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Land (Deutschland)

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Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung für einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland.

Jedoch ist „Bundesland“ eigentlich eine irreführende Bezeichnung, weil es eine Unterordnung der Länder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt; denn die bundesdeutschen Länder sind Staaten im Sinne des Völkerrechts. Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher „Länder“.

Diese Unterscheidung ist nicht unbedeutend, weil nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen des besetzten Deutschen Reiches zunächst neue Länder als staatliche Verwaltungseinheiten entstanden (siehe Geschichte der deutschen Länder) und von ihnen der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) als ein Nachfolgestaat gebildet wurde (konstitutives Element). Im Gegensatz dazu wurde im Südosten des besetzten Deutschen Reiches zuerst der Bund (Republik Österreich) wiedererrichtet und danach als seine Teilstaaten die dortigen Bundesländer.


Karte

Karte Deutschlands mit eingezeichneten Grenzen der Länder
Karte Deutschlands mit eingezeichneten Grenzen der Länder
Land Fläche [km²] Einwohner Stimmen im
Bundesrat
Portal Hauptstadt
(1) Baden-Württemberg 35.752 10.717.419 6 (Portal) Stuttgart
(2) Bayern 70.549 12.444.000 6 (Portal) München
(3) Berlin 892 3.390.444 4 (Portal) Berlin
(4) Brandenburg 29.477 2.567.704 4 (Portal) Potsdam
(5) Bremen 404 662.990 3 (Portal) Bremen
(6) Hamburg 755 1.737.000 3 (Portal) Hamburg
(7) Hessen 21.115 6.097.800 5 (Portal) Wiesbaden
(8) Mecklenburg-Vorpommern 23.174 1.726.000 3 (Portal) Schwerin
(9) Niedersachsen 47.618 8.000.909 6 (Portal) Hannover
(10) Nordrhein-Westfalen 34.084 18.075.352 6 (Portal) Düsseldorf
(11) Rheinland-Pfalz 19.847 4.059.000 4 (Portal) Mainz
(12) Saarland 2.569 1.057.502 3 (Portal) Saarbrücken
(13) Sachsen 18.415 4.288.796 4 (Portal) Dresden
(14) Sachsen-Anhalt 20.445 2.523.000 4 (Portal) Magdeburg
(15) Schleswig-Holstein 15.763 2.823.000 4 (Portal) Kiel
(16) Thüringen 16.172 2.355.280 4 (Portal) Erfurt
Gesamt (Deutschland) 357.026 82.501.000 69 (Portal) Berlin

Die Angaben zur Einwohnerzahl sind folgendermaßen datiert:

Weitere Gliederung

Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands

Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser Städte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den übrigen deutschen Ländern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:

  • Regierungsbezirke: Die großen Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Diese Länder sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der Länder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei Regierungspräsidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen und eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
  • Landkreise: Jeder Flächenstaat ist in Landkreise (in manchen Bundesländern auch als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien Städte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
  • Kommunalverbände: In einigen Bundesländern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden Kommunalverbände oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt, Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband.
  • Gemeinden: Gemeinden sind die kleinsten selbständigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.400 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31. Dezember 2002). Städte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt führen dürfen (vergleiche Stadtrecht). Dies ist entweder historisch verbürgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z. B. eigene Steuern), oder aber es handelt sich um größere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften, die über direkt gewählte Organe verfügen.
Anmerkung: Im Saarland setzt sich in der Regel eine Gemeinde aus Gemeindeteilen zusammen, die einen eigenen Ortsrat und Ortvorsteher bestimmen dürfen. Diese haben jedoch fast keine Entscheidungskompentenz.

Geschichte der deutschen Länder

Die Länder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945. Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 Länder:

Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen Militärregierung „Betreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes Preußen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbständige Länder“ die Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Hamburg blieb eigenständiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen Militärregierung geschaffen.

Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.

Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.

Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung Preußens. Bis dahin existierte Preußen mit seinen Provinzen neben den neugegründeten Ländern fort.

Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden Bundesländer. Auch Schleswig-Holstein wird mit der 1949 vom ersten gewählten Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Bundesland. West-Berlin hatte stets einen Sonderstatus und war bis 1990 kein Bestandteil der Bundesrepublik.


Am 25. April 1952 wurden Baden, Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern zum Land Baden-Württemberg vereinigt. Im gleichen Jahr wurden die Länder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell „Berlin – Hauptstadt der DDR“ genannt wurde.

1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich.

1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fünf ehemaligen Länder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit veränderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin – West-Berlin war bis dato kein Bundesland – Länder der Bundesrepublik Deutschland.

Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der Bevölkerung. Die Vereinigung zweier Bundesländer (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der Fränkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. Aktuell hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.

Flaggen der deutschen Länder

Landesflagge von Baden-Württemberg Staatsflagge des Freistaates Bayern Landesflagge des Landes Berlin Landesflagge Brandenburgs
Baden-Württemberg Freistaat Bayern Berlin Brandenburg
Landesflagge von Bremen Landesflagge Hamburgs Landesflagge Hessens Landesflagge von Meckenburg-Vorpommern
Freie Hansestadt Bremen Freie und Hansestadt Hamburg Hessen Mecklenburg-Vorpommern
Landesflagge Niedersachsens Landesflagge von Nordrhein-Westfalen Landesflagge von Rheinland-Pfalz Landesflagge des Saarlandes
Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz Saarland
Landeflagge Sachsens Landesflagge von Sachsen-Anhalt Landesflagge von Schleswig-Holstein Landesflagge Thüringens
Freistaat Sachsen Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein Freistaat Thüringen

Hier sind die Landesflaggen der Länder dargestellt. Sie dürfen in der Öffentlichkeit von jedem Bürger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschränkt – sie dürfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.

Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiß-blau gerautete Flagge (siehe z. B. hier:Bayern), zum anderen die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben Weiß und Blau.

In folgenden Ländern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dürfen auch von den Bürgern verwendet werden.

Die Landesdienstflaggen folgender Länder zeigen zusätzlich das Landeswappen: Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des Bären der Landesflagge das vollständige Landeswappen.

Siehe auch

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