Wikipedia:Urheberrechtsfragen/Archiv/2010/01
Wie sehr muss sich eine "Kopie" unterscheiden?
Hallo; einen Text kopieren darf man bekanntlich nicht. Theoretisch könnte man aber kopierte Texte ein bisschen umstellen (Wortreihenfolge) oder einige Wörter durch Synonyme austauschen etc. Darf man also einen Satz legal kopieren, indem man das eine Wort durch ein Synonym ersetzt? Eigentlich wäre es auch nicht auszuschliessen, dass man zufällig den gleichen Satz schreibt; wo sind die Grenzen?
(Ich will mich grundsätzlich schon als "echter Autor" betätigen, aber manchmal findet man einfach zu schöne Sätze bzw. Formulierungen...) Grüsse --Minnou GvgAa Bewerte 10:54, 1. Jan. 2010 (CET)
- Wenn du innerhalb eines größeren Textes mal einen Satz direkt übernimmst, weil dir auch keine bessere Formulierung einfällt, dürfte das kein Problem sein. Die Quelle gibt man ja meist eh an. Vielleicht hilft Zitatrecht dir schon etwas weiter. Einen ganzen Text nur derart leicht verändert zu übernehmen geht aber nicht. -- Don-kun Diskussion Bewertung 11:06, 1. Jan. 2010 (CET)
- Die Hilfeseite zum Thema ist WP:Textplagiat. Grüße, Robin (talk’n’judge - DÜP) 11:10, 1. Jan. 2010 (CET)
- WP:Textplagiat war schon sehr hilfreich, danke. Aber weiterhin bereitet es mir gewisse Sorgen, wie unkonkret gewisse Grauzonen sind. Schon in WP:Textplagiat vermute ich gewisse Widersprüche oder Aussagen, die sich relativieren. Z.B. "Aus diesen Werken darf man nicht 1:1 abschreiben, sie schon gar nicht vollständig kopieren, aber inspirieren lassen darf man sich sehr wohl wird relativiert durch Geschützt sein kann auch eine besondere Gedankenführung oder Gliederung, daher sollte man generell darauf achten, dass man genügend Abstand von der Vorlage einhält. Also wenn ich mich inspirieren lasse, dann doch meist in Sachen Gedankenführung. --Minnou GvgAa Bewerte 12:15, 1. Jan. 2010 (CET)
wikipedia seiten in iframes
Hallo ich hab eine Frage: Ist es erlaubt Wikipedia Seiten in iFrames auf der eigenen Seite zu veröffentlichen? Bei Wikipedia steht es ist erlaubt Seiten zu kopieren wenn man die Quelle, und den Autor angibt; aber wie ist das mit den iFrames? Danke in Vorraus! (nicht signierter Beitrag von Beststart (Diskussion | Beiträge) 20:20, 1. Jan. 2010 (CET))
- Wir hatten deine Frage (samt Antworten) auch schon auf Wikipedia:Fragen_zur_Wikipedia#wikipedia_seiten_in_iframes --Martina Nolte Disk. 21:01, 1. Jan. 2010 (CET)
Historische Karte frei verfügbar?
Hallo, Historische Karten, wie etwa diese aus dem Jahre 1848, dürften ja inzwischen frei verfügbar sein? Und wie verhällt es sich mit den Historischen Karten beim Bayernviewer, wie etwa diese. Oder gilt da auch noch die Todesregel des Erstellers mit 70 Jahren, was dann noch zu recherchieren wäre? Grüße -- Rainer Lippert 09:28, 1. Jan. 2010 (CET)
- Das (c) Bayerische Vermessungsverwaltung 2009 ist jedenfalls schon mal wieder typisches Copyfraud...
- Aber natürlich gilt auch hier 70 Jahre pma. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:46, 1. Jan. 2010 (CET)
- Ok, also 70 Jahre. Das Risiko dürfte aber, so wie ich das jetzt sehe, in diesem Fall gering sein. Wenn der Kartenersteller damals 20 Jahre alt war, müsste er Älter als 112 Jahre geworden sein, damit die 70 Jahre nach dem Tod nicht erreicht werden. Oder mache ich jetzt einen Gedanken/Rechenfehler? Grüße -- Rainer Lippert 22:40, 1. Jan. 2010 (CET)
- Oh, die Karte ist ja von 1848. Das habe ich vorhin überlesen. Die ist also schon mehr als 150 Jahre alt. Damit brauchen wir nichtmal die 100-Jahres-Regel anwenden, da können wir gleich aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit, dass der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist, die Karte als sicher gemeinfrei deklarieren. Hier in de-WP geht das auf jeden Fall mit {{Bild-PD-alt}}. Das könnte aber sogar auf Commons gehen. -- Chaddy · D·B - DÜP 03:29, 2. Jan. 2010 (CET)
- Ok, dann war es ja in Ordnung, dass ich die Karte gestern noch hochgeladen habe. Ich habe sie in Commons hochgeladen, siehe hier. Geht das soweit in Ordnung, oder muss ich da noch etwas anpassen? Grüße -- Rainer Lippert 19:02, 2. Jan. 2010 (CET)
- Meiner Meinung nach passt das so. -- Chaddy · D·B - DÜP 19:22, 2. Jan. 2010 (CET)
- Ok, alles klar. Danke und Grüße -- Rainer Lippert 19:38, 2. Jan. 2010 (CET)
- Bei Urheber unbekannt = anonymes Werk gilt sowieso IMHO 70 Jahre nach Veröffentlichung, siehe zB commons:File:Frisko.jpg von 1925. -jkb- 19:41, 2. Jan. 2010 (CET)
- Vorsicht, nach deutschem Recht kann man sich auf "anonymes Werk" kaum verlassen. Wir benutzen diese Begründung auf deWP in der Regel nicht. --h-stt !? 23:21, 2. Jan. 2010 (CET)
- Bei Urheber unbekannt = anonymes Werk gilt sowieso IMHO 70 Jahre nach Veröffentlichung, siehe zB commons:File:Frisko.jpg von 1925. -jkb- 19:41, 2. Jan. 2010 (CET)
Bild des One World Trade Center
Hallo zusammen. Mich ärgert es immer wieder wenn ich sehe dass die englische Wiki aufgrund von fair use Animationen von bisher ungebauten Gebäuden zeigen kann. Ich frage mich, ob es irgendwie möglich ist für dieses Bild eine Freigabe zu bekommen. Könnte jemand weiterhelfen? Grüße Jerchel 16:39, 1. Jan. 2010 (CET)
- Außer den Urheber um eine freie Lizenz zu bitten gibt es keine andere Möglichkeit. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:53, 1. Jan. 2010 (CET)
- In CAD selbst zeichnen und rendern geht auch. --Marcela
20:20, 1. Jan. 2010 (CET)
- In CAD selbst zeichnen und rendern geht auch. --Marcela
Und wer ist der Urheber? Das ist das Problem: Silverstein Properties, die Architekten oder die New Yorker Hafenbehörde? Jerchel 22:32, 1. Jan. 2010 (CET)
- Die Anfertigung eines solch detaillierten Renderbildes stellt ein eigenes Werk dar. --Marcela
22:37, 1. Jan. 2010 (CET)
- Ja, aber Bearbeitung des Werkes des Architekten. Die ist wohl wahrscheinlich selber nicht erlaubnispflichtig, jede Veröffentlichung oder Verwertung bedarf aber der Einwilligung des/der Urheber/s des bearbeiteten Werkes. 82.113.121.24 09:33, 2. Jan. 2010 (CET)
Ich habe das Bild nicht bearbeitet. Keiner in der Wiki. Das Bild ist ja gut genug. Vermutlich ist der Architekt der Urheber. Aslo SOM. Ich kann mir aber kaum vorstellen, dass das Bild frei gegeben wird. Nur finde ich komisch, dass das Bild etliche Webseiten zeigen, auch Zeitungen etc. Die müssen doch auch eine Genehmigung haben. Jerchel 12:30, 2. Jan. 2010 (CET)
- Für die ist es aber einfacher, die können fragen "Dürfen wir das Bild benutzen? Wir schreiben auch laut und deutlich den Namen des Architekturbüros drunter!" während du für Wikipedia fragen musst: "Willst du, das jeder das Bild Benutzen kann und damit tun und lassen kann, solange nur dein Name in irgendeiner teilweise sehr versteckten Form erwähnt wird."--84.160.195.145 16:27, 3. Jan. 2010 (CET)
Derivate bei Commons
Hallo! Auch wenn ihr sonst eher nicht zu Commons beratet (oder nichts davon haltet), hätte ich gern etwas Beteiligung hier bzw. eine Meinung dazu. (von mir aus auch zu den Stargates) -- Don-kun Diskussion Bewertung 20:37, 3. Jan. 2010 (CET)
Artikeltext stammt zu wesentlichen Teilen aus einer Seminararbeit (erl)
Ich beziehe mich auf diesen Artikel: A5 (Algorithmus)
Wesentliche Teile des Artikels entstammen wörtlich der Seminararbeit von Philipp Südmeyer, verlinkt bei den Quellenangaben (die hier: [1]). Eine Erlaubnis zur Nutzung des Textes liegt mMn nicht vor. Ich habe den Autor kontaktiert, bin mir aber nicht sicher was nun das korrekte weitere Verhalten anbelangt. Auf eine Antwort warten? Text gleich löschen? Was anderes? --Nobbi 10:13, 4. Jan. 2010 (CET)
- Ich habe im Artikel die übernommenen Teile durch den URV-Baustein ersetzt (bitte prüfe das noch einmal und korrigiere evtl.) und einen entsprechenden Eintrag auf Wikipedia:Löschkandidaten/Urheberrechtsverletzungen vorgenommen. Sollte keine Freigabe erfolgen, dann wird der Artikel gelöscht. - Auf dieser Seite ist die Sache erledigt. --tsor 11:27, 4. Jan. 2010 (CET)

In Argentinien gibt es ein (geniales) Gesetz, das sagt, dass Fotografien nach 20 oder 25 Jahren in die PD übergehen. Können trotzdem Bei Verwendung im Ausland (etwa in Deutschand) Ansprüche der AutorInnen bestehen? --goiken 19:10, 2. Jan. 2010 (CET)
- Falsch interpretiert. Da steht, daß das RaeB im Gegensatz zu Deutschland (10 Jahre) 20 Jahre nach dem Tod des Abgebildeten endet: „El consentimiento a que se refiere el artículo 31 para la publicación del retrato no es necesario después de transcurridos 20 años de la muerte de la persona retratada.“. --Marcela
19:55, 2. Jan. 2010 (CET)
- eigentlich gehts mir nicht ums RaeB, sodern ums Uhrheberrecht. Da lese ich
„Para las obras fotográficas la duración del derecho de propiedad es de VEINTE (20) años a partir de la fecha de la primera publicación.“
- RaeB kann natürlich auchn Thema sein. Aber bevor wie hier anfangen, zu spekulieren, wie denn der argentinische Gesetzestext zu lesen sei...Hat das für die deutsche WP und ihre WeiternutzerInnen überhaupt ne Relevanz?--goiken 20:06, 2. Jan. 2010 (CET)
- Stimmt, hätte weiter lesen sollen ;) Argentinien hat sowas wie Copyright, also Pflichteintragung von Urheberrecht. Ich frage mal einen argentinischen Fotografen. --Marcela
20:26, 2. Jan. 2010 (CET)
- merci-- goiken 20:34, 2. Jan. 2010 (CET)
- Es wird hier nicht einheitlich gehandhabt, wie mit ausländischem Recht umgegangen wird. Bis zum Auftauchen der Bundesarchivs-Bilder haben wir uns hier strikt an DACH-Recht orientiert, was Commons-Bilder von (z.B.) Adolf Hitler betrifft. Die wären beispielsweise nach finnischem Recht (wenn in Finnland entstanden) zulässig und sind deshalb auch auf Commons vorhanden. Commons beurteilt nach Herkunfts- und USA-Recht, somit sind derartige finnische und vielleicht auch argentinische Bilder dort akzeptiert. Wir hier haben sowas üblicherweise nicht akzeptiert. Aber seit die Bundesarchivs-Bilder auf Commons sind, kümmert sowas kaum noch jemanden. --Marcela
20:39, 2. Jan. 2010 (CET)
- Es wird hier nicht einheitlich gehandhabt, wie mit ausländischem Recht umgegangen wird. Bis zum Auftauchen der Bundesarchivs-Bilder haben wir uns hier strikt an DACH-Recht orientiert, was Commons-Bilder von (z.B.) Adolf Hitler betrifft. Die wären beispielsweise nach finnischem Recht (wenn in Finnland entstanden) zulässig und sind deshalb auch auf Commons vorhanden. Commons beurteilt nach Herkunfts- und USA-Recht, somit sind derartige finnische und vielleicht auch argentinische Bilder dort akzeptiert. Wir hier haben sowas üblicherweise nicht akzeptiert. Aber seit die Bundesarchivs-Bilder auf Commons sind, kümmert sowas kaum noch jemanden. --Marcela
- merci-- goiken 20:34, 2. Jan. 2010 (CET)
- Stimmt, hätte weiter lesen sollen ;) Argentinien hat sowas wie Copyright, also Pflichteintragung von Urheberrecht. Ich frage mal einen argentinischen Fotografen. --Marcela
- RaeB kann natürlich auchn Thema sein. Aber bevor wie hier anfangen, zu spekulieren, wie denn der argentinische Gesetzestext zu lesen sei...Hat das für die deutsche WP und ihre WeiternutzerInnen überhaupt ne Relevanz?--goiken 20:06, 2. Jan. 2010 (CET)
- Jap; Das wäre auch meine Naive Position/Meinung. Solange kein Präzedenzfall aufm Tisch liegt, wo jemand ne entsprechende Nutzung um die Ohren gehauen bekommen hat, braucht uns das nicht zu stören. Entsprechend markiert sind die Dateien ja, sodass, wenn die Suppe wegen irgend einer Tagesaktualität einmal hochkochen sollte, wir da handeln können.--goiken 20:44, 2. Jan. 2010 (CET)
- So einfach würd ich das jetzt nicht sehen... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:11, 2. Jan. 2010 (CET)
- Wie siehst du das denn? (Dass diese Meinung etwas sehr Naiv ist, ist der Grund weshallb ich gefragt habe, ob das haltbar ist.)--goiken 21:14, 2. Jan. 2010 (CET)
- Wir dürfen nicht solange wissentlich gegen das Gesetz verstossen (mag man von diesem Gesetz auch halten was man will), bis es Probleme gibt, sondern gar nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:18, 2. Jan. 2010 (CET)
- Ja das ist vollkommen unstrittig. Meinst du etwa, dass hier ein Verstoß vorliegen könnte.(Denn genau das ist ja die Frage, in der wir uns gerade, wenn ich nichts missverstehe, ein "Weiß nicht genau, aber eher nein" überlegt hatten) Wenn ja warum? --goiken 21:21, 2. Jan. 2010 (CET)
- Hier bei uns sind Fotos bis 70 Jahre nach dem Tod geschützt. Das argentinische "copyright" könnte allerdings eine Lücke darstellen. --Marcela
21:23, 2. Jan. 2010 (CET)
- Hier bei uns sind Fotos bis 70 Jahre nach dem Tod geschützt. Das argentinische "copyright" könnte allerdings eine Lücke darstellen. --Marcela
- Ja das ist vollkommen unstrittig. Meinst du etwa, dass hier ein Verstoß vorliegen könnte.(Denn genau das ist ja die Frage, in der wir uns gerade, wenn ich nichts missverstehe, ein "Weiß nicht genau, aber eher nein" überlegt hatten) Wenn ja warum? --goiken 21:21, 2. Jan. 2010 (CET)
- Wir dürfen nicht solange wissentlich gegen das Gesetz verstossen (mag man von diesem Gesetz auch halten was man will), bis es Probleme gibt, sondern gar nicht... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:18, 2. Jan. 2010 (CET)
- Wie siehst du das denn? (Dass diese Meinung etwas sehr Naiv ist, ist der Grund weshallb ich gefragt habe, ob das haltbar ist.)--goiken 21:14, 2. Jan. 2010 (CET)
- So einfach würd ich das jetzt nicht sehen... -- Chaddy · D·B - DÜP 21:11, 2. Jan. 2010 (CET)
Ist das mal wieder ätzend. Sind Bilder in Argentinien gemeinfrei, sind sie es via Schutzfristenvergleich auch in DA (EU)/CH (RBÜ), es sei denn der Fotograf hat noch eine andere Staatsbürgerschaft --FrobenChristoph 02:16, 3. Jan. 2010 (CET)
- Das ist schon klar. Argentinien hatte allerdings in den Jahren der Militärherrschaft einige sehr seltsame Gesetze, wonach gewisse Werke an den Staat gefallen sind. --Marcela
14:06, 4. Jan. 2010 (CET)
- Noch mal Back to Topic: Was machetn wir nun mit all diesen Bildern? Wenn das mit der nichtargentinischen Staatsbürgerschaft ein Problem ist, wie lösen wir das? Wollen wir alle ausschließen, wo sich nihct nachweisen Lässt, dass der/die FotografIn keine DACH-Staatsbürgerschaft hat? --goiken 22:35, 4. Jan. 2010 (CET)
- Da die Verantwortlichen auf Commons damit kein Problem haben und wegen des erwähnten Schutzfristenvergleichs würde ich es pragmatisch handhaben und die Bilder hier benutzen. --Marcela
22:44, 4. Jan. 2010 (CET)
- Da die Verantwortlichen auf Commons damit kein Problem haben und wegen des erwähnten Schutzfristenvergleichs würde ich es pragmatisch handhaben und die Bilder hier benutzen. --Marcela
- Noch mal Back to Topic: Was machetn wir nun mit all diesen Bildern? Wenn das mit der nichtargentinischen Staatsbürgerschaft ein Problem ist, wie lösen wir das? Wollen wir alle ausschließen, wo sich nihct nachweisen Lässt, dass der/die FotografIn keine DACH-Staatsbürgerschaft hat? --goiken 22:35, 4. Jan. 2010 (CET)
Urheberrecht der Bilder von Hermann Walter († 1909)
Hallo,
ich bin in den WP:Commons auf folgende Bilder von Hermann Walter gestoßen: http://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Hermann_Walter. Das Stadtgeschichtliche Museum Leipzig hat (beinahe) alle Positive/Negative von Hermann Walter 1935 käuflich erworben (Quelle: ISBN 9783980660242). Zwar sind einige Bilder im Internet zugänglich (Fotothek des Stadtgeschichtlichen Museums), aber da nur unter Creative Commons mit Ausschluss der kommerziellen Nutzung. Ich habe deswegen eine EMail an das Museum geschickt... Heute kam folgende nicht überraschende Antwort:
Sehr geehrter Herr ****,
Sie sprechen eine außerordentlich komplexe Materie an. Auch wenn die Urheberrechte von Hermann Walter abgelaufen sind, heist das nicht, das diese Bilder frei von allen Rechten sind. Das Stadtgeschichtliche Museum hat die Glasnegative 1935 mit alllen Rechten übernommen. und ist unzweifelhaft Eigentümer der in in der Sammlung des Hauses verwalteten Positve und Negative. Für die Nutzung der Bilder erheben wir kraft der Sachwalterschaft an den uns übertragenen Fotos eine auf die konkrete Nutzung abgestimmte Gebühr. Sollte eine andere Institution oder Privatperson über eigene Originale verfügen (was durchaus möglich ist) kann sie über ihr Eigentum frei verfügen. Gern könen Sie mich anrufen, wenn Sie noch weitere Fragen haben.
Mit freundlichen Grüßen Christoph Kaufmann Fotothek
Stadtgeschichtliches Museum Leipzig Böttchergäßchen 3 04109 Leipzig Tel.: +49(0)341-96513-21 Fax: +49(0)341-96513-52 E-Mail: christoph.kaufmann@leipzig.de Internet: http://www.stadtgeschichtliches-museum-leipzig.de
Laut Flominator handelt es sich hier um Copyfraud. Ist dies richtig? Wenn ja, dann könnten alle Bilder dieses Fotografen (ich habe ein Buch mit zirka 190 Bildern) hier ohne Probleme hochgeladen werden. Dies wäre wirklich eine Bereicherung für die WP MfG - Appaloosa 16:09, 4. Jan. 2010 (CET)
- Ja, das ist Schutzrechtsberühmung, trifft man bei Archiven und Museen oft an. Die Bilder sind gemeinfrei und unterliegen nicht mehr dem Urheberrecht. Egal, wer die Glasnegative besitzt. --Marcela
16:18, 4. Jan. 2010 (CET)
- Ist Schutzrechtsberühmung wie in diesem ja schon recht extremen Fall eigentlich irgendwie belangbar? Ich wette, dass der werte Herr Kaufmann da bewusst Falschinformationen streut, denn die Materie ist alles andere als "komplex", sondern eigentlich sehr eindeutig. -- Yellowcard 16:32, 4. Jan. 2010 (CET)
- Jeder darf aus seinem Eigentum Profit schöpfen. Sei es durch Eintritt in Museen, sei es durch Gebühren für Dateien. Solange keine Behauptung aufgestellt wird, daß man über das Urheberrecht verfüge, ist das durchaus im gebräuchhlichen und erlaubten Rahmen. --Marcela
18:42, 4. Jan. 2010 (CET)
- Jeder darf aus seinem Eigentum Profit schöpfen. Sei es durch Eintritt in Museen, sei es durch Gebühren für Dateien. Solange keine Behauptung aufgestellt wird, daß man über das Urheberrecht verfüge, ist das durchaus im gebräuchhlichen und erlaubten Rahmen. --Marcela
- Ist Schutzrechtsberühmung wie in diesem ja schon recht extremen Fall eigentlich irgendwie belangbar? Ich wette, dass der werte Herr Kaufmann da bewusst Falschinformationen streut, denn die Materie ist alles andere als "komplex", sondern eigentlich sehr eindeutig. -- Yellowcard 16:32, 4. Jan. 2010 (CET)
- Das Urheberrecht ist erloschen, aber das Museum kann natürlich Geld für die Nutzung ihrer Originale bzw. für verkaufte Kopien verlangen. Und es kann für Nutzung und Verkauf zusätzliche Einschränkungen der weiteren Nutzung mit dem Käufer vereinbaren. Dadurch finanzieren sich diese Einrichtungen unter anderem. Nur gelten solche Einschränkungen ausschließlich zwischen dem Museum und demjenigen, der dem Museum dafür Geld gezahlt hat (sprich: der mit dem Museum einen Vertrag eingegangen ist). Wer keinen (Kauf-/Nutzungs-)Vertrag mit dem Museum hat, kann mit den Bildern natürlich nach Belieben machen was er/sie will. --Kam Solusar 18:53, 4. Jan. 2010 (CET)
Foto von T-Shirt mit Michael Roman Grafik

Hallo, das hier abgebildete T-Shirt hab ich auch. Darf ich es fotografieren und hochladen? Ich würde mich freuen, wenn in Sachen Schöpfungshöhe erfahrene Benutzter antworten würden. Vielen Dank.--Tankwart 07:05, 4. Jan. 2010 (CET)
- Das ist Kunst und hat daher per se Schöpfungshöhe... -- Chaddy · D·B - DÜP 07:58, 4. Jan. 2010 (CET)
- Gibt es nicht auch sowas wie Gebrauchskunst? In der vergangenheit wurden hier vergleichbaren Grafiken die Schöpfungshöhe abgesprochen. In erster Linie handelt es sich ja um ein T-Shirt. Bitte mal noch ein paar andere Meinungen. Danke!--Tankwart 01:24, 5. Jan. 2010 (CET)
- Diese Grafik hat aber keinen Gebrauchszweck. Sie verziert ledigliche ein T-Shirt. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:27, 5. Jan. 2010 (CET)
- Eindeutig Kunst und SH vorhanden. --Marcela
01:37, 5. Jan. 2010 (CET)
- Eindeutig Kunst und SH vorhanden. --Marcela
- Diese Grafik hat aber keinen Gebrauchszweck. Sie verziert ledigliche ein T-Shirt. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:27, 5. Jan. 2010 (CET)
- Gibt es nicht auch sowas wie Gebrauchskunst? In der vergangenheit wurden hier vergleichbaren Grafiken die Schöpfungshöhe abgesprochen. In erster Linie handelt es sich ja um ein T-Shirt. Bitte mal noch ein paar andere Meinungen. Danke!--Tankwart 01:24, 5. Jan. 2010 (CET)
Was ist dann mit diesem Bild, da ist das gleiche Motiv auch zu sehen.--Tankwart 09:10, 5. Jan. 2010 (CET)
- Das ist eine gute Frage. Wenn man sich nur mit dem Abgebildeten beschäftigt, ist das T-Shirt Beiwerk, das Foto also ok. Wenn man das Bild als Abbildung von „Das Tote-Hosen-T-Shirt Nr. X“ sieht, ist es kein Beiwerk.
- Heißt das, im Artikel Andreas von Holst ist das Bild ok; im Artikel T-Shirt von Michael Roman oder auch Michael Roman an sich dürfte man es nicht verwenden? Robin (talk’n’judge - DÜP) 11:24, 5. Jan. 2010 (CET)
- Soweit ich weiß erlaubt eine Commons Lizensierung eine Verwendung jeder erdenklichen Art. Es gibt aber haufenweise Bilder von Leuten mit aufwendig gestalteter Kleidung. Sollen die jetzt alle rausfliegen wenn der Aufdruck Schöpfungshöhe hat?--Tankwart 11:33, 5. Jan. 2010 (CET)
Das kommt darauf an, was nach dem Verständnis eines vernünftigen Betrachters dargestellt wird. D.h. ein urheberrechtlich geschütztes Kunstwerk im Hintergrund bei einem Bild einer Person ist ok. Fotografiere ich allerdings das Kunstwerk und stelle nur eine Person daneben ist das verboten. Was jeweils vorliegt ist im Zweifelsfall umstritten. Größe, Unschärfe, Position im Bild, Verdeckung etc. wären einige der Prüfsteine. Wenn du ein T-shirt nur anziehst, um dieses zu fotografieren, ist dein Hals und die Arme nur Beiwerk. --Eingangskontrolle 11:34, 5. Jan. 2010 (CET)
Image to be merged to Commons
I would like to get Datei:081067l.jpg merged to Commons, so it can be used in articles in Wikipedia on other languages. Unfortunately, I can not do it myself. I hope that anybody please will help me. Thank you. Fanoftheworld 18:31, 4. Jan. 2010 (CET)
- I do'nt see a problem wth this pictures on Commons. --Marcela
18:46, 4. Jan. 2010 (CET)
- Ralf und Englisch? ;) -- Chaddy · D·B - DÜP 20:59, 4. Jan. 2010 (CET)
- I tried to move the files but it seems uploading to Commons doesn't work at the moment. --BerntieDisk. 18:48, 4. Jan. 2010 (CET)
- Thank you for trying. I hope that you will try again a little later. Fanoftheworld 19:55, 4. Jan. 2010 (CET)
done --h-stt !? 23:46, 4. Jan. 2010 (CET)
Und warum hat dem niemand gesagt, das der Dateiname ungeeignet ist? --Eingangskontrolle 11:38, 5. Jan. 2010 (CET)
Deutschlands teuerste Lagen
Sehen wir von den potenziellen Löschanträgen einmal ab: Wäre das Erstellen dieser Liste in WP eine URV? In dieser Hinsicht könnte auch ein Blick auf 500 beste Alben aller Zeiten (Rolling Stone) nicht schaden. Danke, --Flominator 12:22, 1. Jan. 2010 (CET)
- Das wäre zumindest sinnlose Verschwendung von Speicherplatz auf der Löschdiskussionsseite. Diese "Erhebung" dient ausschließlich als Werbemaßnahme des veröffentlichen Maklers. 82.113.106.24 14:55, 1. Jan. 2010 (CET)
- Speicherplatz ist kein Problem (aber mehrere zig DIN-A4-Blätter voll über irgendwelche Blogs oder Botaniker diskutieren ist dann doch irgendwie sinnlose Speicherplatzverschwenung...). -- Chaddy · D·B - DÜP 18:51, 1. Jan. 2010 (CET)
- Ist denn die Liste wirklich so schlimm, das man mir keine Antwort auf die Frage geben kann? ;) --Flominator 09:23, 4. Jan. 2010 (CET)
- Der Spiegel-Auszug aus der Liste hat keine Schöpfungshöhe und stellt nach meiner dreisten Meinung nicht mal ansatzweise einen wesentlichen Teil einer geschützten Datenbank dar. Urheberrechtlich ist das unproblematisch. Wenn jedoch größere Teile der Miethöhendatenbank dieses Maklers - mehrere Jahre oder mehr Einträge - sofort oder sukzessive übertragen würden, wäre nicht sofort aber absehbar die Grenze zum Datenbankschutz überschritten. 89.0.129.42 14:41, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ist denn die Liste wirklich so schlimm, das man mir keine Antwort auf die Frage geben kann? ;) --Flominator 09:23, 4. Jan. 2010 (CET)
- Speicherplatz ist kein Problem (aber mehrere zig DIN-A4-Blätter voll über irgendwelche Blogs oder Botaniker diskutieren ist dann doch irgendwie sinnlose Speicherplatzverschwenung...). -- Chaddy · D·B - DÜP 18:51, 1. Jan. 2010 (CET)
Hallo, heute hat eine IP diesen Artikel erstellt. Der Mann ist zweifellos relevant und wichtig und ich wundere mich, dass es nicht längst einen Artikel über ihn gab :-) Allerdings habe ich festgestellt, dass der Artikel eine direkte Übersetzung einiger Absätze (nicht des gesamten Artikels) aus dem gleichnamigen Artikel der englischen WP ist. Hätte ein Versionsimport stattfinden müssen oder ist das auch so ok? --adornix 19:16, 4. Jan. 2010 (CET)
- Versionsimport ist schon der Goldene Weg, kann aber Problemlos nachträglich erfolgen.--84.160.212.89 19:49, 4. Jan. 2010 (CET)
- Ob er wirklich ganz so golden ist, ist umstritten. Theoretisch genügt auch eine einfache Übernahme der Versionsgeschichte (z. B. auf die Diskseite oder direkt in den Artikelquelltext. Versionsimport ist aber hier problemlos möglich und sollte dann schon bevorzugt werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:00, 4. Jan. 2010 (CET)
- Happolati hat's erledigt. Danke! adornix 22:55, 4. Jan. 2010 (CET)
- Golden deshalb, weil man mit einem Versionsimport auf keinen Fall falsch liegt. Die Textversion der Versionsgeschichte sagt nichts darüber aus wer wie viel zum Artikel beigetragen hat.--84.160.212.89 00:49, 5. Jan. 2010 (CET)
- Wer wie viel beigetragen hat ist nur insofern von Bedeutung, als dass dann entschieden werden kann, wer überhaupt alles als Urheber in Frage kommt und wessen Änderungen keine Schöpfungshöhe haben und somit gemeinfrei sind. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:18, 5. Jan. 2010 (CET)
- Eben, wenn also unkommentiert Leute, die nichts schöpferisches als Autoren angeben, begehen wir indirekt Copyfraud.--84.160.207.169 22:14, 5. Jan. 2010 (CET)
- Wer wie viel beigetragen hat ist nur insofern von Bedeutung, als dass dann entschieden werden kann, wer überhaupt alles als Urheber in Frage kommt und wessen Änderungen keine Schöpfungshöhe haben und somit gemeinfrei sind. -- Chaddy · D·B - DÜP 01:18, 5. Jan. 2010 (CET)
Versionsproblem
Mal eine etwas theoretische Diskussion. Leider wird das eventuell technisch notwendig. Es ist möglich, Artikel per XML zu exportieren und auch wieder zu importieren. Dies ist nötig, wenn wie bei Oberleitungsbus der Abschnitt "Geschichte" ausgegliedert werden soll. Nun ist aber dieser Artikel derart groß und hat 3500 Edits, daß der Re-Import Probleme bereitet, die XML-Datei ist 416 MB groß. Als einziger Wikimedia-weit macht sowas bisher DerHexer. Nun ist beim Oberleitungsbus eine Grenze erreicht, wo es wahrscheinlich sehr schwierig, wenn nicht unmöglich ist, das zu importieren. Ob es möglich sein wird, wird sich in den nächsten Wochen zeigen, solch ein Import dauert mehrere Stunden. Wenn das nun nicht klappt, haben wir folgende Optionen:
- Serveradmin fragen, daß die XML händisch eingespielt wird (die technisch sicher einfachste Lösung, allerdings wohl kaum praktikabel)
- Artikel mit Versionsgeschichte extern lagern und verlinken (Wikia oder so) - suboptimal
- Versionsgeschichte als Kommentar auf die Disk, wie wir das vor Jahren gemacht haben (unsauber, weil nicht nachvollziehbar, wer was editiert hat)
Alle 3 Versionen sind nicht optimal. Wie gehen wir mit sowas um? --Marcela 01:03, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ich würde die unsaubere dritte Lösung bevorzugen. --tsor 01:05, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ich auch, wenn 1) nicht möglich. Dürfte lizenztechnisch auch weitgehend in Ordnung sein. -- Yellowcard 15:17, 5. Jan. 2010 (CET)
- Wenn Import nicht klapt, wobei ich auch Varaitnt 1 einschlisse. Ist denke dritte Variante vertrettbar. Begründung; Die Versiongeschichte des Ausgelagerten Artikels "Geschichte des Oberleitungsbuses" kann ja dann immer noch in Oberleitungsbus nachgeschaut werden. Ein Permanentlink auf die Version bevor ausgelagert wurde kann da ja auch gesetzt werden. Wobie die 3500 Versionen des Hauptartikel immer noch Problematisch sind. Denn da eine Versionslöschung machen zu müssen ist einfach gesagt Scheisse. Die Versionsgeschichte von megagrossen Meta- und Diskusionseiten, archivieren man ja nicht grundlos mit verschieben und neuanlegen. Eventeull ware das eine alternative. Das man den Artikel Oberleitungsbus schreibgeschütz verschiebt und beide Artikel neu anlegt, mit Verweis auf denn archiviert Artikel. Klar bei beidne wäre dann auf Dikusionseite Variante 3 anzuwenden. Bobo11 21:09, 5. Jan. 2010 (CET)
- Ich auch, wenn 1) nicht möglich. Dürfte lizenztechnisch auch weitgehend in Ordnung sein. -- Yellowcard 15:17, 5. Jan. 2010 (CET)
Datei:Tallest Buildings new.PNG
Hallo, wie kann ich von dieser Datei eine neue Version hoch laden. Ich will den Chicago Spire rauswerfen und das One World Trade Center einfügen. Die Mittel dazu hätte ich. Gibt es zwecks Urheber etc. ein Problem, denn ich weiß nicht wer der Urheber ist, wenn ich auch an dem Bild pfusche. Grüße Jerchel 18:37, 5. Jan. 2010 (CET)
- Nein, so passt das eigentlich schon. -- Chaddy · D·B - DÜP 18:43, 5. Jan. 2010 (CET)
Warum wird das neu einfügte Gebäude nicht angezeigt, obwohl ich es hoch geladen habe? Jerchel 18:49, 5. Jan. 2010 (CET)
- Bei mir wird es angezeigt. Leere mal deinen Browsercache (mit Strg + R im FF bzw. Strg + F5 im IE). -- Chaddy · D·B - DÜP 19:32, 5. Jan. 2010 (CET)
Ist das dortige Zitat noch zulässig oder eine URV? -- Rosentod 21:58, 5. Jan. 2010 (CET)
- Obwohl im ersten Moment recht viel Text, weiß ich nicht, inwieweit diese Textpassage Schöpfungshöhe aufweist. Im Rahmen des Zitatrechts wird das wohl zu viel Text sein, nehme ich an. IANAL. -- Yellowcard 22:18, 6. Jan. 2010 (CET)
People, help me please!
Guys, hilf mir bitte! Ich habe einen Artikel über den Bildhauer Shmatko. Artikel gelöscht. Ich bin der Autor. Warum ist es entfernt? Bitte Wiederherstellung des Artikels.
People, help me please! Guys, help me please! I created an article on the sculptor Shmatko. Article deleted. I am the author. Why is it removed? Please restore the article.
--Rerter 14:47, 6. Jan. 2010 (CET)
- Es geht um den Artikel Nikolai Schmatko. Bitte klicke mal dorthin. Da steht genau, was zu tun ist (Freigabeerklärung per mail an das Supportteam senden). Wenn Du Fragen dazu hast melde Dich bitte auf meiner Diskussionsseite. Gruß --tsor 14:50, 6. Jan. 2010 (CET)
Frage, ob Datei gemeinfrei
Bei diesem Bild zweifelt ein User an der Gemeinfreiheit, da die Skulptur nicht im öffentlichen Raum steht sondern im Museumspark. Da es um eine Kandidatur geht, wäre eine Aussage hierzu sehr hilfreich. Danke im Voraus -- Alinea 15:10, 5. Jan. 2010 (CET)
- Wo das Kusntwerk steht ist für die Panoramafreiheitfrage eigentlich irrelevant (denn gemeinfrei geht schon mal gar nicht), sondern wo der Fotograf stand als er die Aufnahme gamacht hat. Solange er sich dabei im öffentlichen Verkersraum befand, ist es möglich hier auf de: möglich eine Aufnahme unter Berufung auf die Panoramafreiheit einzustellen.Bobo11 15:14, 5. Jan. 2010 (CET)
- Hast natürlich recht, es geht um Panoramafreiheit. Öffentlicher Verkehrsraum ist auch der Skulpturenpark selber, der wohl zum Museum gehört? Bin nicht der Fotograf, kann daher nur vermuten. -- Alinea 15:42, 5. Jan. 2010 (CET)
- Erstmal hat das Bild nichts auf Commons verloren, dort ist es nämlich nicht gestattet, da nach niederländischem Recht keine panoramafreiheit greift. Also bitte an einen Admin: hierher verschieben. Nach DACH-Recht ist es unbedenklich, wenn es dauerhaft angebracht ist. Steht das auf einer Stahlplatte oder einem beton-Fundament? Kann ich nicht eindeutig beurteilen. Wenn Stahlplatte, dann ist es auch hier nicht geeignet, da bewußt transportabel angebracht. --Marcela
17:20, 5. Jan. 2010 (CET)
- Erstmal hat das Bild nichts auf Commons verloren, dort ist es nämlich nicht gestattet, da nach niederländischem Recht keine panoramafreiheit greift. Also bitte an einen Admin: hierher verschieben. Nach DACH-Recht ist es unbedenklich, wenn es dauerhaft angebracht ist. Steht das auf einer Stahlplatte oder einem beton-Fundament? Kann ich nicht eindeutig beurteilen. Wenn Stahlplatte, dann ist es auch hier nicht geeignet, da bewußt transportabel angebracht. --Marcela
- Hast natürlich recht, es geht um Panoramafreiheit. Öffentlicher Verkehrsraum ist auch der Skulpturenpark selber, der wohl zum Museum gehört? Bin nicht der Fotograf, kann daher nur vermuten. -- Alinea 15:42, 5. Jan. 2010 (CET)
- Das Bild sieht nach Stahlplatte aus, denke ich, habe das Bild aber nicht hochgeladen und kenne den Standort nicht aus eigener Anschauung. Habe gesehen, dass Du die Löschung auf Commons veranlasst hast. Vielen Dank für die Auskunft -- Alinea 17:30, 5. Jan. 2010 (CET)
- The sculpture is part of the (very large) outdoor collection of the Sculpture Park and is mentioned as such in the KMM's own literature. It is permanently placed in the public space and freedom of panorama in the Netherlands is applicable for such works of art (see Freedom of Panorama: The Netherlands. I have no idea why nobody simply reads what Wikimedia Commons writes about that!. Greetings, --Gerardus 17:47, 5. Jan. 2010 (CET)
- There is since 2004 a regulation in the Netherlands very near the german Freedom of Panorama but this is no valid for sculptures. --Marcela
17:56, 5. Jan. 2010 (CET)
- This is absolute nonsence! --Gerardus 18:04, 5. Jan. 2010 (CET)
- Jetzt muß jemand ran, der englisch kann: http://commons.wikimedia.org/wiki/COM:FOP#The_Netherlands Falls ich Gerardus Unrecht getan habe, bitte ich um Entschuldigung. --Marcela
18:07, 5. Jan. 2010 (CET)
- Erläuterung FOP NL im öffentlichem Raum (niederl.): Toelichting FOP Nederland. Vielleicht is dass hilfreich? Grüsse,--Gerardus 18:25, 5. Jan. 2010 (CET)
- Jetzt muß jemand ran, der englisch kann: http://commons.wikimedia.org/wiki/COM:FOP#The_Netherlands Falls ich Gerardus Unrecht getan habe, bitte ich um Entschuldigung. --Marcela
- This is absolute nonsence! --Gerardus 18:04, 5. Jan. 2010 (CET)
- There is since 2004 a regulation in the Netherlands very near the german Freedom of Panorama but this is no valid for sculptures. --Marcela
- The sculpture is part of the (very large) outdoor collection of the Sculpture Park and is mentioned as such in the KMM's own literature. It is permanently placed in the public space and freedom of panorama in the Netherlands is applicable for such works of art (see Freedom of Panorama: The Netherlands. I have no idea why nobody simply reads what Wikimedia Commons writes about that!. Greetings, --Gerardus 17:47, 5. Jan. 2010 (CET)
- I have added Template: FoP-Nederland to the image as you will see from now on. --Gerardus 19:30, 5. Jan. 2010 (CET)
- And I have delete my deletation request. Sorry. --Marcela
19:53, 5. Jan. 2010 (CET)
- Nun ja, es ist die Frage, was in den Niederlanden unter „in a public place“ verstanden wird. Frei zugänglicher öffentlicher Raum oder einfach nur unter freiem Himmel? Der Uploader nimmt anscheinend letzteres an. --Paulae 00:10, 6. Jan. 2010 (CET)
- Wenn der Park ohne Eintritskarte zugänglich ist (=öffentlicher zugänglicher Park), würde ich auch seinen Standpunkt vertretten. In der Schweiz wäre dies ein öffentlich zugänglicher Ort, wie er von der schweizerischen Panoramafreiheit gefordert wird. Bobo11 15:29, 6. Jan. 2010 (CET)
- Auch ein Park mit Gebühren ist ein öffentlich zugänglicher Ort, was hat bezahlen mit dieser Definition zu tun. Das sollte doch bedeuten dass an einem Gebührenfreie Tag es kein problem ist, an andere Tage doch. Nicht-öffentlich bedeutet nur Privatgelände oder Eintritt für Mitglieder,oder nach Einladung oder so etwas ähnliches. Und öffentliche Ort ist doch nicht gleich öffentliche Raum? Im Gebäude kann nicht photographiert werden. Teile der Kollektion befinden sich aussen dem Park aber innerhalb Nat. Park De Hoge Veluwe. KMM ist übrigens eine Stiftung, die Kollektion gehört der Staat. Photographieren ist gestatten.--Gerardus 15:48, 6. Jan. 2010 (CET)
- Dazu noch: "Openbare ruimte (Öffentlichen Raum)= Publiek domein, alle voor het publiek toegangelijke plaatsen ......of je daarvoor moet betalen of niet ....". Frei übersetzt vom niederl.: Alle für das Publikum zugängliche Orte .....ob mann dafür ein Gebühr bezahlen muss oder nicht ... Zitat aus der obergenannte Erläuterung Privacy/Panoramafreiheit NL - Kapitel: Was ist "Openbare ruimte". --Gerardus 18:07, 6. Jan. 2010 (CET)
- Das kein Eintritt ist eben der Nachweis das er wirklich öffentlich zugänglich ist. Bei einem Eintritt kann eben durchaus eine Benutzungsregelemet in Kraft tretten, das eben komerzieles Fotografieren nicht erlaubt (was dann ein Verstoss gegen das Hausrecht wäre, nicht unbedingt gegen die niederländische Fotografierfreiheit). Mit Eintritt, kann es eben Fusangeln geben, die einem manchmal nicht mal mitgeteilt werden. Ist der Eintritt hingegen zu bestimmten Zeiten (Ja, ein Tag im Jahr reicht!) frei, ist er eben in der Schweiz nach der aktuellen Rechtsprechung für die Panoramafreiheit klar öffentlich zugänglich. Aus Urhebersicht ist das Kunstwerk entwerder frei zugänglich oder eben nicht, wenn es an einem Tag frei zugänglich ist und zu diesem Zeitpunkt regukär fotografiert werden kann, ist es egal wann genau das Foto gemacht wurde (Im Streitfall, musst du beweisen können das es einmal frei zugäglich war). Bei Parks mit Eintritten gibs es unterschiedliche Meinungen. Wobei mir mal erklärte wurde, das wenn es ein Benutzungsentgelt ist (z.B. in Botanischen Gärten, und Freibädern) die aufgestellten Kunstwerke unter berufung auf die Panoramafreiheit fotografiert werden dürfen. Bei einem Museumspark, der nur mit Eintritt besucht werden kann, wäre ich vorsichtig. Allgemein, um sich in der Schweiz auf die Panoramafreit berufen zu können muss der Grund aber unter freiem Himmel sein (Hilfmittel sind nicht erlaubt, ich muss mich somit auf gewachsenem Boden befinden). Überdeckt gilt die Panoramafreiheit nur eingeschränkt, hier ist nur von öffentlichem Strassenraum aus, kein Konflikt zu erwarten. Die gilt auch für erhöhte Standorte wie (Strassen-)Brücken, da die unter öffentlichen Verkehrsraum fallen (Wichtig hierbei ist, dass es sich um einen öffentlichen Weg und keine Privatweg handelt). Bei der Wortwahl, ohne Urteil aus den Niederlande zu kennen, würde ich zumindest freien Zutritt (Ohne Eintrittspreis) vorausetzen. Mit Eintritt wäre es mir persönlich ein zu heisses Eisen (Ich würde ein soches Bild von mir gemacht nicht hochladen, wenn ich da Eintritt bezahlt hätte). -- Bobo11 20:47, 6. Jan. 2010 (CET)
- Nach deutschem Recht ist auch Privatgrund zulässig, wenn dieser öffentlich erreichbar ist, also unumzäunte Grundstücke, Friedhöfe, Flugplätze usw. --Marcela
20:57, 6. Jan. 2010 (CET)
- Nach deutschem Recht ist auch Privatgrund zulässig, wenn dieser öffentlich erreichbar ist, also unumzäunte Grundstücke, Friedhöfe, Flugplätze usw. --Marcela
- Das kein Eintritt ist eben der Nachweis das er wirklich öffentlich zugänglich ist. Bei einem Eintritt kann eben durchaus eine Benutzungsregelemet in Kraft tretten, das eben komerzieles Fotografieren nicht erlaubt (was dann ein Verstoss gegen das Hausrecht wäre, nicht unbedingt gegen die niederländische Fotografierfreiheit). Mit Eintritt, kann es eben Fusangeln geben, die einem manchmal nicht mal mitgeteilt werden. Ist der Eintritt hingegen zu bestimmten Zeiten (Ja, ein Tag im Jahr reicht!) frei, ist er eben in der Schweiz nach der aktuellen Rechtsprechung für die Panoramafreiheit klar öffentlich zugänglich. Aus Urhebersicht ist das Kunstwerk entwerder frei zugänglich oder eben nicht, wenn es an einem Tag frei zugänglich ist und zu diesem Zeitpunkt regukär fotografiert werden kann, ist es egal wann genau das Foto gemacht wurde (Im Streitfall, musst du beweisen können das es einmal frei zugäglich war). Bei Parks mit Eintritten gibs es unterschiedliche Meinungen. Wobei mir mal erklärte wurde, das wenn es ein Benutzungsentgelt ist (z.B. in Botanischen Gärten, und Freibädern) die aufgestellten Kunstwerke unter berufung auf die Panoramafreiheit fotografiert werden dürfen. Bei einem Museumspark, der nur mit Eintritt besucht werden kann, wäre ich vorsichtig. Allgemein, um sich in der Schweiz auf die Panoramafreit berufen zu können muss der Grund aber unter freiem Himmel sein (Hilfmittel sind nicht erlaubt, ich muss mich somit auf gewachsenem Boden befinden). Überdeckt gilt die Panoramafreiheit nur eingeschränkt, hier ist nur von öffentlichem Strassenraum aus, kein Konflikt zu erwarten. Die gilt auch für erhöhte Standorte wie (Strassen-)Brücken, da die unter öffentlichen Verkehrsraum fallen (Wichtig hierbei ist, dass es sich um einen öffentlichen Weg und keine Privatweg handelt). Bei der Wortwahl, ohne Urteil aus den Niederlande zu kennen, würde ich zumindest freien Zutritt (Ohne Eintrittspreis) vorausetzen. Mit Eintritt wäre es mir persönlich ein zu heisses Eisen (Ich würde ein soches Bild von mir gemacht nicht hochladen, wenn ich da Eintritt bezahlt hätte). -- Bobo11 20:47, 6. Jan. 2010 (CET)
- Dazu noch: "Openbare ruimte (Öffentlichen Raum)= Publiek domein, alle voor het publiek toegangelijke plaatsen ......of je daarvoor moet betalen of niet ....". Frei übersetzt vom niederl.: Alle für das Publikum zugängliche Orte .....ob mann dafür ein Gebühr bezahlen muss oder nicht ... Zitat aus der obergenannte Erläuterung Privacy/Panoramafreiheit NL - Kapitel: Was ist "Openbare ruimte". --Gerardus 18:07, 6. Jan. 2010 (CET)
- Nun ja, es ist die Frage, was in den Niederlanden unter „in a public place“ verstanden wird. Frei zugänglicher öffentlicher Raum oder einfach nur unter freiem Himmel? Der Uploader nimmt anscheinend letzteres an. --Paulae 00:10, 6. Jan. 2010 (CET)
- And I have delete my deletation request. Sorry. --Marcela
- Das mit den Tag ohne Gebühr war meine eigene Idee dazu (das gab es indertat, weiss nicht mehr wann), aber das hat im allgemeine nichts mit der Stellungnahme zu tun dass es in den Niederlanden handelt um ALLE FÜR DAS PUBLIKUM ZUGÄNGLICHE ORTE, also um ÖFFENTLICHER RAUM, wie auch Bahnhöfe, Shoppingcenter, Laden, Horecageschäfte (Hotel, Restaurant, Café), Parkhäuser, Casinos, etc. - mit oder ohne Gebühr. Muss ich noch weiter gehen. Wir leben hier nicht in der Schweiz und auch nicht in Deutschland wo Sculpturen von der Strasse aus gesehen werden müssen. Mir reicht es jetzt. Du glaubst mir oder du glaubst mir nicht. Schluss jetzt. --Gerardus 22:10, 6. Jan. 2010 (CET)
- Ich habe 'mal Panoramafreiheit#Niederlande angepasst. Gerardus, wenn Du Belege für "Shoppingcenter, Laden, Horecageschäfte (Hotel, Restaurant, Café), Parkhäuser, Casinos" lieferst, kann das dort auch noch eingebaut werden.
- Allerdings ist zu beachten, dass in DACH die Regeln der UrhGs von D, A, bzw. CH zum tragen kommen, nicht jene von NL. Während die NL-Regeln für Commons und die nl-Projekte von Interesse sein mögen, sind sie hier, wo nach DACH-Recht gegangen wird, herzlich irrelevant. D.h. nach DACH-Recht wären Fotos, die unter NL-FOP gemacht wurden und die Werke in einem Gebäude zeigen, hier auszuschliessen. Lupo 12:13, 7. Jan. 2010 (CET)
- @ Lupo: see my answer on your discussion page here on de.wiki! I stopped my discussion on this page. This is a matter for Commons only.--Gerardus 14:02, 7. Jan. 2010 (CET)
Produktfoto, Schöpfungshöhe
Ich möchte ein Produktfoto hochladen. Es handelt sich um die Verpackung einer Frischhaltefolie der Marke Aro (Metro-Hausmarke, vorher Goldmarke). Es geht dabei um die Verwendung einer gemeinfreien Schrift auf der Packung. Neben dieser ist aber das Markenlogo und ein grünes Packungsdessin sichtbar.
Kann man einen rechtmäßigen Upload direkt ausschließen? War diese Frage umsonst? Oder könnte das Markensymbol (und das „einfache“ Packungsdesign und das gesamte Foto) unter „nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht“ fallen?
Doof, dieses kann. Eine Abbildung habe ich im Internet leider nicht gefunden. -- Gohnarch░░░░ 20:20, 7. Jan. 2010 (CET)
- Das Logo macht keine Probleme. Zum restlichen Packungsdesign kann ohne Ansicht der Packung nichts sagen. Design bedeutet aber von vornherein schon mal, dass die Schwelle zur Schöpfungshöhe ziemlich hoch liegt (im Gegensatz zu "Kunst"). Lade die Packung doch einfach mal hoch (notfalls auch als Socke), wenn nötig, kann sie auch wieder gelöscht werden. -- Chaddy · D·B - DÜP 21:26, 7. Jan. 2010 (CET)
gerne Fotos online stellen, aber Rechte unklar
Hallo zusammen, Ich habe eine Frage bezgl. Foto-Rechte:
Folgender Sachverhalt: Wir möchten zusätzlich 2 Fotos bei Wikipedia - Beitrag: HfÖ - online stellen. Beide sind aus dem Archiv Hochschule für Ökonomie (HfÖ), die Urheberechte liegen hier bei der Hochschule für Ökonomie, Fotograf war Herr Jürgen Ritter, Angestellter der HfÖ. - Kontakte zum Fotografen gibt es nicht mehr. - Die HfÖ wurde 1991 aufgelöst, einen Rechtsnachfolger gibt es nicht.
Zu erwähnen sei noch, dass die Fotos bereits in der Wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht waren/sind. Im Impressum dieser Fachhochschulzeitschrift steht: "Zitation und auszugsweiser Nachdruck mit Quellenangabe ist gestattet." Der Herausgeber war der damalige Rektor der HfÖ.
Desweiteren würden wir gerne noch ein Fotoscan des Titelblattes der Wissenschaftlichen Zeitschrift der HfÖ "Beiträge aus Forschung und Lehre 1950 -1985" Nummer 3/85 veröffentlichen.
(Wie) Können wir diese Fotos veröffentlichen?
Und welcher Lizenztyp wäre das?
Ich hattte bereits per Email mit Wikipedia Kontakt aufgenommen. Sie haben mir für mein Anliegen dieses Forum empfohlen.
Danke, --Ankataris
- Hallo Ankataris, das reicht für eine Veröffentlichung unter freier Lizenz leider nicht aus - die müsste der Fotograf, der auch der Urheber ist und bei dem die entsprechenden Rechte daher liegen, schon damals eingeräumt haben (oder man müsste ihn jetzt ausfindig machen und ihn um eine entsprechende Freigabe bitten). Gruss Port(u*o)s 20:47, 7. Jan. 2010 (CET)
- Ich habe 1988-90 einige Male mit Jürgen Ritter von der HfÖ zussammeen fotografiert, ich habe als Student der ISB im Wohnheim im Aristotelessteig gewohnt. Der war meines Wissens aber Sportlehrer, zumindest hat er dort Trainer gemacht. Er war definitiv nicht bei ADN oder Zentralbild. Und Freigaben aals Angestellter beinhalten nie das Urheberrecht. Vollumfängliche Nutzungsrechte hat man in der DDR nur an ADN oder Zentralbild vergeben, daher stellt die Veröffentlichung der Hochschule eine Urheberrechtsverletzung dar und waar unzulässig, der Fotograf muß befragt werden. --Marcela
21:13, 7. Jan. 2010 (CET) PS und vom Thema abweichend: soso, das OTRS schickt ddie Anfragen zu uns? Sollte uns das zu denken geben? --Marcela
21:14, 7. Jan. 2010 (CET)
- Ich habe 1988-90 einige Male mit Jürgen Ritter von der HfÖ zussammeen fotografiert, ich habe als Student der ISB im Wohnheim im Aristotelessteig gewohnt. Der war meines Wissens aber Sportlehrer, zumindest hat er dort Trainer gemacht. Er war definitiv nicht bei ADN oder Zentralbild. Und Freigaben aals Angestellter beinhalten nie das Urheberrecht. Vollumfängliche Nutzungsrechte hat man in der DDR nur an ADN oder Zentralbild vergeben, daher stellt die Veröffentlichung der Hochschule eine Urheberrechtsverletzung dar und waar unzulässig, der Fotograf muß befragt werden. --Marcela
Bitte um Hilfe

Wie könnte man dieses Bild von flickr lizenzkonform in die Wikipedia übertragen: http://www.flickr.com/photos/szafoto/1665518534/in/set-72157602571731505/ ? Herzlichen Dank schonmal für eure Hilfe! Firobuz 13:16, 3. Jan. 2010 (CET)--
- Hmm. Das Bild ist mit '(C) All rights reserved' markiert. Da muss der Fotograf einer freien Lizenz erst mal zustimmen, sonst wird das vmtl. nix. --Guandalug 13:34, 3. Jan. 2010 (CET)
- Alles klar, Dankeschön! Dann lassen wir das besser, zu umständlich! Danke und schöne Grüße Firobuz 13:38, 3. Jan. 2010 (CET)--