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Codex Iuris Canonici

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Der Codex Iuris Canonici (CIC; zu deutsch: Codex des kanonischen Rechts) ist das Gesetzbuch der katholischen Kirche im lateinischen Bereich und in seiner jetzigen Fassung seit dem Ersten Adventssonntag 1983 in Kraft. Der Codex von 1983 löste damit seinen Vorgängercodex, den CIC von 1917, ab. Für die auch zur katholischen Kirche gehörenden sog. unierten Ostkirchen existiert ein eigenes Gesetzbuch, der Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium CCEO.

Der CIC gliedert sich in sieben Bücher:

  1. Allgemeine Normen: Grundlegende Definitionen, ohne die ein Rechtswerk nicht auskommt, so etwa die Gesetzesdefinition oder die Vorschriften für die Übertragung von Kirchenämtern.
  2. Volk Gottes: Rechte und Pflichten aller Gläubigen, die Kirchenverfassung (Aufgaben und Rechte des Papstes, der Diözesenbischöfe, die innere Ordnung der Teilkirchen z. B. die Aufteilung in Pfarren und Dekanaten, die Rechtsstellung der Ordensgemeinschaften.
  3. Verkündigungsdienst der Kirche: Hierunter fallen Predigt und Katechese, katholisches Schul- und Hochschulwesen, Religionsunterricht und Bücherzensur.
  4. Heiligungsdienst der Kirche: Sakramente und Sakramentalien.
  5. Kirchenvermögen: Verwaltungsvorschriften zu Geld- und Sachwerten der Kirche.
  6. Strafbestimmungen in der Kirche: Insbesondere "kirchenspezifische" Straftaten wie etwa Sakramentensimulation oder Gehorsamsverweigerung werden hier behandelt.
  7. Prozesse: Neben den Bestimmungen zum kirchlichen Gerichtswesen im allgemeinen finden sich hier Regelungen sowohl für das reguläre (und fast nie vorkommende) Streitverfahren über besondere Arten von Verfahren, wie z. B. das Ehenichtigkeitsverfahren (in Deutschland das häufigste Verfahren an kirchlichen Gerichten) bis hin zum Verfahren zur Amtsenthebung oder Versetzung von Pfarrern.