Magister iuris
Der akademische Grad des Magister iuris (Mag. iur., Mag. jur. oder Mag. Jur.) stellt eine Abschlussbezeichnung eines grundständigen juristischen Studiengangs mit acht- bis neunsemestriger Regelstudienzeit dar.
Situation in Deutschland
In der Bundesrepublik Deutschland wird der Grad von den juristischen Fakultäten der Universitäten Köln[1] und Konstanz [2] nach bestandenem 1. juristischen Staatsexamen bzw. von der juristischen Fakultät der Universität Hamburg nach bestandener Magister-Prüfung verliehen. Im Gegensatz zu den anderen beiden Universitäten verleiht die Universität Hamburg den Grad des Magister Juris auch ohne Bestehen des 1. juristischen Staatsexamens allein auf der Grundlage von an der Universität erbrachten Leistungen.[3]
Der Grund für die Einführung dieses Hochschulgrades ist in der früher (und an einigen juristischen Fakultäten auch noch heute) bestehenden Benachteiligung von Absolventen von juristischen Studiengängen deutscher Universitäten zu sehen, die sich aus dem Vergleich zu den Absolventen entsprechender Studiengänge an Fachhochschulen und an Universitäten außerhalb Deutschlands ergibt, welche bei erfolgreichem Abschluss stets mit der Verleihung eines akademischen Grades beendet werden.
Die juristischen Fakultäten einiger anderer deutscher Universitäten vergeben nach bestandenem 1. juristischen Staatsexamen den Grad des Diplom-Juristen oder des Juristen (Univ.). Weitere juristische Fakultäten in Deutschland verleihen ihren Absolventen trotz erfolgreich abgelegter 1. Staatsprüfung weiterhin keinen Hochschulgrad. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2002 besteht hierzu auch keine Verpflichtung der Hochschulen. [4] Die Vorinstanz, das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, war noch anderer Ansicht gewesen. [5]
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass die neu geschaffenen akademischen Grade auch dort, wo sie verliehen werden, nicht den Zugang zu den reglementierten juristischen Berufen (z. B. Rechtsanwalt, Notar, Jurist im Staatsdienst) ermöglichen und dass Juristen mit oder ohne Hochschulgrad daher ohne Absolvierung des Referendardienstes (Dauer zwei Jahre) und ohne anschließendes Bestehen der 2. juristischen Staatsprüfung in ihren beruflichen Möglichkeiten nach wie vor eingeschränkt bleiben.
An der Johannes Gutenberg-Universität Mainz wird der Magister des deutschen und ausländischen Rechts (Mag. iur.)[6] verliehen. Das grundständige Jurastudium wird um ein einjähriges Auslandsstudium an einer der Partnerhochschulen erweitert, welches in der Sprache des jeweiligen Landes absolviert und im Wesentlichen mit einer rechtsvergleichenden Magisterarbeit abgeschlossen wird, die auf Deutsch und in der jeweiligen Landessprache abzufassen ist. Partnerhochschulen befinden sich unter anderem in Grossbritannien, Finnland, Griechenland und Italien, aber auch im lateinamerikanischen Raum.[7]
Situation in Österreich
In Österreich ist der akademische Grad des Magister iuris der Regelabschluss eines grundständigen Jurastudiums.[8]
Einzelnachweise
- ↑ Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln: Magister iuris, abgerufen am 28. Mai 2009
- ↑ Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz: Information: Akademischer Grad “Magister juris“ für alle Absolventen der 1. Juristischen Staatsprüfung nach dem 1.10.1998 vom 17. Mai 2005, abgerufen am 28. Mai 2009
- ↑ Universität Hamburg: Prüfungsordnung für die Verleihung der Hochschulgrade „Baccalaureus Juris (bac.jur.)“ und „Magister Juris (mag.jur.)“ durch den Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Hamburg vom Vom 5. Februar 2003, abgerufen am 28. Mai 2009
- ↑ Bundesverwaltungsgericht: Urteil des 6. Senats vom 22. Februar 2002, Az: BVerWG 6 C 11.01, abgerufen am 28. Mai 2009
- ↑ Oberverwaltungsgericht Saarlouis: Urteil vom 29. Januar 2001, Az: OVG 3 R 230/00, abgerufen am 28. Mai 2009
- ↑ Studien- und Prüfungsordnung für den Studiengang zum Erwerb des akademischen Grades "Magister des deutschen und ausländischen Rechts" des Fachbereichs Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Johannes Gutenberg-Universität Mainz abgerufen am 01.10.2009
- ↑ Kurzdarstellung des Mag. iur. in Mainz Studierendensekretariat Mainz; abgerufen am 01.10.2009
- ↑ Österreich In: Forschungsstelle Europäisches Zivilrecht der Universität des Saarlandes (Hrsg.): Die Juristenausbildung in Europa, abgerufen am 28. Mai 2009