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Mehrheit

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Dieser Artikel befasst sich mit der demokratischen Mehrheit.


Durch Mehrheiten wird festgelegt, wie viele Stimmen bei Wahlen (Entscheidung für Partei oder Kandidat) oder Abstimmungen (Entscheidung einer Sachfrage) für die Durchsetzung eines Vorschlages erforderlich sind. Was in der konkreten Anwendung unter einer Mehrheit zu verstehen ist, kann sich aus den Rahmenbedingungen unterschiedlich darstellen.

Wenn es um Abstimmungen in einem Gremium geht, dessen Mitglieder über Stellvertreter immer anwesend sein können (z.B. dem deutschen Bundesrat), ist eine absolute Mehrheit über alle Mitglieder sinnvoll. Damit kann nach innen und außen ein breiter Konsens demonstriert werden.

Bei Personengremien (beispielsweise dem deutschen Bundestag) kann die Anwesenheit aller Teilnehmer nicht jederzeit sichergestellt werden. Es könnten daher sachfremde Einflüsse (Krankheit, Reisen, Terminschwierigkeiten) die Abstimmungs- und Handlungsfähigkeit im Alltagsgeschäft beeinträchtigen. Daher wird mit der einfachen Mehrheit abgestimmt.

Grundsätzlich kann aber jedes Gremium in seiner Geschäftsordnung die Anforderungen an die Entscheidungsfindung selber festlegen, dies auch für verschiedene Entscheidungsbereiche unterschiedlich. Die zur Abstimmung gestellten Anträge werden in der Mehrzahl so formuliert, dass die Abstimmung mit JA bzw. NEIN erfolgen kann. Bei Personenwahlen mit relativer Mehrheit werden in der Regel die Namen der Kandidaten genannt.

Einfache relative Mehrheit (zwei Wahlmöglichkeiten)

Die einfache Mehrheit ist die Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Gültig sind Stimmen, die für einen Vorschlag Geltung entfalten. Enthaltungen sind daher keine gültigen Stimmen. Die einfache Mehrheit ist dann erreicht, wenn mehr als die Hälfte der abgegebenen, gültigen Stimmen auf einen Vorschlag oder Kandidaten entfallen. Bei mehr als zwei Wahlmöglichkeiten entspricht sie der relativen Mehrheit.

Absolute Mehrheit

Die absolute Mehrheit ist die Mehrheit der möglichen Stimmen. Die absolute Mehrheit ist erreicht, wenn mehr als die Hälfte aller Stimmberechtigten für einen Vorschlag stimmen. Sie wird auch als Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder bezeichnet.

Qualifizierte Mehrheit

Eine qualifizierte Mehrheit erfordert nicht nur mehr als die Hälfte der Stimmen, sondern die Mehrheit über einen anderen Stimmenanteil, z.B. 2/3 oder 3/4. Es gibt sie sowohl bei einfacher als auch bei absoluter Mehrheit. Im Einzelfall kann festgelegt sein, dass das Erreichen des Anteils ausreicht.

Relative Mehrheit

Die relative Mehrheit ist ausschlaggebend, wenn über mehr als zwei Kandidaten oder Anträge abgestimmt wird. Es ist der Kandidat oder Antrag siegreich, der mehr Stimmen auf sich vereinigen kann als irgend ein anderer Kandidat oder Antrag. Mit anderen Worten: „Wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt“. Bei nur zwei Wahlmöglichkeiten entspricht sie der einfachen Mehrheit.

Beispiele

Einfache Mehrheit

Fall 1

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Enthaltungen:
Ohne Bedeutung
350
250
100
50

Die einfache Mehrheit hat sich für den Antrag ausgesprochen, weil mehr als die Hälfte der 350 abgegebenen Stimmen für ihn votierten.

Fall 2

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Enthaltungen:
Ohne Bedeutung
90
40
50
310

Die einfache Mehrheit hat sich gegen den Antrag ausgesprochen, weil weniger als die Hälfte der 90 abgegebenen Stimmen für ihn votierten. Die hohe Anzahl der Enthaltungen ist ohne Bedeutung, weil Enthaltungen keine Geltung für einen Antrag entfalten.

Absolute Mehrheit

Fall 1

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Enthaltungen:
598
Ohne Bedeutung
310
250
38

Die absolute Mehrheit hat sich für den Antrag ausgesprochen, weil mehr als die Hälfte der möglichen 598 Stimmen auf ihn entfallen. Ob die übrigen Stimmen NEIN lauten oder Enthaltungen darstellen ist ohne Bedeutung.

Fall 2

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Enthaltungen:
598
Ohne Bedeutung
299
250
49

Der Antrag hat die absolute Mehrheit nicht erreicht. Auf ihn entfallen zwar die Hälfte der möglichen 598 Stimmen, dies ist aber keine Mehrheit (nicht mehr als die Hälfte der möglichen Stimmen).

Qualifizierte Mehrheit

Fall 1

Die Geschäftordnung fordert beispielsweise eine einfache 2/3 Mehrheit

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Enthaltungen:
Ohne Bedeutung
598
399
199
0

Die benötigte Mehrheit wurde erreicht, da die die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erzielt wurde (Enthaltungen sind keine abgegebenen Stimmen).

Fall 2

Die Geschäftordnung fordert beispielsweise eine absolute 2/3 Mehrheit

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
JA:
NEIN:
Enthaltungen:
598
Ohne Bedeutung
399
190
9

399 JA-Stimmen erreichen 2/3 von 598 (= 398,666), der Antrag ist damit angenommen. Weil eine absolute Mehrheit gefordert ist, ist es ohne Bedeutung, wie sich die restlichen Stimmen verteilen.

Relative Mehrheit

Es stehen mehrere Alternativen (Kandidaten, Vorschläge) zur Wahl

mögliche Stimmen:
abgegebene Stimmen
Vorschlag 1:
Vorschlag 2:
Vorschlag 3:
Vorschlag 4:
Enthaltungen:
Ohne Bedeutung
310
150
100
50
10
40

Vorschlag 1 ist gewählt, da er die meisten Stimmen auf sich vereinen konnte.


siehe auch: Mehrheitsprinzip, Parlament, Demokratie, demokratische Minderheit, Minderheitenschutz, Minderheit, Quorum, schweigende Mehrheit