„Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben“ – Versionsunterschied
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Version vom 2. Mai 2006, 10:25 Uhr
Das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) wurde 1973 als selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung mit Sitz in Köln geschaffen. Heute gehört es zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Das Bundesamt für den Zivildienst hat den gesetzlichen Auftrag, das Kriegsdienstverweigerungsverfahren und den Zivildienst durchzuführen. Seine wesendlichste Rechtsgrundlage ist das Zivildienstgesetz (ZDG).
Aufgaben
- Prüfung der Anträge auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer,
- Betreuung und Heranziehung der Zivildienstpflichtigen,
- Betreuung und Ausbildung der Zivildienstleistenden,
- Anerkennung und Betreuung der Beschäftigungsstellen.
- politische Bildung der Zivildienstleistenden
Organisation
Das Amt gliedert sich in drei Abteilungen:
- Abteilung I: Allgemeine Aufgaben des Zivildienstes,
- Abteilung II: Durchführung des Kriegsdienstverweigerungsverfahrens und des Zivildienstes,
- Abteilung Z: Verwaltung.
Leitung
- 1973 – 2000 Adolf Krep
- 2000 – 2002 Wolfgang Kehm
- 2002 - 2005 Dietmar Peikert
- ab dem 4. Mai 2005 Günter Kretschmar (Übergangsweise - bis eine neue Leitung gefunden ist)
Weblinks
- zivildienst.de - Offizielle Website des Bundesamtes für Zivildienst.
- bund.de - Bundesamt für Zivildienst auf einem Blick.