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Fritz Reinhardt (Staatssekretär)

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Fritz Reinhardt (* 3. April 1895 in Ilmenau; † 17. Juni 1969 in Regensburg) war Staatssekretär im Finanzministerium während der NS-Zeit.

Werdegang

Am Anfang des 1. Weltkrieges hielt er sich in Riga auf und wurde als feindlicher Ausländer in Sibirien interniert. 1919 war Reinhardt Direktor der Thüringenschen Handelsschule und gründete 1924 die erste deutsche Fernhandelsschule. Daneben war er Sachbearbeiter im Landesfinanzamt Thüringen.
Im Oktober 1926 (nach anderen Quellen 1924) trat er der NSDAP bei und machte durch sein rednerisches Talent und seine Kenntnisse des Wirtschafts- und Steuersystems schnell Karriere. Im gleichen Jahr wurde er Ortsgruppenleiter von Herrsching, 1927 Bezirksleiter von Oberbayern-Süd und 1928 (bis 1930) Gauleiter von Oberbayern. Von 1928 bis 1933 war Reinhardt Leiter der Rednerschule der NSDAP, während dieser Zeit wurden 6000 Parteimitglieder propagandistisch geschult. Im Jahr 1930 wurde er Mitglied des Reichstages und übernahm in der NSDAP die führende Rolle in Finanzfragen. Er wurde 1933 SA-Gruppenführer und Mitglied im Stab des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß.
Am 6. April 1933 wurde er nach Intervention Hitlers Staatssekretär im Reichsministerium der Finanzen unter Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk und damit Nachfolger des jüdisch gläubigen Arthur Zarden. 1937 folgte die Ernennung zum SA-Obergruppenführer.

Staatssekretär

Reinhard konnte sich der Rückendeckung der NSDAP und Hitlers sicher sein, weswegen er von Anfang an eine sehr starke Position inne hatte. Reinhardt traf die Entscheidungen im Steuerwesen, ihm unterstanden die von ihm ab 1935 eingerichteten Steuer- und Zollschulen und der 1937 gegründete Zollgrenzschutz.
Er war einer der Motoren bei den Programmen gegen die Arbeitslosigkeit, die auch unter dem Namen Reinhardt-Programm bekannt wurden. Er entwarf die Finanzierungspläne zum Aufbau der Wehrmacht.
Auf ihn geht der §1 des Steueranpassungsgesetzes vom Oktober 1934 zurück, der vorschrieb, dass die Steuergesetzte nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen waren. Dadurch war eine mühsame Änderung der einzelnen Vorschriften überflüssig und auf einen Schlag die NS-Ideologie umgesetzt. Auch in der Folgezeit trugen eine Reihe von Verordnungen und Entscheidungen gegen Juden seine Unterschrift, wie z.B. im Jahr 1942 die Abrechnung über das Raubgold der enteigneten und ermordeten Juden.
Er war Herausgeber der Deutschen Steuerzeitung, die er neben seinen vielen anderen Publikationen den Finanzbeamten zur Pflichtlektüre machte.
Strittig ist, ob er der Namensgeber der Aktion Reinhardt war.

Entnazifizierung

Ab 1945 bis saß er in alliierter Haft und wurde am 17. Juni 1949 im Entnazifizierungsverfahren als Hauptschuldiger eingestuft und zu 4 Jahren Arbeitslager verurteilt. Im Berufungsverfahren Ende 1949 wurde das Urteil bestätigt, die Strafe aber auf 3 Jahre reduziert. Ende 1950 wurde das Urteil endgültig bestätigt. Seine bisherige Internierung wurde auf die Strafe angerechnet, womit er sofort frei kam.
Bei den Gerichtsverhandlungen sah sich Reinhardt in der Rolle Finanzexperten, der sich nur den Reichsfinanzen verpflichtet fühlte, Nachteile für Juden abmilderte und sich ansonsten Entscheidungen anderer Ministerien beugen musste.

Nachkriegszeit

Reinhardt arbeitete als Steuerberater, trat ansonsten aber nicht öffentlich in Erscheinung. Sein Sohn Dr. Klaus Reinhardt wurde Bundeswehrgeneral.

Bücher (Auswahl)

  • Die Herrschaft der Börse, 1927
  • Buchführung, Bilanz und Steuer: Lehr und Nachschlagwerk, 1936
  • Was geschieht mit unserem Geld?, 1942
  • Mehrwertsteuer-Dienst: Kommentar zum Umsatzsteuergesetz, 1967