„Dienstgrade der Feuerwehr in Deutschland“ – Versionsunterschied
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Die Bezeichnung der einzelnen '''Dienstgrade bei |
Die Bezeichnung der einzelnen '''Dienstgrade bei den [[Feuerwehr in Deutschland|Feuerwehren in Deutschland]]''' kann von [[Land (Deutschland)|Bundesland]] zu Bundesland voneinander abweichen. Auch gibt es Unterschiede zwischen [[Freiwillige Feuerwehr|Freiwilligen Feuerwehren]] und [[Berufsfeuerwehr]]en. Der [[Dienstgrad]] wird häufig durch ein besonderes Dienstgradabzeichen an der [[Uniform]] kenntlich gemacht. |
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Dienstgrade richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und |
Dienstgrade richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem entsprechenden Dienstalter. Sie können unmittelbar an Funktionen gebunden werden. Manche Bundesländer (z. B. [[Hessen]], [[Nordrhein-Westfalen]]) unterscheiden allerdings zwischen Dienstgraden und [[Dienststellung]]en. Hier wird neben dem Dienstgradabzeichen ggf. ein spezielles Dienststellungsabzeichen getragen. |
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Die Dienstgrade gibt es jeweils in einer männlichen und einer weiblichen Form, |
Die Dienstgrade gibt es jeweils in einer männlichen und einer weiblichen Form, Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau bzw. Löschmeister und Löschmeisterin. Der Lesbarkeit halber wird nur die männliche Form aufgeführt, sofern die weibliche Form eindeutig erkennbar ist. |
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'''Feuerwehrmann''' (FM) ist auch ein Sammelbegriff für Angehörige der Feuerwehren, unabhängig von Dienstgrad und Geschlecht. An Stelle der Bezeichnung „Feuerwehrmann“ wird zutreffenderweise auch die Bezeichnung „Feuerwehrangehöriger“ (FA) verwendet – siehe dazu die [[Liste der Abkürzungen bei der Feuerwehr]].<ref>{{Literatur |Autor=Kurt-Werner Seidel, Joachim Hahn, Horst Zacher |Titel=Begriffe, Kurzzeichen, Graphische Symbole des deutschen Feuerwehrwesens |TitelErg=im Auftrag des Arbeitsausschusses 8 des Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW), DIN e. V. |Auflage=3. überarbeitete Auflage |Verlag=Verlag W. Kohlhammer |Hrsg=Kurt-Werner Seidel, Joachim Hahn, Horst Zacher |Ort=Stuttgart |Datum=1994 |ISBN=978-3-17-010626-0}}</ref> |
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'''Feuerwehrmann SB''' ist der Sammelbegriff für Angehörige der Feuerwehren, unabhängig vom Rang und Dienstgrad. |
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==Dienstgrade der |
== Dienstgrade der Berufsfeuerwehren == |
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Die [[Amtsbezeichnung]]en der Berufsfeuerwehr bestimmen sich nach landesrechtlichen Vorschriften. |
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===[[Baden-Württemberg]]=== |
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Es wird jeder Dienststellung, die jeweils eine besondere Ausbildung oder Dienstdauer voraussetzt ein Dienstgrad zugeordnet: |
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*'''Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr''' |
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**Feuerwehrmann (abgeschlossene Grundausbildung) |
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**Oberfeuerwehrmann (Maschinist, Atemschutzträger oder Sprechfunker, 3 Jahre Feuerwehrmann) |
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**Hauptfeuerwehrmann (Truppführer und Gerätewart, Umweltschutz I oder Strahlenschutz I, 5 Jahre OFM) |
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**Löschmeister (Gruppenführer, Gruppenführerlehrgang) |
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**Oberlöschmeister (Ausbilder: Atemschutz, Maschinist, Grundausbildung, Sprechfunker, Technische Hilfeleistung oder Jugendfeuerwehr, 5 Jahre LM) |
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**Hauptlöschmeister (10 Jahre OLM) |
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**Brandmeister (Zugführer, stv. Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner) |
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**Oberbrandmeister (Lehrgang "Führen über Zugstärke", Kommandant in einer Gemeinde bis 5.000 Einwohner, stv. Kdt. in einer Gemeinde über 5.000 Einw.) |
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**Hauptbrandmeister (Lehrgang "Leiter einer Feuerwehr", Kommandant in einer Gemeinde über 5.000 Einw., stv. Kdt. in einer Gemeinde über 20.000 Einw., 1 Jahr OBM) |
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**Leitender Hauptbrandmeister (Kommandant in einer Gemeinde über 20.000 Einw., 1 Jahr HBM) |
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*'''Feuerwehrtechnische Beamte (nicht Berufsfeuerwehr sondern Landesverwaltung)''' |
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**Kreisbrandmeister (beim Landkreis) |
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**Bezirksbrandmeister (beim Regierungspräsidium) |
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**Landesbranddirektor (Leiter der Abteilung Feuerwehr beim Innenministerium) |
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Für die Angehörigen der Landesfeuerwehrschule sind die Dienstgrade/Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr vorgesehehen. Die Amtsbezeichnung "Leitender Branddirektor" wird bei der Landesfeuerwehrschule nicht verwendet. |
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Dem mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, teilweise auch Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt genannt, sind in den [[Besoldungsgruppe]]n A 7 bis A 9 die Amtsbezeichnungen Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister zugeordnet. Zusätzlich gibt es für besondere Dienstposten (Wachabteilungsführer/Lagedienstführer) noch die Möglichkeit des Qualifizierungsaufstiegs mit den Besoldungsgruppen A 10 und A 11.<ref name="BO01">{{Internetquelle |url=https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_i.html |titel=Bundesbesoldungsordnungen A und B |werk=juris |abruf=2024-02-21}}</ref> |
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====Dienstgradabzeichen==== |
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{| border=1 |
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|Feuerwehrmann |
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|1 Schwinge karmesinrot |
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|- |
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|Oberfeuerwehrmann |
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|2 Schwingen karmesinrot |
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|- |
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|Hauptfeuerwehrmann |
|||
|3 Schwingen karmesinrot |
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|- |
|||
|Löschmeister |
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|1 Schwinge karmesinrot mit aluminiumfarbiger Umrandung |
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|- |
|||
|Oberlöschmeister |
|||
|2 Schwingen karmesinrot mit aluminiumfarbiger Umrandung |
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|- |
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|Hauptlöschmeister |
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|3 Schwingen karmesinrot mit aluminiumfarbiger Umrandung |
|||
|- |
|||
|Brandmeister |
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|1 Schwinge aluminiumfarbig |
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|- |
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|Oberbrandmeister |
|||
|2 Schwingen aluminiumfarbig |
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|- |
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|Hauptbrandmeister |
|||
|3 Schwingen aluminiumfarbig |
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|- |
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|Leitender Hauptbrandmeister |
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|4 Schwingen aluminiumfarbig |
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|} |
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Zur Erlangung des Dienstgrades „Brandmeister“ ist der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung der Berufsfeuerwehren (B1) und der Laufbahnausbildung (B2) notwendig. In einigen Bundesländern sind die Grund- und die Laufbahnausbildung in einem Lehrgang (B1) zusammengefasst. In diesem Fall wird die Grundausbildung mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. |
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Abteilungskommandanten tragen über dem Dienstgradabzeichen einen, Feuerwehrkommandanten zwei Sterne. |
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Die Ausbildung ist länderspezifisch 12 bis 24 Monate lang und besteht aus einem feuerwehrtechnischen und einem [[rettungsdienst]]lichen Teil. |
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Diese Sterne dürfen nur so lange getragen werden, wie die Funktion auch ausgeübt wird. |
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Zur Erlangung der höheren Dienstgrade in der Laufbahngruppe 1 kann je nach Bundesland der erfolgreiche Abschluss des B3-Lehrganges (Gruppenführer der Berufsfeuerwehren) notwendig sein. |
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===[[Bayern]]=== |
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*Feuerwehrmann (ein roter Streifen) |
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*Oberfeuerwehrmann (zwei rote Streifen) |
|||
*Hauptfeuerwehrmann (drei rote Streifen) |
|||
*Löschmeister (zwei rote, ein silberner Streifen) |
|||
*Oberlöschmeister (ein roter, zwei silberne Streifen) |
|||
*Hauptlöschmeister (drei silberne Streifen) |
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*Brandmeister (zwei schmale, ein breiter silberner Streifen) |
|||
*Oberbrandmeister (ein schmaler, zwei breite silberne Streifen) |
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*Hauptbrandmeister (drei breite silberne Streifen) |
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Dem gehobenen Dienst, dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, sind in den Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 die Amtsbezeichnungen Brandoberinspektor, Brandamtmann, Brandamtsrat und Brandrat zugeordnet. Der Dienstgrad des Brandinspektors (A 9) fiel mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2016 weg. |
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Zusätzlich gibt es bei größeren Städten und Ortsübergreifend weitere Funktionen: |
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*Führer einer Feuerwehr (Kommandant, ein goldener Streifen mit roter Fassung) |
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*Stadt-, Kreisbrandmeister (zwei goldene Streifen mit roter Fassung) |
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*Stadt-, Kreisbrandinspektor (drei breite goldene Streifen in goldener Fassung) |
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*Stadt-, Kreisbrandrat (vier breite goldene Streifen in goldener Fassung) |
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Die Laufbahnausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gliedert sich in verschiedene Abschnitte. |
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Es ist den Kommandanten überlassen, ob Dienstgradabzeichen getragen werden oder nicht. Auch die Vergabekriterien der Dienstgrade sind nicht genau definiert. In der Regel richtet sich der Dienstgrad lediglich nach dem Dienstalter. Lediglich Schlüsselpositionen führen eine Beförderung mit sich (Beispielsweise Gruppenführer als Löschmeister, Zugführer als Brandmeister) |
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Zunächst erfolgt analog zur Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Grundausbildungslehrgang Berufsfeuerwehr (B1). Hiernach folgt ein praktischer Abschnitt bei einer Berufsfeuerwehr, in der das Aufgabengebiet eines Truppmanns-/Truppführers erlernt werden soll, gefolgt vom Führungslehrgang 1 (B3), durch welchen die Anwärter befähigt werden, eine Gruppe zu führen (Qualifikation: Gruppenführer). Dieser Lehrgang wird direkt folgend durch einen praktischen Abschnitt als Gruppenführer unter Aufsicht bei einer Berufsfeuerwehr ergänzt. |
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Die Dienstgradabzeichen werden 10cm oberhalb des Bündchens auf dem linken Ärmel der Uniformjacke getragen. |
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Im fünften Abschnitt der Laufbahnausbildung folgt der sogenannte B-IV-Lehrgang. Hier werden die Anwärter zu Zugführern ausgebildet. Je nach Bundesland werden in diesem Abschnitt auch die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Staatsprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst geschrieben. Die Prüfungsfächer sind neben |
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====Dienstgradabzeichen==== |
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{|cellpadding="5" |
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|colspan="3" align="center"|'''Mannschaftsdienstgrade''' |
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|- |
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|[[Bild:feuerwehrmann-bayern.jpg]]||[[Bild:oberfeuerwehrmann-bayern.jpg]]||[[Bild:hauptfeuerwehrmann-bayern.jpg]] |
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|- |
|||
|Feuerwehrmann||Oberfeuerwehrmann||Hauptfeuerwehrman |
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|- |
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|colspan="3"| |
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|- |
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|colspan="3" align="center"|'''Löschmeister''' (i.d.R. Gruppenführer) |
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|- |
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|[[Bild:Loeschmeister_bayern.jpg]]||[[Bild:Oberloeschmeister_bayern.jpg]]||[[Bild:Hauptloeschmeister_bayern.jpg]] |
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|- |
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|Löschmeister||Oberlöschmeister||Hauptlöschmeister |
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|- |
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|colspan="3"| |
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|- |
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|colspan="3" align="center"|'''Brandmeister''' (i.d.R. Zugführer) |
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|- |
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|[[Bild:Brandmeister_bayern.jpg]]||[[Bild:Oberbrandmeister_bayern.jpg]]||[[Bild:Hauptbrandmeister_bayern.jpg]] |
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|- |
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|Brandmeister||Oberbrandmeister||Hauptbrandmeister |
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|} |
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* Einsatztaktik und -recht, |
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====Funktionsabzeichen==== |
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* Brand- und Löschlehre, |
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{|cellpadding="5" |
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* Fahrzeug- und Gerätekunde, auch eine Klausur im |
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|[[Bild:Kommandant_bayern.jpg]]||[[Bild:Kreis-stadtbrandmeister_bayern.jpg]]||[[Bild:Kreis-stadtbrandinspektor_bayern.jpg]]||[[Bild:Kreis-stadtbrandrat_bayern.jpg]] |
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* Vorbeugenden Brandschutz sowie im |
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|- |
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* Haushalts- und Kassenwesen sowie |
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|Kommandant||Kreis-/Stadtbrandmeister||Kreis-/Stadtbrandinspektor||Kreis-/Stadbrandrat |
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* Rechts- und Verwaltungslehre. |
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|} |
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Im sechsten Abschnitt wird man als Zugführer unter Aufsicht wiederum bei einer Berufsfeuerwehr eingesetzt. Die praktischen Prüfung, die am Ende des zweijährigen Vorbereitungsdienstes, abgelegt wird, besteht aus einer Planübung, bei der die Befähigung als Zugführer / Zugführerin nachgewiesen werden muss.<ref>[https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-FeuerwgDAPOBWrahmen Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst – APrOFw gD) Vom 17. November 2014], auf landesrecht-bw.de</ref> |
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===[[Hamburg]]=== |
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Es wird je nach Ausbildungsstand und Funktion ein Dienstgrad zugeordnet, wobei es nicht zwingend erforderlich ist das man die unten |
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genannten Lehrgänge für den jeweiligen Dienstgrad auch alle absolviert haben muss abgesehen von der Grundausbildung. |
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*'''Mannschaftsdienstgrade''' |
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**Feuerwehrmannanwärter (nichtabgeschlossene Grundausbildung) |
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**Feuerwehrmann (abgeschlossene Grundausbildung) |
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**Oberfeuerwehrmann (Maschinist, Atemschutzträger, Truppführer oder Sprechfunker) |
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**Hauptfeuerwehrmann (existiert im aktiven Dienst fast nicht mehr) |
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**Brandmeister (Truppführer, Maschinist, Atemschutz, Sprechfunkter, sonst. Sonderlehrgänge) |
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Qualifizierungsaufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 14 (Oberbrandrat/Brandoberrat) ist seitdem ohne B6-Lehrgang möglich. |
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Führungsdienstgrade: |
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**Oberbrandmeister (wie Brandmeister + Gruppenführerlehrgang) |
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**Haupbrandmeister (wie Brendmeister + Gruppenführerlehrgang) |
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Im höheren Dienst (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) schließlich gibt es in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 die Amtsbezeichnungen Brandrat, Oberbrandrat (oder auch je nach Bundesland: Brandoberrat), Branddirektor und Leitender Branddirektor. In einigen Großstädten (etwa ab 400.000 Einwohnern) gibt es auch Spitzenämter in den Besoldungsgruppen B 2 bis B 5 mit den Bezeichnungen Direktor der Feuerwehr (z. B. NRW), Landesbranddirektor (z. B. Berlin, Niedersachsen), Oberbranddirektor (z. B. Hamburg, Bayern), Direktor der Branddirektion (Hessen) oder Stadtdirektor (z. B. Baden-Württemberg). |
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*'''Führungsdienstdienstgrade:''' (diese Dienstgrade werden gewählt) |
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**Brandinspektor (Wehrführerstellvertreter muss von der Wehr gewählt werden, Lehrgänge: u.a. Zugführer, Führer von Verbänden) |
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**Wehrführer (Zugführer, Leiter einer Feuerwehr, im Einsatz Zugführer) |
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**Bereichsführervertreter (Wehrführer und bei Einsätzen mit min. 2 FF in seinem Bereich wird er zum Führer aller FF an der Einsatzstelle) |
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**Breichsführer (Verwalter aller Wehren in seinem Bereich, bei Einsätzen mit min. 2 FF in seinem Bereich wird er zum Führer aller FF an der Einsatzstelle) |
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Welche Ämter in den einzelnen Laufbahnen zu durchlaufen sind, legen die Länder fest. So ist in einigen Ländern das Eingangsamt im gehobenen Dienst der Brandoberinspektor. In Baden-Württemberg ist das Eingangsamt mit abgeschlossenem Bachelor-Studium seit der Reform über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen nicht mehr der Brandoberinspektor (A10), sondern der Brandamtmann (A11).<ref name="BW01">{{Internetquelle |autor= |url=https://www.lfs-bw.de/fileadmin/LFS-BW/themen/gesetze_vorschriften/verwaltungsvorschriften/feuerwehrbekleidung/dokumente/VwV_Feuerwehrbekleidung_Dienstgrade_Anlage_2.pdf |titel=Feuerwehrbekleidung Dienstgrade und Dienstgradabzeichen |titelerg=Anlage 2 |hrsg=Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg |werk=www.lfs-bw.de |datum= |abruf=2024-02-21 |sprache= |format=PDF; 322 kB }}</ref> |
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**Landesbereichsführer Vertreter Nord und Süd (Da dieser Dienstgrad neu ist erfolgt eine Definition seiner Zuständigkeiten hier in Kürze) |
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**Landesbereichsführer (Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Hamburg, wird ab je nach Lage ab dem 5. oder 6. Alarm gerufen) |
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Die Amtsbezeichnungen im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) entspricht im mittleren und gehobenen Dienst der Amtsbezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „Anwärter“ (z. B. Brandmeister-Anwärter). In Baden-Württemberg lautet die Amtsbezeichnung seit dem Jahr 2022 im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst Oberbrandmeisteranwärter (A8) und im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst Brandamtmannanwärter (A11). Im höheren Dienst lautet sie Brandreferendar. |
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====Dienstgradabzeichen==== |
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{| border=1 |
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|Feuerwehrmannanwärter |
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|leeres Schulterstück |
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|- |
|||
|Feuerwehrmann |
|||
|Ein roter Streifen auf der Schulterklappe |
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|- |
|||
|Oberfeuerwehrmann |
|||
|Zwei rote Streifen auf der Schulterklappe |
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|- |
|||
|Hauptfeuerwehrmann |
|||
|Drei rote Streifen auf der Schulterklappe |
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|- |
|||
|Brandmeister |
|||
|Ein roter Balken auf blauem Grund mit silberner Kordel |
|||
|- |
|||
|Oberbrandmeister |
|||
|Zwei rote Balken auf blauem Grund mit silberner Kordel |
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|- |
|||
|Haupstbrandmeister |
|||
|Drei rote Balken auf blauem Grund mit silberner Kordel |
|||
|- |
|||
|Brandinspektor |
|||
|Ein silberner Balken auf der Schulterklappe |
|||
|- |
|||
|Wehrführer |
|||
|Zwei silberne Balken auf der Schulterklappe |
|||
|- |
|||
|Bereichsführervertreter |
|||
|Drei silberne Balken auf der Schulterklappe |
|||
|- |
|||
|Breichsführer |
|||
|Vier silberne Balken auf der Schulterklappe |
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|- |
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|Direktionsbereichsführer Vertreter |
|||
|Wappen der Hansestadt Hamburg auf dem Schulterstück |
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|- |
|||
|Direktionsbereichsführer |
|||
|Wappen der Hansestadt Hamburg und einen silbernen Balken auf dem Schulterstück |
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|- |
|||
|Landesbereichsführer Vertreter |
|||
|Wappen der Hansestadt Hamburg und zwei silberne Balken auf dem Schulterstück |
|||
|- |
|||
|Landesbereichsführer |
|||
|Wappen der Hansestadt Hamburg und drei silberne Balken auf dem Schulterstück |
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|} |
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Manche Bundesländer vergeben für die Beamten des höheren Dienstes entweder die Amtsbezeichnung „Brandrat z. A.“ oder „Brandassessor“. |
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===[[Hessen]]=== |
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*'''Freiwillige Feuerwehren''' |
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**Feuerwehrmannanwärter (kamesinrote Umrandung, kein Streifen) |
|||
**Feuerwehrmann (kamesinrote Umrandung, ein kamesinroter Streifen) |
|||
**Oberfeuerwehrmann (kamesinrote Umrandung, zwei kamesinrote Streifen) |
|||
**Hauptfeuerwehrmann (kamesinrote Umrandung, drei kamesinrote Streifen) |
|||
**Löschmeister (silberne Umrandung, ein kamesinroter Streifen) |
|||
**Oberlöschmeister (silberne Umrandung, zwei kamesinrote Streifen) |
|||
**Hauptlöschmeister (silberne Umrandung, drei kamesinroter Streifen) |
|||
**Brandmeister (silberne Umrandung, ein silberner Streifen) |
|||
**Oberbrandmeister (silberne Umrandung, zwei silberne Streifen) |
|||
**Hauptbrandmeister (silberne Umrandung, drei silberne Streifen) |
|||
== Geschichte == |
|||
Mit der Bildung von Löschmannschaften in Form von [[Pflichtfeuerwehr]]en wurden auch deren Rechten und Pflichten festgelegt. So hatte „jedes Mitglied des Rettungscorps beim Brande um den rechten Arm über dem Ellenbogen eine weiße Binde“ zu tragen. Diese Kennzeichnung war somit ein Vorläufer der späteren Darstellung von Dienstgraden bzw. der Dienststellungen. Beispielsweise erließ das [[Herzogtum Nassau]] im November 1826 eine solche Verordnung. Diese Pflichtfeuerwehren bestanden oft aus mehreren Abteilungen (Steiger-, Rettungs-, Spritzen-, Wasser- und Wachtmannschaft). Mit den Armbinden war die Zugehörigkeit zur Rettungsmannschaft erkennbar.<ref>{{Literatur |Autor=[[Franz-Josef Sehr]] |Titel=Das Entstehen der Pflichtfeuerwehren im Heimatgebiet – Ein staatlicher Versuch zur Brandbekämpfung |Sammelwerk=Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2024 |Hrsg=Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg |Ort=Limburg |Datum=2023 |ISBN=3-927006-61-0 |Seiten=230–237}}</ref> |
|||
== Weblinks == |
|||
Zusätzlich gibt es Dienstfunktionen: |
|||
* {{Internetquelle |autor= |url=http://www.kfv-um.de/texte/seite.php?id=12766 |titel=Dienstgradabzeichen Berufsfeuerwehren der ehem. DDR |titelerg= |hrsg=Feuerwehrverband des Landkreises Uckermark e. V. |werk=www.kfv-um.de |datum= |abruf=2024-02-21 |sprache= |format= |abruf-verborgen=ja}} |
|||
== Einzelnachweise == |
|||
**Wehrführer (silberne Umrandung, silberner Stern mittig, wird zusätzlich oberhalb des Dienstgrades getragen) |
|||
<references /> |
|||
**Stellv. Wehrführer (keine Umrandung, silberner Stern mittig, wird zusätzlich oberhalb des Dienstgrades getragen) |
|||
**Stadt-/Gemeindebrandinspektor (silberne Umrandung, zwei silberne Sterne, wird zus. oberhalb des Dienstgrades getragen) |
|||
**Stellv. Stadt-/Gemeindebrandinsp. (keine Umrandung, zwei silberne Sterne, wird zus. oberhalb des Dienstgrades getragen) |
|||
{{Navigationsleiste Dienstgrade der Feuerwehren in Deutschland}} |
|||
**Stadt-/Gemeindebrandinspektor der Stadt Frankfurt am Main (goldene Umrandung, zwei goldene Streifen, wird anstelle eines Dienstgrades getragen) |
|||
**stellv. Stadtbrandinspektor der Stadt Frankfurt am Main (goldene Umrandung, ein goldener Streifen, wird anstelle eines Dienstgrades getragen) |
|||
[[Kategorie:Dienstgrad bei der Feuerwehr in Deutschland|!]] |
|||
===[[Mecklenburg-Vorpommern]]/ [[Sachsen]]=== |
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*'''Mannschaftsdienstgrade:''' |
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**Feuerwehrmannanwärter |
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**Feuerwehrmann |
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**Oberfeuerwehrmann |
|||
**Hauptfeuerwehrmann |
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**Löschmeister |
|||
**Oberlöschmeister |
|||
**Hauptlöschmeister |
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*'''Führungsdienstdienstgrade:''' |
|||
**Brandmeister |
|||
**Oberbrandmeister |
|||
**Hauptbrandmeister |
|||
**stellv. Kreis-/Stadtbrandmeister |
|||
**Kreis-/Stadtbrandmeister o. stellv. Landesbrandmeister |
|||
**Landesbrandmeister |
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===[[Niedersachsen]]=== |
|||
Die Dienstgrade ab Löschmeister sind an eine bestimmte Dienstposition gebunden, die der zu Befördernde innehaben muss. Der Dienstgrad bleibt jedoch auch beim Rücktritt aus dieser Stellung erhalten. Für alle Führungsdienstgrade ist Mindestvoraussetzung die abgeschlossene Ausbildung zum Gruppenführer (d.h. die Lehrgänge Gruppenführer 1 und 2) sowie 2 technische Lehrgänge (einer davon Sprechfunkerlehrgang). Die Beförderungen für Mannschaftsdienstgrade können vom Ortsbrandmeister vorgenommen werden. Dienstgrade ab Brandmeister tragen eine silberne Kordel an der Dienstmütze, die anderen Dienstgrade eine schwarze. |
|||
*'''Mannschaftsdienstgrade:''' |
|||
**Feuerwehrmannanwärter (Mindestalter 16 Jahre, Eintrittsdienstgrad ohne Ausbildung) |
|||
**Feuerwehrmann (bestandene Grundausbildung (TM1)) |
|||
**Oberfeuerwehrmann (3 Jahre Dienstzeit) |
|||
**Hauptfeuerwehrmann (4 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 10 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge) |
|||
**Erster Hauptfeuerwehrmann (15 Jahre Dienstzeit und Ausbildung zum Truppführer oder 20 Jahre Dienstzeit und 2 technische Lehrgänge) |
|||
*'''Führungsdienstdienstgrade:''' |
|||
**Löschmeister (5 Dienstjahre, an Funktion gebunden (z.B. Gruppenführer in einer Einheit, Kreisausbilder, Jugendfeuerwehrwart)) |
|||
**Oberlöschmeister (6 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer in einer Ortsfeuerwehr mit Grundausstattung) |
|||
**Hauptlöschmeister (7 Dienstjahre, an Funktion gebunden, höchster Dienstgrad als Gruppenführer in einer Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehr) |
|||
**Erster Hauptlöschmeister (8 Dienstjahre, Funktion als stellv. Kreisjugendwart, stellv. Kreisausbildungsleiter oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung) |
|||
**Brandmeister (8 Dienstjahre, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Feuerwehr mit Grundausstattung oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr) |
|||
**Oberbrandmeister (9 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Stützpunktfeuerwehr oder stellv. Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr) |
|||
**Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, höchster Dienstgrad als Ortsbrandmeister in einer Schwerpunktfeuerwehr oder stellv. Stadt-/Gemeindebrandmeister) |
|||
**Erster Hauptbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Zugführer, Funktion als Stadt-/Gemeindebrandmeister) |
|||
**Abschnittsbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Abschnittsleiter) |
|||
**Kreisbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Kreisbrandmeister) |
|||
**Regierungsbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Regierungsbrandmeister) |
|||
**Erster Bezirksbrandmeister (10 Dienstjahre, Ausbildung zum Verbandsführer, Funktion als Bezirksbrandmeister => wird nicht mehr vergeben) |
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====Dienstgradabzeichen==== |
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{| border=1 |
|||
|Feuerwehrmann-Anwärter |
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|Schulterstücke ohne Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten schwarzen Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre sind mit Aluminiumfäden (fischgrätartig) durchwikt. |
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|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-anw.gif] |
|||
|- |
|||
|Feuerwehrmann |
|||
|Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden(fischgrätartig) durchwikt, die inneren Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle. |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-fwm.gif] |
|||
|- |
|||
|Oberfeuerwehrmann |
|||
|Schulterstücke wie Feuerwehrmann, jedoch mit einem silberfarbigen Stern. |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ofm.gif] |
|||
|- |
|||
|Hauptfeuerwehrmann |
|||
|Schulterstücke wie Feuerwehrmann, jedoch mit zwei silberfarbigen Sternen. |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-hfm.gif] |
|||
|- |
|||
|Erster Hauptfeuerwehrmann |
|||
|Schulterstücke wie Feuerwehrmann, jedoch mit drei in Reihe angeordneten silberfarbigen Sternen. |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ehfm.gif] |
|||
|- |
|||
|Löschmeister |
|||
|Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten Plattschnüren; die beiden äußeren Plattschnüre aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden(fischgrätartig) durchwikt, die inneren Plattschnüre aus schwarzer Zellwolle, drüber geschwungene mit Aluminiumgespinst durchwirkte Schnüre. |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-lm.gif] |
|||
|- |
|||
|Oberlöschmeister |
|||
|wie Löschmeister jedoch mit einem goldenen viereckigen Knopf |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-olm.gif] |
|||
|- |
|||
|Hauptlöschmeister |
|||
|wie Löschmeister jedoch mit zwei goldenen viereckigen Knöpfen |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-hlm.gif] |
|||
|- |
|||
|Erster Hauptlöschmeister |
|||
|wie Löschmeister jedoch mit drei goldenen viereckigen Knöpfen |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ehlm.gif] |
|||
|- |
|||
|Brandmeister |
|||
|Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage aus vier nebeneinanderliegenden, je 8 mm breiten Plattschnüren, die aus Aluminiumgespinst mit schwarzen Seidenfäden(fischgrätartig) durchwikt sind. |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-bm.gif] |
|||
|- |
|||
|Oberbrandmeister |
|||
|wie Brandmeister jedoch mit einem goldenen viereckigen Knopf |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-obm.gif] |
|||
|- |
|||
|Hauptbrandmeister |
|||
|wie Brandmeister jedoch mit zwei goldenen viereckigen Knöpfen |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-hbm.gif] |
|||
|- |
|||
|Erster Hauptbrandmeister |
|||
|wie Brandmeister jedoch mit drei goldenen viereckigen Knöpfen |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-ehbm.gif] |
|||
|- |
|||
|Abschnittsbrandmeister |
|||
|Schulterstücke mit karmesinroter Stoffunterlage mit vier geschwungenen mit Alumniumgespinst durchwirkten schwarzen Schnüren. |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-al.gif] |
|||
|- |
|||
|Kreisbrandmeister |
|||
|wie Abschnittsbrandmeister jedoch mit einem goldenen viereckigen Knopf |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-kbm.gif] |
|||
|- |
|||
|Regierungsbrandmeister |
|||
|wie Abschnittsbrandmeister jedoch mit zwei goldenen viereckigen Knöpfen |
|||
|[http://www.lfv-nds.de/mitglieder/dienstgrade/dg-bbm.gif] |
|||
|} |
|||
===[[Nordrhein-Westfalen]]=== |
|||
*'''Anwärter (Unausgebildet):''' |
|||
**Feuerwehrmann-Anwärter/Feuerwehrfrau-Anwärterin |
|||
*'''Ausbildung als Truppmann:''' |
|||
**Feuerwehrmann (Bestandener Lehrgang FI Modul 1+2 oder Übernahme aus [[Jugendfeuerwehr]]) |
|||
**Oberfeuerwehrmann (Bestandener Lehrgang FI Modul 2+3 und 2 Jahren mit Dienstgrad FM) |
|||
**Hauptfeuerwehrmann (nach weiteren 5 Jahren) |
|||
*'''Ausbildung als Truppführer:''' |
|||
**Unterbrandmeister (Voraussetzung: 1 Jahr Oberfeuerwehrmann/-frau und Lehrgang FII) |
|||
*'''Ausbildung als Gruppenführer (F III):''' |
|||
**Brandmeister (Voraussetzung: 2 Jahre Unterbrandmeister/in) |
|||
**Oberbrandmeister (nach 2 Jahren) |
|||
**Hauptbrandmeister (nach weiteren 5 Jahren) |
|||
*'''Ausbildung als Zugführer (F IV):''' |
|||
**Brandinspektor (Voraussetzung: Oberbrandmeister/in) |
|||
*'''Ausbildung als Führer von Verbänden (F/B V):''' |
|||
**Brandoberinspektor (Voraussetzung: Brandinspektor/in) |
|||
*'''Ausbildung als Leiter einer Feuerwehr (F VI):''' |
|||
**Stadtbrandinspektor oder Gemeindebrandinspektor (Voraussetzung: Brandoberinspektor/in) |
|||
Zusätzlich gibt es Dienstfunktionen: |
|||
**stv. Gruppenführer (rot-silber Umrandung / ein roter Stern) |
|||
**Gruppenführer (rot-silber Umrandung / zwei rote Sterne übereinander) |
|||
**stv. Zugführer (silber Umrandung / ein silberner Stern) |
|||
**Zugführer (silber Umrandung / zwei silberne Sterne übereinander) |
|||
**stv. Leiter der Feuerwehr (silber Lorbeer rechts und links / ein silberner Stern) |
|||
**Leiter der Feuerwehr (silber Lorbeer rechts und links / zwei silberne Sterne übereinander) |
|||
**stv. Kreisbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links) |
|||
**Kreisbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links / ein goldener Stern) |
|||
**stv. Bezirksbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links / zwei goldene Sterne) |
|||
**Bezirksbrandmeister (goldener Lorbeer rechts und links / drei goldene Sterne) |
|||
**Jugendfeuerwehrwart oder Stellvertreter (rote Umrandung / DJF-Emblem mittig) |
|||
**Gemeinde-/Stadtjugendfeuerwehrwart oder Stellvertr. (rot-silber Umrandung / DJF-Emblem mittig) |
|||
**Kreisjugendfeuerwehrwart oder Stellvertreter (silber Umrandung / DJF-Emblem mittig) |
|||
In kreisfreien Städten trägt der Jugendfeuerwehrwart/Stellverteter rot-silber Umrandung und der Stadtjugendfeuerwehrwart/Stellvertreter silber Umrandung mit DJF-Emblem |
|||
Funktionsabzeichen sind oval und werden oberhalb des Dienstgradabzeichens getragen. Ausnahmen: Leiter der Feuerwehr und Stellvertreter, Kreisbrandmeister und Stellvertreter, Bezirksbrandmeister und Stellvertreter können das Funktionsabzeichen ohne Dienstgradabzeichen tragen. |
|||
====Dienstgradabzeichen==== |
|||
{| border=1 |
|||
|Feuerwehrmannanwärter |
|||
|[[Bild:NRW-FMA.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Feuerwehrmann |
|||
|[[Bild:NRW-FM.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Oberfeuerwehrmann |
|||
|[[Bild:NRW-OFM.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Hauptfeuerwehrmann |
|||
|[[Bild:NRW-HFM.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Unterbrandmeister |
|||
|[[Bild:NRW-UBM.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Brandmeister |
|||
|[[Bild:NRW-BM.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Oberbrandmeister |
|||
|[[Bild:NRW-OBM.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Hauptbrandmeister |
|||
|[[Bild:NRW-HBM.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Brandinspektor |
|||
|[[Bild:NRW-BI.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Brandoberinspektor |
|||
|[[Bild:NRW-BOI.jpg]] |
|||
|- |
|||
|Stadt-/Gemeindebrandinspektor |
|||
|Silberne Kordel mit drei silbernen Balken |
|||
|} |
|||
===[[Rheinland-Pfalz]]=== |
|||
Das Mindestalter liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiw. Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Grundausbildung (zwei Jahre, einschließlich Lehrgang) erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Eine erste Beförderung erfolgt nach dem erfolgreichen Besuch eines weiterführenden Lehrgangs (Sprechfunker, Maschinist für Löschfahrzeuge etc.). Für die Beförderung zum Hauptfeuerwehrmann benötigt man eine gewisse Anzahl an Dienstjahren und die erfolgreiche Ausbildung zum Truppführer. Nach zehn Jahren Dienstzeit kann man zum Löschmeister befördert werden. Die Beförderung zum Brandmeister erfolgt nach dem Besuch des Gruppenführerlehrgangs, ebenso die Beförderung zum Oberbrandmeister nach erfolgreichem Besuch des Zugführerlehrgangs. Schlussendlich kann man mit absolviertem Lehrgang Führer von Verbänden zum Hauptbrandmeister befördert werden. |
|||
*'''Mannschaftsdienstgrade''' |
|||
**Feuerwehrmannanwärter (rote Umrandung, kein Streifen) |
|||
**Feuerwehrmann (rote Umrandung, ein roter Streifen) |
|||
**Oberfeuerwehrmann (rote Umrandung, zwei rote Streifen) |
|||
**Hauptfeuerwehrmann (rote Umrandung, drei rote Streifen) |
|||
**Löschmeister (rote Umrandung, vier rote Streifen) |
|||
*'''Führungsdienstgrade''' |
|||
**Brandmeister (silberne Umrandung, ein roter Streifen) |
|||
**Oberbrandmeister (silberne Umrandung, zwei rote Streifen) |
|||
**Hauptbrandmeister (silberne Umrandung, drei rote Streifen) |
|||
Weiterhin gibt es Dienstfunktionen: |
|||
**Wehrführer einer Feuerwehr (silberner Stern mittig, wird zusätzlich oberhalb des Dienstgrades getragen) |
|||
**Wehrleiter einer Feuerwehr (silberne Umrandung, silberner Streifen, wird anstelle eines Dienstgradabzeichens getragen, darüber zwei silberne Sterne) |
|||
**stellv. Kreisfeuerwehrinspekteur (silberne Umrandung, zwei silberne Streifen, wird anstelle eines Dienstgradabzeichens getragen) |
|||
**Kreisfeuerwehrinspekteur (goldene Umrandung, ein goldener Streifen, wird anstelle eines Dienstgradabzeichens getragen) |
|||
===[[Saarland]]=== |
|||
Das Eintrittalter in den aktiven Einsatzdienst liegt bei 16 Jahren. Mit dem Eintritt in die Freiwillige Feuerwehr wird man zum Feuerwehrmannanwärter ernannt. Nach abgeschlossener Grundausbildung erfolgt die Ernennung zum Feuerwehrmann. Die Beförderung zum Löschmeister setzt eine abgeschlossene Gruppenführerausbildung, die zum Brandmeister eine abgeschlossene Zugführerausbildung voraus. |
|||
*'''Mannschaftsdienstgrade''' |
|||
**Feuerwehrmannanwärter (leerer Kragenspiegel, kein Streifen) |
|||
**Feuerwehrmann (leerer Kragenspiegel, kein Streifen) |
|||
**Oberfeuerwehrmann (ein roter Streifen) |
|||
**Hauptfeuerwehrmann (zwei rote Streifen) |
|||
*'''Führungsdienstgrade''' |
|||
**Löschmeister (ein silberner Streifen) |
|||
**Oberlöschmeister (zwei silberne Streifen) |
|||
**Brandmeister (Eichenlaub in Silber) |
|||
**Oberbrandmeister (Eichenlaub in Silber, ein silberner Streifen) |
|||
**Hauptbrandmeister (Eichenlaub in Silber, zwei silberne Streifen) |
|||
===[[Sachsen-Anhalt]]=== |
|||
geregelt nach der Laufbahnverordnung für Freiwillige Feuerwehren des Landes Sachsen-Anhalt |
|||
*'''Mannschaftsdienstgrade''' |
|||
**Feuerwehrmann (abgeschlossene Grundausbildung+Atemschutzlehrgang+Sprechfunk) |
|||
**Oberfeuerwehrmann (Truppführer oder Jugendwart, 1 Jahr Feuerwehrmann) |
|||
**Hauptfeuerwehrmann (Truppführer + techn. Lehrgang, Sicherheitsbeauftragter, Maschinist oder Jugendwart, 1 Jahr OFM) |
|||
*'''Führungsdienstgrade''' |
|||
**Löschmeister (Gruppenführer, Gerätewart oder Jugendwart, 1 Jahr HFM) |
|||
**Oberlöschmeister (GF + Rechtslehrgang oder techn. Lehrgang, Jugendfeuerwehr, 1 Jahre LM) |
|||
**Hauptlöschmeister (Zugführer oder Leiter einer Feuerwehr mit Grundausstattung, 1 Jahr OLM) |
|||
**Brandmeister (Zugführer + techn. Lehrgang oder Leiter einer Feuerwehr mit Grundausstattung + Vorbeugender Brandschutz, 1 Jahr HLM) |
|||
**Oberbrandmeister (Verbandsführer oder Leiter einer Feuerwehr mit Stützpunktausstattung, 1 Jahr BM) |
|||
**Hauptbrandmeister (Leiter einer Feuerwehr mit Schwerpunktausstattung, 1 Jahr OBM) |
|||
*'''Funktionsbeamte (nicht Berufsfeuerwehr)''' |
|||
**Stellv. Brandschutzabschnittsleiter (Verbandsführer + Lehrgang Abschnittsleiter(beim Landkreis)) |
|||
**Brandschutzabschnittsleiter (Verbandsführer + Lehrgang Abschnittsleiter) |
|||
**Kreisbrandmeister (Verbandsführer + Lehrgang Kreisbrandmeister) |
|||
**Bezirksbrandmeister (beim Landesverwaltungsamt) |
|||
====Dienstgradabzeichen==== |
|||
{| border=1 |
|||
|Feuerwehrmann |
|||
|Kamesinrot, mit einem 8 mm breiten aufschiebbaren Querbalken aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden |
|||
|- |
|||
|Oberfeuerwehrmann |
|||
|Kamesinrot, mit zwei 8 mm breiten aufschiebbaren Querbalken aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden |
|||
|- |
|||
|Hauptfeuerwehrmann |
|||
|Kamesinrot, 4 nebeneinanderliegende, je 8 mm breite Plattschnüre, die äußeren aus Aluminiumgespinst mit Seidenfäden an der flachen Seite mit einem gleichfarbigen Querbalken verbunden |
|||
|- |
|||
|Löschmeister |
|||
|kamesinrot, umrandet, ein silberner Stern |
|||
|- |
|||
|Oberlöschmeister |
|||
|kamesinrot, umrandet, zwei silberne Sterne |
|||
|- |
|||
|Hauptlöschmeister |
|||
|kamsinrot, umrandet, drei silberne Sterne |
|||
|- |
|||
|Brandmeister |
|||
|silbernes Fischgrät, ein goldener Stern |
|||
|- |
|||
|Oberbrandmeister |
|||
|silbernes Fischgrät, zwei goldene Sterne |
|||
|- |
|||
|Hauptbrandmeister |
|||
|silbernes Fischgrät, drei goldene Sterne |
|||
|- |
|||
|Stellv. Brandschutzabschnittsleiter |
|||
|silber geflochten, ein goldener Stern |
|||
|- |
|||
|Brandschutzabschnittsleiter |
|||
|silber geflochten, zwei goldene Sterne |
|||
|- |
|||
|Kreisbrandmeister |
|||
|silber geflochten, drei goldene Sterne |
|||
|- |
|||
|Bezirksbrandmeister |
|||
|silber geflochten, zwei goldene Sterne und Eichenlaub |
|||
|} |
|||
===[[Schleswig-Holstein]]=== |
|||
*'''Feuerwehrmannanwärter''' ("Probejahr" in der Feuerwehr ohne vorherige Ausbildung) |
|||
*'''Feuerwehrmann''' (Nach Übernahme aus der [[Jugendfeuerwehr]] oder absolviertem Truppmann-Lehrgang) |
|||
*'''Oberfeuerwehrmann''' (mind. 3 Jahre Feuerwehrdienst, mind. 1 techn. Lehrgang + Truppmann) |
|||
*'''Hauptfeuerwehrmann''' (mind. 5 Jahre Feuerwehrdienst, mind. 2 techn. Lehrgänge + Truppführer) |
|||
*'''Löschmeister''' (Dienstgrad des stellv. Gruppenführers, bzw. Beförderung für besondere Leistungen oder lange Zugehörigkeit (je nach Wehr 15-25 Jahre) oder Kreisausbilder) |
|||
*'''Oberlöschmeister''' (Gruppenführer nach entsprechender Ausbildung oder Kreisausbilder best. Fachbereiche) |
|||
*'''Hauptlöschmeister''' (Gewählter Zug- oder Wehrführer noch ohne entspr. Ausbildung oder stellv. Zugführer oder Kreisausbilder) |
|||
*'''Brandmeister''' (Zugführer oder stellv. Wehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner nach absolvierter Ausbildung oder Kreisfachwart-Ausbildung) |
|||
*'''Oberbrandmeister''' (Zugführer oder Wehrführer einer Gemeinde bis 1000 Einwohner nach absolvierter Ausbidung oder Stellv. Wehrführer einer Gemeinde zw. 1001 und 5000 Einwohner) |
|||
*'''Hauptbrandmeister''' (Wehrführer einer Gemeinde zw. 1001 und 5000 Einwohner) |
|||
*'''Erster Hauptbrandmeister''' (Wehrführer ab 20000 Einwohner oder Stellv. Kreisbrandmeister) |
|||
*'''Kreisbrandmeister''' (Kreiswehrführer, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes) |
|||
Die Dienstgrade "Feuerwehrmannanwärter" bis "Löschmeister" sind Mannschaftsdienstgrade. Feuerwehrangehörige können innerhalb dieser Dienstgrade vom jeweiligen Wehrführer aufgrund absolvierter Lehrgänge auf Kreisebene und weiterer erfüllter Voraussetzungen befördert werden. |
|||
Darüber hinaus gehende Beförderungen werden vom Stadt-/Kreiswehrführer vorgenommen. Diese Dienstgrade sind an eine Funktion gebunden, z.B. Gruppenführer, Zugführer, Wehrführer, Gemeindewehrführer, Kreis-Ausbilder und Kreis-Fachwarte etc. enstprechend der an der Landesfeuerwehrschule absolvierten Lehrgänge. Weiterhin ist die Beförderung in den Führungsdienstgraden abhängig von der Stadt-/Gemeindegröße oder auch Gruppenstärke der jeweiligen Wehr. |
|||
==Dienstgrade der Berufsfeuerwehren== |
|||
Die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr sind im wesentlichen bundeseinheitlich durch die Bundesbesoldungsordnung geregelt, ebenso die Laufbahneinteilung in den mittleren, gehobenen und höheren Dienst durch das Beamtenrechtsrahmengesetz. |
|||
Dem mittleren Dienst sind in den Besoldungsgruppe A 7 bis A 9 die Amtsbezeichnungen Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister zugeordnet. Zusätzlich gibt es für besondere Dienstposten noch die Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage (Amtsbezeichung: "Hauptbrandmeister"). |
|||
Zur Erlangung des Dienstgrades "Brandmeister" ist der erfolgreiche Abschluß des '''B1-Lehrganges''' (Grundausbildung der Berufsfeuerwehren) notwenig. Dieser ist 18 Monate lang und besteht aus einem feuerwehrtechnischen und einem [[Rettungsdienst|rettungstechnischen]] Teil. |
|||
Dem gehobenen Dienst sind in den Besoldungsgruppe A 9 bis A 13 die Amtsbezeichnungen Brandinspektor, Brandoberinspektor, [[Brandamtmann]], Brandamtsrat und Brandoberamtsrat zugeordnet. |
|||
Im höheren Dienst schließlich gibt es in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 die Amtsbezeichnungen Brandrat, Oberbrandrat (oder auch je nach Bundesland: Brandoberrat), Branddirektor und Leitender Branddirektor. In einigen Städten (etwa ab 400.000 Einwohnern) gibt es auch Spitzenämter in den Besoldungsgruppen B2 bis B5 mit den Bezeichnungen Direktor der Feuerwehr (z. B. NRW), Landesbranddirektor (z. B. Berlin), Oberbranddirektor (z. B. Hamburg) oder Stadtdirektor (z. B. Baden-Württemberg (Stuttgart)). |
|||
Welche Ämter in den einzelnen Laufbahn zu durchlaufen sind, legen die Länder fest. So ist das Eingangsamt im gehobenen Dienst in manchen Bundesländern nicht der Brandinspektor sondern der Brandoberinspektor. Brandinspektoren gibt es dort in Form von Beamten, die aus dem mittleren in den gehobenen Dienst aufgestiegen sind. |
|||
Die Amtsbezeichnungen im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) entspricht im mittleren und gehobenen Dienst der Amtsbezeichung des Eingangsamtes mit dem Zusatz "Anwärter" (z.B. Brandmeister-Anwärter). Im höheren Dienst lautet sie Brandreferendar. |
|||
In der Probezeit entspricht die Amtsbzeichnungen der des Eingangsamtes mit dem Zusatz "zur Anstellung" (Abkürzung: z.A.). |
|||
Manche Bundesländer vergeben für die Beamte des höheren Dienstes entweder die Amtsbezeichnung "Brandrat z.A." oder "Brandassessor". |
|||
===[[Baden-Württemberg]]=== |
|||
*'''Mittlerer Dienst''' |
|||
**Brandmeister (Vorbereitungsdienst) |
|||
**Brandmeister z.A. (Probezeit) |
|||
**Brandmeister |
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**Oberbrandmeister |
|||
**Hauptbrandmeister |
|||
**Hauptbrandmeister (Amtszulage) |
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*'''Gehobener Dienst''' |
|||
**Brandinspektor-Anwärter (Vorbereitungsdienst) |
|||
**Brandinspektor z.A. (Probezeit) |
|||
**Brandoberinspektor |
|||
**Brandamtmann |
|||
**Brandamtsrat |
|||
**Brandoberamtsrat |
|||
*'''Höherer Dienst''' |
|||
**Brandreferendar (Vorbereitungsdienst) |
|||
**Brandrat z.A. (Probezeit) |
|||
**Brandrat |
|||
**Oberbrandrat |
|||
**Branddirektor |
|||
**Leitender Branddirektor |
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Für die Angehörigen der [[Landesfeuerwehrschule]] sind die Dienstgrade/Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr (mit Ausnahme von "Leitender Branddirektor") vorgesehehen. |
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===[[Nordrhein-Westfalen]]=== |
|||
*'''Mittlerer Dienst''' |
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**Brandmeister-Anwärter(Vorbereitungsdienst) |
|||
**Brandmeister z.A. (Probezeit) |
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**Brandmeister |
|||
**Oberbrandmeister |
|||
**Hauptbrandmeister |
|||
**Hauptbrandmeister (m. Amtszulage) |
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*'''Gehobener Dienst''' |
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**Brandoberinspektor-Anwärter (Vorbereitungsdienst) |
|||
**Brandoberinspektor z.A. (Probezeit) |
|||
**Brandinspektor (nur für Aufstiegsbeamte) |
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**Brandoberinspektor |
|||
**Brandamtmann |
|||
**Brandamtsrat |
|||
**Brandoberamtsrat |
|||
*'''Höherer Dienst''' |
|||
**Brandreferendar (Vorbereitungsdienst) |
|||
**Brandrat z.A. (Probezeit) |
|||
**Brandrat |
|||
**Oberbrandrat |
|||
**Branddirektor |
|||
**Leitender Branddirektor |
|||
**Direktor der Feuerwehr (in einigen gößeren Städten, z.B. Essen, Düsseldorf, Köln) |
|||
===[[Niedersachsen]]=== |
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*'''Mittlerer Dienst''' |
|||
**Brandmeisteranwärter (Vorbereitungsdienst) |
|||
**Brandmeister z.A. (Probezeit) |
|||
**Brandmeister |
|||
**Oberbrandmeister |
|||
**Hauptbrandmeister |
|||
**Hauptbrandmeister mit Zulage |
|||
*'''Gehobener Dienst''' |
|||
**Brandoberinspektor-Anwärter(Vorbereitungsdienst) |
|||
**Brandinspektor z.A. (Probezeit) |
|||
**Brandinspektor |
|||
**Brandoberinspektor |
|||
**Brandamtmann |
|||
**Brandamtsrat |
|||
**Brandoberamtsrat |
|||
**Brandoberamtsrat mit Zulage |
|||
*'''Höherer Dienst''' |
|||
**Brandreferendar (Vorbereitungsdienst) |
|||
**Brandassessor (Probezeit) |
|||
**Brandrat |
|||
**Brandoberrat |
|||
**Branddirektor |
|||
**Leitender Branddirektor |
|||
**Oberbranddirektor |
|||
==Weblinks== |
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*[http://www.sbznet.de/?rubrik=magazin&thema=03-08-19-01 Berufsbild Feuerwehrmann: Als Retter auf die Karriereleiter] |
|||
*[http://www.brandreferendar.de Informationen über die Ausbildung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst] |
|||
*[http://www.feuerwehrmann.de/Informationen/Ich-will-FM-werden.htm Informationen zum Berufswunsch Berufsfeuerwehrmann] |
|||
[[Kategorie:Dienstgrad bei der Feuerwehr|Deutschland]] |
Aktuelle Version vom 15. April 2025, 19:04 Uhr
Die Bezeichnung der einzelnen Dienstgrade bei den Feuerwehren in Deutschland kann von Bundesland zu Bundesland voneinander abweichen. Auch gibt es Unterschiede zwischen Freiwilligen Feuerwehren und Berufsfeuerwehren. Der Dienstgrad wird häufig durch ein besonderes Dienstgradabzeichen an der Uniform kenntlich gemacht.
Dienstgrade richten sich in der Regel nach dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem entsprechenden Dienstalter. Sie können unmittelbar an Funktionen gebunden werden. Manche Bundesländer (z. B. Hessen, Nordrhein-Westfalen) unterscheiden allerdings zwischen Dienstgraden und Dienststellungen. Hier wird neben dem Dienstgradabzeichen ggf. ein spezielles Dienststellungsabzeichen getragen.
Die Dienstgrade gibt es jeweils in einer männlichen und einer weiblichen Form, Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau bzw. Löschmeister und Löschmeisterin. Der Lesbarkeit halber wird nur die männliche Form aufgeführt, sofern die weibliche Form eindeutig erkennbar ist.
Feuerwehrmann (FM) ist auch ein Sammelbegriff für Angehörige der Feuerwehren, unabhängig von Dienstgrad und Geschlecht. An Stelle der Bezeichnung „Feuerwehrmann“ wird zutreffenderweise auch die Bezeichnung „Feuerwehrangehöriger“ (FA) verwendet – siehe dazu die Liste der Abkürzungen bei der Feuerwehr.[1]
Dienstgrade der Berufsfeuerwehren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Amtsbezeichnungen der Berufsfeuerwehr bestimmen sich nach landesrechtlichen Vorschriften.
Dem mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, teilweise auch Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt genannt, sind in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 9 die Amtsbezeichnungen Brandmeister, Oberbrandmeister und Hauptbrandmeister zugeordnet. Zusätzlich gibt es für besondere Dienstposten (Wachabteilungsführer/Lagedienstführer) noch die Möglichkeit des Qualifizierungsaufstiegs mit den Besoldungsgruppen A 10 und A 11.[2]
Zur Erlangung des Dienstgrades „Brandmeister“ ist der erfolgreiche Abschluss der Grundausbildung der Berufsfeuerwehren (B1) und der Laufbahnausbildung (B2) notwendig. In einigen Bundesländern sind die Grund- und die Laufbahnausbildung in einem Lehrgang (B1) zusammengefasst. In diesem Fall wird die Grundausbildung mit der Laufbahnprüfung abgeschlossen. Die Ausbildung ist länderspezifisch 12 bis 24 Monate lang und besteht aus einem feuerwehrtechnischen und einem rettungsdienstlichen Teil.
Zur Erlangung der höheren Dienstgrade in der Laufbahngruppe 1 kann je nach Bundesland der erfolgreiche Abschluss des B3-Lehrganges (Gruppenführer der Berufsfeuerwehren) notwendig sein.
Dem gehobenen Dienst, dem ersten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, sind in den Besoldungsgruppen A 10 bis A 13 die Amtsbezeichnungen Brandoberinspektor, Brandamtmann, Brandamtsrat und Brandrat zugeordnet. Der Dienstgrad des Brandinspektors (A 9) fiel mit dem Dienstrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2016 weg.
Die Laufbahnausbildung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst gliedert sich in verschiedene Abschnitte.
Zunächst erfolgt analog zur Ausbildung im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst der Grundausbildungslehrgang Berufsfeuerwehr (B1). Hiernach folgt ein praktischer Abschnitt bei einer Berufsfeuerwehr, in der das Aufgabengebiet eines Truppmanns-/Truppführers erlernt werden soll, gefolgt vom Führungslehrgang 1 (B3), durch welchen die Anwärter befähigt werden, eine Gruppe zu führen (Qualifikation: Gruppenführer). Dieser Lehrgang wird direkt folgend durch einen praktischen Abschnitt als Gruppenführer unter Aufsicht bei einer Berufsfeuerwehr ergänzt.
Im fünften Abschnitt der Laufbahnausbildung folgt der sogenannte B-IV-Lehrgang. Hier werden die Anwärter zu Zugführern ausgebildet. Je nach Bundesland werden in diesem Abschnitt auch die schriftlichen Prüfungen im Rahmen der Staatsprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst geschrieben. Die Prüfungsfächer sind neben
- Einsatztaktik und -recht,
- Brand- und Löschlehre,
- Fahrzeug- und Gerätekunde, auch eine Klausur im
- Vorbeugenden Brandschutz sowie im
- Haushalts- und Kassenwesen sowie
- Rechts- und Verwaltungslehre.
Im sechsten Abschnitt wird man als Zugführer unter Aufsicht wiederum bei einer Berufsfeuerwehr eingesetzt. Die praktischen Prüfung, die am Ende des zweijährigen Vorbereitungsdienstes, abgelegt wird, besteht aus einer Planübung, bei der die Befähigung als Zugführer / Zugführerin nachgewiesen werden muss.[3]
Qualifizierungsaufstieg bis zur Besoldungsgruppe A 14 (Oberbrandrat/Brandoberrat) ist seitdem ohne B6-Lehrgang möglich.
Im höheren Dienst (Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) schließlich gibt es in den Besoldungsgruppen A 13 bis A 16 die Amtsbezeichnungen Brandrat, Oberbrandrat (oder auch je nach Bundesland: Brandoberrat), Branddirektor und Leitender Branddirektor. In einigen Großstädten (etwa ab 400.000 Einwohnern) gibt es auch Spitzenämter in den Besoldungsgruppen B 2 bis B 5 mit den Bezeichnungen Direktor der Feuerwehr (z. B. NRW), Landesbranddirektor (z. B. Berlin, Niedersachsen), Oberbranddirektor (z. B. Hamburg, Bayern), Direktor der Branddirektion (Hessen) oder Stadtdirektor (z. B. Baden-Württemberg).
Welche Ämter in den einzelnen Laufbahnen zu durchlaufen sind, legen die Länder fest. So ist in einigen Ländern das Eingangsamt im gehobenen Dienst der Brandoberinspektor. In Baden-Württemberg ist das Eingangsamt mit abgeschlossenem Bachelor-Studium seit der Reform über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen nicht mehr der Brandoberinspektor (A10), sondern der Brandamtmann (A11).[4]
Die Amtsbezeichnungen im Vorbereitungsdienst (Ausbildung) entspricht im mittleren und gehobenen Dienst der Amtsbezeichnung des Eingangsamtes mit dem Zusatz „Anwärter“ (z. B. Brandmeister-Anwärter). In Baden-Württemberg lautet die Amtsbezeichnung seit dem Jahr 2022 im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst Oberbrandmeisteranwärter (A8) und im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst Brandamtmannanwärter (A11). Im höheren Dienst lautet sie Brandreferendar.
Manche Bundesländer vergeben für die Beamten des höheren Dienstes entweder die Amtsbezeichnung „Brandrat z. A.“ oder „Brandassessor“.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Bildung von Löschmannschaften in Form von Pflichtfeuerwehren wurden auch deren Rechten und Pflichten festgelegt. So hatte „jedes Mitglied des Rettungscorps beim Brande um den rechten Arm über dem Ellenbogen eine weiße Binde“ zu tragen. Diese Kennzeichnung war somit ein Vorläufer der späteren Darstellung von Dienstgraden bzw. der Dienststellungen. Beispielsweise erließ das Herzogtum Nassau im November 1826 eine solche Verordnung. Diese Pflichtfeuerwehren bestanden oft aus mehreren Abteilungen (Steiger-, Rettungs-, Spritzen-, Wasser- und Wachtmannschaft). Mit den Armbinden war die Zugehörigkeit zur Rettungsmannschaft erkennbar.[5]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Dienstgradabzeichen Berufsfeuerwehren der ehem. DDR. In: www.kfv-um.de. Feuerwehrverband des Landkreises Uckermark e. V.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Kurt-Werner Seidel, Joachim Hahn, Horst Zacher: Begriffe, Kurzzeichen, Graphische Symbole des deutschen Feuerwehrwesens. im Auftrag des Arbeitsausschusses 8 des Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW), DIN e. V. Hrsg.: Kurt-Werner Seidel, Joachim Hahn, Horst Zacher. 3. überarbeitete Auflage. Verlag W. Kohlhammer, Stuttgart 1994, ISBN 978-3-17-010626-0.
- ↑ Bundesbesoldungsordnungen A und B. In: juris. Abgerufen am 21. Februar 2024.
- ↑ Verordnung des Innenministeriums über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst – APrOFw gD) Vom 17. November 2014, auf landesrecht-bw.de
- ↑ Feuerwehrbekleidung Dienstgrade und Dienstgradabzeichen. (PDF; 322 kB) Anlage 2. In: www.lfs-bw.de. Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, abgerufen am 21. Februar 2024.
- ↑ Franz-Josef Sehr: Das Entstehen der Pflichtfeuerwehren im Heimatgebiet – Ein staatlicher Versuch zur Brandbekämpfung. In: Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg (Hrsg.): Jahrbuch für den Landkreis Limburg-Weilburg 2024. Limburg 2023, ISBN 3-927006-61-0, S. 230–237.