Kondominium
Kondominium (von lateinisch con-dominium, also „gemeinsames Eigentum“; auch Kondominat) ist die gemeinschaftlich ausgeübte Herrschaft mehrerer Staaten über ein Gebiet. Auch das Gebiet selbst wird dann als Kondominium bezeichnet.
In der Geschichte gibt es zwar zahlreiche Beispiele für Kondominien, in der Praxis erweist sich diese Form der Verwaltung aber als eher instabil. Daher wurden die meisten Kondominien auch wieder einem einzigen Staat unterstellt.
Gegenwärtige Kondominien
Beispiele für heute bestehende Kondominien sind etwa Andorra (nach heute überwiegender Auffassung allerdings eher als Koprinzipat zu bezeichnen) oder der Obersee des Bodensees, bei dem keine Grenze vereinbart ist, sondern die hoheitlichen Aufgaben von den Anrainern Deutschland, Österreich und Schweiz gemeinsam wahrgenommen werden. (Österreich betrachtet sogar den gesamten Bodensee als Kondominium.) Die Flüsse Our, Sauer und Mosel bilden auf den Strecken, auf denen sie die Grenze zwischen Deutschland und Luxemburg darstellen, ein Kondominium zwischen diesen beiden Staaten.
Auch für Gibraltar wurde 2001 von der britischen Regierung als Kompromissvorschlag für die Zukunft der Kronkolonie ein Kondominum mit Spanien vorgeschlagen, von der Bevölkerung Gibraltars aber 2002 in einer Volksabstimmung verworfen.
Historische Kondominien
Beispiele für Kondominien in der Geschichte:
- Schleswig-Holstein als preußisch-österreichisches Kondominium
- die Frais im fränkisch-böhmischen Grenzgebiet bei Eger
- der Sudan, bis 1956 britisch-ägyptisches Kondominium
- das neutrale Moresnet, das von 1816 bis 1919 von Preußen (später Deutsches Reich) und den Niederlanden (später Belgien) gemeinsam verwaltet wurde
- die Neuen Hebriden (heute Vanuatu), bis 1980 gemeinsam beherrscht von Großbritannien und Frankreich
- die Kanton- und Enderbury-Inseln (heute Kiribati), von 1939 bis 1979 ein Kondominium Großbritanniens und der USA