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Die GEZ (Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland) zieht die Rundfunkgebühren für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein. Die Rechtsform der GEZ ist eine nicht selbständig rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft. Sie ist demzufolge keine Behörde oder juristische Person.
Die Gebühren tragen zur Finanzierung des durch den Rundfunk-Staatsvertrag geregelten Grundversorgungs-Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei. Ein Teil der Gebühren wird u. a. zur Finanzierung des Verwaltungsapparates, der Aufsichtsbehörden für den privaten Rundfunk (den Landesmedienanstalten) sowie zur Finanzierung der GEZ verwendet.
Die Gebühren für einen oder mehrere Fernsehempfänger (Fernsehgeräte und Videorekorder) betragen pro Haushalt zurzeit (Feb. 2004) 16,15 € monatlich, für Radioempfänger 5,32 € monatlich. Die Gebühren für Fernsehempfänger schließen die Gebühren für Radioempfänger ein. Gebühren sind sowohl für privat als auch geschäftlich genutzte Geräte zu entrichten.
Durch "Beitreibung von Forderungen" verfügt die GEZ so über jährliche Gesamteinnahmen von 6,75 Milliarden € (Stand 2002). Dabei werden rund 40 Mio Teilnehmerkonten verwaltet.
Zwecks Adressermittlung und Gebühreneintreibung wurden im Jahr 2002 von den bundesdeutschen Meldebehörden über 12 Mio. Datensätze von Bürgern an die GEZ übermittelt.
Nur Rundfunkteilnehmer sind gesetzlich zur Auskunft gegenüber der GEZ verpflichtet. Mit einigen Ausnahmeregelungen (z. B. Gebührenbefreiung von Sozialhilfe- oder BAföG-Empfängern) ist prinzipiell jeder, der ein funktionierendes Empfangsgerät besitzt, verpflichtet Rundfunkgebühren zu entrichten.
Nach Auffassung der GEZ gehören zu den anmeldepflichtigen Empfangsgeräten auch nicht im Betrieb befindliche Geräte - der alleinige Besitz eines entsprechenden Gerätes verpflichtet somit zur Zahlung der Rundfunkgebühren.
Unternehmen und Händler, die sich mit der Herstellung und dem Verkauf, dem Einbau oder der Reparatur von Rundfunkempfangsgräten befassen, sind nach Anmeldung bei der GEZ mit der sog. "Händlerpauschale" von der Zahlung für weitere Geräte in den Geschäftsräumen ausgenommen, sofern diese nur zu Vorführ-oder Prüfzwecken in den Verkaufsräumen betrieben werden (§5 Abs.3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)).
Kritik an der GEZ
Die Gebührenerhebung durch die GEZ ist in der Öffentlichkeit und der Rechtsdiskussion umstritten.
Die Rundfunkgebühren wurden einst zur Sicherstellung der Grundversorgung mit unabhängigen und politisch neutralen Informationsangeboten durch Radio und Fernsehen eingeführt. Heute werden durch die Gebühren aber auch Angebote wie Gewinnshows, Übertragungsrechte von Sportereignissen und Moderatorengehälter in teilweise mehrstelliger Millionenhöhe sowie zahlreiche Lokal-, Landes- und Auslandsstudios finanziert.
Auch die Ausweitung der Verbreitungskanäle auf das Internet, und die Finanzierung dieser durch die Rundfunkgebühren, sind umstritten und durch den Rundfunkstaatsvertrag nicht abgedeckt.
Der Grundkonflikt bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunk durch staatliche Rundfunkgebühren ist in diesem Zusammenhang die Auslegung des Begriffes "Grundversorgung" und die Frage, ob die öffentlich-rechtlichen Sender mit werbefinanzierten Privatsendern in direkte Konkurrenz treten sollten, beispielsweise beim Erwerb teurer Übertragungsrechte von Sportereignissen.
Deutschland ist eines der wenigen demokratischen Länder, in denen noch Rundfunkgebühren erhoben werden. Befürworter der GEZ argumentieren, dass nur durch die Rundfunkgebühren unabhängige Rundfunkveranstalter existieren können, da sie dadurch die Inhalte nicht dem Werbemarkt anpassen müssen. Diese Aussage wird inzwischen aber dadurch relativiert, dass ein Teil der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender durch Werbeeinnahmen und Sponsoring gedeckt wird. Laut Aussage des Verbandes der privaten deutschen Fernsehanbieter führt dies zu Wettbewerbsverzerrungen. Als Hintergrund muss hierzu erwähnt werden, dass die Rundfunkgebühren der Öffentlich-Rechtlichen Anstalten die Einnahmen durch Werbung aller privaten deutschen Fernsehanbieter in ihrer Gesamtheit übersteigt.
Für die, nach Auffassung des FoeBuD e.V. in Bielefeld z. T. sehr fragwürdigen und rechtlich anzweifelbaren Methoden erhielt die GEZ den Big-Brother-Award 2003 in der Kategorie Lifetime. Die Preisverleihung wurde damit begründet, dass das Datenschutzrecht von Millionen von Menschen missachtet wird. Laut Laudator Thilo Weichert sammeln die Beauftragten der GEZ dabei "in einem Übermaß Daten, dringen unter Überrumpelung von Menschen in deren Wohnung ein und nötigen die Menschen unter Vorspiegelung falscher Tatsachen zur Offenbarung von eigenen Daten".
Eine weitere umstrittene und staatlich-gedeckte Abgabe an einen privaten Verband der Industrie sind die GEMA-Gebühren.