Tierschutz
Als Tierschutz werden alle Aktivitäten des Menschen bezeichnet, die dem Ziel dienen, Tiere vor Leiden, Schmerzen und Schäden zu bewahren. Der Gedanke des Tierschutzes findet sich bereits im Alten Testament, er findet erstmals größere Verbreitung in der Antike, um dann in der christlich-abendländischen Kulturgeschichte über Jahrhunderte praktisch bedeutungslos zu werden. Seit dem 19. Jahrhundert entstanden Tierschutzbewegungen und –organisationen, und das Thema spielt eine zunehmende Rolle in der gesellschaftlichen Diskussion.
Der Tierschutz steht dabei stets im Widerspruch zu den Interessen der Tiernutzung, darin liegt das Konfliktpotential der Thematik. Denn die Nutzung der Tiere – beispielsweise in der Landwirtschaft oder Forschung – ist praktisch regelmäßig mit einer Schädigung der Tiere verbunden. Vom Artenschutz unterscheidet sich der Tierschutz durch die Zielrichtung: geht es beim Artenschutz darum, den Bestand von Tierarten bzw. der Artenvielfalt zu erhalten, so zielt der Tierschutz auf das einzelne Tier und seine Unversehrtheit.
Geschichte
Gesetzlicher Tierschutz
Der gesetzliche Tierschutz umfasst gesetzgeberische Maßnahmen wie Gesetze, Verordnungen und andere staatliche Regelungen, die unmittelbar den Tierschutz betreffen oder ihn indirekt berühren. Das erste Tierschutzgesetz wurde erst 1822 in England erlassen und schützte Pferde und Großvieh vor Misshandlungen.
In Deutschland wurde im Reichstrafgesetzbuch vom 15. Mai 1871 (§360 Nr. 13) mit Strafe bedroht, der „öffentlich oder in Ärgerniß erregender Weise Thiere boshaft quält oder roh misshandelt.“ Am 24. November 1933 wurde das Reichstierschutzgesetz erlassen. Dieses galt bis Anfang der 1970er Jahre. Am 24. Juli 1972 wurde in der Bundesrepublik Deutschland ein neues Tierschutzgesetz erlassen. Dieses wurde mehrfach überarbeitet; am 22. August 1988 wurde es in neues Form verkündet, das jetzt gültige Gesetz trat am 1. Juni 1998 in Kraft. Am 17. Mai 2002 wurde im Plenum des Bundestages das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz verankert. Der Artikel 20a des Grundgesetzes lautet nun:
"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."
In der Schweiz wurde am 9. März 1978 das Tierschutzgesetz verabschiedet und am 27. Mai 1981 die Tierschutzverordnung.
In Österreich ist der Tierschutz Ländersache. Im Strafgesetzbuch vom 1. Januar 1975 sind die Strafbestimmungen für rohe Misshandlung von Tieren bundeseinheitlich festgelegt: bis zu ein Jahr Freiheitsentzug oder 360 Tagessätze Geldstrafe. Außerdem existiert seit dem 1. Juli 1974 ein Tierversuchsgesetz.
Tierschutzorganisationen
1837 gründete der Pfarrer Albert Knapp in Stuttgart den ersten deutschen Tierschutzverein. Am 1. Januar 1981 wurde die World Society for the Protection of Animals (WSPA) gegründet.
Tierschutz in anderen Kulturen
Hinduismus, Jainismus, Buddhismus
Das Reich des Kaisers Ashoka (272-232 v. Chr.)
Naturvölker
Tierschutzethik
In vorgeschichtlicher Zeit galt dem Menschen die ganze Natur als gleichberechtigtes beseeltes Gegenüber. Dies galt auch und besonders für die Tiere. Dennoch war eine Nutzung der Tiere, zunächst durch die Jagd, überlebenswichtig. Jagd- und Tierdarstellungen aus dieser Zeit zeugen noch heute vom Bemühen, zu einer Versöhnung mit den getöteten Tieren zu kommen.
Altes Testament
Auch in den Schriften des Alten Testaments findet sich die Vorstellung, dass Tiere als gleichwertige Partner des Menschen geschaffen wurden. So werden im Schöpfungsbericht der Genesis (Genesis 1,20ff) die Tiere von Gott ebenso gesegnet (Genesis 1,22) wie der Mensch (Genesis 1, 28). Dass der Mensch dabei zum Herrscher über die Erde eingesetzt wird, steht dazu nur scheinbar im Widerspruch: In dieser Vorstellung ist er gemeinsam mit der Natur dem Segen Gottes unterstellt und für diese verantwortlich. Der Frieden im Garten Eden, in dem es keinen Tod gibt, umfasst ausdrücklich auch die Tiere.
Erst durch den Sündenfall wird der Schöpfungsfriede gestört, der Tod und das Getötet-Werden kommt in die Welt, und der Mensch kleidet sich mit den Fellen der Tiere (Genesis 3,19 ff).
Auch bei Jesaja wird in der Prophezeiung eines künftigen Friedensreiches, das der Prophet als ein Reich der Gerechtigkeit beschreibt, die Tierwelt ausdrücklich einbezogen (Jes.11,5 ff).
Antike
In der Antike wird der Gedanke des Tierschutzes erstmals mit der Forderung nach einer vegetarischen Lebensweise verbunden, beispielsweise bei Pythagoras:
"Alles, was der Mensch den Tieren antut, kommt auf den Menschen wieder zurück. Wer mit dem Messer die Kehle eines Rindes durchtrennt und beim Brüllen der Angst taub bleibt, wer kaltblütig das schreiende Böcklein abzuschlachten vermag und den Vogel verspeist, dem er selber das Futter gereicht hat - wie weit ist ein solcher noch vom Verbrechen entfernt?"
Und bei Plutarch:
"Könnt ihr wirklich die Frage stellen, aus welchem Grunde sich Pythagoras des Fleischessens enthielt? Ich für meinen Teil frage mich, unter welchen Umständen und in welchem Geisteszustand es ein Mensch das erstemal über sich brachte, mit seinem Mund Blut zu berühren, seine Lippen zum Fleisch eines Kadavers zu führen und seinen Tisch mit toten, verwesenden Körpern zu zieren, und es sich dann erlaubt hat, die Teile, die kurz zuvor noch gebrüllt und geschrien, sich bewegt und gelebt haben, Nahrung zu nennen. Es handelt sich gewiss nicht um Löwen und Wölfe, die wir zum Selbstschutz essen - im Gegenteil, diesen Tieren schenken wir gar keine Beachtung; vielmehr schlachten wir harmlose, zahme Geschöpfe ohne Stacheln und Zähne, die uns ohnehin nichts anhaben könnten. Um des Fleisches willen rauben wir ihnen die Sonne, das Licht und die Lebensdauer, die ihnen von Geburt an zustehen. Wenn ihr nun behaupten wollt, dass die Natur solche Nahrung für euch vorgesehen hätte, dann tötet selbst, was ihr zu essen gedenkt - jedoch mit euren naturgegebenen Mitteln, nicht mit Hilfe eines Schlachtmessers, einer Keule oder eines Beils."
Im Römischen Recht galten Tiere hingegen als Sachen, eine Auffassung, die bis in die Gegenwart hineinreicht.
„Die gewaltsame und zugleich grausame Behandlung der Tiere ist der Pflicht des Menschen gegen sich selbst entgegengesetzt, weil dadurch das Mitleid am Menschen abgestumpft und eine der Moralität sehr dienliche Anlage geschwächt und nach und nach ausgetilgt wird.“
"Die Welt ist kein Machwerk, und die Tiere sind kein Fabrikat zu unserem Gebrauch. Nicht Erbarmen, sondern Gerechtigkeit ist man den Tieren schuldig."
"Die vermeintliche Rechtlosigkeit der Tiere, der Wahn , daß unser Handeln gegen sie ohne moralische Bedeutung sei, daß es gegen die Tiere keine Pflichten gäbe, ist geradezu eine empörende Roheit und Barbarei. Erst wenn jene einfache und über alle Zweifel erhabene Wahrheit, daß die Tiere in der Hauptsache und im wesentlichen ganz dasselbe sind wie wir, ins Volk gedrungen sein wird, werden die Tiere nicht mehr als rechtlose Wesen dastehen. Es ist an der Zeit, daß das ewige Wesen, welches in uns, auch in allen Tieren lebt, als solches erkannt, geschont und geachtet wird."
"Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will."
"Wie die Hausfrau, die die Stube gescheuert hat, Sorge trägt, dass die Tür zu ist, damit ja nicht der Hund hereinkomme und das getane Werk durch die Spuren seiner Pfoten entstelle, also wachen die europäischen Denker darüber, dass ihnen keine Tiere in der Ethik herumlaufen."
Themen – Konflikte
Heimtiere
Bei der Heimtierhaltung kann es zu verschiedenen Tierschutzproblemen kommen. Außer den offensichtlichen Fällen – mutwilliger Tierquälerei, Aussetzen von Tieren, grober Vernachlässigung – spielt hier die nicht artgerechte Haltung die Hauptrolle. Obwohl domestizierte Tiere sich an das Leben mit Menschen gut angepasst haben, haben sie doch Mindestansprüche an ihre Haltungsbedingungen: neben artgerechter Ernährung vor allem ausreichende Bewegungsmöglichkeiten und Beschäftigungsangebote und ausreichender Sozialkontakt sowohl zu Artgenossen als auch zu Menschen.
Für die Haltung von Hunden gibt die Tierschutz-Hundeverordnung vom 2. Mai 2001 Mindestanforderungen vor. Für andere Haustiere liegen keine gesetzlichen Regelungen vor.
Besonders problematisch ist die private Haltung von nicht domestizierten Wildtieren. Diese stellen Haltungsansprüche, die ohne ausreichende Sachkenntnisse und ausreichende materielle Mittel kaum erfüllbar sind.
Viele Probleme der Heimtierhaltung fangen die regionalen Tierschutzvereine mit ihren Tierheimen in ehrenamtlicher Arbeit auf: sie gehen Hinweisen auf Tierquälerei und nicht artgerechte Haltung nach, nehmen unbedacht angeschaffte Haustiere auf, übernehmen die kommunale Aufgabe der Abwehr von Gefahren durch streunende Tiere (vor allem Hunde) und betreuen verwilderte Haustiere.
Unter den verwilderten Haustieren sind besonders Katzen und Stadttauben zu nennen, in vielen Ländern kommen dazu noch Hunde. Diese Tiere sind als Nachfahren domestizierter Haustiere nicht oder nur bedingt fähig, für sich selbst zu sorgen. Wichtig ist hier, die Fortpflanzung einzudämmen und durch artgerechte Fütterung für eine stabile gesunde Population zu sorgen.
Landwirtschaft
Tierhaltung
Rinderhaltung, Schweinehaltung, Putenmast, Lege- und Masthennen, exotische Tiere, Wildtiere
Zucht und Gentechnik
Qualzucht, Klonen
Pelztiere
Tiertransporte und Schlachtung
Jagd
Zoo- und Zirkustiere
Tier in der Unterhaltung
Fernsehsendungen, Bräuche, Stierkampf
Tierversuche
Organisationen
- WSPA (World Society for the Protection of Animals)
- PETA (People for Ethical Treatment of Animals)
- Deutscher Tierschutzbund
Literatur
- Gotthard M. Teutsch "Mensch und Tier - Lexikon der Tierschutzethik" Vandenhoek&Ruprecht 1987 ISBN 3-525-50171-4