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Diskussion:Jörg Kachelmann

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Kinder ?

Kachelmann soll das Sorgerecht für zwei Kinder in Kanada haben (nicht signierter Beitrag von 87.185.108.178 (Diskussion) 22:19, 25. Feb. 2011 (CET)) Beantworten

Jörg Kachelmann war - gegenüber dem Artikel - sogar ein weiteres mal verheiratet, von 2004-2009 mit Denise W., seiner damaligen Mitarbeiterin bei Meteomedia. Mit ihr hat er zwei Söhne, Robert und Lukas. Solange das aber nicht bei wiki steht, kann's ja auch keine seiner Dutzend Geliebten wissen... zumal, wenn man die "Liebe des Lebens" so 3, 4 mal im Jahr sieht und nicht mal eine Adresse hat... Und Twitter gab's 1999 halt noch nicht. (nicht signierter Beitrag von 217.224.222.32 (Diskussion) 21:11, 31. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Staatsbürgerschaft und Volljährigkeiten

Von Benutzerdisk hierherverlegt:

Guten Morgen. Du hast hier erweitert. Dies scheint mir unglücklich dargestellt zu sein. In der Schweiz warst Du früher erst mit 20 Jahre volljährig (heute 18). Ich gehe davon aus, dass es in Deutschland schon länger bei 18 liegt. Also wurde er mit 18 in Deutschland volljährig, in der Schweiz bürgerte er sich mit 20 ein gemäss Tages-Anzeiger und wurde nochmals volljährig. Ich habe revertiert, da ich denke, das ganze verwirrt die Leser. Woher sollten sie auch wissen, dass damals verschiedene Volljährigkeitsalter in den beiden Ländern herrschten? Ich persönlich würde es ganz draussen lassen. Was meinst Du? Gruss --KurtR 09:00, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten

Ich meine: 1.) Dafür hab ich ja extra 'deep' verlinkt. Auf eine klar falsche Version zurücksetzen geht gar nicht. 20 ungleich 18, 19. mfg. --Itu 20:01, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten
deep verlinkt ist ja schön und recht, aber dass jeder der es nicht versteht jetzt nachlesen geht, finde ich zu umständlich. Falsche Version? Jetzt ist es falsch. Er war 20 Jahre alt als er das Schweizer Bürgerrecht annahm, und nicht 18, 19. Steht auch so im Tages-Anzeiger. Ausserdem ist das ganze von 2xvolljährig irrelevant und bringt die Leser durcheinander. Revers. --KurtR 20:22, 1. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Sorry, die direkte ist Aussage von Kachelmann im Interview ist eindeutig, es ist nicht zu erkennen warum er da etwas falsches behaupten sollte. rev. --Itu 12:54, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Und wer meint man könne das Austauschen von richtigen durch falsche Aussagen mit Relevanz begründen sollte hier einfach nicht mitmischen (@Judith M-S) --Itu 15:23, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
"Austauschen von richtigen durch falschen Aussagen", weil ich das Gedöns mit der zweimaligen Volljährigkeit für überflüssig halte? Das ist eine interessante Interpretation... Und danke, dass du nahelegst, sich rauszuhalten, wenn man nicht deiner Meinung ist...
Er mag das ja im Interview gesagt haben und es mag auch zutreffen, darüber hinaus mag es für ihn ein nettes Anekdötchen sein, das er immer mal wieder anbringen kann - allein: wenn interessiert es in einer Enzyklopädie? Judith M-S 15:28, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Es handelt sich hier, unabhängig von der enzyklopädischen Irrelevanz, eindeutig um eine Rechtsfrage, sodass als Beleg eine Bemerkung von Kachelmann in einem Interview sicher nicht ausreicht. --Cologinux 15:35, 2. Mär. 2011 (CET) Nachtrag nach erneutem Rv von Itu: Die zweifache Volljährigkeit ist nicht belegt. Dazu müsstest Du einmal genau die damals einschlägigen Rechtsvorschriften in Deutschland und der Schweiz und deren Tatbestandserfüllung nennen. Da dies den Rahmen des Artikels eindeutig sprengen würde, ergibt sich bereits daraus die Folge, diese Aussage hier wegzulassen. Hinweis auf WP:E-W --Cologinux 15:54, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Die Tatsache ist 1.) zweifelsfrei und 2.)mindestens 10 mal besser belegt als eure Behauptung. Und zu deinen Ausführungen dass man für eine einfache Aussage ein juristisches Gutachten braucht kann ich doch nur sagen dass das mal wieder absurd ist. --Itu 16:30, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Ein Gutachten habe ich selbstverständlich nicht gefordert sondern eine saubere juristische Herleitung Deiner Behauptung siehe auch WP:Belege. Im übrigen bitte keine Großbuchstaben (Zusammenfassungszeile) verwenden. Das ist Schreien und dadurch werden Argumente auch nicht besser. --Cologinux 16:51, 2. Mär. 2011 (CET)Beantworten
Das Grossschreiben dient der nachhaltigen Betonung und Unterstreichung, die hier nicht ganz grundlos erfolgte. Der verbreiteten Interpretation als 'Schreien' kann ich mich seit jeher nicht anschliessen, daher ist das aus meiner Sicht auch kein Schreien. mfg. --Itu 16:03, 4. Mär. 2011 (CET) Beantworten

Kachelmann ist jetzt verheiratet

Muss das jetzt schon in den Artikel?

--Gustav Broennimann 12:31, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten

Du solltest eher fragen ob das jetzt rein darf ;). Der Spiegel wäre hier eine etwas zuverlässige und hier ~unabhängige Quelle. Aber wie man dort schon liest ist es wohl noch nicht so wirklich offiziell und gesichert. --Itu 21:17, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
Ausserdem wurde vom Anwalt Kachelmanns dementiert, dass er letztes Wochenende geheiratet hat, wie es spiegel.de berichtete. Und auf die Frage, ob er hätte, gab der Antwalt keine Antwort. Da die Familiensituation bei Kachelmann komplex ist (frühere Ehen, Kinder etc) und vieles nicht richtig gesichert ist, bin ich dafür, dass wir das Thema ganz draussen lassen. --KurtR 22:23, 28. Mär. 2011 (CEST)Beantworten
Mit der Aussage von Frau Rückert in der ZEIT (letzter Satz) kann man es jetzt übrigens als recht gesichert betrachten. --Itu 15:57, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ahja und wieso? Egal übrigens: Weder Kachelmann noch sein Anwalt haben die Heirat bestätigt, jede Person hat ein recht auf Privatsphäre. Solange Kachelmann sich nicht öffentlich dazu äusserst ist es seine Sache, darum entferne ich die mögliche Heirat. Siehe auch WP:BIO. --KurtR 01:24, 11. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Warum man das als recht sicher annehmen kann, erklär ich dir jetzt nicht; ist mir zu doof. Nur noch ein Hinweis für dich: Ich habs nicht in den Artikel geschrieben. --Itu 03:27, 11. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Update: seit 9h30 heute morgen gerichtsamtlich bewiesen --Itu 19:33, 11. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Dann kann die Info ja jetzt in den Artikel. --Neun-x 11:40, 18. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Anschuldigungen

NPOV: TV-Moderator Jörg Kachelmann vs. mutmassliches Opfer

  • Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass die zeitliche Abfolge der Ereignisse sich nicht im Artikel spiegelt. Die Festnahme am 20. März 2010 im Flughafen Frankfurt ging der Anklage um 2 Monate voraus.
  • Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, dass verschwiegen wird, dass es ein Opfer beziehungsweise ein mutmaßliches Opfer dieser angeblichen Straftat beziehungsweise eine Nebenklägerin gibt.
  • Es gibt keinen sachlichen Grund dafür, den ablehnenden Beschluss des LG Mannheim zur Haftprüfung zu erwähnen. Es gibt schließlich den rechtskräftigen Beschluss der höheren Instanz, der schließlich auch benannt wird. Eine Erwähnung des inzwischen aufgehobenen LG Mannheim Beschlusses macht auch keinen Sinn, weil dieser zeitlich gar nicht bestimmt wird.
  • Es gibt keinen sachlichen Grund für die Benutzung des Konjunktivs, es "bestünde" kein dringender Tatverdacht gegen Kachelmann. Es "besteht" kein dringender Tatverdacht. Die Pressestelle des OLG Karlsruhe äußert sich noch eindeutiger: "Der 3. Strafsenat hat sodann ausgeführt, dass jedenfalls im derzeitigen Stadium des Verfahrens kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Zur Begründung hat der Senat insbesondere darauf hingewiesen, dass im Hinblick auf den den Tatvorwurf bestreitenden Angeklagten und die Nebenklägerin als einzige Belastungszeugin die Fallkonstellation der 'Aussage gegen Aussage' vorliege. Die Nebenklägerin, bei der Bestrafungs- und Falschbelastungsmotive nicht ausgeschlossen werden könnten, habe zudem bei der Anzeigeerstattung und im weiteren Verlauf des Ermittlungsverfahrens zu Teilen der verfahrensgegenständlichen Vorgeschichte und des für die Beurteilung des Kerngeschehens (dem Vergewaltigungsvorwurf) bedeutsamen Randgeschehens zunächst unzutreffende Angaben gemacht."
  • Es gibt keinen sachlichen Grund, die außergewöhnliche Aufmerksamkeit und Parteinahme zu verschweigen, mit der die Presse von Spiegel über Bild (Alice Schwarzer) bis Cicero das Verfahren verfolgt.

Es wird also in einem winzigen Absatz gleich ein halbes Dutzend mal gegen den Grundsatz des NPOV verstoßen - hier findet also allem Anschein nach eine mutwillige Vorverurteilung des TV-Moderators statt. Sämtliche entlastenden Informationen (siehe OVG KA) werden unterdrückt, während jeder Zeitungsleser weiss, dass Kachelmann vom Gericht Kanada-Urlaub zugebilligt wurde, redet dieser WP-Artikel von "Fluchtgefahr". Sieht leider alles sehr nach einer Parteinahme für die Radio-Moderatorin aus. Wäre schön, wenn sich ein unbefangener WP-Admin finden würde, der mal aufräumt. Danke. -- 84.142.7.190 01:40, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Bitte dringend nochmal lesen, was auf dieser Seite ganz oben steht! Zwei Wikipedia-Benutzer, ein unbefangener Admin und ein ebensolcher Oversighter waren jetzt damit beschäftigt, den Namen des mutmaßlichen Opfers hier auf der Diskussionsseite definitiv zu löschen. Laut gültiger Policy wird der hier nämlich nicht genannt. Danke. --Blogotron /d 18:06, 7. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
ad1:Die Chronologie könnte man in der Tat herstellen.
ad2:bei einer Vergewaltigung gibt es logischerweise immer ein Opfer...
ad3:steht doch drin
ad4: der Konjunktiv ist der distanzierten Wiedergabe geschuldet, und geht so i.O.
ad5: In dieser sehr umstrittenen, aufgeladenen Angelegenheit versucht man sich auf das Nötigste zu konzentrieren. Alles andere könnte zu schwierigen Auseinandersetzungen führen. --Itu 16:09, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Naja, Itu, der berufliche Neustart und die heirat gehören aber nicht wirklich unter einen Abschnitt "Vergewaltigungsvorwürfe". --Martina Disk. 16:51, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Nicht ganz, weiss nicht wie man das am besten löst. Wundere mich btw. dass es eben keinen BK gab, deine Einfügung mit der Heirat hab ich erst nachher gesehn, die war bei mir auch nicht im Quelltext zu sehen. --Itu 16:55, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich hab mal einen Vorschlag gemacht, in dem der Vergewaltigungsvorwurf ausgekoppelt ist; d.h. Neuorientierung Radio und Heirat sind jetzt oben im Abschnitt "Leben". Man könnte zur Verdeutlichung den Satz "Im November 2010 kündigte Kachelmann an, ..." ändern in "Im November 2010 kündigte Kachelmann im Zuge der Vergewaltigungsvorwürfe gegen ihn an,..." Was meinst du? --Martina Disk. 17:25, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
Ich hatte anscheinend gleichzeitig (bevor ich die Diskussion gelesen habe) den gleichen Gedanken. Außerdem habe ich weiter oben noch erwähnt, dass die frühere Ehe geschieden wurde (dies steht in der bereits vorhandenen Quelle).--Πολύτροπος 17:57, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
"weiter oben" - wo? "in der bereits vorhandenen Quelle" - welche? --Martina Disk. 20:03, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
PS: Angaben über frühere Ehen waren bislang umstritten. Solange es nicht bessere Quellen gibt, lassen wir sie wohl weiterhin weg. --Martina Disk. 20:09, 9. Apr. 2011 (CEST)Beantworten
In der vorhandenen Referenz „Verheerender Karriereschaden für Kachelmann. In: Tages-Anzeiger. 24. März 2010, abgerufen am 20. Oktober 2010.“ steht: „Ende der Neunzigerjahre liessen sich Hösli und Kachelmann zwar scheiden; geschäftlich aber blieben sie ein Paar.“ --Πολύτροπος 18:30, 10. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

Und der Spiegel schrieb 2010: "Vor 15 Jahren wurden die beiden geschieden." - das wäre dann Mitte der neunziger gewesen. So richtig gesichert ist das also nicht. --Martina Disk. 13:12, 15. Apr. 2011 (CEST)Beantworten

„Die 48-jährige Zeitungsdesignerin war von 1983 bis 1998 Jörg Kachelmanns erste Ehefrau.“ [1] --Itu 22:36, 1. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Prozess verdient viel ausführlichere Darstellung

Er ist aus Mangel an Beweisen freigesprochen worden, das muss hinzugefügt werden. (nicht signierter Beitrag von Schiby830 (Diskussion | Beiträge) 23:01, 31. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Dominique Strauss-Kahn verhaftet, Vorwurf der Vergewaltigung, außer dem mutmaßlichen Täter und dem mutmaßlichen Opfer keine Augenzeugen - spätestens mit diesem Fall wird klar, dass es sich um ein zeitgeschichtlich bedeutsames Phänomen handelt: wo früher Aussage gegen Aussage eine Strafverfolgung unmöglich machte, trauen sich Staatsanwälte heute zu, die Tat zu beweisen. Das verdient an einem so exemplarischen Fall wie dem Kachelmannschen ausführlich dargestellt zu werden, natürlich nicht in diesem biographischen Artikel, aber in einem separaten Artikel über das Mannheimer Strafverfahren. -- 84.153.28.109 18:39, 16. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Große Töne, nichts dahinter. Wenn du den Kachelmann-Fall genau verfolgt hättest, würdest du dich hier nicht so in die Nesseln setzen. --91.32.105.179 10:24, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
@91.32.105.179: Hier sind Sachargumente gefragt, nicht argumentum ad hominem. Wikipedia ist keine Blog-Spielwiese, geh anderswo anonym rumpöbeln. --Neun-x 16:02, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Der Prozess verdient auch imo eine ausführlichere Darstellung. Nun - nach dem Freispruch - haben einige erhitzte Gemüter vielleicht mehr Blick für das Grundsätzliche des Falles.
wichitg erscheint mir folgender Aspekt: Staatsanwalt preschte mit Anklage vor (Spiegel 6. Juni 2010). Damit schnitt sich die Staatsanwaltschaft selber einen gesichtswahrenden Rückzug ab. Zitat: "Nach Informationen des SPIEGEL bestellte der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge erst am 15. April ein eigenes Gutachten zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers." "Das Ergebnis der Bremer Psychologin Luise Greuel aber wartete Oltrogge nicht mehr ab, sondern erhob schon am 17. Mai Anklage, mit allen Folgen für das Bild, das die Öffentlichkeit so gewinnen musste: Kachelmann, der Vergewaltiger. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte zwar, dass das Greuel-Gutachten noch gefehlt habe. Aus einer Kurzmitteilung der Gutachterin sei allerdings hervorgegangen, dass "der Tatverdacht gegen Kachelmann nicht entkräftet wurde".
Das war, freundlich gesagt, getrickst." Im Klartext: gelogen.
"Keine drei Wochen hätte sich Oltrogge mithin noch gedulden müssen."
Jemand dagegen, das in den Artikel hineinzuschreiben ? --Neun-x 15:57, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Sehr viel dagegen sogar. --KurtR 16:07, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
+1. Der Artikel behandelt die Person Jörg Kachelmann, nicht die Beteiligten des Verfahrens. --Martina Disk. 21:46, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
+2. Wir schreiben hier keinen Zeitungskommentar. Dort darf man den Leser lenken, und Meinungen sind wünschenswert. Hier nicht. --JosFritz 21:56, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

[...]


Da bist du beim Thema "Verschwörungstheorie" falsch abgebogen. Siehe auch Regelungen unter WP:WWNI. Das gilt natürlich auch (zum wiederholten Mal) für den Kollegen Neun-x. --Times 23:15, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
@Times: was hat das mit Verschwörungstheorie zu tun ? 84.153.28.109 regt einen Artikel 'Kachelmann-Prozess' an. Auch ich habe dem Staatsanwalt nix unterstellt.
KurtR "Sehr viel dagegen sogar" dagegen ? Bitte verrate doch mal, was du dagegen hast.
@JosFritz: es liegt mir fern, jemandes Meinung zu lenken (wie kommst du dazu, mir das unterstellen?!). Nach jedem Freispruch steht die Frage im Raum : was hat seinerzeit 1. die Staatsanwaltschaft bewogen, die Anklage zu erheben? 2. was hat seinerzeit das Gericht bewogen, die Klage anzunehmen ? Anders gesagt:
was sollte man das nächste Mal besser machen?)
--Neun-x 23:28, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

@Neun-x: du musst aber auch schon mal das lesen, was ich dir verlinkt habe. Gemeint war die IP 84.153.28.148 mit diesem Beitrag [2]; jetzt nur noch mit "[...]" verziert. Und wenn du ernsthaft nicht verstehst, was an der Meldung "Keine drei Wochen hätte sich Oltrogge mithin noch gedulden müssen." unenzyklopädisch ist, dann hat sich dein Enzyklopädieverständnis seit dem ersten Tag nur rudimentär den notwendigen Anforderungen angepasst. Und welche Fragen im Raum stehen (Beweggründe der Staatsanwaltschaft; Wieso hat das Gericht die Klage akzeptiert) ist logischerweise ebenso fehl am Platz; dafür gibt es Kommentatoren in Zeitungen, die sich darüber auslassen. Uns hat nur zu interessieren, dass eine Anklage erfolgte, ein Gerichtsprozess folgte, der mit einem Freispruch für den Angeklagten endete. Tut mir leid, dass das nicht alles so spannend ist wie in diversen Newskolumnen. --Times 23:44, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Ich bin gleicher Ansicht. --KurtR 01:24, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Indizienprozess?

Wieso wird von einem Indizienprozess gesprochen? Das Hauptbeweismittel das die Anklage zur Verfügung hatte war die Aussage der Nebenklägerin, die Kachelmann beschuldigt hatte. Außerdem sind eine ganze Reihe von Zeuginnen aufgetreten sowie diverse Gutachter. Die Indizien, die es natürlich auch gab, spielten wohl eher eine untergeordnete Rolle da es klare und eindeutige Indizien nicht gab. Das sollte geändert werden. --Sukuru 10:54, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Ich glaube man spricht von Indizienprozess, weil letztlich Aussage gegen Aussage stand und daher die Entscheidung auf Grund von Indizien getroffen werden musste. Es gab ja keine zusätzlichen Augenzeugen. Die Zeugen wurden ja auch nicht direkt zur Tat befragt und die Gutachter haben die vorhandenen Indizien ausgewertet. 195.88.117.150 11:01, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Da sich dies aus dem Prozessverlauf und die zahlreichen rechtsmedizinischen Gutachten ergibt, die Indizien für eine Tat herausarbeiteten oder widerlegten. Selbst "Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. "Aber das ist das Wesen eines Indizienprozesses – dass es auf die Gesamtschau ankommt." [3]. Etliche Agenturen und Medien sehen das genauso: [4], [5], [6] ("Ein Indizienprozess geht zuende"), [7] etc. --Times 11:34, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Wenn Chefankläger Lars-Torben Oltrogge einräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne und er zugleich auf jenes beachtliche Strafmaß für den Angeklagten beharrt, dann folgt daraus für nicht wenige Beobachter ein ziemlich ambivalenter Wertungsstandpunkt der Staatsanwaltschaft. Zum tatsächlich verwertbaren Indiziengewicht der "Gesamtshow" hat sie damit selbst einen entscheidenden Tragpfeiler zur Urteilsfindung und -begründung geliefert.--Tympanus 15:37, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Um einen Indizienprozeß handelt es sich tatsächlich. Wichtig ist allerdings, dass nicht dieser unsägliche - nichtjuristische Terminus - "Freispruch zweiter Klasse auftaucht", da das deutsche Recht keine unterschiedlichen Freisprucharten kennt.--217.225.227.66 15:50, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
Das ist natürlich korrekt. Trotzdem erscheint mir der jetzige Satz etwas zu lapidar, gemessen an der medialen Aufbereitung der ganzen Sache in den letzten Monaten. Judith M-S 15:56, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten
ich hab [8] die Kollegen vom wikiProjekt Recht um ihre Meinung gefragt, ob dies ein Indizienprozess (leider arg kurzer Artikel) ist. --Neun-x 16:12, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Nur weil einige Medien den Begriff "Indizienprozess" aufschnappen, wie in nahezu jedem Verfahren mit öffentlichem Interesse, muss das ja noch nicht korrekt sein. Soweit ich als Nichtjurist weis, ist das auch kein juristischer Fachterminus. Im Allgemeinen geht man aber davon aus, dass es sich um einen Prozess handelt, bei dem nur nach Indizienlage entschieden wird. Im Sprachgebrauch hat das nach meiner Meinung auch einen negativen Beigeschmack. Fakt ist, dass es zahlreiche Gutachten gab und eine ganz Reihe von Zeugenaussagen. Was die im einzelnen ausgesagt haben ist ja wohl unerheblich. Nach der Wiki-eigenen Definition war es jedenfalls kein Indizienprozess.--Sukuru 16:20, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

+1 ! Deshalb hab ich den Begriff erst mal rausgenommen; wenn juristische Fachquellen oder die Kollegen von wikiProjekt Recht es belegen kann der Begriff wieder rein. Wir könnten auch schreiben "Der Prozess wurde von zahlreichen Medien als Indizienprozess bezeichnet; ob es im juristischen Sinne einer war ist fraglich." --Neun-x 08:01, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Danke. Wenn die Juristen es am Ende nicht eindeutíg anders sehen, würde ich es einfach generell weglassen. Was nicht dasteht ist auch nicht falsch. Und im allgemeinem Sprachgebrauch ist nach meinem Gefühl in dem Begriff eben eine unterschwellige Bewertung damit verbunden, dass das ein nicht ganz sauberer Prozess gewesen sei, dass das ja "nur" ein Indizeinprozess gewesen sei, weshalb das Urteil nicht so ernst zu nehmen sei wie in einem "normalen" Prozeß. Wenn man liest jemand wurde in einem "reinen Indizienprozess" Prozeß verurteilt, entsteht beim Leser das Gefühl er sei wahrscheinlich unschuldig, auch wenn das faktisch natürlich alles Quatsch ist, weil unter Juristen Indizien, wie z.B. DNA Spuren, im Allgemeinen als viel verlässlicher gelten, als Zeugenaussagen bei denen in der Regel immer etwas falsch ist. --Sukuru 09:33, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
@Sukuru: Deine Wertung eines Indizienprozess ("war unsauber", kein "normaler Prozess") ist natürlich rein subjektiv und hat hier eigentlich nichts verloren. Ich selbst hänge auch nicht an dem Begriff, es würde mich aber trotzdem interessieren, wie unsere WP-Juristen das Thema einschätzen, zumal es von den meisten (den seriösen und weniger seriösen Medien und Prozessbeteiligten fast inflationär gebraucht wurde (siehe oben)). Da die Reaktionszeiten auf dem Wikiprojekt Recht etwas länger sind, habe ich eine kurze Anfrage bei WP:3M gestellt (dort wird hoffentlich der ein oder ander Jurist vorbeischauen). --Times 21:44, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
@Times: Das ist nicht meine Wertung, sondern eine Einschätzung, wie ich den öffentlichen Sprachgebrauch wahrnehme. Ich mache mir das nicht zu eigen. Aber Du hast natürlich recht: die Wertung, dass sei irgendwie nicht so ganz sauber, ist rein subjektiv und hält objektiven Fakten nicht stand. Und doch empfehle ich mit dem Begriff vorsichtig zu sein. Gerade weil er so inflationär gebraucht wird sehe ich eine Gefahr darin, ihn ungeprüft zu übernehmen. Ich finde es ok die Juristen zu fragen. Wenn die sagen "nein, dass ist schon ein juristisch einwandfreier Begriff und Kachelmann war ein Indizienprozess" dann soll es von mir aus auch erwähnt werden. Ansonsten könnte man ja auch schreiben, "wurde in der Presseberichterstattung als „Indizienprozess“ bezeichnet". Das ist ja ein unbestritten objektives Faktum. Gruß--Sukuru 11:50, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Urteil

Nach den 18 Uhr Nachrichten des DLF prüft die StA Mannheim noch, ob sie in Revision geht. Das Urteil und damit der Freispruch dürften also noch nicht rechtskräftig sein. M. E. gehörte dies bis zum Eintritt der Rechtskraft zur Vermeidung von Missverständnissen beim Lesen des Artikels auch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Wikipedia kein Newsticker ist, in den Artikel hinein. --Alupus 23:16, 31. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Du hast vollkommen recht, ich habe dies ergänzt. Gruss --KurtR 01:26, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Wer kann Revision beantragen? (erledigt)

Es geht um diese Änderung. Leider wurde kein seriöser Beleg für die Änderung angegeben. Der vorhanden Einzelnachweis (Süddeutsche Zeitung) bestätigt die Änderung nicht, dort steht wörtlich:

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Kachelmanns Verteidiger und die Nebenklägerin - Kachelmanns Ex-Geliebte - können gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einlegen. Der Fall würde dann vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gehen.

Zwar steht später im gleichen Artikel:

Die Mannheimer Staatsanwaltschaft kündigte bisher lediglich an, zu prüfen, ob sie Revision einlegt. Ob die Nebenklage über Rechtsmittel nachdenkt, ist nicht bekannt.

Es ist gut möglich, dass die SZ hier irrt mit der Aussage, die Verteidigung kann in Revision gehen,doch seriöse Belege sind notwendig für diese Änderung, damit wir den Einzelnachweis auch auswechseln müssen. Die Frage stellt sich, ob es theoretisch möglich ist, auch bei einem Freispruch in Revision zu gehen, um z. B. in der Urteilsbegründung im Zweifellsfall für den Angeklagten loszuwerden. Ich weiss es nicht.

Bitte um entsprechende Meinungen mit Belegen. Danke. --KurtR 08:47, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Es ist ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass man zur Einlegung der Revision durch das Urteil beschwert sein muss (BGHSt 7, 153 - 157 - Urteil 5 StR 499/54 vom 18.01.1955 - [9]. Ein Angeklagter ist jedoch bei einem Freispruch - auch bei einem Freispruch "zweiter Klasse" - nicht beschwert. --Goethe1000 11:28, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Danke für Deine prompte, genaue Antwort. Ich hab Deinen Link noch nicht gelesen, es erfordert eine Anmeldung, hole dies nach. Ich lass den Sueddeutsche Artikel stehen, spätestens in acht Tagen ist dies sowieso hinfällig und wird ersetzt. Gruss --KurtR 01:22, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Anwaltswechsel

Gibt es zu "Am 29. November 2010 wechselte Kachelmann seinen bisherigen Kölner Anwalt Reinhard Birkenstock gegen den Hamburger Verteidiger Johann Schwenn." irgendwo einen Beitrag über die Gründe? -- 77.181.44.227 00:44, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Das wird in den damaligen Artikeln von Sabine Rückert in der Zeit erläutert. (Sie arbeitet mit Schwenn zusammen.) --84.130.188.16 09:09, 2. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Studium

Gibt es Belege? Dass Herr Kachelmann im Zuge des Geographiestudiums Mathematik- und Physikvorlesungen belegen musste, ist sicher richtig, begründet aber nicht die Aussage, er habe auch nur eines der beiden studiert. Was soll es bedeuten, er brach sein Studium 2 Monate vor dem Examen ab? 2 Monate vor dem Ende der Regelstudienzeit? 2 Monate vor den Prüfungen? Hier wird suggeriert, er sei "fast" fertig gewesen, vermutlich war das eher nicht der Fall. (nicht signierter Beitrag von 93.200.44.59 (Diskussion) 23:49, 31. Mai 2011 (CEST)) Beantworten

Vielleicht steht etwas im Archiv. --KurtR 01:52, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Revision

Die Staatsanwaltschaft legt Revision ein, um "um eine vollständige schriftliche Urteilsbegründung zu erhalten", siehe http://www.swr.de/nachrichten/bw/mannheim/-/id=1582/1y69y47/index.html --PolBer 11:46, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Zu früh: voraussichtlich gemaess Quelle. --KurtR 13:41, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
weitere Quelle: http://thomaslachetta.wordpress.com/2011/06/03/eilmeldung-mannheimer-staatsanwaltschaft-legt-revision-gegen-jorg-kachelmann-ein/ (nicht signierter Beitrag von 93.241.55.194 (Diskussion) 13:47, 3. Jun. 2011)
Deswegen schrieb ich es hierhin und nicht auf die Vorderseite. Als Nichtjurist fand ich aber die Begründung interessant. Kommt das häufiger vor? --PolBer 13:52, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Dies ist keine serioese Quelle, siehe WP:Q. --KurtR 14:01, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Der SWR ist keine seriöse Quelle!? Wo um alles in der Welt liest du das aus WP:Q!? Wenn das so wäre, könnte man z.B den Satz "Selbst inhaltlich zuverlässige Quellen sollten daher, wenn sie voraussichtlich nur für derart kurze Zeit zugänglich sind, nach Möglichkeit vermieden oder durch längerfristig zugängliche, inhaltlich zuverlässige Quellen ergänzt oder ersetzt werden. (Dies betrifft beispielsweise einen Teil der Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, z. B. tagesschau.de, aber auch die Websites einiger Zeitungen.)" ersatzlos streichen. Solche Links sollen nicht verwendet werden, weil sie "kurzlebig" sind, von "unseriös" ist nicht im geringsten die Rede. --PolBer 14:09, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten
Sorry mein Beitrag bezog sich auf die wordpress Quelle. Deine Quelle ist natuerlich in Ordnung.--KurtR 14:12, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Mannheimer Staatsanwaltschaft legt Revision ein !

Quelle: http://thomaslachetta.wordpress.com/2011/06/03/eilmeldung-mannheimer-staatsanwaltschaft-legt-revision-gegen-jorg-kachelmann-ein/ (nicht signierter Beitrag von 93.241.55.194 (Diskussion) 13:47, 3. Jun. 2011)

Siehe eins drüber. --KurtR 13:49, 3. Jun. 2011 (CEST)Beantworten