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„Diskussion:Die Lunikoff Verschwörung“ – Versionsunterschied

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Letzter Kommentar: vor 16 Jahren von Gripweed in Abschnitt Auftrittsverbot
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Eine Frage mal eben: Wenn ''Die Lunikoff Verschwörung'' (oder nur ''Michael Regener'') Auftrittsverbot bekommen sollten, dürfen sie dann noch im Ausland auftreten? 14. Aug. 2008 12:04
Eine Frage mal eben: Wenn ''Die Lunikoff Verschwörung'' (oder nur ''Michael Regener'') Auftrittsverbot bekommen sollten, dürfen sie dann noch im Ausland auftreten? 14. Aug. 2008 12:04
Puh, das sind juristische Fragen, diese Diskussionsseite dient eigentlich der Erstellung des Artikels. Um trotzdem auf deine Frage einzugehen: Ich denke schon, aber da sollen sich Juristen mit beschäftigen. Das benachbarte Ausland ist ein beliebter Auftrittsort für Rechtsrock- und NSBM-Bands. --[[Benutzer:Gripweed|Gripweed]] 12:12, 14. Aug. 2008 (CEST)
: Puh, das sind juristische Fragen, diese Diskussionsseite dient eigentlich der Erstellung des Artikels. Um trotzdem auf deine Frage einzugehen: Ich denke schon, aber da sollen sich Juristen mit beschäftigen. Das benachbarte Ausland ist ein beliebter Auftrittsort für Rechtsrock- und NSBM-Bands. --[[Benutzer:Gripweed|Gripweed]] 12:12, 14. Aug. 2008 (CEST)

Version vom 14. August 2008, 12:13 Uhr

Löschantrag

Jemand der sich mit der WP besser auskennt und momentan Zeit hat, kann mal für den Artikel einen LA stellen. Kann alles in den Artikel Michael Regener hinein. --Rossi

Hab's doch selber gemacht.--Rossi 23:33, 5. Aug. 2008 (CEST)Beantworten


Auftrittsverbot

Kann man bitte jemand dort hinschreiben ob nur regener oder die ganze Band Auftrittsverbot in Deutschland hat (oder ob überhaupt eines existiert) ,Danke. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag – siehe dazu Hilfe:Signatur – stammt von 77.21.6.164 20:30, 10. Aug. 2008 (CEST)) Beantworten

Weder Regener, noch die Verschwörung hat in der BRD Auftrittsverbot. Ein solches Verbot kann es höchstens für die Band Landser geben, wobei diese ja in dieser Formation nie wieder auftreten wird. Die Führungsaufsicht - solltest du darauf anspielen - ist (noch) nicht rechtskräftig, würde aber - falls sie denn für Recht erkannt wird - sowohl die Produktion weiterer CDs als auch Konzerte untersagen.
Das nächste mal bitte den Beitrag mit 4 Tilden (~) unterschreiben.--Rossi 23:04, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ich glaube er bezieht sich auf die Aussage von Regener auf seiner Homepage:

„Zum Haftende haben sie mir noch eine schöne „Führungsaufsicht“ übergeholfen, die wie nicht anders zu erwarten auch ein paar liebevolle Sonderpunkte gegen Konzerte und Produktionen enthält. Ist noch nicht rechtskräftig, genauere Infos demnächst auf dieser Seite.“

http://www.dielunikoffverschwoerung.de/neues.htm
Sollte man aber was Offizielles abwarten. --Gripweed 23:13, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten
Ja, ich dachte mir schon, dass er das meint, daher schrieb ich ja "sofern du dich darauf beziehst". Die Tatsache, dass die CD noch herausgebracht wurde, zeigt ja, dass die FA noch nicht rechtskräftig ist. Steht ja so auch in der Art im Booklet.--Rossi 23:39, 10. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Eine Frage mal eben: Wenn Die Lunikoff Verschwörung (oder nur Michael Regener) Auftrittsverbot bekommen sollten, dürfen sie dann noch im Ausland auftreten? 14. Aug. 2008 12:04

Puh, das sind juristische Fragen, diese Diskussionsseite dient eigentlich der Erstellung des Artikels. Um trotzdem auf deine Frage einzugehen: Ich denke schon, aber da sollen sich Juristen mit beschäftigen. Das benachbarte Ausland ist ein beliebter Auftrittsort für Rechtsrock- und NSBM-Bands. --Gripweed 12:12, 14. Aug. 2008 (CEST)Beantworten