Bundesamt für Soziale Sicherung
| Bundesversicherungsamt – BVA – | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung | Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung |
| Rechtsform | Bundesoberbehörde |
| Gründung | 9. Mai 1956 |
| Hauptsitz | Bonn |
| Behördenleitung | Dr. Maximilian Gaßner, Präsident |
| Bedienstete | ca. 590 |
| Netzauftritt | www.bva.de |
Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in der Bundesstadt Bonn. Es übt die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren (d. h. mit einer Erstreckung über mehr als drei Bundesländer) Sozialversicherungsträger aus.
Das Bundesversicherungsamt wurde am 9. Mai 1956 durch das Bundesversicherungsamtsgesetz errichtet und hatte bis November 2000 seinen Sitz in Berlin. Entsprechend dem Berlin/Bonn-Gesetz vom 26. April 1994 hat das Bundesversicherungsamt im Gegenzug zur Übersiedlung der Bundesregierung nach Berlin seinen Sitz 1999 nach Bonn verlegt. Beim BVA sind ca. 540 Mitarbeiter beschäftigt (Stand: November 2005). Sein gegenwärtiger Präsident ist seit dem 5. März 2010 Dr. Maximilian Gaßner.
Neben Aufsichtsaufgaben (wie Genehmigung von Satzungen, Prüfung der Haushalte und der geschäftsmäßigen und wirtschaftlichen Verwaltung) obliegen dem BVA u. a.
- die Bewirtschaftung der Bundeszuschüsse zur Sozialversicherung (2004: rund 79 Mrd. €),
- die Durchführung des Risikostrukturausgleichs der gesetzlichen Krankenversicherung,
- die Zulassung von Disease-Management-Programmen,
- die Verwaltung des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung (Ende 2004: 1,22 Mrd. €),
- die Durchführung des Finanzausgleichs unter den Pflegekassen (2004: 260 Kassen),
- die Durchführung des Lastenausgleichs zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften,
- die Aufgaben der Überleitungsanstalt Sozialversicherung (ÜLA) und
- die Zahlung von Mutterschaftsgeld an nicht krankenversicherte Arbeitnehmerinnen (ca. 18.000 Anträge/Jahr).
Darüber hinaus prüft der Prüfdienst Krankenversicherung (PDK) im BVA
- die Geschäfts-,
- die Rechnungs- und
- die Betriebsführung
sämtlicher bundesunmittelbaren Krankenversicherungsträger und hat somit einen großen Anteil an der Konformität und der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandeln der zu prüfenden Sozialversicherungsträger. Der PDK wird, anders als die sonstigen Abteilungen des Bundesversicherungsamtes, durch die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung über eine zweckbestimmte Umlage finanziert. Aufsehen erregten zuletzt die Ergebnisse der bundesweiten Schwerpunktprüfung DRG (d. h. Diagnosis Related Groups - Fallpauschalen für stationäre Krankenhausbehandlung), wodurch Einsparpotentiale in Höhe mehrerer Milliarden Euro aufgedeckt werden konnten.