In der Einleitung steht ein Hinweis darauf, dass nur Parteien mit einem Stimmenanteil von mindestens 1,95 Prozent zu berücksichtigen sind.
In den Tabellen stehen die Namen der Parteien und ggf. Wählergruppen in den Spaltenköpfen in folgender Reihenfolge:
Bei Sitzverteilungstabellen steht im ersten Spaltenkopf die Bezeichnung Gesamt für die Angabe der Gesamtzahl der bei der jeweiligen Wahl zu verteilenden Sitze.
Im ersten, bei Sitzverteilungstabellen im zweiten Spaltenkopf steht die Partei mit dem höchsten Stimmen- bzw. Sitzanteil bei der dort aufgeführten ersten Wahl.
Es folgen in den weiteren Spaltenköpfen zunächst die Parteien in der Reihenfolge ihres Stimmen- bzw. Sitzanteils bei der dort aufgeführten ersten Wahl.
Sodann folgt die vorher nicht in Erscheinung getretene neue Partei bei der nächsten, übernächsten usw. Wahl.
Bei mehreren neuen Parteien bei einer neuen Wahl wird die Reihenfolge nach der Höhe des Stimmen- bzw. Sitzanteils bei dieser Wahl bestimmt.
Parteien, die nie mindestens 1,95 % der Stimmen erreicht haben, stehen nicht in der Stimmenanteil-Tabelle und werden dort auch nicht erwähnt.
Parteien, die nur einmal mehr als 1,95 % der Stimmen erhalten haben, werden nur in einer Fußnote erwähnt.
Parteien, die nur bei der letzten Wahl mehr als 1,95 % der Stimmen erhalten haben, werden im Kopf einer neuen Spalte benannt. Falls sie bei der nächsten Wahl nicht antreten oder weniger als 1,95 % erreichen, werden sie neu aus dem Spaltenkopf in eine Fußnote übernommen.
Wahlergebnisse von Parteien, die in einem Spaltenkopf stehen, werden in dieser Spalte auch mit ihren früheren und späteren Wahlergebnissen eingetragen, die aber mindestens 0,95 % der Stimmen betragen müssen. In diesen Fällen wird das Wahlergebnis in Kursivschrift angegeben.
In den Sitzverteilungstabellen werden in der Regel alle Parteien, die mindestens einen Sitz erhalten haben, in einem eigenen Spaltenkopf erwähnt. (Diese Regelung muss überprüft werden, wenn die Anzahl der dort aufgeführten Parteien sehr groß wird.)
Die Spaltenköpfe bei den zueinander gehörenden Stimmenanteil- und Sitzverteilungstabellen können die Parteien in unterschiedlicher Reihenfolge auflisten.
Bei Parteien, die 5, 10 oder 50 % der Stimmen erhalten haben, wird - wenn es möglich ist - ein Nachkommaergebnis ermittelt, aus dem hervorgeht, ob der Stimmenanteil dieser Parteien unter- oder oberhalb dieser jeweiligen Schwelle liegt. Dies Ergebnis wird in einer Fußnote zum Wahljahr/-tag bekannt gegeben.
Für zwei oder mehr Parteien, die das gleiche Wahlergebnis mit einer Stelle hinter dem Komma erreicht haben, wird - wenn es möglich ist - ein Nachkommaergebnis ermittelt, aus dem hervorgeht, welche dieser Parteien erfolgreicher als die andere war. Dies Ergebnis wird in einer Fußnote zum Wahljahr/-tag bekannt gegeben.
Sämtliche von mir erstellte Wahltabellen werde ich in einer Revision auf diese Punkte hin überprüfen.