Unentgeltliche Rechtspflege
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Unter unentgeltlicher Rechtspflege (URP) (auch: unentgeltliche Prozessführung) versteht man im schweizerischen Recht die Befreiung von Prozesskosten bei Bedürftigkeit gemäss Gerichtsorganisationsgesetz (GOG), vergleichbar der deutschen Prozesskostenhilfe.