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Domänenkammer

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Die Domänenkammer war eine historische Behörde im Kurfürstentum und von 1815-66 im Königreich Hannover, der neben der Finanzverwaltung die fiskalische Verwaltung des staatseigenen Grundbesitzes oblag.

Die Domänenkammer verwaltete bis zur Annexion durch Preußen im Jahr 1866 den land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitz des Staates durch Vermietung und Verpachtung. Sie übernahm zunächst nach der Reformation auch die ehemaligen Klöster im Kurfürstentum, diese wurden jedoch in der Folge als Sondervermögen an die Klosterkammer Hannover übertragen. Die Königliche Domänenkammer unterstand direkt dem Finanzminister des Landes. Der Kammerpräsident der Königlichen Domänenkammer gehörte nach § 84 der Verfassung von 1840 von Amts wegen der Ersten Kammer des Hannoverschen Ständeversammlung an. Der Dienstsitz der Domänenkammer befand sich im Leineschloss.

Literatur