deutschland insgesamt 21.112 beim [[Luftfahrt-Bundesamt]] zugelassene zivile Luftfahrzeuge, dazu 4.210 [[Ultraleichtflugzeug#Aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge|aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge]], 603 [[Tragschrauber]] und sechs Ultraleicht-Hubschrauber, die bei den Luftsportbüros der Luftsportverbänden, dem [[Deutscher Aero Club|Deutschen Aero Club]] und dem [[Deutscher Ultraleichtflugverband|Deutschen Ultraleichtflugverband]] eingetragen sind. |
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*** [[Zivil-Flugzeug]], s. auch [[Zivile Luftfahrt]] ([[General Aviation]]) |
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** [[Düsenflugzeug]] ([[Jet]]) |
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Deutsche Luftfahrzeuge besitzen ein [[Luftfahrzeugkennzeichen|Kennzeichen]] in der Form D-XXXX. Dabei steht XXXX für vier Ziffern bei Segelflugzeugen und für vier Buchstaben bei allen anderen Luftfahrzeugen. Der auf das 'D-' folgende Buchstabe kategorisiert die Art und bei manchen Arten das Gewicht des Luftfahrzeugs, wie in der folgenden Tabelle aufgelistet. |
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*** [[Verkehrsflugzeug]], s. auch [[Kommerzielle Luftfahrt]] |
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**** [[Passagierflugzeug]] |
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{| class="wikitable" |
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**** [[Frachtflugzeug]] |
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|+ style="padding-bottom:1em"| Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen in Deutschland<ref name="laba">{{Internetquelle |url=https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Statistiken/Technik/Verkehrszulassung.html?nn=2092166 |titel=Anzahl der in Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge |werk=www.lba.de |hrsg=Luftfahrt-Bundesamt |datum=2020-03-03 |abruf=2020-04-11}}</ref> |
|||
** [[Militär-Flugzeug]] |
|||
<ref name="deac">{{Internetquelle |autor=Frank Einführer |url=https://www.daec.de/fileadmin/user_upload/files/2020/Luftsportgeraete_Buero/Statistik/LSG_B2019.pdf |titel=Geschäftsbericht 2019 Luftsportbüro |werk=www.daec.de |hrsg=Deutscher Aero Club |datum=2020-01-29 |seiten=11 |format=PDF |abruf=2020-04-11}}</ref> |
|||
*** [[Jagdflugzeug]] |
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|- class="hintergrundfarbe8" |
|||
*** [[Bomber]] |
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! [[Luftfahrzeugkennzeichen#Zivil|Kennzeichenklasse]]!! Beschreibung!! 2017 !! 2018 !! 2019 |
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*** [[Tankflugzeug]] |
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|- |
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*** [[Schulflugzeug]], [[Trainer]] |
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| A|| Flugzeuge > 20 t||style="text-align:right"| 753 ||style="text-align:right"| 740 ||style="text-align:right"| 749 |
|||
*** [[Transportflugzeug]] |
|||
|- |
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*** [[Aufklärungsflugzeug]] |
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| B|| Flugzeuge 14 – 20 t||style="text-align:right" | 37 ||style="text-align:right" | 39 ||style="text-align:right" | 42 |
|||
*** [[Drohne (Flugzeug)|Drohne]] |
|||
|- |
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* [[Hängegleiter]] (Gleitflug) |
|||
| C|| Flugzeuge 5,7 – 14 t||style="text-align:right" | 219 ||style="text-align:right" | 216 ||style="text-align:right" | 223 |
|||
** [[Gleitschirm]] ([[Paragleiter]]) |
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|- |
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** [[Drachenflieger]], [[Drachen]] |
|||
| E|| einmotorige Flugzeuge < 2 t||style="text-align:right" | 6.527 ||style="text-align:right" | 6.541 ||style="text-align:right" | 6.560 |
|||
* [[Rakete]] ([[Rückstoßantrieb]]) |
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|- |
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** [[Raketenflugzeug]] |
|||
| F|| einmotorige Flugzeuge 2 – 5,7 t||style="text-align:right" | 174 ||style="text-align:right" | 191 ||style="text-align:right" | 202 |
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* [[Geschoss]] |
|||
|- |
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* [[Lifter]] ([[Biefeld-Brown-Effekt]]) |
|||
| G|| mehrmotorige Flugzeuge < 2 t||style="text-align:right" | 219 ||style="text-align:right" | 215 ||style="text-align:right" | 218 |
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|- |
|||
| I|| mehrmotorige Flugzeuge 2 – 5,7 t||style="text-align:right" | 391 ||style="text-align:right" | 388 ||style="text-align:right" | 388 |
|||
|- |
|||
| H|| Drehflügler||style="text-align:right" | 729 ||style="text-align:right" | 728 ||style="text-align:right" | 729 |
|||
|- |
|||
| K|| Motorsegler ||style="text-align:right" | 3.528 ||style="text-align:right" | 3.619 ||style="text-align:right" | 3.683 |
|||
|- |
|||
| L|| Luftschiffe||style="text-align:right" | 3 ||style="text-align:right" | 3 ||style="text-align:right" | 3 |
|||
|- |
|||
| M|| Ultraleichtflugzeuge ||style="text-align:right" | 4.133 ||style="text-align:right" | 4.171 ||style="text-align:right" | 4.210 |
|||
|- |
|||
| M|| Ultraleicht-Tragschrauber ||style="text-align:right" | 594 ||style="text-align:right" | 608 ||style="text-align:right" | 603 |
|||
|- |
|||
| M|| Ultraleicht-Hubschrauber ||style="text-align:right" | - ||style="text-align:right" | - ||style="text-align:right" | 6 |
|||
|- |
|||
| O|| Ballone||style="text-align:right" | 1.102 ||style="text-align:right" | 1.080 ||style="text-align:right" | 1.078 |
|||
|- |
|||
| (vier Ziffern)|| Segelflugzeuge ||style="text-align:right" | 7.383 ||style="text-align:right" | 7.304 ||style="text-align:right" | 7.237 |
|||
|} |
|||
=== Österreich === |
|||
Nach Angaben von [[Austro Control]] sind in Österreich mit Stand vom 31. Dezember 2019 folgende Anzahl an Luftfahrzeugen registriert:<ref name="austrocontrol">{{Internetquelle |url=https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ac/data/uploads/ACE/Register/2019/Gesamt_2019_DE.pdf |titel=Auszug aus dem Luftfahrzeugregister der Republik Österreich |werk=www.austrocontrol.at |hrsg=Austro Control |datum=2020-01 |format=PDF |abruf=2020-04-11}}</ref> |
|||
{| class="wikitable" |
|||
|+ style="padding-bottom:1em"| Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen in Österreich<ref name="austrocontrol" /> |
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|- class="hintergrundfarbe8" |
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! [[Luftfahrzeugkennzeichen#Zivil|Kennzeichenklasse]]!! Beschreibung!! 2019 |
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| A, C || einmotorige Flugzeuge bis 2 t, 1 bis 3 Sitze||style="text-align:right" | 390 |
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|- |
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| D, K || einmotorige Flugzeuge bis 2 t, mehr 3 Sitze||style="text-align:right" | 261 |
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|- |
|||
| E ||einmotorige Flugzeuge 2 t bis 5,7 t||style="text-align:right" | 18 |
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| F ||mehrmotorige Flugzeuge bis 5,7 t||style="text-align:right" | 137 |
|||
|- |
|||
| G || Flugzeuge ab 5,7 t bis 14 t||style="text-align:right" | 61 |
|||
|- |
|||
| H || Flugzeuge ab 14 t bis 20 t||style="text-align:right" | 28 |
|||
|- |
|||
| I, L || Flugzeuge über 20 t||style="text-align:right" | 385 |
|||
|- |
|||
| W || Wasser- und Amphibienfahrzeuge||style="text-align:right" | 1 |
|||
|- |
|||
| X || Drehflügler||style="text-align:right" | 219 |
|||
|- |
|||
| Y || unbemannte Luftfahrzeuge||style="text-align:right" | 3 |
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=== Schweiz === |
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Nach Angaben des [[Bundesamt für Zivilluftfahrt|Bundesamtes für Zivilluftfahrt]] (BAZL) gab es am 25. September 2019 insgesamt 3284 in der Schweiz zugelassene zivile Luftfahrzeuge:<ref name="chstatistik">{{Internetquelle |url=https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/mobilitaet-verkehr/querschnittsthemen/zivilluftfahrt.assetdetail.9386719.html |titel=Zivilluftfahrtstatistik |werk=www.bfs.admin.ch |hrsg=Bundesamt für Statistik |datum=2019-09-25 |abruf=2020-04-11}}</ref> |
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|+ style="padding-bottom:1em"| Verkehrszulassung von Luftfahrzeugen in der Schweiz<ref name="chstatistik" /> |
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! [[Luftfahrzeugkennzeichen#Zivil|Kennzeichenklasse]]!! Beschreibung!! 2016 !! 2017 !! 2018 |
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| A, I, J, V|| Flugzeuge über 5,7 t||style="text-align:right" | 279 ||style="text-align:right" | 254 ||style="text-align:right" | 262 |
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| B, Q|| Freiballone ||style="text-align:right" | 339 ||style="text-align:right" | 329 ||style="text-align:right" | 323 |
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== Wirtschaftliche Aspekte == |
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Gemessen an der [[Verkehrsleistung]] des [[Güterverkehr]]s im Jahre 2020 erreichte die gesamte [[Frachtschifffahrt]] in Deutschland 473,7 Mio. t (davon 275,7 Mio. t [[Seefracht]]verkehr) und liegt damit noch vor dem [[Schienengüterverkehr]] (320,1 Mio. t). Unangefochten an der Spitze liegt der gesamte Verkehr mit Landfahrzeugen mit 3,2 Mrd. t. Der Luftverkehr steht an letzter Stelle mit 4,59 Mio. t.<ref>[[Statistisches Bundesamt]], ''Transport und Verkehr'', 2021</ref> |
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== Siehe auch == |
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{{Portal|Luftfahrt}} |
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* [[Chronologie der Luftfahrt]] |
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== Literatur == |
== Literatur == |
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* Ernst Götsch: ''Einführung in die Flugzeugtechnik''. Deutscher Fachverlag, Frankfurt 1971, ISBN 3-87234-041-7. |
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*[[Andreas Venzke]]: ''Pioniere des Himmels.'' Artemis & Winkler. Düsseldorf und Zürich 2002 |
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* Ernst Götsch: ''Luftfahrzeugtechnik''. Motorbuchverlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-613-02006-8. |
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* Jürgen Heermann: ''Warum sie oben bleiben''. Insel Verlag: Frankfurt am Main und Leipzig 2000, ISBN 3-458-34320-2. |
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* [[Oskar Höfling]]: ''Physik, Band II, Teil 1, Mechanik – Wärme''. 15. Auflage. Ferd. Dümmlers Verlag, Bonn 1994, ISBN 3-427-41145-1. |
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* ''Wie funktioniert das? Meyers erklärte Technik, Band 1''. Bibliographisches Institut, Mannheim und Zürich 1963. |
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* Klaus L. Schulte: ''Grundlagen des Fluges.'' K.L.S. Publ., Köln 2012, ISBN 978-3-942095-22-8. |
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* Ashley Holt: ''Engineering Analysis of Flight Vehicles.'' Dover Publications, 2012, ISBN 978-0-486-67213-7. |
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== Weblinks == |
== Weblinks == |
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{{Commonscat|Aircraft|Luftfahrzeug}} |
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* {{DNB-Portal|4168246-4}} |
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== Einzelnachweise == |
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*[http://www.erklaert.de Fliegen erklärt] |
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<references> |
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*[http://www.geocities.com/flugzeugfiles/index.html Flugzeug Index] |
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*[http://www.lba.de Deutsches Luftfahrt-Bundesamt] |
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{{Literatur |
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*[http://www.aviation.admin.ch/ Schweizerisches Bundesamt für Zivilluftfahrt] |
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|Autor=Sven Groß |
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*[http://www.austrianaviation.net Austrian Aviation Net] |
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|Titel=Tourismus und Verkehr: Grundlagen, Marktanalyse und Strategien von Verkehrsunternehmen |
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|Verlag=[[Oldenbourg Verlag]] |
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|Datum=2011 |
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|ISBN=978-3-486-70447-1 |
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|Seiten=166 ff. |
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|Online={{Google Buch |BuchID=tF-pDF4ve2cC |Seite=166}}}} |
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</ref> |
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<ref name="Schwipps1988"> |
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{{Literatur |
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|Autor=Werner Schwipps |
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|Titel=Der Mensch fliegt – Lilienthals Flugversuche in historischen Aufnahmen |
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|Verlag=Bernard & Graefe Verlag |
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|Ort=Koblenz |
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|Datum=1988 |
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|ISBN=3-7637-5838-0 |
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|Seiten=117 |
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|Zitat=Es will heute scheinen, daß die geschätzte Zahl von insgesamt 2000 Flügen zu gering angesetzt ist, …}} |
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{{Rechtshinweis}} |
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[[Kategorie:Luftfahrt]] |
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{{Normdaten|TYP=s|GND=4168246-4|LCCN=sh85049596}} |
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[[Kategorie:Fahrzeug]] |
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[[Kategorie:Luftfahrzeug| ]] |
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[[Kategorie:Luftverkehr]] |
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[[en:Aircraft]] |
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[[he:כלי טיס]] |
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[[it:Aeroplano]] |
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[[ja:航空機]] |
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[[la:Aeroplanum]] |
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[[pl:Statek powietrzny]] |
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[[sr:Ваздухоплов]] |
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[[sv:Flygplan]] |
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[[zh:飞机]] |
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[[ru:Самолёт]] |
Aktuelle Version vom 13. April 2025, 12:15 Uhr

Luftfahrzeug oder Fluggerät ist der Oberbegriff für ein Fahrzeug, das hauptsächlich und beabsichtigt im Luftraum unterwegs ist. Pendants sind die Landfahrzeuge und die Wasserfahrzeuge.
Allgemeines
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Luftraum ist der innerhalb der Erdatmosphäre liegende Teil gemeint, in welchem sich Luftfahrzeuge fortbewegen, entweder durch Fliegen oder durch Fahren. Die Erdatmosphäre hat keine scharfe obere Grenze zum Weltraum. Flüge unterhalb einer Flughöhe von etwa 100 km (Kármán-Linie) gelten im Allgemeinen als Luftfahrt, oberhalb als Raumfahrt. In § 1 Abs. 2 LuftVG (Deutschland) wird bei Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugklassen vom Luftraum gesprochen.[1]
Luftfahrzeuge nehmen am Luftverkehr teil. Hauptverwendungszweck ist die Fortbewegung von Personen (Personentransport) oder Frachtgütern (Gütertransport) im Luftraum. Im Weltall sind Raumfahrzeuge unterwegs. Nach dem Verwendungszweck wird zwischen militärischen (militärische Luftfahrt) und zivilen Luftfahrzeugen (zivile Luftfahrt) unterschieden. Innerhalb der zivilen Luftfahrt wiederum gibt es den gewerblichen Luftverkehr und den Sportflugverkehr.
Arten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zur Verkehrsinfrastruktur des zivilen gewerblichen Luftverkehrs gehören:[2]
Als Transportmittel dienen beim gewerblichen Personenflugverkehr die Passagierflugzeuge, beim Luftfrachtverkehr die Frachtflugzeuge sowie die Beiladung in Passagierflugzeugen.
Verkehrsart | Transport- oder Verkehrsmittel |
Verkehrsträger |
---|---|---|
Luftverkehr | * Passagierflugzeuge * Frachtflugzeuge |
Fluggesellschaften |
Es gibt im zivilen Luftverkehr den gewerblichen und den nicht gewerblichen Luftverkehr.[3] Zum gewerblichen gehören der Linienverkehr und der Nicht-Linienverkehr. Letzterer umfasst den Charterverkehr, der sich wiederum aus dem Pauschalflugreiseverkehr und dem Tramp- und Anforderungsverkehr sowie dem Taxiverkehr, Rundflug, Bildflug oder Reklameflug zusammensetzt.
Systematik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Luftfahrzeuge leichter als Luft schweben in der Luft (statischer Auftrieb) und Luftfahrzeuge schwerer als Luft fliegen, indem sie dynamischen Auftrieb erzeugen. Man kann auch zwischen Luftfahrzeugen mit eigenem und ohne eigenen Antrieb unterscheiden:
- Luftfahrzeuge
- Luftfahrzeuge leichter als Luft (genauer: spezifisch leichter als Luft, siehe Wichte)
- ohne Kraftantrieb: Freiballone, Fesselballone, Heißluftballone
- mit Kraftantrieb: Luftschiffe
- Luftfahrzeuge schwerer als Luft
- ohne Kraftantrieb: Segelflugzeuge, Hängegleiter, Gleitschirme
- mit Kraftantrieb: Flugzeuge, Drehflügler
- Luftfahrzeuge leichter als Luft (genauer: spezifisch leichter als Luft, siehe Wichte)
Daneben gibt es Luftfahrzeuge, die nicht in diese Kategorien passen, weil sie weder statischen noch dynamischen Auftrieb nutzen (siehe in Abschnitt #Schwerer als Luft).
Laut Luftverkehrsgesetz sind unbemannte Fluggeräte, Rettungsfallschirme und Luftsportgeräte Luftfahrzeuge, ebenso Raumfahrzeuge, Raketen und ähnliche Flugkörper, solange sie sich im Luftraum befinden. Geräte, die 30 Meter über Grund oder Wasser nicht überschreiten können (z. B. Luftkissenfahrzeuge), gelten nicht als Luftfahrzeuge (§ 1 Abs. 2 Nr. 11 LuftVG).[4]
Nicht alle Luftfahrzeuge bedürfen der Zulassung. Welche zulassungsbedürftig sind, bestimmt die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in § 1 und § 6.
Definitionen einzelner Untergruppen von Luftfahrzeugen sind international ähnlich, aber nicht identisch. Nationale Klassifikationen unterscheiden sich beispielsweise aufgrund von Bauvorschriften oder Gewichtsgrenzen.
Unbemannte Luftfahrzeuge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anders als in anderen Fahrzeugklassen haben sich bei Luftfahrzeugen unbemannte Luftfahrzeuge, auch Drohnen genannt, bereits relativ stark verbreitet. Sie werden sowohl im zivilen als auch militärischen Luftverkehr eingesetzt. Sehr kleine Drohnen sind zudem im Freizeitbereich verbreitet, der Übergang zum Modellflugzeug ist hier fließend.
Geschichte der Luftfahrzeuge
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Möglichkeit der Luftfahrt „leichter als Luft“ war schon lange als Schweben bekannt, z. B. steigt Asche in heißer Luft auf. Auf diese Erfahrungen aufbauend, bauten die Gebrüder Montgolfier 1783 den ersten Heißluftballon.[5] Die Luftfahrt „schwerer als Luft“ entwickelte sich erst danach. Ihr Anfang im 19. Jahrhundert waren die Gleitflüge. Albrecht Berblinger scheiterte trotz wohl flugfähigem Gleiter noch 1811 beim Versuch, die Donau zu überfliegen, aufgrund widriger Umstände, wohingegen die Zahl der von Otto Lilienthal ab 1891 absolvierten Gleitfüge auf mindestens 2000 geschätzt wird.[6][7]
Leichter als Luft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Luftfahrzeuge mit einer geringeren Dichte als Luft schweben in der Luft nach einem ähnlichen Prinzip wie Schiffe im Wasser schwimmen. Der Grund ist ein statischer Auftrieb durch Verdrängung, was durch das Archimedische Prinzip erklärt wird. – „Leichter als Luft“ steht kurz für „leichter als die vom Fahrzeug verdrängte Luft“. Man spricht hier von „Fahren“ im Unterschied zum „Fliegen“ der „Schwerer-als-Luft“-Luftfahrzeuge. Die Luft wird durch ein weniger dichtes (spezifisch leichteres) Traggas wie Helium, Wasserstoff oder Heißluft verdrängt. Der Auftrieb entsteht aus der Differenz zwischen dem Gewicht des Fahrzeugs und demjenigen der durch das Fahrzeug verdrängten Luft.
Gasballons und Heißluftballons haben keinen Antrieb, sie bewegen sich passiv durch den Wind. Luftschiffe sind aerodynamisch geformt, haben Motoren und Propeller und sind dadurch steuerbar. Heutige Prallluftschiffe (auch Blimps genannt) sind meist geringfügig schwerer als Luft und benötigen einen kleinen Teil ihrer Propellerleistung für die verbleibende Auftriebskomponente.
Leichter-als-Luft-Fahrzeuge haben ähnlich wie Schiffe das Potenzial, extrem große Lasten mit vergleichsweise geringem Energieaufwand zu transportieren. Anders als bei Schiffen, deren Tiefgang im Wasser abhängig von der Zuladung um lediglich wenige Meter variiert, treiben Leichter-als-Luft-Fahrzeuge bei Entladung kilometerweit in die Atmosphäre ab – das Problem des Auftriebsausgleichs konnte bei großen Nutzlasten bis heute nicht praxistauglich gelöst werden. Sie fungieren gegenwärtig als meist Unbemanntes Luftfahrzeug zur Informationsgewinnung (Wetterballons, Forschungszwecke, militärische Aufklärung) oder als Kuriosum für Freizeit- oder Werbezwecke.
Schwerer als Luft
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Luftfahrzeuge mit einer höheren Dichte als Luft können nicht durch statischen Auftrieb fliegen. Ihr statischer Auftrieb ist meist vernachlässigbar gering.
Mit dynamischem Auftrieb
Stattdessen wird in der Regel beim Fliegen durch Bewegung eines Tragflügelprofils in der Luft eine Auftriebskraft erzeugt: Die Luftströmungen bewirken einen dynamischen Auftrieb. Es gibt verschiedene Bauarten; am wichtigsten sind Flugzeuge mit starren Tragflächen und Hubschrauber, die mindestens einen Rotor (Drehflügel) haben. Bei Hubschraubern liefert der angetriebene Rotor sowohl den Auftrieb als auch die Vortriebskraft; Flugzeuge dagegen müssen eine Mindestgeschwindigkeit relativ zur Luft haben, um Auftrieb zu erzeugen. Es gibt auch Mischformen (zum Beispiel Senkrechtstarter als Kippflügelflugzeug oder Kipprotorflugzeug), Segelflugzeuge, Gleitschirme und Muskelkraft-Flugzeuge.
Tragschrauber haben ebenfalls einen Rotor; dieser wird passiv durch den Fahrtwind in Rotation versetzt. Sie brauchen ein Triebwerk für den Vortrieb. Es gibt Hubschrauber mit mehr als einem Rotor (siehe Transversale Rotoren und Tandemhubschrauber). Multicopter haben im Modellbau, in der Robotik und als Kampfdrohne Bedeutung.
Flugobjekte ohne statischen und ohne dynamischen Auftrieb
Schwerer als Luft, aber nicht mit dynamischem Auftrieb fliegend, sind zum Beispiel Raketen und Geschosse. Raketen, Raketenrucksäcke und Raketenflugzeuge werden durch Rückstoß angetrieben. Raketenflugzeuge fliegen im Allgemeinen mit dynamischem Auftrieb. Andere Körper fallen ohne Auftrieb durch den Luftraum, zum Beispiel Wiedereintritts-Raumfahrzeuge und Fallschirmspringer (mit Rundkappenfallschirm oder Wingsuit).
Luftfahrzeugbestand
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit Stand 31. Dezember 2019 gab es in Deutschland insgesamt 21.112 beim Luftfahrt-Bundesamt zugelassene zivile Luftfahrzeuge, dazu 4.210 aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, 603 Tragschrauber und sechs Ultraleicht-Hubschrauber, die bei den Luftsportbüros der Luftsportverbänden, dem Deutschen Aero Club und dem Deutschen Ultraleichtflugverband eingetragen sind.
Deutsche Luftfahrzeuge besitzen ein Kennzeichen in der Form D-XXXX. Dabei steht XXXX für vier Ziffern bei Segelflugzeugen und für vier Buchstaben bei allen anderen Luftfahrzeugen. Der auf das 'D-' folgende Buchstabe kategorisiert die Art und bei manchen Arten das Gewicht des Luftfahrzeugs, wie in der folgenden Tabelle aufgelistet.
Kennzeichenklasse | Beschreibung | 2017 | 2018 | 2019 |
---|---|---|---|---|
A | Flugzeuge > 20 t | 753 | 740 | 749 |
B | Flugzeuge 14 – 20 t | 37 | 39 | 42 |
C | Flugzeuge 5,7 – 14 t | 219 | 216 | 223 |
E | einmotorige Flugzeuge < 2 t | 6.527 | 6.541 | 6.560 |
F | einmotorige Flugzeuge 2 – 5,7 t | 174 | 191 | 202 |
G | mehrmotorige Flugzeuge < 2 t | 219 | 215 | 218 |
I | mehrmotorige Flugzeuge 2 – 5,7 t | 391 | 388 | 388 |
H | Drehflügler | 729 | 728 | 729 |
K | Motorsegler | 3.528 | 3.619 | 3.683 |
L | Luftschiffe | 3 | 3 | 3 |
M | Ultraleichtflugzeuge | 4.133 | 4.171 | 4.210 |
M | Ultraleicht-Tragschrauber | 594 | 608 | 603 |
M | Ultraleicht-Hubschrauber | - | - | 6 |
O | Ballone | 1.102 | 1.080 | 1.078 |
(vier Ziffern) | Segelflugzeuge | 7.383 | 7.304 | 7.237 |
Österreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach Angaben von Austro Control sind in Österreich mit Stand vom 31. Dezember 2019 folgende Anzahl an Luftfahrzeugen registriert:[10]
Kennzeichenklasse | Beschreibung | 2019 |
---|---|---|
A, C | einmotorige Flugzeuge bis 2 t, 1 bis 3 Sitze | 390 |
D, K | einmotorige Flugzeuge bis 2 t, mehr 3 Sitze | 261 |
E | einmotorige Flugzeuge 2 t bis 5,7 t | 18 |
F | mehrmotorige Flugzeuge bis 5,7 t | 137 |
G | Flugzeuge ab 5,7 t bis 14 t | 61 |
H | Flugzeuge ab 14 t bis 20 t | 28 |
I, L | Flugzeuge über 20 t | 385 |
W | Wasser- und Amphibienfahrzeuge | 1 |
X | Drehflügler | 219 |
Y | unbemannte Luftfahrzeuge | 3 |
B | Luftfahrzeuge des Bundes | 20 |
9001 – 9999 | Motorsegler | 167 |
Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach Angaben des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) gab es am 25. September 2019 insgesamt 3284 in der Schweiz zugelassene zivile Luftfahrzeuge:[11]
Kennzeichenklasse | Beschreibung | 2016 | 2017 | 2018 |
---|---|---|---|---|
A, I, J, V | Flugzeuge über 5,7 t | 279 | 254 | 262 |
D, F, G, H, K, L, R, S, Y | Flugzeuge zwischen 2,3 und 5,7 t | 162 | 174 | 162 |
C - H, K - P, R - U, Y | Flugzeuge unter 2,3 t | 1.382 | 1.358 | 1.349 |
X, Z | Helikopter | 337 | 335 | 335 |
2000–2999 | Motorsegler | 249 | 245 | 245 |
vierstellige Nummer | Segelflugzeuge | 658 | 625 | 599 |
B, Q | Freiballone | 339 | 329 | 323 |
Q | Luftschiffe | 8 | 9 | 9 |
Wirtschaftliche Aspekte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemessen an der Verkehrsleistung des Güterverkehrs im Jahre 2020 erreichte die gesamte Frachtschifffahrt in Deutschland 473,7 Mio. t (davon 275,7 Mio. t Seefrachtverkehr) und liegt damit noch vor dem Schienengüterverkehr (320,1 Mio. t). Unangefochten an der Spitze liegt der gesamte Verkehr mit Landfahrzeugen mit 3,2 Mrd. t. Der Luftverkehr steht an letzter Stelle mit 4,59 Mio. t.[12]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ernst Götsch: Einführung in die Flugzeugtechnik. Deutscher Fachverlag, Frankfurt 1971, ISBN 3-87234-041-7.
- Ernst Götsch: Luftfahrzeugtechnik. Motorbuchverlag, Stuttgart 2003, ISBN 3-613-02006-8.
- Jürgen Heermann: Warum sie oben bleiben. Insel Verlag: Frankfurt am Main und Leipzig 2000, ISBN 3-458-34320-2.
- Oskar Höfling: Physik, Band II, Teil 1, Mechanik – Wärme. 15. Auflage. Ferd. Dümmlers Verlag, Bonn 1994, ISBN 3-427-41145-1.
- Wie funktioniert das? Meyers erklärte Technik, Band 1. Bibliographisches Institut, Mannheim und Zürich 1963.
- Klaus L. Schulte: Grundlagen des Fluges. K.L.S. Publ., Köln 2012, ISBN 978-3-942095-22-8.
- Ashley Holt: Engineering Analysis of Flight Vehicles. Dover Publications, 2012, ISBN 978-0-486-67213-7.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und über Luftfahrzeug im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ siehe auch § 11 Luftfahrtgesetz (Österreich) und Art. 2 Luftfahrtgesetz (Schweiz)
- ↑ Peter Maurer, Luftverkehrsmanagement: Basiswissen, 2006, S. 1
- ↑ Niels Klußmann/Arnim Malik, Lexikon der Luftfahrt, 2004, S. 160 f.
- ↑ „sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können.“
- ↑ Sabine Höhler: Luftfahrtforschung und Luftfahrtmythos: Wissenschaftliche Ballonfahrt in Deutschland, 1880–1910. Campus Verlag, 2001, ISBN 3-593-36840-4, S. 102 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Werner Schwipps: Der Mensch fliegt – Lilienthals Flugversuche in historischen Aufnahmen. Bernard & Graefe Verlag, Koblenz 1988, ISBN 3-7637-5838-0, S. 117: „Es will heute scheinen, daß die geschätzte Zahl von insgesamt 2000 Flügen zu gering angesetzt ist, …“
- ↑ Sven Groß: Tourismus und Verkehr: Grundlagen, Marktanalyse und Strategien von Verkehrsunternehmen. Oldenbourg Verlag, 2011, ISBN 978-3-486-70447-1, S. 166 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Anzahl der in Deutschland zum Verkehr zugelassenen Luftfahrzeuge. In: www.lba.de. Luftfahrt-Bundesamt, 3. März 2020, abgerufen am 11. April 2020.
- ↑ Frank Einführer: Geschäftsbericht 2019 Luftsportbüro. (PDF) In: www.daec.de. Deutscher Aero Club, 29. Januar 2020, S. 11, abgerufen am 11. April 2020.
- ↑ a b Auszug aus dem Luftfahrzeugregister der Republik Österreich. (PDF) In: www.austrocontrol.at. Austro Control, Januar 2020, abgerufen am 11. April 2020.
- ↑ a b Zivilluftfahrtstatistik. In: www.bfs.admin.ch. Bundesamt für Statistik, 25. September 2019, abgerufen am 11. April 2020.
- ↑ Statistisches Bundesamt, Transport und Verkehr, 2021